Eine bessere Alternative prüfen: Keine Brücke und keine Unterführung für Autoverkehr am Bahnübergang am Brunnenstückweg

Vorlage: 2024/0496
Art: Antrag
Datum: 02.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2024

    TOP: 1.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0496 Eingang: 02.05.2024 Eine bessere Alternative prüfen: Keine Brücke und keine Unterführung für Autoverkehr am Bahnübergang am Brunnenstückweg Interfraktioneller Antrag: DIE LINKE., FW | FÜR, KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 22 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 12.09.2024 1.2 Ö Beratung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung prüft bzw. beauftragt eine Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, ein größeres Bauwerk – Brücke oder Überführung für KfZ-Verkehr – am Brunnenstückweg zu vermeiden. 2. Der beschrankte Bahnübergang wird hinsichtlich einer besseren Absperrung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen überprüft und entsprechende Varianten von der Stadtverwaltung vorgestellt. 3. Zusätzlich geprüft werden Varianten einer neuen kleinen Unterführung oder ggfs. einer kleineren Brücke parallel zum Bahnübergang, der allein Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum ungehinderten Übergang dient. Die Interessen der Sportvereine werden dabei im Blick behalten Begründung: Die bisher geplanten Bauwerke für einen Bahnübergang am Brunnenstückweg stellen, sowohl als Brücke als auch als Unterführung, einen schweren Eingriff in die Landschaft vor Ort dar. Ökologische Gründe, Gründe des Landschaftsbildes, des CO2-Verbrauchs eines neuen Bauwerks (CO2-Verbrauch der Betonkonstruktion) und auch die hohen Kosten legen den Verzicht auf ein solches Bauwerk nahe. Vor Ort haben Anwohner*innen und insbesondere die Initiative zum Erhalt des Biohofs Schleinkofer immer wieder – zuletzt am 12.04.24 – auf die Nachteile der aktuellen Planungen hingewiesen. Bereits in der Antwort auf einen Antrag der Grünen stellte die Stadtverwaltung Anfang des Jahres dar, dass in erster Linie mit einer Zunahme des Fahrrad- und Fußverkehrs zu rechnen sei. Auch nach Fertigstellung des erweiterten Sportplatzes wird allenfalls mit einer geringen Zunahme des KfZ- Verkehrs gerechnet. Gleiches sehen die Anwohner*innen als realistisch an. Zurzeit würde von Autofahrer*innen die Strecke als Abkürzung „über die Felder“ genutzt. Dies muss sicherlich nicht gefördert werden. Einer der wichtigsten Gründe für die bisherige Planung – die Sicherheit gerade für Kinder und Jugendliche auf dem Weg von und zum Sportplatzgelände, würde sowohl durch eine bessere Beschrankung (beidseitig geschlossene Schranke) als auch über eine reduzierte Unterführung bzw. Brücke nur für Rad- und Fußverkehr gewährleistet. Der Eingriff in den Landschaftsraum und die Natur würde um ein Vielfaches reduziert. – 2 – Autofahrer*innen und Landwirt*innen müssten mit ggfs. einzelnen längeren Sperrzeiten des Bahnübergangs rechnen. Dies sehen u.W. bspw. Landwirt*innen vor Ort als vertretbar an. Autofahrer*innen, die die Strecke bisher als „Abkürzung“ benutzen würden und das wäre erwünscht, auf andere, reguläre Straßen ausweichen. Vertreter*innen der Sportvereinen sehen u.W. eine Autobrücke ebenfalls als nicht notwendig an. Im Monatsspiegel der Stadtteile Rüppurr - Weiherfeld – Dammerstock wird eine Erklärung der „Sportler“, „man könne gut ohne die Brücke leben“. Auch Aussagen am 12.04.24 vor Ort sowie u.W. im nachfolgenden Gespräch von Vertreter*innen der Sportvereine mit der Initiative haben dies vorerst bestätigt. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Arslan Mathilde Göttel Friedemann Kalmbach Lüppo Cramer Michael Haug

  • Protokoll GR 18.06.2024 TOP 22
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Eine bessere Alternative prüfen: Keine Brücke und keine Un- terführung für Autoverkehr am Bahnübergang am Brunnenstückweg Interfraktioneller Antrag: DIE LINKE., FW|FÜR, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2024/0496 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 12. September 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Juni 2024

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0496 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Eine bessere Alternative prüfen: Keine Brücke und keine Unterführung für Autoverkehr am Bahnübergang am Brunnenstückweg Interfraktioneller Antrag: DIE LINKE., FW | FÜR, KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2024 22 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 12.09.2024 1.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Aus Sicht der Stadtverwaltung sind keine Vorteile einer kombinierten Lösung zu erkennen. Die „kleinere Lösung“ für den Fuß- und Radverkehr müsste ausschließlich von der Stadt Karlsruhe finanziert werden. Außerdem lehnt die Deutsche Bahn zwei Kreuzungen einer wichtigen Trasse in unmittelbarer Nähe zueinander ab. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung prüft bzw. beauftragt eine Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, ein größeres Bauwerk – Brücke oder Überführung für KfZ-Verkehr – am Brunnenstückweg zu vermeiden. Nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Eisenbahnkreuzung so zu ändern, dass sie den technischen Anforderungen entspricht. Die erste Möglichkeit wäre die Beseitigung des Bahnüberganges und damit der Wegfall der Querungsmöglichkeit. Dies ist auf Grund der Bedeutung und des Fehlens von Alternativen für diesen Standort keine Option. Als zweite umsetzbare Lösung bleibt die Modernisierung des höhengleichen Bahnüberganges. Gemäß einer Machbarkeitsstudie der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2011 werden sich die Schließzeiten des Bahnübergangs drastisch erhöhen. Dem Gutachten zufolge ist der Bahnübergang zum jetzigen Zeitpunkt in den Spitzenzeiten 15 Minuten in der Stunde geschlossen. Mit der neuen Signaltechnik, die höhere Anforderungen an die verkehrliche Sicherheit erfüllen muss, würden sich die Schließzeiten auf durchschnittlich 30 Minuten in der Stunde erhöhen, mit Sperrzeitblöcken von 10 bis 15 Minuten, in denen der Bahnübergang nicht öffnen würde. Im Hinblick auf das Sportangebot der Sportvereine, dass auch auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist und der Bahnübergang somit durch diese Nutzergruppe vermehrt frequentiert wird, besteht aus Sicht der Stadtverwaltung das Risiko, dass die Schranken umgangen werden und somit ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht. Die weitere Möglichkeit ist die Änderung in einen nicht höhengleichen Bahnübergang. Dies ist die aus Aspekten der Sicherheit beste Lösung und auch die von der DB AG gewünschte und von der Stadt aus o.g. Gründen präferierte Lösung. 2. Der beschrankte Bahnübergang wird hinsichtlich einer besseren Absperrung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen überprüft und entsprechende Varianten von der Stadtverwaltung vorgestellt. Die Planung der Modernisierung des beschrankten Bahnüberganges läge in der Verantwortung der DB AG. Neben einer anderen Sicherungslogistik für den Streckenbetrieb, würden die Halbschranken durch Vollschranken ersetzt und die Lichtsignale angepasst werden. Eine zusätzliche Sicherung vor Querung der Gleise außerhalb des Bahnübergangs, zum Beispiel in Form von Zaunanlagen, wird normalerweise erst bei häufigen Unfallvorkommen ergänzt. Sofern die Stadt eine zusätzliche Sicherung von vorneherein möchte, muss sie dies voraussichtlich selbst übernehmen. Eine detaillierte Planung zum Bahnübergang und potentiellen Sicherungsmaßnahmen liegt der Stadt nicht vor. 3. Zusätzlich geprüft werden Varianten einer neuen kleinen Unterführung oder ggfs. einer kleineren Brücke parallel zum Bahnübergang, der allein Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum ungehinderten Übergang dient. Die Modernisierung des höhengleichen Bahnüberganges würde nach § 3 EKrG (Kreuzungsänderung) durch die DB AG, Bund und Land erfolgen, ohne Kostenbeteiligung der Stadt. Für eine Unter- oder Überführung ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr zusätzlich zu dem von der DB AG modernisierten Bahnübergang müsste die Stadt als Veranlasser die Gesamtkosten des Bauwerkes tragen, da parallel zum Bahnübergang ein neuer Kreuzungspunkt geschaffen wird, der verkehrlich nicht notwendig ist. Bei Aufrechterhaltung des Bahnübergangs ist eine Modernisierung aufgrund der veralteten Technik zwingend notwendig. – 3 – Neben den finanziellen Nachteilen gibt es auch rechtliche Hürden. Bei einer Maßnahme, die die Schiene und die Straße betrifft, muss einvernehmlich eine Kreuzungsvereinbarung zwischen den Baulastträgern der beiden Verkehrswege geschlossen werden. Die DB AG hat bereits signalisiert, dass sie einem zusätzlichen Eingriff in den Gleiskörper nicht zustimmen wird. Daher müsste die Zustimmung für einen Bauwerk ergänzend zum Bahnübergang über den Klageweg erreicht werden. Die Verwaltung sieht in der beschriebenen Lösung neben den finanziellen Auswirkungen auch aus Sicht der Unterhaltung und dem Eingriff in das Landschaftsbild keine Vorteile. Die Breite der Brücke würde sich lediglich um 3 Meter reduzieren, die Höhe muss aufgrund der Überquerung der Oberleitungen gleichbleiben. Bei einer Unterführung würde sich zwar die Tiefe um 2,0 Meter reduzieren und damit auch die Rampenlängen, ein Großteil des Flächenverbrauchs wird durch die Zuwegung zum Bauwerk verursacht. Der Unterhaltungsaufwand für das Pumpwerk wäre nahezu gleich. Der Unterhaltungsaufwand für die Bauwerke und die damit einhergehenden Kosten reduzieren sich zwar durch die kleinere Dimensionierung, allerdings muss zusätzlich der Bahnübergang unterhalten werden, was wiederum Kosten verursacht.