Ergänzung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2024/0458
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2024

    TOP: 4

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten mit Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 2_Leitfaden für den Ausbau von AC-Ladestationen
    Extrahierter Text

    Stand September 2024 Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Leitfaden für den Ausbau von AC- Ladestationen (Langsamladen) Anlage zum Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E- Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe (2024) 2 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .............................................................................................................................................. 3 2. Bedarfsanalyse für den Aufbau von AC-Ladestationen in Karlsruhe ........................................................... 3 2.1. Berechnung der Zielwerte für eine öffentliche AC-Ladeinfrastruktur in Karlsruhe .................................. 3 2.2. Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden ................................................................................. 6 3. Kontingentverteilung in den Stadtteilen .................................................................................................. 7 4. Kriterien zur Flächeneignung für AC-Ladesäulen ...................................................................................... 8 5. Verfahren zur Erteilung von Nutzungserlaubnissen ................................................................................. 10 6. Quellen ............................................................................................................................................... 12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht zur Ermittlung des Zielwertes 2030 für Karlsruhe an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, Statistisches Bundesamt August 2024, Stadt Karlsruhe Statistisches Jahrbuch 2023, www.goingelecric.de).......................................................................................................... 4 Tabelle 2: Übersicht zur Ermittlung des Zielwertes 2030 für Karlsruhe an öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, Statistisches Bundesamt August 2024, Stadt Karlsruhe Statistisches Jahrbuch 2023, www.goingelecric.de) ....................................................................... 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bedarf an öffentlich zugänglichen AC- und DC-Ladepunkten in Deutschland im Jahr 2030 (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, S. 41) .............................................................................................................. 5 Abbildung 2: Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden (Mehrfamilienhaus, Hochhaus und Wohnblock) pro Stadtteil, installierte öffentlich zugängliche E-LIS in der Darstellung von Ladepunkten (LP) (Quelle: Eigene Darstellung. Daten: Stadt Karlsruhe, www.goingelecric.de) ................................... 6 Abbildung 3: Kontingentverteilung von Ladepunkten pro Stadtteil für die Jahre 2025 und 2026 sowie Darstellung der vorhandenen E-LIS Ladepunkte ............................................................................. 8 Abbildung 4: Ablauf bei Antrag auf Sondernutzung zur Errichtung einer AC-Ladesäule im Stadtgebiet Karlsruhe über einen Standortvorschlag des betreibenden Unternehmens ................................................... 11 Abbildung 5: Ablauf bei Interessensbekundung an einer Fläche aus dem FlächenTOOL zur Errichtung einer AC- Ladesäule im Stadtgebiet Karlsruhe ............................................................................................. 11 3 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen 1. Einleitung Der nachfolgende Leitfaden konkretisiert die im Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe (Fortschreibung 2024) neu aufgenommenen Ziele und Grundsätze zum Ausbau von öffentlichen AC-Ladestationen (Langsamladen). Als Grundlage für das städtische Rahmenkonzept und ebenfalls für den nachfolgenden Leitfaden dienen der Masterplan der Ladeinfrastruktur der Bundesregierung sowie die Strategie Ladeinfrastruktur Baden-Württemberg. Der Leitfaden bezieht sich nur auf öffentliche Flächen für AC-Ladestationen im Straßenraum von Karlsruhe, da die Stadtverwaltung dort direkt steuern und koordinieren kann. Im Fokus steht eine bedarfsgerechte und den Gemeingebrauch sowie die Parkkonkurrenz soweit wie möglich schonende Steuerung des Ausbaus der AC-Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet. Anhand von Zielwerten der Bundesregierung werden für Karlsruhe stadtteilbezogen Bedarfe und Zielwerte für die Standortvergabe für AC-Ladestationen auf öffentlichen Flächen in Karlsruhe ermittelt. Im Ergebnis werden jedem Stadtteil für die Jahre 2025 und 2026 Kontingente für AC-Ladepunkte zugeordnet. Diese Kontingente sowie flächenbezogene Standortkriterien dienen der Verwaltung als Grundlage für die Entscheidung über Anträge von möglichen Betreiber*innen. Das Verfahren zur Erteilung von Nutzungserlaubnissen wird ebenfalls beschrieben. Da zukünftige technologische Entwicklungen in der E-Mobilität zu Änderungen im Bedarf an E- Ladeinfrastruktur führen können, wurden in diesem Leitfaden die Kontingente für öffentliche AC- Ladepunkte zunächst nur für 2025 und 2026 ermittelt. Aufgrund der noch ausstehenden Erfahrungen mit der Vergabe von Nutzungserlaubnissen für AC-Ladestationen soll der Bedarf in einem Zweijahres- Rhythmus überprüft und die Zielwerte gegebenenfalls angepasst werden. 2. Bedarfsanalyse für den Aufbau von AC-Ladestationen in Karlsruhe Für die Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen AC-Ladestationen in Karlsruhe werden einerseits die Zielwerte der Bundesregierung zugrunde gelegt sowie andererseits die verfügbaren Daten zur Wohndichte in den Stadtteilen von Karlsruhe verwendet. 2.1. Berechnung der Zielwerte für eine öffentliche AC-Ladeinfrastruktur in Karlsruhe Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur 1 unter dem Dach der NOW GmbH hat im Juli 2024 eine Neuauflage der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf“ veröffentlicht. Demnach wird der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten für das Jahr 2030 in Deutschland, je nach herangezogenem Szenario, zwischen ca. 380.000 und 680.000 Ladepunkten liegen (Abbildung 1). Die Studie betrachtet fünf Szenarien. Für die Berechnung der Zielwerte für Karlsruhe wird das „HPC-Fokus“-Szenario (Fokus auf High-Power-Charging-Ladestationen mit mehr als 150 kW Ladeleistung) herangezogen, da dieses Szenario die Strategie des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe am 1 Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und unter dem Dach der NOW GmbH gegründet. 4 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen besten wiederspiegelt. Das Rahmenkonzept legt den Schwerpunkt nach wie vor auf die Errichtung von einer Schnellladeinfrastruktur, die den öffentlichen Raum als knappe Flächenressource schont, und wird in der Fortschreibung 2024 um einen bedarfsgerechten Aufbau von AC-Ladeinfrastruktur (Langsamladen) ergänzt. Im öffentlich zugänglichen Raum weist das ausgewählte „HPC-Fokus“-Szenario der o.g. Studie einen Bedarf von insgesamt 384.000 Ladepunkten (Abbildung 1, rot markiert) im Jahr 2030 für Deutschland aus. Bezogen auf 83,4 Millionen Einwohner in Deutschland 2 ergeben sich ca. 0,0046 Ladepunkte pro Einwohner*innen in Deutschland (Tabelle 1). Berechnet auf 304.500 Einwohner*innen in Karlsruhe 3 , beläuft sich der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in 2030 auf ca. 1.400 Ladepunkte in Karlsruhe. Aktuell sind insgesamt ca. 430 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Karlsruhe auf Kundenparkplätzen und in Parkhäusern, aber auch auf öffentlichen Flächen installiert. Diese existierenden Ladepunkte werden vom Bedarfswert (ca. 1.400 Ladepunkte) subtrahiert und es ergibt sich ein Zielwert von ca. 970 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Karlsruhe für das Jahr 2030. Tabelle 1: Übersicht zur Ermittlung des Zielwertes 2030 für Karlsruhe an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, Statistisches Bundesamt August 2024, Stadt Karlsruhe Statistisches Jahrbuch 2023, www.goingelecric.de) Gemäß HPC-Fokus Szenario: Zielwert 2030 für Deutschland an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (LP) 384.000 LP Einwohner*innen in Deutschland 83,4 Millionen Gemäß HPC-Fokus Szenario: Zielwert 2030 pro Einwohner*innen in Deutschland an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (LP) ca. 0,0046 LP Einwohner*innen in Karlsruhe 304.500 Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in 2030 für Karlsruhe ca. 1.400 LP Existierende öffentlich zugängliche Ladepunkte in Karlsruhe für August 2024 ca. 430 LP Berechneter Zielwert 2030 für Karlsruhe an öffentlich zugänglichen Ladepunkten ca. 970 LP Im „HPC-Fokus“-Szenario der oben genannten Studie verteilt sich der Bedarf an insgesamt 384.000 Ladepunkten in Höhe von 24 Prozent auf High-Power-Charging-Ladepunkte (HPC-LP) mit mindestens 150 kW (Lade-Hub und Lade-Hub Achse, Abbildung 1 Spaltennummer 6 und 7) und in Höhe von 76 Prozent auf Ladepunkte bis einschließlich 50 kW im öffentlichen Straßenraum oder auf Kundenparkplätzen (Abbildung 1, Spaltennummer 4 und 5). 2 Einwohnerzahl für Deutschland, Statistisches Bundesamt, August 2024 3 Einwohnerzahl für Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Statistik aktuell – Bevölkerung, S. 5, 1. Quartal 2024, 5 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen Abbildung 1: Bedarf an öffentlich zugänglichen AC- und DC-Ladepunkten in Deutschland im Jahr 2030 (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, S. 41) Im öffentlichen Straßenraum werden laut o.g. Studie als Zielwert für 2030 in Deutschland 228.600 Ladepunkte benötigt (Abbildung 1, blau markiert). Nur auf diesen öffentlichen Flächen hat die Stadt Karlsruhe eine Steuerungsmöglichkeit. Daher wird die Berechnung des Zielwertes für Karlsruhe auf Basis dieses Wertes vorgenommen. Bezogen auf 83,4 Millionen Einwohner*innen in Deutschland ergeben sich ca. 0,0027 Ladepunkte pro Einwohner*innen in Deutschland (Tabelle 2) für den öffentlichen Straßenraum. Berechnet auf 304.500 Einwohner*innen in Karlsruhe, beläuft sich der Bedarf an öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum in 2030 auf ca. 822. Derzeit sind bereits 54 Ladepunkte (AC und DC) im öffentlichen Raum installiert. Diese Zahl wird daher vom bisher ermittelten Bedarfswert abgezogen und es ergibt sich ein Zielwert von ca. 768 öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum für Karlsruhe in 2030. Diesem Szenario zufolge und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden öffentlichen E- Ladeinfrastruktur müssten jährlich ca. 154 AC-Ladepunkte von 2025 bis 2030 in Karlsruhe entstehen, um den Zielwert des Szenarios auf öffentlichen Flächen im Straßenraum zu erreichen. Tabelle 2: Übersicht zur Ermittlung des Zielwertes 2030 für Karlsruhe an öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum (Quelle: NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, Statistisches Bundesamt August 2024, Stadt Karlsruhe Statistisches Jahrbuch 2023, www.goingelecric.de) Gemäß HPC-Fokus Szenario: Zielwert 2030 für Deutschland an öffentlichen Ladepunkten (LP) im Straßenraum 228.600 LP Einwohner*innen in Deutschland 83,4 Millionen Gemäß HPC-Fokus Szenario: Zielwert 2030 pro Einwohner*innen in Deutschland an öffentlich Ladepunkten (LP) im Straßenraum ca. 0,0027 LP Einwohner*innen in Karlsruhe 304.500 Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in 2030 für Karlsruhe ca. 822 LP Existierende Ladepunkte im öffentlichen Raum in Karlsruhe im Straßenraum 54 LP Berechneter Zielwert 2030 für Karlsruhe an öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum ca. 768 Jährlicher berechneter Zielwert an Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum in Karlsruhe jeweils für die Jahre 2025 bis 2030 154 LP 6 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen 2.2. Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden Für die Bedarfsanalyse zum sukzessiven Aufbau einer Langsam-Ladeinfrastruktur (AC-LIS) in den Stadtteilen wird anhand vorliegender Daten der Indikator „Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden“ verwendet. Der Indikator „Anteil der Wohnfläche an Mehrfamiliengebäuden“ berücksichtigt den prozentualen Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden, d.h. von Mehrfamilienhäusern einschließlich Hochhäusern und Wohnblocks. Es wird davon ausgegangen, dass Stadtteile, in denen der Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden besonders hoch ist, im Vergleich zu Gebieten mit vielen Ein- und Zweifamilienhäusern, einen höheren Bedarf an öffentlich zugänglicher E-LIS besitzen. Bei Mehrfamiliengebäuden ist die Installation von privater Ladeinfrastruktur am Haus häufig schwieriger, da oft keine eigenen Parkplätze am Haus vorhanden sind. Abbildung 2 zeigt die Einteilung der 27 Stadtteile nach ihrem prozentualen Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden in drei Abstufungen: Gelb (25-50%), Orange (51-75%) und Rot (76-100%). Zusätzlich werden die bereits installierten öffentlich zugänglichen Ladepunkte (AC und DC) pro Stadtteil in Kreisen dargestellt, deren Größe mit steigender LP-Anzahl ansteigt. Die Anzahl der zum August 2024 installierten öffentlich zugänglichen E-Ladepunkte (AC und DC) wird nur nachrichtlich dargestellt, geht aber nicht in die Bedarfsermittlung ein, da davon ausgegangen wird, dass zunächst in allen Stadtteilen der Bedarf an E-Lademöglichkeiten hoch ist und ausgebaut werden muss. Abbildung 2: Anteil der Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden (Mehrfamilienhaus, Hochhaus und Wohnblock) pro Stadtteil, installierte öffentlich zugängliche E-LIS in der Darstellung von Ladepunkten (LP) (Quelle: Eigene Darstellung. Daten: Stadt Karlsruhe, www.goingelecric.de) 7 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen 3. Kontingentverteilung in den Stadtteilen Die Kontingentverteilung von AC-Ladepunkten soll zunächst für die Jahre 2025 und 2026 erfolgen. Sie wird basierend auf der Bedarfsanalyse und der Zielwertberechnung aus Kapitel 2, die einen benötigten Ausbau von ca. 154 Ladepunkten jährlich ergeben hat, vorgenommen. Demzufolge werden - anhand des Indikators Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden – die in drei Gruppen eingeteilten Stadtteilen, gestaffelt jeweils Kontingente von Ladepunkten zugeordnet, mit dem Ziel, den errechneten Zielwert mindestens zu erfüllen. Die gestaffelte Aufteilung der Kontingente erzielt eine Gesamtanzahl von 320 Ladepunkten und übersteigt somit den errechneten Zielwert für 2025 und 2026 von 308 um 12 Ladepunkte (siehe Abbildung 3). Die Verteilung folgt der Annahme, dass in Gebieten mit einem hohen Anteil an Wohnfläche in Mehrfamiliengebäuden mit über 50% (rot und orange hinterlegt) der Bedarf nach Ladestationen im öffentlichen Raum höher ist, als in Gebieten mit einem höheren Anteil an Wohnfläche in Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften (gelb hinterlegt). Diese jeweiligen Stadtteilkontingente sollen von Ladesäulenbetreibern durch Antragsstellung und Standortvorschläge in den Jahren 2025 und 2026 ausgeschöpft, allerdings nicht überschritten werden. Um den planerischen Ausbau an AC-Ladesäulen an die Entwicklung und den Bedarf anpassen zu können, wird für die Folgejahre ab 2027 die Kontingentverteilung überprüft und ggf. angepasst. 8 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen Abbildung 3: Kontingentverteilung von Ladepunkten pro Stadtteil für die Jahre 2025 und 2026 sowie Darstellung der vorhandenen E-LIS Ladepunkte 4. Kriterien zur Flächeneignung für AC-Ladesäulen Um die Eignung von Standorten für AC-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zu prüfen, wurden vom ämterübergreifenden „Arbeitskreis E-Ladeinfrastruktur“ der Stadt Karlsruhe Eignungskriterien zusammengestellt. Anhand dieser Kriterien werden Standortvorschläge von Betreiber*innen sowie von der Stadt selbst identifizierte Standorte, geprüft. Die Eignungskriterien sind im Rahmenkonzept enthalten und werden zur leichteren Nachvollziehbarkeit des gesamten Ablaufs hier ebenfalls aufgeführt (vgl. Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe, Fortschreibung 2024): Stadttei l e A C-Ladepunkt- Konti ngent für 2025 / 2026 Vorhandene öffentl i ch z ugängl i che A C und DC Ladepunkte A ntei l der Wohnfl äche i n Mehrfam i l i en- gebäuden 1 Südw eststadt 14 27 99 2 I nnenstadt-West 14 96 98 3 Weststadt 14 14 97 4 Südstadt 14 34 97 5 I nnenstadt-Ost 14 40 96 6 Oststadt 14 31 95 7 Mühl burg 14 29 89 8 Oberreut 14 0 81 9 Nordstadt 14 4 77 10 Durl ach 12 37 73 11 Wei herfel d-Dam m erstock 12 2 72 12 Bei erthei m -Bul ach 12 10 72 13 Wal dstadt 12 4 70 14 Dax l anden 12 0 66 15 Ri nthei m 12 22 64 16 Nordw eststadt 12 17 57 17 Wol fartsw ei er 10 0 50 18 Grötz i ngen 10 0 46 19 Grünw i nkel 10 19 46 20 Neureut 10 16 45 21 Rüppurr 10 0 44 22 Hagsfel d 10 13 43 23 Stupferi ch 10 2 38 24 Kni el i ngen 10 8 38 25 Hohenw ettersbach 10 0 27 26 Grünw ettersbach 10 0 25 27 Pal m bach 10 4 25 Sum m e 320 429 25 - 50 % 51 - 75 % 76 - 100% 9 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen Standortlage a) Straßenrechtliche Kriterien b) Straßenverkehrsrechtliche Kriterien c) Gestalterische Kriterien d) Planungsrelevante Kriterien e) Aspekte der Gemeinverträglichkeit f) Bestehende öffentliche Parkplätze g) Kein bestehender Parkdruck h) Entgegenwirken einer bestehenden oder geplanten Verkehrsberuhigung i) Keine Beeinträchtigung benachbarter Parkplätze und Radwege j) Verbleibende ausreichende Gehwegbreite wird eingehalten k) Ausgewogene Verteilung der Ladepunkte im jeweiligen Stadtteil l) Wenn möglich und sinnvoll bevorzugter Ausbau von Schnell- und High-Power Charging (Ultraschnell) Ladepunkten gegenüber Langsam-Ladepunkten m) Da Langsam-Ladepunkte nur geringe Mengen an Verkehr anziehen und wenig Lärm verursachen, kann auf Einschränkungen, wie der Abstand zur Wohnbebauung und Lage außerhalb von Wohngebieten, verzichtet werden. Langsam-Ladesäulen sollen die Anwohnenden vor Ort in den Stadteilen versorgen und ziehen keinen Fremdverkehr an. n) Je nach Standort müssen Interessen eventuell betroffener Leitungsträger berücksichtigt werden Stellplatzprofil a) Senkrechtparkplätze und Schrägparkplätze, damit sicher zwei Kraftfahrzeuge gleichzeitig geladen werden können b) Im näheren Umfeld ausreichende Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen und Schrägparkplätzen ohne spezifische Nutzungszuweisung, zum Beispiel Lieferparkplätze / Stellplätze für Menschen mit Behinderung c) Keine bereits vorhandene Nutzungszuweisung (z.B. Behindertenparkplatz nach §45 Abs. 1 b Nr. 2 StVO: eingeschränktes Halteverbot, bewirtschaftete Fläche, etc.) Stellplatznutzung a) Zugänglichkeit für einen größeren Nutzerkreis durch Beschränkung des Ladezeitraums auf vier Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. b) Keine Begrenzung des Ladezeitraums gegebenenfalls zwischen 22 und 6 Uhr, um ein Nachtladen zu ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen. Individuelle Parkplatzsituation inkl. Umgebung a) Platz für mögliche Beschilderung b) Keine Beeinträchtigung von Verkehrseinrichtungen, Beschilderungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen c) Ausreichender Abstand zu ausgewachsenen Baumkronen / Wurzelräumen und Grünflächen d) Grünflächen werden grundsätzlich nicht für Standorte ausgewählt. Weiterhin werden diese und der städtische Baumbestand nicht beeinträchtigt. Netzinfrastruktur a) Ausreichende Netzleistung am Standort b) Leitungssituation im Boden 10 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen 5. Verfahren zur Erteilung von Nutzungserlaubnissen Innerhalb der jeweiligen AC-Ladepunkt-Kontingente der Stadtteile können Betreiber*innen ihr Interesse an Standorten mit Standortvorschlägen bekunden und einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Karlsruhe (Prüfung durch das Tiefbauamt) stellen. Der Standortvorschlag muss die Kriterien zur Flächeneignung für AC-Ladesäulen (s. Kapitel 4 und Kapitel 5.3 im Rahmenkonzept) sowie die nachstehenden Anforderungen an die Installation und den Betrieb von AC-Ladesäulen erfüllen und entsprechend im Antrag auf Sondernutzungserlaubnis dargelegt werden: Ladesäule: - Gute Auffindbarkeit und ausreichende Beleuchtung - Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur - Harmonisches oder gebietsverträgliches Einfügen in das Stadtbild - Barrierefreie Zugänglichkeit und Bedienbarkeit - Möglichkeit zur Zahlung an den Ladepunkten selbst mit EC- oder Kreditkarte - Roaming-Fähigkeit ist nachgewiesen Netzanschluss: - Die Ladesäule soll mit zertifiziertem Ökostrom betrieben werden - Ein Testat des Netzbetreibers vor Ort über die Anschlussverfügbarkeit des Standortes liegt vor. Der Antragsteller muss im Vorhinein den AC-Standortvorschlag beim zuständigen Versorgungsunternehmen hinsichtlich der Anschlussmöglichkeit an das vorhandene Infrastrukturnetz prüfen und das Ergebnis im Antrag mit aufweisen. - Leitungspläne Konzept: - Ein Betriebskonzept, inklusive Luftbild mit gekennzeichnetem Standort und Lichtbilder aus verschiedenen Richtungen - Lagepläne - Leitungspläne Trassenverlegung mit - Anzahl der beantragten Ladepunkte an einem Standortvorschlag. (Maximal 4 Ladepunkte) - ggf. Anzahl der vom Betreiber im Umfeld des beantragten Standortes geplanter weiterer Ladepunkte Wird die Eignung eines Standortes anhand der Eignungskriterien erfüllt und bestehen ausreichend AC- Kontingente, erfolgt eine zeitlich befristete Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für den beantragten AC-Standortvorschlag für den Zeitraum von 10 Jahren. Der Weg zur Sondernutzungserlaubnis über einen Standortvorschlag des betreibenden Unternehmens bzw. über die Interessensbekundung an einer Fläche ist in Abbildung 4 dargestellt. Sollten gleichzeitig mehrere Anträge von unterschiedlichen Betreibern zu einer selben Fläche eingehen, wird aufgrund einer größtmöglichen Chancengleichheit mittels Losverfahren entschieden. Dazu wird die Ziehung eines Loses aus dem Lostopf mit allen Antragstellern von einer unbefangenen Person im Beisein eines Juristen und drei unbefangenen Zeugen durchgeführt und Protokoll geschrieben. Alternativ zu einem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis kann auch über eine Interessensbekundung an den von der Stadtverwaltung bereits identifizierten Flächen für AC-Ladepunkte eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden. Die Stadtverwaltung identifiziert selbst kontinuierlich geeignete Standorte in der Stadt für den Ausbau von AC-Ladepunkten und prüft diese nach den Kriterien der Flächeneignung für AC-Ladesäulen aus Kapitel 4. 11 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen Nach erfolgreicher Vorprüfung veröffentlicht die Stadtverwaltung geeignete Flächen im FlächenTOOL der Bundesregierung. Diese Informationsplattform wurde von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und unter dem Dach der NOW GmbH entwickelt. Als Instrument für den Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur dient das FlächenTOOL zur unverbindlichen und kostenlosen Bündelung und Veröffentlichung von Flächen für die Installation und den Betrieb von Ladesäulen. Betreiber*innen können diese unter www.flaechentool.de einsehen und aktiv ihr Interesse an diesen Standortvorschlägen bekunden. Bestehen ausreichend AC-Kontingente, erfolgt eine Verhandlung zum Inhalt der Sondernutzungserlaubnis und bei Erfüllung eine anschließende zeitlich befristete Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für den beantragten AC-Standort für den Zeitraum von 10 Jahren. Der Weg zur Sondernutzungserlaubnis über das FlächenTOOL wird in Abbildung 5 aufgezeigt. Flächenidentifizierung und Standortvorschlag durch Betreiber*in Antrag auf Sondernutzungserlaubnis beim Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe Eignungsprüfung der Fläche durch Stadtverwaltung Verhandlungen zum Inhalt der Sondernutzungserlaubnis Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe Flächenidentifizierung durch Stadtverwaltung Eignungsprüfung der Fläche durch Stadtverwaltung Einstellen der Fläche ins FlächenTOOL Interessensbekundung für veröffentlichte Fläche durch Betreiber*in Verhandlungen zum Inhalt der Sondernutzungserlaubnis Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe Abbildung 5: Ablauf bei Interessensbekundung an einer Fläche aus dem FlächenTOOL zur Errichtung einer AC- Ladesäule im Stadtgebiet Karlsruhe Abbildung 4: Ablauf bei Antrag auf Sondernutzung zur Errichtung einer AC-Ladesäule im Stadtgebiet Karlsruhe über einen Standortvorschlag des betreibenden Unternehmens 12 | Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen 6. Quellen ▪ BMDV (2022): „Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung“: URL: https://nationale- leitstelle.de/wp-content/uploads/2023/04/20230419_Masterplan-Ladeinfrastruktur-II-der- Bundesregierung_barrierefrei.pdf ▪ BMDV (2022): Einfach laden in der Kommune – Leitfaden zur Vergabe und Genehmigung von Ladeinfrastruktur für kommunale Akteure, URL: https://nationale-leitstelle.de/wp- content/uploads/2022/07/Leitfaden-Ladeinfrastruktur-Kommunen_web.pdf ▪ BMU (2016): Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html ▪ Going electric (2024): Stromtankstellenverzeichnis Karlsruhe. URL: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ ▪ NOW GmbH (2024): “Ladeinfrastruktur in der Kommune aufbauen - Ein Leitfaden für die Optimierung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen. URL: https://nationale- leitstelle.de/wp-content/uploads/2024/07/Leitfaden-Ladeinfrastruktur-in-Kommune- aufbauen.pdf ▪ NOW GmbH (2024) „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, URL: https://nationale- leitstelle.de/wp-content/uploads/2024/06/Studie-LIS-2025-2030-Neuauflage-2024.pdf ▪ NOW GmbH (2024), Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: FlächenTOOL, URL: FlächenTOOL // NOW GmbH ▪ Lobas-Funck, Franziska, Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2024): Präsentation: „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf – Neuauflage 2024“, URL: https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2024/06/LISKON24_Ladeinfrastruktur- nach-2025-2030_Lobas-Funck.pdf ▪ Stadt Karlsruhe (2020): „Klimaschutzkonzept 2030“. URL: https://www.karlsruhe.de/umwelt- klima/klimaschutz-klimaanpassung/klimaschutzaktivitaeten/klimaschutzmassnahmen-der-stadt- karlsruhe ▪ Stadt Karlsruhe (2012): Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe. URL: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/mobilitaet/verkehrsplanungen-und- konzepte/verkehrsentwicklungsplan-karlsruhe-vep ▪ Stadt Karlsruhe (2024) Statistik aktuell Bevölkerung, Die Karlsruher Bevölkerung im I. Quartal 2024. URL: https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2024/2024-03- bevoelkerung.pdf

  • Anlage 1_Fortschreibung Rahmenkonzept E-LIS
    Extrahierter Text

    Stand September 2024 Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Fortschreibung 2024 2 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................................................... 3 2 Status quo und Handlungsbedarf ................................................................................................................ 5 2.1 Stand der Ladetechnik ............................................................................................................................... 5 2.2 Bisheriger Ladeinfrastrukturaufbau in Karlsruhe ......................................................................................... 5 3 Leitziele der Stadt Karlsruhe für den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ............................ 7 4 Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Karlsruhe ............................................................... 8 4.1 Ausbau von Schnellladestationen .............................................................................................................. 8 4.2 Ausbau von Langsamladestationen .......................................................................................................... 10 5 Vorgehen und Verfahren für den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur............................... 11 5.1 Aufbau von Schnellladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich ................................................................... 11 5.2 Aufbau von Schnelllade-Hubs im öffentlich zugänglichen Raum .............................................................. 12 5.3 Aufbau von Langsamlade-Infrastruktur im öffentlichen Bereich ............................................................... 13 6 Pedelec-Ladeinfrastruktur ......................................................................................................................... 15 7 Quellen .................................................................................................................................................... 15 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auswahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Karlsruhe, unterschieden nach verschiedenen Ladeleistungen, Quelle: Going electric (2024): Stromtankstellenverzeichnis Karlsruhe .................... 6 Abbildung 2: Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Karlsruhe aus dem Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe ........ 9 Abbildung 3: Suchräume für potenzielle Schnelllade-Hubs an Knotenpunkten im Hauptverkehrsnetz, Quelle: UA, Stadt Karlsruhe .............................................................................................................................. 9 3 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 1 Ausgangslage und Zielsetzung Die Stadt Karlsruhe hat sich in ihrem „Klimaschutzkonzept 2030“ im Sommer 2020 zum Ziel gesetzt bis 2040 klimaneutral zu sein. Als erster Meilenstein sollen bis 2030 die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um 58% gegenüber 2010 gesenkt werden. Ein wesentlicher Beitrag, um diese Ziele zu erreichen, besteht, neben der Reduzierung von Kfz-Verkehr, in der Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf emissionsarme Alternativen. Die Maßnahme D 3.3 des Klimaschutzkonzeptes mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im öffentlichen (und öffentlich zugänglichen) Raum ist wichtige Voraussetzung für die Steigerung der E-Mobilität und ergänzt die private Ladeinfrastruktur (D3.2). Der nationale Klimaschutzplan 2050 sieht hierfür unter anderem eine vollständige Dekarbonisierung des Verkehrssektors – weg von fossilen, hin zu klimaneutralen Kraftstoffen – bis 2050 vor und fordert als ersten Schritt eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor aktuell noch um 42% gegenüber 1990 bis 2030 auf nationaler Ebene. Mit der aktuellen Novelle des nationalen Klimaschutzkonzepts kann jedoch erwartet werden, dass die Vorgaben für den Verkehrssektor in den kommenden Jahren weiter geschärft werden. Die Landesregierung strebt zur Erreichung des Zielwerts im Rahmen der Verkehrswende als eines von fünf Zielen an, dass jedes dritte Auto bis 2030 klimaneutral fährt. Um die Dispersion des elektrobetriebenen Individualverkehrs zu fördern, ist der Aufbau einer engmaschigen und attraktiven Ladeinfrastruktur notwendig. Dazu gehört der Aufbau einer Ladeinfrastruktur ▪ im privaten Raum, beispielsweise zu Hause oder beim Arbeitgeber, ▪ im öffentlichen Raum, der jederzeit zugänglich ist, ▪ im öffentlich zugänglichen Raum, der auf privaten Grundstücken liegt, beispielsweise an Tankstellen, in Parkhäusern, bei Kundenparkplätzen. Prognosen gehen davon aus, dass zukünftig bis zu 60-85% der Ladevorgänge in Baden-Württemberg im privaten Raum, zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden (vgl. e-mobil BW 2020, Bundesregierung 2019). Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden voraussichtlich in der eigenen Garage oder auf dem eigenen Stellplatz Ladestationen errichtet. Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) erfolgte die Novellierung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – kurz Wohneigentümergesetz (WEG) – nun in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 sowie die darauf basierenden Anpassungen im Mietrecht. Diese erleichtern Wohnungseigentümern und -eigentümerinnen sowie Mietern und Mieterinnen, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit auf dem eigenen beziehungsweise gemieteten Stellplatz zu installieren. Kern der Reform ist der Anspruch auf Zustimmung für bauliche Veränderungen zum Aufbau privater Ladeinfrastruktur. Ebenfalls wurde durch die Verabschiedung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 354) – kurz GEIG – ein Rahmen und Vorgaben für den zukünftigen Aufbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur a) bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen, b) bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ebenso wie c) bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden (Wohn- wie Nichtwohngebäuden) mit mehr als 10 Stellplätzen geschaffen. Zukünftig wird daher auch hier die Möglichkeit zum leichteren Aufbau einer Ladeinfrastruktur gegeben sein. Dem gegenüber werden voraussichtlich circa 15-40% der Ladevorgänge nicht privat 4 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 stattfinden können, weshalb der Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet forciert werden muss. Insbesondere für Haushalte ohne privaten Stellplatz, ebenso wie für die Langstrecken-Mobilität stellt die Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Ladestationen einen wesentlichen Faktor dar, um E-Mobilität nutzen zu können. Durch den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur müssen daher 1. Angebote für Privathaushalte geschaffen werden, die keine eigene Lademöglichkeit haben, 2. flexibles und schnelles Laden zwischendurch, zum Beispiel für Reisende, ermöglicht werden. Im Sinne des Klimaschutzkonzeptes sowie dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt, zielt das E- Ladeinfrastrukturkonzept daher darauf ab, einen Rahmen für den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum zu geben. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Lademöglichkeiten in Karlsruhe soll für potenzielle Betreiber und Betreiberinnen sowie für Nutzer und Nutzerinnen gleichermaßen übersichtlich und transparent gestaltet werden. Als Grundlage für das städtische Konzept dienen der Masterplan der Ladeinfrastruktur der Bundesregierung sowie die Strategie Ladeinfrastruktur Baden-Württemberg. Ferner fließen die Ziele des städtischen Parkraummanagements sowie die des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Karlsruhe in das Konzept mit ein. Des Weiteren werden Überlegungen zum Aufbau von öffentlicher Pedelec-Ladeinfrastruktur in das Konzept mit aufgenommen. Generelles Ziel des Gesamtkonzepts ist die Unterstützung eines strukturellen geordneten Ausbaus einer bedarfsgerechten, stromnetzdienlichen Ladeinfrastruktur für E-Autos, die vereinbar mit den Zielen der nachhaltigen Verkehrsentwicklung in Karlsruhe ist. Hierbei soll der Ausbau einer Ladeinfrastruktur sowohl im öffentlichen als auch im öffentlich zugänglichen Raum vorangetrieben werden. Dabei unterstützt die Stadt Karlsruhe, indem sie öffentliche Flächen für eine mögliche E- Ladeinfrastruktur prüft und – soweit erforderlich im Rahmen eines gesonderten Verfahrens – an einen Betreiber zur Verfügung stellt. Ebenfalls wird am Aufbau einer Ladeinfrastruktur für den städtischen Fuhrpark gearbeitet, in welchem es gegebenenfalls Anknüpfungspunkte an die öffentliche Infrastruktur geben wird. So wird beispielsweise die Möglichkeit diskutiert, städtische Ladestationen, sofern die Randbedingungen dies zulassen, auch öffentlich zugänglich zu machen. Die Fortschreibung 2024 erfolgt nach der Evaluation der mehrjährigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts. Basis sind die Auswertung der bisher geprüften Flächen, die Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, eine Markterkundung unter potentiellen Betreibern der Flächen sowie die bundes- und landesweiten Entwicklungen und Konzepte anderer Städte. 5 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 2 Status quo und Handlungsbedarf 2.1 Stand der Ladetechnik Aktuell ist im öffentlich zugänglichen oder öffentlichen Raum in Deutschland überwiegend konduktives so genanntes Langsamladen mit Wechselstrom (AC-Laden) möglich. Ladeleistungen variieren hier zwischen 3,7 kW bis zu 22 kW. Im Gegensatz zum so genannten Schnellladen via Gleichstrom (DC-Laden) dauert das Laden mit Wechselstrom länger, da beim Gleichstromladen aufgrund höherer Ladeströme in kürzerer Zeit eine relativ große Menge der Batteriekapazität nachgeladen wird. Die Ladeleistungen für Schnellladen liegen üblicherweise zwischen 50 kW und bis zu 400 kW (auch HPC: High Power Charging), sodass ein Aufladen des E-Fahrzeugs mit entsprechender Batteriekapazität innerhalb weniger Minuten und damit eine höhere Frequentierung der Ladesäule möglich wird. Schnellladen ist aktuell im öffentlich zugänglichen Raum zunehmend im Ausbau,um die Langstrecken-Mobilität mittels E-Fahrzeugen sowie die urbane Mobilität für E-Fahrzeug-Nutzer und - Nutzerinnen ohne eigenen Stellplatz zu begünstigen. Voraussetzung für Schnellladen bzw. High Power Charging (HPC) ist die Kompatibilität des Fahrzeugs mit der Ladesäule. Da die Fahrzeug-Batterie selbst nur mit Gleichstrom geladen werden kann, ist das Ladegerät zum Umwandeln des Wechselstroms beim Langsamladen im Fahrzeug verbaut, während es beim Schnellladen in der Ladesäule integriert ist. Als Standard-Stecker für das Langsamladen ist der Typ-2 Stecker etabliert, für Schnellladen hat sich das Combined Charging Stecker-System (CCS), auf dem europäischen Markt durchgesetzt. Beide bilden den Standard für öffentlich zugängliche Ladesäulen in der Ladesäulenverordnung. Darüber hinaus war für das Schnellladen auch der CHAdeMO-Stecker eine relevante Variante, deren Bedeutung und Nutzung jedoch stark abnimmt. Im asiatischen Raum ist er der Standard-Stecker an Ladestationen und war daher bei früheren asiatischen Auto-Modellen verbaut. 2.2 Bisheriger Ladeinfrastrukturaufbau in Karlsruhe Basierend auf der Datenerhebung des statistischen Jahrbuches der Stadt Karlsruhe belief sich der Bestand an Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen in den 27 Stadtvierteln in 2022 auf 154.630 Fahrzeuge. Davon betrug der Anteil an elektrobasierten sowie Plug-In-Hybriden 5,1 Prozent (7.825 Fahrzeuge). Der Bestand an öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Stadt Karlsruhe beträgt, Stand Juli 2024, etwa 430. Davon befinden sich 54 Ladepunkte im öffentlichen Raum, die im Zuge eines Pilotprojekts gebaut wurden. Der Rest befindet sich im öffentlich zugänglichen Raum, auf Kundenparkplätzen, in Parkhäusern etc. Der Anteil an Schnellladesäulen am Bestand der öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Stadt Karlsruhe beträgt 22 Prozent und spiegelt somit im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg (Stuttgart - 6 Prozent, Heidelberg – 13 Prozent, Freiburg im Breisgau – 14 Prozent) die bisherige Ausrichtung auf den Ausbau einer Schnelllade- Ladeinfrastruktur wieder. Die meisten Ladestandorte der Stadt Karlsruhe befinden sich im Innenstadtgebiet und liegen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und Verweilmöglichkeiten. Die vorhandenen Ladesäulen sind mit den gängigen Anschlusssteckern ausgestattet, sodass aktuelle Fahrzeug-Modelle – elektrobasierte sowie Plug-In-Hybride – daran geladen werden können. 6 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 Stationen mit Störung Abbildung 1: Auswahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Karlsruhe, unterschieden nach verschiedenen Ladeleistungen, Quelle: Going electric (2024): Stromtankstellenverzeichnis Karlsruhe Das erste „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Lade- infrastruktur der Stadt Karlsruhe“ wurde 2021 erarbeitet und durch den Gemeinderat beschlossen. Im Rahmenkonzept sind die Ziele, die allgemeine Ausrichtung des E-LIS Ausbaus, sowie Ausschlusskriterien für Flächen festgehalten, die für den Ausbau einer E- Ladeinfrastruktur relevant sind. Hierbei hatte die Stadt Karlsruhe bisher im öffentlichen Raum insbesondere den Ausbau von Schnellladestationen auf Schnelllade-Hubs rund um das Stadtgebiet im Fokus. Zur Umsetzung des ersten Rahmenkonzepts wurden kontinuierlich öffentliche Flächen auf ihre Eignung geprüft, um sie nach Möglichkeit in einem entsprechenden Verfahren Betreibern für den Ausbau und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es hat sich gezeigt, dass nur wenige Flächen die hohen wirtschaftlichen und technischen Anforderungen an Schnellade-Standorte erfüllen. Entsprechend wurde das Rahmenkonzept 2024 überarbeitet. Zum einen wurden die Kriterien für Schnelllade-Standorte angepasst. Zum anderen wurde die Möglichkeit des Aufbaus von Langsamlade-Standorten ergänzt, um eine ausreichende Beschleunigung im Aufbau der E-Ladeinfrastruktur zu erreichen. 7 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 3 Leitziele der Stadt Karlsruhe für den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Die Stadt Karlsruhe hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht, stromnetzdienlich und im Zuge der Stadt- und Verkehrsplanung zukunftsorientiert voranzutreiben, um ein ergänzendes Angebot zur privaten Ladeinfrastruktur zu schaffen. Wesentliche Leitziele hat sich die Stadt Karlsruhe hierfür gesetzt: 1. Im öffentlichen Raum soll neben dem Ausbau von Schnellladesäulen (bzw. HPC) nachrangig auch der Ausbau von Langsamladesäulen vorangetrieben werden. Durch den Aufbau von Schnellladesäulen soll möglichst vielen Nutzern und Nutzerinnen das kurzzeitige Laden ermöglicht sowie der Flächen- und Ressourcenverbrauch auf öffentlicher Fläche für Parken und Ladevorgänge minimiert werden. Auf Flächen, auf denen der Aufbau von Schnellladesäulen nicht möglich ist, soll bei Erfüllung definierter Standortkriterien der Aufbau von Langsamladesäulen Nutzerinnen und Nutzern bedarfsorientiertes kostengünstigeres Laden ermöglichen. 2. Die Verwendung von Ökostrom soll angestrebt werden: Durch die Elektromobilität verringert sich die Luftverschmutzung aus CO 2 und Stickoxiden im Stadtgebiet. Der klimarelevante Vorteil des E-Autos erhöht sich deutlich, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien kommt. 3. Laden soll so einfach wie Tanken sein: Um den Flächenverbrauch im öffentlichen Raum so gering wie möglich zu halten, sollen Schnellladesäulen insbesondere auf bereits vorhandenen öffentlich zugänglichen Parkplätzen abseits des Straßenparkens als Schnelllade-Hubs rund um das Stadtgebiet aufgebaut werden. 4. Die Einrichtung von Normalladestationen für Carsharing-Fahrzeuge auf ausgewiesenen Carsharing-Stellplätzen ist beabsichtigt, da Carsharing einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität darstellt. 5. In Quartieren, insbesondere den Gründerzeitgebieten (z.B. Oststadt, Südstadt), ohne private Stellplätze sollen E-Ladeinfrastruktur-Angebote im öffentlich zugänglichen Raum wie bspw. in Parkhäusern oder Tiefgaragen geschaffen werden: Bewohnerinnen und Bewohnern wie Besucherinnen und Besuchern soll die Möglichkeit gegeben werden vor Ort, abseits des Straßenraums, laden zu können. 6. Auf öffentlichen Flächen werden keine privaten Pkw-Lademöglichkeiten aufgebaut: Für eine private Lademöglichkeit auf öffentlicher Fläche müsste öffentlicher Verkehrsraum zum Abstellen von Fahrzeugen exklusiv zur Verfügung gestellt werden. Dies widerspricht dem Grundsatz des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen. Eine Ausnahme besteht für Carsharing-Fahrzeuge. 7. Öffentliche Ladeinfrastruktur soll jederzeit für alle zugänglich und nutzbar sein: Dies setzt einen diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zur Ladeinfrastruktur voraus, welcher bei der Auswahl sowie dem Aufbau von Ladeinfrastruktur und entsprechend der Ladesäulenverordnung zu berücksichtigen ist. 8 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 4 Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Karlsruhe 4.1 Ausbau von Schnellladestationen 4.1.1 Schnellladen im öffentlichen Raum Mit Blick auf den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Karlsruhe stellt die Minimierung des Flächen- und Ressourcenverbrauchs für den Verkehr eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung dar. So soll als ein Teilziel des VEPs die Attraktivität der Innenstadt und der Stadtquartiere erhöht werden. Im Fokus steht dabei die Aufenthaltsfunktion des öffentlichen Straßenraums zu stärken sowie ein adäquates Parkraumangebot (für Kfz und Fahrräder) zu sichern und quartiersfremden bzw. störenden Kfz-Verkehr zu reduzieren (vgl. Stadt Karlsruhe 2012). Schnellladestationen können hierbei aufgrund ihrer vermehrten Nutzbarkeit einen hohen Beitrag leisten, Flächen zu schonen. Jedoch sind sie auf Grund ihrer Technik und der größeren Frequentierung mit höheren Lärmemissionen verbunden, weshalb bei der Anordnung von Ladestationen immer ein angemessener Abstand zur Wohnbebauung erforderlich wird. Der Aufbau von Schnell-Ladestationen im öffentlichen Raum soll daher möglichst nicht innerhalb der Wohnquartiere erfolgen, sondern auf Flächen für Verkehrsinfrastruktur im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen. Dies dient dazu, den ohnehin schon hohen Parksuchverkehr innerhalb der Quartiere nicht durch Ladesuchverkehr zu verstärken bzw. Entwicklungen zur Neuordnung des Parkraums (Parkraummanagement) entgegen zu laufen. Hauptverkehrsstraßen der Straßenkategorien AS 0/I bis HS III haben eine hohe Bündelungsfunktion. Ziel ist, große Schnellladestationen in deren Umfeld anzusiedeln, damit möglichst keine Um- und Mehrwege für das Aufladen eines E-Fahrzeuges entstehen. Kleinere Schnellladestationen für Quartiere sind an Hauptverkehrsstraßen der Straßenkategorie „HS IV/ES IV“ möglich, wenn sich die Standorte städtebaulich integrieren lassen und möglichst keine Fremdverkehre in die Quartiere angezogen werden. Für die Standortwahl ist außerdem eine gute Verweilmöglichkeit während des Ladens, z. B. eine Einkaufsmöglichkeit notwendig. Die Abbildung 2 aus dem Verkehrsentwicklungsplan gibt eine Übersicht über das Hauptverkehrsnetz in der Stadt Karlsruhe. 9 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 Abbildung 2: Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Karlsruhe aus dem Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe 4.1.2 Schnellladen im öffentlich zugänglichen Raum Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum ist ein wichtiger Bestandteil für die Schaffung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Zentral im Fokus soll hierbei der Aufbau von Schnelllade-Hubs (DC-Lade-Hubs) rund um das Stadtgebiet stehen, die wie Tankstellen angefahren werden können (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Suchräume für potenzielle Schnelllade-Hubs an Knotenpunkten im Hauptverkehrsnetz, Quelle: UA, Stadt Karlsruhe 10 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 Durch Bündelung mehrerer Schnellladesäulen an einem Standort (Lade-Hub) wird eine nachhaltige, flächenschonende Verkehrsentwicklung ermöglicht, da Schnelllade-Hubs im Vergleich zu einzelnen Stationen mit geringeren Leistungen weniger Platz beanspruchen (vgl. Agora Verkehrswende 2020). Neben einer guten Anbindung rund um das Stadtgebiet sollen Schnelllade-Hubs auch für den Fern- und überregionalen Verkehr leicht erreichbar sein, um schnell und flexibel als Lade-Ziel zwischendurch angefahren werden zu können. Abbildung 3 gibt einen Überblick über potenzielle Suchräume. Schnelllade-Hubs sollen, wo möglich, auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Flächen aufgebaut werden. Zudem sollen auch städtische Flächen auf ihre Eignung überprüft und für den Aufbau von Schnelllade-Hubs zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau auf öffentlich zugänglichen Flächen wird jedoch priorisiert, um den zusätzlichen öffentlichen Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Erforderlich für den Ausbau von Schnelllade-Hubs im öffentlich zugänglichen Raum ist daher a) die Kooperation mit Gewerbebetrieben, die über öffentlich zugängliche Parkplatzflächen, wie Kundenparkplätze, verfügen, b) die Kooperation mit dem Tankstellengewerbe 1 , da diese bereits eine gute Erreichbarkeit aufweisen sowie c) die vorhandenen Förderprogramme von Land und Bund zu nutzen und zu bewerben, um das Interesse am Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Aktuell ist das: - Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfras truktur-elektrofahrzeuge-in-deutschland.html 4.2 Ausbau von Langsamladestationen 4.2.1 Langsamladen im öffentlichen Raum Für einen bedarfsgerechten, stromnetzdienlichen und zukunftsorientierten Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur wird neben Schnellladesäulen auch des Ausbaus von Langsamladesäule verfolgt. Der Aufbau von Langsam-Ladestationen im öffentlichen Raum soll daher möglichst sukzessiv flächendeckend stattfinden, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Laden leicht zugänglich zu machen. Das Ziel ist eine bedarfsorientierte Grundversorgung der Stadtteile. Gerade in Stadteilen mit einer hohen Wohndichte ist das Langsam-Laden ein wichtiger Baustein. Der sukzessive Aufbau einer Langsamlade-LIS der einzelnen Stadtgebiete wird nach einer Bedarfsanalyse und definierten Kriterien erfolgen. Der Leitfaden definiert Steuerungs- und Regulierungsmöglichkeiten für einen kontrollierten AC-LIS-Ausbau. Er beinhaltet eine Zielwertberechnung, Bedarfsanalyse, Verteilung von AC-Ladepunkt-Kontingenten auf die Stadtteile, das Verfahren zur Flächenvergabe für den Aufbau von AC-Ladesäulen sowie Rahmenbedingungen für die antragstellenden Unternehmen für die ersten zwei Ausbaujahre 2025 und 2026. Der Leitfaden wird in 2026 aktualisiert und für die Folgejahre ab 2027 bis 2030 fortgeschrieben. 1 Das Bundeskabinett hat im Mai 2024 die gesetzliche Verpflichtung beschlossen, wonach große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt an ihren Tankstellen anbieten müssen. 11 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 4.2.2 Langsamladen im öffentlich zugänglichen Raum Angebote zum Langsamladen sollen im öffentlich zugänglichen Raum angeregt werden. Insbesondere in den Quartieren, wo keine privaten Stellplätze verfügbar sind, ist es notwendig Langsamlademöglichkeiten (zum Beispiel in Tiefgaragen, Parkhäusern, Dauerplatzvermietungen, Sammelparkplätzen oder auf Kundenparkplätzen) zu schaffen. Hierfür müssen Wege gefunden werden, wie die Eigentümer und Eigentümerinnen von geeigneten Flächen bei dem Ausbau unterstützt werden können. Ebenfalls wird angestrebt, die Anforderungen des GEIG (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) bei Neubauten der Stadt sowie bei Verträgen mit Dritten (Grundstücksverkaufsverträgen der Stadt, städtebauliche Verträge) überzuerfüllen, um den Zuwachs an Ladepunkten zu beschleunigen. 5 Vorgehen und Verfahren für den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Um den Ausbau auf öffentlichen wie öffentlich zugänglichen Ladestationen voranzubringen, ist es notwendig, dass die Stadt vorab geeignete Flächen identifiziert sowie das Verfahren für den Aufbau der Ladeinfrastruktur festlegt, um einen bedarfsgerechten Ausbau zu gewährleisten. Auf öffentlichen Flächen wird der Aufbau von E-Ladeinfrastruktur dabei entweder über eine öffentliche Ausschreibung für DC-Standorte oder über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfolgen. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für AC-Standorte erfolgt direkt auf eine Antragsstellung nach Prüfung im Rahmen des Leitfadens (Anlage Leitfaden für den Ausbau von AC- Ladestationen (Langsamladen)) oder über die Plattform „FlächenTOOL“, einem Instrument für den Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur des Bundeswirtschaftsministeriums. Infrage kommende Flächen werden von der Stadt Karlsruhe in das FlächenTOOL eingestellt. Die Eignungskriterien und das Verfahren für AC-Standorte sind im AC-Leitfaden (Anlage Leitfaden für den Ausbau von AC- Ladestationen (Langsamladen)) beschrieben. 5.1 Aufbau von Schnellladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich Für die Wahl geeigneter Standorte für Schnellladesäulen im öffentlichen Bereich wurden von der Stadt folgende Kriterien identifiziert, die es zu berücksichtigen gilt: Standortlage a) Straßenrechtliche Kriterien b) Straßenverkehrsrechtliche Kriterien c) Gestalterische Kriterien d) Planungsrelevante Kriterien e) Aspekte der Gemeinverträglichkeit f) Bestehende öffentliche Parkplätze g) Kein bestehender Parkdruck h) Verkehrsgünstige Lage mit geeigneten Verweilmöglichkeiten und hoher Frequentierung durch Kfz i) Hohe Sichtbarkeit und ausreichende Beleuchtung j) Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur k) Einfügen in das Stadtbild l) Realisierung von Lade-Hubs und an sinnvollen Standorten als gemischte Schnell- und Langsam- Lade-Hubs 12 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 m) Konkurrierende Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise Gewerbeentwicklungsflächen) n) In Gebieten mit hohem Bedarf / guter Eignung zum Schnellladen sollen auch städtische Flächen geprüft werden, auf denen bisher keine befestigten Parkplatzflächen vorhanden sind. Dies können beispielsweise Parkflächen ohne befestigte Oberfläche („Schotterparkplätze“) sein. Stellplatznutzung a) Zugänglichkeit für einen größeren Nutzerkreis durch Beschränkung des Ladezeitraums auf zwei Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. b) Keine Begrenzung des Ladezeitraums gegebenenfalls zwischen 22 und 6 Uhr, um ein Nachtladen zu ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen. Verfügbarkeit von Parkraum a) Senkrechtparkplätze, damit auch sicher zwei Kfz gleichzeitig geladen werden können b) Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen ohne spezifische Nutzungszuweisung, zum Beispiel Lieferparkplätze c) Mögliche Freigabe von städtisch bewirtschafteten Parkplätzen mit entstehenden finanziellen Einbußen d) Mögliche Vergrößerung der Parkplätze auf je drei Meter Breite im Sinne der Barrierefreiheit Individuelle Parkplatzsituation inkl. Umgebung a) Platz für mögliche Beschilderung b) Abstände zu Wohngebäuden nach Stand der Technik erforderlich, da Lärmemissionen durch Lüfter-Geräusche der Schnellladestationen entstehen können c) Abstand zu ausgewachsenen Baumkronen/Wurzelräumen und Grünflächen d) Abstand zu Altglas-Containern e) Keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender Netzinfrastruktur a) Vorhandensein ausreichender Netzleistung in unmittelbarer Nähe b) Platz zum Errichten einer Trafo-Station und eines Messwandlerschranks, falls notwendig c) Leitungssituation im Boden (Platz für Fundament) 5.2 Aufbau von Schnelllade-Hubs im öffentlich zugänglichen Raum Neben dem Ausbau von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen ist es zweckmäßig, den Ausbau – insbesondere von Schnelllade-Hubs – auf geeigneten öffentlich zugänglichen Flächen voranzutreiben, die nicht im Besitz der Stadt sind. Gefördert werden könnte dies über Zuschussprogramme von Bund und Land, mit dem die Herstellung von Lade-Hubs auf privaten öffentlich zugänglichen Flächen bezuschusst wird. Kriterien für die Flächensuche sind: Standortlage a) Bestehende Parkplätze > 1000 qm, Gewerbegebiet, Tankstelle oder ähnliches b) Lage am Hauptverkehrsnetz c) Verkehrsgünstige Lage mit Verweilmöglichkeiten und hoher Frequentierung d) Hohe Sichtbarkeit und ausreichende Beleuchtung e) Dauerhafte Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur 13 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 Stellplatznutzung c) Zugänglichkeit für einen größeren Nutzerkreis durch Beschränkung des Ladezeitraums auf zwei Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. d) Keine Begrenzung des Ladezeitraums gegebenenfalls zwischen 22 und 6 Uhr, um ein Nachtladen zu ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen. Stellplatzprofil a) Errichtung der Ladeinfrastruktur an Senkrechtparkplätzen, damit auch sicher zwei Kraftfahrzeuge gleichzeitig geladen werden können b) Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen ohne spezifische Nutzungszuweisung (zum Beispiel Kaufzwang) c) Parkplätze mit je drei Meter Breite im Sinne der Barrierefreiheit Individuelle Parkplatzsituation inkl. Umgebung a) Platz für mögliche Beschilderung b) Abstände zu Wohngebieten wegen Lärmemission c) Abstand zu ausgewachsenen Baumkronen/Wurzelräumen und Grünflächen d) Keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender Netzinfrastruktur a) Vorhandensein ausreichender Netzleistung in unmittelbarer Nähe b) Platz zum Errichten eines Trafos, falls notwendig c) Leitungssituation im Boden (Platz für Fundament) 5.3 Aufbau von Langsamlade-Infrastruktur im öffentlichen Bereich Ein Ausbau von Langsam-Lademöglichkeiten soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Laden leicht zugänglich ermöglichen und eine bedarfsorientierte Grundversorgung der Stadtteile sicherstellen. Um einen kontrollierten AC-LIS-Ausbau zu regulieren, wurde ein Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen entwickelt (Anlage Leitfaden für den Ausbau von AC-Ladestationen (Langsamladen)). Der Leitfaden definiert Steuerungs- und Regulierungsmöglichkeiten für einen kontrollierten AC-LIS-Ausbau. Er beinhaltet eine Zielwertberechnung, Bedarfsanalyse, Verteilung von AC-Ladepunkt-Kontingenten auf die Stadtteile, das Verfahren zur Flächenvergabe für den Aufbau von AC-Ladesäulen sowie Rahmenbedingungen für die antragstellenden Unternehmen für die ersten zwei Ausbaujahre 2025 und 2026. Der Leitfaden wird in 2026 aktualisiert und für die Folgejahre ab 2027 bis 2030 fortgeschrieben. Der Ausbau von Langsam-Lademöglichkeiten soll zur Schonung des Gemeingebrauchs sowie der Parkkonkurrenz dem tatsächlichen Bedarf, unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen, entsprechen. Für die Wahl geeigneter Standorte für Langsam-Ladesäulen im öffentlichen Bereich wurden von der Stadt folgende Kriterien identifiziert, die es zu berücksichtigen gilt: Standortlage a) Straßenrechtliche Kriterien b) Straßenverkehrsrechtliche Kriterien c) Gestalterische Kriterien d) Planungsrelevante Kriterien 14 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 e) Aspekte der Gemeinverträglichkeit f) Bestehende öffentliche Parkplätze g) Kein bestehender Parkdruck h) Entgegenwirken einer bestehenden oder geplanten Verkehrsberuhigung i) Keine Beeinträchtigung benachbarter Parkplätze und Radwege j) Verbleibende ausreichende Gehwegbreite wird eingehalten k) Ausgewogene Verteilung der Ladepunkte im jeweiligen Stadtteil l) Wenn möglich und sinnvoll bevorzugter Ausbau von Schnell- und High-Power Charging (Ultraschnell) Ladepunkten gegenüber Langsam-Ladepunkten m) Da Langsam-Ladepunkte nur geringe Mengen an Verkehr anziehen und wenig Lärm verursachen, kann auf Einschränkungen, wie der Abstand zur Wohnbebauung und Lage außerhalb von Wohngebieten, verzichtet werden. Langsam-Ladesäulen sollen die Anwohnenden vor Ort in den Stadteilen versorgen und ziehen keinen Fremdverkehr an. n) Je nach Standort müssen Interessen eventuell betroffener Leitungsträger berücksichtigt werden Stellplatzprofil a) Senkrechtparkplätze und Schrägparkplätze, damit sicher zwei Kraftfahrzeuge gleichzeitig geladen werden können b) Im näheren Umfeld ausreichende Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen und Schrägparkplätzen ohne spezifische Nutzungszuweisung, zum Beispiel Lieferparkplätze / Stellplätze für Menschen mit Behinderung c) Keine bereits vorhandene Nutzungszuweisung (z.B. Behindertenparkplatz nach §45 Abs. 1 b Nr. 2 StVO: eingeschränktes Halteverbot, bewirtschaftete Fläche, etc.) Stellplatznutzung a) Zugänglichkeit für einen größeren Nutzerkreis durch Beschränkung des Ladezeitraums auf vier Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. b) Keine Begrenzung des Ladezeitraums gegebenenfalls zwischen 22 und 6 Uhr, um ein Nachtladen zu ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen. Individuelle Parkplatzsituation inkl. Umgebung a) Platz für mögliche Beschilderung b) Keine Beeinträchtigung von Verkehrseinrichtungen, Beschilderungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen c) Ausreichender Abstand zu ausgewachsenen Baumkronen / Wurzelräumen und Grünflächen d) Grünflächen werden grundsätzlich nicht für Standorte ausgewählt. Weiterhin werden diese und der städtische Baumbestand nicht beeinträchtigt. e) Keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender Netzinfrastruktur a) Ausreichende Netzleistung am Standort b) Leitungssituation im Boden 15 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 6 Pedelec-Ladeinfrastruktur Neben dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur für E-Pkws ist auch die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den Umweltverbund (Zu Fuß, Fahrrad und öffentlicher Personennahverkehr) angestrebt, um die Verkehrswende zu erreichen. Als Fahrradstadt unterstützt die Stadt Karlsruhe daher grundsätzlich die Förderung des Radverkehrs und steht der Installation von Ladestationen für E- Bikes an geeigneten Stellen im Stadtgebiet positiv gegenüber. Generell können E-Bikes an normalen Haushaltssteckdosen geladen werden. Elektrische Reichweiten sind mittlerweile bei gemischter Fahrweise von 50 bis 100 km möglich, abhängig von der Kapazität des Akkus sowie den Einsatzbedingungen. Es ist daher davon auszugehen, dass Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ihre E-Bikes überwiegend zu Hause oder beim Arbeitgeber laden werden. Öffentlich zugängliche E-Bike-Ladesäulen sind vor allem für touristische Langstecken-Fahrer und -Fahrerinnen von Bedeutung. Hier sind geeignete Standorte zu identifizieren und mit E-Bike-Ladestationen auszustatten. Die Stadt unterstützt Gastronomiebetriebe oder andere Einzelhändler, die Lademöglichkeiten für Pedelecs anbieten mit entsprechenden Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit. 7 Quellen • Agora Verkehrswende (2020): Weiter denken, schneller laden: Welche Ladeinfrastruktur es für den Erfolg der Elektromobilität in Städten braucht, Diskussionspapier. URL: https://www.agora- verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2020/LIS/Agora-Verkehrswende_Weiter-denken- schneller-laden.pdf • BMU (2016): Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html • Bundesnetzagentur (2024): Bestand Ladesäulen in Karlsruhe, URL: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html • Bundesregierung (2019): „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung: Ziele und Maßnahmen für den Ladeinfrastrukturaufbau bis 2030. URL: https:// www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/masterplanladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFil e. • e-mobil BW (2020) „Strategie Ladeinfrastruktur Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (Hrsg.) URL: https://www.e-mobilbw.de/fileadmin/media/e- mobilbw/Publikationen/Broschueren/SDA_Strategie_Ladeinfrastruktur.pdf • Going electric (2024): Stromtankstellenverzeichnis Karlsruhe. URL: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ • Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2024): FlächenTOOL und StandortTOOL. URL: https://nationale-leitstelle.de/ • Stadt Karlsruhe (2020): „Klimaschutzkonzept 2030“. URL: https://www.karlsruhe.de/umwelt- klima/klimaschutz-klimaanpassung/klimaschutzaktivitaeten/klimaschutzmassnahmen-der-stadt- karlsruhe • Stadt Karlsruhe (2012): Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe. URL: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/mobilitaet/verkehrsplanungen-und- konzepte/verkehrsentwicklungsplan-karlsruhe-vep 16 | Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe – Fortschreibung 2024 • Stadt Karlsruhe (2022: ) Statistisches Jahrbuch 2022 der Stadt Karlsruhe. URL: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/statistisches-jahrbuch-2022-der- stadt-karlsruhe-erschienen • Starterset Elektromobilität (2024): Tank- und Ladeinfrastruktur. Öffentlicher Bereich – Kommune. URL: https://www.xn--starterset-elektromobilitt- 4hc.de/Bausteine/Ladeinfrastruktur/handlungsleitfaden/kommune (aufrufbar über das Seiten- Menü: „Planung“ → „Was?“)

  • Beschlussvorlage
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    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0458 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.10.2024 4 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 16 Ö Entscheidung Kurzfassung Das erste Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur (E-LIS) der Stadt Karlsruhe mit dem Fokus auf den Aufbau von Schnell-Ladesäulen wurde im September 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Die Verwaltung hat das Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E- Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe bedarfsorientiert fortgeschrieben (Anlage 1). Außerdem wird das Konzept mit einem Leitfaden für den Ausbau von AC-Ladestationen (Langsamladen) ergänzt (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt, Dachmarke Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bestand und errechneter Bedarf an Ladepunkten Basierend auf der Datenerhebung des statistischen Jahrbuches der Stadt Karlsruhe belief sich der Bestand an Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen in den 27 Stadtvierteln in 2022 auf 154.630 Fahrzeuge. Davon betrug der Anteil an elektrobasierten sowie Plug-In-Hybriden 5,1 Prozent (7.825 Fahrzeuge). Der Bestand an öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Stadt Karlsruhe beträgt, Stand August 2024, etwa 430. Davon befinden sich 54 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum, die im Zuge eines Pilotprojekts gebaut wurden. Die weiteren ca. 376 Ladepunkte befinden sich im öffentlich zugänglichen Raum, vorwiegend auf Kundenparkplätzen, in Parkhäusern und an Tankstellen. Die meisten Ladestandorte der Stadt Karlsruhe befinden sich im Innenstadtgebiet und liegen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und Verweilmöglichkeiten. Die vorhandenen Ladesäulen sind mit den gängigen Anschlusssteckern ausgestattet, sodass aktuelle Fahrzeug-Modelle – elektrobasierte sowie Plug-In-Hybride – daran geladen werden können. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH im Jahr 2020 erstmals die Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf“ verfasst. Diese untersucht den Ladebedarf im öffentlichen Raum auf Grundlage von fünf verschiedenen Szenarien. Um der dynamischen Entwicklung der Elektromobilität gerecht zu werden, hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Juli 2024 eine aktualisierte Neuauflage der Studie veröffentlicht. Die Studie untersucht den zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur in Deutschland und zeigt, dass bis 2030 zwischen 380.000 und 680.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte benötigt werden. Bezogen auf 83,4 Millionen Einwohner in Deutschland und 304.500 Einwohner*innen in Karlsruhe, bedeutet dies, dass im Jahr 2030 ein Bedarf von 1.390 bis 2.480 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Karlsruhe erreicht werden sollte. Um das Ziel des BMDVs zu erreichen, bedarf es einer Erhöhung der Ausbaugeschwindigkeit für öffentlich zugängliche Ladestationen und somit einer effizienteren Unterstützung durch die Stadt Karlsruhe in diesem Prozess. Umsetzung des bestehenden Rahmenkonzepts für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Lade-infrastruktur der Stadt Karlsruhe Das erste „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Lade- infrastruktur der Stadt Karlsruhe“ wurde 2021 erarbeitet und durch den Gemeinderat beschlossen. Im Rahmenkonzept sind die Ziele, die allgemeine Ausrichtung des E-LIS Ausbaus, sowie Eignungskriterien für Flächen festgehalten, die für den Ausbau einer E-LIS relevant sind. Nach der bisherigen Ausrichtung des Rahmenkonzepts sollte im öffentlichen Raum insbesondere der Ausbau von Schnellladestationen mit Fokus auf Schnelllade-Hubs rund um das Stadtgebiet forciert werden. Zur Umsetzung des ersten Rahmenkonzepts wurden kontinuierlich öffentliche Flächen auf ihre Eignung geprüft, um sie nach Möglichkeit in einem entsprechenden Verfahren, Betreibenden für den Ausbau und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Anfang 2023 wurde eine Ausschreibung zur Flächenvergabe von vier E-LIS-Standorten in einem Konzessionsvergabeverfahren gestartet. Allerdings konnte kein Betreibender gefunden werden, da die Ausschreibungskriterien für die teilnehmenden Betreibenden nicht wirtschaftlich waren (zu kurze Laufzeiten und Vergabe der vier Standorte in einem Paket). Basierend auf den Erkenntnissen einer anschließenden umfangreichen Markterkundung, wurden die Ausschreibungskriterien für nachfolgende Vergaben optimiert, wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 24. Januar 2024 angekündigt (TOP 10, Verschiedenes). – 3 – Im Zeitraum von Mitte 2021 bis Ende 2023 wurden insgesamt 118 Flächen auf ihre Eignung zum Bau einer E-LIS zum Schnellladen gemäß des Rahmenkonzeptes geprüft. Nur sechs Flächen wurden nach den Kriterien des Rahmenkonzepts für passend befunden. Der hohe Anteil an ungeeigneten Flächen kann direkt auf die hohen Anforderungen von Schnellladesäulen und den reinen Fokus des Rahmenkonzepts auf Schnellladen zurückgeführt werden. Hierzu zählen vor allem der Abstand zur Wohnbebauung aus Lärmschutzgründen, die Vorgabe, keine Schnellladestationen in Wohngebieten, sondern nur an Hauptverkehrsstraßen zu erlauben, erforderlicher Trafostandort sowie Flächen-Nutzungskonkurrenzen. Langsam-Ladesäulen, die ein reduziertes Laden bis 22 kW ermöglichen, wurden bisher im Rahmenkonzept nicht weiterverfolgt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer Schnellladesäule die Ladedauer im Gegensatz zu Langsam-Ladesäulen deutlich kürzer ist. Das bewirkt, dass bei Schnellladesäulen eine höhere Anzahl an Fahrzeugen in der gleichen Zeit (zum Beispiel an einem Tag) laden können, wodurch die Ladesäule einem größeren Kreis an Nutzenden zur Verfügung steht. Dies entspricht einem „Tankstellenprinzip“. Überarbeitung des Rahmenkonzepts Auswertungen der bisher untersuchten Standorte, Markterkundungen, Rückmeldungen von Bürger*innen, der Austausch und Vergleich mit anderen Kommunen und die Erfahrungen bei der Planung von E-LIS-Standorten in den vergangenen Jahren, haben gezeigt, dass nur wenige Flächen die hohen wirtschaftlichen und technischen Anforderungen an Schnellade-Standorte erfüllen, und dass der bedarfsgerechte Ausbau einer Langsam-Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in allen 27 Stadtteilen notwendig ist, um der Nachfrage von ansteigenden Nutzungszahlen entgegenzukommen und die Ausbauziele des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu erreichen. Der Arbeitskreis E-LIS (geleitet vom Umwelt- und Arbeitsschutz, teilnehmende Dienststellen: Gartenbauamt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Wirtschaftsförderung) hat daher folgende Anpassungen des Rahmenkonzepts vorgenommen. Einige davon betreffen das interne Prüfverfahren, andere wurden in der Fortschreibung des Rahmenkonzepts (Anlage) als konzeptionelle Punkte geändert. Im Rahmenkonzept – Fortschreibung 2024 sind Ergänzungen und Streichungen über eine Gelbmarkierung kenntlich gemacht. 1. Anpassungen der Anforderungen für Flächen zum Schnellladen: o Beschleunigung des Ausbaus von Schnell-Ladesäulen durch Verringerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung von 30 auf 15 Meter. o Wegfall der Pflicht zur Nähe zu Hauptstraßen. Grund für das Kriterium war, dass kein Verkehr in die Wohngebiete gezogen werden und, dass die Anfahrt an eine Ladesäule so kurz wie möglich gehalten werden soll. Da eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Wohngebiet einen eigenen Ablehnungsgrund darstellt, sind diese Regeln redundant. Die seltenen Fälle, in denen eine Entfernung zur Hauptstraße ohne die Lage in einem Wohngebiet vorliegt sind meist Gewerbegebiete. In diesen Fällen wäre eine Möglichkeit zum Ausbau von E-LIS aufgrund der Möglichkeiten für die lokale Wirtschaft jedoch wünschenswert Anlage 1, Seite 8. o In Gebieten mit hohem Bedarf / guter Eignung zum Schnellladen sollten städtische Flächen geprüft werden, auf denen bisher keine befestigten Parkplatzflächen vorhanden sind. Dies können beispielsweise Parkflächen ohne befestigte Oberfläche („Schotterparkplätze“) sein. Auch eine stärkere Priorisierung von Schnellladehubs gegenüber konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten sollte angestrebt werden (siehe Anlage 1, Seite 11). 2. Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus von E-LIS bei Neubau- und Bestandsgebäuden Die Anforderungen des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden, sollte bei Neubauten der Stadt, sowie bei Verträgen mit Dritten (Grundstücksverkaufsverträgen der Stadt, städtebauliche Verträge) übererfüllt werden, um den Zuwachs an Ladepunkten zu beschleunigen. – 4 – 3. Ausbau von Langsamladestationen Aufgrund der geringen Anzahl an geeigneten Flächen für Schnelladestationen im Stadtgebiet, soll das Rahmenkonzept um Aufbaumöglichkeiten einer E-Ladeinfrastruktur zum Langsam-Laden ergänzt werden (Anlage 1, Seite 6 und 10). Grund hierfür ist eine zu erwartende höhere Ausbaugeschwindigkeit der öffentlichen E-LIS aufgrund geringerer Anforderungen an Flächen, vor allem in Hinblick auf den Abstand zur Wohnbebauung und die reine Beschränkung auf Hauptstraßen. Technisch und wirtschaftlich ist der Aufbau einer Langsamladesäule mit zwei Ladepunkten im Vergleich zu einer Schnellladesäule mit zwei Ladepunkten für die Anbieter einfacher umzusetzen und kostengünstiger, da unter anderem keine kostenintensive Trafostation notwendig ist. Auf Stadtverwaltungsseite sind Flächenprüfung, Leitungsträgerauskunft, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auch bei Errichtung einer Langsamladeinfrastruktur im gleichen Maße erforderlich. Um einen kontrollierten AC-LIS-Ausbau zu regulieren, wurde ein Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen entwickelt (Anlage 2). Er beinhaltet eine Zielwertberechnung, Bedarfsanalyse, Verteilung von AC-Ladepunkt-Kontingenten auf die Stadtteile und das Verfahren zur Flächenvergabe für den Aufbau von AC-Ladesäulen. Innerhalb der jeweiligen AC-Ladepunkt-Kontingente der Stadtteile können Betreiber*innen ihr Interesse an Standorten mit Standortvorschlägen bekunden und einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Karlsruhe (Prüfung durch das Tiefbauamt) stellen. Alternativ zu einem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis kann auch über eine Interessensbekundung an den von der Stadtverwaltung bereits identifizierten Flächen für AC- Ladepunkte eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden. Folgende Kriterien wurden für den Aufbau von Langsam-Laden definiert: Standort a) Bedarfsorientierte Grundversorgung der Stadtteile ist anzustreben b) Straßenrechtliche Kriterien c) Straßenverkehrsrechtliche Kriterien d) Gestalterische Kriterien e) Planungsrelevante Kriterien f) Aspekte der Gemeinverträglichkeit g) Bestehende öffentliche Parkplätze h) Kein bestehender Parkdruck i) Kein Konflikt mit bestehender oder geplanter Verkehrsberuhigung j) Keine Beeinträchtigung benachbarter Parkplätze und Radwege k) Ausreichende Gehwegbreite verbleibend l) Ausgewogene Verteilung der Ladepunkte im jeweiligen Stadtteil m) Wenn möglich und sinnvoll bevorzugter Ausbau von Schnell- und High-Power Charging (Ultraschnell) Ladepunkten gegenüber Langsam-Ladepunkten Ergänzende Hinweise: Da Langsam-Ladepunkte nur geringe Mengen an Verkehr anziehen und wenig Lärm verursachen, kann auf Einschränkungen, wie der Abstand zur Wohnbebauung und Lage außerhalb von Wohngebieten, verzichtet werden. Langsam-Ladesäulen sollen die Anwohnenden vor Ort in den Stadteilen versorgen und ziehen keinen Fremdverkehr an. Je nach Standort müssen Interessen eventuell betroffener Leitungsträger berücksichtigt werden Stellplatzprofil – 5 – a) Senkrechtparkplätze und Schrägparkplätze, damit sicher zwei Kraftfahrzeuge gleichzeitig geladen werden können b) Im näheren Umfeld ausreichende Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen und Schrägparkplätzen ohne spezifische Nutzungszuweisung, zum Beispiel Lieferparkplätze / Stellplätze für Menschen mit Behinderung c) Keine bereits vorhandene Nutzungszuweisung (z.B. Behindertenparkplatz nach §45 Abs. 1 b Nr. 2 StVO: eingeschränktes Halteverbot, bewirtschaftete Fläche, etc.) Stellplatznutzung a) Zugänglichkeit für einen größeren Nutzerkreis durch Beschränkung des Ladezeitraums auf vier Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. b) Keine Begrenzung des Ladezeitraums gegebenenfalls zwischen 22 und 6 Uhr, um ein Nachtladen zu ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen. Individuelle Parkplatzsituation inkl. Umgebung a) Platz für mögliche Beschilderung b) Keine Beeinträchtigung von Verkehrseinrichtungen, Beschilderungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen c) Ausreichender Abstand zu ausgewachsenen Baumkronen / Wurzelräumen und Grünflächen d) Grünflächen werden grundsätzlich nicht für Standorte ausgewählt. Weiterhin werden diese und der städtische Baumbestand nicht beeinträchtigt. Netzinfrastruktur a) Ausreichende Netzleistung am Standort b) Leitungssituation im Boden Umsetzung und finanzielle Auswirkungen Folgende Punkte werden gemäß der Fortschreibung des Rahmenkonzeptes durch den Arbeitskreis E- LIS umgesetzt: − Neuprüfung der bereits geprüften Flächen nach den Anforderungen des überarbeiteten Rahmenkonzeptes − Bisher führt eine vorgesehene konkurrierende Flächennutzung, beispielsweise bei Gewerbeentwicklungsflächen, automatisch zum Ausschluss einer E-LIS. Zukünftig soll verstärkt versucht werden, beide Belange auf einer Fläche zu ermöglichen. − Schaffung eines flächendeckenden Langsam-Ladenetzes nach den oben genannten Kriterien, um Bürger*innen ohne eigenen Parkplatz mit Lademöglichkeit den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern. Gleichzeitig kann so der notwendige Ausbau von E-LIS beschleunigt werden. − Der Aufbau von Langsam-Ladestationen im öffentlichen Raum soll möglichst sukzessiv flächendeckend stattfinden, um allen Bürger*innen die Möglichkeit zum Laden leicht zugänglich zu machen. Das Ziel ist eine bedarfsorientierte Grundversorgung der Stadtteile. Gerade in Stadteilen mit einer hohen Wohndichte ist das Langsam-Laden ein wichtiger Baustein. − Der sukzessive Aufbau einer Langsam-Ladeinfrastruktur der einzelnen Stadtgebiete wird nach einer Bedarfsanalyse und definierten Kriterien erfolgen − Die teilnehmenden Ämter des Arbeitskreises E-LIS haben hierfür einen Leitfaden für den Ausbau von Langsamladestationen mit Rahmenbedingungen für die antragstellenden Unternehmen für die ersten zwei Ausbaujahre 2025 und 2026 erarbeitet (s. Anlage 2). Der Leitfaden basiert auf Zielwerten des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) für den Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie einer ersten Bedarfsanalyse der Karlsruher Stadtteile und definiert Steuerungs- und Regulierungsmöglichkeiten für einen kontrollierten AC-LIS-Ausbau. − Der Leitfaden wird in 2026 aktualisiert und für die Folgejahre ab 2027 bis 2030 fortgeschrieben. – 6 – − Das Tiefbauamt als zuständige Stelle für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen wird seine Kostenkalkulation auf das fortgeschriebene Konzept anpassen. − Die teilnehmenden Ämter des Arbeitskreises E-LIS identifizieren selbst kontinuierlich geeignete Standorte in der gesamten Stadt für den Ausbau von DC- sowie AC-Ladepunkten. − Realisierung von Schnellladeparks an den wichtigsten Knotenpunkten, das heißt erneute Betrachtung von Autobahnabfahrten sowie Abfahrten und Umgebung der Südtangente sowie deren Verbindungsstraßen. − Schaffung von Langsam- und wo möglich auch Schnell-Ladehubs an großen öffentlichen Parkplätzen entsprechend des Nutzungsprofils (zum Beispiel P+R, Schwimmbäder, Sporthallen, ...) − Auf öffentlichen Flächen wird der Aufbau von E-Ladeinfrastruktur entweder über eine öffentliche Ausschreibung oder über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfolgen. Die Stadt selbst wird keine Ladeinfrastruktur betreiben. − Konkretisierung der Möglichkeiten zur Übererfüllung der Vorgaben des GEIG (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden. − Die erforderlichen Finanzmittel sind im Klimaschutzkonzept-Sammelansatz hinterlegt. − Durch die Erweiterung des Konzeptes und die Öffnung für AC-Laden werden bei Tiefbauamt und Gartenbauamt deutliche Mehraufwände erwartet, die zu einer verzögerten Umsetzung führen können bzw. im Rahmen der innerstädtischen Prioritätensetzung zu berücksichtigen sind. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Die Fortschreibung des Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E- Ladeinfrastruktur mit der Ergänzung des bedarfsorientierten Aufbaus von Langsam-Ladesäulen kann einen großen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten, da der Aufbau einer öffentlichen E- Lade-infrastruktur beschleunigt werden kann. Daher ist die Umsetzung mit erheblichen Einsparungen von CO 2 -Emissionen verbunden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt das fortgeschriebene Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in diesem Sinne weiter zu verfolgen.

  • AUG Präsentation UA - Rahmenkonzept für den Ausbau E-LIS
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    Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Ausschuss für Umwelt und Gesundheit -15. Oktober 2024 Öffentliche und öffentlich zugängliche Ladesäulen in Karlsruhe –September 2024 © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz2 Öffentlich zugängliche Ladepunkte: -ca. 430 Öffentliche Ladepunkte: -ca. 54 Quelle: Mobilitätsportal der Stadt Karlsruhe 15.10.2024 Aktuelle E-LIS Projekte im öffentlichen Raum Deutschlandnetz -Fortgeschrittene Verhandlungen für E-Tankstelle Laufende Ausschreibung -5 Flächen in Karlsruhe -20 Schnell-Ladepunkte -Angebote eingegangen und in Auswertung Öffentliche Ladepunkte P&M Karlsbad -5 Schnell-Ladesäulen -4 Langsam-Ladesäulen -In Betrieb Ende Oktober © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 15.10.2024 Fortschreibung Rahmenkonzept 4 -Erstes „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Lade-infrastruktur der Stadt Karlsruhe“ 2021 -Fokus im öffentlichen Raum: Ausbau von Schnellladestationen -kontinuierliche Prüfung öffentlicher Flächen auf ihre Eignung: Mitte 2021 bis Ende 2023 wurden 118 Flächen geprüft und nur 6 Flächen wurden für geeignet befunden Nur wenige Flächen erfüllen die hohen wirtschaftlichen und technischen Anforderungen an Schnellade- Standorte -Auswertungen der bisher untersuchten Standorte, Markterkundungen, Bedarfsmeldungen von Bürger*innen, der Austausch und Vergleich mit anderen Kommunen -Entwurf zur Fortschreibung des Rahmenkonzeptes 2024 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen: Kriterien für Schnelllade-Standorte angepasst Möglichkeit des Aufbaus von Langsamlade-Standorten ergänzt, um eine ausreichende Beschleunigung im Aufbau der E-Ladeinfrastruktur zu erreichen Leitfaden für den Ausbau von AC-Ladestationen © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 15.10.2024 Auszug von Kriterien zur Flächeneignung für Langsam-Ladesäulen ▪Straßenrechtliche Kriterien ▪Straßenverkehrsrechtliche Kriterien ▪Planungsrelevante Kriterien ▪Gestalterische Kriterien ▪Aspekte der Gemeinverträglichkeit ▪Kein bestehender Parkdruck ▪Entgegenwirken einer bestehenden oder geplanten Verkehrsberuhigung ▪Ausgewogene Verteilung der Ladepunkte im jeweiligen Stadtteil © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 15.10.2024 Stadtteile AC-Ladepunkt- Kontingent für 2025 /2026 Vorhandene öffentlich zugängliche AC und DC Ladepunkte Anteil der Wohnfläche in Mehrfamilien- gebäuden 1 Südweststadt 14 27 99 2 Innenstadt-West 14 96 98 3 Weststadt 14 14 97 4 Südstadt 14 34 97 5 Innenstadt-Ost 14 40 96 6 Oststadt 14 31 95 7 Mühlburg 14 29 89 8 Oberreut 14 0 81 9 Nordstadt 14 4 77 10 Durlach 12 37 73 11 Weiherfeld-Dammerstock 12 2 72 12 Beiertheim-Bulach 12 10 72 13 Waldstadt 12 4 70 14 Daxlanden 12 0 66 15 Rintheim 12 22 64 16 Nordweststadt 12 17 57 17 Wolfartsweier 10 0 50 18 Grötzingen 10 0 46 19 Grünwinkel 10 19 46 20 Neureut 10 16 45 21 Rüppurr 10 0 44 22 Hagsfeld 10 13 43 23 Stupferich 10 2 38 24 Knielingen 10 8 38 25 Hohenwettersbach 10 0 27 26 Grünwettersbach 10 0 25 27 Palmbach 10 4 25 Summe 320 429 25 - 50 % 51 - 75 % 76 - 100% ▪Zielwerte des Bundes zum Ausbau der E-LIS in Deutschland bis 2030 ▪Berechneter Zielwert 2030 für Karlsruhe an öffentlichen Ladepunkten im Straßenraum: ca. 768 Ladepunkte = 154 Ladepunkte jährlich ▪Eigene Bedarfsanalyse der 27 Stadtteile -Anteil Mehrfamiliengebäude ▪Kontingentverteilung von Ladepunkten pro Stadtteil für die Jahre 2025 und 2026 sowie Berücksichtigung der vorhandenen E-LIS Ladepunkte Leitfaden für den Ausbau von Langsam-Ladestationen © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 15.10.2024 Sondernutzungserteilung für Langsam-Ladestationen Flächenidentifizierung und Standortvorschlag durch Betreiber*in Antrag auf Sondernutzungserlaubnis beim Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe Eignungsprüfung der Fläche durch Stadtverwaltung Flächenidentifizierung durch Stadtverwaltung Eignungsprüfung der Fläche durch Stadtverwaltung Einstellen der Fläche ins FlächenTOOL Interessensbekundung für veröffentlichte Fläche durch Betreiber*in Verhandlungen zum Inhalt der Sondernutzungserlaubnis Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 15.10.2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 16
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  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 16
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    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Ergänzung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2024/0458 Punkt 16.1 der Tagesordnung: Ergänzung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0458/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das fortgeschriebene Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in diesem Sinne weiter zu verfolgen. Abstimmungsergebnis: TOP 16: Mehrheitliche Zustimmung TOP 16.1: vertagt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 16 und 16.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 15. Oktober 2024. Stadtrat Klinkhardt (GRÜNE): Das Thema Nutzung von E-Autos ist ein entscheidender Baustein bei unserem Klimaschutz und ist eben die sogenannte Antriebswende. Und deswegen ist es uns ein dringliches und unheimlich wichtiges Thema, was aus unserer Sicht eben noch schneller vorankommen muss. Wir sind in Karlsruhe hier eben leider nicht an der Spitze, sondern wir sind eben da eher hinterher, weil wir eben bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur einen stellenweise gefühlten und stellenweise oder in vielen Teilen der Stadt aber auch tatsächlichen Mangel haben. Und das gilt eben insbesondere für die gründerzeitlichen Quartiere mit Mehrfamilienhäusern, wo eben dann die Leute auch gar nicht im Privaten die Möglichkeit haben, zu laden. Ohne diese Möglichkeit zu laden, haben wir auch keine Akzeptanz für Elektroautos und blockieren damit eben das Erreichen unserer Klimaschutzziele. Ein Grund für das Fehlen der Ladeinfrastruktur ist unser – 2 – bisheriges Konzept, das wir uns selber gegeben haben für die Ladeinfrastruktur, bei dem wir uns rein auf das Schnellladen fokussiert haben und zudem noch viele Kriterien definiert haben, wo dann dieses Schnellladen eben auch nicht erlaubt sein soll. Und gleichzeitig haben wir eben die sogenannte Langsam-Ladeinfrastruktur komplett untersagt und eben verhindert, dass die irgendwo aufgebaut werden konnte, wenn Unternehmen das privatwirtschaftlich selber machen wollten. Deshalb ist es sehr gut, und wir unterstützen das jetzt absolut, dass dieses Konzept fortgeschrieben wird und dass es eben hier vorangeht, dass wir wieder mehr Orte öffnen wollen für das Schnellladen und eben noch viel wichtiger, dass wir die Langsam- Ladeinfrastruktur überhaupt erst einmal in diesen Prozess reinnehmen wollen. Aber auch mit dieser Fortschreibung, die jetzt kommt, haben wir eben einige Probleme gesehen und deswegen auch unser Ergänzungsantrag. Für die Langsam-Ladeinfrastruktur wurden eben auch enorm viele Ausschlusskriterien definiert, wo und wann das dann wiederum nicht möglich sein soll, Ladeinfrastruktur aufzubauen. Und da sind eben unterschiedlichste Kriterien aus den unterschiedlichsten Richtungen zusammengekommen, die einzeln durchaus sinnvoll erscheinen mögen, die aber in der Summe halt den kompletten Aufbau der Ladeinfrastruktur wieder eben enorm verlangsamen. Das würden wir uns anders wünschen. Zum Beispiel gibt es die Kombination, auf Längsparkplätzen darf keine Ladeinfrastruktur entstehen, unter Bäumen nicht und in Gebieten mit Parkdruck auch nicht. Wo soll dann in der Weststadt oder in so einem anderen Stadtteil in der Art dann noch überhaupt eine Ladesäule entstehen? Das ist die Frage, die wir uns stellen. Deswegen haben wir diese recht kleinteiligen und auch sehr kurzfristigen Änderungen jetzt so eingereicht. Das war nicht in unserem Sinne, das so kleinteilig und kurzfristig zu machen, aber es kommt auch aus diesen kleinteiligen Kriterien, die in dem Konzept definiert wurden. Stadtrat Bunk (CDU): Wir finden es grundsätzlich ebenfalls richtig, dass man sich das anguckt und auch die Langsam-Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen selbst ausbaut. Wir würden aber gerne im Ausschuss die Kriterien noch mal im Detail beleuchten und dann eventuell auch in einzelnen Stadtteilen oder einem Stadtteil vorab einmal im Rahmen eines Pilotprojekts testen, wie sich so veränderte Kriterien eventuell auswirken und würden das deswegen im Ausschuss gerne noch einmal beraten, auch wenn wir es von der Idee grundsätzlich sehr richtig und wichtig finden. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Vonseiten der SPD-Fraktion begrüßen wir jegliche Initiative zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Aber die kleinteilige Antwort der GRÜNEN zeigt eben auch, wie kleinteilig letztendlich das Konzept ist. Und hier würden wir uns, man höre und staune, ein Weniger an Regulation wünschen. Es ist eine grundlegende politische Ent- scheidung, entweder sich für oder gegen diese Art der Mobilität auszusprechen. Wir sprechen uns dafür aus. Das heißt für uns, dass sowohl Schnellladesäulen, aber auch die Langsam-Ladestation, die Infrastruktur dafür geschaffen werden muss. Und aus gemachter Erfahrung, wir haben schon genug Bürokratie in diesem Land, wird es selten besser, wenn wir mehr Restriktionen einführen. Das ist jetzt ein Punkt, der nicht unmittelbar den öffentlichen Raum tangiert, aber es gibt eben Schnittstellen zwischen öffentlichem und privatem Raum, dass also Bürgerinnen und Bürger gerne sich eine entsprechende Langsam- Ladestation auf ihrem Grundstück bauen würden, aber im Endeffekt müssen sie dann ein Stück weit über öffentlichem Grund, und auch hier sind die Restriktionen mannigfaltig. Auch hier würden wir uns ein Mehr an Dynamik und Bereitschaft wünschen, auch ein – 3 – Stück weit, dass Karlsruher Vorreiterrolle im Bereich der E-Ladeinfrastruktur im Land wer- den kann. So gesehen gehen wir den Weg mit, wünschen uns aber da entsprechend, wie es auch schon vonseiten der CDU anklang, noch einmal eine Debatte in den zuständigen Ausschüssen, um eben auch hier einen entsprechenden Fortschritt zu erzielen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Was uns jetzt hier vorgeschlagen wird, ist ja ein Paradig- menwechsel. Kriterien, die bisher für richtig gehalten wurden, und Techniken, die bisher für richtig gehalten wurden, nämlich das Schnellladen im Gegensatz zum Langsamladen, werden jetzt letztendlich über Bord geworfen. Von 118 Flächen waren nur sechs geeignet und jetzt soll praktisch das alles geändert werden, damit dann viele andere Flächen auch infrage kommen. Und aus unserer Sicht ist dieser Paradigmenwechsel nicht nachzuvoll- ziehen. Wir halten es auch nicht für sinnvoll, dass die Stadt jetzt Platz macht für Langsam- Ladesäulen. Das sollte den Privatleuten vorbehalten bleiben. Wir haben diese Vorlage in der Fraktion kontrovers diskutiert, aber es gibt Umfragen unter E-Auto-Besitzern, bei denen herauskommt, dass ein Drittel von denen in Zukunft kein E-Auto mehr fahren wollen. Wir legen uns jetzt für einen sehr langen Zeitraum fest. Wir haben die Befürchtung, dass wir dann Flächen, die wir für E-Autos reservieren, in Zukunft für die gar nicht mehr gebraucht werden. Deswegen lehnen wir die Vorlage ab. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ist der Schlüssel für die Akzeptanz und für den Erfolg der Elektromobilität. Das sage ich hier nicht nur als jemand, der seit fast zehn Jahren rein elektrisch fährt, sondern auch als jemand, der sich kommunalpolitisch auch in dem Bereich schon immer dafür eingesetzt hat. Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen aus meiner Tätigkeit als Ortschaftsrat in Durlach. Dort ist mir in der Nähe der Post in der Gritznerstraße eine Ladesäule aufgefallen, die man durchweg einfach als Schildbürgerstreich bezeichnen konnte. Da waren zwei Ladesteckdosen und ein Stellplatz. Wir dachten dann im Ortschaftsrat in Durlach, ist doch super, ist doch kein Problem, das Ding zu versetzen, das kann ja gar nicht so schwer sein. Nicht weniger als vier Stellen waren beteiligt, um diese Ladesäule zwei Meter weiter zu versetzen. Es war beteiligt die EnBW, es waren beteiligt die Stadtwerke, das Tiefbauamt, und zuletzt musste das Ordnungsamt auch noch Schilder anbringen. Die Säule wurde um fünf Meter versetzt, es ging zwei Jahre. Wir in Durlach verfolgen dann ganz gerne den pragmatischen Ansatz. Die Ortsvorsteherin gemeinsam mit den Fraktionen ist durch die Ortschaft gelaufen, hat sich dort verschiedene Möglichkeiten an Stellplätzen ausgedacht. Es ist gesagt worden, ja, ist toll, ist kein Thema, hier ist eine Trafostation, hier machen wir das, alles easy. Es wurde ein Arbeitskreis gegründet, und dann geschah erst einmal nichts. Man konnte fast den Eindruck haben, dass gewisse politische Kreise in dieser Stadt nicht nur die Verbrenner abschaffen wollen, dass sie das Auto komplett verbannen wollen, egal wie der Antrieb ist. Das ist das Gefühl gewesen. Ich muss sagen, ich war außerordentlich überrascht, als ich diese Paradigmenwende, die ich für nötig halte, auf der Tagesordnung gefunden habe, dass man eben von der reinen Schnellladeinfrastruktur weggeht zur Möglichkeit, dass die Bewohner im Quartier über Nacht laden können, dass man die Ladezeitbegrenzung aufhebt. Hier muss eben öffentliche Hand und Wirtschaft zusammenarbeiten. Der Markt allein funktioniert in diesem Feld nicht. Hier muss die Stadt sich mit engagieren. Wir begrüßen das außerordentlich und auch der Ergänzungsantrag von den GRÜNEN, der ist überraschend pragmatisch. Die Bürokratie muss weg. Und auch was ich hier vom Kollegen Dr. Fechler – 4 – gehört habe, wir haben schon genug Bürokratie. Weg damit und schnell ran, und dann schaffen wir attraktive Angebote. Und attraktive Angebote ist das, was wir Liberale in der Mobilität haben wollen. Stadtrat Haug (KAL): Auch wir freuen uns über die Fortschreibung des Rahmenkonzepts und auch all die Erfordernisse der Ladestationen und Ähnliches und gehen da auch mit. Auch den Antrag der GRÜNEN gehen wir dem Grunde nach mit, haben da aber eine Nachfrage, weil unter Punkt 2 wird da beantragt, bezogen auf die Stellplatzwahl, dass dann auch im näheren Umfeld ausreichende Verfügbarkeit von Senkrechtparkplätzen und Schrägparkplätzen ohne Nutzungszuweisung, zum Beispiel Lieferparkplätze/Stellplätze für Menschen mit Behinderung entfallen können. Wenn damit gemeint ist, dass damit auch Parkplätze für Menschen mit Behinderung entfallen würden, diesen Punkt könnten wir nicht mittragen. Oder haben wir das irgendwie falsch verstanden? Stadtrat Klinkhardt (GRÜNE): Also es geht natürlich nicht darum, dass diese Stellplätze entfallen sollen, sondern es geht darum, dass der Punkt im Konzept entfallen soll, weil im Konzept explizit noch einmal darauf verwiesen würde, dass man Ladeinfrastruktur nur dort aufbauen darf, wo dann noch weitere senkrechte Stellplätze in großer Zahl vorhanden sind. Da wir aber generell wollen, dass auch auf Längsparkplätzen solche Ladepunkte entstehen können, ist das andere einfach nicht mehr notwendig als zusätzliche Einschränkung. Also uns ging es wirklich darum, einfach nur unnötige Punkte aus dem Konzept raus zu streichen und es einfacher zu machen, genau. Der Vorsitzende: Also wir haben folgendes Problem, dass wir Ihnen auf diesem kleinteiligen Änderungsantrag jetzt keine kurzfristige Stellungnahme liefern konnten, weil wir bei mehreren Punkten hier wiederum die Abstimmung brauchen. Und Herr Stadtrat Noé, es ist halt auch nicht einfach, irgendwo eine Tankstelle einzurichten oder so. Da hat man es mit verschiedenen baulichen Tätigkeiten zu tun, an der Stelle noch mit Elektrik und allem Möglichen. Und da geht es ja nicht um fünf Meter Abstand oder nichts, sondern es geht um alle diese grundsätzlichen Dinge, die an jedem Ort eben wieder neu diskutiert werden müssen. Aber es ist schön, dass Sie den Eindruck verlieren, dass wir etwas gegen Elektromobilität hätten. Das ist ja immerhin schon einmal etwas, was wir dann erreicht hätten. Deswegen wäre unser Vorschlag, dass Sie heute unserer Vorlage zustimmen und wir dann Ihren Änderungsantrag noch einmal in die Ausschüsse tun, oder wir nehmen es gleich zusammen in die Ausschüsse. Das können wir auch machen. Aber dann brauchen wir noch eine Runde. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir sehen es ja schon, dass mit dem überarbeiteten Konzept jetzt auch Fortschritte gemacht werden gegenüber dem, was wir aktuell haben. Deswegen stimmen wir gerne der Vorlage zu und wünschen uns eben, dass eine weitere Überarbeitung über diese Details, die jetzt ja auch schon wieder angefragt worden sind, dann auch einfach noch einmal im Ausschuss stattfinden kann. Der Vorsitzende: Alles klar, dann betrachten wir den Antrag als vertagt auf die nächste Möglichkeit, es ausführlich zu beraten und stimmen jetzt über die Vorlage der Verwaltung ab, und zwar ab jetzt – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. – 5 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024