Rückerwerb von 1/10 Anteil der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 1290 mit 2.384 m², Gebäude- und Freifläche, Kaiserstraße 145, Karl-Friedrich-Straße 8, Lammstraße 7, Zähringer Straße 96

Vorlage: 2024/0470
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0470 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Rückerwerb von 1/10 Anteil der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 1290 mit 2.384 m², Gebäude- und Freifläche, Kaiserstraße 145, Karl-Friedrich-Straße 8, Lammstraße 7, Zähringer Straße 96 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 12.1 N Vorberatung Gemeinderat 14.05.2024 6 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Rückerwerb des Erbbaurechts der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz am Grundstück Flst. Nr. 1290 zum Rückerstattungspreis von 2.505.330 Euro zu. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und entsprechende Erklärungen, die zur Entlassung der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz aus dem Erbbaurecht und der Auflösung desselben erforderlich sind, abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.755.863 EUR Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorbemerkung Mit Erbbauvertrag 6 UR 2754/98 vom 30. Juli 1998 wurde zugunsten der Stadt Karlsruhe an dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 1290 (Gebäude Sparkasse / Technisches Rathaus) ein Erbbaurecht bestellt. Es endet mit Ablauf des 10. März 2074. Der bestehende Erbbauvertrag enthält in § 8 die Regelung, dass bei Ablauf des Erbbaurechtes keine Entschädigungszahlung für das Gebäude vom Grundstückseigentümer zu leisten ist. Mit Vertrag 6 UR 2755/98 vom 30. Juli 1998 hat die Stadt 1/10 Anteil an diesem Erbbaurecht an die Ständehaus Bauträger- und Verwaltungs GmbH (SBV) in Karlsruhe übertragen. Ergänzend wurde eine Erklärung abgeschlossen, in der die Stadt sich verpflichtet, die Sparkasse Karlsruhe auf deren Wunsch vorzeitig aus dem Erbbaurecht gegen eine Rückerstattung des Kaufpreises zu entlassen. Grundlage für die in diesem Falle zu erfolgende Rückerstattung ist der statische Kaufpreis von 1998. Die SBV wurde zur Realisierung der drei Vorhaben Ständehaus, Rathauserweiterung und Umbau Technisches Rathaus gegründet. Sie war auf Zeit angelegt. Die SBV war Mehrheitsgesellschafter der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH. Sie hat ihren 1/10 Anteil an dem oben genannten Erbbaurecht mit Übereignungsvertrag 6 UR 5110/98 vom 22. Dezember 1998 an die SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH veräußert, welche sämtliche Verpflichtungen aus dem Erbbauvertrag übernommen hat. Diese wurde 2002 in eine 100%ige Tochter der Sparkasse Karlsruhe überführt. 2. Raumbedarf Die Sparkasse hat die Zweigstelle im Gebäude weitestgehend aufgegeben. Für den weiteren automatisierten Betrieb benötigt sie künftig im Erdgeschoss (EG) nur noch eine Fläche von 99 m² (statt bisher ca. 710 m² im EG und KG). Sie möchte daher das bestehende Erbbaurecht zurückgeben und die benötigte Teilfläche von der Stadt nur noch zurück mieten. Durch die Entlassung der Sparkasse aus dem Erbbaurecht vor Laufzeitende 2074, hat die Stadt die Möglichkeit ca. 611 m² bereits jetzt einer Eigennutzung zuzuführen. Geplant ist, das Wahlamt rechtzeitig nach der Bundestagswahl im Oktober 2025 in diesen Räumlichkeiten unterbringen zu können. Dazu müsste zeitnah mit den erforderlichen Arbeiten begonnen werden und zwar Baubeginn Ende Mai 2024, damit Bezug im Oktober 2025 erfolgen könnte. Mit dem möglichen Umzug des Wahlamtes im Oktober 2025 kann die derzeit teure Anmietung im Postgiroamt aufgegeben werden. 3. Rückerstattungswert Auf der Grundlage der Erklärung vom 30. Juli 1998 hat die Stadt sich bereit erklärt, die Sparkasse vorzeitig aus dem Erbbaurecht zu entlassen und in diesem Fall den, für das Erbbaurecht bezahlten Kaufpreis von 7.000.000 DM (3.579.043,17 EUR) – vermindert um je 1/75 für jedes vollendete Jahr der Laufzeit des Erbbaurechts ohne Ansatz einer Verzinsung – zu erstatten. – 3 – Das ergibt: Kaufpreis: 7.000.000 DM = 3.579.043 EUR Minderung: 1/75 x 25 Jahre = 1.193.014 EUR Rückerstattung somit: 2.386.029 EUR Die Berechnung beruht auf der damaligen Vereinbarung, welche keine Anpassung der Marktwertentwicklung seit 1998 vorsah. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Sparkasse über den zukünftigen Mietzins, bei dem eine Indexierung vereinbart wurde und unter Berücksichtigung der Absicherung der Mitbenutzung des SB-Bereichs der Sparkasse als Zugang für die zukünftigen Flächen des Wahlamtes, wird ein Zuschlag von 5% auf den Rückerstattungswert als vertretbar und angemessen angesehen. Zuschlag (5 %) aus 2.386.029 EUR = 119.301 EUR Rückerstattungswert somit: 2.505.330 EUR Mögliche Auswirkungen steuerrechtlicher Art wurden von der Stadtkämmerei beleuchtet, jedoch negiert. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen a) Rückerstattungswert mit Zuschlag 2.505.330 Euro b) Erwerbsnebenkosten (pauschale Veranschlagung mit rund 10 % des Rückerstattungswertes) 250.533 Euro Gesamtkosten 2.755.863 Euro Die notwendigen Mittel sind beim Liegenschaftsamt für den Grundstückserwerb vorhanden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Rückerwerb des Erbbaurechts der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz am Grundstück Flst. Nr. 1290 zum Rückerstattungspreis von 2.505.330 Euro zu. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und entsprechende Erklärungen, die zur Entlassung der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz aus dem Erbbaurecht und der Auflösung desselben erforderlich sind, abzugeben.

  • Abstimmungsergebnis TOP 6
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Rückerwerb von 1/10 Anteil der SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 1290 mit 2.384 m², Gebäude- und Freifläche, Kaiserstraße 145, Karl-Friedrich-Straße 8, Lammstraße 7, Zähringer Straße 96 Vorlage: 2024/0470 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Rückerwerb des Erbbaurechts der SBV Immobilienver- waltung am Marktplatz am Grundstück Flst. Nr. 1290 zum Rückerstattungspreis von 2.505.330 Euro zu. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und entspre- chende Erklärungen, die zur Entlassung der SBV Immobilienverwaltung am Markt- platz aus dem Erbbaurecht und der Auflösung desselben erforderlich sind, abzuge- ben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (46 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 7. Mai 2024. Auch hier können wir gleich in eine Abstimmung gehen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Mai 2024