Bauantrag Am Grafenacker 6

Vorlage: 2024/0412
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2024

    TOP: 9.6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0412 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Grafenacker 6 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 9.6 Ö Entscheidung Ausbau und Umnutzung des Garagendachgeschosses zu Wohnraum Am Grafenacker 6, FlstNr.: 10052 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 594 Hofäcker II §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt Ausbau und Umnutzung des Garagendachgeschosses zu Wohnraum. Es wird der Bau von zwei Zimmern (17,93 und 20,24 Quadratmeter) sowie einem Flur mit Kochnische und einem Bad sowie kleinen Abstellraum beabsichtigt. Wegen der beabsichtigten Schaffung von Wohnraum wird von folgenden Festsetzungen oder Bauvorschriften und in folgendem Umfang werden Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen nach § 31 BauGB / § 56 LBO beantragt: Geschossflächenüberschreitung Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten Unterschreitung der Abstandsflächen Die zulässige Nutzung ist um 31% überschritten, davon in Vollgeschossen um 16%. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Nach außen hin ist jedoch keine Änderung erkennbar. Was die Dacheinschnitte angeht, besagt der Bebauungsplan, dass diese bei einer Hauseinheit einheitlich gestaltet werden sollen und nicht mehr als die Hälfte einer Dachfläche einnehmen. Wenn man das Garagendach als eine Hauseinheit sieht, sind die Dacheinschnitte einheitlich und damit genehmigungsfähig. Gem. § 37 Abs. 3 LBO ist bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt, kein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Die Gebäudeseite mit den geplanten, zusätzlichen Dachfenstern liegt gegenüber einem Garagenhof. Hierdurch ist keine etwaige Beeinträchtigung durch neue Sichtverbindungen zum gegenüberliegenden Nachbargrundstück gegeben. Anstatt einer Wohneinheit entstehen nunmehr zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück. Aus Sicht der Ortsverwaltung bestehen keine Versagensgründe. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zu.