Mehr Förderung von Sport und Bewegung durch allgemeine Öffnungen der Sportflächen von Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 2024/0394/1 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2025
Rolle: Beratung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0394 Eingang: 11.04.2024 Mehr Förderung von Sport und Bewegung durch allgemeine Öffnungen der Sportflächen von Karlsruher Schulen Interfraktioneller Antrag: FDP, GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 19 Ö Kenntnisnahme Schulbeirat 03.07.2024 Ö Beratung 1. Die Stadtverwaltung legt in einer Auflistung dar, welche Sport- und Bewegungsflächen von Karlsruher Schulen aktuell auch außerhalb der Schulöffnungszeiten (nach Schulende, an Wochenenden und Feiertagen sowie während der Schulferien) für sportliche Aktivitäten genutzt werden können. 1.a) Die Stadtverwaltung zeigt auf, welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen, um noch mehr Sportflächen von Schulen außerhalb der Schulzeiten für eine größere Anzahl von Menschen zur Nutzung zur Verfügung stellen zu können. 2. Im Rahmen des von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat in Auftrag gegebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepts Oberreut (STEK) und der darin verfassten Zielsetzungen werden die Sportflächen der Anne-Frank-Schule als Pilotprojekt außerhalb der Schulzeiten geöffnet, um diese als soziale Begegnungsstätten zur allgemeinen Teilhabe an Bewegungs- und Sportangeboten den Bürgerinnen und Bürgern bereitstellen zu können. 2.a) Zur Vorbeugung von Vandalismus bleiben der Großteil des Schulhofs und das Schulgebäude außerhalb der Schulöffnungszeiten weiterhin geschlossen. Zur Unterteilung von Sport- und Schulhofflächen können ein interner Zaun errichtet werden sowie bei Bedarf mithilfe von Streetworkern Betreuungspartnerinnen und -partner hinzugezogen werden. Falls die Stadtverwaltung hier Umsetzungsprobleme sieht, prüft sie andere Möglichkeiten und unterbreitet dem Gemeinderat baldmöglichst Vorschläge zur konkreten Realisierung. Sachverhalt / Begründung: Hinsichtlich einer stabilen psychischen und physischen Gesundheit von Menschen sind insbesondere Sport und Bewegung an der frischen Luft überaus wichtig. Im Stadtkreis Karlsruhe bestehen bereits zahlreiche Sport- und Bewegungsflächen, die jedoch noch nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Im Hinblick auf eine begrenzte zur Verfügung stehende und gleichzeitig bereits versiegelte Fläche sollten jedoch die Nutzungsmöglichkeiten auf alle Karlsruherinnen und Karlsruher ausgeweitet werden, um vielseitige Bewegungsaktivitäten der Stadtbevölkerung fördern zu können. Insbesondere Sportflächen von Schulen müssten somit auch außerhalb von Schulöffnungszeiten (nach Schulende, an Wochenenden und Feiertagen sowie während der Schulferien) für Menschen zugänglich sein, die sich mithilfe von unterschiedlichen Aktivitäten fit und – 2 – gesund halten möchten. Somit sollte in einem ersten Schritt in einer Auflistung dargelegt werden, welche Sport- und Bewegungsflächen von Karlsruher Schulen aktuell auch außerhalb der Schulzeiten von allen Einwohnerinnen und Einwohnern genutzt werden können. Zudem sollte die Stadtverwaltung aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um noch mehr Sportschulflächen in Karlsruhe für eine größere Anzahl von Menschen öffnen zu können. Im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK) zur zukünftigen Weiterentwicklung des Stadtteils Oberreut wurden einige Zielsetzungen formuliert, in denen u.a. Kommunikation und soziale Teilhabe sowie Stärkung des gemeinsamen Miteinanders und der Integration eine wichtige Rolle spielen. Um diese Punkte gezielt zu fördern und auch das Stadtteilentwicklungskonzept konsequent weiter umzusetzen, trägt auch die öffentliche Nutzung von Sport- und Freizeitflächen bei. Die Sportflächen der Anne-Frank-Schule erfreuten sich bereits bis vor einigen Jahren großer Beliebtheit bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen. Aufgrund von Vandalismusvorfällen wurde jedoch ein Zaun errichtet, sodass dann die Flächen für die Öffentlichkeit versperrt blieben. Die Nachfrage seitens der Einwohnerinnen und Einwohner ist jedoch nach wie vor groß, die Flächen außerhalb der Schulöffnungszeiten zu nutzen und sich gemeinsam an der frischen Luft sportlich zu betätigen. Dies kann auch nur im Sinne einer vorausschauenden Stadtpolitik sein. Deshalb sollte diese Sportfläche als Pilotprojekt außerhalb der Schulzeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner als soziale Begegnungsstätten zur allgemeinen Teilhalbe an Sport- und Bewegungsangeboten wieder bereitgestellt werden. Da der geplante Neubau der Anne-Frank-Schule zunächst nicht realisiert wird, könnte z.B. eine schnell umsetzbare und kostengünstige Lösung in Form eines Zauns erfolgen, welcher Schul- und Sportflächen sinnvoll unterteilen kann. So kann erneutem Vandalismus vorgebeugt werden. Schulgebäude sowie der größte Teil des Schulhofes blieben hierbei weiterhin geschlossen und „geschützt“. Schülerinnen und Schüler gelangen dabei über zwei Zugänge zu den Sportflächen. Außenhaupttore sowie zwei kleinere Tore im Zaun könnten nach Schulende geschlossen werden. Die Sportfläche wäre dann außerhalb der Schulzeiten über ein Tor ebenso zugänglich. Zudem könnten bei Bedarf auch Streetworker bei der Betreuung und bei Gesprächen hinzugezogen werden. Auch andere Möglichkeiten könnten ggf. geprüft werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung für alle Menschen jederzeit gewährleisten zu können. Bei der erfolgreichen Durchführung des Pilotprojekts können für die Bevölkerung im Stadtteil Oberreut mehr Freizeit-, Wohn- und Lebensqualität erreicht werden und ggf. weitere Sportflächen von Karlsruher Schulen der Öffentlichkeit für die vielseitige Ausübung sportlicher Aktivitäten angeboten werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Christine Großmann Aljoscha Löffler Yvette Melchien Sibel Uysal Irene Moser
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0394/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Mehr Förderung von Sport und Bewegung durch allgemeine Öffnungen der Sportflächen von Karlsruher Schulen Interfraktioneller Antrag; FDP, GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 19 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 03.07.2024 6 Ö Ö vertagt Schulausschuss 20.11.2024 6 Ö Ö vertagt Schulausschuss 18.03.2025 8 Ö Beratung Kurzfassung Außensportanlagen an Schulen stehen grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Schulhöfe der Schulen mit Ausnahme der Beruflichen Schulen sowie Schulen mit Ganztagsbetrieb sind nach Unterrichtsende von 14 bis 17 Uhr für Kinder unter 14 Jahren zum Spielbetrieb freigegeben. An Wochenenden oder in den Ferien sind die Schulgelände geschlossen. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Bürgerumfrage zum Sport- und Bewegungsangebot im Stadtgebiet kann geprüft werden, ob und wenn ja, wo die Öffnung von Schulhöfen oder Sportflächen an Schulen das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen kann. Angeleitete Angebote sind grundsätzlich zu begrüßen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt in einer Auflistung dar, welche Sport- und Bewegungsflächen von Karlsruher Schulen aktuell auch außerhalb der Schulöffnungszeiten (nach Schulende, an Wochenenden und Feiertagen sowie während der Schulferien) für sportliche Aktivitäten genutzt werden können. Außensportanlagen von Schulen stehen grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bislang sind die Schulhöfe der Schulen mit Ausnahme der Beruflichen Schulen sowie Schulen mit Ganztagsbetrieb nach Unterrichtsende von 14 bis 17 Uhr für Kinder unter 14 Jahren zum Spielbetrieb freigegeben. An Wochenenden oder in den Ferien sind die Schulgelände geschlossen. In den Sommerferien gibt es einige Schulhöfe an Schulen, die ebenfalls zum Spielen freigegeben werden. Eine Auflistung wird jedes Jahr nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung in Bezug auf bauliche Maßnahmen rechtzeitig vor den Sommerferien veröffentlicht. (Anlage: Liste der in den Sommerferien 2024 geöffneten Schulhöfe). 1.a) Die Stadtverwaltung zeigt auf, welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen, um noch mehr Sportflächen von Schulen außerhalb der Schulzeiten für eine größere Anzahl von Menschen zur Nutzung zur Verfügung stellen zu können. Schulhöfe und Schulaußenanlagen sind entsprechend den Bedürfnissen von Schüler*innen ausgestattet. Bei Erwachsenen handelt es sich um eine andere Zielgruppe, für die die Schulanlagen nur bedingt ausgelegt sind. Im gesamten Stadtgebiet gibt es bereits zahlreiche Spiel- und Sportplätze, die durch die Öffentlichkeit nutzbar sind. Ende des vergangenen Jahres wurde eine Befragung zum Sport- und Bewegungsverhalten durchgeführt. Hier wurden die Bürger*innen auch zum Sport- und Bewegungsangebot in der Stadt und in ihrem Wohnumfeld befragt. Die Auswertung dauert noch an. Nach Vorliegen des Ergebnisses kann geprüft werden, ob und wenn ja, wo die Öffnung von Schulhöfen oder Sportflächen an Schulen das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen kann. Vor einer möglichen Umsetzung müssten einige Fragestellungen (wie beispielsweise Haftung, Verantwortlichkeit, Öffnungs-/Schließdienst, Reinigung, Prüfung/Wartung, Nutzergruppen) geklärt und die damit eventuell verbundenen finanziellen Auswirkungen geprüft werden. 2. Im Rahmen des von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat in Auftrag gegebenen Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Oberreut (STEK) und der darin verfassten Zielsetzungen werden die Sportflächen der Anne-Frank-Schule als Pilotprojekt außerhalb der Schulzeiten geöffnet, um diese als soziale Begegnungsstätten zur allgemeinen Teilhabe an Bewegungs- und Sportangeboten den Bürgerinnen und Bürgern bereitstellen zu können. Bei einem Ortstermin im Frühjahr 2020 mit Vertretern der Stadtverwaltung, der Schule und des Bürgervereins kam man zu dem Ergebnis, dass sich die Doppelnutzung Schulsportanlage und öffentliche Bolzplatznutzung nicht realisieren lässt. Stattdessen sollte im Zuge der Baumaßnahme (Ersatzneubau) geprüft werden, ob ein Teil des Schulgeländes abgetrennt und ein öffentlicher Bolzplatz hergestellt werden kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in der Nachbarschaft der Bolzplatz Albert-Braun-Straße sowie der neue Bolzplatz Woerrishofer Straße Möglichkeiten für die Ausübung von Ballsport bieten. Außerdem können Grünflächen im Grünzug Schmallen niedrigschwellig für Ballspiele genutzt werden. Aus Kosten- und Aufwandsgründen empfiehlt die Verwaltung daher, vom Pilotprojekt Abstand zu nehmen und den Ersatzneubau der Anne-Frank- Schule abzuwarten, da auch in diesem Fall die in Punkt 1a genannten Fragestellungen nicht geklärt sind. Mit dem Ersatzneubau der Anne-Frank-Schule kann auch die Außenanlagengestaltung besser an die Bedarfe angepasst werden. 2.a) Zur Vorbeugung von Vandalismus bleiben der Großteil des Schulhofs und das Schulgebäude außerhalb der Schulöffnungszeiten weiterhin geschlossen. Zur Unterteilung von Sport- und – 3 – Schulhofflächen können ein interner Zaun errichtet werden sowie bei Bedarf mithilfe von Streetworkern Betreuungspartnerinnen und -partner hinzugezogen werden. Falls die Stadtverwaltung hier Umsetzungsprobleme sieht, prüft sie andere Möglichkeiten und unterbreitet dem Gemeinderat baldmöglichst Vorschläge zur konkreten Realisierung. Angeleitete Angebote sind grundsätzlich zu begrüßen. Damit gäbe es verantwortliche Personen vor Ort, die auch Ansprechpersonen für die Verwaltung und die Schulleitung sowie Hausmeister der Schule wären. Fehlverhalten auf dem Gelände könnte auf diese Weise eingeschränkt werden. Aktuell ist ein betreutes Angebot in Oberreut mit dem Jugend- und Gemeinschaftszentrum Weiße Rose angedacht. Zur Überlassung der Außensportanlage wird eine vertragliche Regelung vorbereitet. Die Abtrennung der Sportflächen vom übrigen Schulgelände mit einem Zaun wurde vom Gartenbauamt geprüft. Für den Zaunverlauf ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Laufbahn weiterhin möglich sein sollte, was Auswirkungen auf die Länge und den Verlauf des Zauns hat. In der Kürze der Zeit ist es jedoch leider nicht möglich, konkrete Aussagen zu einem mögliche Zaunverlauf zu treffen. Auch stehen die hierzu benötigen Mittel aktuell nicht zur Verfügung und müssten in zukünftigen Haushalten eingeplant werden. Für die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen stehen aktuell auch keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Weiterhin sind Fragen der Haftung, Reinigung, Öffnungs- und Schließzeiten nicht geklärt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Mögliche finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar. Diese könnten im Zuge der Erarbeitung eines Konzepts beziehungsweise im Rahmen eines möglichen Pilotprojekts eruiert werden.
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Extrahierter Text
Öffnung Schulhöfe 2024 Stand: 02.07.2024