Mitteilungen der Ortsverwaltung

Vorlage: 2024/0469
Art: Informationsvorlage
Datum: 24.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2024

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Erreichbarkeit Bürgerbüro
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0469 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Personal- und Organisationsamt Erreichbarkeit Bürgerbüro Stellungnahme Fachdezernat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 10 Ö Kenntnisnahme Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag des Ortschaftsrates Grötzingen „Erreichbarkeit Bürgerbüro“ Bereits im April 2019 wurden im Ordnungs- und Bürgeramt, hier Bürgerbüro Ost, 2,0 VZW Springerstellen für die Ortsverwaltungen - auf Basis einer organisatorischen Betrachtung der Bürgerbüros in den Ortsverwaltungen - eingerichtet. Diese Springerstellen können von den Ortsverwaltungen zur Unterstützung angefordert werden. Wird das Personal nicht angefragt, arbeiteten die Mitarbeitenden im Bürgerbüro Ost am Schalter oder sie bearbeiten die Papierpost und In-Boxen der Kaiserallee 8 und Ortsverwaltungen. Bei der Einrichtung dieser Springerstellen hat sich Bürgermeister Käuflein zusammen mit der Amtsleitung des Ordnungs- und Bürgeramtes sowie den Ortsvorsteher*innen auf nachfolgende Regelungen hinsichtlich der Verteilung auf die Ortsverwaltungen geeinigt: - „klein vor groß“ (OV Grötzingen zählt dabei zu einer großen OV) - Die Schließung einer Ortsverwaltung ist stets abzuwenden Die Springerstellen werden von allen Ortsverwaltungen angefragt. Dabei kann der Bedarf nicht immer durch die beiden vorhandenen Stellen gedeckt werden. Demnach müssen nach dem obigen Prinzip auch Anfragen abgelehnt werden. Weitere Ablehnungsgründe sind unter anderem Abwesenheit des Springerpersonals (Krankheit oder Urlaub) und die Einarbeitungszeiten auf Grund der Fluktuation. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Im Jahr 2023 und 2024 wurden folgende Einsatzzahlen erhoben: 2024 hatte die Ortsverwaltung Grötzingen bisher von allen Ortsverwaltungen den höchsten Einsatz der Springerstellen. Für das Jahr 2023 ist anzumerken, dass oftmals nur ein Springer im Einsatz war. Gründe dafür: Dauerkrankheit, gleichzeitige Anfragen, zeitgleich Urlaub und Krankheit, lange Ausbildungszeiten durch Fluktuation. Für 2024 kann eine ähnliche Prognose erfolgen. Die Servicezeiten der Ortsverwaltungen sind weitestgehend gleich – dies führt ebenfalls zu einem eingeschränkten Springereinsatz. Würden sich die Öffnungszeiten weniger homogen gestalten, könnte flexibler agiert werden. Um weitere Springerstellen einzurichten, ist es notwendig die Bürgerbüros aller Ortsverwaltungen einer organisatorischen Betrachtung zu unterziehen. Kommt es hierbei zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Bedarf gegeben ist, könnten die Springerstellen im nächsten Stellenschaffungsverfahren beantragt werden.

  • Informationsvorlage Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Grötzingen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0469 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Grötzingen Stellungnahme Fachdezernat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 10 Ö Kenntnisnahme Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag des Ortschaftsrates Grötzingen „Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Grötzingen“ Die Evaluierung des „Rahmenkonzepts für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E- Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ und die Überprüfung der Ergänzung für Normal-(AC)- Ladestationen findet derzeit bereits koordiniert durch den Umwelt- und Arbeitsschutz in Abstimmung mit den teilnehmenden Dienststellen des Arbeitskreises Ladeinfrastruktur (Gartenbauamt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Wirtschaftsförderung) statt. Eine geänderte Fassung wird nach einer Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im öffentlichen Raum möchte die Stadt Karlsruhe bisher insbesondere den Ausbau von Schnellladestationen mit Fokus auf Schnelllade-Hubs (DC-Lade-Hubs) rund um das Stadtgebiet forcieren. Das hat der Gemeinderat Ende September 2021 mit dem „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ beschlossen. Zur Umsetzung des oben genannten Rahmenkonzepts werden kontinuierlich öffentliche Flächen auf ihre Eignung geprüft, um sie nach Möglichkeit in einem entsprechenden Verfahren Betreibern für den Ausbau und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. AC-Ladesäulen, die ein langsameres Laden bis 22 kW ermöglichen, werden laut Rahmenkonzept seitens der Stadt bisher nicht weiterverfolgt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer Schnellladesäule die Ladedauer im Gegensatz zu AC-Ladesäulen deutlich kürzer ist. Das bewirkt, dass bei Schnellladesäulen mehr Fahrzeuge in der gleichen Zeit (z. B. an einem Tag) laden können, wodurch die Ladesäule mehr Nutzenden zur Verfügung steht. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Momentan befindet sich ein neues Vergabeverfahren für die Errichtung von DC-Ladesäulen in Vorbereitung. In diesem Rahmen wurden öffentliche Flächen in Grötzingen überprüft. Mit dem P&R-Parkplatz am Bahnhof Grötzingen konnte eine geeignete Fläche gefunden werden. Die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur am P&R-Parkplatz wurde am 15. März 2023 vom Ortschaftsrat Grötzingen beschlossen. In diesem Zuge wird der Standort in Grötzingen in der anstehenden Ausschreibung mit ausgeschrieben. Der Standort „P&R-Parkplatz Grötzingen“ ist in weniger als zwei Kilometer von allen Wohnhäusern im Wohngebiet „Im Speitel“ zu erreichen. Die vorgeschlagene Fläche „Im Speitel“ für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erfüllt die Anforderungen des Rahmenkonzeptes zurzeit nicht, da sie in einem Wohngebiet mit geringen Abständen zur Wohnbebauung und nicht an einer übergeordneten Straße liegt. Weiterhin müsste zur Erstellung einer Ladesäule am vorgeschlagenen Standort die vorhandene Bepflanzung entfernt werden. Der Standort kann daher für eine DC-Ladesäule nicht berücksichtigt werden. In den vergangenen Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass die Kriterien des Rahmenkonzepts den Aufbau von E-Ladeinfrastruktur nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit erlauben. Bisher konnten bei 118 geprüften Standorten nur 6 als geeignet klassifiziert werden. Daher wird das Rahmenkonzept derzeit einer umfassenden Evaluierung unterzogen, wozu eine erste ämterübergreifende Abstimmung mit den teilnehmenden Dienststellen des Arbeitskreises Ladeinfrastruktur (Gartenbauamt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Wirtschaftsförderung) stattgefunden hat. Ziel der Überarbeitung soll vor allem sein, den Anteil geeigneter Flächen unter den geprüften Flächen zu erhöhen. Nach derzeitigem Diskussionsstand sollte aus Sicht der Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen das AC-Laden auf öffentlichen Flächen ermöglicht werden. Hierzu müssen Standortkriterien definiert werden, um keine Zielkonflikte oder Fehlentwicklungen zu initiieren. Sollte ein geändertes Rahmenkonzept mit der Möglichkeit für AC-Ladesäulen vom Gemeinderat beschlossen werden, könnten in diesem Zuge Standortvorschläge in Grötzingen für AC-Laden eingereicht werden. Obgleich die Definition von Kriterien für AC-Ladestandorte noch aussteht, wurde im Vorgriff auf diese mögliche Ergänzung die im Antrag definierte Fläche „Im Speitel“ auf die Eignung für eine 22 kW- Ladeinfrastruktur grundsätzlich geprüft. Hierbei haben sich folgende Punkte ergeben, die gegen den Standort sprechen: - Es wäre eine Umwandlung von Grünfläche in eine Fläche zum Aufbau von E-Ladeinfrastruktur notwendig. - Die Straße „Im Speitel“ als Sackgasse würde Verkehrskonflikte aufwerfen, indem eine E- Ladeinfrastruktur Fremdverkehr in das Wohngebiet anziehen würde. Dort sind zudem eine Kindertagesstätte und ein Seniorenpflegeheim angesiedelt. Statt einer AC-Ladesäule im öffentlichen Raum erscheint aus Sicht der Verwaltung der Aufbau von E- Ladeinfrastruktur auf den Grundstücken der Mehrfamilienbebauung Im Speitel Nr. 43 und 45 zielführend. Mieter und Mieterinnen haben seit dem 1. Dezember 2020 durch die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin zu baulichen Veränderungen der Mietsache zur Errichtung von privater Ladeinfrastruktur. Somit könnten sie für die jeweiligen Tiefgaragen den Anspruch zur Errichtung von privater Ladeinfrastruktur geltend machen. – 3 – Von der Erteilung von Ausnahmeregelungen für einzelne Standorte durch den Gemeinderat empfiehlt die Verwaltung abzusehen. Ziel sollte sein, in einem überarbeiteten stadtweiten Rahmenkonzept die Standortkriterien so festzulegen, dass ein zufriedenstellender Aufbau von Ladeinfrastruktur gelingt und Nutzer und Nutzerinnen von E-Fahrzeugen ausreichend Lademöglichkeiten im Stadtgebiet vorfinden.