Straßenbeleuchtung zum Festplatz (Ponderosa)

Vorlage: 2024/0558/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.09.2024

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0558/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wo Straßenbeleuchtung zum Festplatz (Ponderosa) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 17.09.2024 3 Ö Entscheidung Kurzfassung In der Ortschaftsratssitzung am 04. Juni 2024 wurde im Ortschaftsrat Wolfartsweier beschlossen, die Straßenlaternen im Außenbereich auf dem Weg zur Ponderosa nur im Bedarfsfall zuzuschalten. Diese Bedarfsfälle sollten bspw. Vereinsfeste auf dem Festplatz (Ponderosa) sein. Zwischenzeitlich hat sich eine Änderung im Sachverhalt ergeben, so dass eine Zuschaltung der Straßenlaternen im Bedarfsfall nicht möglich ist. Nun besteht nur die Möglichkeit auf die Nutzung der betroffenen sechs Leuchten zu bestehen oder auf diese zu verzichten. Sollte auf die Nutzung der sechs Leuchten bestanden werden, ist eine Prüfung der unteren Naturschutzbehörde notwendig. Die Verwaltung empfiehlt die Beleuchtung im Außenbereich abzuschalten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Ortschaftsratssitzung am 04. Juni 2024 wurde im Ortschaftsrat Wolfartsweier beschlossen, die Straßenlaternen im Außenbereich auf dem Weg zur Ponderosa nur im Bedarfsfall zuzuschalten. Diese Bedarfsfälle sollten bspw. Vereinsfeste auf dem Festplatz (Ponderosa) sein. Zwischenzeitlich hat sich eine Änderung im Sachverhalt ergeben, so dass eine Zuschaltung der Straßenlaternen im Bedarfsfall nicht möglich ist. Nun besteht nur die Möglichkeit auf die Nutzung der betroffenen sechs Leuchten zu bestehen oder auf diese zu verzichten. Gemäß §21 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) sind künstliche Eingriffe im Außenbereich zu vermeiden. Dabei sind beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, zu überprüfen und die Ziele des Artenschutzes zu berücksichtigen. Beleuchtungen, die sich in Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen befinden oder in diese hineinstrahlen, sind, soweit sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Sollte auf die Nutzung der sechs Leuchten bestanden werden, ist eine Prüfung der unteren Naturschutzbehörde notwendig. Die Verwaltung empfiehlt die Beleuchtung im Außenbereich abzuschalten. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat beschließt die Beleuchtung des Weges zum Festplatz Ponderosa im Außenbereich abzuschalten