Investitionszuschüsse Sportvereine - Bewilligung
| Vorlage: | 2024/0553 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0553 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Investitionszuschüsse Sportvereine - Bewilligung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 17.09.2024 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat erneuert die Übertragung der Entscheidung und Bewilligung von Investitionszuschüssen für die örtlichen Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinie an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher. (Die Übertragung, zuletzt vom 17.09.2019, ist aufgrund der Neuwahl zu erneuern) Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 50.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 50.000 € Gesamteinzahlung: Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe (§ 7 Abs. 2 Nr. 1d) ist dem Ortschaftsrat, durch die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe (§ 19 Abs.2), im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe hierfür ausgewiesenen Mittel, die Förderung der örtlichen Vereinigungen zur selbstständigen Entscheidung übertragen. Ergänzend ist in § 13 der Vereinbarung geregelt, dass durch die Zuweisung entsprechender Haushaltsmittel die Vereinigungen in Wettersbach in gleicher Weise gefördert werden wie die vergleichbaren Einrichtungen im übrigen Stadtgebiet. Die laufende Förderung im Bereich der Mitglieder/Jugend, der Raummieten, der Unterhaltung vereinseigener Anlagen und Sportflächen, bei Jubiläen, Schulkooperationen usw. erfolgt auf Grundlage der städt. Richtlinien und der festgelegten Fördersätze. Eine Einzelentscheidung ist hierdurch nicht notwendig. Die Investitionsförderung der Sportvereine erfolgt nach der Sportförderrichtlinie auf Antrag, die Bewilligung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der städtischen Richtlinien und Höchstbetragsberechnungen. Der Ortschaftsrat hat die Entscheidung über die Bewilligung der Investitionsförderung der Sportvereine in der Vergangenheit, zuletzt in der Sitzung vom 17.09.2019, auf den Ortsvorsteher übertragen. Diese Übertragung ist im Hinblick auf die Neuwahl des Ortschaftsrates zu erneuern. Gleichzeitig wird damit einem Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes entsprochen, die begleitenden Prüfungen auf eine aktuelle Entscheidung zu gründen. Der Ortschaftsrat wird über das Fördervolumen im Rahmen der Haushaltsberatungen informiert. Das Fördervolumen begründet sich hierbei auf die Abfrage bei den Sportvereinen über geplante Maßnahmen und den Haushaltsvorgaben für die Gesamtstadt. Ein Entscheidungsspielraum über die Höhe der Förderung ist nicht gegeben. Die Berechnung der Höhe der Förderung und das Bewilligungsverfahren erfolgt nach den Sportförderrichtlinien und den Verfahrensgrundsätzen des Schul- und Sportamtes / Sportausschusses. Die Übertragung auf die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher hat den Vorteil, dass Förderanträge und die Auszahlung der Zuwendungen zügig abgewickelt werden können, auch kann unmittelbar auf die Behandlung von Anträgen aus akuten bzw. kurzfristigen Anforderungen der Sportvereine reagiert werden. Durch die Vorgabe des Fördervolumens in den Haushaltsberatungen ist der Ortschaftsrat informiert, besondere Großmaßnahmen (beispielsweise die energetische Sanierung TSV Palmbach – ORat am 07.02.2023) sind grundsätzlich eigenständige Beratungspunkte. Beschluss: Der Ortschaftsrat überträgt die Entscheidung und Bewilligung von Investitionszuschüssen für die örtlichen Sportvereine an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher.