Aufstockung Mehrfamilienwohnhaus Bernhardstraße

Vorlage: 2024/0419/2
Art: Informationsvorlage
Datum: 11.06.2025
Letzte Änderung: 27.08.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 04.07.2025

    TOP: 2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0419/2 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Aufstockung Mehrfamilienwohnhaus Bernhardstraße, Oststadt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 04.07.2025 2 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das geplante Bauvorhaben liegt in der Oststadt als Eckgebäude in einem typischen Gründerzeitblock. Das Mehrfamilienwohnhaus liegt direkt gegenüber der Kirche St. Bernhard mit dessen Vorplatz sowie in der Blickachse zum Durlacher Tor und dem Bernhardusplatz. Die geplante Aufstockung des Vorhabens ist durch seine prominente Lage städtebaulich präsent und wird somit dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2024 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Das Projekt wurde zur Wiedervorlage vorgesehen. – 2 – Vorhaben Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Nutzungsart-Bebauungsplans Nr. 614. Für die Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt. Weiterhin gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 133 „Projektierte Allee, die Friedhofstraße und die Rintheimer Straße“ aus dem Jahr 1888, der entlang der Straßen Baufluchten festsetzt. Im Übrigen hat sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einzufügen. An die Blockstruktur der historischen Gründerzeit-Bebauung der Oststadt schließt östlich entlang der Ludwig-Wilhelm-Straße ein sehr heterogener Bereich an, welcher städtebaulich mit dem Bernhardusplatz den Eingang zur Oststadt darstellt. Im Westen befinden sich Sondernutzungen, wie die historische St. Bernhard Kirche und die Heinrich-Meidinger-Schule, beide am zukünftig erneuerten Durlacher Tor gelegen. Der daran anschließende nach Norden gehende mehrspurige Adenauerring bildet eine deutliche Zäsur zu dem gegenüberliegenden Hochschulgelände. Das Vorhaben soll mit neuem Wohnraum, bestehend aus mehreren Wohneinheiten, aufgestockt werden. In einer der letzten Sitzungen wurden die Auseinandersetzung mit allen relevanten Themen der aktuellen Diskussion in Architektur und Politik, wie Bauen im Bestand, Nachverdichtung der Stadt, Schaffung zusätzlichen Wohnraums, Klimaanpassung (Fassadenbegrünung), nachhaltige und ressourcenschonende Bauweise (Holzkonstruktion) sowie Barrierefreiheit gelobt. Der Gestaltungsbeirat ist von den Potentialen des Gebäudes und seiner Weiterentwicklung überzeugt und freut sich auf eine Wiedervorlage des Projekts nach Überarbeitung der Planung zu folgenden Punkten: - Abraten der Variante mit begrünter Netzstruktur - Einhaltung der Ausgewogenheit von Bestand mit Aufbau und der Abstandsflächen - Überarbeitung des Zusammenspiels der Dachneigung und Gebäudehöhe - Optimierung der Großgauben - Anpassung der barrierefreien Erschließung - Erhalt der charakteristischen Bestandstreppe - Empfehlung einer hofseitigen bodengebundenen Begrünung

  • Empfehlung
    Extrahierter Text

    Empfehlung 76. Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 4. Juli 2025, 13 Uhr, öffentlich Architekturschaufenster, Waldstraße 8 Vorsitz: Anett-Maud Joppien Punkt 2 der Tagesordnung: Aufstockung Mehrfamilienwohnhaus Bernhardstraße Vorlage: 2024/0419/2 Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die erneute Wiedervorlage des ambitionierten Projekts mit der Zielsetzung einer zeitgemäßen Nachverdichtung und Modernisierung eines wertigen Bestandsgebäudes im gründerzeitlichen Kontext. Er lobt ausdrücklich die modifizierte vertikale Erschließung mit dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterführung des bestehenden Treppenhauses und die damit nunmehr erreichte interne barrierefreie Erschließung. Auch der Entfall der gaubenförmigen Überdachung der Loggien in den Dachgeschossen wird als positive Weiterentwicklung anerkannt, weil dadurch die Dachfläche beruhigt wird. Im Übrigen wird aber bedauert, dass die Anregungen aus der Stellungnahme des Gestaltungsbeirats vom 28. Juni 2024 ansonsten ignoriert wurden. Diese wurden aktuell nochmals ausdrücklich bestätigt und sollten Eingang in die Planung finden: − Die äußere Erschließung ist weiterhin nicht barrierefrei. Dies ließe sich auf der Hofseite durch eine Rampe oder durch die Ausbildung des Aufzuges als Durchlader problemlos beheben. − Der Aufzug ist weiterhin nicht in das Gebäudevolumen integriert, sondern auf der Hofseite angebaut – mit der Folge einer wenig attraktiven internen Erreichbarkeit über einen flächenintensiven Flur in jeder Etage und einer empfindlichen Störung der hofseitigen Fassade. – 2 – − Maßnahmen zur Klimaanpassung (wie z.B. die vorgeschlagene bodengebundene Fassadenbegrünung auf der Hofseite) wurden bisher nicht umgesetzt. − Die monströse Dachhaube mit senkrechten und schrägen Flächen wird auf Grund ihrer nicht stimmigen Proportion bezogen auf den Baubestand definitiv abgelehnt. Der Übergang der schrägen Dachfläche in die Senkrechte könnte im Übrigen ohne eine ausreichend dimensionierte Rinne zur Vermeidung überschießenden Oberflächenwassers nicht realisiert werden. Auf die vom Straßenraum aus kaum wahrnehmbaren flachgeneigten Dachflächen der Nachbargebäude im Blockrand wird vergleichend hingewiesen – das Steildach als Sonderelement wird aber im Kreuzungsbereich nicht zuletzt zur Maximierung zusätzlicher Wohnfläche ausdrücklich akzeptiert. − Der Gestaltungsbeirat spricht sich allerdings erneut für die Beschränkung auf zwei Dachgeschosse aus, die oberhalb der bestehenden Traufe mit einer steil geneigten Dachfläche ausgebildet werden. Deren Geschosshöhe kann großzügig dimensioniert werden. Es sollte geprüft werden, ob die beiden Dachgeschosse als Maisonetten ausgebildet werden könnten, um den Aufzug nicht bis ins letzte Geschoss weiterführen zu müssen. − An Stelle der schlundartigen Großgaube an der Gebäudeecke als Bestandteil der Dachgestaltung sollte ein zeitgemäß gestalteter „Eckturm“ nach historischem Vorbild geprüft werden, der aus dem Sockelbauwerk in dessen Materialität herauswächst. − Zur weiteren Beruhigung des Steildachs wird vorgeschlagen, die Absturzsicherung der Loggien nicht mit Stabgeländern, sondern mit flächig in die Dachneigung integrierten Brüstungen auszuführen. Der Gestaltungsbeirat bittet Bauherrschaft und Architekt angesichts der stadtbildprägenden Situation dringend, die Planung im vorgenannten Sinne weiter zu entwickeln und freut sich auf eine (finale) Wiedervorlage dieses spannenden Projekts in besonderer Umgebung.