Bauvoranfrage Im Sonnental 15
| Vorlage: | 2024/0415 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.04.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0415 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauvoranfrage Im Sonnental 15 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 9.5 Ö Entscheidung Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus, Im Sonnental 15, 76229 Karlsruhe Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 492 – Im Schwalbenloch. Die Bauherrschaft möchte einen Anbau errichten und hat folgende Fragen, die zu entscheiden sind: 1. Kann der Bestand im Erdgeschoss, wie in den Plänen dargestellt, nach Süd-Osten erweitert werden? Die Erweiterung bleiben nach Südosten im Baufenster. Laut Bebauungsplan richtet sich die Mindestgröße der Grundstücke nach den im Plan vorhanden überbaubaren Grundstücksflächen und dem jeweiligen Maß der baulichen Nutzung. Da das Baufenster nicht überschritten wird, ist eine Erweiterung nach Süd-Osten genehmigungsfähig. 2. Ist die Erweiterung nach Süd-West mit 2,0m über das Baufenster hinaus genehmigungsfähig, wenn eine Befreiung beantragt wird? Abstand zur Grenze wäre mit 2,50m gegeben. Die ist laut Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig, da es nicht auf den Grenzabstand ankommt. Die Erweiterung nach Süd-West wäre also zu versagen. 3. Die Grundflächenzahl GRZ I wird um 3,0m² überschritten, ist dies mit einer Befreiung genehmigungsfähig? Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Dies liegt im Ermessen der Baurechtsbehörde. Vonseiten der Ortsverwaltung wäre eine Befreiung zu bejahen, da es sich um eine unwesentliche Überschreitung der Grundflächenzahl handelt. 4. Ist die Nutzung des Flachdaches im Obergeschoss bis zur max. Bautiefe von 11,0m als Balkon / Dachterrasse für das 2. Vollgeschoss möglich? Eine Bautiefe von 11,0m ist bei Gebäuden mit 2 Vollgeschossen möglich. Daher ist die Nutzung als Balkon/Dachterrasse bis 11,0m für das 2. Vollgeschoss genehmigungsfähig. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung zu.