Antrag auf Befreiung Augustenburgstraße 100, DHL-Packstation
| Vorlage: | 2024/0519 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.05.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0519 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Antrag auf Befreiung Augustenburgstraße 100, DHL-Packstation Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 15.05.2024 9.1 Ö Entscheidung Vorhaben: Antrag auf Befreiung, Aufbau einer DHL-Packstation Bauort: Augustenburgstraße 100 Flurstück: 2728 Die Bauherrenschaft beantragt auf Grund von § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Befreiung für das oben genannte Bauvorhaben von folgenden baurechtlichen Vorschriften: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 694a – Augustenburgstraße (Tunnel B10) / Stadtbahn Berghausen, Wiesenäckerweg. Der geplante Aufstellort der DHL-Packstation befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze in einer Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, wobei vom bereits bestehenden Baum ausreichend Abstand (5 Meter) gehalten und die Grünfläche (=Rasen) verhältnismäßig wenig von der Packstation versiegelt wird (Grundfläche Packstation etwa 2,5 Quadratmeter). Die Höhe beträgt inklusive der Solarmodule 2,50 Meter. Vor der Packstation muss allerdings nach Vorgaben von DHL eine befahrbare Servicefläche von zirka 4x4 Metern errichtet werden (Pflastersteine). Durch die Packstation könnten die Anwohnerinnen und Anwohner im unmittelbaren Umfeld Pakete zeitlich unabhängig abholen und versenden. Die gewählte Position gewährleistet, dass durch die Nutzung keine Dritten im angrenzenden Wohngebiet gestört werden, liegt aber in einem verkehrlich ungünstigen Bereich. Im unmittelbaren Umfeld zur Packstation liegt eine Privateinfahrt. Im Kurvenbereich und darüber hinaus gilt ein absolutes Haltverbot. Die Verkehrssituation auf Höhe der Augustenburgstraße 100 in Richtung Karl-Jäck-Weg war schon mehrfach Gegenstand im Ortschaftsrat. Durch die beengte Situation ist erwartbar, dass für das Ein- und Ausladen rechtswidrig im Bereich der Packstation geparkt wird. Sollte dem Vorhaben zugestimmt werden, so empfiehlt die Ortsverwaltung, dass der Bauherr einen Nachweis einreichen soll, wo Kraftfahrzeuge zum Be- und Entladen abgestellt werden könnten, ebenso wie die gefahrlose Zu- und Abfahrt geregelt werden soll. . Im Übrigen ist das Vorhaben städtebaulich vertretbar, da sich die Packstation gegenüber den anderen Gebäuden unterordnet. Die Grundzüge der Planung im Gewerbegebiet bleiben erhalten. Sie ist auch wie vom Gesetzgeber gefordert unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer DHL-Packstation außerhalb der festgesetzten Baugrenze auf dem Grundstück Augustenburgstraße 100 unter der Maßgabe zu, dass die verkehrliche Situation für das Be- und Entladen geklärt wird. – 2 – Nachrichtlich: Wortlaut § 31 Absatz 2 BauGB „Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“ Abbildung 1 Aufstellort Packstation, Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen <-- 4 Meter --> Meter – 3 – Abbildung 2 Lageplan, Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen