Anpassung der Betreuungsentgelte für städtische Horte
| Vorlage: | 2024/0498 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0498 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Anpassung der Betreuungsentgelte für städtische Horte Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 26.06.2024 5 Ö Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 5 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungs- entgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erho- ben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2025: 107.000 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Benutzungsentgelte für die städtischen Horte wurden zuletzt durch Beschluss vom 25. Oktober 2022 zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich fünf Prozent erhöht. In der Re- gel wurden die Hortbeiträge jährlich an die Beitragssteigerungen der freien Träger angepasst. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Angebote im Bereich der Schulkindbetreuung seit dem Schuljahr 2021/22 mit erhöhten Fördersätzen. Durch eine veränderte Kostensituation, insbesondere durch die verbesserte tarifliche Eingruppierung des Erziehungspersonals und die hohen allgemeinen Preissteigerungen, ist eine Anpassung der Benut- zungsentgelte notwendig. Dies ebenfalls vor dem Hintergrund, dass auch die freien Träger ihre Eltern- beiträge entsprechend erhöhen. Wobei die Benutzungsentgelte für die städtischen Horte im Vergleich zu den anderen Hortangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe nach wie vor die günstigsten Angebote dar- stellen. Mit Blick auf die deutlichen Kostensteigerungen und unter Berücksichtigung der erhöhten Landeszu- schüsse wird eine Anpassung der Betreuungsentgelte orientiert an der Fortschreibung der Gemeinsa- men Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbei- träge für das Kindergartenjahr 2024/2025 sowie 2025/2026 entsprechend der Anlage zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026 empfohlen. Die bisherigen Benutzungsentgelte für Dritt- und weitere Kinder unterhalb den tatsächlichen Verpfle- gungsaufwendungen werden im Rahmen der Familienförderung beibehalten. Eine Erhöhung des Verpflegungsentgeltes ist derzeit nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der geringen Ausgangsbeträge fällt die Entgeltanpassung insgesamt gemäßigt aus. Mit der Erhöhung der Betreuungsentgelte ab 1. Januar 2025 werden im Haushaltsjahr 2025 voraus- sichtlich Mehrerträge in Höhe von bis zu 107.000 Euro erzielt. Hierbei ist zu beachten, dass ein derzeit nicht bezifferbar geringer Anteil dieser Gelder im Rahmen der Geschwisterkindermäßigung wieder den Eltern erstattet wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungs- entgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erho- ben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen.
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Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Anpassung der Betreuungsentgelte für städtische Horte Vorlage: 2024/0498 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Betreuungsentgelte der städtischen Horte für Erst- und Zweitkinder gemäß der Anlage zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026. Für Dritt- und weitere Kinder werden weiterhin keine Betreuungsentgelte erhoben. Der derzeitige Verpflegungsaufwand gemäß der Anlage bleibt von der Erhöhung ausgenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (38 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 26. Juni 2024: Auch hier können wir gleich in die Abstimmung gehen. Und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. - Vielen Dank, damit haben wir eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2024