Bericht zur Kinderarmut 2024
| Vorlage: | 2024/0482 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 29.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.06.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0482 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bericht zur Kinderarmut 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 26.06.2024 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kinderarmut zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit dem hier vorgelegten Bericht führt die Stadt Karlsruhe ihre nunmehr 30 Jahre währende Tradition der Armutsberichterstattung fort. Bereits 1993 war Karlsruhe eine der wenigen Städte, die einen Ar- mutsbericht auflegte, 1998 folgte als Vorreiterin der erste Kinderarmutsbericht. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion um die Kindergrundsicherung legt die Verwaltung einen weiteren Bericht zur Kinderarmut vor. Der vorliegende Teil 1 analysiert Daten zu unterschiedli- chen Unterstützungsleistungen für Familien. Anhand dieser Analyse wird sichtbar, inwieweit Kinder und Jugendliche in Karlsruhe von Armut betroffen oder bedroht sind. Zentrale Kennziffern der Leistungen für Kinder und Jugendliche Anzahl Anteil an der jeweiligen Altersgruppe Kinder unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften 1) 4.904 11,1 % Kinder unter 25 Jahren mit Kinderzuschlag 2) 2.792 3,8 % Kinder unter 18 Jahren in Haushalten mit Wohngeldbezug 3) 2.746 6,3 % Zuschüsse zu Beiträgen der Kindertagesbetreuung, Kinder unter 14 Jahre 4) 2.382 6,6 % Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. T. bis unter 25 Jahre 5) 4.776 6,4 % Kinder unter 18 Jahren mit Karlsruher Kinderpass 6) 5.134 11,7 % 1) Juni 2023, Bundesagentur für Arbeit 2) Dezember 2023, Familienkasse 3) Gesamtjahr 2023, Liegenschaftsamt 4) Dezember 2023, Sozial- und Jugendbehörde 5) Gesamtjahr 2023, Jobcenter 6) Gesamtjahr 2023, Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Der Anteil der Kinder unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften liegt in Karlsruhe mit 11,1 Pro- zent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 13,6 Prozent, und auch im Vergleich der baden- württembergischen Großstädte steht Karlsruhe vergleichsweise gut da. Unabhängig von der Entscheidung auf Bundesebene zur geplanten Kindergrundsicherung engagiert sich die Stadt Karlsruhe mit der Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut und den Präventions- netzwerken gegen Kinderarmut weiterhin für die Überwindung von Kinderarmut. Es ist der Stadt ein wichtiges Anliegen, allen Kindern und Jugendlichen gleichberechtigte Teilhabechancen unabhängig von ihrer finanziellen Situation zu ermöglichen. Hierfür steht beispielhaft der Karlsruher Kinderpass, der sehr gut angenommen wird. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kinderarmut zur Kenntnis.
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Planung Bericht zur Kinderarmut 2024 Teil 1 Anlage JHA 26.06.2024, TOP 1 2 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................................. 3 2. Bevölkerungsentwicklung Kinder und Jugendliche ............................................................................. 3 3. Konzepte der Armutsmessung ............................................................................................................... 4 4. Kinderarmut ............................................................................................................................................. 5 4.1. Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II .......................................................... 8 4.2. Asylbewerberleistungen ..................................................................................................................... 12 4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII ................................................................. 12 4.4. Kinderzuschlag .................................................................................................................................. 12 4.5. Wohngeld ......................................................................................................................................... 14 4.6. Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung: Zuschüsse zu Beiträgen der Kindertagesbetreuung ................ 16 4.7. Leistungen für Bildung und Teilhabe .................................................................................................. 19 4.8. Karlsruher Kinderpass ........................................................................................................................ 20 5. Fazit und Ausblick ................................................................................................................................. 23 Impressum Stadt Karlsruhe Layout: Vorreiter Titelbild: Vorreiter, Illustrationen: stock.adobe.com; Sylwia Nowik, adidesigner23, SVIATLANA, Dzmitry, NikolaM, martinussumbaji Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand Mai 2024 Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 3 1. Einleitung „In Karlsruhe wird kein Kind zurückgelassen. Als Stadt des Rechts übernimmt Karlsruhe eine Vorreiterrolle, die UN-Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen konsequent umzusetzen.“ Präambel der Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut 1 Mit der bundesweiten Diskussion um die Kindergrundsicherung rückt die Armut von Kindern und Jugendlichen wieder stärker in den Fokus. Bereits das Starke-Familien-Gesetz brachte im Jahr 2019 Verbesserungen für Familien mit geringen Einkommen (Neugestaltung des Kinderzuschlags, Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe). Mit der Wohngeld-Plus-Reform Anfang 2023 und der Anhebung des Kindeszuschlags Anfang 2024 sind weitere Verbesserungen in Kraft getreten. Der vorliegende Bericht zur Kinderarmut analysiert vor diesem Hintergrund Daten aus unterschiedlichen Unterstützungsleistungen, um die Zahl der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder und Jugendlichen in Karlsruhe zu erfassen. Die Darstellung anhand der bestehenden Transferleistungen und Möglichkeiten zur Teilhabeförderung (Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kinderpass) gibt zudem einen Überblick über das System zur materiellen Unterstützung für Familien mit Kindern. Demgegenüber bieten die vom Karlsruher Gemeinderat erstmals 2010 beschlossenen und 2019 fortgeschriebenen Leitlinien gegen Kinderarmut einen Handlungsrahmen für eine nachhaltige und ganzheitliche Bekämpfung der Kinderarmut und der familiären Armut in Karlsruhe. Diese Leitlinien werden derzeit erneut fortgeschrieben und beinhalten Strategien und Maßnahmen zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung. 2. Bevölkerungsentwicklung Kinder und Jugendliche Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 2013 bis 2023 nach Altersgruppen 1 Stadt Karlsruhe 2019: Leitlinien gegen Kinderarmut, Fortschreibung 2019. 35.088 35.348 35.626 35.934 36.164 36.433 36.652 36.217 36.196 36.689 36.468 7.203 7.209 7.185 7.244 7.112 6.972 6.979 6.953 6.958 7.200 7.252 42.291 42.557 42.811 43.178 43.276 43.405 43.631 43.170 43.154 43.889 43.720 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 20132014201520162017201820192020202120222023 unter 15 Jahren15 bis unter 18 Jahrenunter 18 Jahren insgesamt Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 4 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Insgesamt leben 43.720 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Karlsruhe (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31. Dezember 2023, ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge), das entspricht 14,5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren hat sich in den letzten zehn Jahren seit 2013 um 3,4 Prozent erhöht (Gesamtbevölkerung +3,3 Prozent). Im Fünfjahresvergleich zwischen 2018 und 2023 lässt sich ein leichter Zuwachs bei Kindern und Jugendlichen um 0,7 Prozent feststellen (Gesamtbevölkerung - 1,0 Prozent). Diese Entwicklung verteilt sich unterschiedlich auf die Altersgruppen: Während in der Altersgruppe unter 15 Jahren ein geringer Anstieg um 0,1 Prozent seit 2018 zu beobachten ist, haben Jugendliche zwischen 15 und unter 18 Jahren im gleichen Zeitraum um 4 Prozent zugelegt. 3. Konzepte der Armutsmessung Armut ist ein vielschichtiger Begriff, der weder in Wissenschaft noch Politik eindeutig definiert ist, noch direkt gemessen werden kann. Er basiert vielmehr „auf einem abstrakten und normativ definierten Konstrukt“. 2 Dominant sind zwei Definitionen von Armut: Zum einen der relative Armutsbegriff, zum anderen der Bezug von Grundsicherungsleistungen. In den 90er Jahren festigte sich in der bundesdeutschen Armutsforschung der Konsens darüber, „Armut als relative, also auf einen mittleren Lebensstandard bezogene, und als mehrdimensionale, also nicht nur finanzielle Benachteiligung aufzufassen“. 3 Gemäß dem Konzept der relativen Armut gilt ein Mensch dann als von Armut bedroht, wenn er mit weniger als 60 Prozent des mittleren Haushalts-Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Dieses Konzept betrachtet die Einkommensverhältnisse des Einzelnen im Vergleich zum Wohlstand der jeweiligen Bevölkerung. Der Gedanke dahinter ist, dass unterhalb dieses Schwellenwertes die Menschen über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Land, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist. Aufgrund der finanziellen Eingeschränktheit ist eine Teilhabe in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Diese Definition von Armutsgefährdung wurde von der EU-Kommission entwickelt und wird auch auf Bundes- und Landesebene im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung verwendet. Allerdings wird anhand dieses Konzepts soziale Ungleichheit und nicht Armut gemessen. Entsprechend wird das Konzept dahingehend kritisiert, dass „die Grenze [...] nichts über Mindestbedarfe und Teilhabechancen aus [sage], sondern nur über einen bestimmten Abstand zur Mitte“. 4 „Der Schwellenwert für Armutsgefährdung gibt keine Information über den Grad individueller Bedürftigkeit, also des soziokulturellen Existenzminimums“. 5 Für die Stadt Karlsruhe liegen für den vorliegenden Kinderarmutsbericht keine repräsentativen statistischen Daten zur Einkommenslage der Bevölkerung vor, anhand derer die relative Armut gemessen werden könnte. Auf Ebene des Bundes und der Länder liegen hingegen Daten zur relativen Einkommensarmut aus den jährlichen Erhebungen des Mikrozensus vor. 6 2022 lag der Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland insgesamt bei 16,8 Prozent. In Baden-Württemberg lag der Anteil gemessen am bundesweiten Äquivalenzeinkommen niedriger, nämlich bei 13,5 Prozent. 7 Berücksichtigt man das in Baden-Württemberg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Äquivalenzeinkommen, so betrug der Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der regionalen Armutsgefährdungsschwelle in Baden- Württemberg 15,8 Prozent. Der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII stellt neben der relativen Einkommensarmut einen zweiten wichtigen Indikator zur Einschätzung der Armutsgefährdung in der Bevölkerung dar. Von Armut bedroht ist demnach, „wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann und auf staatliche Mindestleistungen angewiesen ist“. 8 Allerdings besteht die Gefahr „bei einer 2 Bertelsmannstiftung: Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche, S. 11, Gütersloh 2016; siehe auch Armutsbericht 2008 3 Barthelheimer, Peter: Teilhabe, Gefährdung und Ausgrenzung als Leitbegriffe der Sozialberichterstattung; in: SOFI-Mitteilungen Nr. 32, Dezember 2004, S. 49. 4 Hradil, Stefan: Die wachsende soziale Ungleichheit in der Diskussion; in: Bundeszentrale für politische Bildung Oben-Mitte-Unten. Zur Vermessung der Gesellschaft. Bonn: 2015, S. 20. 5 https://www.bundestag.de/blob/495530/0f339fac5a0af89429e5491a7c86531e/wd-6-131-16-pdf-data.pdf (Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag.) 6 Quelle: Statistisches Bundesamt: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale- lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-0 (Abruf am 15. Januar 2024) 7 In der Raumordnungsregion Mittlerer Oberrhein, zu der Karlsruhe gehört, sind gemessen am Bundesmedian 13,6 Prozent der Personen armutsgefährdet. 8 Krampe, Andreas: Armutsvermeidung durch Existenzsicherung - Vorschläge für eine kommunale Armutsberichterstattung; aus: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2/2015, S. 74. Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 5 unreflektierten Verwendung der Zahl der Transferleistungsempfänger als Armutsindikator, [...dass] die sozialen Probleme scheinbar zunehmen bei einer Erhöhung der Grundsicherung und abnehmen bei einer Senkung derselben“. 9 Auch wird die Aussagekraft dieses Indikators durch die Eingrenzung auf das „Hellfeld“ der Leistungsberechtigten eingeschränkt. Denn erfasst werden nur diejenigen Personen, die ihren Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen tatsächlich realisieren. Leistungsberechtigte Personen hingegen, die diese Leistungen aus unterschiedlichen Gründen, wie Unwissenheit oder Furcht vor Stigmatisierung, nicht in Anspruch nehmen (sogenannte „verdeckte Armut“), bleiben außerhalb der Darstellung. Trotz genannter Schwächen wird der Indikator des Leistungsbezuges zu Recht auch in der Stadt Karlsruhe herangezogen, weil die Hilfsbedürftigkeit den Kern der Armut darstellt. Armut wird heute nicht mehr eindimensional als finanzielle Mangellage definiert, sondern in einem weiteren Sinn als Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen verstanden. Dem komplexen Phänomen kann nur ein mehrdimensionaler Ansatz gerecht werden. Dementsprechend ist der Lebenslagenansatz konzeptionelle Grundlage der Armuts- und Reichtumsberichte des Bundes und des Landes. Das Lebenslagenkonzept nimmt die tatsächlichen Lebenslagen der Menschen in den Blick wie zum Beispiel die Versorgung mit Wohnraum oder mit Arbeit, Bildung, Gesundheit, die Versorgung mit technischer und sozialer Infrastruktur oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 10 Armut ist demnach mehrdimensional und umfasst nichtmaterielle Indikatoren von sozialer Exklusion. Ein wichtiges Ziel der Armutsbekämpfung der Stadt Karlsruhe ist es daher, die Teilhabechancen von benachteiligten Menschen zu erhöhen, wofür beispielhaft die Leitlinien gegen Kinderarmut und die Leitlinien gegen Altersarmut stehen, umfassen diese doch mehrere Dimensionen von Armut. „In dieser Perspektive ist „Armut“ nicht auf Einkommensarmut begrenzt, sondern auf mehrdimensionale Unterversorgungslagen und deren Wechselwirkungen bezogen“. 11 4. Kinderarmut Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich von Armut betroffen: Nach Daten des Mikrozensus lag bei Personen unter 18 Jahren der Anteil mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle 2022 bundesweit mit 21,8 Prozent deutlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung insgesamt (16,8 Prozent). 12 In Baden-Württemberg betrug der Anteil der armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen 16,5 Prozent (Gesamtbevölkerung 13,5 Prozent) gemessen am Bundesmedian, beziehungsweise 19,8 Prozent wenn man den Landesmedian zugrunde legt (Gesamtbevölkerung 15,8 Prozent). Besonders hoch ist die Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden-Haushalten: Bundesweit verfügten 43,2 Prozent der Haushalte mit einer oder einem Erwachsenen und Kind(ern) über ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (Baden-Württemberg: 37,1 Prozent gemessen am Bundesmedian beziehungsweise 42,5 Prozent gemessen am Landesmedian). Allgemein sind Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent-Schwelle) besonders häufig bei Erwerbslosen, Alleinerziehenden, jungen Erwachsenen, gering Qualifizierten, Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie mit Migrationshintergrund. Bei Haushalten mit geringen Einkommen entfällt ein hoher Anteil ihrer Konsumausgaben auf die Bereiche Lebensmittel, Wohnen und Energie. Preissteigerungen in diesen Bereichen stellen daher Haushalte mit geringen Einkommen vor besondere Herausforderungen. 13 Aufgrund methodischer Veränderungen beim Mikrozensus seit 2020 sind längere Zeitvergleiche leider nur eingeschränkt möglich. Festzustellen ist jedoch, dass zumindest für den Zeitraum 2006 bis 2019 der Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle sowohl bundesweit als auch in Baden-Württemberg gestiegen ist. 14 Im gleichen Zeitraum deutlich zurückgegangen sind dagegen die Arbeitslosenquote sowie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, wie die nachfolgende Abbildung aus dem Paritätischen Armutsbericht 2024 zeigt. 9 Cremer, Georg: Grundsicherung ausbauen; S. 24 in: Sozialwirtschaft 3/2017. 10 Die Teilhabeaspekte werden in einem folgenden zweiten Teil des Kinderarmutsberichtes näher beleuchtet, an dieser Stelle sei daher nur darauf verwiesen. 11 Engels, Dietrich: „Lebenslagen“ in: B. Maelicke (Hrsg.), Lexikon der Sozialwirtschaft, Nomos-Verlag Baden-Baden 2008, S. 643. 12 https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und 13 Quelle: https://www.gesellschaftsmonitoring-bw.de/wp-content/uploads/2022/12/Kurzanalyse1_2022_ArmutReichtum.pdf 14 Dieser steigende Trend zwischen 2016 und 2019 gilt ebenso für den Anteil der armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen. 6 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Abbildung 2: Armutsquote, SGB II-Quote und Arbeitslosenquote in Deutschland 2005 bis 2022* (in Prozent) Der bundesweite Anstieg der Haushalte unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle spricht dafür, dass trotz Rückgang von Arbeitslosenquote und SGB II-Quote die unteren Einkommensschichten nicht mit der Einkommensentwicklung insgesamt Schritt halten konnten: Wenn das Medianeinkommen stärker steigt als das Einkommen der unteren Einkommensschichten, so nimmt der Anteil der Menschen zu, deren Einkommen unter 60 Prozent des Medianeinkommens liegt. Eine Ursache dafür liegt in der Zunahme der sogenannten Working Poor. Dies sind Personen, deren Erwerbseinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt, in Baden- Württemberg 2022 immerhin 8,3 Prozent der Erwerbstätigen. 15 Dabei hatten atypisch Beschäftigte 16 mit 16,1 Prozent eine doppelt so hohe Armutsgefährdungsquote wie alle Erwerbstätigen (8,3 Prozent). Überdurchschnittlich ist insbesondere die Armutsgefährdungsquote von alleinerziehenden Erwerbstätigen (30,8 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis, die von Armut betroffen sind, war dagegen relativ gering und lag in Baden-Württemberg im Jahr 2022 bei 3,9 Prozent. Für die Stadt Karlsruhe liegen keine vergleichbaren Einkommensdaten vor. Daher werden in diesem Bericht die Fallzahlen unterschiedlicher Leistungssysteme für Familien mit Kindern ausgewertet, um die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Karlsruhe näherungsweise zu bestimmen. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die unterschiedlichen materiellen Leistungen für Familien mit Kindern. Gleichzeitig ist dargestellt, welche Leistungen kombiniert in Anspruch genommen werden können und welche nicht. Wenn eine Familie beispielsweise den Kinderzuschlag (siehe Seite 7, Spalte 3) erhält, kann sie nicht gleichzeitig Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, durchaus aber Wohngeld, Zuschüsse der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für Kinderbetreuung oder Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Ebenso kann die Familie den Karlsruher Kinderpass beantragen. 15 Quelle: https://www.gesellschaftsmonitoring-bw.de/wp-content/uploads/2023/08/230728-Kurzanalyse-1-2023_gemo.pdf 16 Als atypische Beschäftigung werden Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige oder befristete Beschäftigung sowie Zeitarbeitsverhältnisse bezeichnet. Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 7 Tabelle 1: Während Asylbewerberregelleistungen, Bürgergeld nach dem SGB II und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen, sind Wohngeld und Kinderzuschlag vorrangige Leistungen, mit denen Hilfebedürftigkeit und damit der Bezug von Grundsicherungsleistungen vermieden werden soll. Diese vorrangigen Leistungen werden einkommensabhängig gewährt. Auch Familien mit geringem Einkommen, die keine der zuvor genannten Leistungen erhalten (Spalte 6 in der Tabelle), können Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für Kinderbetreuung, Bildungs- und Teilhabeleistungen oder den Karlsruher Kinderpass in Anspruch nehmen. Da Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Bildung und Teilhabe und der Karlsruher Kinderpass 17 entweder den Bezug anderer sozialer Leistungen voraussetzen oder einkommensabhängig bewilligt werden, kann der Bezug dieser Leistungen ebenso wie der Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag als Indikator für ein geringes Einkommen angesehen werden. So definiert etwa auch das Statistische Bundesamt in seiner Analyse „Familienleistungen“ Personen als „einkommensschwach (...), die Kinderzuschlag, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder BuT-Leistungen beziehen“ 18 . Unbekannt ist allerdings, wie viele Haushalte Leistungen nicht beantragen, obwohl sie aufgrund ihrer Einkommenssituation einen Anspruch darauf hätten. Insofern stellt die Analyse dieser finanziellen Leistungen nur eine Annäherung an die tatsächliche Anzahl von Familien mit geringem Einkommen dar. Da auf Ebene der Stadt Karlsruhe keine Einkommensdaten vorliegen, ist eine differenziertere Analyse jedoch nicht möglich. 17 Unabhängig vom Einkommen sind Pflegekinder sowie Kinder und Jugendliche in einer stationären Unterbringung nach SGB VIII, behinderte Kinder sowie Kinder aus Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern bezugsberechtigt für den Karlsruhe Kinderpass. Die große Mehrheit erhält den Pass jedoch aufgrund Sozialleistungsbezug oder nach Einkommensprüfung. 18 Statistisches Bundesamt 2022: Familienleistungen - Anträge auf Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien, Wiesbaden Leistungen für Familien mit Kindern Zugrundeliegende Leistung, nach Vorrangigkeit sortiert ____________ Kombinierbare Leistung 1. Asylbewerber- leistungen 2. Wohngeld 3. Kinderzuschlag 4. Bürgergeld SGB II 5. Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII 6. Kein Sozial- leistungs- bezug, aber geringes Einkommen Asylbewerber- leistungen - - - - - - Wohngeld - - Kombinierbar - - - Kinderzuschlag - Kombinierbar - - - - Bürgergeld SGB II - - - - - - Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII - - - - - - WJH-Förderung für Kita/Hort Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Bildung und Teilhabe Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Karlsruher Kinderpass Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Landesfamilienpass Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar Kombinierbar - 8 | Bericht zur Kinderarmut 2024 4.1. Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die zentrale Form der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65/67 Jahren sowie für die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist unter 18-jährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften aus. Dabei handelt es sich um minderjährige, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) mit mindestens einem Elternteil leben, unabhängig davon, ob sie einen eigenen Leistungsanspruch haben oder nicht. Mit diesem Indikator werden alle Kinder im Umfeld von leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II berücksichtigt. Abbildung 3: Anteil minderjähriger Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften an der Bevölkerung unter 18 Jahren im Juni 2018 und im Juni 2023 Der Vergleich der Bundesländer macht deutlich, dass Berlin und Bremen die höchsten Anteile von Kindern und Jugendlichen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften aufweisen, Bayern (7,3 Prozent) und Baden-Württemberg (9,3 Prozent) mit Abstand die geringsten. In Baden-Württemberg ist der Anteil zwischen Juni 2018 und Juni 2023 um moderate 0,7 Prozentpunkte auf 9,3 Prozent gestiegen, befindet sich aber noch weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 14 Prozent. <= 10 >10 <= 15 >15 <= 20 >20 <=25 >25 Berlin 25,0 Sachsen-Anhalt 17,2 Rheinland-Pfalz 12,0 Thüringen 12,5 Hessen 14,3 Saarland 19,4 Niedersachsen 14,6 Bayern 7,3 Nordrhein-Westfalen 18,5 Brandenburg 11,6 Hamburg 20,7 Bremen 31,4 Baden-Württemberg 9,3 Sachsen 12,2 Schleswig-Holstein 14,6 Mecklenburg-Vorpommern 14,2 Berlin 29,2 Sachsen-Anhalt 21,3 Rheinland-Pfalz 12,4 Thüringen 14,6 Hessen 14,7 Saarland 20,0 Niedersachsen 15,4 Bayern 7,0 Nordrhein-Westfalen 19,3 Brandenburg 14,4 Hamburg 20,5 Bremen 32,4 Baden-Württemberg 8,6 Sachsen 14,3 Schleswig-Holstein 16,1 Mecklenburg-Vorpommern 18,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 9 Tabelle 2: Im Vergleich der fünf größten Städte in Baden-Württemberg steht die Stadt Karlsruhe vergleichsweise gut da: 11,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren leben in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, das entspricht 4.904 Personen. Gegenüber dem Juni 2018 (11,3 Prozent beziehungsweise 5.053 Kinder und Jugendliche) bedeutet das einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte, während im gleichen Zeitraum der Anteil in Baden-Württemberg insgesamt sowie auch im Landkreis Karlsruhe leicht gestiegen ist. Der deutliche Anstieg in allen dargestellten Städten im Juni 2022 ist auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. Neben der Betrachtung der unter 18-Jährigen hat sich in der kommunalen Sozialberichterstattung insbesondere die SGB-II-Quote der in der amtlichen Statistik als nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige‘ (NEF) 19 bezeichneten Kinder und Jugendlichen zur Abschätzung des Armutspotenzials bei Kindern etabliert. Diese Quote bezeichnet den prozentualen Anteil der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung entsprechenden Alters. Anders als bei den zuvor betrachteten Minderjährigen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften sind bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) die Kinder ohne eigenen Leistungsanspruch nicht mit erfasst. 19 Da diese nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) zum ganz überwiegenden Teil unter 15 Jahre alt sind, wird ihr Anteil an den Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahre berechnet. Anteil minderjähriger Kinder in Bedarfsgemeinschaften in Prozent der Bevölkerung unter 18 Jahren in ausgewählten baden-württembergischen Städten von Juni 2018 bis Juni 2023 1) Region Juni 2018 Juni 2019 Juni 2020 Juni 2021 Juni 2022 Juni 2023 Veränderung Juni 2023 zu Juni 2018 in Prozentpunkten Deutschland 14,8 14,2 14,1 13,4 13,8 14,0 -0,8 Westdeutschland 13,8 13,4 13,4 12,9 13,3 13,6 -0,3 Ostdeutschland 19,1 17,8 17,1 15,9 15,9 16,0 -3,1 Baden-Württemberg 8,6 8,3 8,4 8,1 8,9 9,3 0,7 Stuttgart, Landeshauptstadt 14,1 13,5 13,4 12,8 13,2 13,3 -0,8 Karlsruhe, Stadt 11,3 10,5 10,7 10,3 11,1 11,1 -0,2 Karlsruhe, Landkreis 6,7 6,2 6,5 6,4 7,5 7,8 1,1 Heidelberg, Stadt 9,2 9,1 9,0 8,8 9,8 9,5 0,3 Mannheim, Stadt 20,6 20,3 20,6 19,8 21,1 20,5 -0,2 Freiburg im Breisgau, Stadt 14,8 14,1 14,1 13,4 14,3 13,8 -1,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Anteil an der Bevölkerung unter 18 Jahren zum Stand 31. Dezember des Vorjahres beziehungsweise für Juni 2023 vorläufig auf den Stand des 31. Dezember 2021 (Statistisches Bundesamt) 10 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Abbildung 4: SGB-II Bezug von Kindern unter 15 Jahren zum Stichtag 31. Dezember 10,7 Prozent der Kinder unter 15 Jahren (3.924 Kinder) zählten im Dezember 2022 20 zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) (vergleiche Abbildung 4). Während sich zwischen 2018 und 2021 ein kontinuierlicher Rückgang sowohl der absoluten Zahl der Kinder unter 15 Jahre im SGB II-Bezug als auch des Anteils an der Bevölkerung unter 15 Jahren abzeichnete, kam es im Jahr 2022 wieder zu einem Anstieg. Zu berücksichtigen ist dabei die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, die seit Mai 2022 bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben (überwiegend Frauen mit Kindern). Im März 2023 21 lebten in Karlsruhe 719 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in SGB II- Bedarfsgemeinschaften. Insofern dürfte der im Jahr 2022 festgestellte Anstieg im Wesentlichen auf die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen sein. 20 Daten für den 31. Dezember 2023 liegen noch nicht vor. 21 Daten für den 31. Dezember 2022 liegen nicht vor. 3.880 3.702 3.606 3.421 3.924 10,6% 10,1% 10,0% 9,5% 10,7% 7% 8% 8% 9% 9% 10% 10% 11% 11% 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 20182019202020212022 Anzahl Kinder unter 15 Jahren im SGB-II Bezug Anteil der u15-Jährigen mit SGB II-Bezug an der Wohnbevölkerung unter 15 Jahren Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 11 Abbildung 5: Kinder unter 15 Jahren im SGB II-Bezug in den Karlsruher Stadtteilen 2022 Karlsruhe weist im Vergleich mit anderen Städten eine sehr geringe Segregation auf. In einer Segregationsstudie von Helbig und Jähnen (2018) hatte Karlsruhe von 73 untersuchten deutschen Städten den fünftniedrigsten Segregationsindex . 22 Einen etwas niedrigeren Segregationsindex hatten seinerzeit in Deutschland nur Städte mit sehr hohen SGB II-Quoten (Offenbach, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne). Eine jüngere Studie des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) bestätigt anhand von Kaufkraftdaten die in Karlsruhe stark ausgeprägte soziale Durchmischung. 23 Gleichwohl gibt es in Karlsruhe Stadtteile, in denen Kinder in deutlich 22 Vergleiche Marcel Helbig; Stefanie Jähnen 2018: Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? 23 ILS 2024: Arm und am Stadtrand? Einkommensarme Haushalte in deutschen Städten. https://www.ils-forschung.de/wissenstransfer/ils-publikationen/ils-trends/?id=758 24,0% 14,4% 11,0% 10,0% 10,1% 9,7% 11,2% 16,7% 13,9% 8,0% 11,1% 22,3% 9,4% 7,7% 5,1% 13,7% 19,6% 8,9% 9,4% 6,0% 4,9% 4,4% 6,3% 5,3% 6,3% 10,4% 10,7% 0%5%10%15%20%25%30% 001 Innenstadt-Ost 002 Innenstadt-West 003 Südstadt 004 Südweststadt 005 Weststadt 006 Nordweststadt 007 Oststadt 008 Mühlburg 009 Daxlanden 010 Knielingen 011 Grünwinkel 012 Oberreut 013 Beiertheim-Bulach 014 Weiherfeld-Dammerstock 015 Rüppurr 016 Waldstadt 017 Rintheim 018 Hagsfeld 019 Durlach 020 Grötzingen 021 Stupferich 022 Hohenwettersbach 023 Wolfartsweier 024 Grünwettersbach 025 Palmbach *) 026 Neureut 027 Nordstadt Karlsruhe insgesamt Anteil der u15-Jährigen mit SGB II-Bezug an der Wohnbevölkerung unter 15 Jahren *) Wert unterliegt der Geheimhaltung Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 12 | Bericht zur Kinderarmut 2024 höherem Maße auf SGB II-Leistungen angewiesen sind als im Karlsruher Durchschnitt von 10,7 Prozent. Fast ein Viertel (24 Prozent) der Kinder unter 15 Jahren in der Innenstadt Ost und mehr als ein Fünftel (22,3 Prozent) in Oberreut beziehen Sozialgeld nach dem SGB II. Auch Rintheim mit 19,6 Prozent und Mühlburg mit 16,7 Prozent weisen überdurchschnittliche Werte auf. Es ist offensichtlich, dass die Sozialstruktur in einem Stadtteil einen starken Zusammenhang mit dem örtlichen Wohnungsangebot aufweist: Personen mit geringem Einkommen leben vor allem in Stadtteilen mit preiswerten Mietwohnungen beziehungsweise Sozialwohnungen. Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang in Oberreut, einem Stadtteil, der einen herausragenden Beitrag zur sozialen Wohnraumversorgung in Karlsruhe leistet: Hier ist der Anteil an Sozialwohnungen überdurchschnittlich hoch. 4.2. Asylbewerberleistungen Ein zweiter Bereich der sozialen Mindestsicherungsleistungen neben dem Sozialgeld nach dem SGB II sind Asylbewerberregelleistungen. Aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) leben in Karlsruhe allerdings nur vergleichsweise wenige Asylbewerberinnen und -bewerber im Stadtgebiet außerhalb der LEA und erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) über die Stadt Karlsruhe. Kinder und Jugendliche, die in der LEA leben, sind in den folgenden Zahlen ebenso wenig enthalten wie unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), die in der Stationären Jugendhilfe versorgt werden. Die Zahl der Minderjährigen außerhalb der LEA, die von der Stadt Karlsruhe Leistungen nach AsylbLG erhalten, liegt daher sehr niedrig, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht. Tabelle 3: Minderjährige unter 18 Jahren mit Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG bei der Sozial- und Jugendbehörde 2018 2019 2020 2021 2022 2023 25 35 30 50 72 50 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde 4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist ein dritter Bereich der sozialen Mindestsicherungsleistungen. Er spielt bei Kindern und Jugendlichen allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer/einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben, die/der SGB II-Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII erhalten. Dies betrifft beispielsweise Kinder, die bei ihren Großeltern oder bei einer Pflegefamilie wohnen. Im Jahr 2022 bezogen in Karlsruhe nur 19 Kinder unter 15 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (2021: 11 Fälle). 4.4. Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Ziel des Kindezuschlags ist es, erwerbstätige Familien davor zu schützen, nur aufgrund der Kinder in den Bezug von Bürgergeld zu rutschen. Elternpaare oder Alleinerziehende, die Kindergeld bekommen, aber deren Einkommen nicht für die ganze Familie ausreicht, können seit 2005 bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind, für das die Eltern Kindergeld erhalten, mit im Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet ist. Der Kinderzuschlag beträgt seit Januar 2024 pro Kind bis zu 292 Euro im Monat. „Haushalte, die (...) Kinderzuschlag und Kindergeld beziehen, liegen mit ihrem gesamten Einkommen nur knapp über der Bemessungsgrenze der Mindestsicherungsleistungen“ 24 . 24 Gesellschaftsmonitoring Baden-Württemberg: Kurzanalyse 1/2022; Sozialministerium Baden-Württemberg und Statistisches Landesamt: Quelle: https://www.gesellschaftsmonitoring-bw.de/wp-content/uploads/2023/08/230728-Kurzanalyse-1-2023_gemo.pdf Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 13 Im Dezember 2023 haben 1.157 Haushalte mit 2.792 Kindern einen Kinderzuschlag erhalten, darunter 317 Alleinerziehende (27,4 Prozent aller Haushalte mit Kinderzuschlag) mit 563 Kindern (20,2 Prozent aller Kinder mit Kinderzuschlag). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Kinder mit Kinderzuschlag in Karlsruhe um 35 Prozent angestiegen. Damit profitieren 3,8 Prozent aller Personen unter 25 Jahre in Karlsruhe von dem Kinderzuschlag. Abbildung 6: Kinder mit Kinderzuschlag 25 25 Auf Kreisebene (Stadt Karlsruhe) sind die Daten erst seit Dezember 2021 verfügbar, so dass nur die letzten drei Jahre dargestellt werden können. Daten können Personen bis unter 25 Jahren umfassen. Datenquelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=00303098555C2558A4333172B21D8DAC?nn=20656&topic_ f=famka-kiz-mz, letzter Abruf am 10. April 2024 2.133 2.065 2.792 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Dezember 2021Dezember 2022Dezember 2023 Kinder und Jugendliche mit Kinderzuschlag Quelle: Familienkasse Direktion Nürnberg 14 | Bericht zur Kinderarmut 2024 4.5. Wohngeld Abbildung 7: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten mit Wohngeldbezug Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus hat die Zuschussbeträge erhöht und den Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, so dass auch Angehörige der unteren Mittelschicht mit entsprechenden Wohnkosten Wohngeld beantragen können. Diese Ausweitung der Berechtigten spiegelt sich auch in der markanten Zunahme der Kinder und Jugendlichen in Haushalten mit Wohngeldbezug im Jahr 2023 um 48,5 Prozent gegenüber 2022 wieder. Insgesamt lebten 6,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Karlsruhe in Haushalten, die Wohngeld beziehen. Die Stadtteile mit den höchsten Anteilen an Kindern und Jugendlichen mit Wohngeldbezug sind Oberreut (13,6 Prozent), Innenstadt-Ost (12,5 Prozent), Daxlanden (10,9 Prozent) und Rintheim (10,4 Prozent). 1.809 1.836 1.909 1.850 1.849 2.746 4,2% 4,2% 4,4% 4,3% 4,2% 6,3% 20182019202020212022 0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 0 1.000 2.000 3.000 4.000 201820192020202120222023 Kinder und Jugendliche in Haushalten mit WohngeldbezugAnteil an der Wohnbevölkerung unter 18 Jahren Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 15 Abbildung 8: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Haushalten mit Wohngeldbezug an allen Kindern und Jugendlichen im Stadtteil 12,5% 5,3% 5,4% 5,2% 5,7% 7,2% 7,9% 8,5% 10,9% 5,5% 5,8% 13,6% 3,6% 4,5% 3,0% 7,4% 10,4% 5,9% 5,8% 3,5% 3,1% 2,3% 3,6% 1,6% 5,1% 3,6% 8,4% 6,3% 0%2%4%6%8%10%12%14%16% 001 Innenstadt-Ost 002 Innenstadt-West 003 Südstadt 004 Südweststadt 005 Weststadt 006 Nordweststadt 007 Oststadt 008 Mühlburg 009 Daxlanden 010 Knielingen 011 Grünwinkel 012 Oberreut 013 Beiertheim-Bulach 014 Weiherfeld-Dammerstock 015 Rüppurr 016 Waldstadt 017 Rintheim 018 Hagsfeld 019 Durlach 020 Grötzingen 021 Stupferich 022 Hohenwettersbach 023 Wolfartsweier 024 Grünwettersbach 025 Palmbach 026 Neureut 027 Nordstadt Karlsruhe insgesamt Anteil u18 mit Wohngeldbezug an allen Kindern und Jugendlichen Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt 16 | Bericht zur Kinderarmut 2024 4.6. Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung: Zuschüsse zu Beiträgen der Kindertagesbetreuung Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kindergarten, Schülerhort) oder in der Kindertagespflege können ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine Kindertageseinrichtung ist einkommensabhängig. Haushalte, die beispielsweise Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf volle Kostenübernahme der Betreuungskosten ohne Einkommensberechnung. Bei Antragstellenden ohne Leistungsbezug wird das Einkommen einer Einkommensgrenze gegenübergestellt, deren Höhe abhängig ist von den persönlichen Familienverhältnissen, insbesondere der Zahl der Haushaltsmitglieder. Bei der Betreuung in der Kindertagespflege übernimmt das Jugendamt zunächst die Kosten. Nach einer Einkommensüberprüfung werden anschließend Kostenbeiträge der Eltern festgesetzt. Diese können je nach Einkommen, Betreuungszeit und Alter des Kindes zwischen null und 479 Euro monatlich liegen. Abbildung 9: Anzahl Kinder mit einkommensabhängiger Beitragsreduzierung für Kindertagesbetreuung (Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung) Nach einem Rückgang der Fallzahlen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Förderung von 2018 bis 2020 um rund 10 Prozent, sind diese bis 2023 wieder um etwa 12 Prozent gegenüber 2020 auf zuletzt 2.382 angestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Beschluss des Gemeinderates seit 1. März 2021 die einkommensabhängige Beitragsreduzierung über die gesetzlichen Regelungen nach § 85 des SGB XII hinaus erweitert wurde, um Familien in Karlsruhe finanziell zu entlasten. Seitdem werden auch bei Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenze um bis zu 20 beziehungsweise 30 Prozent die Elternbeiträge vollständig beziehungsweise hälftig erstattet. Die folgende Abbildung 10 zeigt die Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nach Fallgruppen beziehungsweise nach dem Bewilligungsgrund für den Zuschuss. Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften stellen mit 38,3 Prozent die größte Gruppe im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung (911 Fälle). Rund ein Fünftel (20,1 Prozent) erhalten die vollständige Kostenübernahme des Elternbeitrags aufgrund des Bezugs von Wohngeld oder Kinderzuschlag. In insgesamt 331 Fällen (13,5 Prozent) erfolgt ein vollständiger oder hälftiger Zuschuss infolge einer Einkommensberechnung. Diese Gruppe lässt sich weiter differenzieren in Fälle mit Einkommen bis maximal zur Einkommensgrenze (167 Fälle, 7 Prozent), bis zu 20 Prozent über der Einkommensgrenze (134 Fälle, 5,6 Prozent), mehr als 20 Prozent bis maximal 30 Prozent über der Einkommensgrenze (30 Fälle, 1,3 Prozent). 2.363 2.189 2.126 2.189 2.282 2.382 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 201820192020202120222023 Anzahl Kinder und Jugendliche Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde - dargestellt ist jeweils die Zahl der Fälle im letzten Quartal des Jahres Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 17 Mehr als ein Viertel (27,7 Prozent) der Fälle entfällt auf die Förderung in der Kindertagespflege. Dies entspricht 660 Fällen in der Kindertagespflege. Abbildung 10: Kinder mit einkommensabhängiger Beitragsreduzierung für Kindertagesbetreuung nach Bewilligungsgrund Der Anteil an Kindern mit einer einkommensabhängigen Beitragsreduzierung für Kindertagesbetreuung an allen Kindern unter 14 Jahren – unabhängig davon, ob sie einen Betreuungsplatz haben oder nicht - liegt in Karlsruhe bei 6,6 Prozent (vergleiche Seite 18, Abbildung 11), am höchsten in Oberreut (12 Prozent), Mühlburg (10,2 Prozent) und Daxlanden (10,1 Prozent). Förderung in Tageseinr. aufgrund SGB II-Bezug 38,3% Förderung in Tageseinr. aufgrund WoG/KiZ 20,1% Förderung in Tageseinr. aufgrund Einkommensberechnung 13,9% Förderung in Tagespflege 27,7% Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde - Darstellung bezieht sich auf die Fälle im letzten Quartal 2023 18 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Abbildung 11: Anteil Kinder mit einkommensabhängiger Beitragsreduzierung für Kindertagesbetreuung an der Bevölkerung unter 14 Jahre im Stadtteil 8,7% 5,3% 6,9% 6,4% 7,6% 6,7% 7,3% 10,2% 10,1% 4,6% 6,8% 12,0% 7,2% 5,6% 5,1% 6,4% 7,4% 4,2% 5,3% 4,7% 4,9% 3,2% 4,5% 2,7% 2,8% 4,7% 8,9% 6,6% 0%2%4%6%8%10%12%14% 001 Innenstadt-Ost 002 Innenstadt-West 003 Südstadt 004 Südweststadt 005 Weststadt 006 Nordweststadt 007 Oststadt 008 Mühlburg 009 Daxlanden 010 Knielingen 011 Grünwinkel 012 Oberreut 013 Beiertheim-Bulach 014 Weiherfeld-Dammerstock 015 Rüppurr 016 Waldstadt 017 Rintheim 018 Hagsfeld 019 Durlach 020 Grötzingen 021 Stupferich 022 Hohenwettersbach 023 Wolfartsweier 024 Grünwettersbach 025 Palmbach 026 Neureut 027 Nordstadt Ettlingen ohne Zuordnung Karlsruhe gesamt* Anteil Zuschüsse WJHF an allen Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde * Karlsruhe insgesamt inkl. nicht zuzuordnender Fällle| Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 19 4.7. Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen wie Bürger- oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. BuT- Leistungen umfassen Bedarfe für Bildung für Schüler*innen bis unter 25 Jahren sowie Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Einzelnen handelt es sich um Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung, Fahrtkosten für Schüler*innen, Lernmaterial (persönlicher Schulbedarf), Lernförderung, Tagesausflüge und Klassenfahrten der Schule oder Kita sowie Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten. Abbildung 12: Kinder und Jugendliche mit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen vom Team Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten, hat sich zwischen 2018 und 2021 rückläufig entwickelt, dann jedoch im Jahr 2022 wieder stark zugenommen (+32,4 Prozent). Die niedrigen Zahlen in den Jahren 2020 und 2021 sind sicherlich nicht zuletzt der Corona- Pandemie geschuldet. Als Gründe für den markanten Anstieg 2022 können daher sowohl die Wiederaufnahme von Präsenzunterricht und schulischen sowie außerschulischen Aktivitäten als auch der steigende Bedarf infolge insgesamt steigender Lebenshaltungskosten für Familien vermutet werden. Im Jahr 2023 ist demgegenüber ein leichter Rückgang auf 4.776 Kinder und Jugendliche zu verzeichnen, das entspricht 6,4 Prozent aller jungen Menschen unter 25 Jahren. Bei den Daten bis 2022 bislang unberücksichtigt geblieben sind die Kinder und Jugendlichen im Alter von sieben bis unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, für die das Jobcenter automatisch die Pauschale für den Schulbedarf auszahlt. Diese werden gesondert erfasst und sind nicht in der fallbezogenen BuT-Statistik enthalten. Kinder und Jugendliche, für die neben dem automatisch ausgezahlten Schulbedarf weitere BuT- Leistungen bewilligt wurden (zum Beispiel Zuschuss für Mittagessen, Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben), sind allerdings in beiden Statistiken enthalten, so dass ein einfaches Aufaddieren zu Doppelzählungen führen würde. Künftig soll dies in der statistischen Erfassung berücksichtigt werden, so dass dann eine Gesamtzahl von Kindern und Jugendlichen mit BuT- Leistungen ermittelt werden kann. 5.017 4.502 4.209 3.997 5.292 4.776 2.094 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 201820192020202120222023* Kinder / Jugendliche mit BuT-Leistungen Kinder und Jugendliche 7 bis unter 15 Jahren mit BuT-Leistungen für Schulbedarf * Im Jahr 2023 sind erstmalszusätzlich die schulpflichtigen Kinder/Jugendlichen von 7 bis unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften dargestellt, für die das Jobcenter automatisch Leistungen für Schulbedarf auszahlt, und die daher in der BuT-Statistik nicht enthalten sind. Aufgrund möglicher Doppelzählungen im Falle weiterer Leistungen sind sie getrennt dargestellt. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde - Jobcenter 20 | Bericht zur Kinderarmut 2024 4.8. Karlsruher Kinderpass Der Karlsruher Kinderpass ist ein wichtiger Baustein der sozialen Infrastruktur und der Förderung von Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Er ist für jeweils 12 Monate gültig und beinhaltet verschiedene Ermäßigungen für umfangreiche Angebote aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität. Die nachfolgende Abbildung 13 zeigt, dass dieses Instrument der Armutsbekämpfung nach dem Rückgang während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 in den beiden letzten Jahren 2022 und 2023 wieder deutlich stärker in Anspruch genommen wurde. Insgesamt verfügen 5.134 Kinder und Jugendliche in Karlsruhe über den Karlsruher Kinderpass, das entspricht 11,7 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. Abbildung 13: Karlsruher Kinderpässe 2018 bis 2023 4.733 4.315 3.673 3.647 4.919 5.134 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 201820192020202120222023 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Karlsruher Kinderpass Quelle: Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 21 Abbildung 14: Anteil Kinderpässe an Kindern und Jugendlichen nach Stadtteilen 2023 Die höchsten Anteile an Kinderpässen werden in der Innenstadt-Ost (23,7 Prozent), in Oberreut (20,2 Prozent) und Rintheim (19,5 Prozent) erreicht (vergleiche Abbildung 14). In absoluten Zahlen ist die Zahl der Kinderpässe am höchsten in Durlach (473), Südweststadt (451), Oberreut (361) und Mühlburg (345). 23,7% 11,5% 10,8% 15,1% 10,6% 12,9% 16,5% 15,6% 16,1% 8,5% 12,3% 20,2% 9,3% 9,0% 4,5% 13,7% 19,5% 8,0% 10,3% 8,5% 6,7% 3,9% 5,2% 5,8% 2,7% 6,9% 12,7% 11,7% 0%5%10%15%20%25% 001 Innenstadt-Ost 002 Innenstadt-West 003 Südstadt 004 Südweststadt 005 Weststadt 006 Nordweststadt 007 Oststadt 008 Mühlburg 009 Daxlanden 010 Knielingen 011 Grünwinkel 012 Oberreut 013 Beiertheim-Bulach 014 Weiherfeld-Dammerstock 015 Rüppurr 016 Waldstadt 017 Rintheim 018 Hagsfeld 019 Durlach 020 Grötzingen 021 Stupferich 022 Hohenwettersbach 023 Wolfartsweier 024 Grünwettersbach 025 Palmbach 026 Neureut 027 Nordstadt Karlsruhe insgesamt Anteil Kinderpässe an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtjugendausschuss e.V. 22 | Bericht zur Kinderarmut 2024 Abbildung 15: Karlsruher Kinderpässe 2023 nach Bewilligungsgrund Abbildung 12 gibt einen Überblick über die Bewilligungsgründe für den Karlsruher Kinderpass. Über die Hälfte (56,4 Prozent) der Kinder und Jugendlichen mit Kinderpass lebt in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II. Ein starkes Viertel der Passinhabenden (26,4 Prozent) lebt in einem Haushalt mit Wohngeldbezug. Weitere Bewilligungsgründe sind der Bezug des Kinderzuschlags (5,8 Prozent), stationäre Unterbringung nach SGB VIII (4,8 Prozent), Kinder mit Schwerbehindertenausweis und wesentlich behinderte Kinder mit Eingliederungshilfeleistungen (2,1 Prozent). Die Kategorie „Sonstiges“ (4,5 Prozent) beinhaltet folgende Bewilligungsgründe mit vergleichsweise geringen Anteilen: Formlose Verlängerung eines Passes für sechs Monate, wenn der Kinderpass im Vorjahr aufgrund des geringen Familieneinkommens bewilligt wurde, das aktuelle Einkommen jedoch die Einkommensgrenzen überschreitet (1,5 Prozent), Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (0,8 Prozent), Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern (0,7 Prozent), Bewilligung nach Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens (0,6 Prozent), Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII (0,3 Prozent), Unbegleitete minderjährige Ausländer (0,3 Prozent), Formlose Verlängerung eines Passes für sechs Monate, wenn Familien einen Leistungsbezug (zum Beispiel SGB II oder Wohngeld) verlassen und das Nettoäquivalenzeinkommen ebenfalls die Einkommensgrenzen übersteigt (0,2 Prozent) sowie Pflegekinder (0,1 Prozent). Die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten für den Karlsruher Kinderpass ist nicht zu ermitteln. Für die beiden wichtigsten Bewilligungsgründe – SGB II und Wohngeld – sind jedoch näherungsweise Aussagen möglich. So lebten im Dezember 2023 laut Bundesagentur für Arbeit 4.914 Personen unter 18 Jahre in SGB II- Bedarfsgemeinschaften. Setzt man die Anzahl der im gesamten Jahr 2023 aufgrund von SGB II-Bezug bewilligten Kinderpässe (2.893) in Relation zu dieser Zahl, dann hätten etwa 59 Prozent der Kinder und Jugendlichen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften einen Kinderpass genutzt. Zu beachten ist, dass es sich hier nur um einen groben Näherungswert handelt, da ein Gesamtjahreswert (Kinderpässe) in Bezug gesetzt wird zu einem Monatswert (SGB II). Leichter vergleichbar sind die Zahlen beim Wohngeldbezug: Die Kinderpässe aufgrund von Wohngeldbezug (1.357) in Relation zu den 2.746 Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit Wohngeldbezug im Jahr 2023 ergeben eine Nutzungsquote von fast 50 Prozent. SGB II 56,4% Wohngeld 26,4% Kinderzuschlag 5,8% SGB VIII 4,8% Kinder mit Behinderung 2,1% Sonstiges 4,5% Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtjugendausschuss e.V. Sozial- und Jugendbehörde – Planung | 23 5. Fazit und Ausblick Die Auswertung unterschiedlicher Datenquellen zeigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen oder von vorgelagerten Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) sowie weiteren Unterstützungsleistungen. Es ist gleichwohl schwierig, daraus eine Gesamtzahl von Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit Transferleistungsbezug oder niedrigem Einkommen abzuleiten, weil zum einen nicht alle anspruchsberechtigten Familien auch Leistungen beantragen und weil zum anderen einige Leistungen kombiniert werden können, andere dagegen nicht. Darüber hinaus unterscheiden sich teilweise die berücksichtigten Altersgruppen (Wirtschaftliche Jugendhilfe unter 14 Jahre, andere Leistungen unter 18 und Kinderzuschlag sowie einige BuT-Leistungen bis unter 25 Jahre). Eine Annäherung ist möglich, indem zwei zentrale, voneinander unabhängige und nicht kombinierbare Leistungen zusammen betrachtet werden, SGB II und Wohngeld: Im Dezember 2023 lebten in Karlsruhe nach Daten der Bundesagentur für Arbeit 4.914 Personen unter 18 Jahre in SGB II-Bedarfsgemeinschaften 26 , das entspricht 11,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Karlsruhe. Zusammen mit den 2.746 Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit Wohngeldbezug (6,3 Prozent aller Kinder und Jugendlichen) ergibt sich eine Zahl von 7.660 Kindern und Jugendlichen, die entweder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften oder in Haushalten mit Wohngeldbezug leben. Dies entspricht einem Anteil von 17,5 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. Zu beachten ist dabei, dass infolge der Wohngeld-Plus-Reform auch Haushalte der unteren Mittelschicht mit entsprechenden Wohnkosten anspruchsberechtigt sind. Andererseits beantragen nicht alle anspruchsberechtigten Haushalte Wohngeld. Darüber hinaus verdeutlicht der Bericht die Bandbreite materieller Unterstützungsangebote für Familien mit Sozialleistungsbezug oder geringem Einkommen. Die unterschiedlichen Leistungen sind bei verschiedenen Stellen mit wiederum unterschiedlichen Voraussetzungen zu beantragen. Dies setzt zum einen voraus, dass die anspruchsberechtigten Familien über ausreichende Informationen verfügen. Zum anderen bedeutet es für die Familien einen erheblichen Aufwand, die Leistungen zu beantragen. So schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seinem jüngsten Gutachten: „Aufgrund fehlender behördenübergreifender Prozesse und nicht harmonisierter rechtlicher Grundlagen müssen sie mehrere Anträge unabhängig voneinander bei verschiedenen Stellen einreichen und immer wieder die gleichen Angaben und Nachweise erbringen“ 27 . Insofern wären auf Bundesebene die Vereinfachung und Bündelung von Leistungen, eine Harmonisierung von Rechtsbegriffen sowie von Bemessungs- und Bewilligungszeiträumen wünschenswert. Dies wäre auch eine Voraussetzung für den vom Normenkontrollrat empfohlenen digitalen One-Stop-Shop zur Beantragung von Regelleistungen. Die geplante Kindergrundsicherung könnte möglicherweise ein erster Schritt dazu sein. Aber auch die Rolle der Kommune ist im Kampf gegen Armut und Kinderarmut von großer Bedeutung. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich hier seit vielen Jahren unter anderem mit dem Karlsruher (Kinder-)Pass. Derzeit werden außerdem die erstmals 2010 beschlossenen Leitlinien gegen Kinderarmut in einem partizipativen Prozess zum zweiten Mal nach 2019 fortgeschrieben. Wichtige Ziele dabei sind zum einen, allen Familien Informationen über materielle Unterstützungsangebote leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen und zum anderen, durch Teilhabeförderung in allen Bereichen (beispielsweise Bildung, Sport, Kultur, Gesundheit) sowie durch Prävention, Beratung und Gestaltung von Übergängen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern. Zudem hat das städtische Kinderbüro zum 1. Januar 2023 mit Fördermitteln des Landes eine Projektstelle für den Aufbau von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut eingerichtet und unter dem Projekttitel „Karlsruhe gegen Kinderarmut – Teilhabe im Quartier“ in den Stadtteilen Waldstadt und Durlach modellhaft Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut etabliert. Durch die Erstellung einer Präventionskette mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort in den Quartieren sollen mögliche Lücken in der Angebots- und Unterstützungslandschaft identifiziert und geschlossen werden. Außerdem sollen die Präventionsnetzwerke vor allem aufgrund ihres sozialräumlichen Ansatzes dabei helfen, gemeinsam die Situation vor Ort dauerhaft und nachhaltig positiv weiterzuentwickeln, und dazu beitragen, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Vorbehaltlich der weiteren Projektförderung durch das Land Baden-Württemberg sollen im nächsten Schritt weitere Präventionsnetzwerke in den Karlsruher Stadtteilen entstehen. 26 Diese Zahl der Personen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (BG) beinhaltet alle unter 18-Jährigen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, unabhängig davon, ob sie selbst leistungsberechtigt sind oder nicht. Im Unterschied zu den „Kindern in Bedarfsgemeinschaften“ sind darin außerdem auch Personen unter 18 Jahren enthalten, die nicht mit mindestens einem Elternteil in einer BG leben. Diese bilden eine eigene BG und es wird nicht mehr von Kindern im statistischen Sinne gesprochen, sondern von "Personen unter 18 Jahren" in BG. Mit diesem Wert werden also alle nach dem SGB II leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie die im Umfeld von leistungsberechtigten lebenden Personen unter 18 Jahren berücksichtigt. 27 Nationaler Normenkontrollrat (Hg.) 2024: Wege aus der Komplexitätsfalle - Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen, Berlin. 24 | Bericht zur Kinderarmut 2024