Anbau St. Konrad-Kirche

Vorlage: 2024/0559
Art: Informationsvorlage
Datum: 16.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 28.06.2024

    TOP: 2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0559 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Anbau St. Konrad- Kirche, Nordweststadt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 28.06.2024 2 Ö Beratung Kurzfassung Lage Die katholische Kirche St. Konrad befindet sich an der Hertzstraße in der Nordweststadt. Sie wurde 1957 eingeweiht. Sie bildet den nördlichen Abschluss des umgenutzten ehemaligen Kasernenareals mit mehreren Kasernenanlagen. Nördlich und östlich davon beginnt die Wohnbebauung. Der bestehende kleine Anbau im Süden der Kirche soll mit einem eingeschossigen Versammlungsraum erweitert werden. Die Kirche ist ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Der Anbau ist vom Straßenraum sichtbar. Aufgrund des Ortes und der prägnanten Form der denkmalgeschützten Kirche wird das Vorhaben im Gestaltungsbeirat behandelt. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt auf der Grundlage eines Baufluchtenplans und des Einfügens der Kubatur nach § 34 BauGB. – 2 – Vorhaben Für den Anbau gilt der Bebauungsplan Nr. 205 „Gewann Binsenschlauch“ (1936). Das Grundstück selbst liegt auch noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 239 „Gewann Rennbuckel“ (1952). Beides sind Baufluchtenpläne. Die Kubatur richtet sich nach § 34 BauGB. Die katholische Kirche St. Konrad, Teil der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Allerheiligen, wurde 1956/57 als Hallenkirche mit Ziegelfassade errichtet. An das rechteckige Langhaus schließt ein halbrunder Altarraum an. Die Seitenwände des Langhauses sind in kurze, schräg stehende Wandabschnitte mit hohen Fenstern aufgelöst. Der Architekt war Werner Groh (1919 – 2011). Die Kirche mit dem freistehenden Glockenturm ist ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Im Süden befindet sich ein eingeschossiger Anbau mit Verbindung zur Kirche, der die Sakristei beinhaltet. Er wurde zusammen mit der Kirche errichtet. Er soll durch einen ebenfalls eingeschossigen Versammlungsraum mit flachgeneigtem Satteldach ergänzt werden. Auch das Pfarrbüro wird dort untergebracht. Der Versammlungsraum ist als Massivbau mit Putzfassade geplant. Die Farbe soll an die Fassade der Kirche angepasst werden. Die Planung wurde mit den Denkmalbehörden abgestimmt. Die Kirche bildet den nördlichen Abschluss des seit Ende des 2. Weltkriegs umgenutzten ehemaligen Kasernenareals mit mehreren Kasernenanlagen. Nördlich und östlich davon beginnt die Wohnbebauung der Nordweststadt. Westlich der Hertzstraße im etwas tiefer gelegenen Grünzug befinden sich auf der Höhe der Kirche Sportanlagen. Die Kirche liegt auf dem Gelände der ehemaligen Telegraphenkaserne, die Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet wurde. Südlich der Kirche befindet sich die Kindertagesstätte St. Konrad, im rückwärtigen Grundstücksbereich eines ebenfalls denkmalgeschützten ehemaligen Kasernengebäudes (Offizierskasino). Sie wurde vor circa 10 Jahren auf der Westseite erweitert.

  • Empfehlung/Protokoll Ausschuss
    Extrahierter Text

    Empfehlung Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 28. Juni 2024, 13:00 Uhr öffentlich | nicht öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 2 der Tagesordnung: Anbau Kirche St. Konrad Vorlage: 2024/0559 Die denkmalgeschützte Pfarrkirche St. Konrad gehört zu den bedeutenden Sakralbauten der Nachkriegszeit, steht deshalb unter Denkmalschutz und erfordert daher besondere Aufmerksamkeit. Der eigentümlich erscheinende Baukörper bildet mit dem Campanile ein Ensemble an der Straßenkreuzung von Hertzstraße und St.-Barbara-Weg, das aber in der Gestaltung der Freiräume keine adäquate Entsprechung findet. Die Freiräume verfügen über keinen wirklichen Nutzwert. Im Chorbereich des Hauptgebäudes schließt sich ein bescheidener eingeschossiger Anbau für die Sakristei in diskreter Lage an. In der Tiefe des Grundstücks liegt in rückseitiger Lage der gemeindliche Kindergarten. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen der Kirchengemeinde wurde das Gemeindehaus im seitlich liegenden ehemaligen Offizierskasino verkauft. Die Nutzung soll in einem Anbau an die Sakristei untergebracht werden. Es stellt sich folglich die Frage, wie dieses Kulturgut bestmöglich in die Zukunft begleitet werden und gleichzeitig neue Möglichkeiten für das Gemeinschaftsleben bieten kann. – 2 – Der Vorschlag der Einrichtung eines Gemeindezentrums sowie das Vorhandensein einer Kindertagesstätte vor Ort bewegen sich durchaus in diese Richtung. Nach Ansicht des Gestaltungsbeirates sollte allerdings die Frage einer „Willkommensgeste“ für die gesamte Anlage gestellt werden: - Wie macht man den Ort mithilfe eines neuen Nutzungsangebots attraktiver? - Wie kann man den Freiraum besser einbinden? - Wie kann man die unbebauten Flächen (den Kirchenvorhof, aber auch die Flächen seitlich und hinter der Kirche) bei gleichzeitiger Wahrung der Gesamtharmonie zwischen Freiraum und Bestand aufwerten? - Wie soll der Zugang zur Kindertagesstätte und zum Gemeindezentrum sichtbar gemacht werden? Diese Überlegungen sollten einhergehen mit der Austestung alternativer Standorte für das Gemeindezentrum; warum nicht ein freistehendes Objekt, z.B. ein Pavillon im Park? Der Gestaltungsbeirat gibt die mangelnde Sichtbarkeit am hinteren Ende des Grundstücks zu bedenken und somit auch die Schwierigkeit, den Ort mit Leben zu erfüllen. Dieser Prozess muss zwingend durch den Denkmalschutz begleitet und kann eventuell in einem freiraumplanerischen Workshop zeitlich effizient durchgeführt werden. Falls kein zufriedenstellender alternativer Standort gefunden und der aktuelle beibehalten wird, sollte der Anbau nicht wie ein zusätzliches Gebäude gelesen werden, sondern mit der Sakristei zu einer baulichen Einheit verschmelzen, entweder über die Geometrie oder über die Behandlung des Daches. Um die Wirkung und Prägnanz der Form zu bewahren, wird dringend empfohlen, die Anbindungsfläche zwischen Sakristei und Kirche nicht zu vergrößern. „Liturgie ist zelebriert von Raum durch Licht und Proportion“. Das sollte auch für das Gemeindezentrum gelten. Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage nach einer weiteren Bearbeitung auf Grundlage der Empfehlungen der Sitzung.