Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - Einlage von Anlagevermögen und Inneres Darlehen zum 01.01.2023

Vorlage: 2024/0473
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.05.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) - Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2024

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0473 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Stadtkämmerei Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - Einlage von Anlagevermögen und Inneres Darlehen zum 01.01.2023 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 19.06.2024 1 N Vorberatung Gemeinderat 16.07.2024 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - 1. genehmigt die Übertragung der Grundstücke auf den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wie in Ziffer 1 a im Erläuterungsteil angeführt. 2. nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der zur Übertragung vorgesehenen Fahrzeuge im Kernhaushalt verbleibt (siehe Ziffer 1 b im Erläuterungsteil). 3. beschließt die Gewährung beziehungsweise die Aufnahme der Darlehensverbindlichkeit des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) aus den über den Gebührenhaushalt bis zum 31.12.2022 angesparten Beträgen (ehemalige Sonderrücklage). Der Eigenbetrieb TSK sowie die Verwaltung werden hierfür ermächtigt, die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Konditionen des Darlehens abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: siehe Erläuterungen finanzielle Auswirkungen Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Übertragung von Aktiva Es wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 20.12.2022 zum Übergang des betriebsnotwendigen Vermögens auf den Eigenbetrieb TSK verwiesen. a) Grundstücke Danach sollen die Grundstücke – gemäß Anlage 2 der Gemeinderatsvorlage vom 21.12.2022 - als nicht betriebsnotwendiges Vermögen im Kernhaushalt verbleiben und, soweit die Grundstücke weiterhin vom Eigenbetrieb genutzt werden, über die Nutzung der Grundstücke Pachtverträge zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb geschlossen werden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Geschäftsprozessoptimierung wurden diese Grundstücke nun doch bis auf wenige Ausnahmen in den Eigenbetrieb überführt. Im Kernhaushalt verbleiben folgende Grundstücke und Gebäudeanteile: Flurstücks- Nr. Beschreibung Lage Anlagen-Nr. Begründung 74928 Wertstoffstation mit Grüngutsammelstelle Grünwettersbach Wiesenstraße 38 101235 Neubau Wertstoffstation an einem anderen Standort. Verkauf Grundstück 74929 Wertstoffstation mit Grüngutsammelstelle Grünwettersbach Wiesenstraße 38 101236 Neubau Wertstoffstation an einem anderen Standort. 74932 Wertstoffstation mit Salzsilo Grünwettersbach Wiesenstraße 38 101237 Neubau Wertstoffstation an einem anderen Standort. 1730 PME-Zentrale - Grundstückanteil Fritz-Erler-Straße 7-11 101221 Geplante Stilllegung PME- Anlage PME- Zentrale – Gebäudeanteil Fritz-Erler-Straße 7-11 103333 Geplante Stilllegung PME- Anlage b) Fahrzeuge In der Vorbereitung der Gründung des Eigenbetriebs wurde weiterhin davon ausgegangen, dass alle Fahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt 31.12.2022 im Anlagevermögen des Teilhaushalts 7000 befanden, als betriebsnotwendiges Vermögen an den Eigenbetrieb TSK übergehen. Dies wurde vom Gemeinderat am 20.12.2022 unter TOP 29.1 auch so beschlossen. – 3 – Bei der konkreten Umsetzung des Übergangs hat sich herausgestellt, dass ein Teil dieser Fahrzeuge, nämlich mehrere PKW, die für die städtischen Dienststellen bei Bedarf in der Ständehaus-Garage zur Verfügung standen, vom Eigenbetrieb nicht als betriebsnotwendiges Vermögen angesehen wurde. Diese Fahrzeuge verbleiben nun entgegen der ursprünglichen Annahme im Eigentum des Kernhaushalts der Stadt und werden dort zu den Nutzer-Dienststellen transferiert. Eine Liste der betreffenden Fahrzeuge kann der Anlage 1 entnommen werden. 2. Übertragung von Passiva Die Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien in Höhe der künftigen Rekultivierungsaufwendungen wurden gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2022 ebenfalls auf den Eigenbetrieb TSK übertragen. Die vorhersehbaren Kosten der Stilllegung und Nachsorge wurden bis zum 31.12.2022 über den Gebührenhaushalt der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) teilweise angespart und verzinst. In Höhe der vom Gebührenzahler gegenüber dem Kernhaushalt bereits erbrachten Betrags für die Zwecke der Stilllegung und Nachsorge zum Stand 31.12.2022 ist eine Verbindlichkeit des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb TSK entstanden. In der Bilanz des Eigenbetriebs ist in derselben Höhe eine Forderung auszuweisen (entspricht der Ablösung des bisherigen Darlehens). Mit der als Anlage 2 beigefügten Vereinbarung sollen Details zu diesem Darlehen (z.B. Verzinsung, Tilgung etc.) geregelt werden. Es ist vorgesehen, dass der Kernhaushalt die Forderung des Eigenbetriebs entsprechend der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien begleicht. Diesbezüglich wird auf die Anlage 2 verwiesen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Hinsichtlich der Grundstücke und der Fahrzeuge verschieben sich die damit verbundenen zu realisierenden Erträge und Aufwendungen zwischen dem Eigenbetrieb und dem Stadthaushalt. Es ist davon auszugehen, dass sich im Saldo keine nennenswerten Auswirkungen auf den Stadthaushalt ergeben. Das innere Darlehen wird derzeit mit 4,62 % verzinst. Somit ergeben sich - vorbehaltlich eventueller Tilgungen- Zinsaufwendungen im Stadthaushalt in Höhe von rund 2,65 Mio. Euro pro Jahr. Der Aufwand ist über das Zinsaufwandsbudget des Teilhaushalts 2000 gedeckt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - 1. genehmigt die Übertragung der Grundstücke auf den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlruhe- Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wie in Ziffer 1 a im Erläuterungsteil angeführt. 2. nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der zur Übertragung vorgesehenen Fahrzeuge im Kernhaushalt verbleibt (siehe Ziffer 1 b im Erläuterungsteil). – 4 – 3. beschließt die Gewährung beziehungsweise die Aufnahme der Darlehensverbindlichkeit des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) aus den über den Gebührenhaushalt bis zum 31.12.2022 angesparten Beträgen (ehemalige Sonderrücklage). Der Eigenbetrieb TSK sowie die Verwaltung werden hierfür ermächtigt, die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Konditionen des Darlehens abzuschließen.

  • Anlage1 Im Kernhaushalt verbliebene Fahrzeuge
    Extrahierter Text

    Im Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe verbliebene Fahrzeuge des ehemaligen Amts für Abfallwirtschaft (THH 7000) KennzeichenObjekt-Nr.Objektbezeichnungneuer Einsatzort - Amt KA-RL2060PKW0032020PKW32 Fiat Panda CNGLiegenschaftsamt KA-RL1849PKW0001018PKW1 Fiat Panda CNGLiegenschaftsamt KA-RL2294PKW0204022PKW204 Opel Corsa-e Gartenbauamt KA-RL1908PKW0010019PKW10 Fiat Panda CNGGartenbauamt KA-RL2140PKW0040021PKW40 Toyota Yaris HybridGartenbauamt KA-RL2298PKW0158022PKW158 Opel Corsa-eTiefbauamt KA-RL819EPKW0119021PKW119 Opel e-CorsaTiefbauamt KA-RL712EPKW0176017PKW176 VW eUPTiefbauamt KA-RL718EPKW0178017PKW178 VW eUPTiefbauamt KA-RL716EPKW0177017PKW177 VW eUP Tiefbauamt KA-RL1855PKW0041018PKW41 Fiat Panda CNG Tiefbauamt KA-RL1857PKW0063018PKW63 Fiat Panda CNGTiefbauamt KA-RL2136 PKW0036021PKW36 Toyota Yaris HybridTiefbauamt Anlage 1

  • Abstimmungsergebnis TOP 13
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 16.07.2024 TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - Einlage von Anlagevermögen und Inneres Darlehen zum 01.01.2023 Vorlage: 2024/0473 Beschluss: Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung – 1. genehmigt die Übertragung der Grundstücke auf den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlruhe- Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wie in Ziffer 1 a im Erläuterungsteil angeführt. 2. nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der zur Übertragung vorgesehenen Fahrzeuge im Kernhaushalt verbleibt (siehe Ziffer 1 b im Erläuterungsteil). 3. beschließt die Gewährung beziehungsweise die Aufnahme der Darlehensverbind- lichkeit des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) aus den über den Gebührenhaushalt bis zum 31.12.2022 angesparten Beträ- gen (ehemalige Sonderrücklage). Der Eigenbetrieb TSK sowie die Verwaltung wer- den hierfür ermächtigt, die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Konditio- nen des Darlehens abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 19. Juni 2024: Hier geht es um die Einlage von Anlagevermögen und Inneres Darlehen, und ich bitte hier um ihr Votum ab eben. Ich bitte um ihr Votum. Jetzt müssen wir doch noch einen Moment warten. Sorry, so, jetzt fangen wir noch einmal an. Immerhin, das wäre schon eine Mehr- heit. Jetzt können wir abstimmen. - Das ist einstimmig, vielen Dank – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2024