Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003
| Vorlage: | 2024/0503 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage - Stand: 18.06.2024 - Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0503 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 06.06.2024 5 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 18 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein zur Gesamtfort- schreibung des Regionalplans unter Beachtung der in der Vorlage ausgeführten Anpassungsvorschläge zu. Er beauftragt die Verwaltung eine entsprechende zustimmende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband unter Berücksichtigung der genannten Hinweise abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Anlass Am 7. Dezember 2016 fasste die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) den Aufstellungsbeschluss für die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes 2003. Mit dem Beschluss durch den Planungsausschuss des RVMO vom 13. Januar 2021 wurden die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit aufgefordert, Stellung zu dem da- mals vorliegenden Entwurf des Regionalplanes zu nehmen. Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen zwischenzeitlichen Änderungen der Rechtslage – insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung der Erneuerbaren Energien – sowie der Änderung wesentlicher Datengrundlagen, ist eine erneute Beteiligung erforderlich. Gegenstand der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind dabei ausschließ- lich die Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Planentwurf. Zu nicht geänderten Planinhalten abgegebene Stellungnahmen sind demzufolge nicht mehr zu berücksichtigen. Für die Fortschreibun- gen der Teilregionalpläne Wind und Solar laufen bekanntlich separate Beteiligungsverfahren. Im Folgenden werden nur die Änderungen aufgeführt, welche für die Stadt Karlsruhe relevant sind. II. Wesentliche Änderungen 1. Siedlungsstruktur Der Planentwurf vom 13. Januar 2021 sah vor, einzelne Siedlungsbereiche auf ihre Wohnfunktion zu beschränken. Dies ist auf Ebene der Regionalplanung nicht zulässig. Daher gelten zukünftig alle Sied- lungsbereiche für Wohnen und Gewerbe gleichermaßen. Die Beschränkung für die Siedlungsbereiche Karlsruhe-Grünwettersbach auf die Funktion Wohnen ist damit aufgehoben. Gebiete für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungen werden künftig als Vorbehaltsge- biete für Siedlungserweiterungen festgelegt. Eine Festlegung als Vorranggebiete ist weder sachgerecht noch rechtlich zulässig, da sie nicht abschließend abgewogen sind. Entsprechend wird auch die strenge Zielvorgabe, dass innerhalb der Gebiete für Siedlungserweiterungen ausschließlich die Sied- lungsentwicklung zulässig ist, gelockert. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, als die Siedlungsflä- chen zwar grundsätzlich mit dem Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) abgestimmt sind, aber über die Flächenkulisse des FNP hinaus zusätzliche Optionsflächen dargestellt sind, welche aus städtischer Sicht nicht zwingend einer Bebauung zugeführt werden sollen. Die Planungshoheit liegt hier bei der Kommune selbst. In der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe vom 22. Juni 2021 wurde darauf hingewiesen, dass die Flä- chenkulisse des Flächennutzungsplanes 2030 nicht in vollem Umfang in dem damals vorliegenden Ent- wurf enthalten war. Diese wurde seitens des Regionalverbandes nachgeführt und ist in dem nun vor- liegenden Entwurf dargestellt. Hinsichtlich der über den Flächennutzungsplan 2030 hinausgehenden Flächen, wurde die Kulisse im Vergleich zum bisherigen Entwurf (Stand Januar 2021) weitgehend beibehalten. In gewissem Umfang wurden Rücknahmen und Verkleinerungen bei den Siedlungserweiterungsflächen vorgenommen (bspw. Rücknahme aufgrund rechtskräftiger Landschaftsschutzgebiete (Elfmorgenbruch), Rücknahme aufgrund geplanter Landschaftsschutzgebiete (Rehbuckel) oder kleinere Anpassungen und Randkor- rekturen (Neureut Gottesauer Feld, Stupferich)). In der Stellungnahme von 2021 wurde dem Regionalverband übermittelt, dass mit Verfahren zur Fort- schreibung des FNP 2030 „...eine umfassende Prüfung von Entwicklungspotenzialen“ durchgeführt wurde. Eine Umsetzbarkeit der im Entwurf 2021 des Regionalplanes vorgesehenen zusätzlichen – 3 – Gebiete wurde kritisch gesehen. Eine Realisierung der damals vorgesehenen Gebiete wurde von Seiten der Stadt Karlsruhe nicht angestrebt. Hier waren im Entwurf zum Regionalplan im Jahr 2021 Flächen für Siedlungserweiterung südlich der MiRO (zusätzlich zu den FNP 2030-Flächen „Knielingen West I und II“) in Knielingen enthalten. Bild 1: gültiger Regionalplan 2003 Bild 2: Entwurf Regionalplan 2021 Bild 3: Entwurf Regionalplan 2024 Diese sind im Zuge der Überarbeitung und Aktualisierung der digitalen Flurbilanz (Vorrangfluren) in dem nun vorliegenden Entwurf nicht mehr enthalten (siehe Bild 1-3). In der Zwischenzeit wurde sei- tens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Vorbereitung für das Planfeststellungsverfah- ren zur B36/B293 Querspange 2. Rheinbrücke die Vorzugsvariante festgelegt. Diese wird die genann- ten Flächen in Knielingen („Knielingen West I und II“) durchschneiden. Somit wird in diesem Bereich unweigerlich Fläche für die gewerbliche Entwicklung entfallen. Daher wird hier um die Prüfung der Wiederaufnahme von Teilen der südlich angrenzenden Flächen für Siedlungserweiterung aus dem Ent- wurf 2021 gebeten. Diese Flächen sollten sich in der Größenordnung bewegen, die durch die Vor- zugsvariante der Verkehrsplanung für gewerbliche Entwicklung nicht mehr zur Verfügung steht. Neuausweisungen oder Erweiterungen der Siedlungsflächen sind in Bezug auf den Stand des Entwur- fes im Jahr 2021 in Karlsruhe nicht vorgesehen. 2. Regionale Freiraumstruktur Der Anregung der Stadt auch die im Landschaftsplan 2030 vorgeschlagenen Natur- und Landschafts- schutzgebiete in die Flächenkulisse des Regionalplanes mitaufzunehmen, wurde nicht gefolgt, da nur rechtskräftige Schutzgebiete in den Regionalplan aufgenommen werden. Grünzäsuren Grünzäsuren sind teilweise an ihren Rändern neu abgegrenzt worden. Dies vor allem dann, wenn in den Rändern Flächen enthalten sind, die sich, abgesehen von ihrer Lage in der Grünzäsur, als Vorrang- gebiete für Windenergieanlagen grundsätzlich eignen. Voraussetzung für die Neuabgrenzung ist es jedoch, dass es sich nicht um zentrale, für die Siedlungstrennung maßgebliche Teile der Grünzäsur handelt. Die Grünzäsur zwischen Grünwettersbach und Hohenwettersbach wurde im Süden auf ihre Abgren- zung aus dem Regionalplan 2003 zurückgenommen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, entlang der Autobahn eine baurechtlich privilegierte Freiflächensolaranlage zu errichten. In den zurückgenom- menen Teilen besitzt die Grünzäsur keine siedlungstrennende Wirkung, weshalb die Rücknahme unter besonderer Würdigung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fachlich gut vertretbar ist. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass bei Überlagerung der Festlegungen von Grünzäsur und Vor- ranggebiete für Landwirtschaft Agri-PV-Anlagen wegen der Grünzäsur nicht zulässig sind (in den übri- gen Vorranggebieten für Landwirtschaft bleiben sie zulässig). – 4 – Regionale Grünzüge In Regionalen Grünzügen sollen künftig ausnahmsweise zulässig sein: - Siedlungserweiterungen bis max. 3 ha in direktem Anschluss an bestehende Siedlungen, sofern keine zumutbaren Alternativen in Vorbehaltsgebieten für Siedlungserweiterungen am Ort beste- hen (sogenannte „Flexibilitätsklausel“) - Neben den nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zulässige bauliche Anlagen („privilegierte“ Vorhaben im Außenbereich) auch PV-Freiflächenanlagen (sofern nicht Kernräume des regionalen Biotopverbunds oder Biotoptypenkomplexe mit hoher oder sehr hoher Bedeutung betroffen sind). - Neben freiraumorientierten Freizeit- und Erholungseinrichtungen (z. B. Sportanlagen, Tierkoppeln) auch bestandorientierte Erneuerungen oder Neuordnungen siedlungsnaher Freizeit- und Erho- lungsnutzungen (z. B. stark baulich geprägte Sportanlagen, Freibäder), jedoch keine baulichen In- tensivierungen oder Ausweitungen. Vorranggebiete für Landwirtschaft Die Kulisse der Vorranggebiete für Landwirtschaft wurde an die aktuelle Flurbilanz 2022 angepasst. In Vorranggebieten für Landwirtschaft sind künftig nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1-7, 8a), 8b)aa) und 9 BauGB bauliche Anlagen (bspw. Freiflächensolaranlagen größer als 3 ha entlang von Autobahnen), standortgebundene Anlagen der technischen Infrastruktur, Agri-PV-Anlagen, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, die sich an bestehenden Strukturen orien- tieren sowie Maßnahmen, die kommunale Biotopverbundkonzeptionen umsetzen, zulässig, sofern die Funktionsfähigkeit des Vorranggebiets für Landwirtschaft gewährleistet bleibt und keine freiraumscho- nendere Alternative besteht. Freiflächensolaranlagen bis zu einer Größenordnung von 3 ha im direkten Anschluss an öffentliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktureinrichtungen zum Zwecke der Eigenstromversorgung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig. Der vorliegende Entwurf des Regionalplanes stellt Vorrangfläche für Landwirtschaft und einen Regio- nalen Grünzug dar, wo der Flächennutzungsplan 2030 die Fläche KA-Gf-701 (Untere Hub (Sport- plätze)) in Durlach darstellt. Die im Flächennutzungsplan 2030 dargestellten geplanten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sport, die dem derzeit vorliegenden Entwurf des Regionalplans widerspre- chen, werden dem Regionalverband aufgezeigt. Hier ist auf eine Anpassung des Planes hinzuwirken, damit die Sportflächen entsprechend weiterverfolgt werden können. Ferner ist Vorrangfläche für Landwirtschaft in einem Bereich in Grünwettersbach dargestellt, in dem bereits der bestehende Bebauungsplan-Nr. 552 „Sportzentrum Wettersbach“ Sportanlagen vorsieht. 3. Verkehr Bei der Darstellung der Verkehrstrassen wurden Aktualisierungen und Anpassungen vorgenommen. Bei der Darstellung der B36/B293 Querspange 2. Rheinbrücke sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem dargestellten Trassenverlauf nicht um die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr be- stätigte Vorzugsvariante handelt, wofür derzeit das Planfeststellungsverfahren vorbereitet wird. Die Darstellung der geplanten Radschnellwegeverbindungen Karlsruhe-Rastatt und Karlsruhe-Ettlingen als nachrichtliche Ergänzung wird begrüßt. Die nachrichtliche Übernahme der Freihaltetrassen weiterer geplanter Radschnellverbindungen sollten dem Verlauf der Machbarkeitsstudie entsprechen. Diese – 5 – sollten jedoch nur bis zur städtischen Ringroute erfolgen. Die Freihaltetrassen der innerstädtischen Radschnellverbindungen sind derzeit im vorliegenden Entwurf des Regionalplanes als Ziel festgelegt. Die Stadt Karlsruhe bittet die Einstufung der Trassen als Ziel zu ändern, da bei einer abweichenden Re- alisierung ansonsten ein Zielabweichungsverfahren mit entsprechendem Zeitverlust erforderlich wäre. Die Darstellung des Untersuchungsraums der Bahn-Neu- und Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe ist entfallen. Derzeit sind noch immer unterschiedliche Linienführungen denkbar. Die nachrichtliche Dar- stellung des Untersuchungskorridors in der gesamten Rheinebene nördlich von Karlsruhe würde keine Steuerungswirkung entfalten. Im Zusammenhang der Entwicklung der Schienentrassen in der Region, wird darauf hingewiesen, dass die sog. „Dammerstocker Kurve“ auf Karlsruher Gemarkung, die im FNP 2030 enthalten ist, im Regio- nalplan nicht dargestellt ist. Für die künftige Abwicklung des Güterverkehrs soll Freihaltetrasse aufge- nommen werden, um Optionen für die Zukunft zu sichern. In der Raumnutzungskarte ist der geplante Knotenpunkt Umfahrung Hagsfeld/Haid-und-Neu-Straße als niveaufreier Knotenpunkt dargestellt. Es fehlt die Fortführung der Trasse als Anbindung an den Technologiepark. III. Fazit und weiteres Vorgehen Aus Sicht der Stadtverwaltung kann der vorgelegten Planung des Regionalverbands in großen Teilen zugestimmt werden. Um Handlungspotentiale für künftige Entscheidungen zu sichern, sollte lediglich hinsichtlich folgender Punkte eine Überarbeitung erfolgen: - Bei der Überlagerung von Vorranggebieten für Landwirtschaft sowie Regionalen Grünzü- gen/Grünzäsuren mit geplanten Sportflächen (vgl. Untere Hub, Sportzentrum Wettersbach) ist da- rauf hinzuwirken, dass die Sportflächenentwicklung nicht eingeschränkt wird. - Die Wiederaufnahme von Siedlungserweiterungsflächen aus dem Entwurf 2021 im Bereich Knielingen (südlich der FNP-Flächen „Knielingen West I“ und „Knielingen West II“) soll im Umfang der durch die Verkehrsplanung für die B36/B293 Querspange 2. Rheinbrücke nicht mehr zur Ver- fügung stehenden Flächen für gewerbliche Entwicklung geprüft werden. - Die Darstellung des Trassenverlaufes der B36/B293 Querspange 2. Rheinbrücke soll entsprechend der bestätigten Vorzugsvariante aufgenommen werden. - Die Freihaltetrasse der „Dammerstocker Kurve“ soll aufgenommen werden. - Die Fortführung der Trasse für die Umfahrung Hagsfeld mit Anbindung an den Technologiepark soll dargestellt werden. - Das geplante Hochwasserrückhaltebecken im Albtal (100-jährlicher Hochwasserschutz Alb) und die die entsprechenden Überflutungsflächen sollen berücksichtigt werden. Der Regionalverband wird als nächste Schritte die Ergebnisse des zweiten Anhörungsverfahrens sich- ten und auswerten. Ob eine weitere Offenlage erforderlich ist, wird durch den Regionalverband zu ge- gebener Zeit bekannt gegeben. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Planung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. – 6 – Erläuterungen zur CO 2 -Bilanz/Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Planung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die CO2-Bilanz und den Klimaschutz. Mittel- bar hat die Ausweisung von Flächen z. B. für Siedlungserweiterung und Verkehrstrassen einerseits ne- gative Auswirkungen, die Sicherung von Grünflächen oder die Regeln zur Zulässigkeit von erneuerba- ren Energien positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss – Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein zur Gesamtfort- schreibung des Regionalplans unter Beachtung der in der Vorlage ausgeführten Anpassungsvorschläge zu. Er beauftragt die Verwaltung eine entsprechende zustimmende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband unter Berücksichtigung der genannten Hinweise abzugeben.
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2024/0503 Punkt 18.1 der Tagesordnung: Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0503/1 Punkt 18.2 der Tagesordnung: Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2024/0503/2 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein zur Ge- samtfortschreibung des Regionalplans unter Beachtung der in der Vorlage ausgeführten Anpassungsvorschläge zu. Er beauftragt die Verwaltung eine entsprechende zustimmende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband unter Berücksichtigung der genannten Hinweise abzugeben. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: mehrheitlich zugestimmt (38 Ja, 1 Nein) Änderungsantrag GRÜNE: mehrheitlich abgelehnt (16 Ja, 23 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 6. Juni 2024: Sie haben jetzt dazu noch einmal eine komplett neue Beschlussvorlage bekommen, die aber, keine Angst, nur in einem Punkt geändert ist. Herr Bürgermeister Fluhrer wird uns kurz einführen. – 2 – Bürgermeister Fluhrer: Ich bitte um Nachsicht, dass wir so kurzfristig mit der Beantwortung hier reinkommen. Deshalb hat es manche Arbeit bei Ihnen ausgelöst, die vielleicht nicht hätte sein müssen. Aber es war auch nicht so ganz einfach, das jetzt auf die Schnelle noch zu klären. Im Ganzen sind wir uns relativ einig, wie wir mit der Stellungnahme verbleiben, die die Gesamtfortschreibung des Regionalplans betrifft. Es gibt jetzt drei Themenfelder. Das sind zwei Themenfelder vom Antrag der GRÜNEN, wo es zum einen darum geht, im Prinzip die Gewerbefläche, die im aktuell gültigen Regionalplan enthalten ist, die der Regi- onalplan in der Fortschreibung vorschreibt, rauszunehmen, wo wir sagen, die sollte wieder rein, zum einen, weil durch die Trassenfestlegung dieser Verbindung zur B36 zwar jetzt Klarheit entsteht, aber dadurch auch Fläche verloren wird und wir in unserer Studie 40 Hektar Gewerbeflächen in Karlsruhe dringend benötigen, die wir nicht herstellen werden. Umso wichtiger wäre es uns, nicht zu verzichten auf Flächen, die heute schon im Plan sind. Auch wenn wir selber wissen, dass wir sie vielleicht gar nicht ziehen, haben wir immer noch Manövriermasse. Wir haben sozusagen von der Regionalplanung auch den Auftrag, als Oberzentrum etwas bereitzustellen. Also sozusagen in einer Fortschreibung rückwärts zu fahren in so einer Entwicklung, ist im Prinzip schwierig. Deshalb würden wir hier emp- fehlen, bei dieser Darstellung zu bleiben. Das Zweite war die Umfahrung Hagsfeld. Da haben Sie beschlossen die Variante, und da sind wir jetzt in der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens, insofern war es kongru- entes Planungshandeln, dann auch im Regionalplan diese Trasse drin zu halten. Auch da gibt es den Antrag. Das sind die zwei Themen, über die Sie dann befinden können. Bei dem dritten Thema, das durch den Antrag der AfD jetzt auch noch vorliegt, wo wir sel- ber im Planungsausschuss gesagt haben, dass wir das versuchen zu klären, können wir, glaube ich, Klarheit herstellen. Insofern hätte der sich aus unserer Sicht erübrigt, weil wir folgende Situation haben. Es geht um die Darstellung von Strichen in dem Regionalplan, was Radschnellverbindungen anbelangt. Da gibt es zwei Strichsignaturen, und ein kleiner Strich für den Regionalplan ist ein großer Schritt für Karlsruhe im Zweifel, weil die Frage ist, ist der Strich in der rechtlichen Würdigung eine nachrichtliche Botschaft. Das heißt, ist er ein Hinweis, da gibt es etwas, aber planerisch für uns dann in der Fortfolge nicht vorgaben- scharf, oder ist es ein Ziel der Raumordnung. Insofern, und das wäre für diese Freihaltetras- sen der Fall, und wenn wir dann abweichen müssen in der Umsetzungsplanung, dann bräuchten wir ein regionalplanerisches Zielabweichungsverfahren. Und da sagen wir, wir wollen am Ende möglichst schnell Radschnellwege für Karlsruhe in der Realität haben. In- sofern würden wir vorschlagen, weniger in Planungswerken zu operieren, sondern versu- chen, das zu vereinfachen. So ist jetzt die Formulierung, dass wir Folgendes in den Signal- plan schreiben werden, dass im Prinzip die Darstellung der Radschnellwege erst mal be- grüßt wird, dass wir im Prinzip dann auch bitten, die Freihaltetrassen entsprechend den Machbarkeitsstudien anzupassen, dass zumindest diese Signatur entsprechend dort auch liegt, wo es aktuell der Planungsstand ist, und dass wir aber bitten, diese Einstufung dann nachrichtlich stattfinden zu lassen und dort, wo es unser Siedlungskörper betrifft, auch gar nicht mehr als Signatur fortführen. Dann haben wir, glaube ich, alles entschärft. Wir sagen aber, wir würdigen die grundsätzliche Idee, weil es planerisch ein wichtiges Thema ist, die Radschnellachsen auch raumplanerisch zu verorten. Insofern ist es, glaube ich, dann auch ganz im Sinne dessen, was wir besprochen haben. – 3 – Stadtrat Löffler (GRÜNEN): Lieber Herr Bürgermeister Fluhrer, ich kann Ihre Ausführungen im Grunde erst mal nachvollziehen und ich kann auch vollkommen nachvollziehen und auch wertschätzen, wie die Verwaltung zu der Stellungnahme gekommen ist. Das leitet sich alles aus den bisherigen Beschlüssen des Gemeinderats ab. Da stimme ich Ihnen auch vollkommen zu. Wir als GRÜNE wünschen uns aber natürlich, dass wir bei diesen zwei Stra- ßenbauprojekten, die immer noch irgendwelche Reste von Nordtangenten-Diskussionen sind, diese Projekte am Ende einfach überhaupt nicht umsetzen. Ich glaube, diese Diskussi- onen haben wir schon das eine oder andere Mal geführt. Die werden wir auch noch wei- tere Male führen, solange da noch nichts gebaut ist. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch immer noch legitim, darüber zu streiten, ob wir dafür Flächen vorhalten wollen oder eben auch nicht, ob wir darüber auch in einem Regionalplan Flächen vorhalten wollen oder auch nicht. Deswegen unser Änderungsantrag für diese Knotensituation im Bereich des Technologieparks, weil es explizit in der geplanten Stellungnahme erwähnt ist und im Zweiten auch zu dieser dann zusätzlichen Flächeninanspruchnahme im Bereich Knielingen West als sozusagen Kompensation für die Gewerbeflächen. Wir sehen Verkehrsflächen grundsätzlich dann auch als sozusagen Flächen an, die zu ei- nem entsprechenden Gebiet dazugehören. Diese Gewerbeentwicklung kommt auch realis- tischerweise nur, wenn eine zusätzliche Straßenanbindung kommt. Das hängt für uns schon alles miteinander zusammen, weil ansonsten ist es sehr unattraktiv, fernab ein zu- sätzliches Gebiet zu entwickeln. Deswegen ist aus unserer Sicht die Fläche, die die Straße der Querspange benötigt, sozusagen auch Fläche des Gewerbegebiets, deswegen dieser Änderungsantrag an dieser Stelle, dass wir dafür nicht noch mal zusätzliche Fläche zur Ver- fügung stellen wollen, nicht noch mal zusätzliche Fläche versiegeln wollen. Das vielleicht zu diesen beiden Punkten, die wir gerne gestrichen hätten. Der zweite Aspekt, das Thema der Radschnellwege, da haben wir auch entsprechend dis- kutiert in der Vorberatung. Wir können uns auch damit anfreunden, wenn Sie sagen, wir übernehmen erst einmal eine nachrichtliche Darstellung. Das haben wir auch diskutiert, weil wir teilweise auch einfach in den tatsächlichen Planungen noch nicht so weit sind, als dass wir es entsprechend fest verorten könnten. Was jetzt aber auch immer noch drinsteht und obwohl dieser Absatz geändert wurde, ist tatsächlich eine abwehrende Haltung ge- genüber Radschnellwegen, dann durch das Stadtgebiet hindurch sozusagen, zusätzlich zu dieser Rad-Ringroute. Das wollen Sie auch gerne streichen lassen. Der Regionalverband hat in dem bisherigen Entwurf des Plans ein bisschen was vorgesehen. Das würden wir gerne auch in einer nachrichtlichen Form drin lassen, weil es einfach auch dann darstellt, dass wenn wir eine überregionale Radwegeverbindung haben, die auch irgendwie in die Stadt hineinkommen muss. Es bringt nichts, wenn sie vor den Toren am Ortsschild endet, daher noch diese Anmerkung auf die geänderte Vorlage. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Grundsätzlich einmal haben wir die meisten Punkte, die die Ver- waltung als Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband vorschlägt, als unstrittig an- zusehen. Im Grunde sind die Änderungsanträge die Dinge, die jetzt noch diskutiert werden sollen. Ich bin zwar der Meinung, dass einige Punkte in der Stellungnahme nicht ganz un- wichtig sind, aber aus Zeitgründen will ich mich jetzt nur auf das beschränken, was hier so kritisch diskutiert wird. Also fangen wir mit der Querspange an. Da finde ich die Vorlage der Verwaltung nachvoll- ziehbar, dass wir im Moment über diese Flächen nicht weiter verfügen wollen, solange wir – 4 – die endgültige Trasse der Querspange noch offen haben, sowieso nicht. Und die Idee der Siedlungsfläche, das ist ein Vorbehaltsgebiet jetzt und kein Vorranggebiet, die wir dort vor- sehen, dass wir, wenn sich etwas verschiebt, dann die gewonnenen Flächen nicht in Weg- fall bringen lassen, angesichts der Darstellung unserer Flächenverhältnisse gegenüber dem Regionalverband, die ist absolut nachvollziehbar. Wir können uns nicht noch schwächer machen, als wir sowieso schon sind. Damit ist noch kein Spatenstich dort vollzogen, aber wir sollten uns nicht selbst Dinge und Möglichkeiten entnehmen. Ich finde es eigentlich ein bisschen verfehlt, dass wir jetzt wieder die grüne Diskussion zu diesen Themen aufziehen müssen. Also wir lehnen das ab. Das ist natürlich genau das Gleiche bei der Hagsfelder Geschichte. Diese Trasse muss drin- bleiben, und sie muss natürlich konsequent bis an die Haid-und-Neu-Straße herangeführt werden. Und mit Verlaub, der letzte Diskussionspunkt zu den Markierungen und Festle- gungen der Radschnellwege, der ist ein bisschen akademisch, aber ich kann gut nachvoll- ziehen, dass wir im innerstädtischen Bereich uns nicht binden wollen und auch nicht sollen. Es ist auch gekünstelt zu sagen, die Stadt habe eine Abwehrhaltung gegenüber Radschnell- wegen. Das kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Ich glaube schon, dass wir das sehr gut fördern, und es soll auch weiter so sein. Stadtrat Zeh (SPD): Das Stadtplanungsamt hat eine hervorragende Vorlage als Stellung- nahme gemacht. Es ist natürlich immer der Unterschied, wenn kommunal und regional ge- plant wird. Das muss aufeinander abgestimmt werden. Wenn ein Naturschutzgebiet nicht vollkommen richtig eingezeichnet worden ist auf den überregionalen Planungen oder jetzt hier Autobahnen, dürfen wir auch Solaranlagen errichten. Das wird hier vollkommen kor- rekt an den Regionalverband weitergemacht. Das sind die vielen kleinen Änderungen, auf die ich jetzt auch nicht weiter eingehen will. Aber es gibt den Änderungsantrag der GRÜNEN. Herr Kollege Löffler spricht von Nordtan- genten-Diskussionen. Nein, es ist keine Nordtangenten-Diskussion. Es ist eine Diskussion über die Entlastung von Hagsfeld, und das wird über die Südumfahrung Hagsfeld gemacht. Es ist durchaus sinnvoll, dass dies auch den Nordanschluss des Technologieparks beinhaltet. Das entlastet dann gleichzeitig wieder den Ostring und die Rintheimer Querallee. Es ist eine gute Geschichte. Aber das wird demnächst weiter besprochen. Es ist so drin, oder es sollte so drin sein. Ähnlich wie der Kollege Pfannkuch sehen wir es auch mit den Flächen. Wir haben schon im damaligen Flächennutzungsplan 2030 auf viele Wohnbauflächen in der Stadt verzichtet, weil wir sie nicht nachweisen konnten und an die Umlandgemeinden abgegeben, ähnlich auch mit Gewerbeflächen. Jetzt sollten die Gewerbeflächen, die wir noch haben, das sind eher Tauschflächen für irgendwann einmal frei werdende Bahnflächen beispielsweise, wei- ter drin behalten. Deshalb werden wir jetzt auch den GRÜNEN-Antrag komplett ablehnen und der Vorlage der Verwaltung zustimmen. Das Thema Radschnellwege ist auch dementsprechend in der Vorlage geändert worden. Auf dem ersten Blick schien alles okay. Wir können dementsprechend auch den anderen Änderungsantrag als erledigt betrachten. Stadtrat Høyem (FDP): Cato war ein Senator im alten Rom. Er lebte so ungefähr 200 vor Christus, und er hatte diese Gewohnheit, egal über was man gesprochen hat, hat er in – 5 – Latein gesagt, ceterum censeo Carthaginem esse delendam. Das bedeutet, „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.“ Das hat er bei allen Möglich- keiten gesagt, alle Reden hat er so beendet. In diesem Rathaus ist das in der grünen Spra- che, im Übrigen sind wir gegen die Südumfahrung Hagsfeld. Merkwürdig, wie die Ge- schichte sich wiederholt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Entschuldigung, das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden, aber erst einmal zu unserem Änderungsantrag. Ich hatte das angesprochen gestern im Äl- testenrat und es hat geheißen, es kommt noch etwas. Bis abends war nichts da. Da habe ich dann gedacht, wir hatten es im Planungsausschuss auch besprochen, dass wir es brau- chen. Es war offensichtlich, dass es nötig ist, also habe ich den Änderungsantrag gestellt. Wir finden unsere Formulierung zwar besser, aber da jetzt die Verwaltung schon unserem Wunsch letztendlich, den wir gemeinsam schon hatten, nachgekommen ist, sind wir damit einverstanden und halten unseren Änderungsantrag nicht länger aufrecht. Es stehen natürlich ein paar Sachen hier in der Vorlage mit drin, die aus unserer Sicht nicht gut sind. Dass beispielsweise Grünzäsuren zurückgenommen werden, um Freiflächen-Pho- tovoltaik zu ermöglichen, finden wir nicht gut. Oder dass überhaupt in Bereichen, die ei- gentlich als Natur- oder als Landschaftsschutzbereiche gedacht sind, auch letztendlich dann Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, halten wir ebenfalls nicht für gut. Nur das sind die Planungsgrundlagen, die inzwischen geändert worden sind. Da können wir hier als Kommune nichts machen. Es ist wenigstens in Ordnung, dass es hier angesprochen wird, dass sich diese Dinge eben geändert haben. Was den Verkehr angeht, sind wir mit der Stel- lungnahme einverstanden. Die Änderungswünsche der GRÜNEN können wir gar nicht nachvollziehen und werden dem entsprechenden Änderungsantrag natürlich nicht zustimmen, sondern dagegen stim- men. Der Vorsitzende: Dann kommen wir in die Abarbeitung. Der AfD-Antrag ist erledigt. Den der GRÜNEN stelle ich gleich zur Abstimmung. Die Anregung mit dem Ring wird aufge- nommen. Ich bin nicht tief genug drin, aber Herr Fluhrer hat wissend genickt. Insofern in- terpretiere ich das jetzt so, und damit können wir zu den Änderungsanträgen bzw. dem Änderungsantrag kommen. Ich würde den Antrag als Ganzes aufrufen und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Damit stelle ich die unveränderte Beschlussvorlage ergänzt um diesen einen kleinen Hin- weis jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Hauptamt - Ratsangelegenheiten Die Schriftführerin: 8. Juli 2024