Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe: Findung von neuen Räumlichkeiten

Vorlage: 2024/0436
Art: Antrag
Datum: 16.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.10.2024

    TOP: 6

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0436 Eingang: 16.04.2024 Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe: Findung von neuen Räumlichkeiten Interfraktioneller Antrag:KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 21 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 23.10.2024 Ö Behandlung Die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) und die Fächer GmbH werden beauftragt, eine neue Wirkungsstätte für das Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe mitausreichend Flächen für die Graffitiszene und Tanzräume für die HipHopper:innen zu finden. Die finanziellen Auswirkungen für die SJB werden dargestellt. Die JuKo und Vororttermine der antragsstellenden Fraktionen haben klar gezeigt, dass die jetzigen Räume in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen sind. Wir sehen diese Kunstformen weiterhin als einen lebendigen Beitrag zur Jugendkultur, der von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat unterstützt werden muss. Aktuell entstehen für das Combo keine Mietkosten. Eine neue Wirkungsstätte könnte zukünftig Mietkosten verursachen. Diese sollen dargestellt werden. Unterzeichnet von: Jorinda Fahringer Benjamin Bauer Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Yvette Melchien Sibel Uysal Irene Moser Lüppo Cramer Michael Haug Tom Høyem Annette Böringer Sachverhalt / Begründung:

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe: Findung von neuen Räumlichkeiten Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP Vorlage: 2024/0436 Beschluss: Beratung im Jugendhilfeausschuss am 23. Oktober 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2024

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0436 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe: Findung von neuen Räumlichkeiten (Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 21 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 23.10.2024 6 O Entscheidung Kurzfassung Die Suche nach neuen Räumlichkeiten wurde aufgenommen. Zurzeit wird die ehemalige Betriebskantine auf dem Hegele-Areal für eine Nutzung durch das Combo HipHop Kulturzentrum geprüft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG – 2 – Erläuterungen Die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) und die Fächer GmbH werden beauftragt, eine neue Wirkungsstätte für das Combo HipHop Kulturzentrum Karlsruhe mit ausreichend Flächen für die Graffitiszene und Tanzräume für die HipHopper*innen zu finden. Die finanziellen Auswirkungen für die SJB werden dargestellt. Von Seiten der Verwaltung wird die Einschätzung geteilt, dass die Räumlichkeiten des Combo HipHop Kulturzentrums nicht mehr geeignet sind und eine erfolgreiche Arbeit stark beeinträchtigt wird. Die Zukunft der Arbeit mit den Jugendlichen in den Kunstformen Graffiti, Breaking und HipHop ist hierdurch gefährdet. Leider gibt es am aktuellen Standort keine Möglichkeiten der Verbesserung, da es sich lediglich um ein baufälliges Provisorium handelt. Die Sozial- und Jugendbehörde hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und der Fächer GmbH verschiedene Flächen geprüft. Hieraus konnte eine potenziell geeignete Fläche identifiziert werden. Die ehemalige Betriebskantine auf dem Hegele-Areal in der Hardeckstraße erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen zur Nutzung durch das Combo HipHop Kulturzentrum. Die ehemalige Betriebskantine verfügt über einen großen Raum von etwa 275 m², der als Multifunktionsfläche genutzt werden kann, weitere kleine Nebenräume, sowie eine Außenfläche, die für großflächige Graffiti genutzt werden könnte. Zurzeit prüft die Fächer GmbH die konkrete Nutzung und beziffert mögliche Umbaukosten, die für eine Nutzung getätigt werden müssten. Da das Hegele-Areal in Zukunft vollständig überplant werden soll, ist die Nutzung der Betriebskantine voraussichtlich nur für einen Übergangszeitraum von etwa 5-8 Jahren (mit Kündigungsfrist von maximal 9 Monaten) möglich. Ein möglicher Umzug in die ehemalige Betriebskantine würde dennoch eine substantielle Verbesserung der Situation des Combo HipHop Kulturzentrums darstellen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden.