Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus "Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)" im Ökumenischen Gemeindezentrum in Oberreut
| Vorlage: | 2024/0505 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 1. Angaben zum Antragstellenden 1.1 Name der Trägerin/des Trägers ............................................................................................................................................................... 1.2 Organisationsform eingetragener Verein eingetragener Verband GmbH Stiftung kirchliche Organisation Körperschaft des öffentlichen Rechts Sonstiges: ........................................................................................................................................... 1.3 Gemeinnützigkeit Ja nein 1.4 Anschrift der Trägerin/des Trägers ............................................................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion ............................................................................................................................................................... Straße, Hausnummer ........................................................................ .............................................................................. PLZ Ort ........................................................................ .............................................................................. Telefon Fax ........................................................................ .............................................................................. E-Mail Internetadresse Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement 2 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 1.5 Bei kooperativer Trägerschaft bitte weitere Ansprechperson(en) angeben: .......................................... ..................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion .......................................... ..................................................................................................................... Straße, Hausnummer .......................................... .............................. .............................................................................. PLZ Ort .......................................... .............................. .............................................................................. Telefon Fax .......................................... .............................. .............................................................................. E-MailInternetadresse ............................................................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion .......................................... ..................................................................................................................... Straße, Hausnummer .......................................... .............................. .............................................................................. PLZ Ort .......................................... .............................. .............................................................................. Telefon Fax .......................................... .............................. .............................................................................. E-MailInternetadresse 1.6 Selbstauskunft Wie ist Ihre Organisation strukturiert? Was sind die Ziele der Organisation? Welchen Stadtteilbezug hat die Organisation? Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 3 2. Angaben zum Stadtteilhaus 2.1 Gewünschter/geplanter Name ............................................................................................................................................................... 2.2 Anschrift ............................................................................................................................................................... Straße, Hausnummer ........................................................................ .............................................................................. PLZ Ort ........................................................................ .............................................................................. Telefon Fax ........................................................................ .............................................................................. E-Mail Internetadresse 2.3 Betriebsform (gemäß den Grundsätzen für die Förderung von Stadtteilhäusern) rein ehrenamtlich betrieben mit hauptamtlicher Unterstützung 2.4 Größe Räumliche Nutzfläche (exklusive Lagerräume) ................................... Quadratmeter Lagerfläche ................................... Quadratmeter Anzahl nutzbarer Räume ................................... 2.5 Barrierefreiheit Zugang zum Gebäude Zugang zu Räumlichkeiten des Stadtteilhauses Sanitäranlagen sonstige (Veranstaltungs-)Räume .................................................................................................... 2.6 Anbindung Mit ÖPNV erreichbar: ja, Haltestelle(n) ........................................................................................................................... nein 4 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 2.7 Stellplatzsituation Parkpl ätze vorhanden Anzahl der Parkplätze ................................................. Parken nur im öffentlichen Raum möglich Öffentlicher Parkplatz/Parkhaus in der Nähe .............................................................................. 2.8 Besonderheiten Welche individuellen Rahmenbedingungen und/oder Herausforderungen bestehen bei dem geplanten Stadtteilhaus? Zum Beispiel: eine Verantwortungsgemeinschaft oder ein Beirat mit definierten Aufgaben, die Organisationsform, der Standort, das Quartier oder die Nachbarschaft, ... 3.Nutzungskonzept 3.1 Bedarfe des Stadtteils Welche soziodemografischen Faktoren spielen im Stadtteil eine wichtige Rolle? Welche stadtteilspezifischen Bedarfe lassen sich daraus ableiten? Zum Beispiel: Anteil von Seniorinnen und Senioren, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alleinerziehende, ... Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 5 3.2 Kooperationen Welche bestehenden Kooperationen oder Kooperationsvorhaben gibt es im Stadtteil und stadtweit? Welche Art der synergetischen Ressourcenteilung ist denkbar/möglich? Zum Beispiel: mit Stadtverwaltung, Quartiersmanagement, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Gewerbetreibenden oder Wohnungsbauunternehmen, ... 3.3 Öffentlichkeitsarbeit Wie und über welche Medien wird Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit betrieben? Zum Beispiel: Printmedien, Soziale Medien, Newsletter, Homepage, Flyer und Plakate, ... 3.4 Ehrenamtlich Mitgestaltende Wo und wie sind ehrenamtlich Engagierte im Stadtteilhaus eingebunden? Welche Aufgaben und/oder Funktionen haben sie im Stadtteilhaus? Zum Beispiel: Organisation von Veranstaltungen, Aufgaben im alltäglichen Betrieb, Angebotsabwicklung, Durchführung von Projekten, ... 6 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 3.5 Rollen der kooperativen Träger Nur auszufüllen, wenn mehr als eine Trägerin oder ein Träger das Stadtteilhaus betreiben werden: Welche Aufgaben fallen im täglichen Betrieb des Stadtteilhauses an? Wer ist für die genannten Aufgaben verantwortlich? Zum Beispiel: Administration und Buchhaltung, Raumvergabe und Terminkoordination, Eventmanagement, Facility Management und Reinigungsdienst, inhaltliche Gestaltung und Angebotsentwicklung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Spenden- und Drittmittelakquise, ... 4. Kostenplan Ausgaben Euro Bemerkungen Kosten für Kaltmiete (monatliche Raummiete inklusive Lagerflächen) Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (Betriebskostenabrechnung) Ausgaben für Reinigungskosten (Personal, Reinigungsmittel) Zwischensumme (wird automatisch berechnet) Kosten für Reparaturen Kosten für Anschaffungen Rücklagenbildung Summe der Ausgaben insgesamt (wird automatisch berechnet) Einnahmen Euro Bemerkungen Eingesetzte Eigenmittel der Trägerin/des Trägers Mitgliedsbeiträge Veranstaltungseinnahmen (zum Beispiel Kursgebühren, Eintrittsgelder) Nettoeinnahmen aus Bewirtung Einnahmen aus Raumvermietung (ohne Kaution) Zuwendungen des Landes Sonstige Einnahmen (zum Beispiel Spenden, Projektmittel, Förderprogramme) Summe der Einnahmen insgesamt (wird automatisch berechnet) 4.1 Investitionszuschuss für Kosten der Erstausstattung Bei einem Gesamtauftragswert auf Lieferungen und Leistungen ab 1.000 Euro netto nach Ziffer 5.2 der Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in Karlsruhe müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden. Dem Antrag auf einen Investitionszuschuss für die Ausstattung liegen folgende Angebote zugrunde: Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Di e Zuschlagskriterien für Angebote auf Lieferungen und Leistungen richten sich nach den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ausschlaggebend ist grundsätzlich der Angebotsendpreis. Bei geplanten Abweichungen vom günstigsten Angebot ist dem Antrag eine Erklärung beizufügen. Erklärung für die Abweichung 2 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 5.Weitere Anmerkungen/Informationen Anlagen Mietvertrag Grundriss des Gebäudes voraussichtlicher Belegungsplan (Auslastung und Öffnungszeiten) Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung Eingeholte Angebote für Anschaffungen der Erstausstattung Weitere Anlagen Bedingungen 1 Hiermit wird bestätigt, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Alle relevanten Änderungen und insbesondere der Finanzierung des Stadtteilhauses werden unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, mitgeteilt. 2.Es ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf eine städtische Förderung als Stadtteilhaus besteht. 3.Es wird bestätigt, dass die in diesem Antrag aufgeführten Eigenmittel als Barmittel zur Verfügung stehen und durch den/die Antragsteller*in zur Finanzierung für den Betrieb des Stadtteilhauses eingebracht werden. 4.Der/Die Antragsteller*in erklärt sich bereit, dem Amt für Stadtentwicklung und/oder seinen Beauftragten die für die Erfolgskontrolle, Dokumentation und Evaluation des Förderprogramms benötigten Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlich relevanten Rechtsvorschriften bei Bedarf bereitzustellen sowie an Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und die ansonsten erforderlichen Auskünfte zu erteilen. ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden
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Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 1 ANHANG ZUM ANTRAG ZUR GENEHMIGUNG UND FÖRDERUNG DES Sozial-kulturellen Zentrums (SKZ) im Ökumenischen Gemeindezentrum (ÖGZ) Stadtteilhaus Oberreut Evang. Kirche in Karlsruhe Reinhold-Frank. Str. 48b – 76133 Karlsruhe vertreten durch Dr. Thomas Schalla, Dekan Röm. Kath. Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest Kastenwörtstr. 23 – 76189 Karlsruhe vertreten durch Dr. Marius Fletschinger, Leitender Pfarrer Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt...........................................................................................................2 2 Anhang zum Antrag..........................................................................................3 3 Ausgangslage / Sozialraumanalyse.........................................................................3 4 Selbstauskunft.................................................................................................4 5 Größe / Räumlichkeiten („fluides Raumodell“)............................................................5-6 6 Beirat.........................................................................................................7-9 7. Nutzungskonzept................................................................................................9 7.1 Darstellung der Bedarfe des Stadtteils ...............................................................9 7.2 Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen.......................10 7.3 Modulkatalog ........................................................................................11 7.3.1 Basismodule .................................................................................11-14 7.3.2 Aufbaumodule...................................................................................14-15 7.4 Belegungsplan.......................................................................................... 15 7.5. Übersicht der bestehenden Kooperationen........................................................15-17 8 Finanzplan.....................................................................................................17 8.1 Mietkosten................................................................................................17 8.2 Betriebskosten..........................................................................................17 8.3 Reinigungskosten.......................................................................................17 8.4 Reparaturkosten........................................................................................17 8.5 Personal..................................................................................................18 8.6 Sonstige Kosten..........................................................................................18 9 Mietvertrag...................................................................................................18 10 Darstellung der ÖPNV-Anbindung.......................................................................18 11 Stellplatzsituation...........................................................................................18 12 Zusammenfassung..........................................................................................19 13 Anlagen........................................................................................................19 Stand vom Sonntag, 8. März 2024 Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 3 2 Anhang zum Antrag Manche Punkte im digitalen Förderantrag bedürfen einer detaillierten Erläuterung, diesem Zweck dient dieser Anhang. Es handelt sich vor allem um folgende Punkte: • Ausgangslage • Selbstauskunft (Antrag digital 1.6) • Größe (Antrag digital 2.4) • Beirat (Antrag digital 2.8) • Nutzungskonzept (Antrag digital 3.) Module Kooperationen (3.2) Diese sind für das Konzept des sozial-kulturellen Zentrums (SKZ) / des Stadtteilhauses Oberreut essentiell und sollen deshalb ausführlich erörtert werden. Sie ermöglichen es, die Entstehung des SKZ / Stadtteilhauses Oberreut und seine Rolle in der sich immer mehr abzeichnenden „füreinander“ sorgenden Gemeinschaft“ (caring community) im Stadtteil zu erfassen. Dass eine Stadtgesellschaft solche Orte der "gelebten und erlebten Gemeinschaft" braucht, ist in den Konzepten der Stadt Karlsruhe zu erkennen (Konzept soziale Quartiersentwicklung). 3 Ausgangslage / Sozialraumanalyse Im Stadtteilentwicklungsprozess (STEK) des Amtes für Stadtentwicklung (AfSta), welcher am 23.10.2021 abgeschlossen wurde, zeigte sich bereits, dass das ÖGZ ein wichtiger Stakeholder im Stadtteil Oberreut ist. Gemeinsam mit anderen Stakeholdern, vor allem mit dem BVO und der IGO, versucht das ÖGZ nun die Ergebnisse des Stadtteilentwicklungsprozesses zur Verbesserung der Lebensqualität in Oberreut umzusetzen. Dabei sind Armut – insbesondere die von Kindern und Jugendlichen - Perspektivlosigkeit und Vereinsamung im Alter wichtige Themen im Stadtteil, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Oberreut kennzeichnet ein besonders hoher Anteil an gefördertem Wohnraum (18,6 aller Sozialmietwohnungen in ganz Karlsruhe). Darüber hinaus berichtet unser Netzwerkpartner, die Wohnbaugenossenschaft Volkswohnung, dass es viele ältere Mieterinnen und Mieter gibt, die angeben, isoliert zu sein und auf kein soziales Netzwerk zurückgreifen zu können. Die Arbeit der Kinder- und Familienzentren im Stadtteil gibt uns ebenso immer wieder Einblick in schwierige familiäre Verhältnisse. Hier muss man oft sofort reagieren, um die akute Not zu lindern (was wir immer, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, versuchen). Oberreut unterteilt sich in die Waldlage und die Feldlage. Die Waldlage ist der ältere Teil Oberreuts. Er entstand 1963-1965 und ist durch große Wohnblocks gekennzeichnet. Viele der dort beheimateten älteren Menschen, aber auch Familien mit Kindern, sind deutlich öfter von Armut betroffen und vermehrt auf Sozialleistungen (Grundsicherung/ Bürgergeld) angewiesen. Die Seniorinnen und Senioren wie auch die Familien in der Feldlage sind im Durchschnitt deutlich besser situiert. Das ÖGZ gehört zu den wenigen Begegnungspunkten im Stadtteil, die Menschen aus allen Teilen von Oberreut nutzen. Das tägliche Angebot des Fairteiler-Kühlschranks (Foodsharing) und der wöchentlichen Lebensmittelausgabestelle lockt zahlreiche ältere Menschen. Daneben besuchen Personen aller Altersgruppen den FairTeiler, auch aus ökologisch-nachhaltiger Motivation. Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 4 Durch die Etablierung der Kinder- und Familienzentren in Oberreut und des Quartiersmanagements (ein Angebot von DW Karlsruhe, gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie), arbeitet das ÖGZ mittlerweile sehr stadtteilbezogen und orientiert am sozialen Nahraum der Menschen. Das SKZ Stadtteilhaus Oberreut könnte alle bisherigen Vorhaben des ÖGZ im Bereich Soziales bündeln, bzw. weiterentwickeln. 4 Selbstauskunft Das Ökumenische Gemeindezentrum (ÖGZ) befindet sich in Trägerschaft der Evang. Kirche in Karlsruhe und der Röm. Kath. Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest. Unter dem Dach des ÖGZ wirken zwei Kirchengemeinden, die evang. Versöhnungsgemeinde und die kath. Pfarrgemeinde St. Thomas Morus, die Teil der Röm. Kath. Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest ist. Das ÖGZ ist ein offenes Haus für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Stadtteils. Es setzt sich seit einigen Jahren intensiv für die sozialen und kulturellen Belange des Stadtteils ein. Daraus resultiert die schon heute existierende Vielzahl von offenen Angeboten aus dem Bereich Soziales bzw. Kunst und Kultur. So liegt es nahe, diese zu bündeln bzw. durch den Aufbau eines sozial-kulturellen Zentrums (SKZ) / Stadtteilhauses Oberreut zu institutionalisieren. Die Institutionalisierung der vorhandenen Angebotsstruktur würde dabei helfen, die bestehenden Angebote und Projekte auszubauen und so das Engagement im Stadtteil noch effizienter zu gestalten. Ein sozial-kulturelles Zentrum (SKZ/ Stadtteilhaus Oberreut) wäre zudem ein sichtbares, nachhaltiges Ergebnis des Stadtteilentwicklungsprozesses (STEK), sowie des begleitenden Projekts "Bunte Stadt“ (Kulturbüro). Ein Stadtteilhaus kann zudem dazu beitragen, das aus der Vergangenheit resultierende schlechte Image des Stadtteils zu verbessern und Vorurteile und Klischees abzubauen. Das SKZ /Stadtteilhaus Oberreut könnte die im ÖGZ angesiedelten sozialen Projekte samt allen anderen sozialen Anliegen der Bevölkerung koordinieren und unterstützen und damit die weitere Vernetzung von Initiativen, Vereinen, Organisationen und Hilfsangeboten für Bürgerinnen und Bürger fördern. So könnte man vor allem den bereits am Anfang des STEK-Prozesses identifizierten Problemen des Stadtteils wie Armut, Perspektivlosigkeit und Einsamkeit wirksam begegnen. Das SKZ könnte zu einem wesentlichen Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung mit seiner zentralen Rolle für Engagement, Beratung und Begegnung im Stadtteil werden. Das SKZ würde mit dem Pilotprojekt "Schulessenverschwendung in Karlsruher Schulen“ auch ein Beispiel für die sozialökologische Transformation, einem "zentralen Thema der Stadt“ liefern. Die kulturelle Vielfalt, unterschiedliche Interessen, Gaben und Talente finden in den Angeboten aus dem Bereich Kunst und Kultur Raum für ihre Entfaltung. Nicht zu unterschätzen ist die hohe soziale Relevanz der kulturellen Angebote, ganz im Sinne des Mottos "Kultur macht stark", das vor allem bei Projekten für Kinder und Jugendliche zum Tragen kommt. Für die erfolgreiche Praxis des SKZ / Stadtteilhauses ist von Seiten des BME eine „inhaltliche und strukturelle Abgrenzung“ zu dem benachbarten Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weißen Rose“ essentiell. Als ÖGZ haben wir schon immer unser Engagement im Stadtteil als gegenseitiges Unterstützen und Ergänzen verstanden. Dabei ist für uns eine gegenseitige Abstimmung eine Selbstverständlichkeit. Diese Praxis soll im SKZ /Stadtteilhaus fortgeführt werden. Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 5 Die unten aufgeführten Statements, sowohl das der Leitung der „Weißen Rose“ (Volker Stetter, siehe Text unten), als auch des BVO-Vorsitzenden (Johannes Stober, siehe 7.5 Übersicht der bestehenden Kooperationen, S. 16) formulieren dies sehr deutlich: „Das SKZ wäre mit seinen Angeboten, die sich doch in der Mehrzahl an Erwachsene richten, die ideale Ergänzung zu den Angeboten der „Weißen Rose“, deren Schwerpunkt primär die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit Angeboten für junge Menschen im Alter von 6 – 27 Jahren ist. Bezüglich der Angebote der „Weißen Rose“ kommen auch das Startpunktcafé für Eltern mit Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren hinzu, ebenso wie eine wöchentliche Begegnungsmöglichkeit für Senioren aus dem Stadtteil. Die Räumlichkeiten der „Weißen Rose“ werden zudem den Vereinen und Institutionen zur Verfügung gestellt, ebenso wie für private Feiern und öffentlichen Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem ÖGZ/ SKZ und der „Weißen Rose“, dass es regelmäßige Treffen geben wird, um die jeweiligen Angebote für den Stadtteil abzugleichen und abzustimmen.“ Beide Träger des ÖGZ, die Evangelische Kirche in Karlsruhe und die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest, befürworten den Aufbau eines sozial-kulturellen Zentrums (SKZ) Stadtteilhauses Oberreut. Angesichts knapper werdender finanzieller Mittel bei beiden Trägern und der damit verbundenen stärkeren Priorisierung der Angebotsstruktur wäre die finanzielle Förderung der Stadt Karlsruhe für das SKZ ein wichtiger Baustein für die Weiterführung und auch den Ausbau der stadtteilbezogenen Angebote für die Bürgerschaft von Oberreut. 5 Größe / Räumlichkeiten („fluides Raumodell“) Für die Angebote des SKZ /Stadtteilhauses werden Räume im Untergeschoss des ÖGZ zur Verfügung gestellt. Die beantragten 132,2m² als Nutzfläche des SKZ / Stadtteilhauses werden an fünf Wochentagen im „fluiden Model“ genutzt. Das „fluide Model“ setzt sich aus täglich rotierenden Raumbelegungskonstellationen (unter Angabe der jeweiligen Quadratmeterzahl) zusammen. Raumbelegungskonstellationen (Stand 7.03.2024): Mo., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37m²) + GH 11 (46 m²) = 137 m² Di., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37 m²) + GH 11 (46 m²) = 137 m² Mi., GH 11 (46 m²) + GH 9 (44 m²) + GH 6 (33 m²) = 123 m² Do., GH 11 (46 m²) + GH 9 (44 m²) + GH 8 (37 m²) = 127m² Fr., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37 m²) + GH 11 (46m²) = 137 m² insgesamt 132,2 m² Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 6 Immer dabei: Küche (gr. Küche ) Toiletten: 1 Frauentoilette + Waschraum 1 Herrentoilette + Waschraum ÖGZ- Untergeschoss (Grundriss) Zuschuss pro Monat pro Jahr Kaltmiete: 132,2 m² á 12 Euro pro m² 1.586,4 Euro 19.036,8 Euro Betriebsnebenkosten: 132,2 m² á 2,75 Euro pro m² 363,55 Euro 4.362,6 Euro Reinigungskosten: 132,2 m² à 3,25 Euro pro m² 429,65 Euro 5.155,8 Euro Gesamt: 2.379,6 Euro 28.555,2 Euro Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 7 6 Beirat Im digitalen Formular finden wir die Angaben zum Beirat unter 2.8 Besonderheiten. Zur Unterstützung bilden die in der Interessengemeinschaft Oberreut (IGO) zusammengeschlossenen Vereine und Institutionen eine Verantwortungsgemeinschaft, um die Arbeit des SKZ konstruktiv zu begleiten und durch eigene Anregungen und Initiativen zu bereichern. Dabei bilden sie auch einen Beirat, der regelmäßig mit dem Träger das Nutzungskonzept und alle anderen relevanten Fragen bespricht. In den Beirat sollen dabei neben Vertreterinnen und Vertretern aus Oberreut auch kompetente Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur und Soziales eingebunden werden, deren Wirkungskreis über Oberreut hinausgeht. Vorschläge zur Besetzung des Beirats können alle Mitglieder der IGO einbringen. Gewählt werden die Mitglieder von der Vollversammlung der IGO, die alle drei Monate stattfindet, für die Dauer von drei Jahren. Dabei können zu den einzelnen Mitgliedern auch Stellvertreter/-innen gewählt werden. Scheidet ein Mitglied aus dem Beirat aus, so findet auf der nächsten Vollversammlung der IGO eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt. Der Beirat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der/die die direkte Ansprechperson der IGO für den Träger ist. Der Beirat berichtet der IGO bei ihren Vollversammlungen über die Entwicklung des Stadtteilhauses Oberreut. Der Beirat hat den Anspruch über alle relevanten Belange des SKZ vom Träger Auskunft zu erhalten. Alle Entscheidungen bezüglich des SKZ trifft jedoch nach Beratung mit dem Beirat der Träger selbst. Zur IGO gehören derzeit die folgenden Organisationen: (alphabetische Reihenfolge) Allgemeiner Sozialer Dienst, Standort Oberreut Anne-Frank-Schule Arbeiter-Samariter-Bund, Seniorenresidenz Oberreut (Lucia-Hug-Haus) Arbeiterwohlfahrt, Ortsgruppe Oberreut Arbeiterwohlfahrt, Tagespflege Oberreut Bürgerverein Oberreut CDU-Ortsgruppe Oberreut Diakonisches Werk, Quartiersmanagement Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 8 Engelbert-Bohn-Schule Evangelische Versöhnungsgemeinde Familienzentrum Arche Kunterbunt Familienzentrum Villa Regenbogen Fanfarenzug Oberreut Garten und Kleintierhalterverein Oberrossweide Gemeinschaft für Seniorengymnastik und Tanz Karlsruhe e.V. Jugendrotkreuz, Gruppe Oberreut Katholische Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Südwest / Gemeindezentrum St. Thomas Morus Kindergarten Bonhoefferstraße (Stadt Karlsruhe) Kindergarten Arche Kunterbunt (katholische Kirche) Kindergarten Villa Regenbogen (evangelische Kirche) Kindergarten Windrad (Arbeiterwohlfahrt) Kinderschutzbund Karlsruhe Kleingartenverein Pulverhausstraße Ökumenische Bücherei Oberreut Polizeiposten Oberreut Rad- und Motorsportclub Karlsruhe S’gnizze Brigändle (Fastnachtsverein) Schülerhort Albert-Braun-Straße Sonnenkindergarten (katholische Kirche) Sophie-Scholl-Realschule Sozialverband VDK, Ortsverband Karlsruhe-Süd SPD-Ortsverein Oberreut Stadtjugendausschuss, Gemeinschaftszentrum Weiße Rose Streetwork Oberreut, Stadt Karlsruhe UuunWedda`Hexe (Fastnachtsverein) Darüber hinaus sind derzeit die folgenden stadtweit agierenden Stellen der Stadt Karlsruhe als Gäste zu den Sitzungen der IGO eingeladen: - Büro für Mitwirkung und Engagement - Stadtteilkoordination - Kulturbüro Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 9 Der zentrale Standort ist für die Kommunikation und Erreichbarkeit der Angebote des SKZ /Stadtteilhauses ein großer Vorteil, allerdings stellt die Lage mitten im Staddteil, umgeben von Wohnhäusern in unmittelbarer Nähe, eventuell eine Herausforderung in Sachen Lärmbelästigung dar. Ein weiteres Problem ist die Vermüllung des Geländes, da die Sitzmöglichkeiten um das ÖGZ herum ein beliebter Treffpunkt für Schüler*innengruppen sowie der Kundschaft der nahegelegenen Supermärkte sind. 7 Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept fordert die Darstellung der Bedarfe und Ressourcen auf Grundlage sozialdemografischer Daten (detaillierte Angaben, Statistik Atlas , Stand: Januar 2024, Tabelle, Anlage 1) und der stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligungsprozesse. 7. 1 Darstellung der Bedarfe des Stadtteils Oberreut hat 9.865 Einwohner. • Kinder und Jugendliche (unter 18) - 17.8% (davon leben 22,5 % in einer Bedarfsgemeinschaft) • Erwachsene (18-65) - 60,4% • SeniorInnen (65 und mehr) - 22% • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 21,7% • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund - 37,4 % • Alleinerziehende (6,7 %) davon 37,4 % im SGB III Bezug • Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen – 22,5 % • Arbeitslose Jugendliche - 3,6 % • Sozialwohnungen – 18,6 % Oberreut weist 2022 innerhalb der Stadt Karlsruhe die zweithöchste Anzahl von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern auf, die Bürgergeld beziehen (22,5%, 398 betroffene Kinder und Jugendliche), sowie den höchsten Anteil arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren (3,6% ), den höchsten Anteil an Haushalten von Alleinerziehenden (6,7%) und die mit Abstand höchste Anzahl an Sozialmietwohnungen (953, das sind 18,6 % aller Sozialmietwohnungen in ganz Karlsruhe). Spiegelbild der soziodemografischen Faktoren sind Armut und Perspektivlosigkeit einiger Bevölkerungsgruppen im Stadtteil. Dazu kommt die Einsamkeit - oft als direkte Begleiterscheinung der fehlenden finanziellen Mittel - die steigenden Anzahl von Seniorinnen und Senioren, die zum Teil in völliger Isolation leben und seit Jahren ihre Wohnung nicht oder nur ganz selten verlassen, belegt. Diesen Bedarfen versuchen wir mit einer Angebotsoffensive im Stadtteil entgegen zu treten: Lebensmittelausgabestelle, FairTeilerkühlschrank, Pilotprojekt "Gegen Lebensmittelverschwendung in Karlsruher Schulen", Begegnungsmöglichkeit "Café O“, offener Mittagstisch, "Kindertisch" (neu), Alleinerziehendentreffen, Nachbarschaftshilfe usw. All diese Angebote sind direkte, niederschwellige Hilfsangebote, die gleichzeitig als Begegnungspunkte und Beratungsmöglichkeit, dienen. Sie sind Ort für Information und Austausch. Neben den offensichtlichen Bedarfen des Stadtteils darf man nicht die Ressourcen vergessen. Diese Ressourcen, die in Interessen, Gaben und Talenten im Stadtteil zum Vorschein kommen, Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 10 versammeln sich um den Bereich Kunst & Kultur. Beginnend mit der bereits seit Jahren bestehenden Gruppe "Kunst im Kirchenfoyer“, die zweijährlich eine Vernissage Oberreuter Kunstschaffender organisiert, zwei Malkursen (einer davon vom ZKM), einem Bastelkreis, einem Hobby- und Künstler Markt, einem Amateurtheater "Die Spur“, einem Theaterprojekt der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, diversen Chören und Tanzgruppen und einem alljährlichen Musical Projekt kann man sicherlich von einer kleinen "Kunstszene "sprechen. Diese kleine Kulturszene erhielt im Zuge des Projektes "Bunte Stadt“ des Kulturbüros (an STEK-Prozess gekoppelt) eine Verstärkung. So entstand die Stadtteilgruppe Kultur und der monatliche "Offene Kulturtreff“. Beide Profile, sowohl das Soziale wie auch die Kunst und Kultur, sind ohne die Ressource ehrenamtlicher Mitarbeiter nicht möglich. Neue Projekte animieren neue ehrenamtliche Mitarbeiter, es entsteht ein Schneeballeffekt, die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die der Projekte steigt kontinuierlich. Mit zwei ausgeprägten Profilen erreicht das SKZ /Stadtteilhaus viele Zielgruppen, sie alle müssen im Nutzungskonzept berücksichtigt werden. 7. 2 Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen Unter vielen Aspekten, die die Kategorisierung der Angebote ermöglichen, heben sich drei besonders hervor: Generationsverbindende Angebote: „Alt und Jung“ zusammen – beim offenen Mittagstisch von Anfang an. Dieses generationenübergreifende Angebot wurde durch den „Kindertisch“ verstärkt. Der offene Mittagstisch war von Anfang an „generationsübergreifend“ gedacht. Der Termin wurde so gelegt, dass sowohl die Besucher das Elterncafé, als auch des Projektes der Stadt Karlsruhe „Groß und stark“ an gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen können. Ähnliches gilt für das Café O, SeniorInnen und Eltern mit Kleinkindern, da beide Gruppen die „Fußläufigkeit“ der Angebote verbindet, sitzen mittwochs in Foyer des ÖGZs zusammen. Von den „generationsverbindenden“ Angeboten sind folgende hervorzuheben: • „Café O“ • Mittagstisch • Spieleabend Integrative Angebote: In einem Stadtteil, in dem Menschen aus 94 Nationen zusammen friedlich leben, ist Integration Alltag. Alles, was im Stadtteil stattfindet, ist durch das Dabeisein von Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt per se integrativ. Das ÖGZ und alle die im Stadtteil aktiv sind – an erster Stelle BVO und IGO – laden alle Menschen aus dem Stadtteil zu allen Angeboten und Veranstaltungen ein. Von den „integrativen“ Angeboten sind folgende hervorzuheben: • Nigerianische Gemeinde - Gospelchor • Peruanische Folkloregruppe Tanzgruppe) • Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (Theaterprojekt, Chor) • Banater Schwaben (Rumänien) - Tanzgruppe Inklusion – Menschen mit und ohne Behinderung (GD) – Treffen der Schulen für Kinder mit einer Behinderung mit Bewirtung. Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 11 Unterstützende Angebote (prekäre Lebenslage): Mithilfe des Foodsharings, der Beiertheimer Tafel, den privaten Spenden und Eigenmitteln ist es uns gelungen, für akute Notfälle eine Sofortunterstützung leisten zu können. Im Eingangsbereich des ÖGZ sind im FairTeiler- Kühlschrank und auf den Tischen immer durch das FoodSharig “gerettete“ Lebensmittel zu finden. Auch das vor der Tonne „gerettete“ Essen der Anne- Frank-Schule kommt den Menschen in akuter Notlage zu gute. Beide Angebote wurden unter Mitwirkung des zuständigen Veterinäramtes entwickelt. Mit Empfehlung des Veterinäramtes Karlsruhe gehen wir auch eine Kooperation mit dem Caterer Holger Braun, der das übriggebliebene Essen nach Großevents ins ÖGZ liefert, ein. Unterstützt werden alle Bedürftigen, ohne Ansehen von Herkunft und Religion. Von den „unterstützenden“ Angeboten sind folgende hervorzuheben: • FairTeiler-Kühlschrank • Lebensmittelausgebe • Pilotprojekt („Schulessenverschwendung in Karlsruher Schulen“) • (neu) Nachhaltigkeit (gegen Lebensmittelverschwendung - Kooperation mit dem Caterer Holger Braun und dem Veterinäramt Karlsruhe 7.3 Modulkatalog 7.3.1 Basismodule Basismodul 1: Begegnung Das ÖGZ mit seinen Angeboten (speziell für Menschen in prekären Lebenslagen) hat sich zu einer bekannten und beliebten Anlaufstelle im Quartier entwickelt. In Oberreut leben deutlich mehr Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, als in anderen Stadtteilen. Alle Angebote im Bereich Soziales bieten Menschen, die sonst nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen können, eine Teilhabemöglichkeit. Zudem bieten diese Begegnungsorte eine Möglichkeit für Geselligkeit und um neue Kontakte zu knüpfen und fördern so die Entstehung und Stabilisierung eines nachbarschaftlichen Netzwerkes. Die fußläufig erreichbaren Begegnungsmöglichkeiten geben insbesondere Seniorinnen und Senioren eine Chance, am öffentlichen Leben teilzunehmen und aus der Vereinsamung und Isolation herauszukommen. Den Familien mit Kleinkindern bieten sie eine willkommene Möglichkeit, nach draußen zu gehen, eine Pause einzulegen und in Ruhe eine Tasse Kaffee und Kuchen oder ein Mittagessen genießen zu können. Der neue "Kindertisch" eröffnet weitere Möglichkeiten für Familien mit Kindern. Offene Angebote, die die Begegnung ohne Konsumzwang ermöglichen und Geselligkeit im Stadtteil fördern: • Begegnungskaffee „Café O“, wöchentlich • Mittagstisch, wöchentlich, • Kindertisch, wöchentlich • Pop up Cafè • Oberreuter Spieleabend, monatlich • Spieletag, halbjährlich • Stadtteilgruppe Kultur, jährlich • Offener Kulturtreff, monatlich • Seniorentreffen, 2. Mi. im Monat • Treffen von Menschen mit und ohne Behinderung, jährlich Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 12 Basismodul 2: Partizipation und Teilhabe Die Stadtteilhäuser sind Orte, an denen „Partizipation gefördert“, „Teilhabe und Selbstbestimmung“ ermöglicht werden (Leitbild der Stadtteilhäuser; Grundsätze der Förderung von Stadteilhäusern, Karlsruhe 2024). Essentiell dabei ist, dass neben den bereits bestehenden Angeboten ein Freiraum für Innovationen, Ideen aus dem Stadtteil, selbstinitiierte Aktivitäten geschaffen wird. Eine Ideenwerkstatt wäre hierzu der ideale Ort, um sich „gegenseitig zu inspirieren“, Neus zu wagen. Ein festes Zeitfenster im Belegungsplan des SKZ /Stadtteilhauses wird diesem Zweck dienen. In einem Stadtteil, in dem Menschen aus 94 Nationen leben, ist Teilhabe mittels der Sprache, ein wichtiger Faktor. Das Diakonische Werk wird sich dieser Herausforderung mit der bereits bewilligten zusätzlichen 50%-Stelle für das Quartiersmanagement stellen. Die neuen Angebote zielen auf die Teilhabe in Bezug auf Sprache. Angebote: • ab April 2024: Offene Gesprächsrunde „Zukunft Oberreut“ des Bürgervereins (monatlich) • geplant: Ideenwerkstatt (offenes Zeitfenster für Stadtteilinitiativen und Gruppe), monatlich • geplant: Nutzertreffen (dient der Stärkung des „Wir-Gefühls“ im Stadtteilhaus), halbjährlich • geplant: Sprachmittler (bieten Menschen mit Migrationshintergrund Sprachbrücken, um sie mehr in Gruppen zu integrieren, zunächst für russisch, später „tigrini“ und „rumänisch“ • geplant: Sprachstammtisch (ein Wunsch von Oberreuter und Oberreuterinnen mit Migrationshintergrund, um sich in der deutschen Sprache ausdrücken zu können und Anschluss zu finden) • geplant: Sprachkurs mit Kinderbetreuung (Integration, Teilhabe und Mitwirkung in der Gesellschaft und Unabhängigkeit für die Zielgruppe mit kleinen Kindern, Kooperation mit dem Integrationsbüro) Basismodul 3: Information und Beratung Durch seine Begegnungsangebote ist das ÖGZ immer mehr zur Anlaufstelle für Informationen und Auskünfte jeglicher Art geworden. Gerade das "Café O“ wie auch der "offene Mittagstisch“ werden regelmäßig vom Quartiersmanagement des Diakonischen Werks begleitet und bieten so die Möglichkeit für Erstkontakte und die Anbindung an Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Quartiersmanagerin vermittelt Betroffene direkt und unmittelbar zu jeweiligen Fachstellen wie der Agentur für Arbeit, dem Sozialer Dienst, dem Kinderbüro, Wildwasser, pro Familia oder der Drogenberatung, was für die Bürgerinnen und Bürger sehr wertvoll ist. Angebote: 1) Beratungsangebot des Quartiersmanagements (Sprechstunde, Café „O“) • Ibz monatlich à Verweisberatung (z.B. an Sprachcafés, weitere Angebote) • Demenzparcour à Beratung und Information zum Thema DemenzDigitalcafé à Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Smartphone, Internetnutzung etc. • Erste Hilfe Input • geplant: Polizei (Beratung zum Thema Enkeltrick, Einbruchschutz, Sicherheit allgemein) • geplant: Volkswohnung (Beratung Barrierefreies Wohnen, evtl. mit Beispielen)geplant: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Information und evtl. Beratung) Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 13 2) Beratungsangebot der Kinder und Familienzentren (KiFaz „Villa Regenbogen“ + kath. Familienzentrum) • Familienberatung, mindestens 2 x im Monat • geplant: „Oberreuter Treffpünktchen“, wöchentlich (für Familien mit Kindern von 3-6 Jahren ohne Kindergartenplatz - Beratung zu Erziehungsthemen, Verweisberatung an verschiedene Beratungsstellen, Einladung anderer Beratungsstellen wie psychologische Beratungsstelle oder Kinderschutzbund (Start voraussichtlich März oder April) 3) Infos - Kunst und Kultur Mit den vielseitigen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur ist das ÖGZ ein Dreh- und Angelpunkt für Kulturinteressierte und Kunstschaffende im Stadtteil. Durch die Kooperation mit dem Kulturbüro und durch das Projekt "Bunte Stadt“ hat der "Kulturtransfer" zugenommen. Dies alles trägt zu einer Außenwahrnehmung des Gemeindezentrums als einem Unterstützer der "Kunstszene“ im Stadtteil bei. • geplant: Kulturplattform (analog, alle Kulturangebote „en Block“ auf der Glasfassade, digital auf der Homepage des SKZ / des Stadtteilhauses) Basismodul 4: Bürgerliches Engagement Stadtteilhäuser ermöglichen bürgerliches Engagement und somit die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Gestaltungsprozessen im Stadtteil. Ziel ist, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Prozesse, Projekte und Angebote einzubinden. Der STEK-Prozess hat dem ÖGZ die Möglichkeit gegeben, am Gestaltungsprozess im Stadtteil aktiv teilzunehmen. Durch diesen Prozess ermutigt machten wir uns in Kooperation mit allen wichtigen Akteuren und Netzwerkpartnern im Stadtteil (BVO, IGO, Quartiersmanagement der Diakonie, Kinder- und Familienzentren, Weiße Rose, Mobile Jugendarbeit, Schulen, Kitas, Volkswohnung) mit Unterstützung des Büros für Mitwirkung und Engagement auf den Weg, um unter dem Dach des ÖGZ das Sozial-kulturelle Zentrum /Stadtteilhaus Oberreut zu etablieren. Darüber hinaus haben wir das Konzept "Soziale Quartiersentwicklung“ der Stadt Karlsruhe verinnerlicht und uns inspirieren lassen, den Pfad der Sozialen Quartiersentwicklung einzuschlagen und das ÖGZ als ein offenes Haus für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Stadtteils zu einem SKZ / Stadtteilaus Oberreut weiter zu entwickeln. Die Tatsache, dass im Konzept "Soziale Quartiersentwicklung" Kirchen als Kooperationspartner genannt werden, bestätigt die lange Tradition der Sozialverantwortung, die ein Grundpfeiler des kirchlichen Handelns ist. Dieses kommt im Antrag der Träger des ÖGZs für das SKZ zum Ausdruck. Die Sozialverantwortung, die an das vielfältige, ehrenamtliche Engagement im Stadtteil gekoppelt ist und deren Sockel die Interessengemeinschaft Oberreut bildet, schlägt sich immer mehr in der Idee einer sorgenden Gemeinschaft ("caring community") nieder. Diese Gemeinschaft, die im Stadtteil "gelebt und erlebt" wird, ragt über eine "gewöhnliche" Gemeinschaft hinaus. Denn es ist eine "füreinander" sorgende Gemeinschaft. Dass eine Stadtgesellschaft solche Orte der "gelebten und erlebten" Gemeinschaft" braucht, ist in den Konzepten der Stadt Karlsruhe zu erkennen (Konzept soziale Quartiersentwicklung). "Sorgende Gemeinschaften" (caring communites) lassen sich nicht "künstlich züchten", sie sind der Niederschlag einer langjährigen Kooperation, eines wirklichen Zusammenhalts. Diese Gemeinschaft, dieser Zusammenhalt als Ergebnis des vielfältigen, Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 14 ehrenamtlichen Engagements, kann im künftigen SKZ/ Stadtteilhaus Oberreut weiterhin "gelebt und erlebt" werden, florieren und weiterentwickelt werden. Unsere Erfahrung aus den neuen Projekten, vor allem im "Café O", beim "offenen Mittagstisch" und dem Pilotprojekt "gegen Lebensmittelverschwendung" ist, dass neue Angebote neue ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter generieren. Dabei ist es gelungen, einzelne Menschen aus der Gruppe derer, die die Unterstützungsangebote wahrnehmen, zur aktiven Mitarbeit zu gewinnen. Angebote: • geplant: MitMachTag / Tag der offenen Tür (Kooperation mit dem BME) – eine Möglichkeit, Werbung für das Haus zu machen und neue Mitarbeitende zu gewinnen / Info-Stand (ähnlich der „ansprechBAR“ des Gemeindeteams beim Gemeindefest) • Dezentrale Engagementberatung und -vermittlung durch das Quartiersmanagement des Diakonischen Werkes 7.3.2 Aufbaumodule Neben den vier Basismodulen, die ein Stadtteilhaus nach den aktuellen Förderrichtlinien vorweisen muss, gibt es beim SKZ im ÖGZ zahlreiche Elemente aus dem Bereich der Aufbaumodule. Aufbaumodul 1: Unterstützungsangebote • FairTeilerKühlschrank (Foodsharing), täglich • Lebensmittelausgabe (Foodsharing, Beiertheimertafel, Caritas, wöchentlich • Alleinerziehendentreff (4. Sonntag im Monat + Sa., gemeinsamen Schwimmen) • Nachbarschaftshilfe Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest + Versöhnungsgemeinde (nach Bedarf) • geplant: Lieferdienst für Lebensmittel (QM) • geplant: Holl- und Bringdienst (Etablierung der Geh-Strukturen, QM) Aufbaumodul 2: Bildung • Ökum. Bücherei, Mi+ Do+ So (ausgenommen Schulferien) • Pilotprojekt „Schulessenverschwendung in Karlsruher Schulen“ in Kooperation mit der Anne-Frank- Schule und dem Schul- und Sportamt, Mo-Fr, ausgenommen Schulferien • geplant: „Vorlesezeit“ (KiFAz „Villa Regenbogen“), monatlich Für Kinder ab 3 Jahre. Bilderbuchkino, vorlesen aus verschiedenen Büchern oder mit Kamishibai (Start April) Aufbaumodul 3: Kulturangebote Tanz: • Kinder- Tanzgruppen der Banater Schwaben (Rumänien), wöchentlich • Südamerikanische/ Peruanische Folkloregruppe, monatlich Musik Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 15 • Gospelchor „Move together“, wöchentlich • Chor „Harmonie“ der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland – wöchentlich • Nigerianischer Gospelchor, wöchentlich • Ökumenischer Kinderchor (Kindergarten + Schule), wöchentlich + Aufführungen (z. B. Kindermusical „Der kleine Spatz“; Kinderoper „Brundibar“, Musical-Projekt „Kids aus Oberreut“ (2023, April 2024) mit Kulturbüro Bildende Kunst • Vernissage „Kunst im Kirchenfoyer“, zweijährlich • Malkurs, wöchentlich • Malkurs Aquarelle (ZKM), wöchentlich • Bastelkreis, wöchentlich • Foto-Treff, monatlich Theater • Theaterprojekt der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, wöchentlich • Amateurtheater „Die Spur“ (Kleinbühne in Karlsruhe), 2 Prämieren, 12 Proben Teilnahme an Karlsruher Literaturtage (2023, Februar 2024) Aufbaumodul 4: Gesundheitsförderung • Sitzgymnastik, wöchentlich • Tanzcafé, monatlich Aufbaumodul: Stadtteilbezogene Angebote • Hobby- und Künstlermarkt, halbjährlich • geplant: Elternabend mit Film incl. Kinderbetreung und Abendessen, halbjährlich (KiFaz „Villa Regenbogen“ + Kath. Familienzentrum „Arche Kunterbunt) 7.4 Belegungsplan Der Belegungsplan ist im Anhang (Anlage Nr. 3) zu finden. 7.5 Übersicht der bestehenden Kooperationen Stadt Karlsruhe • Büro für Mitwirkung und Engagement (BME) / Amt für Stadtentwicklung (AfSta) • Kulturbüro Karlsruhe / Kulturamt Karlsruhe Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 16 • Die Kooperation zwischen dem SKZ /Stadtteilhaus Oberreut und der „Weißen Rose“ bedarf präziser Definierung, damit beide sich in enger Nachbarschaft befindende Einrichtungen konstruktiv kooperieren und gleichzeitig ihre zielgruppenspezifische Ausrichtung wahren können. Eine regelmäßige Abstimmung, die bis dato bereits praktiziert wurde, soll zukünftig durch eine Regelkommunikation intensiviert werden. Dies bestätigt und unterstützt auch der Vorsitzende des Bürgervereins Oberreut, Johannes Stober: „Direkt gegenüber des Ökumenischen Gemeindezentrums (ÖGZ) liegt das Gemeinschaftszentrum Weiße Rose, das vom Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Der Schwerpunkt dort liegt auf der Kinder- und Jugendarbeit. Die Weiße Rose wurde aber ganz bewusst nicht als reines Jugendzentrum, sondern zur Integration des Oberreuter Vereinslebens als „Gemeinschaftszentrum“ gegründet. Dies zeigt sich vor allen Dingen daran, dass alle in der Interessengemeinschaft Oberreut (IGO) zusammengeschlossenen Vereine einmal im Jahr die Möglichkeit haben kostenlos eine Veranstaltung durchzuführen (was im Regelfall im Rahmen der sog. IGO-Frühschoppen am ersten Sonntag im Monat erfolgt). Zudem steht den Mitgliedern der IGO ein Raum in der Weißen Rose (sog. „IGO-Zimmer“) für ihre Besprechungen sowie zum Lagern kleinerer Menge an Unterlagen zur Verfügung. Darüber hinaus wurde ein Raum im Obergeschoss der Weißen Rose (gefördert durch einen Mietzuschuss der Stadt Karlsruhe) der Arbeiterwohlfahrt zur Verfügung gestellt (sog. AWO- Seniorenstube). Diese Förderung lief Ende 2023 aus. Zur Sicherung der Angebote mietet für das Jahr 2024 die AWO die Seniorenstube nun selbst im Rahmen eines fluiden Modells zwei Tage in der Woche an. Für die restliche Zeit ist seitens der Weißen Rose derzeit ein Nutzungskonzept in Arbeit. Über den Zwischenstand der Ergebnisse wird der Stadtjugendausschuss in der nächsten IGO-Sitzung im April berichten. Zwischen dem ÖGZ und der Weißen Rose finden regelmäßig Besprechungen statt, um die Arbeit miteinander zu verzahnen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Dies gilt ganz besonders für die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im ÖGZ, um einerseits Doppelstrukturen zu vermeiden, andererseits aber auch Angebote außerhalb der Öffnungszeiten der Weißen Rose (insbes. an Wochenende und in den Schulferien) für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“ Weitere Organisationen, Einrichtungen und Institutionen • Bürgerverein Oberreut (BVO) / Interessengemeinschaft Oberreut (IGO) • Diakonisches Werk Karlsruhe Quartiersprojekt (QM) / Deutsche Fernsehlotterie • Kinder- und Familienzentren („Villa Regenbogen“, „Arche Kunterbunt“) • Projekt „Sorgende Gemeinde werden“ Badische Landeskirche und das Diakonische Werk Baden, – offener Mittagstisch • VOLKSWOHNUNG – offener Mittagstisch • Kindertisch (gefördert durch die BBBank) Kifaz • Pilotprojekt „Sozial-ökologische Transformation“ - „Lebensmittelverschwendung“ (Schul- und Sportamt, Anne -Frank Schule, Veterinäramt Karlsruhe) • Lebensmittelausgabestell,e Beiertheimer Tafel (Caritas) • FairTeiler Kühlschrank /Foodsharing Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 17 • Nachbarschaftshilfe (SE Südwest + Versöhnungsgemeinde (nach Bedarf) • Musical („Kids aus Oberreut“) - Projekt „Bunte Stadt“ Kulturbüro • Kulturtreff – Projekt „Bunte Stadt“ Kulturbüro • Stadtteilgruppe Kultur – „Bunte Stadt“ Kulturbüro • Grenzenloses Theater, Landsmannschaft der Deutschen aus Russland • Theater „Die Spur“ (Kleinbühne in Karlsruhe) – • Jugendkonferenz, FairTeiler Mobile Jugendarbeit (Streetwork Oberreut /SJB) 8 Finanzplan Für das SKZ / Stadtteilhaus Oberreut werden Räume im Ökumenischen Gemeindezentrum angemietet. Der Vermieter ist die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest, vertreten durch den Stiftungsrat und die Evangelische Kirche in Karlsruhe, vertreten durch die Evang. Kirchenverwaltung Karlsruhe. 8.1 Mietkosten Die Mietkosten betragen pro Monat • Kaltmiete 1.586,4 € 8.2 Betriebskosten Die Betriebskosten betragen monatlich • 363,55 € 8.3 Reinigungskosten • 429,65 € 8.4 Reparaturkosten • 50 € x 12 Monate = 600 € Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 18 8.5 Personal Die Koordination und Terminvergabe sowie die Buchhaltung erfolgt aktuell über das Pfarrbüro der evang. Versöhnungsgemeinde. Ansprechperson: Katharina Bieber (Sekretärin), Tel.: 0721 868083,versoehnungsgemeinde.karlsruhe@kbz.ekiba.de Dr. Irena Lichtner, Tel., 0721 95754820, Irena.Lichtner@kbz.ekiba.de Die breite Nutzung und Öffnung erfordert eine deutlich höhere Koordination und Organisation des Betriebs. Hierfür halten wir eine Minijobstelle für erforderlich. 8.6 Sonstige Kosten Kostenaufstellung zur Erstausstattung • Beamer (im Käfig) für den Saal + eine ausfahrbare Leinwand, 4 Lautsprecher, Verstärker für Musikanlage, Mischpult, Metalschrank (Diebstahlsicherung), Bluetooth-Empfänger • Beamer (im Käfig) für den Raum 7, geeignet der für kleinere Gruppen (bis 25 Personen) 9 Mietvertrag In Summe betragen die reinen Mietkosten 1.949,95 € pro Monat und 23.399,4 € jährlich. Der Mietvertrag hierzu ist im Anhang. Hinzu kommen Reinigungskosten und Reparaturkosten. 10 Darstellung der ÖPNV- Anbindung und Barrierefreiheit Der ÖPNV hat mit der Haltestelle Oberreut-Zentrum eine direkte Anbindung im Abstand von etwa 70m. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist barrierefrei. 11 Stellplatzsituation Das ÖGZ verfügt über eigene Parkplätze entlang der Otto-Wels- Straße (Parkplatz neben dem MixMarkt). Auch im direkten Umfeld gibt es mehrere PKW Stellplätze. Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe 19 12 Zusammenfassung Zur Fortführung bzw. zum Ausbau der etablierten Angebote und des vorhandenen Engagements befürwortet der Träger die Weiterentwicklung und die inhaltliche Überführung der vorhandenen Angebotsstruktur in die Konzeption der Stadtteilhäuser gemäß der Förderrichtlinie (gültig ab 1. Januar 2024). Die Vielzahl der offenen Angebote wurde bis dato allein mit den räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen des ÖGZs aufrechterhalten. Als kirchliche Einrichtung der Tradition der Sozialverantwortung verpflichtet, hat das ÖGZ seit seiner Gründung mit hohem persönlichem und finanziellem Einsatz über seine Gemeindemitglieder hinaus viel für die Menschen im Stadtteil Oberreut geleistet. Mit großer Unterstützung des Bürgervereins Oberreut und der Interessengemeinschaft Oberreut unter fachlicher Begleitung des BME haben wir das Projekt SKZ/ Stadtteilhaus Oberreut vorangebracht. Angesichts knapper werdender finanzieller Mittel bei beiden Trägern und der damit verbundenen stärkeren Priorisierung der Angebotsstruktur wäre die finanzielle Förderung der Stadt Karlsruhe für das SKZ ein wichtiger Baustein für die Weiterführung und auch den Ausbau der stadtteilbezogenen Angebote für die Bürgerschaft von Oberreut. 13 Anlagen 1) Statistikatlas, Karlsruhe, Stand: Januar 2024 2) ÖGZ-Grundriss 3) Belegungsplan 4) Mietvertrag
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ÖGZ- Grundriss (UG) ÖGZ-Raumbelegungskonstellationen (Stand 7.03.2024): Immer dabei: Küche (gr. Küche ) + 2 Toiletten Mo., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37m²) + GH 11 (46 m²) = 137 m² Di., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37 m²) + GH 11 (46 m²) = 137 m² Mi., GH 11 (46 m²) + GH 9 (44 m²) + GH 6 (33 m²) = 123 m² Do., GH 11 (46 m²) + GH 9 (44 m²) + GH 8 (37 m²) = 127m² Fr., GH 7 (54 m²) + GH 8 (37 m²) + GH 11 (46m²) = 137 m² insgesamt 132,2 m² ÖGZ- Grundriss (UG)
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Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe SKZ /Stadtteilhaus - Belegungsplan Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 9.00 - 11.00 FairTeiler FairTeiler geplant: „Oberreuter Treffpünktchen“ ( für Familien ohne KiTa-Platz) Café (Quartiersprojekt / Beratungsangebot des QM), wöchentlich Familienberatung (KiFaz ́e), 2x im Monat FairTeiler FairTeiler Behinderten GD ( Behindertenschule n im Umkreis von 50 km (mit Bewirtung) jährlich 10.00 - 11.00 Aquarelle (ZKM), wöchentlich geplant: „Oberreuter Treffpünktchen“ ( für Familien ohne KiTa-Platz) geplant: Sprachmittler (QM) geplant: Sprachstammtisch (QM) geplant: Sprachkurs (Integerationsbüro) Mittagstisch, wöchentlich Kindertisch, wöchentlich Ökum. Bücherei MitMachTag /Tag der offenen Tür, Kooperation mit dem BME), jährlich 12.00 - 14.00 Aquarelle (ZKM), wöchentlich Pilotprojekt „Lebensmittelve r-schwendung“, Mo-Fr Pilotprojekt, Mo-Fr Café O Pilotprojekt Mo-Fr Pilotprojekt Mo-Fr Mittagstisch wöchentlich Pilotprojekt Mo-Fr Hobby- und Künstlermarkt, halbjährlich 14.00 - 15.00 Sitzgymnastik für Senioren, wöchentlich Lebensmittel- ausgabe Sprechstunde (Quartiersprojekt Oberreuter Spielenachmittag , halbjährlich Tanzcafé, monatlich 15.00 -16.00 Seniorentreffen, monatlich 2.Mittwoch Alleinerziehende (gemeinsames Alleinerziehende, monatlich Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut Ökumenisches Gemeindezentrum · Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48 · 76189 Karlsruhe Schwimmen), monatlich 16.00 - 17.00 Ökum. Bücherei Vorlesezeit (Bilderbuchkino für Kinder), monatlich Ökum. Kinderchor (Kindergarten) Nigerianischer Gospelchor, wöchentlich 17.00 - 18.00 Banater Schwaben Tanzkurs (wöchentlich) - neu Ökum. Bücherei Ökum. Kinderchor (Schule) Jugendtreff 18.00 - 19.00 Bastelkreis wöchentlich Malkurs, wöchentlich Eltern-Filmabend (mit Kinderbetr.+ Abendessen), halbjährlich Chor der Landsmannschaft , wöchentlich geplant: Nutzertreffen, halbjährlich 19.00 - 20.00 Grenzenloses Theater wöchentlich Gesprächsrunde „Zukunft Oberreut“ (BVO), monatlich Kulturtreff, monatlich Foto-Treff im ÖGZ, monatlich Spieleabend, monatlich geplant: Ideenwerkstatt, monatlich Theater „Die Spur“, 2x jährlich Prämiere + 12 Proben 20.00 - 21.00 Gospelchor wöchentlich Südamerikanische Folklore monatlich Theater „Die Spur“, 2x jährlich Prämiere + 12 Proben) 21.00 – 22.00
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1/11 Gewerberaummietvertrag Zwischen Römisch-Katholische Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest, vertreten durch den Stiftungsrat und Evangelische Kirche in Karlsruhe vertreten durch die Evang. Kirchenverwaltung Karlsruhe - nachstehend: Vermieter - und Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe Vertreten durch ________________ - nachstehend: Mieter - - nachstehend gemeinsam: die Parteien wird folgender gewerblicher Mietvertrag geschlossen: Präambel Für das sozial-kulturelle Zentrum / Stadtteilhaus Oberreut stellt das Ökumenische Gemeindezentrum Oberreut Räume zur Verfügung. Mit den Räumen zieht ein Großteil der bestehenden Angebote im Bereich Soziales & Kunst und Kultur in das neue SKZ / Stadtteilhaus Oberreut, um. Das ÖGZ, der BVO, die IGO und das für die Stadt Karlsruhe federführend agierende Amt für Stadtentwicklung - insbesondere der zuständige Fachbereich des Büros für Mitwirkung und Engagement (BME) - als Fördergeber der Raumförderung als Stadtteilhaus, unterstützen einander im Rahmen ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereiches in der jeweiligen Arbeit und verpflichten sich zur konstruktiven Zusammenarbeit. § 1 Mietsache 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter Räume im Ökumenischen Gemeindezentrum Oberreut, Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48, 76189 Karlsruhe. Im Untergeschoss des ÖGZ werden die Räum 11, 9, 7, 8 und 6 in einem „fluiden Modell“ vermietet - d.h. an verschiedenen Tagen verschiedene Raumkonstellationen (in der Fläche aber immer 132,2 m²). Dieses Modell bietet eine flexible Nutzung der Räume (Siehe, „fluides Modell“/ Raumbelegungskonstellationen, Anhang zum Antrag S. 15-16).). 2/11 2. Soweit Werbeflächen nicht ausdrücklich an den Mieter mitvermietet sind, ist das Anbringen von Werbung jeglicher Art und/oder Hinweisschildern, insbesondere an der Außenfassade des Gebäudes einschließlich Fenstern grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 3. Die Mietfläche wird mit _132,2 _ qm vereinbart, diese ist nach DIN 277 Teil 1 / nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gewerberaum. Sie ist zugrunde zu legen, soweit es nach den vertraglichen Vereinbarungen auf die Größe der vermieteten Fläche ankommt. 4. Die Mietsachen und deren Zustand sind dem Mieter bekannt. Der Vermieter wird dem Mieter die Mietsachen zu Mietbeginn im nachstehenden beschriebenen Zustand mit den nachstehend benannten Einbauten und Bestandteilen übergeben: 5. Der Mieter übernimmt die Mietsache zu Mietbeginn im gegenwärtigen Zustand. Die Parteien haben die Mietsache gemeinsam eingehend besichtigt, dabei sind keine / die nachstehenden Mängel aufgefallen: Der Mieter übernimmt die Mietsache in nicht renovierungsbedürftigem Zustand. 6. Die Parteien verpflichten sich, bei Übergabe der Mietsache an den Mieter ein Übergabeprotokoll zu fertigen, beiderseitig zu unterzeichnen und als Anlage zu diesem Mietvertrag zu nehmen. Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil des Mietvertrags und konkretisiert den Zustand der Mietsache bei Mietbeginn. § 2 Nutzungszweck, Konkurrenzschutz 1. Die Mietsache wird ausschließlich zum Betrieb eines sozialkulturellen Zentrums vermietet. Zu einer hiervon abweichenden Nutzung ist der Mieter nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt. 2. Der Mieter hat mit dem vereinbarten Nutzungszweck sowie seiner Person und /oder seinem Unternehmen zusammenhängenden behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Konzessionen auf eigene Kosten einzuholen. Dem Mieter erteilte Auflagen hat dieser auf eigenen Kosten zu erfüllen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass etwa vom Mieter benötigte behördliche Genehmigungen für die vereinbarte Nutzung erteilt werden und /oder während der Mietzeit aufrechterhalten bleiben. 3. Der Vermieter gewährt dem Mieter keinen Konkurrenzschutz. § 3 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses 1. Das Mietverhältnis beginnt am ________________ 2. Das Mietverhältnis ist zeitlich unbefristet, es läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis kann von den Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache über 3/11 den Beendigungszeitpunkt hinaus fort, tritt keine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses ein. § 4 Miete 1. Für die Mietsache bezahlt der Mieter ab Übergabe des Mietsache eine monatliche Kaltmiete in Höhe von _1.586,4_ Euro. 2. Neben der Kaltmiete trägt der Mieter die Betriebskosten gemäß §7. Hierauf leistet er eine monatliche Pauschale in Höhe von zunächst __363,55__ Euro. Mit der Angabe des vorstehenden Betrags ist keinerlei Zusicherung des Vermieters verbunden, dass diese tatsächlich angemessen und ausreichend ist, die tatsächlichen Betriebskosten zu decken. 3. Erhöhen sich nach Abschluss des Mietvertrags einzelne Kostenarten der Betriebskosten dergestalt, dass sie von der vereinbarten Betriebskostenpauschale nicht mehr abgedeckt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenpauschale unter Berücksichtigung von § 560 BGB anzupassen. 4. Sollte der Vermieter zur Zahlung der Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe verpflichtet sein, derzeit 19%, hat der Mieter diese zusätzlich zur Miete zu bezahlen. 5. Die monatlich vom Mieter geschuldete Mietzahlung setzt sich damit zunächst wie folgt zusammen: Kaltmiete (132,2 m² á 12 € pro m²): 1.586,4 Euro Betriebskostenpauschale (132,2 m² á 2,75 € pro m²): 363,55 Euro Reinigungskosten (137 m² á 3,25 € pro m²): 429,65 Euro Monatliche Miete gesamt: 2.379,6 Euro 6. Die Miete ist gemeinsam mit der Pauschale auf die Betriebskosten gemäß §7, den Reinigungskosten sowie ggfs. der Mehrwertsteuer jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung an den Vermieter fällig; maßgeblich ist insoweit alleine der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Vermieter. Zahlt der Mieter die Miete nicht fristgerecht, stehen dem Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs nur ein niedrigerer Zinsschaden entsteht, sodann ist nur dieser niedrigere Verzugszins zu zahlen. Die monatliche Miete ist für den Vermieter kostenfrei auf folgendes Konto zu bezahlen: Kontoinhaber: Kath. Gesamtkirchengemeinde KA. ÖGZ IBAN: DE51 3702 0500 0001 7004 00 BIC: BFSWDE33XXX § 5 Wertsicherungsklausel 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich die Miete automatisch jeweils mit Wirkung zum folgenden Monatsersten im Verhältnis von 100% des prozentualen Verhältnisses, in dem sich der Verbraucherpreisindex von Deutschland (Basis 2020 = 100) – veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt – gegenüber dem Stand bei Mietbeginn bzw. dem Stand bei der letzten Mietanpassung um mehr als 5% nach oben oder unten verändert hat, ändert, ohne dass es einer Aufforderung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Unabhängig von der Indexveränderung gerät der Mieter 4/11 jedoch erst einen Monat nach Zugang einer konkreten schriftlichen Berechnung des Vermieters in Zahlungsverzug. 2. Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen, Ausgangsbasis ist jeweils der Index zum Zeitpunkt der Anpassung. 3. Die vorstehenden Vereinbarungen in Abs. 1 und 2 gelten nur für Verträge mit einer Vertragsbindung des Vermieters von mind. 10 Jahren. Für den Fall einer kürzeren Vertragslaufzeit vereinbaren die Parteien, dass der Vermieter die Miete einseitig nach billigem Ermessen anpassen kann, wenn sie der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 =100) seit Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung um mindestens 5% geändert hat. Dieses Anpassungsverlangen ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen und wirkt ab Beginn des Kalendermonats, der auf den Zugang dieser Mitteilung beim Mieter folgt. Sobald sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland dann erneut um 5% seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung verändert hat, ist entsprechend einer erneuten Anpassung der Miete möglich. 4. Werden vom Statistischen Bundesamt anlässlich einer Umstellung des Index auf ein neues Basisjahr bereits veröffentlichte Indexzahlen früherer Basisjahre nachträglich zurückgezogen, so werden bereits eingetretene Mietänderungen nicht korrigiert. Für künftige Mietänderungen gelten dann die neu veröffentlichten Indexzahlen. 5. Sollte der Verbraucherpreisindex für Deutschland durch das Statistische Bundesamt nicht mehr veröffentlicht werden und durch einen anderen Index ersetzt werden, so gilt dieser neue Index. Wird der Verbraucherpreisindex für Deutschland durch das Statistische Bundesamt nicht mehr veröffentlicht und nicht durch einen anderen Index ersetzt, tritt an seine Stelle der ihm wirtschaftlich am nächsten kommende, vergleichbare, andere veröffentlichte Index des Statistischen Bundesamtes. § 7 Betriebskosten 1. Zusätzlich zur Kaltmiete nach § 4 Abs. 1 trägt der Mieter die auf die Mietsache entfallenden Betriebskosten gemäß den §§ 1,2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in ihrer jeweiligen neuesten Fassung und insbesondere, unabhängig von der Geltung der BetrKV, in jedem Falle die laufenden öffentlichen Lasten der Mietsache, insbesondere der Grundsteuer. 2. Darüber hinaus trägt der Mieter zusätzlich folgende weiteren Betriebskosten: 3. Der Vermieter ist berechtigt nach Vertragsabschluss entstehende neue Kostenarten, Steuern und/oder Gebühren, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Unterhaltung der Mietsachen stehen, zusätzlich auf den Mieter umzulegen. § 8 Mietsicherung / Kaution 1. -entfällt- § 9 Minderungs-, Aufrechnungs-, und Zurückbehaltungsrechte des Mieters 5/11 1. Der Mieter kann gegenüber Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis mit Gegenforderungen nur aufrechnen und/oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Mieter dem Vermieter wenigstens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet bzw. welche zurückbehalten werden soll, die Ausübung dieser Rechte ankündigt. Weitere Voraussetzungen zur Ausübung etwaiger Aufrechnungs-, Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte ist, dass der Mieter im Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit Leistungen aus dem Mietverhältnis im Verzug ist. Das Recht des Mieters, überzahlte Miete vom Vermieter zurückzuverlangen, bleibt hiervon unberührt. 2. Ergänzend wird auf die Vereinbarungen in nachstehendem §14 Abs. 2 verwiesen. § 10 Gewährleistung und Haftung des Vermieters, Beschädigung und Untergang der Mietsache 1. Gewährleistung und Haftung des Vermieters 1. Die Haftung des Vermieters ist auf die vertragswesentlichen Pflichten aus dem Mietverhältnis beschränkt, als auf die Überlassung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, auf den Zugang zur Mietsache sowie auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese das Gebäude und Gebäudesysteme betreffen und nicht vom Mieter übernommen werden. 2. Darüber hinaus ist die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen, positiven Vertragsverletzungen und/oder Verschulden bei Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 3. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, der Mieter kann also in einem solchen Fall insbesondere keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen. 4. Der Vermieter haftet grundsätzlich ausschließlich in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis etwaigen weiteren Schadensursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. 5. Die Beschreibung der Mietsache in Prospekten, Modellen, Inseraten, Annoncen, Exposés und Ähnlichem stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Mietsache dar. 6. Sämtliche vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit geht. 7. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei anfänglichen Mängeln der Mietsache ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 8. Es gelten weiter die Regelungen über den Haftungsverzicht im Zusammenhang mit Versicherungen gemäß § 12 Abs. 3 dieses Vertrages. 9. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass Genehmigungen für den vorgesehenen Betrieb und seine Anlagen erteilt werden bzw. erteilte Genehmigungen fortbestehen. Dies gilt insbesondere für Konzessionen. Der Mieter hat auf seine Kosten sämtliche Voraussetzungen für den Betrieb seines Gewerbes zu schaffen und künftig aufrechtzuerhalten. Für alle vom Mieter eingebrachten Vorrichtungen und Anlagen sowie für die Beachtung und Einhaltung der technischen und behördlichen Vorschriften haftet der Mieter. 2. Beschädigungen und Untergang der Mietsache 1. Im Falle durch den Vermieter nicht zu vertretender vollständiger oder teilweiser Beschädigung der Mietsache, die dazu führt, dass der Mieter sie nicht vertragsgemäß nutzen kann, ruht die Verpflichtung des Vermieters zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie die Pflicht des Mieters zur Zahlung der Miete für einen Zeitraum von zunächst 3 (drei) Monaten. 6/11 2. Der Mieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Vermieter nicht innerhalb des vorgenannten 3-Monats-Zeitraum erklärt hat, dass er die Mietsache wiederherstellen wird. Erklärt der Vermieter gegenüber dem Mieter, die Mietsache nicht wiederherzustellen, oder erklärt er sich innerhalb des genannten 3-Monats-Zeitraum nicht, wird das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zum Ablauf des vorgenannten 3- Monatszeitraums beendet, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Dem Mieter stehen in diesem Falle keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter zu. 3. Erklärt der Vermieter, dass die Mietsache wiederaufgebaut werden soll, so ruht das Mietverhältnis für den für den Wiederaufbau benötigten Zeitraum. Dem Mieter steht in diesem Falle nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn das Ruhen des Mietverhältnisses für den Zeitraum des Wiederaufbaus für ihn unzumutbar ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht hat der Mieter innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Entscheidung des Vermieters über den Wiederaufbau auszuüben. § 11 Untervermietung, Gebrauchsüberlassung an Dritte 1. Jegliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte, insbesondere deren – auch teilweise – Untervermietung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 2. Bei Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung an Dritte steht dem Mieter das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu, er kann aber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Zustimmung durch den Vermieter unberechtigt verweigert wird. 3. Der Vermieter darf die Zustimmung von Bedingungen und/oder Auflagen abhängig machen, insbesondere darf er vom Mieter verlangen, dass diese ihm einen Untermietzuschlag bezahlt, insbesondere wenn der Mieter durch die Gebrauchsüberlassung an Dritte Einnahmen erzielt, die über der vereinbarten Miete liegen. 4. Im Falle unberechtigter Gebrauchsüberlassung an Dritte oder bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung der Mietsache durch den Dritten kann der Vermieter eine durch ihn bereits erteilte Zustimmung sofort widerrufen und verlangen, dass der Mieter das Untermietverhältnis unverzüglich kündigt bzw. die Gebrauchsüberlassung unverzüglich beendet. Geschieht dies nach entsprechendem Verlangen des Vermieters nicht oder überlässt der Mieter die Mietsache oder Teile hiervon unberechtigterweise einem Untermieter oder sonstigen Dritten, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen; der Mieter bevollmächtigt den Vermieter hiermit unwiderruflich, in diesem Fall im Namen des Mieters auch das Untermietverhältnis zu kündigen bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung zu beenden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, von dieser Vollmacht Gebrauch zu machen. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter bleiben hiervon ungerührt. 5. In jedem Fall der Untervermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung an dritte tritt der Mieter hiermit seine gesamten Forderungen gegen den Untermieter oder Dritten, insbesondere auf Zahlung der Untermiete, bis zur Höhe der dem Vermieter aus dem Mietverhältnis zustehenden Ansprüche sicherungshalber an den Vermieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Der Mieter wird den Untermieter oder Dritten nach Abschluss des Untermietvertrages oder der Gebrauchsüberlassung von dieser Forderungsabtretung unterrichten und jegliche Einwendungen des Dritten nach § 404 BGB ausschließen. 7/11 § 12 Versicherungen und Verkehrssicherungspflicht 1. Der Vermieter unterhält für die Mietsache eine Sach- und Gebäudebrandversicherung in üblicher und angemessener Höhe. 2. Der Mieter ist verpflichtet, folgende Versicherungen mit angemessenem Deckungsschutz auch zugunsten des Vermieters abzuschließen und während der Dauer des Mietverhältnisses aufrechtzuerhalten: • Betriebsunterbrechungsversicherung • Betriebshaftpflichtversicherung • Glasversicherung • Versicherung gegen Beschädigung und Verlust von eingebrachten Gegenständen, auch soweit die eingebrachten Gegenstände als Einbauten wesentlicher Bestandteil des Gebäudes werden. • Feuerversicherung • Leitungswasserschadenversicherung unter Einbeziehung der Risiken Abwasser und bestimmungswidriger Sprinklerwasseraustritt für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. 3. Die Parteien verzichten zum Ausschluss von Regressansprüchen gegenseitig auf Ersatzansprüche für alle künftigen Schäden, soweit sie durch eigene Versicherungen gedeckt sind, in dem Umfang, in dem aus den Versicherungsverträgen Entschädigungsleistungen tatsächlich uns abschließend erbracht werden. Dieser wechselseitige Haftungsverzicht gilt für jede Art der Schadensverursachung, mit Ausnahme eines eigenen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens. 4. Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in der Mietsache und in deren Zugangsbereich, insbesondere die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis in diesem Bereich. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, es sei denn, der aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehende Schaden beruht darauf, dass der Vermieter ihm vom Mieter gemeldete bauliche Mängel nicht unverzüglich behoben hat. § 13 Instandhaltung/Instandsetzung der Mietsache und Schönheitsreparaturen/Renovierung 1. Der Mieter hat die Mietsache und alle Zubehörteile stets schonen und pfleglich zu behandeln. 2. Soweit dem Mieter die Mietsache in renoviertem bzw. nicht renovierungsbedürftigem Zustand überlassen wird, ist er während der Laufzeit des Mietverhältnisses verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen/Renovierungsleistungen innerhalb der Mietsache auf eigenen Kosten auszuführen, sofern und soweit diese infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter seit Mietbeginn erforderlich werden und wegen des Zustands der Mietsache notwendig sind. 3. Der Vermieter ist im Falle der Überlassung der Mietsache in nicht renoviertem bzw. Renovierungsbedürftigem Zustand zur Durchführung von Schönheitsreparaturen/Renovierungsleistungen nicht verpflichtet. Dem Mieter steht es in diesem Falle frei, ob er die erforderlichen Schönheitsreparaturen/Renovierungsleistungen durchführt. 8/11 4. Der Mieter übernimmt alle durch seinen Mietgebrauch oder aus seiner Risikosphäre resultierenden, in der Mietsache veranlassten Instandhaltungen, Instandsetzungen und /oder Erneuerungen der Mietsache einschließlich des Zubehörs und sämtlicher Anlagen und Einrichtungen (bspw. Toiletten, Heizkörper, Beleuchtungsmittel, Leuchten, Türanlagen usw.) auf eigene Kosten, ohne dass es für deren Ursachen auf ein Verschulden des Mieters ankommt mit Ausnahme von Dach und Fach. Diese Verpflichtung des Mieters besteht auch für alle ihm zur alleinigen Nutzung überlassenen Flächen außerhalb der Mietsache. 5. Unter Instandhaltung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und etwaigen Schäden vorzubeugen. Unter Instandsetzung sind alle Maßnahmen zu verstehen, durch die der vertragsgemäße Zustand der Mietsache wiederhergestellt und/oder etwaige Schäden an der Mietsache beseitigt werden. 6. Soweit Licht- und/oder Klimaanlagen, Zu- und/oder Ableitungen, Elektrogeräte, Warmwasserbereiter usw. mit Haussystemen verbunden sind und/oder soweit Gegenstände anderweitig in das Haus integriert sind (bspw. Fenster, Außenfassaden), behält sich der Vermieter vor, die entsprechenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. 7. Der Vermieter wird dem Mieter, soweit dieser Instandhaltungsarbeiten in und an der Mietsache einschließlich des Zubehörs übernommen hat, etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber denjenigen abtreten, die die Mietsache bzw. das Zubehör im Mietobjekt im Auftrag des Vermieters erstellt haben. Der Vermieter übergibt dem Mieter die hierzu notwendigen Informationen und Unterlagen. § 14 Bauliche Veränderungen durch den Vermieter 1. Vornahmerecht des Vermieters 1.1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und/oder Modernisierung der Mietsache aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und/oder zur Abwendung drohender Gefahren und/oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen bzw. vornehmen lassen; der Vermieter wird den Mieter jedoch rechtzeitig vor deren Beginn schriftlich über die durchzuführenden Arbeiten informieren, sofern und soweit nicht sofortiges Handeln erforderlich ist. Der Mieter wird die hierzu benötigten Teile der Mietsache hierfür zugänglich machen bzw. halten und die Ausführung der Arbeiten nicht behindern und/oder verzögern. 1.2. Ausbesserungen und/oder bauliche Veränderungen der Mietsache, die zur Erhaltung und/oder Modernisierung der Mietsache aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder zur Abwendung drohender Gefahren und/oder zur Beseitigung von Schäden zwar nicht notwendig, aber wenigstens zweckmäßig sind, dürfen ebenfalls ohne Zustimmung des Mieters vorgenommen werden, soweit sie dessen Geschäftsbetrieb nur unwesentlich oder nur für kurze Zeit beeinträchtigen. 2. Schadensersatz und Minderungsrechte des Mieters Soweit der Mieter die Durchführung der Arbeiten gemäß § 14 Abs. 1 dulden muss, verzichtet er auf die Geltendmachung jeglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter; die Miete ist allenfalls dann gemindert, wenn die baulichen Veränderungen des Vermieters die Mietsache selbst betreffen und erhebliche Auswirkungen auf deren Nutzung durch den Mieter haben. Die Minderung der Miete infolge von Bauarbeiten, die die Mietsache nicht selbst betreffen, ist 9/11 ausgeschlossen. 3. Mietanpassung bei wertsteigernden Investitionen Der Vermieter ist berechtigt, die Investitionskosten für notwendige und zweckmäßige Investitionen nach § 14 Abs. 1 anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit diese den Gebrauchswert der Mietsache steigern. Die Erhöhung der Jahreskaltmiete ist jedoch auf 8% der anteiligen Investitionskosten beschränkt. 4. Teilweiser Kündigungsausschluss Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters gemäß § 555e BGB wegen der Ankündigung oder der Durchführung von Modernisierungsarbeiten besteht nicht. Etwaige weitere Kündigungsrechte des Mieters werden hiervon nicht tangiert. § 15 Betreten der Mietsache durch den Vermieter 1. Der Mieter gestattet dem Vermieter und/oder dessen Beauftragten die Besichtigung der Mietsache jedenfalls montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 8 und 18 Uhr zum Zwecke oder Überprüfung des Zustands der Mietsache sowie gegebenenfalls aus anderen Gründen, wie bspw. Zu Zwecken der Weitervermietung oder der Durchführung von Reparaturen. Die Besichtigung und deren Dauer soll im Vorhinein mit dem Mieter abgestimmt werden. 2. Der Vermieter ist in Notfällen berechtig, Türen in an der Mietsache auf ihm geeignet erscheinende Weise zu öffnen und/oder öffnen zu lassen, um sich Zugang zu dieser zu verschaffen. 3. Der Mieter erhält vom Vermieter bei Übergabe sämtliche Schlüssel zur Mietsache. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, Alarmanlagen jeglicher Art einzubauen und/oder Fenster und/oder Türen mit zusätzlichen Schließ- oder Sicherheitsvorkehrungen zu versehen. § 16 Kündigung des Mietverhältnisses 1. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1.1. der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, der die Rechte des Vermieters nicht nur geringfügig verletzt, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Vermieters fortsetzt, insbesondere, wenn der Mieter einem Dritten den Gebrauch der Mietsache – auch nur teilweise – unbefugt überlässt oder der Mieter die Mietsache durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt gefährdet; 1.2. der Mieter mit der Zahlung einer vollständigen monatlichen Miete oder der Stellung der Mietsicherheit/Kaution länger als fünf Wochen im Verzug ist; 1.3. der Mieter ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Vermieters in sonstiger Weise seinen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt und die Rechte des Vermieters nicht geringfügig verletzt. 2. Jede Kündigung Bedarf der Schriftform. § 17 Pflichten und Haftung des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses 1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig zu räumen, das von ihm eingebaute Zubehör sowie die eingebrachte Büroeinrichtung und sonstige Einbauten zu entfernen und die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. 10/11 2. Umbauten des Mieters sind auch dann zu entfernen, wenn der Vermieter sie gestattet hat. Der ursprüngliche Zustand der Mietsache ist wiederherzustellen. 3. Beim Auszug muss der Mieter alle Schlüssel, auch die selbst gefertigten bzw. nachgemachten, sowie alles Schlüssel, Zugangscodes, Magnetkarten oder sonstigen Sicherungsmittel auch für alle von ihm selbst eingebauten weiteren Sicherungsvorkehrungen an den Vermieter übergeben, andernfalls ist dieser berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen. 4. Endet das Mietverhältnis durch außerordentliche Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter auch für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Mietsache nach Räumung und Rückgabe durch den Mieter leer steht oder bis zum Ender der mit dem Mieter vereinbarten Mietdauer billiger vermietet werden muss. (Mietausfallschaden). Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und/oder Rückgabe der Mietsache durch den Mieter verzögert, so haftet dieser dem Vermieter für alle aus der Verzögerung der Räumung und/oder Rückgabe entstehenden Schäden, wobei der Mieter vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens mindestens die nach diesem Vertrag geschuldete Miete als Nutzungsentgelt schuldet. § 18 Hausordnung Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf der Vermieter nachträglich aufstellen oder ändern, soweit dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses dringend notwendig und für den Mieter zumutbar ist. Etwaige neue oder geänderte Regelungen werden dem Mieter besonders mitgeteilt. Darüberhinausgehende Regelungen bedürfen der Zustimmung des Mieters. § 19 Allgemeines 1. Dieser Mietvertrag enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zum zwischen ihnen bestehenden Mietverhältnis. Mündliche Nebenabreden der Parteien bestehen nicht. 2. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben wird. 3. Der Mieter kann seine Rechte aus diesem Mietvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf Dritte übertragen. Bei Veräußerung des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs des Mieters geht dieses Mietverhältnis nur dann auf den Erwerber über, wenn der Vermieter dem Übergang schriftlich zustimmt. 4. Der Vermieter kann seine Rechte aus dem Mietverhältnis jederzeit ohne Zustimmung des Mieters auf Dritte übertragen. Die Übertragung ist dem Mieter allerdings schriftlich unter Angabe des Übertragungszeitpunkts, des Namens und der Adresse sowie der Bankverbindung des Dritten anzuzeigen. 5. Den Parteien ist die für langfristige Mietverhältnisse erforderliche gesetzliche Schriftform (§§ 550, 126 BGB) bekannt; die ursprünglichen Parteien dieses Mietverhältnisses verpflichten sich bei etwa bestehenden Zweifeln an der Einhaltung des Schriftformerfordernisses, die Schriftform erstmalig oder erneut herzustellen oder zu heilen; sie verzichten darauf, das Mietverhältnis wegen Mängeln der Schriftform vorzeitig zu kündigen. Etwaige Nachträge oder Anhänge zu diesem Mietvertrag sind mit dieser Haupturkunde fest zu verbinden. 11/11 6. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, so bleibt der übrige Mietvertrag dennoch wirksam. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die ausdrückliche Absicht der Parteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschließen. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. 7. Bestandteil dieses Mietvertrags sind folgende Anlagen: • Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung • • 8. Der Mieter ist darüber informiert und damit einverstanden, dass durch den Vermieter im Rahmen der Mietvertragsverwaltung die das Mietverhältnis betreffenden Daten gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet werden. 9. Im Falle einer Veräußerung der Mietsache ist die Nachhaftung des Vermieters gemäß § 566 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen. 10. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Unterschriften der Vermieter) (Unterschrift des Mieters)
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0505 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus „Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)“ im Ökumenischen Gemeindezentrum in Oberreut Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 02.07.2024 9 N Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadtteilhaus „Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)“ zur Kenntnis und beschließt, dem Ökumenischen Gemeindezentrum Oberreut ab Juli 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.379,60 Euro (28.555,20 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 28.555,20 Euro p.a. Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 28.555,20 Euro p.a. Gesamteinzahlung: --- Jährlicher Ertrag: --- Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das am 18. Juli 2023 im Gemeinderat beschlossene Konzept zur Sozialen Quartiersentwicklung (Vorlage GR 2023/0439) bringt eine neue Förderkulisse für stadtteilspezifische Aktivitäten mit sich. Die aufeinander abgestimmten Fördermöglichkeiten stärken die Teilhabe erwachsener und älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft und unterstützen das Engagement in den Stadtteilen. Die Förderung von Stadtteilhäusern stellt hierbei die einzige Raumförderung dar. Durch ihre Neukonzeption und inhaltlichen Strukturierung gemäß einer Modulsystematik adressieren Stadtteilhäuser mit ihrem Portfolio insbesondere vulnerable Gruppen aus dem Stadtteil und leisten einen wichtigen Beitrag zur Partizipation und Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern. Hinsichtlich der finanziellen Fördergrundlage für weitere Stadtteilhäuser ist vor dem Hintergrund der Inflation von rund 2,3 % im Jahre 2024 und durch den Anstieg der Miet-, Betriebsneben- und Reinigungskosten von einer zeitnahen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel auszugehen. Im Kontext des Prozesses zur Transformation und Reduktion der kirchlichen Arbeit in den Karlsruher Kirchenbezirken steht die Landeskirche vor der Herausforderung, den kirchlichen Gebäudebestand grundlegend umzustrukturieren. Es gilt innovative Nutzungserweiterungen und -möglichkeiten zu finden, um alternative Wege der (Teil-)Finanzierung zu ermöglichen. So auch für den Standort des Ökumenischen Gemeindezentrums, dessen vielfältige Angebote überwiegend von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen werden. Als ein zentrales Ergebnis im städtischen Prozess des „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK)“ für Oberreut wurde im Handlungsfeld 1: „Soziales, Image und Kultur“ die Institutionalisierung vorhandener Angebotsstrukturen in Form eines Sozial-Kulturellen Zentrums (SKZ) in Oberreut formuliert (Vorlage GR 2021/1031). Das Ökumenische Gemeindezentrum, unter der gemeinsamen Trägerschaft der evangelischen Kirche in Karlsruhe und der römisch-katholischen Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest, fungiert als Standort des SKZ für Beteiligung, Begegnung, Kulturangebote und Unterstützungsleistungen. In diesem Zusammenhang strebt das Ökumenische Gemeindezentrum zur Fortführung und Sicherung der etablierten Angebote und des vorhandenen Engagements die inhaltliche Weiterentwicklung und Überführung in die Konzeption gemäß der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser an. Als künftiges Stadtteilhaus wird das bisherige Angebot des Ökumenischen Gemeindezentrums in der Verantwortung zweier Kirchengemeinden, der evangelischen Versöhnungsgemeinde und der katholischen St. Thomas Morus Gemeinde, um weitere Zielgruppen und Angebote gemäß den Grundsätzen zur Förderung als Stadtteilhaus erweitert. Das Ökumenische Gemeindezentrum beantragt die Förderung als Stadtteilhaus ab Juli 2024. Stadtteilspezifische Besonderheiten Oberreut ist unterteilt in die Stadtviertel Feldlage und Waldlage und zählt 10.117 Einwohnerinnen und Einwohner. Darunter haben rund 60 % einen Migrationshintergrund. Nahezu die Hälfte aller Haushalte in Oberreut sind Einpersonenhaushalte. Etwa die Hälfte der 2.325 Einpersonenhaushalte wird von Personen im Alter von 60 Jahren und älter geführt (Statistikatlas Stadt Karlsruhe, Datenstand 31.12.2023). In Oberreut beziehen 1.156 Personen (11,6 %) Regelleistungen nach dem SGB II. Knapp jedes vierte Kind unter 18 Jahren beziehungsweise jede achte Person im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren lebt im SGB II-Bezug. Insbesondere Alleinerziehende sind auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen. Von insgesamt 340 Alleinerziehenden im Stadtteil erhalten rund 44 % Leistungen nach dem SGB II (Statistikatlas Stadt Karlsruhe, Datenstand 31.12.2022). Die Zielgruppen der ausländischen und migrantischen Stadtteilbevölkerung, der alleinlebenden, älteren Menschen sowie der Personen mit Sozialtransferbezug stellen in Oberreut wichtige Adressatengruppen für Angebote zur Teilhabe und Partizipation dar. – 3 – Von Oktober 2018 bis Juli 2021 fand in Oberreut der städtische Prozess des „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK)“ statt. Insbesondere das IQ-Leitprojekt „Bunte Stadt“ aus dem IQ-Korridorthema „Soziale Stadt“ konnte eng mit dem Stadtteilentwicklungsprozess Oberreut verknüpft werden. Die sozialen Themenfelder, die innerhalb des Stadtteilentwicklungsprozesses in den Blick genommen wurden, umfassen die Förderung der Kommunikation und Teilhabe, die Stärkung des sozialen Miteinanders und der Integration, den Aufbau von Dialog- und Engagementstrukturen, die Identifikation und den Ausbau bestehender sozialer und kultureller Angebote, Impulse zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Gemeinwesenarbeit sowie den Anstoß von Bürgerprojekten in den Bereichen kulturelle Arbeit, soziales Miteinander, Umweltbildung und Naturschutz. Eine zentrale Maßnahme im sozial-kulturellen Bereich, die im Laufe des STEK-Prozesses partizipativ und sukzessiv erarbeitet wurde, ist die Etablierung eines sozial-kulturellen Zentrums als „Dach“ der vorhandenen Angebote und Dienstleistungen im Stadtteil sowie der synergetischen Verbindung von haupt- und ehrenamtlichen Strukturen (Vorlage GR 2021/1031). Die im Stadtteil bereits vorhandenen sozialen wie multikulturellen Themen, Aktivitäten und Angebote können auf diese Weise stärker zueinander in Bezug gesetzt, institutionalisiert beziehungsweise weiterentwickelt werden. Das SKZ wird im Ökumenischen Gemeindezentrum verortet. Das bereits seit 1967 in einer gemeinsamen Notkirche untergebrachte Kirchenwesen in Oberreut fand mit der Errichtung des Ökumenischen Gemeindezentrums im Jahr 1988 seine offizielle, räumliche Zusammenführung unter einem gemeinsamen Dach. Seither teilt sich die evangelische Versöhnungsgemeinde das Ökumenische Gemeindezentrum mit der katholischen St. Thomas Morus Gemeinde, die zur Seelsorgeeinheit Karlsruhe Südwest gehört. Mit der Zielsetzung Ressourcen zu bündeln und präventiv auf soziale Herausforderungen des Stadtteils einzuwirken, vereint die am 3. Februar 1970 gegründete Interessengemeinschaft Oberreut (IGO) seit über 54 Jahren ehrenamtliche und hauptamtliche Akteurinnen und Akteure aus über 35 in Oberreut aktiven Institutionen. Das Nutzungskonzept des SKZ wurde im Vorfeld der offiziellen Antragsstellung im Teilnehmendenkreis der IGO und mit weiteren im Stadtteil aktiven Initiativen und Institutionen inhaltlich diskutiert. Die finale Abstimmung der Konzeption erfolgte in einem gemeinsamen Termin der Vorhabenträger und dem Amt für Stadtentwicklung am 11. Januar 2024, sowie auf Stadtteilebene in der darauffolgenden Sitzung der IGO am 31. Januar 2024. Eingebrachte Anregungen aus dem Stadtteil und von der Verwaltung wurden in die Konzeption aufgenommen. Durch die Vernetzungs- und Kooperationsbereitschaft des Ökumenischen Gemeindezentrums mit den im Stadtteil zielgruppen- und themenspezifisch tätigen Institutionen wird die Identifikation von Synergien und Vermeidung von Doppelstrukturen erreicht. Insbesondere mit dem Quartiersmanagement des Diakonischen Werkes sowie dem in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Jugend- und Gemeindezentrum „Weiße Rose“ unter der Trägerschaft des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V. erfolgen eine inhaltliche Abstimmung zur Sicherstellung einer verzahnten Praxis im Stadtteil. In inhaltlicher Abgrenzung und strukturellen Anbindung zur IGO, die sich als Stadtteilnetzwerk ganzheitlich den Themen des Stadtteils sowie der Belange und Bedarfe der Einwohnerinnen und Einwohner annimmt, wird auf Basis der Grundsätze zur Förderung als Stadtteilhaus ein fachlicher Beirat konstituiert, um explizit das Ökumenische Gemeindezentrum in seiner Funktion als Träger des Stadtteilhauses bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Portfolios gemäß der zu erfüllenden Modulsystematik zu unterstützen (siehe Förderantrag Seite 4 unter 2.8). Der Beirat dient zur Evaluation und Festlegung der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des Stadtteilhauses. Auf diese Weise wird für die inhaltliche Arbeit des Stadtteilhauses im Kontext des Stadtteilgeschehens und über die Anbindung an die IGO eine fortlaufende Abstimmung mit anderen im Stadtteil aktiven Initiativen und Institutionen gewährleistet. Die bedarfsgerechte Ausgestaltung der im Stadtteilhaus vorgehaltenen Angebote wird regelmäßig eruiert und bei Bedarf inhaltlich angepasst. Gleichermaßen können neue Formen der Kooperation und Zusammenarbeit gefunden und definiert werden. Die Vollversammlung der IGO wählt die Mitglieder des Beirats. Die Verwaltung empfiehlt, im Beirat einen festen Sitz für die Stadtteilkoordination vorzusehen. Die seit dem Jahr 2020 in Oberreut tätige, städtische Mitarbeiterin unterstützt die Vernetzung zwischen den Akteurinnen und Akteuren im – 4 – Stadtteil und der Stadtverwaltung, insbesondere der Sozial- und Jugendbehörde. Sie erarbeitet sich einen Überblick über die sozialen Aktivitäten im Stadtteil und verbindet soziale Themen des Stadtteils mit gesamtstädtischen Themen und Dienstleistungen. In ihrer Funktion und Rolle als Brücke und Sprachrohr aus dem Stadtteil in die Stadtverwaltung ist ihr Einbezug zur fachlichen Beurteilung einer stadtteilbezogenen, inhaltlichen Ausgestaltung eines Stadtteilhauses unerlässlich. Angebotsstruktur Gemäß den Grundsätzen zur Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe wird das SKZ mit hauptamtlicher Unterstützung betrieben. Entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser sind die vier Basismodule verpflichtend zu erbringen. Darüber hinaus muss das SKZ drei der fünf Aufbaumodule vorhalten (je zwei Angebote pro Aufbaumodul). Dabei ist zwischen offenen und geschlossenen Angeboten zu unterscheiden. Aus der Historie des Ökumenischen Gemeindezentrums und der gewachsenen, stadtteilspezifischen Netzwerkstruktur heraus finden bereits diverse Angebote im SKZ statt, die sich dauerhaft etabliert haben. Das vorgehaltene Portfolio wird gemäß den Fördergrundsätzen für Stadtteilhäuser weiterentwickelt. Der Auf- und Ausbau der Angebotsstruktur ist sukzessiv bis spätestens 24 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides anzustreben. Auf Grundlage des Detailkonzeptes, das dem Förderantrag als Anhang beigefügt wurde (Anlage 2, Nutzungskonzept siehe 7.2, Seite 10 bis 17) ergibt die fachliche Prüfung nachfolgende Zuordnung der bestehenden und geplanten Angebote gemäß Modulsystematik: Modul Vorgehaltene Angebote Angebots- charakter Förder- anspruch Basismodule Begegnung 1. Begegnungscafé „Café O“, wöchentlich (durch Quartiersmanagement begleitet) 2. Mittagstisch, wöchentlich 3. Kindertisch, wöchentlich 4. Pop up Café 5. Oberreuter Spieleabend, monatlich 6. Spieletag, halbjährlich 7. Stadtteilgruppe Kultur, jährlich 8. Offener Kulturtreff, monatlich 9. Seniorentreffen, 2. Mittwoch im Monat 10. Treffen von Menschen mit und ohne Behinderung (Behindertenschulen), jährlich offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen erfüllt Partizipation und Teilhabe 1. geplant: Ideenwerkstatt (offenes Zeitfenster für Stadtteilinitiativen), monatlich 2. geplant: Treffen aller Nutzergruppen, halbjährlich 3. Offene Gesprächsrunde „Zukunft Oberreut“ des Bürgervereins Oberreut e. V., monatlich 4. geplant: Sprachmittler (Sprachbrücken für Menschen mit Migrationshintergrund zur Teilhabeförderung an Angeboten und Gruppen im Stadtteil) 5. geplant: Sprachstammtisch (für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verbesserung der deutschen Sprache) 6. geplant: Sprachkurs mit Kinderbetreuung (in Kooperation mit dem Integrationsbüro) offen geschlossen offen offen offen teilweise erfüllt – 5 – Information und Beratung 1. Sprechstunde/Vermittlungsberatung des Quartiersmanagements, Diakonisches Werk 2. Vermittlungsberatung durch Internationales Begegnungszentrum e. V., monatlich 3. Beratungsangebot der Kinder- und Familienzentren (KiFaz „Villa Regenbogen“ + katholisches Familienzentrum), 2 x monatlich 4. geplant: (Vermittlungs-)Beratungsangebot „Oberreuter Treffpünktchen“ (Familienberatung zu Erziehungsthemen, Kooperation mit psychologischer Beratungsstelle und Kinderschutzbund) 5. Demenzparcours: Beratung und Information zum Thema Demenz 6. Informationen zu Erste Hilfe Maßnahmen 7. geplant: Beratung zum Thema Enkeltrick, Einbruchschutz, Sicherheit durch Polizei 8. geplant: Beratung zum Thema Barrierefreies Wohnen durch Volkswohnung 9. geplant: Information/Beratung zu Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung 10. geplant: analoge und digitale Kulturplattform offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen erfüllt Engagement Involvierung von Ehrenamtlichen in den Betrieb und die Organisation des Stadtteilhauses und der vorgehaltenen Angebote, beispielsweise: Begegnungscafé „Café O“, Offener Mittagstisch, Pilotprojekt „Gegen Lebensmittelverschwendung“ und weitere. 1. Dezentrale Engagementberatung und - vermittlung durch das Quartiersmanagement 2. geplant: MitMachTag/Tag der offenen Tür mit Info-Stand (vgl. der „ansprechBAR“ bei Gemeindefest) offen offen teilweise erfüllt Aufbaumodule Unter- stützung 1. FairTeiler-Kühlschrank (Foodsharing), täglich 2. Lebensmittelausgabe Beiertheimer Tafel, wöchentlich 3. Alleinerziehendentreff/-aktivitäten, 4. Sonntag im Monat + Samstag gemeinsames Schwimmen 4. Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinde Karlsruhe Südwest und Versöhnungsgemeinde, nach Bedarf 5. geplant: Lieferdienst für Lebensmittel, Quartiersmanagement 6. geplant: Hol- und Bringdienst, Etablierung von Geh-Strukturen, Quartiersmanagement offen offen offen offen offen offen erfüllt Bildung 1. Ökumenische Bücherei, 3 x wöchentlich 2. Pilotprojekt „Schulessenverschwendung in Karlsruher Schulen“ in Kooperation mit der Anne-Frank-Schule + Schul- und Sportamt offen offen offen erfüllt – 6 – 3. Digitalcafé: Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Smartphone, Internetnutzung 4. geplant: „Vorlesezeit“ für Kinder ab 3 Jahren, KiFaZ „Villa Regenbogen“, monatlich offen Kultur 1. Kinder- Tanzgruppen der Banater Schwaben (Rumänien), wöchentlich 2. Südamerikanische/Peruanische Folkloregruppe, monatlich 3. Gospelchor „Move together“, wöchentlich 4. Chor „Harmonie“ der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, wöchentlich 5. Nigerianischer Gospelchor, wöchentlich 6. Ökumenischer Kinderchor (Kindergarten + Schule), wöchentlich + Aufführungen, z. B. Kindermusical „Der kleine Spatz“, Kinderoper „Brundibar“, Musical-Projekt „Kids aus Oberreut“ mit Kulturbüro 7. Vernissage „Kunst im Kirchenfoyer“, zweijährlich 8. Malkurs, wöchentlich 9. Malkurs Aquarelle (ZKM), wöchentlich 10. Bastelkreis, wöchentlich 11. Foto-Treff, wöchentlich 12. Theaterprojekt der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, wöchentlich 13. Amateurtheater „Die Spur“, zwei Premieren, 12 Proben 14. Treffen der Russisch-orthodoxen Gemeinde, monatlich 15. Treffen der Nigerianischen Gemeinde, wöchentlich offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen offen erfüllt Gesundheits- förderung 1. Sitzgymnastik, wöchentlich 2. „Sonntagstanz“ Tanzcafé, monatlich offen offen erfüllt Stadtteil- bezogene Angebote 1. Hobby- und Künstlermarkt, halbjährlich 2. geplant: Elternabend mit Film inklusive Kinderbetreuung und Abendessen, KiFaZ „Villa Regenbogen“ + Katholisches Familienzentrum „Arche Kunterbunt“, halbjährlich offen offen erfüllt Das Nutzungskonzept des SKZ erfüllt zu großen Teilen die Anforderungen der Grundsätze zur Förderung als Stadtteilhaus. Insbesondere die vorzuhaltenden Aufbaumodule werden deutlich über das Mindestmaß für Stadtteilhäuser hinaus abgedeckt. Die aufgelisteten, regelmäßigen Angebote werden überdies durch diverse, kooperativ ausgerichtete Einzelveranstaltungen für die Stadtteilbevölkerung ergänzt, beispielsweise Kinderfest, Flohmarkt, Weihnachtsmarkt, Teilnahme an Karlsruher Literaturtage. Der Umfang der bisher nicht erfüllten Förderansprüche gemäß der Modulsystematik ist geringfügig und beschränkt sich auf die Basismodule „Partizipation und Teilhabe“ und „Engagement“. Für die noch zu erfüllenden Maßnahmen wird über die Konkretisierung von geplanten Vorhaben und Angeboten im Nutzungskonzept des SKZ Sorge getragen. Die Verortung des SKZ im Ökumenischen Gemeindezentrum entspricht der Praxis des städtisch geförderten Bürgerzentrums in Knielingen (im evangelischen Gemeindezentrum) und vereint zwei Institutionen unter einem Dach. Die Besonderheit und Herausforderung bei der Kombination zweier Einrichtungen an einem Standort, sprich die Implementierung eines Stadtteilhauses in einer kirchlichen Einrichtung, besteht in der inhaltlichen Abgrenzung des Stadtteilhauses zum kirchlichen Kontext. – 7 – Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur verstärkten Imagearbeit hinsichtlich der Außenwahrnehmung durch die Stadtteilbevölkerung als Begegnungsort für Personen aller Altersklassen und Glaubensrichtungen. Um die Hemmschwelle für Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner herabzusetzen und einer etwaigen Stigmatisierung als kirchliche Einrichtung entgegenzuwirken, bedarf es der transparenten Öffentlichkeitsarbeit sowie dem gezielten Offerieren von Angeboten für andere Zielgruppen. Das Portfolio des Ökumenischen Gemeindezentrums umfasst bereits jetzt etliche Angebote für diverse Zielgruppen. Es wird dem Anspruch der Offenheit und Zugänglichkeit für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils gerecht. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Öffnung des SKZ für neue Angebote und Gruppen wird als gegeben betrachtet. In Abstimmung mit den lokal tätigen Institutionen, insbesondere dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe, dem Bürgerverein Oberreut e. V. und dem Quartiersmanagement, ist die Etablierung neuer Angebote im Stadtteilhaus anzustreben. Die Verwaltung empfiehlt das fokussierte Vorhalten offener Angebote für die Stadtteilgesellschaft, die keine Vereinsbindung oder eine definierte Gruppen-/Parteizugehörigkeit erfordert beziehungsweise ausschließlich einen geladenen Teilnehmendenkreis adressiert. Förderfähiger Zuschussbetrag Die förderfähige, räumlich als SKZ definierte Nutzfläche beträgt 132,20 Quadratmeter im Erdgeschoss des Ökumenischen Gemeindezentrums unter der Handhabe eines fluiden Raummodells an fünf Wochentagen. Die rotierenden Raumbelegungskonstellationen beinhalten in Raumkombinationen mit einer durchschnittlichen Gesamtgröße von 132,20 Quadratmeter (siehe Anlage 3). Unterschiedliche Angebots- und Nutzungsstrukturen erfordern eine flexible Raumnutzung entsprechend der benötigten Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Unabhängig der täglich wechselnden Raumnutzungen stehen den Nutzenden grundsätzlich die Küche und Sanitäranlagen zur Verfügung. Gemäß den Grundsätzen zur Förderung von Stadtteilhäusern in Karlsruhe und den bei der Stadt üblichen pauschalen Obergrenzen für die zweckgebundenen Teilzuschüsse für das Rechnungsjahr 2024 wurde der Zuschussbetrag für Miet- und Betriebsneben- sowie Reinigungskosten in Höhe von 28.555,20 Euro wie folgt berechnet: Zuschuss pro Monat pro Jahr Kaltmiete: 132,20 m² à 12 Euro pro m² 1.586,40 Euro 19.036,80 Euro Betriebsnebenkosten: 132,20 m² à 2,75 Euro pro m² 363,55 Euro 4.362,60 Euro Reinigungskosten: 132,20m² à 3,25 Euro pro m² 429,65 Euro 5.155,80 Euro Gesamt 2.379,60 Euro 28.555,20 Euro Investitionszuschuss für Kosten der Erstausstattung Das Ökumenische Gemeindezentrum beantragt für das SKZ die Bezuschussung von technischer Grundausstattung und Zubehör in Form von zwei Beamern mit einem diebstahlsicheren Schutzgehäuse, eine ausfahrbare Leinwand, ein Bluetooth Empfänger, vier Lautsprechern mit Wandhalterung und Kabel, ein Verstärker für die Musikanlage, ein Mischpult sowie ein Metallschrank als Diebstahlsicherung für die Musikanlage mit Zubehör (siehe Förderantrag Seite 8 unter 4.1). Die Anschaffung der aufgeführten technischen Ausstattung ist grundsätzlich förderfähig. Vom Antragsstellenden sind drei Angebote nachzureichen. Eine mögliche Bezuschussung im Rahmen eines einmaligen Zuschusses für Kosten der Erstausstattung in Höhe von maximal 10.000 Euro wird von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Antragsstellenden auf Grundlage der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser entschieden. – 8 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen. Die Jahressumme für die sieben aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 183.000 Euro pro Jahr (Stand April 2024). Durch Bewilligung der Förderung des SKZ Oberreut in Höhe von 28.555,20 Euro jährlich reduziert sich das übrige verfügbare Budget ab dem Rechnungsjahr 2025 auf rund 15.400 Euro pro Jahr. Legt man den Mittelwert der Fördersumme pro Standort zu Grunde, lässt sich mit dem verbleibenden Budget kein weiteres Stadtteilhaus fördern. Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren überdies das zur Verfügung stehende Restbudget im jeweiligen Jahr der Zuschussauszahlung für die Erstausstattung. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet-, Betriebsneben- und Reinigungskosten aufgrund von Inflation zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des verfügbaren Restbudgets für Stadtteilhäuser niederschlagen wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadtteilhaus „Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)“ zur Kenntnis und beschließt, dem Ökumenischen Gemeindezentrum Oberreut ab Juli 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.379,60 Euro (28.555,20 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser zu gewähren.
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Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus "Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)" im Ökumenischen Gemeindezentrum in Oberreut Vorlage: 2024/0505 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadt- teilhaus „Sozial-Kulturelles Zentrum (SKZ)“ zur Kenntnis und beschließt, dem Ökumeni- schen Gemeindezentrum Oberreut ab Juli 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.379,60 Euro (28.555,20 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (46 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 2. Juli 2024. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Wir GRÜNE freuen uns darüber, dass Oberreut ein Stadtteil- haus bekommt. Schon jetzt gibt es viele starke Träger und tolle Angebote in Oberreut, wie den Mittagstisch, Angebote zum niederschwelligen Sich-Kennenlernen und so weiter. Der Bedarf ist groß, denn es leben dort viele ältere Menschen und Alleinerziehende mit ihren Kindern. Zentral für den Erfolg des Stadtteilhauses ist, dass das Haus, das in kirchlichen Räumen seine Heimat gefunden hat, deutlich macht, dass es sich hier nicht um eine kirchli- che, sondern um eine städtische Einrichtung handelt, in der alle Menschen willkommen sind. Ob dieser Imagewandel stattfindet, davon wird der Erfolg abhängen. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch der fachliche Beirat, der aufgebaut werden soll, um die Ar- beit des Stadtteilhauses zu unterstützen, und in dem auch eine städtische Mitarbeiterin sinnvollerweise dabei sein wird. Mit Bestürzung haben wir erfahren, dass nach der Installierung dieses achten Stadtteilhau- ses keine Gelder mehr für weitere Häuser vorhanden sind. Darüber müssen wir bei den nächsten Haushaltsverhandlungen reden. Wir GRÜNE wünschen Oberreut beim Aufbau – 2 – des Stadtteilhauses alles Gute, und wir sind uns sicher, das Haus wird den Zusammenhalt in Oberreut erhöhen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Vor einem Jahr, im Juli 2023, haben wir das Konzept zur sozia- len Quartiersarbeit hier im Gemeinderat auf den Weg gebracht. Dazu gehörten auch die Einrichtung von Stadtteilhäusern, und in der Haushaltsberatung haben wir auch Gelder zur Verfügung gestellt, die jetzt fast ausgeschöpft sind. Da müssen wir uns sicher noch etwas überlegen und die Erfahrungen der bisherigen Arbeit in den Quartieren und den Stadtteil- häusern entsprechend aufarbeiten. Wir freuen uns, dass ein weiteres Stadtteilhaus jetzt in Oberreut hinzukommt und dies auch auf breiter Basis passieren wird. Träger sind die beiden Kirchen, die evangelischen und katholischen Gemeinden in Oberreut als Sozial-Kulturelles Zentrum. Aber auch andere Akteure in diesem Stadtgebiet beteiligen sich aktiv an diesem Stadtteilhaus, sodass wir auch, wie schon in den Vorschlägen in der Vorlage gezeigt, ein tolles Angebot für das sozi- ale und kulturelle Miteinander in Oberreut erhalten werden. Da bin ich mir ganz sicher, und wir wünschen dem Stadtteilhaus und allen, die sich hier engagieren, haupt- oder ne- ben- oder ehrenamtlich, alles Gute und viel Erfolg. Stadträtin Melchien (SPD): Beteiligung, Mitwirkung und Teilhabe sind entscheidend für un- sere Demokratie. Prozesse, bei denen das vor Ort möglich ist, führen bestenfalls zur Er- kenntnis von Wirksamkeit. Der heutige Beschluss führt mit Sicherheit bei den Beteiligten des Stadtteilentwicklungskonzepts Oberreut zu dieser wertvollen Erfahrung. Die Gründung des Sozial-Kulturellen Zentrums als Stadtteilhaus ist sicher ein Leuchtturmprojekt dieses Be- teiligungsprozesses. Die Vorlage ist gut vorbereitet, überzeugend ausgearbeitet und wich- tige Bedarfe vor Ort können erfüllt werden. Wir möchten die Chance heute nutzen als SPD, allen Beteiligten, allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere natürlich auch dem Bürgerverein und dessen Vorsitzenden Johannes Stober, der Interessengemeinschaft Oberreut und allen angegliederten Vereinen, den zahl- reichen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung unseren herzlichen Dank für diesen langen Prozess auszusprechen, der zum heutigen Ergebnis zu dem heutigen Beschluss führt. Das Ergebnis überzeugt. Da möchte ich mich einfach meinen Vorrednern anschließen. Das Po- tenzial ist mit Sicherheit da, um verschiedene Gruppen, die Gemeinschaft, den Zusammen- halt und das Engagement in Oberreut, das vielfach auch schon vorhanden ist, noch weiter zu stärken. Hier wünschen wir auch dem Beirat viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe, dann im laufenden Betrieb auch das Ganze sicherzustellen. Der heutige Beschluss ist richtig und wichtig. Die notwendige Konsequenz daraus muss aber sicher eine Ausweitung des Budgets für Stadtteilhäuser sein. Diesen Weg wollen wir als SPD weitergehen, den Weg der sozialen Quartiersentwicklung, auch in anderen Stadt- teilen entsprechend der dringenden Wünsche, Bedarfe, und auch nach der Prüfung in den fachlichen Ausschüssen ist es unser dringender Wunsch, weitere Stadtteilhäuser einzurich- ten. Als SPD wollen wir dazu ungern bis zum nächsten Doppelhaushalt warten und disku- tieren deswegen weiter in den Ausschüssen, wie der Weg aufgezeigt werden kann für wei- tere Stadtteile. Stadtrat Hock (FDP): Kollegin Melchien hat genau das angesprochen, was meine Fraktion auch sieht. Es ist das ehrenamtliche Engagement, das in Oberreut nicht wegzudenken ist. – 3 – Ohne das ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht möglich. Aber die finanzielle Ausstattung, was angesprochen wurde, sieht meine Fraktion ebenfalls. Die muss dann auch in den Jahren konsequent weiterverfolgt und auch ausgebaut werden. Das sehen wir auch. Im Übrigen sind wir dankbar und froh, dass die Verwaltung nicht nur in Oberreut das auf den Weg bringt, sondern auch in anderen Stadtteilen. Deshalb ist meine Fraktion mit der Vorlage und der vielen Vorarbeit, die hier geleistet wurde, sehr zufrieden und gehe die- sen Weg gerne als FDP-Fraktion heute so mit. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Auch wir begrüßen diese Entscheidung und die Vorlage der Stadtverwaltung und möchten uns natürlich an der Stelle sehr herzlich für das ehrenamtli- che Engagement bedanken, das dazu geführt hat, dass dieses Sozial-Kulturelle Zentrum in Oberreut entstehen konnte. Es ist immer ehrenamtliches Engagement in der Regel, das dann solche Erfolge erzielen kann, aber ohne städtische Hilfe geht es halt auch nicht. Und das heißt, in meinen Augen, ebenso wie Kollegin Melchien gerade angesprochen hat, wird es notwendig sein, für viele andere Stadtteile ähnliche Möglichkeiten zu schaffen, weil dort dockt auch ehrenamtliches Engagement an, dort finden Familien Unterstützung und Hilfe- stellung, alte Menschen, junge Menschen. Also ich denke, es ist insgesamt für die Stadt auf jeden Fall ein Zugewinn, wenn wir noch mehr solcher Stadtteilhäuser, solcher Zentren be- kommen werden. Da kann ich auch den künftigen Gemeinderat nur dazu ermuntern. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Auch wir Freien Wähler | FÜR Karlsruhe freuen uns heute für Oberreut. Oberreut hat eine Vorbildfunktion. Ich glaube, in keinem anderen Stadtteilleben ist solch eine Vielfalt an Nationen friedlich zusammen. Oberreut wächst aktuell weiter. Ganz wichtig ist dieses Sozial-Kulturelle Zentrum, wo sich diese Menschen treffen und aus- tauschen und weiter zusammenwachsen können. Wir begrüßen das ausdrücklich. Es ist heute viel Gutes gesagt worden, dem können wir natürlich in allem zustimmen. Aber einen kleinen Wermutstropfen muss ich mit einbringen aus dem Wahlkampf in Ober- reut. Vielleicht Herr Oberbürgermeister, nehmen Sie sich einmal einen Nachmittag zwei Stunden Zeit und stellen Sie sich ins Zentrum. Viele Menschen dort sind sehr, ich wähle es jetzt mal vorsichtig, traurig, und es sind auch viele Dinge an uns herangetragen worden, die augenscheinlich sind. So fehlen zum Beispiel im Zentrum, wo die beiden Einkaufs- märkte sind, Sitzgelegenheiten. Dort sind viele ältere Menschen unterwegs, und die sagen, hier gibt es noch nicht mal eine Bank. Das sind Dinge, die wir auf jeden Fall in Oberreut auch weiter unterstützen und ausbauen müssen. Das ist was, was uns ganz stark am Her- zen liegt. Auf jeden Fall freuen wir uns heute, dass wir dieses Stadtteilhaus auf den Weg bringen, und wünschen Oberreut für die Zukunft weiterhin noch alles Gute. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es ist leider so, dass die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland immer mehr Mitglieder verliert. Bisher hat man noch kein Konzept gefun- den, um diesem Prozess entgegenzuwirken. So sind die Christen in diesen beiden Kirchen inzwischen nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung, sondern tatsächlich die Minderheit. Das führt dazu, dass natürlich dann auch die Gebäude nur noch eingeschränkt unterhalten werden können. Wir sind froh, dass hier in Oberreut die Lösung gefunden werden konnte, dass das neue Sozial-Kulturelle Zentrum praktisch im Ökumenischen Gemeindezentrum einzieht und sich mit diesem die Räumlichkeiten teilt. Auf die Art und Weise kann das An- gebot der Kirchen fortgeführt und ergänzt werden, und wir erhoffen uns, dass es da man- nigfaltige Ergänzungen gibt, die dann weite Teile der Bevölkerung zusätzlich ansprechen. Deswegen sind wir sehr einverstanden. – 4 – Der Vorsitzende: Vielen Dank insgesamt für die wertschätzenden Worte. Ich möchte noch einmal auf den Stadtteil, das Stadtteilentwicklungskonzept hinweisen, das wir auch freige- geben haben und das, glaube ich, hier sehr erfolgreich ist. Wenn es sich hier noch um feh- lende Bänke handelt, dann müssen wir gucken. Es gibt auch eine ganz engagierte Bürger- schaft dort, einen entsprechenden Bürgerverein, und dann lässt sich das sicherlich mitei- nander regeln. Zu den demnächst auslaufenden Mitteln dann in diesem Doppelhaushalt hatte ich Ihnen schon zugesagt, wenn weitere Anträge zustimmungsreif sind, müssen wir dann miteinan- der gemeinsam sprechen, wo dann Mittel umgeschichtet werden können, um das vielleicht doch auch vor dem nächsten Doppelhaushalt zu ermöglichen oder spätestens dann zum nächsten Doppelhaushalt. Denn wir haben dieses Konzept nicht gemacht, um nach acht Stadtteilzentren aufzuhören, sondern wir wollten damit einen Rahmen setzen, und wir be- gleiten damit vor allem die Initiativen aus dem Stadtteil selber, die sich auf den Weg ma- chen. Das ist das Interessante und auch das Zukunftsträchtige dieses Konzeptes. Und dass das jetzt in Oberreut funktioniert, ist wirklich, glaube ich, für uns alle etwas sehr, sehr Wohltuendes und etwas für die Stadt auch sehr, sehr Gutes. In diesem Sinne können wir, glaube ich, jetzt zur Abstimmung kommen und ich bitte Sie um ihr Votum ab jetzt. - Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 1. August 2024