Waldbestattungen im Grünwettersbach Wald, in Verbindung mit der Einrichtung eines Wildgeheges Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0484 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 29.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.06.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0484 Eingang: 29.04.2024 Waldbestattungen im Grünwettersbach Wald, in Verbindung mit der Einrichtung eines Wildgeheges Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 11.06.2024 3 Ö Kenntnisnahme Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Behandlung im Ortschaftsrat Wettersbach: Die Verwaltung möge prüfen, mit welchem Konzept ein privatwirtschaftlich geäußertes Interesse an der Erhaltung des Wildgeheges in Grünwettersbach unter Einsatz eines geeigneten Tierbestandes, in Verbindung mit der Ausweisung einer Waldfläche im Bereich der Gemarkung des Stadtteils Grünwettersbach, zur Nutzung für „Waldbestattungen“ eine tragfähige Grundlage haben kann. Begründung: Seit einiger Zeit verfolgt die Verwaltung das Ziel in Karlsruhe, auch „Waldbestattungen“ als eine weitere Möglichkeit der Bestattungskultur anzubieten. Hierbei sind auch Waldflächen auf der Gemarkung des Stadtteils Grünwettersbach in Betracht gezogen worden. Nun ist bekannt geworden, dass ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen sich angeboten hat, im Bereich des leider abgängigen Wildschweingehege ein Wildgehege - mit nach heutiger Erkenntnislage geeigneten Tieren - einzurichten und zu unterhalten. Ein solches Engagement wird in einen Zusammenhang gebracht mit der Ausweisung einer Fläche für Waldbestattungen, für die es nach Lage der Dinge einen hohen Bedarf geben soll. Der Ortschaftsrat bittet, die Realisierbarkeit des Projektes mit den beiden Vorhaben zu prüfen. Nach Ansicht der CDU/FW Ortschaftsratsfraktion besteht ein hohes Interesse daran, der Bevölkerung wieder ein Wildgehege mit einem interessanten und geeigneten Tierbesatz anzubieten. Die Verwaltung möge weiter den derzeitigen Stand ihrer Erkenntnisse zum Angebot und der Nachfrage für Waldbestattungen mitteilen. Insoweit wäre es begrüßenswert, wenn durch das geäußerte privatwirtschaftliche Interesse wieder eine Zukunft für ein Wildgehege einerseits, aber auch die Ermöglichung von Waldbestattungen andererseits in Betracht kommen könnte. gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0484 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA u. FA Waldbestattungen im Grünwettersbach Wald, in Verbindung mit der Einrichtung eines Wildgeheges Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 11.06.2024 3 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die angedachte Fläche des Wildgeheges in Grünwettersbach am Funkturm eignet sich nicht als Bestattungswald. Eine flächengleiche Verbindung mit dem Wildgehege schließt sich rechtlich aus. Das Forstamt ist in Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Dienststellen weiterhin mit potentiell interessierten Dritten, die Erfahrungen in der Tierhaltung haben, zur Bewirtschaftung des Wildgeheges in Detailabstimmungen. Die Anforderungen an die Haltung von Wild in Gehegen bleiben wie bekannt bestehen. Für eine Haltung von Dam- oder Sikawild muss ein Zaun, eine Grünfläche zur Äsung, sowie Baum- und Strauchbestand in der in den Leitlinien vorgesehenen Form errichtet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei einem Bestattungswald handelt es sich um ein gut erreichbares und für jedermann leicht begehbares vorzugsweise mit einem ganz besonderen Charakter (Baumartenzusammensetzung, Bestandsstruktur) Waldgebiet. Interessierte können dort das Recht zur Urnen-Bestattung an den Wurzeln eines individuell ausgewählten Baumes erwerben. Diese Bäume sind eingemessen und in Karten eingezeichnet und können bereits zu Lebzeiten ausgewählt und in der Regel über Generationen genutzt werden. Es werden ausschließlich biologisch abbaubare Urnen verwendet. Die Nutzungszeit beträgt bis zu 99 Jahre. Während dieser Zeit sind die Bäume vor Fällung geschützt. Bei Verlust einzelner Bäume gibt es entsprechende vertragliche Vereinbarungen bis hin zur Ersatzpflanzung. Rechtslage Wald, der als Bestattungswald genutzt wird, bleibt Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Die forstliche Nutzung ist jedoch nur insoweit zulässig, als sie mit der Zweckbestimmung des Friedhofs zu vereinbaren ist. Die für den Waldbesitzenden resultierenden Einschränkungen und Pflichten sind Gegenstand zivilrechtlicher Vereinbarungen zwischen Waldbesitzer*in und Friedhofsbetreiber*in bzw. -träger*in. In Deutschland sind Gemeinden verpflichtet, Friedhöfe anzulegen, zu unterhalten und zu erweitern, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt. Die Details regeln: • Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG) vom 21. Juli 1970 • Rechtsverordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des Bestattungs-gesetzes (Bestattungsverordnung - BestattVO) vom 15. September 2000 Grundsätzlich ist es nach dem Bestattungsrecht denkbar, Friedhöfe auch als Bestattungswälder anzulegen, sofern die rechtlichen Bestimmungen dafür eingehalten werden. Genehmigung Es wird zwischen Gemeindefriedhöfen (§ 1 Abs. 1 BestattG), kirchlichen Friedhöfen (§ 1 Abs.2 BestattG) und sogenannten Bestattungsplätzen (§ 9 BestattG) differenziert. Bestattungswälder werden i.d.R. als Gemeindefriedhöfe genehmigt. Die, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, nach § 5 Abs. 1 BestattG erforderliche Genehmigung erteilt nach § 31 Abs.1 BestattVO die untere Verwaltungsbehörde. Im Rahmen dieser Genehmigung wird die Eignung der Fläche nach geltenden Rechtsgrundlagen (Wasser-, Naturschutz-, Wald-, Baurecht etc.) geprüft. Verkehrssicherungspflicht Die Bereitstellung eines Friedhofs umfasst auch die Pflicht, diesen so zu unterhalten, dass er jederzeit dem öffentlichen Bedürfnis entsprechend genutzt werden kann. Gegenüber den Besucher*innen eines Bestattungswaldes besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Die /der Grundstückseigentümer*in bzw. bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung die/der Träger*in oder Betreiber*in müssen die Verkehrssicherheit gewährleisten. Fazit In Zusammenarbeit mit dem Forstamt Karlsruhe hat das Friedhofs- und Bestattungsamt im Jahr 2018 Überlegungen angestellt, inwieweit städtische Forstflächen zur Einrichtung von Bestattungswäldern bzw. Waldfriedhöfen in Karlsruhe genutzt werden könnten. Bei den untersuchten Standorten im Stadtwald lagen Rahmenbedingungen vor, die gegen die Ausweisung als Bestattungsflächen außerhalb der vorhandenen Friedhöfe sprachen. Bei dem Standort Grünwettersbacher Wald ist die Erreichbarkeit nur bedingt gegeben, und es fehlt die Infrastruktur, insbesondere die Parkmöglichkeiten sowie eine ausreichende Grabbarkeit auf der gesamten Fläche für die Mindesttiefe der Urnenbestattung und deren notwendigen Überdeckung mit Erde. – 3 – Erfahrungen von anderen Bestattungswäldern zeigen, dass eine intensive Betreuung sowohl der Kund*innen wie auch des eigentlichen Bestattungswaldes notwendig ist. Insbesondere der hohe Aufwand für die eigentliche Pflege des Waldes darf keinesfalls unterschätzt werden. Hinzu kommt die Verkehrssicherungspflicht auf der gesamten Fläche und der damit verbundene Aufwand, der in vielen bereits vorhandenen Bestattungswäldern einen sehr hohen Personalaufwand nach sich zieht. Aufgaben, die auch viele Jahre nach dem eigentlichen Verkauf des Platzes zur Urnenbestattung weiterhin bestehen und bei der aktuellen Waldschadenssituation an diesem Standort kritisch gesehen werden. Der Klimawandel stellt für die Waldentwicklung mit den langen Wachstumszeiten der Waldbäume eine besondere Herausforderung dar. Im Hinblick auf den alten Baumbestand und die sich stark veränderten Anforderungen, die aus dem Klimawandel abgeleitet werden müssen, ist der Grünwettersbacher Wald für die Nutzung eines Bestattungswaldes nicht geeignet. Im Klimawandel als ungünstig einzustufende Baumarten (wie beispielsweise Buche) dominieren den Standort und würden für einen sehr hohen Aufwand bei der Verkehrssicherung führen. Aus den Erträgen aus den Grabnutzungsgebühren als Einmalzahlung im Voraus für die gesamte Ruhefrist müssen ausreichende Rückstellungen gebildet werden, um auch Leistungen zu einem ggf. viele Jahre späteren Zeitpunkt hieraus finanzieren zu können. Als wichtiger Erfolgsfaktor wird eine ausreichend große Fläche mit einer großen Anzahl an Bestattungsplätzen gesehen. Vor deutlich sichtbaren Auswirkungen des Klimawandels lag die Empfehlung für einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb bei einer Mindestfläche von 15 Hektar. Ob in naher Zukunft Bestattungswälder mit den damit verbundenen langanhaltenden über viele Jahrzehnte dauernden Verpflichtungen der Verkehrssicherungspflicht auf der gesamten Fläche etc. gewinnbringend dauerhaft bewirtschaftet werden können, scheint fraglich. Einige kommunale Forstbetriebe der Arbeitsgruppe Süddeutschland stellten dies bei ihrer Tagung im Mai 2024 in Frankfurt am Main vor dem Hintergrund der gravierenden klimatischen Veränderungen in Zweifel. In diesem Zusammenhang ist auch zu bemerken, dass bereits seit 2002 auf dem Karlsruher Hauptfriedhof und auf verschiedenen Stadtteilfriedhöfen Angebote zur Beisetzung von Urnen an Bäumen entwickelt wurden. Die vorhandene Nachfrage kann mit den unterschiedlichen naturnahen Bestattungsangeboten derzeit gut abgedeckt werden. Neben dem bereits seit 2016 bestehenden Baumgrabfeld auf dem Friedhof in Grünwettersbach wird im laufenden Jahr eine Baumgrabanlage auf dem Friedhof in Palmbach realisiert. Gleichzeitig wurden auf einigen Friedhöfen der Stadt nicht benötigte Flächen mit Baumsämlingen aufgeforstet. Zu den unterschiedlichsten Altbeständen an Bäumen stehen auf den dortigen Flächen auch junge waldartige Flächen zur Beisetzung von Urnen zur Verfügung. Eine Verbindung mit dem Wildgehege, insbesondere flächengleich, schließt sich aus. Das Forstamt ist weiterhin in Detailgesprächen mit potentiell interessierten Dritten und in der Tierhaltung Erfahrenen zur Bewirtschaftung der Fläche mit Wildtieren.