Tempolimit auf der L623
| Vorlage: | 2024/0426 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0426 Eingang: 16.04.2024 Tempolimit auf der L623 Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 12 Ö Entscheidung Der Gemeinderat bittet die Verwaltung, sich beim Regierungspräsidium für ein durchgehendes Tempolimit 70 auf der L623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach einzusetzen. Zumindest 1998 und 2024 gab es auf diesem Abschnitt schwere Frontalkollisionen von Kfz mit katastrophalen Folgen für die Beteiligten. Zudem ist angesichts der hohen Geschwindigkeit der Kfz das Radfahren lebensgefährlich, insbesondere bei Dunkelheit. Zumindest bis zur Realisierung des geplanten Radwegs sollte daher ein Tempolimit diese Gefahr verringern. Zum Schutz des Kfz-Verkehrs wäre sogar ein dauerhaftes Tempolimit sinnvoll. Auf dieser Strecke passieren nur selten Unfälle. Aber wenn sie passieren, sind sie äußerst heftig. Deshalb sollte mit Maßnahmen nicht bis zu einem weiteren Unfall gewartet werden. Unterzeichnet von: Johannes Honné Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christina Bischoff Niko Riebel Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0426 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Tempolimit auf der L 623 Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung wird im Vorgriff des beabsichtigten Ausbaus des bestehenden, straßenbegleitenden Geh- und Radweges eine Geschwindigkeitsreduzierung im Streckenabschnitt der L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach auf 70 km/h anordnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Streckenabschnitt der L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach ist in Teilen kurvenreich, weist ein Gefälle auf und befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf der Strecke gibt es keine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung, sodass eine nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassene Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h erlaubt ist. Auch wenn bislang der Grenzwert für eine Unfallhäufungslinie nicht durch ausschließlich mindestens geschwindigkeitsbegünstigte Verkehrsunfälle überschritten wurde, kann in Teilen des Streckenabschnitts von einer sich andeutenden Gefahrenlage gesprochen werden, die den Prüfungsrahmen zur Anordnung geschwindigkeitsbeschränkender Maßnahmen eröffnet. Nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV – StVO) zu Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen jedoch nur dann angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Es liegen jedoch bislang auch nach dem zuletzt geschehenen tragischen Unfallereignis keine Unfalluntersuchungen vor, die eine tatbestandlich geforderte Häufung geschwindigkeitsbedingter Unfälle erkennen lassen. Bei der Beurteilung ist aber auch der vom Land Baden-Württemberg beabsichtigte Ausbau des bestehenden, straßenbegleitenden Geh- und Radweges der L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach einzubeziehen. Das Vorhaben umfasst den Ausbau des vorhandenen, im Mittel 1,50 Meter breiten, Geh- und Radwegs. Damit weist der Weg nicht die Mindestregelmaße für außerörtliche Geh- und Radwege auf. Geplant ist, den Geh- und Radweg in der Fortsetzung der Schlossbergstraße (Wolfartsweier) ab circa dem Ende der Rampe zur Unterführung der Bundesautobahn A 8 bis zum Ortseingang Grünwettersbach („Am Wetterbach“) in seiner Nutzbreite auf ein Regelmaß von 2,50 Metern zu vergrößern. Dem Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung lagen mehrere Varianten zugrunde. Unter Beibehaltung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wäre ein nicht unerheblicher Eingriff in den unmittelbar angrenzenden Waldbestand erforderlich gewesen, um einen regelhaften Ausbau des Geh- und Radweges zu ermöglichen. Um diese Eingriffe so gering als möglich zu halten wurde 2016 festgelegt, die Geschwindigkeit im Verlauf des Geh- und Radweges auf 70 km/h zu reduzieren. Durch diese Geschwindigkeitsreduzierung, können die erforderlichen Mindestbreiten des Geh- und Radweges naturschonend und eingriffsminimierend erreicht werden. Bei neuerlicher summarischer Prüfung der vorausgehend sich andeutenden, möglicherweise teilweise bestehenden objektiven Gefahrenlage, gepaart mit dem Umstand, dass bei einem Ausbau des straßenbegleitenden Geh- und Radweges, der zu einer Verbesserung der Gesamtsituation für den Fuß- und Radverkehr führen wird und somit das bestehende Gefahrenpotenzial mindert, eine Geschwindigkeitsreduktion auf 70 km/h bereits in der zu verwirklichenden Planung enthalten ist, erscheint eine Geschwindigkeitsreduzierung im Vorgriff auf die genehmigte und geplante Ausbaumaßnahme vertretbar. Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde als Untere Verwaltungsbehörde. Eine Entscheidung durch ein politisches Gremium, wie Ortschaftsrat oder Gemeinderat, ist leider nicht möglich. Aufgrund der seit Jahren immer wieder gestellten Anträge aus verschiedenen anderen Gemeinderats- und Ortschaftsratsfraktionen informiert die Verwaltung nun im Zusammenhang mit dem hier gestellten Antrag über die neue Sachlage. Für die Umsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung hat sich diese Möglichkeit jetzt aufgetan. Die Straßenverkehrsstelle wird die Geschwindigkeitsreduzierung alsbald anordnen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Tempolimit auf der L623 Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0426 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 17:25 Uhr die unterbrochene Sitzung fort und ruft Tagesord- nungspunkt 12 zur Behandlung auf. Stadtrat Honné (GRÜNE): Vielen Dank an die Verwaltung, dass sie etwas unkonventionell unserer Bitte und auch dem Wunsch des Ortschaftsrats nach Tempo 70 nachgekommen ist und das jetzt dann anordnen wird auf der Straße von Wolfartsweier nach Grünwetters- bach. Bemerkenswert ist aber, dass ein tödlicher Unfall nicht ausreicht, um aus Sicherheits- gründen ein Tempolimit anzuordnen, es hätte noch mehr passieren müssen. Deshalb wurde hier als Grund bemüht, dass demnächst, hoffentlich bald, ein Radweg eingerichtet wird, der dann bedingt, dass Tempo 70 angeordnet werden muss. Das wurde jetzt vorge- zogen. Das macht deutlich, dass im Bundesverkehrsministerium seit Jahrzehnten Leute an der Spitze sitzen, denen möglichst schnelles Fahren wichtiger ist als die Sicherheit. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich freue mich in zweierlei Hinsicht. Einmal höre ich zum ersten Mal ein richtig eindeutiges Votum für diesen Radweg aus Ihrer Richtung. Das war durchaus unterschiedlich zu hören. Zum anderen ziehe ich aber in der Tat den Hut vor diesem An- trag. Sie haben nämlich etwas geschafft, was anderen vor Ihnen in mehreren Anläufen nicht gelang. Faktisch hat nun eine politische Einflussnahme auf eine unabhängige Polizei- behörde stattgefunden, mit Erfolg dazu geführt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L623 zwischen Wolfartsweier und Grünwetterstbach nun immerhin angekündigt wird. Vielen Dank nochmals an die GRÜNEN. Andere hier im Haus haben nach dem schrecklichen Unfall, der übrigens überhaupt nichts mit Geschwindigkeit zu tun hat, auch daran gedacht, eine alte Anregung gegenüber der Polizeibehörde zu wiederholen. – 2 – Effekthascherei in Wahlkampfzeiten ist das eine, Respekt und Mitgefühl kurze Zeit nach den Trauerfeierlichkeiten das andere. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Der Gegenstand, den wir jetzt beraten, ist im Prinzip auch der Gegenstand eines Antrags der SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Wettersbach gewesen. Auch da wurde schon klargestellt, dass es nicht uns als kommunales Gremium unterliegt, solche Geschwindigkeiten festzulegen, sondern der Straßenverkehrsbehörde. Wir freuen uns na- türlich auch, und das ist die Schnittmenge unserer drei Redebeiträge, dass die Straßenver- kehrsbehörde jetzt im Vorgriff auf die Anlegung des Fahrradstreifens, der dann hoffentlich relativ zügig in Umsetzung kommt, die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h festzusetzen. Ich denke, das macht Sinn. Ich fahre die Strecke sehr oft, geografisch bedingt, und die we- nigsten nutzen dort die 100 km/h aus, weil es im Prinzip faktisch unmöglich ist. Aber es ist gut, dass jetzt diese Geschwindigkeit auch auf einem Schild steht, wie man maximal fahren kann. Stadtrat Hock (FDP): Werter Kollege von den GRÜNEN, Sie hätten meinen Respekt heute zu diesem Antrag gehabt. Aber wenn man weiß, wie dieser Unfall zustande gekommen ist und das jetzt hier in diesem Haus noch mit einem Wink zum Verkehrsministerium rüberzu- reichen, finde ich das instinktlos, ohne Anstand und völlig daneben. Es tut mir wirklich leid. Herr Honné, was Sie hier heute gebracht haben, das schlägt fast den Boden aus. Ich finde das eine Unverschämtheit den Leuten und den Angehörigen gegenüber. Mehr möchte ich heute Abend dazu nicht sagen. Stadtrat Schnell (AfD): Die Antragsteller schreiben es selber, Unfälle sind auf der Strecke selten. Des Weiteren kann man der Stellungnahme der Stadt entnehmen, dass keine Un- falluntersuchung vorliegt, die eine geforderte Häufung von geschwindigkeitsbedingten Un- fällen erkennen ließe, sodass man deshalb ein Geschwindigkeitslimit einrichten müsse. Aber man greift dann später zu möglicherweise, teilweise, erscheint und so weiter, das Ganze dann vertretbar, und deshalb will man im Vorgriff auf diesen Radweg, in dessen Pla- nung sowieso dieses Tempolimit bereits 2016 festgelegt wurde, jetzt schon gleich dieses Tempolimit anordnen. Es gab ein Schreiben vom 5. Dezember 2023 des Regierungspräsidiums an die CDU-Frei- wähler-Ortschaftsfraktion in Wettersbach, worin geschrieben war, dass der Bau frühestens 2025 beginnen könnte. Das heißt bis dahin frühestens, sofern irgendwelche Gutachten dieses Frühjahr fertig sind. Die sind wohl nach meinem Kenntnisstand noch nicht erstellt. Das heißt so schnell kommt dieser Radweg gar nicht, aber jetzt im Vorgriff schon mal schnell dieses Tempolimit einrichten. Ich kann das nur so interpretieren, dass die Stadtver- waltung noch schnell ein kleines Wahlkampfgeschenk an die GRÜNEN macht. Der Vorsitzende: Ich weiß nicht, ob wir uns jetzt hier an Deplatziertheit überbieten sollten. Ich nehme das jetzt einfach mal alles zur Kenntnis. Ich habe grundsätzlich Zustimmung ge- hört auch zu dem, was wir da machen, und dabei belassen wir es jetzt einfach und freuen uns, dass wir das Tempolimit dort kriegen. Ich möchte aber nochmal insgesamt für die Öffentlichkeit deutlich machen, weil auch wie- der im Umfeld des Unfalls permanent dargestellt wurde, wir würden hier irgendwelche Pla- nungen verschleppen, und das Ganze hätte man mit dem Fahrradweg schon längst ma- chen können. Einmal davon abgesehen, dass es mit dem Unfall nichts zu tun hat, ob da – 3 – jetzt der Fahrradweg ist oder nicht, möchte ich noch einmal auf die Komplexität dieses Pla- nungsvorhabens hinweisen und die vielen Varianten, die wir diskutiert haben und vieles mehr. Also ich würde einfach auch vor pauschalen Bewertungen der ganzen Vorgänge und eine Verschränkung von diesen Vorgängen warnen, weil es, glaube ich, letztlich keiner Seite richtig gerecht wird. Ich denke, wir brauchen es jetzt heute nicht abstimmen. Es hat sich damit soweit erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2024