Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tiefbauamt

Vorlage: 2024/0488
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.06.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0488 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tiefbauamt Vergabe der juristischen Beratungsleistung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 04.06.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Hauptausschuss genehmigt die Vergabe folgender Leistungen: Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tiefbauamt Vergabe der juristischen Beratungsleistung an die Bietergemeinschaft: Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte PartmbB Bansbach GmbH ECONUM Unternehmensberatung GmbH zum Angebot vom: 20. März 2023 abschließend mit: 719.712 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 720.000 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Die Kosten sind gebührenfähig Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Beschreibung des Leistungsumfangs Die Stadtentwässerung des Tiefbauamts erfüllt mit der Abwasserableitung, -behandlung und der Klärschlammverbrennung eine kommunale Aufgabe, die der Daseinsvorsorge für die Karlsruher Bürger*innen dient. Darüber hinaus ist das Klärwerk Karlsruhe als Anlage der kritischen Infrastruktur (KRITIS-Anlage) eingestuft. Aufgrund der Regelwerke gilt es, die technischen, organisatorischen, personellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die vom Gesetzgeber geforderten Vorgaben beispielsweise zur Abwasserreinigung und Klärschlammbehandlung jederzeit erfüllen zu können. Entsprechend sind durch das Fachamt verschiedene gutachterliche Stellungnahmen eingeholt worden, die sich mit der Zukunftsfähigkeit der Stadtentwässerung insgesamt beschäftigen. Nach aktueller Planung sind dabei in den nächsten 20 Jahren Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von rund 325 Millionen Euro (aktueller Kostenplanungsstand) vorgesehen. Die im Fachbereich mit externer Unterstützung entwickelten Umsetzungsstrategien (Umbau des Klärwerks zum klimafreundlichen Klärwerk 2035+) erfordern auch die Weiterentwicklung hin zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb. Grundsätzlich soll daher in einem 360 Grad-Blick erarbeitet werden, inwieweit die Organisationsform „Eigenbetrieb“ die Zukunftsfähigkeit der Stadtentwässerung stärker voranbringt, als es die aktuelle Bereichsstruktur innerhalb eines Amtes kann. Insbesondere ist die wirtschaftliche und organisatorische Selbstständigkeit in Bezug auf einen effizienten Betrieb zu betrachten. Die Anpassung der Organisationsform wird dabei durch das Zusammenspiel der zukunftsorientierten Ausrichtung und notwendigen Verankerung innerhalb des Tiefbauamtes beeinflusst. Darüber hinaus ist die Organisationsform unter möglichst objektiven Kriterien hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken zur Erreichung der Unternehmensziele (Effektivität) zu bewerten. Dabei sollen auch die Strukturen in anderen Stadtkreisen in Baden-Württemberg mit in die Überlegungen einfließen. Der Projektauftrag zur Betriebsformänderung ist bereits Ende 2023 mit allen intern beteiligten Dienststellen erarbeitet und vom Oberbürgermeister unterzeichnet worden. Die Umwandlung soll bis zum 31. Dezember 2025 vollzogen werden. Zur Begleitung und juristischen Beratung in den Fachgebieten Eigenbetriebs-, Wirtschafts- und Steuerrecht soll ein externer Sachverständiger beauftragt werden. Die wesentlichen Tätigkeitsfelder liegen dabei in der Gestaltung einer beschlussreifen Eigenbetriebssatzung, der Beratung zur Entwicklung einer optimalen Organisationsstruktur und Betriebsform sowie der Klärung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die für die Realisierung der vorgesehenen Umwandlung erforderlich sind. 2. Ausschreibungsverfahren Die Leistung wird nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m Artikel 4 d) und Anhang XIV der RL 2024/24/EU als besondere Dienstleistung im juristischen Bereich eingestuft und erreicht bei der Kostenschätzung von 648.000 Euro netto nicht den hierfür geltenden Schwellenwert von 750.000 Euro netto. Damit gelten die Vorschriften der UVgO. Aufgrund der Einstufung als freiberufliche Leistung wurde für die Beauftragung der besonderen juristischen Dienstleistung eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der Auswahlstufe 1 des Verfahrens wurden die Ausschreibungsunterlagen an vier Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften versandt. Davon haben zwei Unternehmen ihre Erstangebote sowie schriftlichen Begleitkonzepte fristgerecht eingereicht und wurden daraufhin zu Bieterpräsentationen und Verhandlungsgesprächen eingeladen. Zur Bewertung – 3 – der Kanzleien in der Auswahlstufe 2 war für die Bieterpräsentation ein Katalog mit Bewertungskriterien erarbeitet und den Bietern vorab bekanntgegeben worden. Folgende Punkte wurden dabei durch die Jury geprüft: • Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams anhand von Referenzprojekten (30 %) • Projektanalyse und strukturelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung (35 %) • Fragen im Rahmen der Bieterpräsentation (10 %) • Honorar (25 %) Bewertungsergebnis: Von 500 erreichbaren Punkten erzielten die genannten Kanzleien folgendes Ergebnis: Nr. Büro Honorar brutto in Euro Punkte 1 Bietergemeinschaft Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte PartmbB Bansbach GmbH ECONUM Unternehmensberatung GmbH 719.712 Euro 457 2 Kanzlei B 599.760 Euro 438 Um einen leistungsfähigen Bewerber zu ermitteln wurden im Zuge der Angebotswertung bewusst die Qualitätskriterien stärker gewichtet als die Angebotssumme. Insbesondere in den Kriterien der Projektleitungserfahrung, des schriftlichen Begleitkonzeptes sowie der Projektanalyse konnte die Bietergemeinschaft hier höhere Punktwerte erzielen und die Jury überzeugen. Zudem konnte diese aufgrund der Honorarwertung mittels linearer Interpolation trotz der höheren Angebotssumme 100 von 125 möglichen Maximalpunkten erreichen. Die stärkere Gewichtung der Qualitätskriterien führt hier insgesamt zu einem besseren Gesamtergebnis zugunsten des teureren Bieters. 3. Honorar Die Honorierung der zu beauftragenden Leistungen erfolgt gemäß dem in der Verhandlungsvergabe vorgelegten Angebot vom 20. März 2024 nach Zeitaufwand auf Stundenbasis. Das vorläufige Honorar beträgt insgesamt 719.712 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Das Tiefbauamt schlägt vor, die Bietergemeinschaft mit der Erbringung der juristischen Beratungsleistung zur Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung zu beauftragen. 4. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die erforderlichen Mittel stehen im Deckungskreis des Teilhaushaltes 7400 bei der Kostenstelle 74001700 (EWG Verwaltung) zur Verfügung. – 4 – Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss genehmigt die Vergabe folgender Leistungen: Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tiefbauamt Vergabe der juristischen Beratungsleistung an die Bietergemeinschaft: Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte PartmbB Bansbach GmbH ECONUM Unternehmensberatung GmbH zum Angebot vom: 20. März 2023 abschließend mit: 719.712 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen.

  • Protokoll_HA_04_06_2024_TOP_7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Sitzung Hauptausschuss 4. Juni 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tiefbauamt Vergabe der juristischen Beratungsleistungen Vorlage: 2024/0488 Beschluss: Der Hauptausschuss genehmigt die Vergabe folgender Leistungen: Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb beim Tief- bauamt Vergabe der juristischen Beratungsleistung an die Bietergemeinschaft: Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte PartmbB Bansbach GmbH ECONUM Unternehmensberatung GmbH zum Angebot vom: 20. März 2023 abschließend mit: 719.712 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. (Anm.: modifizierte Leistungen siehe Textteil) Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) erläutert, dass die grundsätzliche Diskussion zur Änderung der Be- triebsform noch offen sei. – 2 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) teilt mit, dass für ihn unklar sei, ob es in der Vorlage darum gehe, die Umwandlung zu prüfen oder bereits in eine Umwandlung einzusteigen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) berichtet, dass sich die Einstellung zur Gründung von Eigenbetrie- ben geänderte habe, da die Transparenz abnehme. Deshalb werde auch der Vergabe der Be- ratungsleistung nicht zugestimmt. Stadtrat Pfannkuch (CDU) spricht sich dafür aus, zunächst die Frage zu erörtern, ob eine Umwandlung sinnvoll sei. Danach könne der Gemeinderat weitere Entscheidungen treffen. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz führt aus, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatun- gen angekündigt worden sei, die Umwandlung zu prüfen. Weiter teilt sie mit, dass der Be- reich der Stadtentwässerung zu 100 Prozent gebührenfinanziert sei. Durch eine Ausgliede- rung könnten sich im Kernhaushalt Spielräume für Investitionen ergeben. Die Beauftragung eines Gutachtens ermögliche es, die im Rahmen des Verfahrensverlaufs auftretenden Fragen zu beantworten. Abschließend teilt sie mit, dass die Entscheidung, ob eine Umwandlung stattfinden werde, der Gemeinderat treffen werde. Der Vorsitzende stellt dar, dass in der Vorlage sowohl der 360-Grand-Blick als auch die Erar- beitung einer Eigenbetriebssatzung enthalten sei. Er schlägt vor, den Beschluss zu splitten und zunächst ein Gutachten zu erstellen, das die Sinnhaftigkeit einer Eigenbetriebslösung herausarbeitet. Der zweite Schritt solle erst dann erfolgen, wenn eine Zustimmung zum Ei- genbetrieb erfolgt sei. Zum zeitlichen Ablauf berichtet er, dass eine mögliche Gründung zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen solle, da die erforderlichen Investitionen dann wirksam werden und die Kreditobergrenze derzeit nicht unterscheide, ob die Investitionen gebühren- finanziert seien oder nicht. Stadtrat Löffler (GRÜNE) teilt mit, dass er dem Vorhaben offen gegenüberstehe und spricht sich dafür aus, bereits jetzt in einen Informationsaustausch einzusteigen. Stadtrat Hofmann (CDU) schließt sich dem Redebeitrag von Stadtrat Löffler (GRÜNE) an. Weiter spricht er sich dafür aus, dem Vorschlag des Vorsitzenden zu folgen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) befürwortet ebenfalls, dass der Beschluss gesplittet werde und zunächst die Sinnhaftigkeit eines Eigenbetriebs zu prüfen und erst dann den zweiten Schritt zu beauftragen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) führt aus, dass die Gründung des Eigenbetriebs dazu diene mehr Schulden zu machen. Er schlägt vor, zunächst eine Debatte über die zu prüfenden Kriterien zu führen. Bürgermeister Fluhrer gibt zu bedenken, dass aufgrund der Haushaltssystematik die Zeit dränge. Er spricht sich ebenfalls für den Vorschlag aus, zunächst die Grundlagen zu erarbei- ten und erst danach die Details nachzuziehen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass heute der Beauftragung grundsätzlich zugestimmt werden solle aber der zweite Teil der Summe und der zweite Teil des Auftrags, der sich mit der konkreten Realisierung beschäftige, erst dann freigeben werde, wenn der Grundsatzbe- schluss zur Gründung eines Eigenbetriebs gefasst worden sei. – 3 – Stadtrat Hofmann (CDU) entgegnet auf den Redebeitrag von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD), dass es hierbei nicht darum gehe neue Schulden zu machen. Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) mit, dass es Schulden gebe, die über Gebühren und Abschreibungen wieder erwirtschaftet werden können und Schulden, die unrentabel seien. Er gibt zu bedenken, dass die Alternative darin bestehe, nur noch in die Kläranlage zu investieren und die weiteren dringenden Investitionen dann nicht mehr zu tätigen. Es gelte auch konsumtive Schulden davon zu unterscheiden, was dem Er- halt der Daseinsvorsorge über die Finanzierung von Gebühren diene. Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage von Stadträtin Fenrich (pl.) mit, dass die Investitionen in die Kläranlage und die Entwässerung immer über Gebühren refinanziert werden. Er fasst ab- schließend zusammen, dass nun darüber abgestimmt werden solle, dass die erforderlichen Mittel zu Verfügung gestellt werden, dass diese jedoch gesplittet werden, in einen Teil der notwendig sei um die Grundanalyse zu machen und einen Teil, der der Durchführungsklä- rung diene. Dazwischen werde eine Entscheidung des Gemeinderats oder des Hauptaus- schusses herbeigeführt. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bei ei- ner Gegenstimme die mehrheitliche Zustimmung zum modifizierten Beschluss fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 29. Juli 2024