Umwandlung Längsparkplätze in Schrägparkplätze Thüringer Straße bei der Sport- und Tischtennishalle BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Vorlage: 2024/0533
Art: Antrag
Datum: 11.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.06.2024

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0533 Eingang: 11.05.2024 Umwandlung Längsparkplätze in Schrägparkplätze Thüringer Straße bei der Sport- und Tischtennishalle Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 11.06.2024 7 Ö Kenntnisnahme Die BFW-Fraktion beantragt, die Längsparkplätze in der Thüringer Straße neben bzw. gegenüber der Sport- & Tischtennishalle in Schrägparkplätze umzuwandeln. Begründung: Bei Sport- oder anderen Veranstaltungen sind die Parkplätze rund um die Sporthalle entlang der Thüringer Straße regelmäßig stark genutzt, auch im Wohngebiet oder am Feldrand und sogar an der Skateranlage im weiteren Verlauf der Straße sind alle Parkplätze rundum zugeparkt. Um den Besuchenden mehr Parkplätze anbieten zu können, beantragen wir mithilfe von Bodenmarkierungen und evtl. Schildern für die Kfz-Fahrenden darzustellen, dass die Parkplätze schräg angefahren werden sollen. Hierzu soll zur Kosteneinsparung kein Umbau der vorhandenen Stellflächen stattfinden, lediglich die Markierung zeigt die Aufstellfläche an. Die Straße ist breit genug, sodass ein ausweisen von Schrägparkplätzen keine durchfahrts- oder sicherheitsrelevanten Platzprobleme darstellen wird, auch wenn durch Schrägparken logischerweise das Heck eines jeden Fahrzeugs in den Straßenraum hineinragt und nicht nur auf der gepflasterten eigentlich zu nutzenden Parkplatzfläche stehen. Durch die o.g. Markierung auf der Straße wird deutlich, wie weit das Heck der Fahrzeuge in den Straßenraum hineinragen dürfen. Im Anhang ist eine schematische Zeichnung der Idee zu finden, die dies nochmals verdeutlichen soll. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass im Entwurf die Größen-/Längen- &Breitenverhältnisse nicht zueinander passen, da kein maßstabsgetreuer Straßenplan genutzt werden konnte. gez. Sebastian Weber Ortschaftsrat BFW In Zusammenarbeit mit allen Fraktionsmitgliedern. Ursula Seliger Hartmut Stech Dr. Gerhard Overhoff Dr. Britta Trautwein Fraktionsvorsitzende BFW Ortschaftsrat BFW Ortschaftsrat BFW Ortschaftsrätin BFW

  • Stellungnahme Antrag 2024-0533
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0533 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Umwandlung Längsparkplätze in Schrägparkplätze Thüringer Straße bei der Sport- und Tischtennishalle Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 11.06.2024 7 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Eine Umwandlung der Längsparkplätze in Schrägparkplätze in der Thüringer Straße bei der Sport- und Tischtennishalle ist unter Berücksichtigung der technischen Regelwerke nicht möglich. Dem Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion kann nicht entsprochen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Grundsätze für die Planung und den Entwurf von Stadtstraßen sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als technisches Regelwerk festgelegt. Hier sind auch die Nutzungsansprüche an Straßenräume für den ruhenden Verkehr definiert. Die Anlage von Schrägparkplätzen in der Thüringer Straße wurde anhand der rechtlichen Vorgaben von der Straßenverkehrsstelle mit folgendem Ergebnis überprüft: Ausgehend von einer Fahrbahnbreite von 6,25 Metern und einer Breite des Parkstreifens von 1,75 Metern reichen die Maße auch bei der schrägmöglichsten Anordnung der Parkierung nicht aus. Bei dem benötigten Aufstellwinkel wären die Stellplätze im Straßenraum 4,15 Meter tief, plus einem Überhang in den Grünstreifen von 0,70 Metern. Bei dem Eingriff in den Straßenraum von 4,15 Metern verbliebe nur noch eine befahrbare Restbreite der Thüringer Straße von 3,70 Metern. Als Mindestmaß für den Begegnungsverkehr PKW/PKW werden aber 4,10 Meter benötigt. Hinzu kommt, dass aufgrund der ansteigenden Topographie nach dem Parkstreifen das Problem auftritt, dass kein durchgehender Überhang zur Verfügung steht. Somit würden Fahrzeuge zumindest stellenweise noch weiter in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten können die in den Regelwerken geforderten Mindestmaße für eine Schrägparkierung nicht festgestellt beziehungsweise hergestellt werden. Auch kann die beantragte Änderung der Parkierung aufgrund der zu befürchtenden negativen Begleiterscheinungen aus Sicht der Straßenverkehrsstelle nicht empfohlen werden. Schrägparkplätze haben gegenüber Längsparkplätzen eine verminderte Verkehrssicherheit, da beim rückwärts Ausparken schlechtere Sicht auf das Verkehrsgeschehen auf der Fahrbahn besteht und sich die Fahrzeuge auf die Fahrbahn hinaustasten müssen. Ein uneingeschränkter Begegnungsverkehr ist nicht mehr gewährleistet. Im ganzen Streckenzug der Thüringer Straße stehen auf der Südseite keine Ausweichflächen zur Verfügung. Damit ist zu befürchten, dass sich begegnende Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen. Dort befindliche Passanten sind dann einer hohen Gefahr ausgesetzt. Dies ist insbesondere bei den angesprochenen hohen Besucherzahlen bei Veranstaltungen zu berücksichtigen. Bei einer Abwägung zwischen mehr Parkmöglichkeiten und der Verkehrssicherheit ist dem Aspekt der Verkehrssicherheit im hiesigen Sachzusammenhang höhere Priorität einzuräumen. Dem Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion kann daher nicht entsprochen werden.