Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über die Kreuzung Rittnertstraße/Hotzerweg

Vorlage: 2024/0452
Art: Antrag
Datum: 17.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.06.2024

    TOP: 6

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0452 Eingang: 16.04.2024 Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über die Kreuzung Rittnertstraße/Hotzerweg CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 05.06.2024 6 Ö Beratung Antrag: Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h über die Kreuzung Rittnertstraße/Hotzerweg für eine bessere Sichtbarkeit und klarere Abgrenzung der Bereiche Tempo 30 und 50. Begründung: In der Rittnertstraße wurde in der Vergangenheit Tempo 30 angeordnet und entsprechend eingerichtet. Hier wurde der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Durlach innerhalb einer Bushaltestelle gesetzt. In Richtung Thomashof endet Tempo 30 erst nach der Kreuzung Rittnertstraße/Hotzerweg. Durch eine Erweiterung um ca. 30 Meter der (Siehe Bild) Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich eine einheitliche Grenze von Tempo 30 auf 50 Km/h bzw. umgekehrt ergeben. Zudem würde dies auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im gesamten Kreuzungsbereich besonders für abbiegende Fahrradfahrer ergeben. CDU Fraktion Andreas Kehrle Roswitha Henkel Michael Griener Dirk Müller Rüdiger Miersch Beginn Tempo 30 Erweiterung Tempo 30

  • Stellungnahme Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0452 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über die Kreuzung Rittnertstraße/Hotzerweg Antrag der CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 05.06.2024 6 Ö Beratung Kurzfassung Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist es im Hinblick auf die Querungsbeziehungen begründbar, die Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h auf der Rittnertstraße bereits vor dem Einmündungsbereich zur Straße In der Tasch beginnen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Aktuell besteht auf der Rittnertstraße aus Gründen des Lärmschutzes und aus Gründen der Verkehrssicherheit im Abschnitt zwischen der Badener Straße und der Straße In der Tasch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Aus Richtung Stupferich kommend, beginnt diese auf Höhe der Bushaltestelle nach der Kreuzung Rittnertstraße/In der Tasch. In diesem Bereich befindet sich auch eine Querungsinsel. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist es vor allem im Hinblick auf die Querungsbeziehungen begründbar, die Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h bereits vor dem Einmündungsbereich und somit auch vor der Querungsstelle beginnen zu lassen. Die Beschilderung wird vom Tiefbauamt versetzt.