Errichtung der "Karlsruhe-Stiftung"

Vorlage: 2024/0523/2
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.02.2025
Letzte Änderung: 11.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 2_Konkrete Stiftungsarbeit
    Extrahierter Text

    Anlage 2: Konkrete Stiftungsarbeit Kinder & Jugendliche Umwelt- und Naturschutz Bildung Bewegung & Mobilität Soziale Teilhabe

  • Anlage 1_Satzungsentwurf Karlsruhe-Stiftung
    Extrahierter Text

    Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025 Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025 Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025 Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025 Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025 Entwurf: Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“ vom 14.01.2025

  • 2025-02-18_Beschlussvorlage_Karlsruhe-Stiftung_2024 0523_2
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0523/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Errichtung der rechtlich selbständigen Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Strukturkommission 11.04.2024 3 N Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 04.02.2025 11 N Vorberaten Gemeinderat 18.02.2025 5 Ö Kurzfassung 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - a. die Errichtung der rechtlich selbständigen Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ sowie die als Anlage 1 beigefügte Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“. b. die Verwendung von Mitteln aus dem Nachlass von Elfriede Morlock in Höhe von 200.000 Euro und Mittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 50.000 Euro von zusammen 250.000 Euro als Stiftungskapital für die „Karlsruhe-Stiftung“. c. die Bestellung folgender drei Personen als (Gründungs-) Vorstand: i. Torsten Dollinger, Stadtkämmerer (Finanzen + Gesamtsteuerung) ii. Faris Abbas, Referent Sozialdezernat (Projekte + Vernetzung) iii. Pascal Rastetter, Geschäftsführer der „KTG Karlsruhe Tourismus GmbH“ (Marke + Vernetzung) d. dem städtischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Jahresberichts der Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ zu übertragen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art in der Stiftungssatzung vorgenommen werden dürfen. 2. Durch Satzungsänderung soll für die Stiftung innerhalb von drei Jahren ein Stiftungsrat bestellt werden. Die kommunalpolitischen Gremien werden über die Entwicklung der Stiftung regelmäßig informiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 250.000 Euro Stammkapital Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: keine Gesamteinzahlung: 250.000 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 3. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - die Aufnahme der „Karlsruhe-Stiftung“ als IQ-Projekt im Korridor „Soziale Stadt“. Erläuterungen 2016 gestartet, ist der Bereich Nachlässe, (Zu-)Stiftungen und Spenden mit „Bleibendes schaffen für kommende Generationen“ mittlerweile fest etabliert. Die Mitarbeitenden betreuen Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Stadt etwas Bleibendes hinterlassen möchten und erarbeiten mit den jeweiligen Fachstellen Möglichkeiten, die Mittel im Sinne der Nachlassgebenden bzw. Spendenden einzusetzen. Mittlerweile gibt es über 80 Orte und stadtweite Einrichtungen, die aus Nachlässen, Stiftungserträgen und Spenden (mit)finanziert worden sind. Nicht zuletzt kümmern sich die Mitarbeitenden um die Würdigung und Sichtbarmachung des bürgerschaftlichen Engagements. Dies erfolgt unter anderem mit Hilfe von Würdigungstafeln, auf denen es heißt: „Für immer ein Teil unserer Stadt“, aber auch durch Ausstellungen wie beispielsweise „Marias Hut“ 2022 im Infocenter beim Hauptfriedhof, bei der Portraits von bisherigen Nachlassgebenden und Großspendenden und deren Projektumsetzungen präsentiert wurden. In der Anfang 2024 neu aufgelegten Dokumentation wird eindrücklich beschrieben, aus welchen Motivationen heraus der Stadt Karlsruhe der jeweilige Nachlass bzw. die Spende anvertraut wird. Innerhalb des Projekts wurden zusätzlich zwei Pilotkampagnen durchgeführt, um im Fundraising für konkrete Projekte Erfahrungen zu sammeln: Die beiden Pilotkampagnen „Keine kalten Füße“ des Sybelcentrums der Heimstiftung Karlsruhe und die „KONS-Spendensymphonie“ des Badischen Konservatoriums wurden zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Beide Kampagnen führten neben den finanziellen Ergebnissen auch dazu, dass die Belegschaftskultur in den beteiligten Institutionen, das Image der Institutionen selbst und das ehrenamtliche Engagement im Umfeld deutlich verbessert wurden. In den letzten beiden Jahren haben die eingegangenen Nachlässe, Vermächtnisse und gegründeten Stiftungen nochmals an Anzahl und Höhe zugelegt. Insgesamt wurden der Stadt Karlsruhe in beiden Jahren zusammen rund 2,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hierunter waren auch zwei unselbständige Stiftungsgründungen, die auf die Namen der Stiftungsgründenden errichtet wurden. Auch nimmt die Verwaltung wahr, dass die Anfragen aus der Stadtgesellschaft zu städtischen unterstützungswürdigen Projekten, in denen Mittel aus Nachlässen, Vermächtnissen, Zustiftungen und Fundraising eingesetzt werden können, stetig zunehmen. Der Wunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen oder auch gemeinnützig für gewünschte Projekte zu wirken steigt kontinuierlich. Auch ist zu beobachten, dass immer mehr vorwiegend kleinere Stiftungen oder Träger sich an die Stadt Karlsruhe wenden und um finanzielle aber auch organisatorische Unterstützung nachfragen. Die bisherigen Erfahrungen im Bereich „Nachlässe/ Zustiftungen“ und „Fundraising“, aber auch die erkannten strukturellen Grenzen, motivieren nunmehr als nächsten Schritt, das Erreichte weiter zu professionalisieren und organisatorisch anzupassen. Dies soll mit der Gründung der „Karlsruhe- Stiftung“ erfolgen. Ziele Die neue Stiftung wird eine zentrale Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger und für Wirtschaftsunternehmen sein, die sich zum Wohle ihrer Stadt einsetzen wollen. Die Stiftung soll zukunftsorientiert als Kompetenzzentrum rund um die Themen „Spenden, Nachlässe, Fundraising etc.“ fungieren. Dadurch kann die noch stärkere Sichtbarmachung von Angeboten erreicht, die Verankerung einer Würdigungs- und Dankeskultur etabliert und nicht zuletzt ein gemeinschaftliches „Wir-Gefühl“ erzeugt werden. – 3 – Neben der Kernaufgabe, Mittel für die Umsetzung vielfältiger und nachhaltiger Projekte in Karlsruhe zu beschaffen, wird die Stiftung darüber hinaus folgende drei Funktionen übernehmen: - Dauerhaft über bisher Erreichtes und über zukünftige Projekte berichten (Marke), - mit anderen Akteuren zusammenarbeiten (Connect) und - Unterstützung Dritter bei deren Projekten (Support). Organisationsform, Stiftungskapital Die Stiftung wird zeitnah nach dem Gemeinderatsbeschluss gegründet und führt den Namen „Karlsruhe- Stiftung“. Bei der Rechtsform handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Stiftung des Privatrechts. Die „Karlsruhe-Stiftung“ unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Schwerpunkte sind insbesondere die Themenbereiche Bildung, soziale Teilhabe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewegung und Mobilität sowie Klimaschutz. Die Stiftungssatzung (siehe Anlage 1) ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Stiftungsaufsicht und mit den Finanzbehörden abgestimmt. Das Stiftungsvermögen besteht zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung aus 250.000 Euro: 50.000 Euro stammen aus dem genehmigten Doppelhaushalt 2024/2025 und 200.000 Euro aus einem Nachlass. Beim Nachlass handelt es sich um das Erbe von Elfriede Morlock, die in ihrem Testament vom 25.08.2010 die Stadt Karlsruhe als Erbin eingesetzt hat und am 04.03.2012 verstorben ist. Das Erbe soll laut Testament „für gemeinnützige Zwecke der Stadt Karlsruhe“ verwendet werden. Der Nachlass beläuft sich auf insgesamt 755.987 Euro, wovon aktuell noch 233.139 Euro zur Verfügung stehen. Hiervon können wie mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt 200.000 Euro als Stiftungskapital in die „Karlsruhe-Stiftung“ eingebracht werden. Vorstand, Geschäftsführung, Stiftungsrat Die gesetzliche Vertretung und die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht und von der Stifterin, der Stadt Karlsruhe, bestellt wird. Der (Gründungs-) Vorstand besteht aus folgenden drei Personen: - Torsten Dollinger, Stadtkämmerer (Finanzen und Gesamtsteuerung) - Faris Abbas, Referent Sozialdezernat (Projekte und Vernetzung) - Pascal Rastetter, Geschäftsführer der „KTG Karlsruhe Tourismus GmbH“ (Marke und Vernetzung) Gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung obliegt dem Vorstand „die Geschäftsführung der Stiftung, insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens.“ Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse regelt und sich insoweit an den Vorgaben der Stadt Karlsruhe orientiert. Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben dritter Personen – 4 – bedienen, insbesondere eine Geschäftsführung einsetzen. Bis dies geschieht, werden die laufenden Geschäfte durch die Stadtkämmerei erledigt. Für die Annahme und Verwendung der Stiftungsmittel gelten die Vorschriften der Stadt Karlsruhe. Insbesondere ist damit die Einbindung der städtischen Gremien (Haupt- und Finanzausschuss, Gemeinderat) gewährleistet. Die Stiftung soll mit einer schlanken ressourcenschonenden Organisationsstruktur starten, um eine kostengünstige und agile Umsetzung zu ermöglichen. Durch Satzungsänderung soll innerhalb von drei Jahren eine Stiftungsrat bestellt werden, insbesondere wenn die Stiftung eine gewisse Größe erreicht hat und die Installierung eines weiteren Gremiums eine sinnvolle Ergänzung zur Entscheidungsfindung ist. Stiftungsarbeit Die Stiftung wirbt finanzielle Mittel ein, um diese bedarfsgerecht an gemeinnützige Vorhaben in Karlsruhe - und in Ausnahmefällen auch außerhalb der Stadtgebiets - weiterzuleiten. So können gemäß der Präambel der Stiftungssatzung „die Fördernden aktiv das soziale Leben in Karlsruhe mitgestalten, Teilhabe ermöglichen und die Lebensqualität in der Stadt steigern.“ (Erste) Beispiele für konkrete gemeinnützige Vorhaben sind in Anlage 2 dargestellt. Leitprojekt im Rahmen des IQ-Korridorthemas „Soziale Stadt“ Die „Karlsruhe-Stiftung“ kann im Rahmen des Korridorthemas „Soziale Stadt“ in besonderem Maße von der IQ-Arbeitsweise profitieren. Diese ermöglicht nicht nur die Entwicklung innovativer Lösungsansätze, sondern steigert auch die Effizienz durch schnelle Entscheidungsprozesse und verkürzt zugleich die Kommunikationswege. Darüber hinaus stärkt IQ die crossmediale Kommunikation und trägt damit wesentlich zur steigenden Sichtbarkeit und erweiterten Reichweite der Stiftung bei. Dadurch wird es leichter, zusätzliche Unterstützung und Spenden aus der Stadtgesellschaft zu gewinnen und die Wirkung der Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes: Der Jahresabschluss der zu gründenden Stiftung unterliegt keiner gesetzlichen Prüfungspflicht der örtlichen Prüfung. Soll diese Aufgabe nicht nur in Einzelfällen dem Rechnungsprüfungsamt übertragen werden, sondern dauerhaft, ist hierfür eine Aufgabenübertragung an das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO erforderlich, die durch den Gemeinderat zu erfolgen hat. Die Aufgabenübertragung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung) und des Jahresberichts der Stiftung. Für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamts wird ein Prüfungsentgelt auf Basis von kostendeckenden Tagessätzen und dem erforderlichen Zeitaufwand gemäß § 12 Abs. 2 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Karlsruhe festgesetzt und erhoben. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Das Stiftungskapital von zusammen 250.000 Euro wird durch den Nachlass von Elfriede Morlock und durch Haushaltsmittel aus dem Doppelhaushalt 2024/2025 zur Verfügung gestellt (siehe Ausführungen zum Stiftungskapital). Die Mittel stehen bei dem Projekt 7.200012.730.018 Karlsruhe-Stiftung zur Verfügung. Ausgaben für Projekte der Stiftung werden im Rahmen der gemeinnützigen Zulassungsgrenzen getätigt. Hierfür stehen zu Beginn bereits von der Stadt Karlsruhe vereinnahmte Mittel aus Nachlässen, Vermächtnissen, Zustiftungen, etc. und darüber hinaus die im städtischen Haushalt veranschlagten Mittel zur Verfügung. Ausblick Nach erfolgreicher offizieller Gründung und Etablierung der „Karlsruhe-Stiftung“ im Jahr 2025, wird die Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen über die neue Stiftung, ihre Aufgaben und Fördermöglichkeiten informiert. Über die weitere Entwicklung der Stiftungsarbeit wird regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss berichtet. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - – 5 – a. die Errichtung der rechtlich selbständigen Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ sowie die als Anlage 1 beigefügte Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“. b. die Verwendung von Mitteln aus dem Nachlass Helmut und Elfriede Morlock in Höhe von 200.000 Euro und Mittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 50.000 Euro von zusammen 250.000 Euro als Stiftungskapital für die „Karlsruhe-Stiftung“. c. die Bestellung folgender drei Personen als (Gründungs-) Vorstand: i. Torsten Dollinger, Stadtkämmerer (Finanzen + Gesamtsteuerung) ii. Faris Abbas, Referent Sozialdezernat (Projekte + Vernetzung) iii. Pascal Rastetter, Geschäftsführer der „KTG Karlsruhe Tourismus GmbH“ (Marke + Vernetzung) d. dem städtischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Jahresberichts der Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ zu übertragen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art in der Stiftungssatzung vorgenommen werden dürfen. 2. Durch Satzungsänderung soll für die Stiftung innerhalb von drei Jahren ein Stiftungsrat bestellt werden. Die kommunalpolitischen Gremien werden über die Entwicklung der Stiftung regelmäßig informiert. 3. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - die Aufnahme der „Karlsruhe-Stiftung“ als IQ-Projekt im Korridor „Soziale Stadt“.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 18.02.2025 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Errichtung der "Karlsruhe-Stiftung" Vorlage: 2024/0523/2 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - a. die Errichtung der rechtlich selbständigen Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ sowie die als Anlage 1 beigefügte Stiftungssatzung der „Karlsruhe-Stiftung“. b. die Verwendung von Mitteln aus dem Nachlass Helmut und Elfriede Morlock in Höhe von 200.000 Euro und Mittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 50.000 Euro von zusammen 250.000 Euro als Stiftungskapital für die „Karlsruhe- Stiftung“. c. die Bestellung folgender drei Personen als (Gründungs-) Vorstand: i. Torsten Dollinger, Stadtkämmerer (Finanzen + Gesamtsteuerung) ii. Faris Abbas, Referent Sozialdezernat (Projekte + Vernetzung) iii. Pascal Rastetter, Geschäftsführer der „KTG Karlsruhe Tourismus GmbH“ (Marke + Vernetzung) d. dem städtischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Jahresberichts der Stiftung „Karlsruhe-Stiftung“ zu übertragen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art in der Stiftungssatzung vorgenommen werden dürfen. 2. Durch Satzungsänderung soll für die Stiftung innerhalb von drei Jahren ein Stiftungsrat bestellt werden. Die kommunalpolitischen Gremien werden über die Entwicklung der Stiftung regelmäßig informiert. 3. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - die Aufnahme der „Karlsruhe-Stiftung“ als IQ-Projekt im Korridor „Soziale Stadt“. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Februar 2025. Ich darf noch einmal auf das große Wir-Gefühl hinweisen, das wir im Rahmen des Stadtgeburtstags ja alle miteinander wahrnehmen konnten. Im Jahr 2016 hat man dann, sehr stark ausgehend von unserer Kämmerei, begonnen, eine Dankes- und Würdigungs- kultur im öffentlichen Stadtbild zu etablieren, mit der wir uns bei denjenigen bedanken wollen, die uns über ihre Testamente oder auch schon vor ihrem Ableben über entsprech- ende Erben und Nachlässe die Möglichkeit geben, über unser Pflichtprogramm hinaus stadtbildfördernde oder auch sozialprojektfördernde Maßnahmen zu ergreifen. Ein besonderes Projekt war auch das Projekt „Keine kalten Füße“, mit dem es gelungen ist, annähernd 4 Millionen einzusammeln, um hier das Sybelcentrum über den Funktional- betrieb hinaus zu sanieren, dabei auch gleich eine schon einmal aus der Bürgerschaft gestiftete Immobilie angemessen im Stadtbild auch zu erhalten und auch zu modernisieren. Und all diese Gedanken, die dazu geführt haben, dass uns viele Millionen Euro in den letzten Jahren von der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurden, um unsere Stadt gemeinsam voranzubringen und schöner zu machen, münden jetzt in dem, dass wir über alles eine Karlsruher Stiftung etablieren wollen, die zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Förderung von Kindern und Jugendlichen, von sozialer Teilhabe, von Bewegung und Mobilität, aber auch für Klimaschutz und Klimaanpassung und viele andere Bereiche hier eine Fördermöglichkeit erschließen soll. Das hat auch etwas natürlich mit der Finanzlage zu tun, aber die Bedeutung geht darüber hinaus. Menschen, die für ein bestimmtes Projekt etwas aus ihrem Vermögen zur Verfügung gestellt haben, die vielleicht schon vorher die Nutznießerinnen, Nutznießer dieses Projektes kennenlernen, die sich auch in der Umset- zung des Projektes mit einbringen und wenn es um zum Beispiel die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht, auch mit diesen Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, die berichten mir im Nachhinein, dass der große Mehrwert am Ende nicht darin bestand, dass ihr Name auf einem Schild steht und dass sie Geld eingebracht haben, sondern der große Mehrwert für sie hat auch darin bestanden, sich eingebunden zu fühlen in die Umsetzung dieser Dinge, auch ein Stück weit persönliche Bekanntschaften und Beziehungen aufzubauen und hier damit auch ein Stück Stadtgesellschaft miteinander zu vernetzen. Und das alles kommt in dieser Karlsruher Stiftung direkt und indirekt auch noch einmal zum Ausdruck. Ich darf mich hier bedanken bei denen aus dem Dezernat 4 und aus dem Dezernat 3, die die Vorbereitungen dafür getroffen haben, und würde mich hier um eine entsprechende große Zustimmung freuen, damit wir das Projekt dann auch mit sehr viel Selbstbewusstsein und sehr viel Kreativität voranbringen können. Und die Karlsruher Stiftung wird auch in unserer IQ-Arbeitsweise im Leitprojekt Soziale Stadt aufgenommen, und damit wird auch noch einmal die Solidarität in der Stadtgesellschaft, die gemeinsame Zusammenarbeit in der Verwaltung und damit die Entwicklung auch der Stadt insgesamt gefördert. Es gab noch einige Anregungen nach den letzten Vorberatungen, die haben wir jetzt soweit aufgenommen. Auch dafür vielen Dank, dass wir es hier dennoch jetzt schon zur Abstimmung stellen können. Wir betrachten das durchaus auch als Gemeinschaftsaufgabe, mit Ihnen diese Dinge voranzubringen und dann uns auch über die jeweilige Verwendung der Stiftungsmittel einig zu werden. – 3 – Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir unterstützen die Einrichtung der Karlsruher Stiftung. Wir halten das für einen guten Weg, vor allem auch einen sinnvollen Weg, um nicht nur sehr große Stiftungen und Schenkungen, die es ja in der Vergangenheit schon gab, sondern eben auch kleinere Vermögen vielleicht auch, die der Stadt zugedacht sind, dann im Sinne Karlsruhes auch gut einsetzen zu können. Dadurch gibt es einen guten Rahmen und auch klare Regeln, wie wir damit umgehen wollen. Das halten wir für sehr gut. Uns war es eben wichtig, und Sie hatten es erwähnt, Herr Oberbürgermeister, dass die Stiftung eben auch transparent arbeitet und nach einer gewissen Anlaufphase eben durch einen Stiftungsrat begleitet wird, der eben dann sowohl über die Anwerbung der Mittel auch da unterstützen kann, aber auch über die Verwendung der Mittel mitwachen kann, dass es eben da einen guten Weg geht. Und da bedanken wir uns sehr herzlich auch bei der Verwaltung, die auf unsere Anregungen gut eingegangen ist. Wir haben dieses Mitein-ander als sehr konstruktiv erlebt und finden das eine gute Sache. Wir wünschen jetzt der Stiftung dann einen guten Start und hoffen, dass eben in den nächsten drei Jahren dann wirklich auch so viel passiert, dass es dann lohnt, einen Stiftungsrat einzusetzen und im Sinne der Ziele der Stiftung möglichst viele Projekte und Vorhaben zu unterstützen, danke schön. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Auch die CDU-Fraktion freut sich, dass so eine Stiftung entstehen wird. Ich glaube, es ist wichtig, nachdem wir festgestellt haben, dass doch immer wieder größere und öfter auch Spenden, Nachlässe und Erbschaften der Stadt zur Verfügung gestellt werden, dies noch besser in einem einheitlichen Konzept zusammen- zufassen und auch die Möglichkeit zu haben, mit der Stiftung eine gewisse Außenwirkung zu haben. Das heißt, es wird auch aufmerksam gemacht in der Bevölkerung, hier kann ich etwas tun, hier kann ich für das Gemeinwesen etwas einbringen. Und ich glaube, der Weg, diese Karlsruhe Stiftung zu gründen, auch mit den Voraussetzungen, wie jetzt Vorstand und später auch einen Stiftungsrat zu etablieren, halten wir für gut und richtig, danke schön. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann mich meinem Kollegen nahtlos anschließen. Auch als SPD begrüßen wir selbstverständlich den Beschluss zur Errichtung der Karlsruhe Stiftung. Insbesondere die gesammelten Erfahrungen mit den Projekten „Keine kalten Füße“, dem Sybelcentrum und aber auch der Spendensymphonie, also einfach dem Mehrwert auch für den für das Badische Konservatorium, bewerten wir sehr positiv in ihrer Gesamtwirkung, eben nicht nur auf das Monetäre, da sind Sie schon drauf eingegangen, aber insgesamt, was dadurch erreicht werden konnte, auch für die Einrichtungen und für die Öffnung der Einrichtungen. Wir hoffen, dass mehr Potenzial durch diesen geeigneten Rahmen sich jetzt entfalten kann und glauben daran. Mit der heutigen Beschlussvorlage möchten wir auf jeden Fall den Dank verbinden an alle, in der Vergangenheit für diesen Beschluss, dass wir ihn überhaupt so treffen können, aber auch in Zukunft ihre Nachlässe stiften, Gutes in unserer Stadt bewirken und die soziale Stadt damit stärken. Es ist sicher nicht selbstverständlich, viele Projekte brauchen Unter- stützung, und da ist eine zentrale Anlaufstelle sicher gut und wichtig. Bestimmt kann sich jeder auch noch überlegen, Themenfelder, die jetzt von Ihnen nicht explizit genannt wurden, Herr Oberbürgermeister, Sie haben ja die aus der Satzung aufgezählt, aber wir verstehen darunter schon sehr viel, und beispielsweise die Kultur ist jetzt nicht genannt, – 4 – aber die Kinder und Jugendlichen sind genannt und die soziale Teilhabe. Dadurch kann ich doch sehr viel mitdenken, auch mit dieser Offenheit wollen wir herangehen. Selbstverständlich, der Stiftungsrat wurde angesprochen, der noch kommt in Folge. Ich glaube, trotzdem ist heute der richtige Zeitpunkt, diesen Beschluss zu fassen, vor dem Hintergrund, dass wir relativ hohe private Vermögen haben, sehr, sehr knappe Kassen gerade der kommunalen Haushalte, wir hörten ja ausführlich davon, und aber eine große Bereitschaft auch von Einzelnen, mehr zu schultern für diese Gemeinschaft, vielen Dank. Stadtrat Schnell (AfD): Im Grunde ist das eine gute Idee, auf diese Weise Mittel aus Schenkungen und Nachlässen einzusammeln, mit denen wir Dinge in der Stadt finanzieren oder zumindest anstoßen können und bleiben, das für kommende Generationen, ich habe das Zitat übernommen, zu schaffen und dies im Sinne der Mittelgeber zu tun. Ergänzend können wir uns noch sehr gut den Einsatz dieser Mittel im Bereich der Kulturförderung vorstellen. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit eine Dynamisierung der Mittel da beschlossen, und bei der derzeitigen und absehbar künftigen Haushaltslage sehe ich Schwierigkeiten, dies durchhalten zu können. Die Karlsruhe Stiftung könnte hier entlastend wirken, da das Sponsoring oder Mäzenatentum im Kulturbereich in Deutschland, im Gegensatz zu angelsächsischen Ländern, noch völlig unterentwickelt ist. Mit einem wachsamen Blick auf die künftige Entwicklung einer solchen Stiftung stimmen wir somit dieser Vorlage zu, vielen Dank. Stadtrat Cramer (KAL): Meine Fraktion wird diese Vorlage zur Gründung der Karlsruhe Stiftung natürlich mittragen. Ich möchte aber jetzt noch kurz aufgreifen, was meine Kollegin, Frau Melchien, genannt hat, dass eben bei den Zwecken der Stiftung auch doch verstärkt die Kunst und Kultur mit aufgenommen werden sollte. Und ich fände es gut, wenn Sie vielleicht heute da schon einen konkreten Weg aufzeigen könnten, danke schön. Der Vorsitzende: Also ich habe das immer als beispielhaft verstanden, was in der Satzung abgebildet ist, und in dem Moment, wo es vor allem um Kinder und Jugendliche geht, kann man das ja sowieso mit integrieren. Das wird ja aus meiner Sicht auch die Zielsetzung sein, die in den neuen Förderrichtlinien für Kultur noch einmal wesentlich hervorgehoben werden sollen. Insofern werden wir Mittel und Wege finden. Also Mittel kriegen wir hoffentlich, und Wege finden wir auch, über die Karlsruhe Stiftung die Kultur angemessen mit aufzunehmen, Herr Stadtrat Cramer, sonst hätte ich auch darauf gedrängt, dass man es da noch in der Satzung aufnimmt, aber wir wollten jetzt nicht noch mehr Unruhe an der Stelle stiften. Dann können wir zum Beschluss kommen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Ich darf kurz darüber informieren, dass Baden TV gerade einige Schnittbilder hier macht. Schnittbilder bedeutet, dass der Ton nicht aufgenommen wird, sondern dass man lediglich wahrscheinlich unsere neue Sitzordnung hier aufnehmen möchte. Da oben wird genickt, so ist es, damit man auch eventuell Berichterstattungen zu Themen aus dem Gemeinderat mit entsprechenden Bildern hinterlegen kann. Also Sie müssen jetzt nicht noch klüger sprechen, aber wir sollten alle intelligent gucken, damit das dann auf den Schnittbildern auch entsprechend rüberkommt. – 5 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. März 2025