Aufstockung Mehrfamilienwohnhaus Bernhardstraße
| Vorlage: | 2024/0419/1 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 17.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 28.06.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0419/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Aufstockung Mehrfamilienhaus Bernhardstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 28.06.2024 3 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das geplante Bauvorhaben liegt in der Oststadt als Eckgebäude in einem typischen Gründerzeitblock. Das Mehrfamilienwohnhaus liegt direkt gegenüber der Kirche St. Bernhard mit dessen Vorplatz sowie in der Blickachse zum Durlacher Tor und dem Bernhardusplatz. Die geplante Aufstockung des Vorhabens ist durch seine prominente Lage städtebaulich präsent und wird somit dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben wurde bereits im April 2024 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Das Projekt wurde zur Wiedervorlage vorgesehen. – 2 – Vorhaben Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Nutzungsart-Bebauungsplans Nr. 614. Für die Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt. Weiterhin gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 133 „Projektierte Allee, die Friedhofstraße und die Rintheimer Straße“ aus dem Jahr 1888, der entlang der Straßen Baufluchten festsetzt. Im Übrigen hat sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einzufügen. An die Blockstruktur der historischen Gründerzeit-Bebauung der Oststadt schließt östlich entlang der Ludwig-Wilhelm-Straße ein sehr heterogener Bereich an, welcher städtebaulich mit dem Bernhardusplatz den Eingang zur Oststadt darstellt. Im Westen befinden sich Sondernutzungen, wie die historische St. Bernhard Kirche und die Heinrich-Meidinger-Schule, beide am zukünftig erneuerten Durlacher Tor gelegen. Der daran anschließende nach Norden gehende mehrspurige Adenauerring bildet eine deutliche Zäsur zu dem gegenüberliegenden Hochschulgelände. Das Vorhaben soll mit neuem Wohnraum, bestehend aus mehreren Wohneinheiten, aufgestockt werden. In der letzten Sitzung wurden die Auseinandersetzung mit allen relevanten Themen der aktuellen Diskussion in Architektur und Politik, wie Bauen im Bestand, Nachverdichtung der Stadt, Schaffung zusätzlichen Wohnraums, Klimaanpassung (Fassadenbegrünung), nachhaltige und ressourcenschonende Bauweise (Holzkonstruktion) sowie Barrierefreiheit gelobt. Der Gestaltungsbeirat ist von den Potentialen des Gebäudes und seiner Weiterentwicklung überzeugt und freut sich auf eine Wiedervorlage des Projekts nach Überarbeitung der Planung zu folgenden Punkten: - Auseinandersetzung mit dem unmittelbaren denkmalrelevanten Umgebungsbereich der dominanten Kirche St. Bernhard - Anpassung an die charakteristische Blockrandbebauungen mit Steildachlösung der Oststadt mit einer homogenen Trauf- und Firsthöhe, z. B. entsprechend einer der beiden gezeigten Varianten - Zurückhaltung bei der Wahl der Gestaltungsmittel - im Grundsatz richtig gewählte neue Erschließung des Gebäudes und Adressbildung - Hinterfragung der Funktionalität der vertikalen Erschließung - hofseitigen Fassaden- und Begrünungsmaßnahmen - Optimierung der Wohnungsgrundrisse
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Extrahierter Text
Empfehlung Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 28. Juni 2024, 13:00 Uhr öffentlich | nicht öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 3 der Tagesordnung: Aufstockung Mehrfamilienwohnhaus Bernhardstraße Vorlage: 2024/0419/1 Der Gestaltungbeirat zeigt sich erfreut über die Weiterführung des Projekts, bedauert aber zugleich, dass die Veränderungen gegenüber der ersten Vorlage eher gering und weitgehend ohne Berücksichtigung seiner Empfehlungen ausgefallen sind. Ergänzend zum Protokoll der Sitzung vom 26. April 2024 stellt der Gestaltungsbeirat präzisierend fest: - Von einer weiteren Bearbeitung der Variante A mit begrünter Netzstruktur im Bereich der Aufstockung wird nicht zuletzt aufgrund deren betonter Fremdartigkeit im Kontext dringend abgeraten – auch weil die Kaschierung der Durchfensterung und der Loggien mit der Berankung nicht ganzjährig wirksam ist (Entlaubung...) und auch nachts bei Beleuchtung der Zimmer die mit der Bestandsfassade strukturell nicht koordinierten Fassadenöffnungen sichtbar werden. Weiterhin wird auf den kostenintensiven technischen Unterhaltungs- und kontinuierlich erforderlichen Pflegeaufwand in großer Höhe sowie die Problematik des Brandüberschlags über die Begrünung im Steildachbereich verwiesen. - Auch die nach Reduzierung der Geschosshöhen verbleibende Firsthöhe ist bauordnungsrechtlich aller Voraussicht nach nicht genehmigungsfähig: die Verringerung der Geschossigkeit von 3 auf 2 Dachgeschosse (mit der – 2 – Wertigkeit des Gebäudes und seiner exklusiven Aufstockung entsprechenden großzügigeren lichten Raumhöhen) ist im gegebenen Blockrand und im Umgebungsbereich des Baudenkmals der St. Bernhard-Kirche unerlässlich, zumal auch die Proportion von Bestand und Aufbau bei den vorgelegten Varianten unausgewogen ist. - Die steile Dachneigung und die Form des Mansarddaches werden im Interesse der Schaffung zusätzlichen qualifizierten Wohnraums akzeptiert, nicht aber die Abknickung der „Dachhaube“ in die Vertikale: das Dach hat oberhalb des bestehenden Attikageschosses mit kontinuierlicher Neigung zu beginnen – damit wird zugleich die Trauflinie des anschließenden Baubestandes an der Bernhardstraße weitergeführt. Auf die erforderliche Einhaltung der Abstandsflächen im Zusammenspiel von Dachneigung und Gebäudehöhe wird vorsorglich hingewiesen. - Die als Großgauben interpretierten Loggien der Variante B sind in der Überarbeitung der Aufstockung noch expressiver und größer geworden. Ihre Dimension ist angemessen zu reduzieren. Gelobt wird die sorgfältige Abstimmung der Dachaufbauten und Dachflächenfenster mit strukturellem Bezug zur wertigen Bestandsfassade. - Eine barrierefreie Erschließung des Gebäudes ist mit dem nun alternativ rückwärtig vorgeschlagenen Außenaufzug nicht zu erreichen, da sich die Haltestellen grundsätzlich auf dem Zwischenpodest der zweiläufigen Treppe befinden (d.h. auf dem Halbgeschoß) und damit nicht funktionsgerecht sind. Auch die knapp bemessene Spindel- bzw. Außentreppe stellt funktional keinen gleichwertigen Ersatz für die Bestandstreppe dar, die für den Einbau eines Aufzugs entfernt werden soll (Begegnungsverkehr...). - Der Gestaltungbeirat empfiehlt in Kenntnis der bereits getätigten Investitionen im Baubestand sowie der grundrisslichen Konsequenzen in allen Bestandsgeschossen dringend, die charakteristische Bestandstreppe zu erhalten, auf (auch gestalterisch fragwürdige) hofseitige Anbauten zu verzichten und den Aufzug innerhalb des Gebäudes im rückwärtig eingezogenen Raum rechts der Treppe (im Erdgeschoss mit „Bad“ beschriftet) unterzubringen – im Erdgeschoss als Durchlader mit direktem barrierefreiem Zugang von der Hofseite. - Um die bei der abgelehnten Variante A aufgeführten Vorteile einer Fassadenbegrünung für die Klimaanpassung im Quartier realisieren zu können wird vorgeschlagen, die hofseitige Fassade mit einer vergleichsweise wenig aufwändigen bodengebundenen Begrünung zu versehen. Der Gestaltungbeirat sieht einer erneuten Wiedervorlage des ambitionierten und von ihm engagiert begleiteten Projekts mit gespannter Erwartung entgegen.