Eingeschränkte Nutzung der umzäunten Hundewiese in der Günther-Klotz-Anlage
| Vorlage: | 2024/0420 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0420 Eingang: 15.04.2024 Eingeschränkte Nutzung der umzäunten Hundewiese in der Günther-Klotz-Anlage Anfrage: KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 26 Ö Kenntnisnahme 1. Die Fläche der umzäunten Hundewiese ist aktuell aufgrund eines umsturzgefährdeten Baums nur eingeschränkt nutzbar. Welche anderen Möglichkeiten der Sicherung standen in den Überlegungen der Stadtverwaltung? Gab es Möglichkeiten der Sicherung ohne die Fläche der umzäunten Hundewiese stark zu minimieren? Wenn ja, wieso hat man sich dagegen entschieden? 2. Wieso wurde der umsturzgefährdete Baum nur auf einer Seite abgesichert und nicht auf der andere Seite, Richtung Südtangente? 3. Wie hoch waren personeller und finanzieller Aufwand für die halbseitige Absicherung des umsturzgefährdeten Baumes? Unterzeichnet von: Max Braun Rebecca Ansin
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0420 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Gartenbauamt Eingeschränkte Nutzung der umzäunten Hundewiese in der Günther-Klotz-Anlage Anfrage: KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 26 Ö Kenntnisnahme Das Gartenbauamt nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Die Fläche der umzäunten Hundewiese ist aktuell aufgrund eines umsturzgefährdeten Baums nur eingeschränkt nutzbar. Welche anderen Möglichkeiten der Sicherung standen in den Überlegungen der Stadtverwaltung? Gab es Möglichkeiten der Sicherung, ohne die Fläche der umzäunten Hundewiese stark zu minimieren? Wenn ja, wieso hat man sich dagegen entschieden? Der Baumtorso ist aufgrund artenschutzrechtlicher Vorschriften geschützt, weil er Lebensraum für den Heldbock (sog. Heldbockeiche), Fledermäuse, Vögel, Insekten und Kleinsäuger ist. Er stellt somit ein ökologisch wertvolles Habitat dar. Eine Fällung ist deshalb gemäß Vorgabe des Regierungspräsidiums als höhere Naturschutzbehörde nicht möglich Von Seiten der Verwaltung wurde die Errichtung eines Stützgerüst geprüft und aufgrund der hohen Kosten (25.000 Euro) wieder verworfen. Erschwerend kommt hinzu, dass das vom Torso ausgehende Umsturzrisiko aktuell sehr hoch ist, so dass Arbeiten im Bereich des Baumes zu gefährlich sind. Die Beurteilung eines Baumsachverständigen hat „Gefahr im Verzug“ ergeben, so dass unverzüglich gehandelt werden musste. Um die Einschränkungen der Fläche zu kompensieren, wird derzeit die Möglichkeit einer Erweiterung geprüft. 2. Wieso wurde der umsturzgefährdete Baum nur auf einer Seite abgesichert und nicht auf der anderen Seite, Richtung Südtangente? Der Baum kann aufgrund seiner Exposition nur in Richtung Hundeauslaufwiese fallen. Eine Absicherung auf der anderen Seite Richtung Südtangente war somit nicht notwendig. 3. Wie hoch waren personeller und finanzieller Aufwand für die halbseitige Absicherung des umsturzgefährdeten Baumes? Die Kosten für die Errichtung des Bauzauns belaufen sich auf rund 900 Euro. Hierin enthalten sind der Transport der Bauzaunelemente und die Errichtung vor Ort.
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Extrahierter Text
Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Eingeschränkte Nutzung der umzäunten Hundewiese in der Günther-Klotz-Anlage Anfrage: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2024/0420 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2024