Elisabeth-Selbert-Schule: Neueinrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil "Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium" zum Schuljahr 2025/26
| Vorlage: | 2024/0546 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0546 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Elisabeth-Selbert-Schule: Neueinrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil "Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium" zum Schuljahr 2025/26 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulbeirat 03.07.2024 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 24.09.2024 15 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 SchulG die Neueinrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil „Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium“ an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2025/26. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Die Elisabeth-Selbert-Schule hält im Bereich des Beruflichen Gymnasiums in der dreijährigen Aufbau- form vier Züge vor: einen im Profil Biotechnisches Gymnasium (BTG), einen im Profil Sozialwissen- schaftliches Gymnasium (SGGS) und zwei Züge im Profil Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG). Zum Schuljahr 2025/26 möchte die Schule als viertes Profil das Sozial- und Gesundheitswissen- schaftliche Gymnasium (SGGG) einführen. Regionale Schulentwicklung Bei der Einrichtung des zusätzlichen Profilzweigs „Gesundheit“ im Bildungsgang „Sozial- und Gesund- heitswissenschaftliches Gymnasium“ handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg, für die ein Beschluss der schulischen Gremien und der Schul- trägerin, die Anhörung des Gesamtelternbeirats Schulen sowie eine regionale Schulentwicklung erfor- derlich sind. Über die Einrichtung des Profils entscheidet das Regierungspräsidium. Hintergrund und Motivation der Schule In den letzten Jahren hatte die Elisabeth-Selbert-Schule drei Mal so viele Bewerber*innen auf das Profil Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SGGS) als die Aufnahmekapazität hergab. Diese Schüler*innen wurden in das Profil Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG) beraten. Das neu einzurichtende Profil Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium (SGGG) trägt der Nachfrage nach einem sozialwissenschaftlichen Zweig Rechnung. Dabei wird keine Kapazität aufgebaut, sondern die vier Züge auf die dann bestehenden vier Profile mit jeweils einem Zug verteilt. Berufliches Gymnasium 4-zügig Profil aktuell ab Schuljahr 2025/26 Biotechnologisches Gymnasium BTG 1 Klasse 1 Klasse Sozialwissenschaftliches Gymnasium SGGS 1 Klasse 1 Klasse Ernährungswissenschaftliches Gymnasium EG 2 Klassen 1 Klasse Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium SGGG - 1 Klasse Anhörungen und Beschlüsse Die Regionalkonferenz hat am 27. Februar 2024 dem Neueinrichtungsantrag zugestimmt. Die schulischen Gremien der Elisabeth-Selbert-Schule (Gesamtlehrerkonferenz 29. November 2023 und Schulkonferenz 29. November 2023) haben sich mehrheitlich für die Einrichtung des zusätzlichen Profilzweigs „Gesundheit“ im Bildungsgang „Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium“ der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2025/26 ausgesprochen. Der Gesamtelternbeirat der Karlsruher Schulen wurde angehört. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Einführung des neuen Profils erfolgt ressourcenneutral. Für die Schulträgerin entstehen keine zu- sätzlichen Kosten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 SchulG die Neueinrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil „Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium“ an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2025/26.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Elisabeth-Selbert-Schule: Neueinrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil "Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium" zum Schuljahr 2025/26 Vorlage: 2024/0546 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 SchulG die Neu- einrichtung des Beruflichen Gymnasiums mit dem Profil „Sozial- und Gesundheitswissen- schaftliches Gymnasium“ an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2025/26. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat am 3. Juli 2024. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Auch einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024