Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark"
| Vorlage: | 2024/0485 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2023 Stadt Karlsruhe Eigenbetrie b Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Mandant: 229 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen3 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3 1.2 Rechtliche Verhältnisse 4 1.3 Buchführung6 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen 7 1.5 Angaben zum Jahresabschluss 9 2 Jahresabschluss11 2.1 Bilanz 12 2.2 Gewinn- und Verlustrechnung 15 2.3 Liquiditätsrechnung 16 2.4 Anhang18 2.5 Lagebericht 24 3 Weitere Angaben 31 3.1 Fälligkeitsübersicht 32 3.2 Anlagenspie gel 33 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur 35 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss 37 5 Entwicklung des Anlagevermögens 59 Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen Nachstehen den Jahresabschluss haben wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellt. Karlsruhe, den 20.03.2024 Karlsruhe, den 20.03.2024 F. ZumbachL. Winterer SteuerberaterBetriebsleite r in Wirtschaftspr üfer Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -3- 1 Vorbemerkungen 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftragserteilung Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe (im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt) erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 zu erstellen. Der in diesem Jahresabschluss mit eingebundene Lagebericht ist nicht Teil des Auftrags. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs verfasst. Unterlagen Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. Erstellung, Aufklärungen und Nachweise Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 09.02.2023 bis 20.03.2024 erstellt. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns die Betriebsleiterin Frau Laura Winterer und die beauftragten Mitarbeiter erteilt. Der Betriebsleiterin hat uns die berufsübliche „Vollständigkeitserklärung“ bezüglich der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich erteilt. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften“ mit Stand November 2016 maßgebend. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -4- 1.2 Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung/ Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1 und 4 Satz 1 Nr. 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1 Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 17.06.2020). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Gründung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark zum 01.04.2017 beschlossen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 und am 27.06.2023 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) der Stadt geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Zweck des Eigenbetriebs Zweck des Eigenbetriebes ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023 Stammkapital 100.000 € Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -5- Organe des Eigen- betriebes Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleitung Betriebsleiter/-in Frau Caroline Streiling bis 30.06.2023 kaufmännische Betriebsleitung Frau Laura Winterer ab 01.07.2023 technische Betriebsleitung Frau Marianne Sanschi ab 01.07.2023 stellvertretende kaufmännische Betriebsleiterin Frau Laura Winterer bis 30.06.2023 stellvertretende technische Betriebsleiterin Frau Marianne Sanschi von 01.05.2023 bis 30.06.2023 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -6- 1.3 Buchführung Organisation der Buchführung Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buch- führung durch elektronische Datenverarbeitung erstellt. Die geprüften Belege werden nach Eingang gebucht. Die Rechnungen werden nach Endrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen unterschieden, um eine spätere Kontrolle zu erleichtern. Die Buchhaltung wurde unter Einsatz des Programmes Simba WiN-ner der Simba Computer Systeme GmbH erstellt. Nach Eingang der Kontoauszüge von der Sparkasse Karlsruhe und dem Clearingkonto Stadt Karlsruhe wurden die Zahlungen und Geldeingänge gebucht. Mit dem Kassengeschäft sind über einen internen Dienstleistungsvertrag Mitarbeitende der Stadtkämmerei, Abteilung Kasse, betraut. Monatlich wurde ein Monatsabschluss erstellt. Auskünfte zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses erteilten Frau Dietrich und Frau Grau. Kontenrahmen Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen entspricht den handelsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Internes Kontrollsystem Das von der Gesellschaft im Rahmen der Buchführung eingerichtete interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Das Prinzip der Funktions- trennung wird in allen wesentlichen Bereichen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2023 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfasst. Aufbewahrung von Unterlagen Handelsbücher und Bilanzen sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Alle gewünschten Belege konnten vorgelegt werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -7- 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen Geschäftstätigkeit Die Tätigkeit der Gesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2023 dem gesellschafts- vertraglichen Gegenstand. Arbeitnehmeranzahl 31. Mrz. 30. Jun. 30. Sep. 31. Dez. Jahr Vorjahr Personalstand nach Köpfen (HGB) Betriebsleiter1122 1,50 1,00 Beamte0000 0,00 1,00 Bedienstete111086 8,75 11,00 Geringfügig Beschäftigte0001 0,25 0,00 Summe1211109 10,50 13,00 Personalstand nach Vollzeitäquivalent Betriebsleiter1,001,002,002,00 1,501,00 Beamte0,000,000,000,00 0,001,00 Bedienstete10,279,777,775,77 8,409,38 Geringfügig Beschäftigte0,000,000,000,11 0,030,00 Summe11,2710,779,777,88 9,9211,38 Alle städtischen Leistungen wurden über Stundenaufschriebe und Abrechnung zum einem Vollkostenstundensatz dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -8- Größenmerkmale Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: 2023 2022 Bilanzsumme 166397.377,56 170171.126,21 Umsatzerlöse 953.399,31 576.261,13 Arbeitnehmer Siehe Seite 7 Die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HBG - § 267a HGB Kleinst Kleine Mittlere Große Kapitalgesellschaften Bilanzsumme < 350 T€ < 6.000 T€ < 20.000 T€ > 20.000 T€ Umsatzerlöse < 700 T€ < 12.000 T€ < 40.000 T€ > 40.000 T€ Arbeitnehmer < 10 <50 < 250 > 250 Damit erfolgt die Einordnung des Eigenbetriebs in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -9- 1.5 Angaben zum Jahresabschluss Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 22.06.2023 im Betriebsausschuss vorberaten und mit Beschluss vom 27.06.2023 vom Gemeinderat festgestellt. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren, sowie den sonstigen Bilanzunterlagen entwickelt. Anlagenspiegel Die Darstellung des Anlagenspiegels erfolgt im Teil Weitere Angaben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind dort zu entnehmen. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird mittels einer geführten Anlagenbuchführung nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. Bankguthaben sind durch die Bankauszüge nachgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten, Einzelaufzeichnungen, sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. Fälligkeitsübersicht Die Fälligkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Art und Form der hierfür gewährten Sicherheiten sind der im Teil Weitere Angaben dargestellten Fälligkeitsübersicht zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorbemerkungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -10- Sonstiges Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden bei der Gewinnermittlung Zwischen- summen gebildet sowie die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf- gegliedert. Die Gewinn- und Verlust-Gliederung orientiert sich an der Vermietungssituation. Unter der Position „Materialaufwand“ werden die Betriebs- und Bewirtschaftungs- kosten für das Stadionareal aufgeführt. Die Grundsteuern sind nicht unter den „Sonstigen Steuern" ausgewiesen, sondern den Betriebskosten der Position „Materialaufwand" zugeordnet. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Jahresabschluss ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -11- 2 Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Bilanz ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -12- B I L A N Z zum 31. Dezember 2023 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögens- gegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 1.690,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 144.171.282,21 65.693.741,32 2. technische Anlagen und Maschinen 921.761,00 1.002.783,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.964,00 964,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 61.276.606,53 145.105.007,21 127.974.094,85 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen a) gegenüber der Gemeinde 20.386.787,11 41.968.707,01 b) gegenüber Dritten 703.303,65 126.349,79 2. sonstige Vermögensgegenstände 93.168,60 45.608,64 21.183.259,36 42.140.665,44 II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 360,09 C. Rechnungsabgrenzungsposten 109.107,99 54.315,83 166.397.377,56 170.171.126,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Bilanz ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -13- B I L A N Z zum 31. Dezember 2023 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00 II. Kapitalrücklagen 35.325.707,05 35.325.707,05 Summe Eigenkapital 35.425.707,05 35.425.707,05 B. Rückstellungen sonstige Rückstellungen 195.578,29 219.400,59 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen gegenüber Dritten 125.000.018,84 131.444.796,87 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen a) gegenüber der Gemeinde 678.812,67 93.786,38 b) gegenüber anderen Eigen- betrieben der Gemeinde 61.453,00 0,00 c) gegenüber Dritten 192.905,40 2.692.066,04 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 626.426,10 282.931,71 4. sonstige Verbindlichkeiten a) gegenüber der Gemeinde 3.563.478,99 0,00 b) gegenüber Dritten 652.997,22 0,00 130.776.092,22 134.513.581,00 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 12.437,57 166.397.377,56 170.171.126,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -14- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -15- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 953.399,31 576.261,13 2. andere aktivierte Eigenleistungen 274.943,33 342.209,21 3. Gesamtleistung 1.228.342,64 918.470,34 4. sonstige betriebliche Erträge 8.012.303,56 1.901.578,33 - davon Betriebskostenzuschuss EUR -7.974.846,40 (Vj: -1.785.963,68) 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 587.609,14 211.473,58 b) Bewirtschaftungskosten 246.041,13 273.057,33 833.650,27 484.530,91 6. Rohgewinn I 8.406.995,93 2.335.517,76 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 509.658,49 730.760,41 b) soziale Abgaben 108.813,89 123.862,61 c) Aufwendungen für Alters- versorgung 45.724,94 115.722,69 664.197,32 970.345,71 8. Rohgewinn II 7.742.798,61 1.365.172,05 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 3.174.188,34 1.594.044,42 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 5.920,00 8.300,00 b) Miete und Pacht 51.506,25 58.843,23 c) Energie, Heizung, Wasser 6.799,11 7.222,64 d) Sonstige Raumkosten 8.292,07 8.970,12 e) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 31.038,62 41.292,68 f) Instandhaltungen 9.274,99 4.867,06 g) Werbung 56.355,68 0,00 h) Bewirtung und Geschenke 0,00 62,52 i) Reisekosten und Fortbildung 3.675,09 8.648,19 j) Forderungsverluste 1.714,78 0,00 k) Post- und Bürokosten 21.858,41 18.492,25 l) Rechts- und Beratungskosten 112.935,51 83.564,34 m) Sonstige Aufwendungen 155.692,63 119.932,84 465.063,14 360.195,87 11. Betriebsergebnis 4.103.547,13 -589.068,24 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.437,57 589.068,24 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.115.984,70 0,00 14. Ergebnis nach Steuern 0,00 0,00 15. Jahresüberschuss 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Liquiditätsrechnung ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -16- 2.3 Liquiditätsrechnung Liquiditätsrechnung - direkte Methode Ergebnis Fortge- schriebener Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Ansatz Vorjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr EUR EUR EUR EUR Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen 473.099 2.036.721 555.630 -1.481.091 Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8.894.462 39.200.479 37.955.515 -1.244.964 Ertragsteuerrückzahlungen Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 9.367.561 41.237.200 38.511.145 -2.726.055 Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte -11.089.938 -2.797.088 -8.575.046 -5.777.958 Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.474 -1.974.474 -1.974.474 Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -11.091.412 -2.797.088 -10.549.520 -7.752.432 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit -1.723.851 38.440.112 27.961.625 -10.478.487 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 10.000 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.000 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanla gevermögen -48.766.919 -27.682.204 -21.290.970 6.391.234 Auszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse an Dritte -70.000 70.000 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -48.766.919 -27.752.204 -21.290.970 6.461.234 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -48.756.919 -27.752.204 -21.290.970 6.461.234 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -50.480.771 10.687.908 6.670.655 -4.017.253 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 3.081.779 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und anderen Ei genbetrieben 60.000.000 -60.000.000 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei Dritten 47.375.299 125.000.000 125.000.000 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter 2.500.000 1.262.500 -1.237.500 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 50.457.079 187.500.000 126.262.500 -61.237.500 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Liquiditätsrechnung ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -17- Ergebnis Fortge- schriebener Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Ansatz Vorjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr EUR EUR EUR EUR Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber der Gemeinde und anderen Ei genbetrieben -60.000.000 60.000.000 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber Dritten -133.950.408 -131.444.778 2.505.630 Gezahlte Zinsen -4.237.500 -1.488.737 2.748.763 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -198.187.908 -132.933.515 65.254.393 Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus Finanzierungstätigkeit 50.457.079 -10.687.908 -6.671.015 4.016.893 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres -23.692 -360 -360 Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 19 19 19 Auszahlungen aus der Rückzahlung von Kassenkrediten -19 -19 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19 0 0 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 24.033 360 360 0 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummern 40 und 45) -23.673 -360 -360 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Wirtschaftsjahres 360 360 0 -360 nachrichtlich: Endbestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 41.592.330 2.238.409 15.456.598 13.218.189 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -18- 2.4 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14. März 2017 hat die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß § 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg eingerichtet. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 und am 27.06.2023 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.10.2020 sowie nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 (netto) wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vorräte Die unfertigen Leistungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kassenbestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -19- Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 65.687.267 € (Vorjahr 131.513.581 €), mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr 65.088.825 € (Vorjahr 0 €), davon mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren 0 € (Vorjahr 0 €). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Vertrag mit Totalunternehmer: Der Stand der endverhandelten beauftragten Nachträge betrug zum Bilanzstichtag 355.123 €, davon waren 116.205 € ausstehend. Es bestehen Wartungsverträge von jährlich 516.742 € mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 10,5 Mitarbeitende. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -20- Entwicklung der Liquidität Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 24.033 360 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit -1.723.851 27.961.625 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -48.756.919 -21.290.970 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 50.457.079 -6.671.015 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19 0 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende 360 0 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 41.968.707 20.386.787 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende -19 -19 - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde -376.718 -4.930.171 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 41.592.330 15.456.598 - mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVO-HGB) = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 41.592.330 15.456.598 - für bestimmte Zwecke gebunden = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 41.592.330 15.456.598 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -21- Betriebsausschuss VornameNameBeruf Vorsitzender DanielFluhrerBürgermeister Dezernat 6 Dr. FrankMentrupOberbürgermeister Mitglieder LukasArslanProduktmanager ChristinaBischoff- MichaelBornerFachkrankenpfleger für Intensivmedizin MaxBraunStudent JorindaFahringerKreisgeschäftsführerin BÜNDNIS 90 EllenFenrichJuristinbis 27.06.2023 DetlefHofmannDiplomsportlehrer, Bundestrainer Kanu AntonHuberPhysiker, Doktorand Karl-HeinzJooßBäckermeister FriedemannKalmbachLehrer, Leiter der Nehemia-Initiative AljoschaLöffler- SvenMaierBankkaufmann, Finanzassistent DirkMüllerPolizeibeamter Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysikerseit 27.06.2023 SibelUysalRealschullehrerin Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -22- Stellvertretende Mitglieder VerenaAnlaufFreie Erwachsenenbildnerin, Lektorin RebeccaAnsin- Benjamin BauerGymnasiallehrer AnnetteBöringerJuristin LüppoCramerDrucker Dr. Clemens CremerGeoökologe, Energiewirtschaftler Dr. RahsanDoganRechtsanwältin Thorsten EhlgötzMaschinenbaumeister Elke ErnemannHausfrau ThorstenFrewerSelbständiger Unternehmer MathildeGöttelStudentin ChristineGroßmannLehrerin Michael HaugDipl-Bauingenieur Johannes HonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwickler TomHoyemDänischer Minister a. D., Schulleiter a. D. KarstenLamprechtGeschäftsführer Leonhard Elektrotechnik GmbH & Co. KG PetraLorenzSelbst. Kauffrau BettinaMeier-Augenstein Bankfachwirtin (IHK) YvetteMelchienStudienrätin IreneMoserLehrerin Dr. ThomasMüllerFacharzt für Anästhesie, Notfallmedizin TilmanPfannkuchRechtsanwalt RenateRastätterRealschullehrerin i.R. NikoRiebelPhysiotherapeut Dr. IrisSardarabadyGeschäftsführerin, Soziologin Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysikerbis 27.06.2023 OliverSchnellDipl.-Wirtschaftsingenieur ChristineWeberKommunikationsdesignerin JürgenWenzelUnternehmer/Bezirksleiter MichaelZehEntwicklungsingenieur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -23- Betriebsleitung 01.01.2023 bis 30.06.2023 Frau Caroline Streiling, Kämmerin. Ab 01.07.2023 Frau Laura Winterer, kaufmännische Betriebsleiterin und Frau Marianne Sanschi, technische Betriebsleiterin. Karlsruhe, den 20.03.2024 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -24- 2.5 Lagebericht 2.5.1 Grundlagen des Unternehmens In Vorbereitung für den Neubau des Fußballstadions hat der Gemeinderat in Karlsruhe in seiner Sitzung vom 19. Juli 2016 die Stadtverwaltung mit der Gründung eines Eigenbetriebs für den Bau und Betrieb des Fußballstadions im Wildpark beauftragt. Geführt wird der Eigenbetrieb nach den jeweils gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie den Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“. Die tatsächliche Gründung wurde am 01. April 2017 vorgenommen. Organe des Eigenbetriebs sind gemäß Betriebssatzung vom 14. März 2017 sowie den Änderungssatzungen vom 26. März 2019 und vom 07. Juli 2023 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der Oberbürgermeister. Der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ hat als Teil der allgemeinen Hoheitsverwaltung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihm ist zudem kein eigener Teilhaushalt zugeordnet, vielmehr stellt er ein eigenes kommunales Sondervermögen der Stadt dar. Somit ist die Erstellung eigener Wirtschafts-, Erfolgs-, Liquiditäts- und Finanzplanungen notwendig. Nach einer kurzen Übergangszeit ist der Eigenbetrieb seit 1. Januar 2018 vollumfänglich für das Karlsruher Wildparkstadion verantwortlich und bündelt somit die Verantwortung, die zuvor bei verschiedenen städtischen Dienststellen angesiedelt war. Zu seinen Aufgaben zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seine Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Zur Errichtung des Fußballstadions im Spielbetrieb hat sich der Eigenbetrieb mit Vertrag vom 19. November 2018 des Totalunternehmers Zech Sports GmbH (vormals BAM Sports GmbH) bedient. Delegierbare Bauherrenaufgaben wurden mit Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Spätjahr 2018 auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) übertragen. Das Bestandsstadion wurde Tribünenweise abgerissen und neu errichtet. Am 19. Juli 2023 erfolgte eine Teilabnahme des Bauwerks durch die Stadt Karlsruhe, die es dem Nutzer Karlsruher Sportclub ermöglichte, die Sportstätte ohne wesentliche Einschränkungen vollumfänglich zu betreiben. Eine Schlussabnahme folgte dann am 16. November 2023. Somit konnte der letzte fertiggestellte Bauabschnitt am 15. Dezember 2023 an den Pächter und Betreiber pachtauslösend übergeben werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -25- 2.5.2 Wirtschaftsbericht I. Geschäftsverlauf Bauliche Tätigkeiten Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Fertigstellung insbesondere der Haupttribüne als auch des Stadionumfeld vorangetrieben. Gemäß der Ergänzungsvereinbarung zum Totalunternehmervertrag mit der Zech Sports GmbH aus dem Juni 2022 sollte der Stadionkörper im Umgriff der Y-Achsen bis zum 26. Mai 2023 fertiggestellt werden. Die Außenanlagen sollten im Weiteren zum 16.November 2023 abgeschlossen werden. Zum vertraglich vereinbarten Termin am 26. Mai 2023 erfolgte nicht die Fertigstellung im benannten Sinne. Angestrebt wurde stattdessen eine Fertigstellung des Stadions bis zum 19. Juli 2023 in dem Maße, dass der Nutzer Karlsruher Sportclub, nach dem auf diesen Tag datierten Eröffnungsspiel, die Haupttribüne weitestgehend nutzen konnte. Die Verzögerung des Bauablaufs wurde seitens des Totalunternehmers unter anderem mit den Ausbauleistungen des Karlsruher Sportclubs und einer einhergehenden Störung des Bauablaufs, mit Lieferschwierigkeiten von Bauteilen und -materialien aufgrund des Ukrainekriegs sowie dem Mangel an verfügbaren Nachunternehmern zur Ausführung der zu erbringenden Bauleistung begründet. Mit einer Teilabnahmevereinbarung vom 19. Juli 2023, welches die privatrechtliche Abnahme insbesondere der Baukonstruktion dokumentierte, konnte die zunächst spieltagsbezogene Übergabe zur Nutzung an den Karlsruher Sportclub erfolgen. Bis zum 16. November 2023 erfolgte - wie in der Teilabnahmevereinbarung terminlich vorgesehen - weitestgehend die Einregulierung der Technischen Anlagen sowie Arbeiten im Bereich der Mängelbeseitigung. Zudem wurden die Bautätigkeiten im Außenbereich des Stadionrunds intensiviert. Am 16. November 2023 konnte somit die privatrechtliche Schlussabnahme erfolgen. Restarbeiten an der Gästeaufstellfläche und am TV-Compound erfolgten bis Mitte des Dezembers. Es wurden seit der Ergänzungsvereinbarung aus dem Jahr 2022 bis zum Bilanzstichtag 31.12.2023 Nachträge mit einem Volumen von über 355.122,71 Euro endverhandelt und beauftragt. Weitere Nachtragsangebote wurden von Seitens der Zech Sports GmbH eingereicht und befinden sich entweder in der Prüfung dem Grunde und/oder der Höhe nach durch die KASIG oder wurden abgelehnt. Der Hospitalityparkplatz konnte im Geschäftsjahr 2023 fertiggestellt und an den Karlsruher Sportclub im Juli desselben Jahres übergeben werden. Betriebsausschüsse des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ Im Jahr 2023 fanden insgesamt drei Betriebsausschüsse statt. Der auf den 03. März 2023 terminierte Betriebsausschuss behandelte als einzigen Tagesordnungspunkt den seitens des Geschäftsbesorgers erstellten Sachstandsbericht. Im zweiten Betriebsausschuss am 22. Juni 2023 wurde zum einen der „Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark“ vorberaten, welcher am 27. Juni 2023 durch den Gemeinderat festgestellt wurde. Zum anderen wurde in der Sitzung die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ und im Zuge dessen die Bestellung zweier Betriebsleitenden sowie die Geschäftsordnung der Betriebsleitung vorberaten. Der Beschluss des Gemeinderats zu diesen Anträgen erging am 27. Juni 2023. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -26- Am 13. Oktober 2023 tagte schließlich der dritte Betriebsausschuss. In diesem wurde die Festsetzung des „Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark“ vorberaten. Der Beschluss des Gemeinderats folgte am 24. Oktober 2023. II. Ertragslage Die Umsatzerlöse des Eigenbetriebs setzen sich aus den Zahlungen des Pächters für das Stadion und die Freiflächen, Vermarktung des Namensrechts, Mobilfunkerlöse und Vermietungen des Birkenparkplatzes zusammen. Außerdem zählt die Abrechnung der Betriebskosten an den KSC und Umlagen zu den Umsatzerlösen. In Folge der Übergabe zu Nutzung am 19.07.2023 an den Karlsruher Sportclub konnte eine Übergangsregelung zur Zahlung einer Nutzungspauschale gefunden werden. Aufgrund dessen, dass der mit dem Karlsruher Sportclub geschlossene Pacht- und Betreibervertrag in Verbindung mit dem Entwicklungsvertrag eine pachtauslösende Übergabe erst zu einem Zeitpunkt nach vollständiger Fertigstellung des Stadionbaus vorsieht, wurde sich unter Berücksichtigung der noch zu erfolgenden Bautätigkeiten in Form von Restarbeiten und Mängelbeseitigungen durch die Zech Sports GmbH auf eine monatliche Pauschale in Höhe von 12.500,00 Euro bei gleichzeitigem Übergang der Betriebsverantwortung und -haftung geeinigt. Mit Übergabe des Vollumbaus an den Karlsruher Sportclub am 15.12.2023 sind die vertraglich vereinbarten Pachtzahlungen zu leisten. Dies erfolgte im Dezember 2023 anteilig. Unter die sonstigen betrieblichen Erträge fallen die Erlöse aus Erbbauzinsen für die Jugendcontaineranlage, Erlöse aus Anlageverkäufen, Versicherungsleistungen, Kostenerstattungen und ein Betriebskostenzuschuss des Kämmereihaushaltes der Stadt Karlsruhe. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2020 verpflichtet sich die Stadt Karlsruhe, die handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge in Form von Betriebskostenzuschüssen im Jahr der Entstehung auszugleichen. Der Verlust vor Betriebskostenzuschuss beträgt 7.974.486,40 Euro. Aus der ertragswirksamen Aktivierung des Betriebskostenzuschusses als Forderung gegenüber der Stadt (Kernhaushalt) resultiert ein ausgeglichenes Ergebnis des Eigenbetriebs. Die Betriebskostenzuschuss-Forderung des Eigenbetriebs wird nach Testat des Rechnungsprüfungsamts durch Zahlung der Stadt (Kernhaushalt) ausgeglichen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -27- Insgesamt hatte der Eigenbetrieb somit betriebliche Erträge in Höhe von 9.240.646,20 Euro im Geschäftsjahr 2023 zu verzeichnen. Die sich in gleicher Höhe belaufenden Gesamtaufwendungen haben sich zum Vorjahr fast verdreifacht (Steigerung um 272%). Dies begründet sich zum einen auf den erhöhten Materialaufwand. Mit Fertigstellung der Haupttribüne wurde insbesondere der Hauptteil der technischen Anlagen in Betrieb genommen. Die damit verbundenen Abschlüsse von Wartungsverträgen führten zu einem erhöhten Aufwand. Die hauptsächlichen Gründe für die Steigerung der Gesamtaufwendungen lassen sich jedoch auf die Zinslast sowie die Abschreibungen zurückführen. Mit Fertigstellung der Baukonstruktion der Haupttribüne wurde diese zum 19.07.2023 in Höhe von 54.673.172,19 Euro aktiviert. Die Aktivierung der Infrastruktur und des Querungsbaus folgten zum 16.11.2023 in Höhe von 19.952.407,65 Euro. Weitere 5.831.246,19 Euro wurden auf die restlichen Tribünenbereiche (Ost, Süd und Nord) verteilt und entsprechend aktiviert. Damit entfallen 34,30% der Gesamtaufwendungen auf die Abschreibungen (Abschreibungsquote=(Abschreibungen/Gesamtaufwand)*100). Die Abschreibungen laufen bis zum 30.06.2058. Nachdem der Leitzins der Europäischen Union jahrelang bei null Prozent lag, reagierte die Europäische Zentralbank im Juli 2022 auf die wachsenden Inflationsraten mit Anhebung des Leitzinses. Aktuell (16.03.2024) liegt der festgelegte Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft seit dem 20. September 2023 bei 4,5 Prozent. 1 Die beschriebene allgemeine Zinsentwicklung hatte auch auf die Zinslast des Eigenbetriebs Auswirkungen. Während im Jahr 2022 Zinserträge in Höhe von 589.068,24 Euro generiert werden konnten beliefen sie sich im Jahr 2023 lediglich auf eine Summe in Höhe von 12.437,57 Euro. Die Aufwendungen für Zinsen, welche 2022 nicht anfielen, beliefen sich im Jahr 2023 auf 4.115.984,70 Euro und hatten damit einen Anteil von 44,48% an den Gesamtaufwendungen (Zinslastquote=(Zinsaufwendungen/Gesamtaufwendungen)*100). 1 Statista, Entwicklung des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für das Hauptrefinanzierungsgeschäft von 1999‐2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/201216/umfrage/ezb‐zinssatz‐fuer‐das‐hauptrefinanzierungsgeschaeft‐ seit‐1999/, abgerufen am 16.03.2024. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -28- Unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ fallen Aufwände, die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Eigenbetriebs entstehen. Hierzu gehören etwa die Raummiete für die Büroräumlichkeiten des Eigenbetriebs oder Reise- und Fortbildungskosten. Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Dies lässt sich vor allem auf Kündigungen oder Renteneintritte von Mitarbeitenden zurückführen. III. Finanzlage Der Eigenbetrieb weist im Verhältnis zum Fremd- bzw. Gesamtkapital eine geringe Höhe auf. So bemisst sich die Eigenkapitalquote auf 21,29% (Eigenkapital=(Eigenkapital/Gesamtkapital)*100). Der Deckungsgrad 1 verdeutlicht mit einem Wert von 24,41% die hohe Abhängigkeit des Eigenbetriebs von Fremdkapitalgebern (Deckungsgrad1=(Eigenkapital/Anlagevermögen)*100). Diese sind insbesondere die Banken für die in den Stadionneubau getätigten Investitionen in Form von Krediten sowie die Stadt Karlsruhe durch den Ausgleich des jährlichen handelsrechtlichen Jahresfehlbetrags in Form eines Betriebskostenzuschusses. Die Laufzeiten der 2023 (und Anfang 2024) aufgenommenen Kredite wurden aufgrund der momentanen Zinsentwicklung mit einer maximalen Dauer von 14 Monaten gewählt. Die aktuell bestehenden Kreditverpflichtungen enden übereinstimmend zum 15. Februar 2025. Die liquiden Eigenmittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 41.592.330 Euro auf 15.456.598 Euro verringert. Der Liquiditätsgrad 1 weist mit einem Wert von 23,53 % eine angemessene Deckung der kurzfristig anfallenden Zahlungsverpflichtungen durch sofort verfügbare Geldmittel an (Liquiditätsgrad1=Liquide Mittel/kurzfristige Verbindlichkeiten)*100). Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Im Jahr 2023 wurden in das Sachanlagevermögen 21.290.970,37 Euro investiert. Es konnte zudem ein weiterer Teil des Landeszuschusses aus der kommunalen Sportstättenförderung in Höhe von 1.262.500,00 Euro abgerufen werden. Für das Jahr 2024 sind weitere Investitionen geplant. Diese betreffen insbesondere Nachträge, welche nicht in der Ergänzungsvereinbarung aus dem Jahr 2022 enthalten waren und mit einer Höhe von ca. 2 Mio. Euro prognostiziert wurden. IV. Vermögenslage Während sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebs um 2,2% zum Vorjahr verringert hat, stieg der Anteil des langfristig gebundenen Anlagevermögens von 75,2% im Jahr 2022 auf 87,20% im Geschäftsjahr 2023. Konkret stieg das Anlagevermögen im Jahr 2023 um 17.130.912,36 Euro. Hierbei ist insbesondere durch die Fertigstellung des Stadionneubaus ein Zuwachs an „Bauten“ in Höhe von 78.447.540,89 Euro und an „anderen Anlagen“ in Höhe von 11.000,00 Euro, bei parallelem Wegfall der „Anlagen im Bau“ in Höhe von 61.276.606,53 Euro hervorzuheben. Das Umlaufvermögen hat sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. Dies ergibt sich insbesondere durch verringerte Forderungsansprüche gegenüber der Gemeinde. Die Verdoppelung des Betrages der Rechnungsabgrenzungsposten lässt sich ebenfalls durch die Fertigstellung des Stadionbaus und der damit verbundenen erhöhten Versicherungsprämien erklären. VI. Gesamtbetrachtung Im Jahr 2023 konnte die privatrechtliche Schlussabnahme von Zech Sports GmbH und die pachtauslösende Übergabe des Stadionneubaus an den Karlsruher Sportclub erfolgen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -29- Dies führte zu einer Erhöhung der Aufwendungen für Abschreibungen. Die mit der Übergabe an den Karlsruher Sportclub einhergehende Auslösung des einzunehmenden Pachtzinses wird sich, da diese erst spät im Geschäftsjahr 2023 erfolgte, erst im Jahr 2024 in den Umsatzerlösen niederschlagen. Parallel werden sich die Investitionskosten in Folge der abnahmereifen Fertigstellung des Stadionbaus reduzieren. Hauptsächlich sind noch die aus der Ergänzungsvereinbarung explizit ausgenommenen Positionen, wie beispielsweise die Äußere Umfriedung, zu beauftragen und auszuführen. Durch die Zinsentwicklung stellen die Zinsaufwendungen das erste Mal für den Eigenbetrieb eine nennenswerte Position dar und machen den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen des Eigenbetriebs aus. Anfang 2024 wurde ein weiterer Nachtrag in Höhe von 594.360,00 Euro durch den Eigenbetriebsausschuss beschlossen. 2.5.3 Prognose-, Chancen und Risikobericht Die Ertragslage ist abhängig vom sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg des Karlsruher Sportclubs. Im betrachteten Prognosezeitraum von einem Jahr kann nach aktuellem Stand jedoch davon ausgegangen werden, dass weder ein Insolvenzrisiko seitens des Vertragspartners und somit ein Zahlungsausfallrisiko vorliegt, noch dass sich die momentane Grundpachtzahlungshöhe aufgrund eines Ligaabstiegs des Karlsruher Sportclubs reduziert. Schwankungen hinsichtlich des prognostizierten Gesamtumsatzerlöses können jedoch dennoch nicht ausgeschlossen werden. So besteht die mit dem Karlsruher Sportclub vertraglich vereinbarte Pachtzahlung auch aus variablen Bestandteilen und ist unter anderem abhängig von den Ticketverkäufen. Aber auch die tatsächliche Auslastung des Birkenparkplatzes ist ein Faktor, welcher die Höhe der Umsatzerlöse beeinflusst. Hinsichtlich der Position des Materialaufwands wird mit einer Erhöhung gerechnet. Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass in einigen abgeschlossenen Wartungsverträgen eine Preisgleitklausel verankert wurde, welche auf Verlangen der Vertragspartner eine Anpassung der Jahrespauschalen vorsieht, sollten sich die maßgeblichen Löhne erhöhen. Von letzterem kann aufgrund der inflationsbedingten allgemein erfolgenden Lohnanpassungen, insbesondere im Bereich der Tariflöhne 2 , ausgegangen werden. Zudem erfolgte die Schlussabnahme der technischen Anlagen und eine endgültige Inbetriebnahme erst im letzten Quartal des Jahres 2023. Einige Wartungen werden daher erst 2024 das erste Mal durchgeführt und abgerechnet. Im Bereich des Personals werden Neubesetzungen einiger Stellen notwendig. Des Weiteren sieht die am 22. April 2023 erzielte Tarifeinigung der Tarifrunde im TVöD-Bund und -VKA des Jahres 2023 eine Steigerung der Tariflöhne um 5,5 Prozent zum 01. März 2024 vor. Hieraus resultierend wird sich der Personalaufwand im betrachteten Prognosezeitraum von 1 Jahr im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 erhöhen. Jedoch ist nach dem aktuellen Stand zu erwarten, dass der Personalaufwand nicht höher als im Jahr 2022 ausfallen wird. 2 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Die Tarifsituation im Überblick“, Baugewerbe ‐ Statis https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Tarifverdienste‐Tarifbindung/TDB/_TDB/tarifinfo‐ baugewerbe.htmltisches Bundesamt (destatis.de), abgerufen am 17.03.2024; ebda., „Pressemitteilung Nr. 080 vom 01. März 2024, Tarifverdienst https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_080_622.htmle 2023 um 3,7 % höher als im Vorjahr ‐ Statistisches Bundesamt (destatis.de), abgerufen am 17.03.2024. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Lagebericht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -30- Die Abschreibungen, welche etwa ein Drittel der aktuellen Gesamtaufwendungen ausmachen, sind nicht bzw. nicht kurzfristig beeinflussbar. Das damit im Zusammenhang stehende Anlagevermögen bedingt ebenfalls hohe Fixkosten, welche auch zukünftig anfallen werden. Das Mängelmanagement nach privatrechtlicher Abnahme des Vollumbaus bedarf juristischer Begleitung. Dieser Umstand sowie strittige Nachträge und die bei oder nach Abnahme vorbehaltenen jeweiligen Ansprüche wie z.B. auf Vertragsstrafe und Schadenersatz bzw. wegen Bauzeitverzögerung erhöhen das rechtliche Risiko hinsichtlich einer zukünftigen gerichtlichen Auseinandersetzung. Am 07. März 2024 hat der EZB-Rat beschlossen, die Leitzinssätze der EZB unverändert zu belassen, da durch die vorgenommene Geldpolitik der vergangenen anderthalb Jahre, die Inflation nach unten korrigiert werden konnte. Dies sei gemäß der Pressemitteilung der EZB vom 07. März 2024, insbesondere für das Wirtschaftsjahr 2024, anzunehmen. Der EZB-Rat nimmt an, dass sich „die EZB- Leitzinsen auf einem Niveau befinden, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen Beitrag“ zu dem mittelfristigen Ziel leisten werde, zu einer Inflation von 2 % zurückzukehren. Ein immenser Anstieg des Zinssatzes für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte ist daher für das Jahr 2024 nicht anzunehmen. Die durch den Eigenbetrieb aufgenommenen Bankkredite sind festverzinst mit einer Laufzeit bis zum 15. Februar 2025 und einem durchschnittlichen Zins von 3,87%. Diese sollen sich zur Verbesserung der Kreditstruktur sowie zur Erreichung eines höheren Deckungsgrades 2 bzw. einer Erhöhung der finanziellen Stabilität des Eigenbetriebs langfristige Bankkredite anschließen. Abhängig ist dies von der Zinsentwicklung bis zum Ende des Jahres 2024. Karlsruhe, den 20.03.2024 --------------------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Weitere Angaben ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -31- 3 Weitere Angaben Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Fälligkeitsübersicht ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -32- 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre €€€€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gemeinde20.386.78720.386.787 gegenüber Dritten703.304703.304 Sonstige Vermögensgegenstände93.16993.169 Summe Aktiva21.183.25921.183.25900 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen gegenüber Dritten125.000.01960.000.019 65.000.0000 Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gemeinde678.813678.813 gegenüber Eigenbetrieben61.45361.453 gegenüber Dritten192.905192.905 Verbundene Unternehmen626.426626.426 sonstige gegenüber der Gemeinde3.563.4793.563.479 gegenüber Dritten652.997564.17288.825 Summe Passiva130.776.09265.687.267 65.088.8250 Restlaufzeit bis Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagenspiegel ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -33- 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 WJ WJ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände Konzessionen, g ewerbliche 13.825,00 0,00 0,00 0,00 13.825,00 12.135,00 1.687,00 0,00 0,00 0,00 13.822,00 1.690,00 3,00 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Summe Immateri elle Vermö g ens- 13.825,00 0,00 0,00 0,00 13.825,00 12.135,00 1.687,00 0,00 0,00 0,00 13.822,00 1.690,00 3,00 g e g enstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke, g rundstücks- 68658715,44 0,00 81564601,14 0,00 150223316,58 2.964.974,12 3.087.060,25 0,00 0,00 0,00 6.052.034,37 65693741,32 144171282,21 g leiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anla g en und 1.237.947,92 0,00 0,00 0,00 1.237.947,92 235.164,92 81.022,00 0,00 0,00 0,00 316.186,92 1.002.783,00 921.761,00 Maschinen 3. andere Anla g en, Betriebs- 39.754,53 15.419,09 0,00 0,00 55.173,62 38.790,53 4.419,09 0,00 0,00 0,00 43.209,62 964,00 11.964,00 und Geschäftsausstattun g Übertra g : 69950242,89 15.419,09 81564601,14 0,00 151530263,12 3.251.064,57 3.174.188,34 0,00 0,00 0,00 6.425.252,91 66699178,32 145105010,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagenspiegel ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -34- Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 WJ WJ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 Übertra g : 69950242,89 15.419,09 81564601,14 0,00 151530263,12 3.251.064,57 3.174.188,34 0,00 0,00 0,00 6.425.252,91 66699178,32 145105010,21 4. Geleistete Anzahlungen und 61276606,53 20287994,61 - 81564601,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61276606,53 0,00 Anla g en im Bau Summe Sachanla g en 131213024,42 20303413,70 0,00 0,00 151516438,12 3.238.929,57 3.172.501,34 0,00 0,00 0,00 6.411.430,91 127974094,85 145105007,21 Summe Anla g evermö g en 131226849,42 20303413,70 0,00 0,00 151530263,12 3.251.064,57 3.174.188,34 0,00 0,00 0,00 6.425.252,91 127975784,85 145105010,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Verwal tungszuständigkeiten Infrastruktur ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -35- 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -36- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -37- 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -38- Erläuterungen zu den Posten der Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen Das Anlageverzeichnis wird mit einer beim Steuerbüro mittels EDV geführten Anlagenbuchführung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält. Um doppelte Darstellungen zu vermeiden, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Anlage Entwicklung des Anlagevermögens beinhaltet einen Ausdruck der Anlagenbuchführung, aus der alle das Anlagevermögen betreffende Informationen zu entnehmen sind. Eine zusammenfassende Darstellung ergibt sich im Teil Weitere Angaben „Anlagenspiegel“. Erläuterungen zum Anlagevermögen erfolgen nur soweit besondere Angaben zu den Anlagepositionen zu machen sind und nicht an anderer Stelle darüber berichtet wurde. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.12.2023 € 3,00 31.12.2022 € 1.690,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2023 Umbuchungen bungen 31.12.2023 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 1.690,00 0,00 1.687,00 3,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -39- II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.12.2023 € 144.171.282,21 31.12.2022 € 65.693.741,32 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2023 Umbuchungen bungen 31.12.2023 50 Grundstücke und Bauten Wildpark 4.082.144,21 0,00 0,00 4.082.144,21 90 Geschäftsbauten 58.478.014,00 80.456.826,03 2.841.229,03 136093.611,00 111 Außenanlagen 3.133.583,11 1.107.775,11 245.831,22 3.995.527,00 65.693.741,32 81.564.601,14 3.087.060,25 144171.282,21 Die Grundstücke und Gebäude in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs wurden zum 01.01.2018 von der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb übertragen. Die Gebäude wurden noch im Kämmereihaushalt komplett außerordentlich abgeschrieben, da der Abriss feststeht. Die Grundstücke wurden vom Liegenschaftsamt bewertet. Zum 01.07.2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehem. Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Dies hat dazu beigetragen, dass sämtliche Flächen des Bebauungsplans Fußballstadion im Wildpark sich im Eigentum der Stadt befinden und eine einheitliche Nutzungskoordination des gesamten Bebauungsplangebietes möglich ist. Eine Übersicht über die Grundstücke siehe unter 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur. Weiterhin wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 Infrastrukturmaßnahmen des Tiefbauamtes erstellt (Birkenparkplatz, Ersatztrainingsplatz und Jugendstadion) und an den Eigenbetrieb übertragen. Im Wirtschaftsjahr wurden die Haupttribüne und das Querungsbauwerk fertiggestellt. Die Baumaßnahmen sind somit im Wesentlichen abgeschlossen. Die Herstellungskosten wurden analog der Aufstellung der KASIG auf die Bauwerke verteilt. Eine Aufgliederung der Grundstücke und Gebäude ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -40- 2. technische Anlagen und Maschinen 31.12.2023 € 921.761,00 31.12.2022 € 1.002.783,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2023 Umbuchungen bungen 31.12.2023 200 Technische Anlagen und Maschin 45.184,00 0,00 9.050,00 36.134,00 201 Technische Anlagen u.Maschinen Stadt K A 1.299,00 0,00 395,00 904,00 280 Betriebsvorrichtungen 956.300,00 0,00 71.577,00 884.723,00 1.002.783,00 0,00 81.022,00 921.761,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2023 € 11.964,00 31.12.2022 € 964,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2023 Umbuchungen bungen 31.12.2023 320 Pkw 1,00 0,00 0,00 1,00 410 Geschäftsausstattung 962,00 0,00 361,00 601,00 420 Büroeinrichtung 1,00 0,00 0,00 1,00 430 Einrichtung 0,00 11.652,78 291,78 11.361,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüte r 0,00 3.766,31 3.766,31 0,00 964,00 15.419,09 4.419,09 11.964,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2023 € 0,00 31.12.2022 € 61.276.606,53 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2023 Umbuchungen bungen 31.12.2023 120 Bauten im Bau - Vollumbau 60.674.453,98 -60674.453,98 0,00 0,00 123 Bauten im Bau - Hospitality Parkplatz 602.152,55 -602.152,55 0,00 0,00 61.276.606,53 -61276.606,53 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -41- B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen a) gegenüber der Gemeinde 31.12.2023 € 20.386.787,11 31.12.2022 € 41.968.707,01 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1201 Clearingkonto Stadt KA 0,00 28.408.561,81 1320 Betriebskostenzuschuss Stadt KA 7.974.846,40 1.785.963,68 1401 Forderungen aus L.+L. Stadt Karlsruhe 2.626,45 6.252,79 1548 Vorsteuer Folgejahr abzufähig 0,00 458.184,06 1580 Saldo Umsatzsteuer Stadt K A 12.409.314,26 11.237.213,64 1598 Sonstige Forderungen Stadt Karlsruhe 0,00 57.361,64 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 0,00 15.169,39 20.386.787,11 41.968.707,01 Die Stadt Karlsruhe hat sich dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Ausgewiesen ist der für das abgelaufene Wirtschafjahr zu leistende Betriebskostenzuschuss. Forderungen gegenüber der Stadt Karlsruhe ergeben sich aus Leistungsverrechnungen. Der Eigenbetrieb ist umsatzsteuerlich wie eine Organgesellschaft der Stadt Karlsruhe zu behandeln. Der auf Konto1580 und Konto 1548 ausgewiesene Saldo beinhaltet den zum Bilanzstichtag noch von der Stadt Karlsruhe auszugleichende Vorsteuerüberhang des Eigenbetriebs. b) gegenüber Dritten 31.12.2023 € 703.303,65 31.12.2022 € 126.349,79 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 703.303,65 126.349,79 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren regelmäßig aus dem Leistungs- und Abrechnungsbereich mit den Kunden des Unternehmens. Die Forderungen werden in der Kontokorrent-Buchführung auf einzelnen Kundenkonten abgerechnet. Das Buchführungssystem gliedert die Forderungen in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Bewertung durch das Unternehmen erleichtert werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -42- 2. sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2023 € 93.168,60 31.12.2022 € 45.608,64 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 93.168,60 45.608,64 Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen debitorische Verbindlichkeiten aus Überzahlungen an die Stadtwerke Karlsruhe. II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.12.2023 € 0,00 31.12.2022 € 360,09 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1000 Kasse 0,00 360,09 C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2023 € 109.107,99 31.12.2022 € 54.315,83 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 980 Aktive Rechnungsabgrenzung 109.107,99 54.315,83 Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, sind hier ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: EUR Gebäudeversicherung85.216 Terrorversicherung23.056 Haftpflichtversicherung837 109.108 Summe Aktiva 31.12.2023 € 166.397.377,56 31.12.2022 € 170.171.126,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -43- PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 31.12.2023 € 100.000,00 31.12.2022 € 100.000,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 800 Stammkapital 100.000,00 100.000,00 Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 100.000 € und ist voll einbezahlt. II. Kapitalrücklagen 31.12.2023 € 35.325.707,05 31.12.2022 € 35.325.707,05 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 840 Andere Rücklage (Einzahlungen) 23.192.972,61 23.192.972,61 841 Andere Rücklage (Sacheinlagen) 12.132.734,44 12.132.734,44 35.325.707,05 35.325.707,05 III. Jahresüberschuss 31.12.2023 € 0,00 31.12.2022 € 0,00 Summe Eigenkapital 31.12.2023 € 35.425.707,05 31.12.2022 € 35.425.707,05 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -44- B. Rückstellungen sonstige Rückstellungen 31.12.2023 € 195.578,29 31.12.2022 € 219.400,59 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 965 Rückstellung f. Personalkosten 0,00 33.357,37 970 Sonstige Rückstellungen 68.167,00 40.801,00 975 Rückstellung für Urlaubsansprüche/Überstunden 79.411,29 99.242,22 977 Rückstell. für Abschluss- und Prüfungskosten 48.000,00 46.000,00 195.578,29 219.400,59 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: 01.01.VerbrauchAuflösungZugangStand 31.12. €€€€ Alterteilzeit33.35733.3570 Wasser/Abwasser37.07437.07464.36164.361 Telefongebühren927927706706 Aktenaufbewahrung2.8003003.100 Urlaub und Überstunden99.24299.24279.41179.411 Jahresabschluss23.00023.00025.00025.000 Prüfung RPA13.00013.00013.00013.000 Prüfung GPA10.00010.000 219.401206.6010182.778195.578 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -45- C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen gegenüber Dritten 31.12.2023 € 125.000.018,84 31.12.2022 € 131.444.796,87 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 630 Darlehen Helaba 0,00 47.375.299,33 631 Darlehen DekaBank 0,00 84.069.478,91 632 Darlehen Commerzbank 60.000.000,00 0,00 633 Darlehen Commerzbank 20.000.000,00 0,00 634 Darlehen LBBW 45.000.000,00 0,00 1211 Sparkasse 108252248 18,84 18,63 125.000.018,84 131.444.796,87 Zur Finanzierung der Baumaßnahmen wurden Darlehen aufgenommen. Die ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten stimmen mit den Jahresauszügen und den Tilgungsplänen zum Stichtag des Jahresabschlusses überein. jährl.Zinsfest-Schuldstand DarlehenBetragZinssatzschreibung31.12. EUREUR Commerzbank60.000.0004,155% 15.01.2024 60.000.000 Commerzbank20.000.0004,010% 15.02.2025 20.000.000 LBBW45.000.0004,180% 15.02.2025 45.000.000 125.000.000125.000.000 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -46- 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen a) gegenüber der Gemeinde 31.12.2023 € 678.812,67 31.12.2022 € 93.786,38 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 678.812,67 93.786,38 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: € Stadt KA KämmereiClearingszinsen 4. Quartal 2023592.083 Stadt KA POAPersonalbetreuung Dezember 20231.053 Stadt KA GBAPlanungs-, Bau-, Unterhaltsleistungen21.953 Stadt KA ITIT-Dienstleistungen38.648 Stadt KA HGWPersonalkostenersatz 7-12/202314.194 Stadt KA HauptamtMedien, Raummieten Postbearbeitung4.823 Stadt KA LAVermessungsarbeiten1.053 Stadt KA KasseKassenverwaltung400 Stadt KA TBARasenunterhaltung546 Stadt KA BranddirektionFehlalarme4.061 678.813 b) gegenüber anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 31.12.2023 € 61.453,00 31.12.2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1615 Verbindlichkeiten LuL ohne Kontokorrent 61.453,00 0,00 Die Verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -47- c) gegenüber Dritten 31.12.2023 € 192.905,40 31.12.2022 € 2.692.066,04 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 192.905,40 2.692.066,04 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den Liefer- Leistungsbeziehungen mit den Lieferanten. Die Verbindlichkeiten werden in der Kontokorrent-Buchführung aufgezeichnet. Das Buchführungssystem gliedert die Verbindlichkeiten in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Überwachung der Fälligkeit der Zahlungen durch das Unternehmen erleichtert werden. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2023 € 626.426,10 31.12.2022 € 282.931,71 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1602 Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 626.426,10 282.931,71 Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Leistungsbeziehungen zu städtischen Gesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: Gesellschaft€ Volkswohnung GmbHGutschrift Betriebskosten103 KASIG mbHProjektsteuerungsleistungen626.323 626.426 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -48- 4. sonstige Verbindlichkeiten a) gegenüber der Gemeinde 31.12.2023 € 3.563.478,99 31.12.2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1201 Clearingkonto Stadt K A 3.563.478,99 0,00 Der Eigenbetrieb nimmt am Clearingverbund der Stadt Karlsruhe teil. Ausgewiesen ist der Kontostand zum Bilanzstichtag. b) gegenüber Dritten 31.12.2023 € 652.997,22 31.12.2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 1705 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 652.997,22 0,00 Abgrenzung von Schuldzinsen für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind her ausgewiesen. D. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2023 € 0,00 31.12.2022 € 12.437,57 Konto Kontobezeichnung 31.12.2023 31.12.2022 990 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 12.437,57 Summe Passiva 31.12.2023 € 166.397.377,56 31.12.2022 € 170.171.126,21 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -49- Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2023 € 953.399,31 2022 € 576.261,13 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 8030 Verpachtung und Nutzungrechte 545.159,40 315.885,94 8040 Umlagen 408.239,91 248.791,07 8290 Umsatzerlöse sonstige Betreuungstätigkeit 0,00 11.584,12 953.399,31 576.261,13 2. andere aktivierte Eigenleistungen 2023 € 274.943,33 2022 € 342.209,21 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 8990 Andere aktiv. Eigenleistungen 274.943,33 342.209,21 Die direkt zuordenbaren Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions stehen, wurden als Eigenleistungen aktiviert. 3. Gesamtleistung 2023 € 1.228.342,64 2022 € 918.470,34 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -50- 4. sonstige betriebliche Erträge 2023 € 8.012.303,56 2022 € 1.901.578,33 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 2705 Betriebskostenzuschuss 7.974.846,40 1.785.963,68 2735 Erträge Auflösung Rückstellung 20.002,63 0,00 2742 Versicherungsentsch. und Schadensersatzleist. 13.109,00 1.500,00 2762 Kostenerstat.,Rückvergüt.,Gutschri.früh.Jahre 3.080,03 61,25 8604 Erlöse Sonderwünsche, Weiterberechnungen 419,20 103.207,08 8693 Erlöse Erbbauzinsen 846,30 846,32 8820 Erlöse Sachanl.verk.BG 19% USt 0,00 10.000,00 8.012.303,56 1.901.578,33 - davon Betriebskostenzuschuss 2023 € -7.974.846,40 2022 € -1.785.963,68 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 2705 Betriebskostenzuschuss -7.974.846,40 -1.785.963,68 Die Stadt Karlsruhe hat sich mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.2020 dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Dieser beträgt für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 7.975 T€. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -51- 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 2023 € 587.609,14 2022 € 211.473,58 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 3100 Betriebskosten der Wasserversorgung 59.846,51 23.482,29 3101 Betriebskosten der Entwässerung 49.013,50 19.446,33 3104 Kosten für Aufzugsanlagen 0,00 940,00 3106 Kosten der Müllabfuh r 0,00 689,02 3109 Kosten der Gartenpflege 0,00 25.499,02 3110 Strom 204.822,37 75.629,45 3113 Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung 62.023,40 17.793,86 3119 Grundsteue r 20.476,51 5.199,07 3130 Andere Betriebskosten 18.717,01 6.231,53 3153 I. u W. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanlagen 9.356,81 0,00 3155 Insp. und Wartung der lufttechnischen Anlagen 3.190,69 0,00 3157 IW Fernmelde-/Informationstechnische Anlage 60.405,00 0,00 3162 Insp. u Wartung der sonst technischen Anlagen 37.827,06 0,00 3169 Instandsetzung der Förderanlagen 333,00 0,00 3173 Instands. der sonstigen technischen Anlagen 643,00 0,00 3230 Kosten für Rasenheizung und -pflege 60.954,28 36.563,01 587.609,14 211.473,58 Die Betriebskosten werden im wesentlichen auf die Mieter umgelegt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -52- b) Bewirtschaftungskosten 2023 € 246.041,13 2022 € 273.057,33 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 3106 Kosten der Müllabfuhr 3.973,26 0,00 3109 Kosten der Gartenpflege 54.346,67 0,00 3150 Kosten der baulichen Instandhaltung 0,00 397,85 3152 Inspektion und Wartung der Baukonstruktion 57.306,60 19.890,00 3153 I. u W. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanlagen 0,00 6.832,58 3154 IW Wassersystem iSd Anlage 12.2 5.662,71 0,00 3156 Inspektion und Wartung der Starkstromanlagen 14.649,40 8.356,34 3157 IW Fernmelde-/Informationstechnische Anlage 0,00 103.445,00 3158 Inspektion und Wartung der Förderanlagen 1.141,40 311,00 3159 IW Sicherheitsanlagen nach Anlage 12.2 18.066,94 3.203,74 3160 Inspektion und Wartung der Alarmierungsanlage 82.818,58 56.367,50 3162 Insp. u Wartung der sonst technischen Anlagen 0,00 56.861,68 3163 Instandsetzung der Baukonstruktion 0,00 1.180,36 3164 Instands. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanl. 3.104,70 2.611,77 3170 IS der Bewachungs- und Objektschutzanlagen 154,20 0,00 3173 Instands. der sonstigen technischen Anlagen 0,00 13.599,51 3190 Miete technische Infrastruktu r 4.816,67 0,00 246.041,13 273.057,33 Um eine zutreffende Darstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten zu gewährleisten wurde die Kontenzuordnung im Vergleich zum Vorjahr angepasst. 6. Rohgewinn I 2023 € 8.406.995,93 2022 € 2.335.517,76 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -53- 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2023 € 509.658,49 2022 € 730.760,41 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4111 Gehalt Beamte 6.601,39 80.958,88 4112 Gehalt Angestellte 536.414,47 616.444,16 4178 Veränderung ATZ-Rückstellung -33.357,37 33.357,37 509.658,49 730.760,41 b) soziale Abgaben 2023 € 108.813,89 2022 € 123.862,61 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4130 Gesetzl. soziale Aufwendungen 108.813,89 123.862,61 c) Aufwendungen für Altersversorgung 2023 € 45.724,94 2022 € 115.722,69 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4160 Versorgungskassen 45.724,94 58.640,57 4165 Aufwendung f. Altersversorgung 0,00 57.082,12 45.724,94 115.722,69 8. Rohgewinn II 2023 € 7.742.798,61 2022 € 1.365.172,05 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -54- 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2023 € 3.174.188,34 2022 € 1.594.044,42 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4822 Abschreibung immat. Vggstd. 1.687,00 2.072,00 4831 Abschreibung Bauten 3.087.060,25 1.503.428,41 4832 Abschreibungen auf Infrastruktur TBA 9.445,00 9.700,00 4833 Abschreibungen Technische Anlagen&Maschinen 71.577,00 71.577,00 4836 Abschreibungen auf Geschäftsstattung 652,78 1.307,00 4855 Sofortabschreibung GWG 3.766,31 5.960,01 3.174.188,34 1.594.044,42 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 2023 € 5.920,00 2022 € 8.300,00 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4200 Raumkosten 5.920,00 8.300,00 b) Miete und Pacht 2023 € 51.506,25 2022 € 58.843,23 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4210 Miete (unbewegliche WG) 51.506,25 58.843,23 c) Energie, Heizung, Wasser 2023 € 6.799,11 2022 € 7.222,64 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4230 Heizung & Warmwasser 3.749,00 2.645,69 4240 Betriebskosten Vorauszahlungen 2.576,00 2.366,68 4241 Strom 474,11 2.210,27 6.799,11 7.222,64 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -55- d) Sonstige Raumkosten 2023 € 8.292,07 2022 € 8.970,12 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4251 Unterhaltsreinigung 8.091,95 8.883,62 4254 Sonderreinigung 200,12 86,50 8.292,07 8.970,12 e) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 2023 € 31.038,62 2022 € 41.292,68 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4360 Versicherungen 31.038,62 41.292,68 f) Instandhaltungen 2023 € 9.274,99 2022 € 4.867,06 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4805 Fahrzeugreparaturen/-wartung 2.585,75 633,85 4806 Wartung für Kopierer, Hardware, sonstige 5.880,12 4.233,21 4809 Sonst.Reparatur,Instandhaltung 809,12 0,00 9.274,99 4.867,06 g) Werbung 2023 € 56.355,68 2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4600 Werbekosten 56.355,68 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -56- h) Bewirtung und Geschenke 2023 € 0,00 2022 € 62,52 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4653 Betriebl. Bewirtungskosten/Aufmerksamkeiten 0,00 62,52 i) Reisekosten und Fortbildung 2023 € 3.675,09 2022 € 8.648,19 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4660 Kosten Dienstreisen 315,85 923,19 4945 Fortbildungskosten 3.359,24 7.725,00 3.675,09 8.648,19 j) Forderungsverluste 2023 € 1.714,78 2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 2406 Forderungsverluste 19% USt (übliche Höhe) 1.714,78 0,00 k) Post- und Bürokosten 2023 € 21.858,41 2022 € 18.492,25 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4920 Telefon 6.916,75 9.864,54 4930 Bürobedar f 4.162,12 2.141,83 4931 Miete für Kopierer, Hardware, sonstige 9.359,03 1.075,08 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 1.420,51 5.410,80 21.858,41 18.492,25 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -57- l) Rechts- und Beratungskosten 2023 € 112.935,51 2022 € 83.564,34 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4950 Rechts- und Beratungskosten 50.400,48 7.294,00 4952 Verwaltungskosten Personal 13.957,63 23.234,14 4955 Buchführungskosten 6.599,50 7.500,00 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 41.977,90 45.536,20 112.935,51 83.564,34 m) Sonstige Aufwendungen 2023 € 155.692,63 2022 € 119.932,84 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 4300 Nicht abziehbare Vorsteuer 0,00 1.299,60 4900 Sonstige betriebl. Aufwedungen 9.729,27 6.851,87 4903 Schadensersatz 0,00 47.500,00 4905 Ausgleichsmaßnahmen 23.707,91 0,00 4909 Dienstleistungen 114.817,00 59.002,42 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 223,44 174,06 4980 Betriebsbedar f 7.215,01 5.104,89 155.692,63 119.932,84 11. Betriebsergebnis 2023 € 4.103.547,13 2022 € -589.068,24 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Erläuterungen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -58- 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2023 € 12.437,57 2022 € 589.068,24 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.437,57 339.199,96 2659 Zinserträge Stadt Karlsruhe 0,00 249.868,28 12.437,57 589.068,24 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2023 € 4.115.984,70 2022 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2023 2022 2109 Zinsaufwand Stadt Karlsruhe 1.974.250,81 0,00 2120 Zinsen Darlehen 2.141.733,89 0,00 4.115.984,70 0,00 14. Ergebnis nach Steuern 2023 € 0,00 2022 € 0,00 15. Jahresüberschuss 2023 € 0,00 2022 € 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -59- 5 Entwicklung des Anlagevermögens Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -60- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -61- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2023 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2023 31.12.2023 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 30001 Software Lizenz Paket Business 2018 1,00 0,00 0,00 6.224,00 1,00 6.225,00 30002 Software Lizenz Paket Business 2019 1,00 0,00 0,00 2.074,00 1,00 2.075,00 30004 KeyMagic Software Schlüsselverwaltung 1.688,00 0,00 1.687,00 5.524,00 1,00 5.525,00 Summe Sachkonto = 30 1.690,00 0,00 1.687,00 13.822,00 3,00 13.825,00 Kto: 50 Grundstücke und Bauten 50001 Stadion - Pachtgegenstand 1.403.967,15 0,00 0,00 0,00 1.403.967,15 1.403.967,15 50002 Amateurstadion und Trainsplatz 8.1 325.906,79 0,00 0,00 0,00 325.906,79 325.906,79 50003 Trainingsplätze 8.2 und 8.3 302.744,75 0,00 0,00 0,00 302.744,75 302.744,75 50004 Aufstellfläche Stadion 65.754,82 0,00 0,00 0,00 65.754,82 65.754,82 50005 Erbbaurecht 8818 - Jugendcontainer 10.070,64 0,00 0,00 0,00 10.070,64 10.070,64 50006 Zugang Biberburg 10.048,50 0,00 0,00 0,00 10.048,50 10.048,50 50007 Trainingsplätze 8.4 und 8.5 435.091,56 0,00 0,00 0,00 435.091,56 435.091,56 50008 Trainingsplatz 8.6 und Hospitality-P. 598.229,00 0,00 0,00 0,00 598.229,00 598.229,00 50009 Birkenparkplatz 438.401,00 0,00 0,00 0,00 438.401,00 438.401,00 50010 Germaniafläche 491.930,00 0,00 0,00 0,00 491.930,00 491.930,00 Summe Sachkonto = 50 4.082.144,21 0,00 0,00 0,00 4.082.144,21 4.082.144,21 Kto: 90 Geschäftsbauten 9001 Clubhaus, Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9002 Stadionanlage Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90001 Ersatztrainingsplatz 8.5 1.099.940,00 0,00 103.119,00 547.495,30 996.821,00 1.544.316,30 90002 Jugendstadion 2.238.674,00 0,00 143.658,00 752.503,54 2.095.016,00 2.847.519,54 90003 Osttribüne 20.983.218,00 0,00 654.301,37 1.682.999,37 22.573.408,00 24.256.407,37 0,00 0,00 0,00 2.244.491,37 90004 Südtribüne 16.107.705,00 0,00 502.073,08 1.173.291,08 17.321.532,00 18.494.823,08 0,00 0,00 0,00 1.715.900,08 90005 Nordtribüne 18.048.477,00 0,00 561.107,74 772.944,02 19.358.224,00 20.131.168,02 0,00 0,00 0,00 1.870.854,74 90006 Haupttribüne 0,00 0,00 781.045,19 781.045,19 53.892.127,00 54.673.172,19 0,00 0,00 0,00 54.673.172,19 90007 Querungsbau, Infrastruktur 0,00 0,00 95.924,65 95.924,65 19.856.483,00 19.952.407,65 0,00 0,00 0,00 19.952.407,65 Summe Sachkonto = 90 58.478.014,00 0,00 2.841.229,03 5.806.203,15 136.093.611,00 141.899.814,15 0,00 0,00 0,00 80.456.826,03 Kto: 111 Außenanlagen 111001 Stellplätze auf dem Birkenparkplatz 2.486.897,71 0,00 165.792,71 165.792,71 2.321.105,00 2.486.897,71 111002 Umfahrung Birkenparkplatz 329.851,54 0,00 21.990,54 21.990,54 307.861,00 329.851,54 111003 Aufstellfläche Polizei 233.799,54 0,00 15.586,54 15.586,54 218.213,00 233.799,54 111004 Birkenparkplatz, Fahrradabste 83.034,32 0,00 5.535,32 5.535,32 77.499,00 83.034,32 111005 Hospitality Parkplatz 0,00 0,00 36.926,11 36.926,11 1.070.849,00 1.107.775,11 0,00 0,00 0,00 1.107.775,11 Summe Sachkonto = 111 3.133.583,11 0,00 245.831,22 245.831,22 3.995.527,00 4.241.358,22 0,00 0,00 0,00 1.107.775,11 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -62- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2023 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2023 31.12.2023 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 120 Bauten im Bau - Vollumbau 120001 Stadion im Bau 60.674.453,98 19.782.372,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -80.456.826,03 Summe Sachkonto = 120 60.674.453,98 19.782.372,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -80.456.826,03 Kto: 123 Bauten im Bau - Hospitality Pa 123001 Hospitality Parkplatz im Bau 602.152,55 505.622,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.107.775,11 Summe Sachkonto = 123 602.152,55 505.622,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.107.775,11 Kto: 200 Technische Anlagen und Maschin 20001 KUGELMANN KEHRMASCHINE T 180 KD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20002 Schleppnetz 180x240 cm f. Rasenpflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20003 LAUBBLASGEREÄT STIHL MOD. BR400 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20004 MOTORSENSE STIHL TYPE FS 220 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20005 RASENKANTENSCHNEIDER IDEAL JSS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20006 Echo-Bläser EB 913 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20007 LAUBGEBLÄSE HURRICANE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20008 RASENWALZE MODELL W10D, 200 CM BREIT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20009 RASENIGEL VON FISCHER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20010 Laubblasgerät Typ 881 Accord- Dreieck 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20011 John Deere 500 Spindelmäher, 1,8 m 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20012 KOCHPLATTE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20013 ÜBERFAHR-RAMPE ALU 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20014 NASSMARKIERUNGSWAGEN SUPERMATIK 6M10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200001 Kompakttraktor John Deere 304R 21.637,00 0,00 4.256,00 25.185,30 17.381,00 42.566,30 200002 3 WebCams für Baustelle, Internetauft 5.883,00 0,00 2.076,00 10.726,23 3.807,00 14.533,23 200003 Funktechnische Ausstattung DRK Contai 17.664,00 0,00 2.718,00 12.228,70 14.946,00 27.174,70 Summe Sachkonto = 200 45.184,00 0,00 9.050,00 48.140,23 36.134,00 84.274,23 Kto: 201 Technische Anlagen u.Maschinen 201001 Rigid-Trockenschnittsäge Model 590L 1,00 0,00 0,00 70,00 1,00 71,00 201002 Schweissanlage MIG MAG 230, mit Zubeh 1,00 0,00 0,00 19,00 1,00 20,00 201003 1 Holder Anbauspritze ZSB 400 IS 43 E 1,00 0,00 0,00 157,00 1,00 158,00 201004 Stihl-Blasgerät Typ BR 600, Wildparks 1,00 0,00 0,00 33,00 1,00 34,00 201005 Agritec Vertikutierer ST 40,Arbeitsbr 1,00 0,00 0,00 1.145,00 1,00 1.146,00 201006 Streuer mit Rührwerk, Fahrgestell-Nr: 1,00 0,00 0,00 789,00 1,00 790,00 201007 AS Allmäher 26 AH9/3, 2-Takt Motor 162,00 0,00 139,00 831,00 23,00 854,00 201008 Kärcher Flächenreiniger 262,00 0,00 5,00 30,00 257,00 287,00 201009 Hochdruckreiniger HDS 8/18-4 *EU-I 1,00 0,00 0,00 1.300,00 1,00 1.301,00 201010 Laubblasgerät 2015 Wildparkstadion 1,00 0,00 0,00 333,00 1,00 334,00 201011 Freischneider 2016, Wildparkstadion 120,00 0,00 85,00 507,00 35,00 542,00 201012 Geko Stromerzeuger Super Silent TYP 2 1,00 0,00 0,00 151,00 1,00 152,00 201013 HP ProDEs 600 G1, Basismodel 1,00 0,00 0,00 105,00 1,00 106,00 201014 Drucker 2015 HP LaserJet 400 Color 1,00 0,00 0,00 95,00 1,00 96,00 201015 Leichter Scherfestigkeitsmesser im Ko 210,00 0,00 48,00 284,00 162,00 446,00 201016 Doppelringinfiltrometer Set 533,00 0,00 118,00 711,00 415,00 1.126,00 201017 Dongle-Server und Rackmount 1,00 0,00 0,00 1.278,00 1,00 1.279,00 Summe Sachkonto = 201 1.299,00 0,00 395,00 7.838,00 904,00 8.742,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -63- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2023 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2023 31.12.2023 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 280 Betriebsvorrichtungen 28001 Gegentribüne Tribünenüberdachung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28002 Flutlichtanlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28003 WEGE, BLOCKKENNZEICHNUNG U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28004 Sicherheitsmaßnahmen Stadionsbereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28005 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28006 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280001 Stehtribüne Jugendstadion 471.902,00 0,00 22.742,00 119.395,12 449.160,00 568.555,12 280005 Wallmodellierung 350.930,00 0,00 9.771,00 39.898,09 341.159,00 381.057,09 280006 Rasenspielfeld 133.468,00 0,00 39.064,00 100.915,48 94.404,00 195.319,48 Summe Sachkonto = 280 956.300,00 0,00 71.577,00 260.208,69 884.723,00 1.144.931,69 Kto: 320 Pkw 32001 PKW-Anhänger, Auwaerter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32002 Einachskipper Fliegl,EDK 25 KA-2488 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32003 GROßFLÄCHENMÄHER SABO MOD.400-3D 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32004 John Deere 4410HST Kompakttraktor 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32005 ISEKI-Frontkehrmaschine Mod. WK 130 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32006 EINACHS-ANHÄNGER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32007 Frontlader JD 430 für John Deere 4410 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 320001 VW-Bus T4 Kombi 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Summe Sachkonto = 320 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Kto: 410 Geschäftsausstattung 41001 AVM FritzCard PCI ISDN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41002 HP Scanjet 2400c SCN71XSR1T2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 410001 Notebook HP EliteBook G4 1,00 0,00 0,00 675,00 1,00 676,00 410002 Projektor EB-1781W, kompakt. 234,00 0,00 128,00 789,59 106,00 895,59 410003 Lichtbildwand VistaFlex 154,00 0,00 80,00 491,00 74,00 565,00 410004 7x PC HP ProDesk incl. Monitor 1,00 0,00 0,00 4.735,83 1,00 4.736,83 410005 EDV-Ausstattung Übernahme HGW 1,00 0,00 0,00 1.064,00 1,00 1.065,00 410007 iPad Pro 2018 12,9" LTE 64 GB 38,00 0,00 37,00 1.378,17 1,00 1.379,17 410008 Kamera Panasonic DC-FZ1000II 533,00 0,00 116,00 396,51 417,00 813,51 Summe Sachkonto = 410 962,00 0,00 361,00 9.530,10 601,00 10.131,10 Kto: 420 Büroeinrichtung 420001 Inventarübernahme HGW 1,00 0,00 0,00 2.852,00 1,00 2.853,00 Summe Sachkonto = 420 1,00 0,00 0,00 2.852,00 1,00 2.853,00 Kto: 430 Einrichtung 430001 Möbel Stadionwache 0,00 11.652,78 291,78 291,78 11.361,00 11.652,78 Summe Sachkonto = 430 0,00 11.652,78 291,78 291,78 11.361,00 11.652,78 Kto: 480 GWG bis 800 EUR 48001 GWG ab 2013 Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 480001 GWG 2017 0,00 0,00 0,00 1.987,44 0,00 1.987,44 480002 Belegboy 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 800,00 480003 Sideboard Besprechungsraum 0,00 0,00 0,00 125,00 0,00 125,00 480004 Bildschirm 0,00 0,00 0,00 153,00 0,00 153,00 480005 Dienstfahrrad 0,00 0,00 0,00 598,08 0,00 598,08 480006 Lieferung und Montage Spülmaschine 0,00 0,00 0,00 440,34 0,00 440,34 480007 Schreibtischstuhl 0,00 0,00 0,00 183,33 0,00 183,33 480008 Tischgestell 0,00 0,00 0,00 615,00 0,00 615,00 480009 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 310,88 0,00 310,88 480010 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 336,09 0,00 336,09 480011 2 Höhenverstellbare Schreibtischgeste 0,00 0,00 0,00 1.230,00 0,00 1.230,00 480012 2 BOS Handfunkgeräte FuG 11b KR A-26-M 0,00 0,00 0,00 790,00 0,00 790,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anlagevermögen ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG -64- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2023 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2023 31.12.2023 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 480 GWG bis 800 EUR 480013 2 Arbeitsplätze je 2 Monitore und PC 0,00 0,00 0,00 1.285,70 0,00 1.285,70 480014 Notebook, Tasche, CDLaufwerk Homeoffi 0,00 0,00 0,00 661,04 0,00 661,04 480015 Schreibtischstühle 0,00 0,00 0,00 378,00 0,00 378,00 480016 HP ProDesk 400 G4 Desktop-Mini-PC 0,00 0,00 0,00 489,85 0,00 489,85 480017 Klimagerät Betriebsstätte Wildpark 0,00 0,00 0,00 319,00 0,00 319,00 480018 Diebstahlsicherung Tornetze 0,00 0,00 0,00 563,52 0,00 563,52 480019 iPhone 7 32 GB sw 0,00 0,00 0,00 285,67 0,00 285,67 480020 iPad 10,2" Wi-Fi 0,00 0,00 0,00 319,29 0,00 319,29 480021 Fujitsu Lifebook A359 0,00 0,00 0,00 640,84 0,00 640,84 480022 3x FTS Lifebook A359 0,00 0,00 0,00 1.686,96 0,00 1.686,96 480023 FTS Lifebook A3510 0,00 0,00 0,00 617,17 0,00 617,17 480024 Adobe Lizenz 0,00 0,00 0,00 691,33 0,00 691,33 480025 Schreibtische STSA2008 0,00 0,00 0,00 1.111,92 0,00 1.111,92 480026 Notebook FTS LIFEBOOK A3510 0,00 0,00 0,00 653,05 0,00 653,05 480027 iPhone SE 64 GB 0,00 0,00 0,00 277,27 0,00 277,27 480028 iPhone SE 64 GB 0,00 0,00 0,00 402,52 0,00 402,52 480029 iPhone SE 64 GB 3x 0,00 0,00 0,00 831,81 0,00 831,81 480030 Notebook FTX LIFEBOOK A3510 0,00 0,00 0,00 792,05 0,00 792,05 480031 iPhone SE 64 GB 0,00 0,00 0,00 277,27 0,00 277,27 480032 Schreibtisch 0,00 0,00 0,00 555,96 0,00 555,96 480033 IPhones 2x 0,00 0,00 0,00 554,54 0,00 554,54 480034 Notebook FTS Lifbook 0,00 0,00 0,00 674,37 0,00 674,37 480035 Laptops 2x 0,00 0,00 0,00 1.070,74 0,00 1.070,74 480038 Funkgeräte 4x 0,00 0,00 0,00 2.401,04 0,00 2.401,04 480039 iPad 9. Gen. LTE 0,00 0,00 0,00 703,36 0,00 703,36 480040 Höhenverstellbare Tische 0,00 1.476,09 1.476,09 1.476,09 0,00 1.476,09 480041 3x Laptop 0,00 1.537,50 1.537,50 1.537,50 0,00 1.537,50 480042 3x Mulitfunktionsdrucker 0,00 752,72 752,72 752,72 0,00 752,72 Summe Sachkonto = 480 0,00 3.766,31 3.766,31 29.579,74 0,00 29.579,74 G E S A M T 127.975.784,85 20.303.413,70 3.174.188,34 6.425.252,91 145.105.010,21 151.530.263,12 ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG Mathystraße 20 - 76133 Karlsruhe Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: November 2016 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsge- mäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchfüh- rung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater angelegte und geführte -Handakte genommen wird. 3. Mitwirkung Dritter Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Her- anziehung fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1verpflichten. Der Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sic h haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters. Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen. 3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. (3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche ander- weitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfah- ren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der Auftraggeber. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt-, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder-bei einheitlicher Schadensfolge-aus mehreren Pflichtverletzun- gen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 4.000.000,00 € (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegren- zung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/ Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsverein - barungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. ® © 11/2016 DWS-Verlag ꞏ Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Bestellservice : Postfach 023553 ꞏ10127 Berlinꞏ Telefon 0 30/2 88 85 66 ꞏ Telefax 0 30/28 88 56 70 E-Mail: info@dws-verlag.de ꞏ Internet: www .dws-verlag.de Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nr. 5.1 6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig. 8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt -von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugebe. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Handakten i. S. v. Abs. 1sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhal- ten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG). (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG). 11. Sonstiges Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist- nicht -bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0485 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 20.06.2024 1 x Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 15 x Entscheidung Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2023 beträgt 0,00 Euro aufgrund des Betriebskostenzuschusses der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) in Höhe von 7.974.846,40 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 166.397.377,56 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 145.105.010,21 - das Umlaufvermögen 21.183.259,36 - die Rechnungsabgrenzungsposten 109.107,99 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 35.425.707,25 - die Rückstellungen 195.578,29 - die Verbindlichkeiten 130.776.092,22 - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.2 Gewinn und Verlustrechnung - Jahresverlust 0,00 - Summe der Erträge 9.253.083,77 - Summe der Aufwendungen 9.253.083,77 2. Das Jahresergebnis 2023 beträgt 0,00 Euro aufgrund des Betriebskostenzuschusses der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) in Höhe von 7.974.846,40 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2023 des Rechnungsprüfungsamtes wird verwiesen. Anlage Jahresabschluss 2023 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2023 beträgt aufgrund des Betriebskostenzuschusses (7.974.846,40 Euro) der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt.
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Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Vorlage: 2024/0485 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2023 beträgt aufgrund des Betriebskostenzuschusses (7.974.846,40 Euro) der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (46 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ am 20. Juni 2024: Ich bitte hier um ihr Votum ab jetzt. - Ich stelle Einstimmigkeit fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024