Bebauungsplan "KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2", Karlsruhe-Rintheim; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
| Vorlage: | 2024/0392 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Oststadt, Rintheim, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Bebauungsplan „KIT Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“ Karlsruhe- Rintheim Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange Stellungnahme Bundeswehr, 08.09.2022 durch die oben genannte und in den Unterla- gen näher beschriebene Planung werden Be- lange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme. PRÄSIDIUM TECHNIK, LOGISTIK, SERVICE DER POLIZEI FUNKBETRIEB (ASDBW), 08.09.2022 In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Interessen des BOS-Richtfunkts betrof- fen sein könnten. Nach Rücksprache wurde gemeldet, dass aus- gehend von den Höhenfestsetzungen im Be- bauungsplan keine Beeinträchtigung der Richt- funkverbindung zu erwarten sind. In die Hinweise des Bebauungsplanes wird für Gebäude, deren Traufhöhe über 20 m betra- gen kann, folgender Passus aufgenommen: Sollte die Gebäudehöhe (insbesondere zu be- achten bei Gebäuden mit Satteldach sowie bei Gebäuden mit technischen Aufbauten) 20m überschreiten, muss Kontakt zum Präsidium für Technik Logistik und Service der Polizei Baden- Württemberg (ASDBW@polizei.bwl.de) aufge- nommen werden, um Klärung herbeizuführen, ob die Richtfunkstrecke beeinträchtigt werden könnte. Weiterhin ist zu beachten, dass die Fresnelzone eines Richtfunkbetreibers (Telefo- nicá) in Höhe von 27 m über Grund beginnt. In diese Fresnelzone darf grundsätzlich nicht ein- gegriffen werden. Sollten Eingriffe geplant sein, ist Kontakt mit dem Richtfunkbetreiber aufzunehmen. VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 18.10.2022 Grundsätzlich begrüßen wir den Hinweis auf eine mögliche Verlängerung der Straßenstrecke über den Technologiepark Karlsruhe bis zum KIT Campus Ost. Hierfür ist jedoch eine Es wird angeregt, eine Freihaltetrasse als Ver- längerung der Trasse im Technologiepark im Gebiet zu planen, um eine Erschließung durch die Straßenbahn zu ermöglichen. - 2 - ausreichende Dimensionierung einer möglichen Straßenbahntrasse, z.B. als Grünkorridor erfor- derlich. Diese fehlt weiterhin, auch für die Um- fahrung östlich und nördlich des Campusareals. Wir bitten daher erneut um Ergänzung der Pla- nung durch eine Freihaltetrasse, die im Falle ei- ner späteren Umsetzung möglichst als beson- derer Bahnkörper ausgebildet werden sollte. Bezugnehmend auf die möglichen, aus dem Straßenbahnbetrieb resultierende Erschütterun- gen, werden im Falle der Realisierung des Vor- habens im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens alle Belange nochmals geprüft und erör- tert werden müssen. Darüber hinaus haben wir keine weiteren An- merkungen und bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. Im Gegensatz zum Technologiepark handelt es sich beim Plangebiet allein um ein Grundstück im Eigentum des Landes. Gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Eigentümers kann in diesem Bebauungsplan- verfahren keine öffentliche Nutzung verankert werden. Die von der Tram ausgehenden Er- schütterungen stehen nach Auffassung des Landes den geplanten hochsensiblen Nutzun- gen entgegen. Unabhängig hiervon bietet die interne Erschlie- ßung des Plangebiets nach Auffassung der Stadtverwaltung ausreichend Raum für die ge- wünschte Trassierung, sollte das Land als Ei- gentümerin seine Haltung hierzu ändern. Sofern eine Erschließung in den nordwestlichen Bereich (Kammhuber Kaserne) notwendig wird, ist über den Trassenverlauf zu einem anderen Zeitpunkt zu diskutieren und im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens darüber zu ent- scheiden. Soweit von den VBK vorab die planungsrechtli- che Sicherung einer Freihaltetrasse für eine Umfahrung östlich und nördlich des Campusa- reals angeregt wird, so würde diese außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes lie- gen und ist daher kein Planungsziel des Bebau- ungsplanes „KIT Campus Ost an der Rinthei- mer Querallee 2“. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 10.10.2022 auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Ka- serne in Rintheim soll der KIT-Campus-Ost wei- terentwickelt werden. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat keine Bedenken gegen das Vorhaben. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungs- plans (FNP) 2030 wurde die südliche Ecke des Plangebietes, welche im FNP 2010 als Sonder- baufläche mit der Zweckbestimmung Kaserne dargestellt wurde, in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft geändert. Der Bebauungsplan ist somit aus dem FNP ent- wickelt. Kenntnisnahme. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 25.10.2022 Dem Gesundheitsamt wurde mitgeteilt, dass in derzeit genutzten Gebäuden des Campus Ost gutachterliche Begehungen erfolgten, die bei aufgetretenen Verdachtsmomenten bezüglich Kenntnisnahme. - 3 - problematischer Stoffe für die spätere Nutzung der Gebäude als Wohn- und Arbeitsstätte ver- tieft wurden. Zukünftig wird bei allen Projekten eine baubegleitende gutachterliche Schadstoff- kontrolle beauftragt. Festgestellte Verdachtsbe- reiche wurden im Hinblick auf eine Entsorgung analysiert und durch Fachfirmen bearbeitet. So- fern hierbei die für eine spätere Nutzung prob- lematischen Stoffe, bzw. auch Sekundärquellen vollständig entfernt wurden - wie DDT-haltige Wandfarbe in Gebäude 3 oder PCB-haltige Wandanstriche in Gebäude 16 - kann laut Gut- achten (11-165 Karlsruhe, Rintheimer Queral- lee: Mackensen-Kaserne Phase IIb (1): Untersu- chung der Bausubstanz auf Schadstoffe“ aus dem Jahr 2012) auf Kontrollmessungen der Raumluft verzichtet werden. Bei Erhalt der Stoffe oder Materialien, bzw. bei Versiege- lung/Neuanstrich empfehlen wir aus Vorsorge- gründen Raumluftmessungen unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen und Grenzwerte. Für den Bereich „Wohnen“ empfehlen wir, die aktuellen Grenzwerte für die sensibelste Nut- zung anzusetzen, da nicht ausgeschlossen wer- den kann, dass sich Schwangere und Kinder in den Wohnungen aufhalten. Sollten bei Über- prüfungen und Messungen eine Überschrei- tung von Grenzwerten festgestellt werden, bit- ten wir darum, das Gesundheitsamt umgehend zu informieren. Der Angebotsbebauungsplan trifft keine ver- bindlichen Regelungen, ob und wann relevante Bauaktivitäten durchgeführt werden. Die fachlichen Vorgaben sind bei Durchführung der Baumaßnahmen zu beachten und können als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung aufgenommen werden. BUND, LNV, NaBu, 21.10.2022 Die Umnutzung bestehender Gebäude sowie die Gesamtziele des Bebauungsplanes werden von BUND, LNV und NABU unterstützt. Allerdings gilt es bei der Umnutzung, Sanie- rung oder Abbruch von Bestandsgebäuden – zumal in einem Umfeld wie dem am Campus Ost vorliegenden – in besonderer Weise durch geeignete Untersuchungen und Festsetzungen das Auslösen artenschutzrechtlicher Tatbe- stände für Arten aus der Gruppe der Fleder- mäuse zu vermeiden. Bedauerlicher Weise erfolgt erst jetzt, im Rah- men der Offenlage, eine detaillierte Durchsicht des Bebauungsplanes und der zugehörigen Un- terlagen in Hinblick auf diese Fragestellung. Vor dem Hintergrund, dass in der benachbar- ten Kammhuber-Kaserne im Zusammenhang mit einem Gebäudeabriss intensive Fledermaus- untersuchungen erfolgten (nach unserer Kenntnis u.a. Kotfund Langohr, Zwergfleder- mauswochenstube im abzureißenden Ge- bäude) erschien uns das Vorgehen im Durch die Planung selbst sind keine arten- schutzrechtlichen Verbotstatbestände betrof- fen. Erst der Vollzug des Bebauungsplanes kann zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote führen. Im Be- bauungsplanverfahren ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwind- bare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen. Der BUND kritisiert, dass das Fledermausvor- kommen im Plangebiet unzureichend erfasst worden sei und verweist dazu auf die Ausfüh- rungen der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Seite 52. Die SaP hat das Vorkommen von fünf streng geschätzten Fledermausarten im Plangebiet be- stätigt, siehe Umweltbericht Seite 37. Das Plan- gebiet werde insbesondere in den gehölzbe- standenen Bereichen zur Jagd genutzt. Weiter seien an den Gebäuden und Baumhöhlen po- tenzielle Tagesquartiere vorhanden. - 4 - vorliegenden Verfahren (siehe Tabelle unten) als dünn. Zu bezweifeln ist, dass in einer dreistündigen Übersichtsbegehung mit Gebäudekontrolle die Möglichkeit besteht, etwaige Quartiere und de- ren Nutzung zu bestimmen. Naheliegend wäh- rend zudem die Quartiersuche nach ersten De- tektorbegehungen, um dann gezielt signalrei- che Bereiche in Augenschein nehmen zu kön- nen. Die Gesamtzahl an 3 nächtlichen Begehungen ist sehr gering. Weiterhin sei angemerkt, dass nach unserer Kenntnis sich die August-Termine oft als wenig ergiebige Erfassungstermine er- weisen. Die Datengrundlage ist damit als mindestens dünn zu bezeichnen. So erfolgt dann eine Verlagerung der Problem- bewältigung auf die Vermeidungsmaßnahmen, die direkt im Zusammenhang mit Bauaktivitä- ten stehen, Hierzu Festsetzungen im Bebauungsplan: „- Die Entnahme von Strukturen, die als Nist- platz von Brutvögeln oder als Tagesquartier von Fledermäusen geeignet sind, muss im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar erfolgen. - Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnah- men an Bestandsgebäuden ist die aktuelle Be- siedlung durch Vögel oder Fledermäuse kon- trollieren. (S. Anlage 1 Maßnahmen V1 und V2)“ Und ausgeführt als Vermeidungsmaßnahme 2: Die Stadtverwaltung ist (weiterhin) der Auffas- sung, dass der artenschutzrechtliche Untersu- chungsaufwand hier ausreichend zur Ermitt- lung des Vorkommens der Fledermäuse ist. Der Angebotsbebauungsplan trifft keine verbindli- chen Regelungen, ob und wann für den Arten- schutz relevante Bauaktivitäten durchgeführt werden. Entscheidend für den Schutz der Fle- dermäuse sind Begutachtungen unmittelbar vor Durchführung von Baumaßnahmen. Im weiteren wird eine „worst-case-Betrach- tung“ zugrunde gelegt. Durch weitere Unter- suchungsmaßnahmen soll im Einzelfall sicher- gestellt werden, dass möglichst alle Fleder- mäuse rechtzeitig vor Durchführung der Bauar- beiten angetroffen und entnommen werden können. Dabei ist es ausreichend, dass diese weiteren Maßnahmen erst auf der weiteren Vollzugsebene und nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Für das Studierendenwerk in SO2 sind die fol- genden Punkte als Nebenbestimmung zur Bau- genehmigung aufzunehmen: • Vor Beginn der Bautätigkeit ist das Ge- bäude durch einen Fachgutachterbüro von innen und außen zu begehen und zu begutachten. • Es sind an drei Abenden zur Dämme- rungszeit Ausflugskontrollen per Detek- tor vorzunehmen. • Die Abbrucharbeiten sind durch ein Fachgutachterbüro zu begleiten. Alle Strukturen, die als Winterquartier geeig- net sind, sind im Beisein des Fachgut- achterbüro händisch abzunehmen. Soll- ten Fledermäuse angetroffen werden, ist die Baumaßnahme umgehend einzu- stellen und mit UA und ZJD das weitere Vorgehen abzustimmen. • Vor Fällung der als fledermausrelevant kartierten Bäume mit Höhlen- und Spal- ten im Baufeld sind an drei Abenden zur Dämmerungszeit Ausflugkontrollen per Detektor durchzuführen. • Es sind an einem benachbarten Ge- bäude drei Ganzjahresquartiere für - 5 - Diese Festsetzung ist nach unserer Auffassung nicht ausreichend, denn die Wahrscheinlichkeit unentdeckter Quartiere bleibt weiterhin hoch. So führt die Deutsche Fledermauswarte1 aus 1 Starik & Fritze (2019): Fledermäuse am Gebäude. https://www.deutsche- fledermauswarte.org/wp-con-tent/uploads/2020/12/Starik_Flederma- euse_am_Gebaeude.pdf (Slide 23) Weiterhin fehlt unseres Erachtens die Festset- zung, dass Strukturen mit hohen Quartierver- dacht auch ohne konkreten Nachweis vorsich- tig und bevorzug händisch abzubauen sind - unter Anwesenheit, jedoch mindestens Über- wachung durch eine fledermauskundlich quali- fizierte ökologischen Baubegleitung. Die Viel- zahl der Fledermauskontakt schon in der jetzt noch dünnen Daten-grundlage lässt dieses Vor- gehen als geboten erscheinen. spaltenbewohnende Fledermäuse noch VOR Beginn der Abriss-/Bautätigkeiten aufzuhängen. Die Quartiere sind nach Fertigstellung des Neubaus an diesen umzuhängen oder integrierte Fassaden- kästen zu verwenden. Für die Bereiche SO1a und SO1b sind Zusatz- vereinbarungen in Form einer Selbstverpflich- tung des Landes und des KIT getroffen werden, um einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote zusätzlich abzusichern. Beleuchtung Die Festsetzungen zur Beleuchtung sind als un- zureichend anzusehen: „Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme M 12 des Umweltberichts): Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich - 6 - insektenverträgliche, staubdichte Beleuch- tungseinrichtungen mit einer Lichttemperatur von bis zu 3000 Kelvin (Natriumdampf-Nieder- druck- bzw. –Hochdrucklampen oder LEDs) ein- zusetzen Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grün- flächen ausleuchten. Für Masten sind aus- schließlich matte, nicht reflektierendem Materi- alien zu verwenden. Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicherheit erforderliche Maß zu reduzieren. Ihre Höhe ist an die stan- dörtlichen Gegebenheiten und Notwendigkei- ten unter Berücksichtigung der Verkehrssicher- heit anzupassen.“ Naturschutzfachlich geboten ist es unseres Er- achtens möglichst eine noch wärmere Licht- farbe vorzuschreiben: beispielsweise 2000 Kel- vin. Ebenso fehlt eine Festsetzung, die Fassadenbe- leuchtung und Leuchtreklame dezidiert unter- sagt. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erd- geschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorzone und unter Einhaltung folgender Grö- ßen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m², Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechseln- dem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträ- ger und solche mit wechselnden Motiven, so- wie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Die Lichtfarbe von 3000 Kelvin entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Natürlich ist eine weitere Absenkung der Lichtfarbe wünschens- wert, aber nicht zwingend erforderlich. Die Errichtung von Werbeanlagen und Automa- ten wird aus gestalterischen Gründen be- schränkt. Über die planungsrechtliche Festsetzung unter Ziffer 8 hinaus gibt es aus fachlicher Sicht keine Rechtfertigung, die Anbringung von Fassaden- beleuchtungen und Leuchtreklame zu untersa- gen. Mit dieser Festsetzung wird der Schutz von Insekten hinreichend gewährleistet. Weiterhin mangelt es dem Bebauungsplan noch an den erforderlichen Festsetzungen in Bezug auf Licht und Vogelschlag an Glas. (Zu- dem stellen Glasfassaden auch eine Gefahr für Fledermäuse dar.) Angezeigt die Ergänzung einer Vermeidungs- maßnahme, die beispielsweise so formuliert werden könnte: Verzicht auf spiegelnde Glasflächen im Neubau Bei Umbau, Sanierung und Neubau ist auf große spiegelnde Glasflächen zu verzichten, da sie eine ernst zu nehmende Kollisionsgefahr Städtebaulich erforderlich wäre die Festsetzung nur, wenn gutachterlich nachgewiesen werden kann, dass im Plangebiet ein signifikant erhöh- tes Tötungsrisiko für Vögel im Allgemeinen vor- liegt. Ein solcher Befund liegt hier nicht vor. Sofern in späteren Baugenehmigungsverfahren bezogen auf ein einzelnes Vorhaben bestimmte Faktoren vorliegen, die auf ein signifikant er- höhtes Tötungsrisiko schließen lassen, so kön- nen dann erforderliche Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung aufgenommen werden. - 7 - insbesondere für Vögel darstellen. Aus diesem Grund sind bei der Planung von Umbauten und Neubauten die Erkenntnisse der Schweizeri- schen Vogelwarte Sempach zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Glasfassaden zu be- rücksichtigen2. 2 Schmid, H., W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundli- ches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. – Schweizerische Vogelwarte Sempach. https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/fi-les/bro- schueren/voegel_glas_licht_2012.pdf In Bezug auf die weiteren Inhalte des Bebau- ungsplanes nehmen BUND, LNV und NABU wie folgt Stellung: Unsere Anregungen von 2020 bzgl. Heldbock, Ambrosia, etc. wurden aufgenommen, so dass der Bebauungsplan in dieser Hinsicht als positiv zu bewerten ist. Kenntnisnahme. Wir vermissen jedoch die Festsetzung der Nut- zung von erneuerbaren Energien. Aufgrund der hohen Vorbildwirkung kommunalen Handelns ist die Installation von Solaranlagen auf öffent- lichen Liegenschaften eine richtungsweisende Maßnahme. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 23 b vor, dass Kommunen die Installation von PV-Anlagen in Bebauungsplä- nen für Baugebiete verbindlich vorschreiben können. Die lediglich in der Begründung zu fin- denden Hinweise, dass PV zum Einsatz kom- men soll, sowie die Ankündigung, ein Muster- gebäude für Speicherung von Wärme/Kälte/Strom zu erstellen, halten wir da- her nicht für ausreichend. Wir schlagen die Aufnahme folgender Textpas- sagen (auch sinngemäß) vor: „Die Stadt Karlsruhe verfolgt mit ihren städte- baulichen Planungen das Ziel, die lokale Ener- gieversorgung möglichst auf der Grundlage er- neuerbarer Energien sicherzustellen. Entspre- chend dieser Zielsetzung sind die Dachflächen der Gebäude im Plangebiet zu einem Anteil von mindestens 60 % mit Solaranlagen zur de- zentralen Erzeugung von Strom oder Wärme auszustatten.“ Im Baugesetzbuch (BauGB) § 9 Abs. 1 Nr. 23 b heißt es wörtlich: „Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt wer- den: Gebiete in denen (...) b) bei der Errich- tung von Gebäuden oder bestimmten sonsti- gen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Es wird ein flankierender städtebaulicher Ver- trag geschlossen, der Konkretisierungen zur Photovoltaiknutzung aufnimmt: Das KIT verpflichtet sich dazu, auf allen Dachflä- chen der neu errichteten Gebäuden funktions- tüchtige Photovoltaikanlagen mit fest installier- ten Photovoltaikmodulen nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg zu errichten und dauerhaft betriebsbereit zu halten sowie den erzeugten Strom für den Be- darf im oder am Gebäude und/oder für die Ein- speisung in das örtliche Stromnetz zu nutzen. Die Photovoltaikanlagen sind in Kombination mit der festgesetzten Dachbegrünung auszu- führen. Es werden darüber hinaus auch Regelungen für die denkmalgeschützten Gebäude getroffen. Eine generelle Festsetzung von PV im Rahmen der Bebauungspläne ist nicht zielführend, da das KSG hierzu einschlägige Regelungen trifft, die einzuhalten sind. Darüber hinaus verpflich- ten sich KIT und Land im städtebaulichen Ver- trag auch zur Nutzung und Errichtung von PV- Anlagen (s.o.). Eine Festsetzung der einzuhaltenden Gebäu- deenergiestandards ist im Bebauungsplan nicht möglich. In der Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 15 ff. sind umfangreiche Zielsetzungen für ein Energiekonzept ausgeführt. Im städte- baulichen Vertrag ist keine verbindliche Rege- lung vorgesehen - es gelten die gesetzlichen - 8 - Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getrof- fen werden müssen“. Zudem geht aus der Photovoltaik-Pflicht-Ver- ordnung - PVPf-VO des Landes BW vom 11. Oktober 2021 als Umfang für Mindestnutzung (§6) hervor, dass auf Einzeldachflächen eine Modulfläche von mindestens 60 Prozent der nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 zur Solarnutzung geeigneten Einzeldachflächen zu installieren ist. Die textliche Festsetzung im B-Plan kann zum Beispiel folgenden Wortlaut haben: „Bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneu- erbarer Energien hier für Solaranlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB): „Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebau- ungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindes- tens 60 % mit Photovoltaikmodulen zur Nut- zung der einfallenden solaren Strahlungsener- gie auszustatten (Solarmindestfläche). Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren instal- liert, so kann die hier-von beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche an- gerechnet werden.“ Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes so- wie des Klimaschutzgesetzes BW. Das Land Baden-Württemberg hat sich in § 7 Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung – einschließ- lich der Hochschulen – bis zum Jahr 2030 netto-treibhaus-gasneutral zu organisieren. Dieses Ziel wird die weitere Umsetzung der Bauvorhaben im Plangebiet maßgeblich beglei- ten. Dem Energiekonzept liegen eine Energie- studie aus dem Jahr 2014 und ein Nachhaltig- keitscheck aus dem Jahr 2019 zugrunde. Konkrete Kernziele sind die weitere CO2–Mini- mierung und ein optimiertes Verhältnis von kompakten Baukörpern zur klimatisch wirksa- men Vernetzung der Freiflächen des grünen Campus mit Umwelt und Nachbarschaft. Das nachhaltige Bauen stellt für das Land Baden- Württemberg eine wesentliche Handlungsstra- tegie mit wachsender Bedeutung dar. Dieser Strategie legt der „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ zugrunde. Aufgrund der gesetzgeberischen Selbstver- pflichtung des Landes und der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung im Energiebereich wird im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag auf verbindliche Rege- lung zur Energieversorgung verzichtet. Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 07.10.2022 Da sich aus unserer Sicht keine grundsätzlich neuen Aspekte ergeben haben behält unsere bereits abgegebene Stellungnahme zu oben genanntem Planungsvorhaben weiterhin ihre Gültigkeit. Kenntnisnahme. Stellungnahme 02.04.2020 Wir verweisen nochmals eindrücklich auf unsere be- reits abgegebene Stellungnahme vom 29.11.2018 (Az. 83.1-308-18) und regen nochmals an die Be- lange der Denkmalpflege im Bebauungsplanverfah- ren entsprechend zu berücksichtigen. Stellungnahme 29.11.2018 Bau und Kunstdenkmalpflege Wie in den Unterlagen erwähnt ist die Macken- sen-Kaserne samt der Freiflächen als Sachge- samtheit geschützt gem. § 2 DSchG. Die Ab- grenzung des Kulturdenkmals ist in den Unter- lagen dargestellt. Wir verweisen insbesondere zur Kubatur und Höhenentwicklung des Die denkmalgeschützten Gebäude sind als sol- che nachrichtlich in der Planzeichnung darge- stellt. - 9 - möglichen neuen Gebäudes am Eingang des Kasernenareals auf die bereits von der Denk- malpflege gemachten Aussagen (Abstim- mungsgespräch am 1. März 2018 und Mail vom 25. April 2018. Hierin ist dargelegt, dass aus denkmalfachlicher Sicht auf eine Bebauung in diesem Bereich zu verzichten ist. Wir werden aber von Seiten der Denkmalpflege einem Er- satzbau in der Größe des Bestandsgebäudes zustimmen. Für eine abschließende Klärung der möglichen Höhenentwicklung wären noch wei- tere Unterlagen (Fotomontagen vom Straßen- raum,...) im Zuge des Bebauungsplanverfah- rens notwendig. Die endgültige Höhe des Gebäudes wird im Rahmen der Baugenehmigung nach Vorliegen konkreter Planvorstellungen mit dem Denkmal- schutz abgestimmt. Archäologische Denkmalpflege Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbe- hörde(n) oder Gemeinde umgehend zu be- nachrichtigen. Archäologische Funde (Stein- werkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Kno- chen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbun- gen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbe- hörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Siche- rung und Dokumentation archäologischer Sub- stanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Wurde in den Hinweisen zum Bebauungsplan aufgenommen.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - KIT – Campus Ost - Begründung - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ...................................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .............................................................................. 4 2. Bauleitplanung .................................................................................................. 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ............................................................................................ 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ...................... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................................... 6 3.5 Belastungen ............................................................................................................... 7 4. Planungskonzept ............................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 11 4.3 Erschließung ............................................................................................................. 13 4.3.1 ÖPNV ........................................................................................................................ 13 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................................. 14 4.3.3 Ruhender Verkehr.................................................................................................... 14 4.3.4 Geh- und Radwege .................................................................................................. 14 4.3.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................................ 14 4.4 Gestaltung ................................................................................................................ 17 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Natura 2000 . 18 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................................... 18 4.5.2 Wald ......................................................................................................................... 19 4.5.3 Eingriff in Natur und Landschaft .............................................................................. 20 4.5.4 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung .............................................................................. 20 4.5.5 Artenschutz, Natura 2000 Verträglichkeit, Maßnahmen ........................................ 20 4.5.5.1 Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ......................... 20 4.5.5.2 Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) .............................................................. 21 4.5.5.3 Maßnahmen ............................................................................................................ 21 4.5.5.4 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................ 21 4.5.5.5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ............................................................ 22 4.5.5.6 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit ........................................................ 22 4.5.5.7 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich ........................... 22 4.5.5.8 Maßnahmen zum Schutz des Bodens ...................................................................... 23 4.6 Belastungen ............................................................................................................. 23 4.6.1 Lärm: ........................................................................................................................ 23 4.6.2 Klima ........................................................................................................................ 24 4.6.3 Altlasten ................................................................................................................... 25 5. Umweltbericht ................................................................................................ 25 6. Statistik ........................................................................................................... 25 6.1 Flächenbilanz ........................................................................................................... 25 6.2 Geplante Bebauung ................................................................................................. 25 6.3 Bodenversiegelung .................................................................................................. 26 KIT – Campus Ost - Begründung - 3 - 7. Kosten (überschlägig) ...................................................................................... 26 8. Übersicht der erstellten Gutachten .................................................................. 26 B. Hinweise ......................................................................................................... 28 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................................... 28 2. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................................... 29 3. Baumschutz, Baumpflanzungen .............................................................................. 29 4. Altlasten ................................................................................................................... 30 5. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................................ 30 6. Private Leitungen ..................................................................................................... 30 7. Barrierefreies Bauen ................................................................................................ 30 8. Erneuerbare Energien .............................................................................................. 30 9. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................................... 30 10. Empfehlende Pflanzlisten ........................................................................................ 31 11. Ökologie ................................................................................................................... 32 12. Bodenschutz ............................................................................................................ 32 13. Qualitätssicherung ................................................................................................... 32 KIT – Campus Ost - Begründung - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Ka- serne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schloss- strahlen) mit der Rintheimer Querallee. In unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost liegen unter anderem der Technologiepark Karlsruhe, die Bundeswehr- fachschule, die Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsicherung sowie ver- schiedene Kleingartenanlagen. Im Rahmen der Planungswerkstatt des Räumlichen Leitbildes wurde der Bereich um den Hauptfriedhof und entlang der ehemaligen Freihaltetrasse Nord als einer der Orte Karlsruhes mit hohem Entwicklungspotenzial identifiziert und der KIT Campus Ost hiermit in den Fokus städtebaulicher Entwicklung gerückt. Die erste universitäre Nutzung der vormaligen, teilweise denkmalgeschützten Ka- sernenanlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner Forschungs-ein- richtungen sowie studentischem Wohnen. Auf Grundlage verschiedener planeri- scher Vorüberlegungen (unter anderem der 'Rahmenplanung Mackensen-Kaserne', Vermögen und Bau Karlsruhe aus dem Jahr 2001 und dem 'Gestaltplan KIT Campus Ost' aus dem Jahr 2013) wurde der Campus seitdem im östlichen Bereich schritt- weise durch entsprechende Neubauten ergänzt sowie verschiedene Bestandsge- bäude umgebaut beziehungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mobilitätssysteme. In diesem Rahmen beabsichtigt das KIT den Standort künftig weiter als For- schungscampus mit den inhaltlichen Schwerpunktbereichen Mobilität, Materialfor- schung und Industrie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsbauten (wie den „Mann- schaftsgebäuden“ oder dem ehemaligen „Casino“) zu Büro- und Verwaltungszwe- cken sind hierzu perspektivisch vor allem die bedarfsweise Errichtung von Ver- suchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technikgebäuden vorgesehen. Erste ge- plante Bausteine stellen dabei der Neubau der sogenannten Forschungsfabrik und der Ersatzneubau für das Motorenprüffeld dar. Darüber hinaus ist im südlichen Be- reich des Campus die Unterbringung von rund 256 Studierendenwohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Karlsruhe geplant. Dazu wird das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ umgenutzt sowie auf der östlich angrenzenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Hierzu wurde 2019 ein Wettbewerbsverfahren durch das Studierendenwerk durchgeführt. Als Basis für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung des KIT Campus Ost wurde 2017/18 ein städtebaulicher Rahmenplan durch das Stadtplanungsbüro MESS er- stellt, der die planerische Grundlage für diesen Bebauungsplan darstellt. KIT – Campus Ost - Begründung - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein legt den Campus-Bereich als bestehende Siedlungsfläche fest. Belange der Raumordnung stehen der Planung nicht entge- gen. Der gültige Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft dar. Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. Die geplante Nutzung für studentisches Wohnen auf dem Campus wird aufgrund der untergeordneten Nutzung ebenfalls als aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt angesehen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet besteht bisher kein Bebauungsplan. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 12,5 ha große Plangebiet liegt in Karlsruhe – Rintheim, nordöstlich des Stadtzentrums auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Flächen im Eigentum des Landes und wird von der Rintheimer Querallee im Westen, der Büchiger Allee im Norden, der Hagsfelder Allee im Süden sowie von dem Weg entlang der Kleingärten im Osten begrenzt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet KIT Campus Ost befindet sich nordöstlich des Stadtzentrums von Karlsruhe und liegt im Naturraum Nördliches Oberrhein-Tiefland in der naturräum- lichen Untereinheit „Nördliche Oberrhein-Niederung“ in den Hardtebenen. Die po- tentielle natürliche Vegetation bilden Buchen-Eichenwälder. Davon sind vor allem im Südwesten noch Restbestände, charakterisiert durch mächtige Alteichen, vor- handen. Der Waldriegel südwestlich des Plangebiets ist FFH-Gebiet und Lebens- raum des streng geschützten Heldbocks. Der Heldbock besiedelt auch einige der Alteichen auf dem Campus-Gelände. Detaillierte Informationen können dem Umweltbericht entnommen werden. Am südöstlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine ca. 0,27 ha große Waldflä- che. Der Bestand ist 20 bis 50-jährig, geschlossenes Baumholz aus Roteiche, Stielei- che, Buche, Spitzahorn, Robinie, Kiefer in einzel- bis truppweiser Mischung. Die Strauchschicht ist mit spätblühender Traubenkirsche, Hartriegel und Haselnuss be- stockt. Die Waldfläche liegt im Wuchsgebiet Oberrheinisches Tiefland und ist laut Landesentwicklungsplan der Raumkategorie „Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforz- heim“ zugeordnet. KIT – Campus Ost - Begründung - 6 - Der Grundwasserstand liegt bei 108,5 bis 109 mNN. Das Grundwasser fließt nach Nordwesten. Der Grundwasserflurabstand liegt bei 5 Metern bis 5,5 Metern. Bei den maximal 5 Meter tiefen Bohrungen wurde kein Grundwasser angetroffen. Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei 110.67 m + NHN. Es ist je- doch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen län- geren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten wer- den kann. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone IIIb des Wasserwerkes „Hardtwald“ (Wasserschutzgebiet Nr. 212.010). Hierbei ist das DVGW Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete; I. Teil: Schutzge- biete für Grundwasser“ zu beachten. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet umfasst das Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne Ost und wurde als Kasernengebiet genutzt. Die Gebäude der ehemaligen Mackensen-Ka- serne wie die „Mannschaftsgebäude“, das „Stabsgebäude“ und das „Casino“ ist samt deren Freiflächen wie der „Appellplatz“ gemäß § 2 DSchG als Sachgesamtheit geschützt. Das Areal wird im Südwesten von einer denkmalgeschützten Mauer ge- fasst. Das Plangebiet ist im Süden und Osten von Kleingärten umgeben. Südwestlich liegt ein schmaler Waldriegel, an den sich wiederum Kleingärten anschließen. Nordwest- lich liegen an der Büchiger Allee die von Wald umgebenen Gebäude der Deutschen Flugsicherung und der Bundeswehr wie die Bundeswehrfachschule. Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost der Technologie- park Karlsruhe. Die erste universitäre Nutzung der ehemaligen Kasernenanlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner Forschungseinrichtungen sowie studenti- schem Wohnen. Der Campus wurde seitdem im östlichen Bereich schrittweise durch entsprechende Neubauten ergänzt sowie verschiedene Bestandsgebäude umgebaut beziehungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mobilitätssysteme mit einem zentralen Testfeld. Die äußere Erschließung erfolgt über eine Hauptzufahrt von der Rintheimer Queral- lee im Südwesten des Areals und über eine untergeordnete Zufahrt im nordwestli- chen Bereich. Die innere Erschließung des Areals erfolgt überwiegend über die bestehenden Stra- ßenflächen in Form einer „Erschließungsschlaufe“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegeverbindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und mit dem Technologiepark vernetzt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Flurstücke im Plangebiet stehen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Flurstück 6544/1 steht im Eigentum des Landes Baden-Württemberg und im Mitei- gentum des Fraunhofer ICT. KIT – Campus Ost - Begründung - 7 - 3.5 Belastungen Lärm Laut der Lärmkartierung 2015 liegen die Beurteilungspegel im Tageszeitraum zwi- schen 55 dB (A) und 50 dB (A) und im Nachtzeitraum zwischen 50 dB(A) und 45 dB(A). Bei einer Ansiedlung mit direkter Angrenzung zur Rintheimer Querallee sind mit Beurteilungspegeln am Tag von ca. 60 dB(A) und in der Nacht von ca. 55 dB(A) zu rechnen. Die zulässigen Orientierungswerde der DIN 18005 für ein WA liegen am Tag jedoch bei 55 dB(A) und in der Nacht bei 45 dB(A) und sind somit teilweise überschritten. Klima und Luft Durch die Lage inmitten unterschiedlichster Grünräume (Hardtwald, Hauptfriedhof, Kleingartenanlagen) ist von keiner thermischen Belastungssituation auszugehen. Das Planareal ist im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) als Po- tentialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausgewiesen. Altlasten Das Gelände ist unter der Objekt-Nummer 04102 im Bodenschutz- und Altlastenka- taster erfasst. Das Gelände wurde ab 1938 als Kaserne von der Reichswehrmacht genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Kaserne von den amerikanischen Streitkräften über- nommen und 1965 wieder an die Bundeswehr übergeben. Seit 1985 sind keine technischen Einheiten mehr in der Kaserne stationiert und sie diente als Schul- und Unterrichtsbereich. Derzeit wird das Gelände vom KIT genutzt. Im Rahmen technischer Untersuchungen wurden auf dem Plangelände lokal nut- zungsbedingte Verunreinigungen nachgewiesen. Diese wurden teilweise bei Rück- und Neubauten auf dem Gelände ausgehoben. Neben den noch bekannten Verun- reinigungen können auch weitere auf dem Gelände nicht ausgeschlossen werden. Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Sofern sich jedoch die Expositionsbedingungen ändern (z. B. durch die Entsiegelung oder auch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen), ist eine Neubewertung der Gefährdung erforderlich. Eventuell sind hier- für weitere technische Untersuchungen erforderlich. Auch hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Bei einer Änderung der Nutzung und/oder der Exposition (z. B. bei einer Entsieglung) sind in Abhängigkeit der Detailplanung jedoch möglicher- weise weitere Untersuchungen und/oder ein Bodenaustausch erforderlich. Bei einer definierten Versickerung (z. B. Versickerungsmulde) sind im Vorfeld Un- tergrund-untersuchungen erforderlich. Eine Versickerung über schadstoffbelaste- tes Material ist nicht möglich. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die Schadstofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachgerecht zu entsorgen. KIT – Campus Ost - Begründung - 8 - 4. Planungskonzept Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig flexible Bebauung aus „ruhigen“, „gleichförmigen“ Baukörpern mit klaren Kanten nach in- nen und außen gestattet. Die mögliche Höhenentwicklung der Neubebauung orien- tiert sich an dem Gebäudebestand auf dem Campusgelände und fügt sich in diesen Kontext ein. Ein Spielraum für die Gebäudehöhen von bis zu maximal 18 Meter Höhe ist vorgesehen. Eine niedrigere Bebauung bis maximal 16 m Höhe im Bereich des ehemaligen „Stabsgebäudes“, welches für den Neubau des Studierendenwoh- nens vorgesehen ist, gewährleistet einen angemessenen Übergang zu den denk- malgeschützten Bestandsgebäuden, wie. Hochpunkte am Entrée des Campus und im Übergang zum TPK bis maximal 20,5 m setzten städtebauliche Akzente. Die in dem Bebauungsplan festgesetzte städtebauliche Struktur des KIT Campus Ost ist durch ein differenziertes System unterschiedlich gestalteter Bereiche und Raumcharaktere wie Entrée, Vorplatz im Bereich des Studierendenwohnens, „Ap- pellplatz, Grüne Fugen, Erschließungshöfe, baumbestandene Straßenräume (Nord- Südachsen) und Campusränder gekennzeichnet und an den Anforderungen des städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung orientiert – mit dem Ziel klimati- schen Ausgleich im Gebiet zu erreichen. In den großen nördlichen Baufeldern sind zur jeweiligen Gebäudeandienung zwi- schen den einzelnen Bebauungen „Erschließungshöfe“ vorgesehen, die sich mit „Grünfugen“ abwechseln. Im südlichen Bereich bleibt der bestehende Charakter weitgehend erhalten; die denkmalgeschützten Gebäude werden behutsam durch Neubauten ergänzt. Der Bebauungsplan sieht eine klare Gliederung der Nutzungen und der damit zu- sammenhängenden Bebauungsstruktur in zwei maßgeblichen Bereichen vor: In dem denkmalgeschützten südlichen Bereich, rund um den ehemaligen „Appell- platz“ und die umgenutzten „Mannschaftsgebäude“ (Gebäude Nr. 70.04, 70.03, 70.16, 70.18), sind „ruhigere“ Nutzungen wie Büro-, Verwaltungs- und ergänzende zentrale Nutzungen (wie beispielsweise Versorgungseinrichtungen, Veranstaltungs- oder Seminarräume) sowie Studierendenwohnen im Ensemble mit dem ehemali- gen „Stabsgebäude“ (Gebäude 70.02) geplant. KIT – Campus Ost - Begründung - 9 - Im nördlichen Bereich sind dagegen variabel entwickelbare Baufelder für hochin- stallierte Gebäude für Forschungseinrichtungen wie Versuchsstände, Prüffelder, La- bor- und Technikgebäude, sowie Infrastrukturanlagen vorgesehen. Nutzungspläne des KIT für Sondergebiet 1: Das Institut für Kolbenmotoren (IFKM) und die Fahrzeugsystemtechnik (FAST), Insti- tut für Produktentwicklung (IPEK), sind gemeinsam mit Kooperationen aus der Wis- senschaft (FhG –Institut für Werkstoffe und Materialien, Tribologie) und Industrie- partnern vor Ort tätig. Der Wissenschafts- und Forschungscampus wird mit den inhaltlichen Schwerpunk- ten Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 hochwertig weiterentwickelt. Der Ausbau von Kooperationen mit Partnern aus Forschung (FhG), Entwicklung und Industrie („Company on Campus“) unterstützt Ausgründungen und die Entwicklung innovativer Technologien. Die Institute des KIT sind unter anderem beteiligt am Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg und den Mobilitätssystemen Karlsruhe. Forschungsschwerpunkte sind unter anderem Mobilitätsbedarfe, Mensch-Mobili- tätssysteme-Interaktion, Energiebereitstellung und –wandlung, Batterieentwick- lung, Künstliche Intelligenz (KI) und Kommunikation, Leichtbau, Antriebs- und Fahr- werksysteme. Mit dem Ausbau des Standorts werden Räume für den Lehrbetrieb geschaffen und Studentengruppen zur Unterstützung der ausbildungsnahen Praxis, wie z. B. KARa- ceIng e. V. – Formula Student Team, gefördert. Erste Bausteine der neuen Infrastrukturentwicklung stellen der Neubau der For- schungsfabrik (FCO) als Kooperation mit der FhG und die geplante Erneuerung der KIT – Campus Ost - Begründung - 10 - Motorenprüffelder dar. Darüber hinaus werden im südlichen Bereich des Campus Ost ca. 256 Wohnheimplätze für Studierende durch das Studierendenwerk Karls- ruhe realisiert. 4.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der Darstellung des gültigen Flächennutzungsplans 2030 (größten- teils als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wissenschaft) wird das ge- plante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrichtung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Uni- versität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit im SO 1a Hochschuleinrichtun- gen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, Versuchsstände und Prüffelder, wissenschaftliche Werkstät- ten, Institute der Universität wie beispielsweise der Fachrichtung Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Tagungseinrichtungen und Labor- und Technikgebäude im Vordergrund. Ein Laborgebäude ist ein hochtechnisiertes Gebäude mit mehr- heitlicher Labornutzung in der Flächenbelegung, qualifiziert mit hohen bautechni- schen Anforderungen wie Reinräume, Mikroskopierung, Zellforschung, etc. Ein Technikum oder Technikgebäude in der Forschung und Entwicklung beinhaltet nicht unbedingt allgemeine Technik-Infrastruktureinrichtungen der Ver- und Ent- sorgungswirtschaft, sondern auch Raum für Versuche, Großgeräte, Technik für Ge- räte und Prüfstände. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hoch- schulcampus, bei der sowohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Kooperationen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumli- cher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die gewünschte in- ternationale Wettbewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strate- gie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Daher sind andere Wis- senschaftseinrichtungen, die mit der Universität kooperieren, wie die Institute der Fraunhofer Gesellschaft und Einrichtungen aus der Industrie, die mit der Universi- tät kooperieren (Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften), sofern sie in ge- meinsame Forschungs- und Entwicklungsaufgaben anteilig integriert sind, zulässig. Die Einrichtungen für Lehre und Forschung, Entwicklung und Innovation müssen dabei überwiegen. Produktion und gewerbliche Tätigkeiten sind untersagt. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind er- gänzend zulässig. Diese Nutzungen entsprechen dem Bedarf des Hochschulcampus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen des Studieren- denwohnheims im südlichen Bereich im Zusammenhang mit dem ehemaligen Stabsgebäude zulässig. Für diese Wohnformen besteht im direkten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittelbare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Verwal- tungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die angestrebten Bü- ronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und -vorhaben zu KIT – Campus Ost - Begründung - 11 - bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich unterordnen. In Grenzfäl- len, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht eindeutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet ein- deutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getrof- fen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestim- mung des Gebiets entspricht und damit ausnahmsweise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sorti- ment. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zulässi- gen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Versorgungs- angebot auf dem KIT Campus Ost insgesamt zu verbessern. Die zulässige Verkaufs- fläche pro Laden wird dafür auf 300 m² beschränkt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" gewahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stellplätzen nachge- wiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stellplätze im Baube- reich ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. Für eine klare Trennung der Nutzungen im Gebiet und zum Schutz des studenti- schen Wohnens vor Beeinträchtigungen durch die anderen Nutzungen im Gebiet, wird das Gebiet Sondergebiet SO 1 in sich gegliedert. Das SO 1 wird in So 1a und SO 1b feingegliedert, damit eine „Pufferzone“ zwischen der Wohnnutzung im SO 2 und emissionsintensiveren Nutzungen im SO 1a geschaf- fen werden kann, was dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG entspricht. Zulässig im SO 1b sind solche Nutzungen, die weniger emissionsintensiv sind und von denen damit keine negativen Auswirkungen auf die Wohnnutzung im SO 2 zu erwarten sind. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die emissionsintensive- ren Nutzungen, wie beispielsweise Motorenprüfstände sowie Nutzungen mit lärmemitierenden technischen Anlagen, einen möglichst großen Abstand zur Wohnnutzung aufweisen und demnach nur im nördlichen Bereich des Campus zu- lässig sind. Daher sind im SO 1b (nur) Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Tagungseinrichtungen, Schank- und Speisewirt- schaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung zulässig. Das studentische Wohnen wird auf den südlichen Teil des Gebiets als Sondergebiet 2 beschränkt. Alle anderen Nutzungen sind auf das Sondergebiet 1 verwiesen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Entwicklungsbe- dürfnissen des KIT. Die Grundflächenzahlen korrespondieren mit den Festsetzun- gen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine konzeptnahe Umsetzung des aus dem städtebau- lichen Rahmenplan entwickelten Bebauungsplans besteht. Die festgesetzten Grundflächenzahlen (Sondergebiet 1 – 0,8 und Sondergebiet 2 - 0,5) orientieren sich an den vorgesehenen Nutzungen. Die maximal zulässige Wandhöhe von 18 m im Bereich des SO1 ermöglicht eine vielseitige Nutzbarkeit der Gebäude - auch bei möglicher Umnutzung. Die Kombina- tion von unterschiedlichen Geschosshöhen wie Regelgeschossen, mit repräsentati- ver Erdgeschosszone und hohen, hallenartigen Räume sind möglich. Wegen der an dieser Stelle gebotenen Flexibilität werden keine Geschossflächenzahlen, sondern KIT – Campus Ost - Begründung - 12 - eine Baumassenzahl von 10,0 festgesetzt, die sich an den Orientierungswerten des § 17 BauNVO für Sondergebiete orientiert. Für den Neubau des Studierendenwohnens ist die zulässige Wandhöhe auf 16 m festgesetzt, um mit den Höhen des ehemaligen Stabsgebäudes zu korrespondieren. Am Übergang zum Technologiepark wird eine Wandhöhe von 20,5 m ermöglicht, um mit diesem Hochpunkt einen städtebaulichen Akzent zu setzen. Dies gilt ent- sprechend für das Entréegebäude am Haupteingang des Campus mit einer zulässi- gen Wandhöhe von 20,5 m. Die Festsetzungen im Sondergebiet 2 ermöglichen das Erreichen einer GFZ von ca. 1,5. Diese bleibt unter den Möglichkeiten der GFZ für ein Sondergebiet nach den Orientierungswerten des § 17 BauNVO (2,4), entspricht aber dessen Dichtevorga- ben für Wohnen (1,2 – 1,6). Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wandhö- hen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Retentions- dächer zur Anwendung kommen. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und in den grünen Campus eingeschrieben. Der großflächige grüne Freiraum prägt maß- geblich als grüner Saum und Platz und grüne Fugen und Allee den Kontext der Ge- bäude, die sich in diesen städtebaulich einfügen. Das ausgewogene Verhältnis von bebautem Raum und grünem Freiraum prägt den Charakter und die Aufenthalts- qualität des Campus mit einer hohen Bedeutung für den klimatischen Ausgleich und die Möglichkeit der Retention. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude wird die Pla- nung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nutzungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedarfen des Campus und dessen naturräumlichen Kontext her. Soweit die denkmalgeschützten Bestandsgebäude überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, wenn zuvor eine denkmalschutz- rechtliche Genehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und damit die heu- tige Regelungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehba- ren Gründen, zum Beispiel nach einem Brand). Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte Baugrenzen festgesetzt. Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng geschnittenen Bau- fenster städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufenster orientieren sich an der Struktur des Bestandes der ehemaligen Kaserne (Gebäude, Platzraum und Baumbe- stand) und lassen Raum für die angestrebte Durchgrünung des Campus. Die zwei größeren Baufenster B und C werden – um eine höhere Flexibilität zu er- möglichen, durchgehend festgesetzt, sollen jedoch – für eine bessere Durchlüftung, Begrünung und Belichtung des Gebiets – ebenfalls jeweils eine Zäsur in Form einer Grünfuge von je 14 m Breite erhalten, die jedoch nicht exakt verortet werden soll. Insofern werden diese rein textlich festgesetzt. KIT – Campus Ost - Begründung - 13 - Das Baufeld des Pförtnerhauses (im äußersten Südwesten des Plangebiets) bietet eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Ausrichtung und Orientierung des Gebäu- des im Falle eines Neubaus. Die maximal überbaubare Grundfläche orientiert sich nach den Erfordernissen des Denkmalschutzes am Bestandsgebäude (170 m²). Eine Höhenentwicklung ist hier bis 20,5 m denkbar. Im Zuge der Neuplanung des Pförtnerhauses ist die Planung der oberen Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Hierbei wird auch über die Ausrichtung des Gebäudes entschieden. 4.3 Erschließung Die äußere Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Queral- lee im Südwesten des Areals. Zusätzlich wird die vorhandene Zufahrt im nordwest- lichen Bereich für Lieferverkehre ausgebaut. Die innere Erschließung des Campus erfolgt überwiegend über die bestehenden Straßenflächen in Form einer „Erschließungsschlaufe“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegeverbindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie-Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Das KIT belegt be- reits Flächen in Gebäuden des Technologieparks. Seitens des KIT werden darüber hinaus alternative und innovative Mobilitätsange- bote anvisiert. Der Forschungsschwerpunkt bietet die Voraussetzungen zur Opti- mierung der Mobilitätssysteme vor Ort. Angestrebt wird eine gemeinsame Weiter- entwicklung umweltfreundlicher Verkehrs- und Erschließungssysteme mit dem Technologiepark Karlsruhe (TPK) und den weiteren Anliegern. 4.3.1 ÖPNV Aktuell verbindet der KIT Shuttle-Verkehr mit wasserstoffbetriebenen Bussen die Standorte des KIT. Die KIT-Buslinie 39 ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und fun- giert als Shuttle-Verbindung zwischen Campus Süd und Campus Nord. Zwei weitere Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind in ca. 700 m Entfer- nung vorhanden. Die Haltestelle „Hirtenweg“ wird von drei Straßenbahnlinien be- dient (zwei Tramlinien 4 und 6, sowie die Stadtbahnlinie S2). Die Bushaltestelle „Rintheimer Querallee“ an der Theodor-Heuss-Allee wird von der Linie 30 angefah- ren. Im Bereich der Hauptzufahrt zum Campus Ost gibt es Planungen eine Bushalte- stelle in beiden Fahrtrichtungen in der Rintheimer Querallee einzurichten. Derzeit wird die Verlängerung der Tramstrecke von der Haid- und-Neu-Straße (zwi- schen Haltestellen Hirtenweg und Sinsheimer Straße) über den Technologiepark (Emmy-Noether-Straße) mit einer Wendeschleife im Bereich der sogenannten „Sy- nergie-Plaza“ geprüft. Eine Weiterführung dieser Anbindung des KIT Campus Ost ist perspektivisch östlich und nördlich des Campusareals in Richtung Bundeswehrfach- schule und General-Kammhuber-Kaserne denkbar. Sollte die Verlängerung des Straßenbahnnetzes möglich sein, ist die Trassenführung über ein eigenes Planfest- stellungsverfahren festzulegen. In Bezug auf das Testfeld für Autonomes Fahren wäre als weitere Perspektive die Erschließung durch selbstfahrende Shuttlebusse möglich. KIT – Campus Ost - Begründung - 14 - 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Externe Erschließung: Der KIT Campus Ost wird zukünftig an zwei Stellen an das be- stehende Straßennetz (Rintheimer Querallee) angeschlossen. Die Hauptzufahrt er- folgt im Süden. Die zweite bestehende Zufahrt von der Rintheimer Querallee aus kann beispielsweise für den Anlieferverkehr genutzt werden, da sie unmittelbar an den internen Ringschluss anbindet. Der Bebauungsplan sieht großzügige Flächen für eine interne Erschließung vor, die mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht für die Allgemeinheit zu belegen ist, um auch der Öffentlichkeit eine Durchquerung des Gebiets zu ermöglichen. Die gemeinsame Platzfläche („Synergie-Plaza“) zwischen dem Plangebiet und dem Technologiepark im Südwesten des Gebiets ist nicht für den Kfz-Verkehr vorgese- hen. 4.3.3 Ruhender Verkehr Um eine Belastung der Freiflächen des Gebietes durch den ruhenden Verkehr zu ordnen und möglichst gering zu halten, sind Flächen für straßenbegleitenden Stell- plätze vor allem in den Hauptachsen der internen Erschließung und im Bereich des Studentenwohnens ausgewiesen. Alternativ können im Sinne der Freiflächengestal- tung die Stellplätze innerhalb der Baubereiche, auch in Tiefgaragen oder einer Park- palette bzw. ebenerdig innerhalb der Baubereiche angelegt werden. Fahrradabstellanlagen sind nur innerhalb der Baubereiche zulässig, um eine wei- tere Belastung der Freiflächen zu vermeiden. Im Sondergebiet 2 werden darüber hinaus Flächen für Fahrradabstellanlagen konkret ausgewiesen. 4.3.4 Geh- und Radwege Verschiedene Geh- und Radverbindungen verknüpfen das Areal mit der Innenstadt und der Umgebung wie zum Beispiel mit dem Technologiepark. Der Ausbau des Radwegenetzes und der verbesserten Anbindung an den Campus schafft eine erhebliche Entlastung der Verkehrssituation durch schnelle Erreichbar- keit des zentralen Universitätsstandorts und der Innenstadt. Angrenzend an die geplante Bebauung verläuft in der Hagsfelder Allee eine der etwa 20 Hauptradrouten des Karlsruher Radverkehrsnetzes. Die Route verbindet die Waldstadt mit der Karlsruher Innenstadt. Der Campus Süd ist von der Hagsfel- der Allee über Adenauerring oder den Neuen Zirkel direkt zu erreichen. Im Klosterweg verläuft eine weitere Hauptroute, die sogenannte Ringroute. Diese verbindet Stadtteile und Hauptrouten miteinander. Der Campus Nord ist beginnend über die Ringroute oder die Rintheimer Querallee mit dem Rad erreichbar. Der Radverkehr entlang der Rintheimer Querallee wird auf einem separaten Weg südlich der Kfz-Fahrbahn geführt. Auf Höhe der Eingänge werden Verbindungswege zwischen dem Radweg und den Einfahrten geschaffen. Für Fußgänger und Radfah- rer gibt es außer den Kfz-Zufahrtsmöglichkeiten zusätzliche Zugänge auch über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee auf das Campus- Gelände. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Stromversorgung KIT – Campus Ost - Begründung - 15 - Im östlichen und südlichen Bereich des Plangebietes verlaufen 20-kV-Trassen, an welche die beiden 20-kV-Übergabestationen H748 und H257 angeschlossen sind. Die Kabeltrassen sind bei Überplanungen zu berücksichtigen und dürfen, inklusive eines Schutz- und Arbeitsstreifens, nicht überbaut werden. Wasserversorgung Der Campus Ost wird über Wasseranschlussleitungen DN 200 (Übergabeschacht Büchiger Allee) und DN 250 (Übergabe im ehemaligen Stationsgebäude von Hags- felder Allee) aus, an das Versorgungsnetz angebunden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anschlussleitungen ausreichend leistungsfähig für die künftigen Wasserbe- darfe sind; bei Bedarf wird dies erneut überprüft. Es liegen keine Kenntnisse über das anschließende Privatnetz auf dem Campus vor. Entwässerung Die entwässerungstechnische Erschließung des KIT Campus Ost erfolgt an den öf- fentlichen Kanal in der Büchiger Allee (Hagsfelder Sammler DN1200). Die bestehen- den Gebäude im südlichen Bereich sind an den öffentlichen Kanal im Hirtenweg an- geschlossen. Die Niederschlagswasserentsorgung des Gebietes ist grundhaft neu zu ordnen. Das anfallende Niederschlagswasser ist entsprechend den Vorschriften des Wasser- haushaltsgesetzes dezentral vor Ort auf dem eigenen Flurstück zu bewirtschaften und zur Versickerung zu bringen, sofern nicht zwingende Randbedingungen (Altlas- ten, Grundwasserstände) dies verbieten. Dies schließt ein, die notwendigen Befesti- gungen wasserdurchlässig auszuführen. Eine entsprechende Festsetzung wurde in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen. Gasversorgung Der Campus Ost wird aus der Büchiger Allee mittels Hochdruckanschluss versorgt. Sofern – zum Beispiel durch den Umbau der Motorenprüfstände – erhöhte Gasbe- darfe bestehen, ist eine Deckung nach vorheriger Absprache grundsätzlich möglich. Fernwärme Die vorhandene Infrastruktur der Fernwärme wird durch ein Geh-Fahr- und Lei- tungsrecht gesichert, soweit diese außerhalb von öffentlichen Straßen liegt. Hierbei ist die Grabenbreite plus zwei Meter Schutzstreifen zu beiden Seiten zu berücksich- tigen. Energiekonzept: Dem Energiekonzept liegen die Energiestudie von 11/2014 und der Nachhaltigkeit- scheck von 05/2019 zu Grunde. Die mit der Energiestudie erarbeiteten Gebäude- steckbriefe bilden die Grundlage für die zielgerichtete Optimierung der energeti- schen Maßnahmen. Entsprechend der Analyse liegen die Verbräuche für Wärme und Strom bereits heute erheblich unter den Mittelwerten für Gebäude für wissen- schaftliche Lehre und Forschung. Die Konzepte befinden sich laufend in Anpassung an die aktuellen energetischen und Klimaschutzziele. Im Focus stehen die Gebäude mit hohen Energieverbräuchen bei Wärme/Kälte und Strom: Labors, Prüffelder und Technika. KIT – Campus Ost - Begründung - 16 - Kernziele sind die CO2 Minimierung und ein optimiertes Verhältnis von kompakten Baukörpern zu den klimatisch wirksamen Vernetzungen der Freiflächen des Grünen Campus mit Umwelt und Nachbarschaft. Die Neubauten werden nach den jeweili- gen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Das Nachhaltige Bauen stellt für das Land Baden-Württemberg eine wesentliche Handlungsstrategie mit wachsender Bedeutung dar. Dieser Strategie liegt der „Leit- faden Nachhaltiges Bauen“ zugrunde. Zukünftig wird dabei der sommerliche Hitze- schutz, also der thermische Komfort zur Nutzbarkeit der Gebäude während der Hit- zeperioden im Sommer eine wesentliche Rolle spielen. Die Beschränkung der Glas- /Fensterflächenanteile der Gebäudehülle und die Bauteilaktivierung sind in der Pla- nung zu berücksichtigen. Am Campus Ost werden die Bundesnachhaltigkeitsbewertung (BNB) angewendet. Die Qualifizierung der zukünftigen Baumaßnahmen in der Kategorie „BNB-Silber“ wird angestrebt. Die weitgehende Integration und der Aufbau von PV Anlagen in Kombination mit extensiver Begrünung der Dachflächen ist Ziel in den zukünftigen Neubau- und Sa- nierungsmaßnahmen. In der Perspektive werden u.a. integrierte Konzepte der Ge- bäudehülle geprüft. Gemeinsam mit der Ver- und Entsorgungsabteilung des KIT und Instituten des KIT wird an neuen technischen Standards gearbeitet, welche den Energieeinsatz und die Verwertung zukünftig optimal nutzen werden. Damit verbunden sind Maßnah- men zur Speicherung bzw. Zwischenspeicherung von Kälte und Wärme, sowie von Strom. Angestrebt wird der Aufbau eines Mustergebäudes am KIT, welches mit ent- sprechenden Standards ausgestattet wird. Am Campus Nord wurde der Aufbau des EnergyLabs mit Testhäusern und Anlagenverbund bis Ende 2019 abgeschlossen. Die Gebäude im denkmalgeschützten Bestand (u. a. die Mannschaftsgebäude) zeichnen sich durch eine sehr kompakte Bauweise aus. Laufende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Basis einer vorbildlichen ersten prototypischen Maßnahme am Gebäude 04 minimieren die Wärmeverluste nach den aktuellen energetischen Standards. Die Maßnahmen sind im Detail mit den Auflagen des Denkmalschutzes gemeinsam mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Sowohl die bestehenden Gebäude als auch die Neubauten werden über das Karls- ruher Fernwärmenetz versorgt. Neue Versorgungstrassen wurden bereits mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abgestimmt verlegt und versorgen zukünf- tig auch die geplanten Appartements des Studierendenwerks Karlsruhe. Ein Teil der Kraft- und Wärmeleistung wird über ein wissenschaftliches Versuchs-BHKW (Block- heizkraftwerk) gedeckt, welches vor Ort durch das Institut für Kolbenmotoren ge- wartet und betrieben wird. Die in den Neubauten für Versuchsstände, Technika und Labors erforderliche Kälte- leistung wird in einer energetisch optimierten Kältezentrale erzeugt, die weitere Ausbaukapazitäten vorhält. Weiterführende Überlegungen schließen die Einbin- dung der Fernwärme und solare Kälte mit ein. Weitere Optimierungspotenziale durch Nutzung der Motorenabwärme, Rekupera- tion der Energie und Pufferspeicher werden mit der Modernisierung und dem KIT – Campus Ost - Begründung - 17 - Ausbau der Versuchsstände angestrebt. Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe und deren Herstellung aus Abfallstoffen ist ebenso Thema in Forschung und Entwick- lung am KIT. 4.4 Gestaltung Um die Struktur des Campus, entsprechend seiner Nutzungen, mit einem nördli- chen und einem südlichen Bereich und der bandartigen Gliederung durch Freiflä- chen und Grünfugen klar entwickeln zu können, werden Regelungen zu Nebenanla- gen innerhalb der überbaubaren Bereiche getroffen. Insbesondere wird ein größe- rer Bereich für Nebenanlagen im nördlichen Bereich des Plangebietes für Infra- strukturanlagen ausgewiesen. Ziel der städtebaulichen, freiräumlichen und gestalterischen Festsetzungen der Pla- nung ist es, einen angemessenen Rahmen für die Weiterentwicklung des KIT Cam- pus Ost zu einem attraktiven Forschungscampus und hochwertigen Stadtbaustein an dieser wichtigen stadträumlichen Stelle zu schaffen. Da der Campus in den vergangenen Jahren bereits durch Neubauten mit Flachdach - wie der sogenannten Forschungsfabrik - ergänzt wurde und um hier eine entspre- chende Ensemblewirkung der Neubauten mit den bereits realisierten Campus-Neu- bauten mit Flachdach zu erreichen, werden aus gestalterischen Gründen Flachdä- cher festgesetzt. Die Neubauten mit Flachdächern stehen dabei gestalterisch in Kontrast zu den Be- standsgebäuden (ehemalige Mannschaftsgebäude, ehemaliges Stabsgebäude und ehemaliges Casino) mit Walmdächern. Diese interessante Wechselwirkung von Alt und Neu unterstützt die besondere städtebaulichen Identität des neuen Campus auf dem Gebiet der ehemaligen Kaserne. Darüber hinaus sind die Flachdächer auch in Hinblick auf die Ziele des städtebauli- chen Rahmenplans zur Klimaanpassung (zur Entwicklung von Dachbegrünung) so- wie der städtischen Klimaschutzziele (in möglicher Kombination mit Photovoltaik oder anderen technischen Elementen zur Energiegewinnung) äußerst gut geeignet. Die Gestaltung der Gebäude und der Hüllflächen muss Rücksicht nehmen auf das als Denkmal geschützte Ensemble und ebenso auf die bereits erstellten Neubauten des Landes, des KIT und der Fraunhofer Gesellschaft. Außerdem ist Rücksicht zu nehmen auf den Entwurf für das Studierendenwohnen des Studierendenwerks. Traditionelle und natürliche Materialien wie Naturstein, Beton, Holz und Putz sind bereits durch aktuelle Fassaden aus Beton, Glas und Metall ergänzt und können im Gesamtbild projektbezogen interessante Kontraste und Bereicherungen bieten, die Freiräume für die Gesamtgestaltung darstellen. Entsprechend des Wunsches nach gestalterischer Flexibilität seitens des KIT – auch zur Integration neuer Entwicklun- gen und energetischer Lösungen auf der Basis der BNB Bewertung - werden die Materialien Putz, Sichtbeton, Stein, Holz oder beschichtete Metallverkleidungen in heller bis mittlerer Tönung und Buntheit zugelassen. Im Sinne der beabsichtigten harmonischen Integration der Gebäude in den Ge- samtzusammenhang des Campus, soll die Gestaltung der Projekte in Abstimmung von Land, KIT und Stadtplanungsamt sowie mit dem Gestaltungsbeirat beraten werden. Dies wird im städtebaulichen Vertrag abgesichert. KIT – Campus Ost - Begründung - 18 - Einfriedigungen Die bestehende denkmalgeschützte Mauer bleibt erhalten. Sie wurde bereits sa- niert. Darüber hinaus werden Einfriedigungen – der grünen Umgebung entspre- chend – nur als Hecken zugelassen. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Natura 2000 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Das Planungsgebiet ist eine bauliche Insel innerhalb des historischen Jagdwaldes. Wie im Freiraumentwicklungsplan für Karlsruhe dargestellt, wird Wert daraufge- legt, die Leitidee der Stadtgründung erfahrbar zu erhalten und in die Neuzeit als kulturelles Erbe und Alleinstellungsmerkmal Karlsruhes zu übertragen. Der Campus ist daher in einen waldartigen, naturnahen „Grünsaum“ von mindestens 15 Metern Breite eingebettet, der einen angemessenen freiräumlichen Übergang zur Umge- bung sicherstellt und somit der besonderen Lage des Areals am Schnittpunkt unter- schiedlicher Freiräume gerecht wird. Die städtebauliche Struktur des Campus ist durch ein ausdifferenziertes Frei- raumsystem aus intensiv und extensiv gestalteten Bereichen gekennzeichnet. Die freiräumlichen Strukturen bieten sowohl Raum für erforderliche Retentionsflächen, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen als auch zur Ausbildung einer hohen und viel- seitigen Aufenthaltsqualität. Freiflächen werden im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah gestaltet. Die bestehende Grünfläche zwischen den ehemaligen Mannschaftsgebäuden bleibt erhalten und bildet künftig den zentralen grünen Platz vor dem neuen zentralen Campusgebäude. Das Areal bietet Platz für kleinteilige Aufenthaltsqualitäten. Als Gegenstück hierzu entsteht rund um den „Appellplatz“ ein attraktiv gestalteter, baulich geprägter Freiraum als Mittelpunkt des Campus. Bei der Adressbildung am Eingangsbereich wird der wertvolle, markante Baumbestand berücksichtigt. Hauptentrée, Vorplatz des Ensembles für das Studierendenwohnen aus Alt- und Neubau, „Appellplatz“ und „Synergie Plaza“ am Übergang zum Technologiepark bil- den so eine differenzierte Abfolge repräsentativer Platz- und Freiräume. Zusam- men mit einer möglichst qualitätsvollen Bebauung trägt dies zu einer eigenen Iden- tität und Adressbildung und zu einem lebendigen Campus bei. Korrespondierend zur vorhandenen Gebäudestruktur wird zwischen dem Bereich für Forschungseinrichtungen und den ehemaligen Mannschaftsgebäuden bzw. dem neuen Verwaltungsgebäude eine breite Grünfuge als Zäsur zwischen den beiden Nutzungsbereichen etabliert. Darüber hinaus werden Grünfugen zwischen den Campusgebäuden zur Gliederung und zur Vernetzung eingefügt. Die Breite der Grünfugen wird festgeschrieben, de- ren Lage soll jedoch flexibel bleiben, um eine bedarfsorientierte Bestückung der Forschungsbereiche nicht zu behindern. Die Gestaltung der Grünfugen wird exten- siv gehalten, um sowohl den Belangen des Artenschutzes wie auch dem Aspekt der Biodiversität Rechnung zu tragen. KIT – Campus Ost - Begründung - 19 - Die Forschungs- und Institutsgebäude im nördlichen Teil des Campus sind über eine interne Ringstraße erschlossen. Um der Großmaßstäblichkeit der Gebäude frei- raumplanerisch wirkungsvoll zu begegnen und auch um innerhalb des Forschungs- bereichs identitätsstiftende und –wahrende Qualität zu erzeugen, werden die Stra- ßenzüge intensiv mit Bäumen ausgestattet. Das Bepflanzungskonzept orientiert sich an den Rändern und in den extensiv ge- stalteten Bereichen an der potentiellen natürlichen Vegetation. Für die Straßen- baumpflanzungen kann das Baumartensortiment um hitze- und trockenheitstole- rante Baumarten erweitert werden. Die Sicherung erfolgt über zeichnerisch festge- setzte Pflanzgebote. Mit Blick auf die Ziele des städtebaulichen Rahmenplans zur Klimaanpassung erhal- ten die Neubauten Dachbegrünungen. Die Kombination mit Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Energiegewinnung ist möglich. Insbesondere für den Bereich der Forschungsgebäude wird die Begrünung fensterloser oder unge- gliederter Fassaden festgesetzt. 4.5.2 Wald Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind ca. 0,35 ha als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) eingestuft. Hiervon werden ca. 0,1 ha als Waldfläche erhalten und im Bebauungsplan als Wald festgesetzt. Um die Dichte in diesem Bereich zu erhalten, wird ein Bestockungsschlüssel festgesetzt (ein Baum pro 80 m²). Für die übrigen Waldflächen (ca. 0,27 ha) wird eine Waldumwandlungsgenehmi- gung notwendig. Die Beanspruchung dieser Waldfläche ist auf den notwendigen Neubau des Studie- rendenwohnheims zurückzuführen. Aufgrund der stetig steigenden Studierenden- zahlen am KIT und an anderen Karlsruher Hochschulen besteht ein erhöhter Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Studierende in der Stadt Karlsruhe. Das Projekt Stu- dierendenwohnen mit etwa 260 Wohnheimplätzen stellt in dieser Hinsicht einen ganz wesentlichen Baustein der Stadtentwicklung im Bezug auf die Nachfrage nach kostengünstigem Wohnraum für die Studierenden der Stadt dar. Dem Studieren- denwerk Karlsruhe konnten in den vergangenen Jahren weder vom Land Baden- Württemberg noch von Seiten der Stadt Karlsruhe geeignete, alternative Grundstü- cke bzw. Standorte in Karlsruhe für Wohnheimneubauten angeboten werden. Die Schaffung von Wohnraum liegt im öffentlichen Interesse. Das im Bebauungsplan definierte Baufeld wurde bereits in der Rahmenplanung minimiert, um den Eingriff möglichst gering zu halten. Hierfür ist eine Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz notwendig. Die Waldumwandlungserklärung wurde mit Schreiben vom 25.01.2021 erteilt. Die Waldumwandlungsgenehmigung im Anschluss an den Satzungsbeschluss ist ver- bindlich in Aussicht gestellt. Die Ersatzaufforstung erfolgt auf gleichem Flurstück, etwas nördlich gelegen auf dem ehemaligen Appellplatz. Die zur Verfügung ste- hende Ersatzaufforstungsfläche beträgt ca. 0,4 ha. Für die Aufforstungsfläche wird die Pflanzung eines lichten Traubeneichenwaldes festgesetzt. Die genaue Ausge- staltung des lichten Waldes wird in der Waldumwandlungsgenehmigung festgelegt. Die zu pflanzenden Baum- und Straucharten sind in der KIT – Campus Ost - Begründung - 20 - Waldumwandlungserklärung bereits beschrieben und werden in die Festsetzungen übernommen. Aus Sicht der Forstverwaltung sind die Ausgleichsmaßnahmen geeig- net, das angestrebte Ziel eines forstrechtlichen Ausgleichs zu erreichen. 4.5.3 Eingriff in Natur und Landschaft Durch die Umsetzung des B-Plans kann es zur Entfernung oder Beeinträchtigung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nahrungsraum- verlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fledermäuse und Vögel kommen. Durch Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsverlust/ Schädigung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten auftreten. Näheres enthält der anliegende Umweltbericht. 4.5.4 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können durch die Planung vollständig innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Daher sind keine weiteren Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Geltungsbereichs notwen- dig. Vielmehr ergibt sich abschließend im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzie- rung ein Plus von ca. 124.000 Punkten, ausgehend von der Ökokontoverordnung des Landes. 4.5.5 Artenschutz, Natura 2000 Verträglichkeit, Maßnahmen 4.5.5.1 Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Zur Prüfung, ob durch die Realisierung des Bebauungsplans Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Absatz 5 BNatSchG ausgelöst werden, wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beauftragt. Der von der Gruppe f. Ökologische Gutachten (GÖG) Detzel & Matthäus erstellte artenschutz- rechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 8 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausge- löst werden. Entsprechend den vorgefundenen Lebensräumen war das Vorkommen folgender Artgruppen zu prüfen: Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Nachtkerzenschwärmer, tot- holzbewohnende Käfer. Es wurden insgesamt 38 Vogelarten nachgewiesen. Für 21 Arten lagen dabei ausrei- chende Hinweise auf ein Brutvorkommen vor. Die weiteren 17 nutzen das Untersu- chungsgebiet zur Nahrungssuche oder als Durchzügler. An Fledermäusen wurden während der nächtlichen Begehungen die Breitflügelfle- dermaus, der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Mückenfledermaus und die Zwergfledermaus festgestellt. Alle fünf Arten sind streng geschützt und werden in der Roten Liste Baden-Württembergs geführt. Sie nutzten im B-Plange- biet insbesondere die gehölzbestandenen Bereiche zur Jagd. Als einzige Reptilienart wurde die streng geschützte Zauneidechse im Bebauungspl- angebiet nachgewiesen. Nachtkerzenschwärmer wurden nicht nachgewiesen. Heldbock und Hirschkäfer wurden nachgewiesen. Sie nutzen geeignete Bäume als Brut-, Verdachts- oder Potenzialbaum. Dazu zählen 13 Gehölze im B-Plangebiet. KIT – Campus Ost - Begründung - 21 - Unter Berücksichtigung der im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen wird si- chergestellt, dass vorhabenbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Ver- schlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vor- habensbedingte Störungen auszuschließen ist. 4.5.5.2 Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) Direkt im Anschluss an das Plangebiet liegt gegenüber an der Rintheimer Querallee mit einer Waldparzelle das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Graben und Karls- ruhe“. Zur Prüfung von potenziellen Beeinträchtigungen wurde eine Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (GÖG 2017a). Nordwestlich im Bereich des Hardtwald liegt das Vogelschutzgebiet „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Aufgrund der Entfernung zum Plangebiet wurden die po- tenziellen Auswirkungen im Rahmen einer Natura 2000-Vorprüfung abgeschätzt (GÖG 2017b). Von Beeinträchtigungen ist bei Umsetzungen der Maßnahmen zur Schadensbe- grenzung (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer) nicht auszugehen. 4.5.5.3 Maßnahmen Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhin- dern, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich. Ebenso werden Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342) notwendig: Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus, so dass durch Maßnahmen für die erheblich betroffenen Umweltbelange auch Beeinträch- tigungen der anderen betroffenen Umweltbelange ausgeglichen werden können. 4.5.5.4 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Ver- meidungsmaßnahmen notwendig. Durch gesetzliche Regelungen ausreichend be- stimmt: • zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung auf Anfang November bis Ende Februar. (Maßnahme V 1) • Durchführung einer Gebäudekontrolle an Bestandsgebäuden vor Abriss-, Aus- bau- und Sanierungsmaßnahmen bzw. Erhöhung von Gebäuden (Maßnahme V 2) • aktive Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Individuen im Vorfeld zum Eingriff in Habitatflächen der Zauneidechse. (Maßnahme V 3) • Abgrenzung des Eingriffsbereichs während des Bauzeitraumes mittels Reptilien- schutzzaun, um eine Einwanderung von Zauneidechsen und somit Individuen- verluste zu vermeiden. (Maßnahme V 4) • Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäume des Heldbocks. (Maß- nahme V 5) KIT – Campus Ost - Begründung - 22 - 4.5.5.5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Entsprechend der Ausführungen im Umweltbericht werden vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen notwendig: • Zur Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammen- hang für die beanspruchten Lebensstätten des Mauerseglers werden insgesamt acht Nistkästen zu installieren sein, außerdem Nistkästen als Ersatz für die ent- fallenden Nistmöglichkeiten von Haussperling sowie Hausrotschwanz. (Maß- nahme C 1) • Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten und der Population der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang ist die Anlage eines Ersatzha- bitates auf noch nicht besiedelten Flächen für die Zauneidechse (einschließlich ökologischer Baubegleitung) notwendig. (Maßnahme C 2) 4.5.5.6 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes Hardtwald zwischen Gra- ben und Karlsruhe ist folgendes umzusetzen und wird in der Planzeichnung als zu erhaltende Bäume aus artenschutzrechtlichen Gründen festgesetzt: • Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT - Campus Ost an der Rinthei- mer Querallee 2 sind zu erhalten. (Maßnahmen V 5 und V 6) 4.5.5.7 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich Zur Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die geplante Bebauung werden entsprechend der Ausführungen im Umweltbericht auf den privaten Grün- flächen im Geltungsbereich festgesetzt bzw. über den städtebaulichen Vertrag gesi- chert: • auf privater Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuch- ses (M 7) • auf privater Grünfläche M 2 im westlichen Teilbereich – Ersatzhabitat für die Zauneichechse (M 8) • auf privater Grünfläche M 2 im nordöstlichen Bereich – Sicherung potenzieller Ersatzhabitatflächen für die Zauneidechse (M 9) • auf privater Grünfläche im Bereich von SO 1 – Herrichten begrünter Versicke- rungsmulden (M10) • Es sind private Grünflächen als Wiesenflächen auszubilden die u.a. auch zur Versickerung dienen. Durch ihre Lage innerhalb des Sondergebietes wirken sie sich auch klimatisch aus. Und dienen der Durchgrünung des Gebiets. • Pflanzgebot für Einzelbäume (M11) • Straßenbäume entlang der Erschließungsschlaufe im Plangebiet • Baumpflanzungen im Bereich des SO 1, bestehende Lücken werden geschlos- sen, Erhaltungsgebot für vorhandene Bäume KIT – Campus Ost - Begründung - 23 - • Um die negativen Wirkungen der Lichtimmissionen weitestgehend zu vermei- den, werden, Festsetzungen für eine Insektenfreundliche Beleuchtung (M 12) getroffen. • Da großflächige Verglasungen für Vögel ein erhöhtes Tötungsrisiko darstellt und alle europäischen Vogelarten dem Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unterliegen, sind Maßnahmen zu ergreifen, welche die Tötungen ver- mindern. Hierfür eignet sich die Verwendung von Vogelschutzglas. • Dachbegrünung von Flachdächern (M 13) Dachbegrünung erfüllt je nach Mäch- tigkeit und Eigenschaften in geringem Umfang Bodenfunktionen. Aufgrund des- sen sind positive Auswirkungen auf den Umweltbelang Boden zu verzeichnen. Da auch Wasser gespeichert sowie verdunstet werden kann, trägt die Maß- nahme zur Retention bei und wirkt lokal ausgleichend auf das Mikroklima. • Fassadenbegrünung (M 14), da diese sich positiv auf die Umweltbelange Pflan- zen/Biotope, Klima/Luft und Landschaft/Stadtbild auswirkt. 4.5.5.8 Maßnahmen zum Schutz des Bodens • Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Bodenschutz (M15), Verwertung von Bodenmaterial und Beschränkung der Versiegelung auf das unvermeidbare Maß Wiederverwertung von kulturfähigem Oberboden • Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum (M 16), um unnötige Eingriffe, die zu Beeinträchtigung des Bodens führen können, zu vermeiden. 4.6 Belastungen 4.6.1 Lärm: Die schalltechnischen Einwirkungen auf das Gebiet, innerhalb des Gebiets und die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung wurden in schalltechnischen Gutach- ten untersucht. Auf Grundlage der Lärmkartierung 2015 sind für die Nutzungen Sondergebiet SO 1 keine schalltechnischen Einwirkungen zu erwarten, welche die zulässigen Orientie- rungswerte der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet überschreiten. Im Schallgutachten wurden Straßen- und Schienenlärmimmissionen sowie sonstige Anlagengeräusche (Gewerbe- und Sportlärm) innerhalb des Sondergebiets 2 für das bestehende und das neu geplante Gebäude des Studierendenwohnheims ermittelt und anhand der DIN 18005 beurteilt. Die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) stellt für den Bereich des Sondergebiets 2 fest, dass im Nachtzeitraum die Richtpegel für Mischgebiete von 50 dB(A) überschritten werden. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungs- werte der DIN 18005 durch den Verkehrslärm werden Schallschutzmaßnahmen notwendig. Um eine abschirmende Wirkung zu entfalten müsste ein aktiver Lärmschutz nahezu die Höhe der zu schützenden Stockwerke (bis zu 7) erreichen. Eine städtebaulich vertretbare Höhe würde nur die unteren Stockwerke schützen. Eine Lärmschutz- wand würde das Fällen einer Vielzahl von Bäumen erfordern und auch den KIT – Campus Ost - Begründung - 24 - denkmalschutzrechtlichen Belangen zuwiderlaufen. Auf aktiven Schallschutz ist deshalb zu verzichten. Für den geplanten Neubau und die geplante Umnutzung des alten Kasernengebäu- des für Studierendenwohnungen sind passive Schallschutzmaßnahmen bei der Ver- wirklichung von schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen umzusetzen. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße soll im Baugenehmigungsver- fahren nach dem in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanfor- derungen " Ausgabe Juli 2016, i. V. m. E DIN 4109- I/AI vom Januar 2017 vorge- schriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße erfolgen. Für Schlafräume sollte durch ein entsprechendes Lüftungskonzept ein ausreichender Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Das KIT beabsichtigt im Sondergebiet 1 u. A. auch die Errichtung und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Motorenprüfständen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen und die Nachbarschaft erheblich be- lästigen könnten. Zur Frage der Vereinbarkeit dieser planungsrechtlich grundsätz- lich zulässigen Nutzungen wurde im Rahmen der Untersuchungen die TA Lärm als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt. Durch Ausschluss von Nutzungen im Son- dergebiet SO 1b (mittlerer Bereich des Plangebiets), welcher typischerweise mit emissionsintensiven Anlagen verbunden sein können, kann ein hinreichender Ab- stand zu den schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen im Sondergebiet SO 2 ge- währleistet werden. Vom Plangebiet selbst sind für die Umgebung keine relevanten schalltechnischen Auswirkungen zu erwarten. Die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 ent- sprechen den (gewerblichen) Nutzungen in der Umgebung. Die zusätzliche verkehr- liche Mehrbelastung für die Umgebung durch die Erschließung über den Hirtenweg wird als gering eingeschätzt. 4.6.2 Klima Dem Klimaschutz und der Darstellung im Klimaanpassungsplan als Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung wird der Bebauungsplan durch folgende Maß- nahmen gerecht: • Erarbeiten eines Energiekonzeptes für das Plangebiet, • Festsetzung von Dachbegrünung mit der Möglichkeit der Kombination mit Pho- tovoltaik, • Weitgehender Erhalt des Baumbestandes, • Zusätzliche Baumpflanzgebote innerhalb des Gebietes, besonders auch entlang der internen Erschließung, • Durchgrünung und Durchlüftung des Gebiets durch Grünzäsuren, • Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser auf eigenem Grund, • Festsetzung von heller bis mittlerer Tonigkeit der Fassaden als Albedomanage- ment, • Festsetzung von Fassadenbegrünung, KIT – Campus Ost - Begründung - 25 - • Verpflichtung zu Bau und Nutzung von Photovoltaikanlagen über einen beglei- tenden Städtebaulichen Vertrag, • Verwendung von natürlichen und recyclebaren Baustoffen analog des „Leitfa- den Nachhaltiges Bauen“ des Landes Baden-Württemberg, • Verpflichtung zur Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlie- ferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) über einen begleiten- den Städtebaulichen Vertrag. 4.6.3 Altlasten Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Sofern sich jedoch die Expositionsbedingungen ändern (z. B. durch die Entsiegelung oder auch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen), ist eine Neubewertung der Gefährdung erforderlich. Eventuell sind hier- für weitere technische Untersuchungen notwendig. Auch hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Bei einer Änderung der Nutzung und/oder der Exposition (z. B. bei einer Entsieglung) sind in Abhängigkeit der Detailplanung jedoch möglicher- weise weitere Untersuchungen und/oder ein Bodenaustausch erforderlich. Bei einer definierten Versickerung (z. B. Versickerungsmulde) sind im Vorfeld Un- tergrunduntersuchungen erforderlich. Eine Versickerung über schadstoffbelastetes Material ist nicht möglich. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die Schad- stofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen. Bei Baumaß- nahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachge- recht zu entsorgen. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwir- kungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz Sondergebiet 1ca. 8,57ha67,06% Sondergebiet 2ca. 0,68ha5,32% Private Grünflächen - Maßnahmenflächenca. 1,98ha15,49% Private Grünflächen ohne Zweckgbestimmungca. 0,95ha7,43% Verkehrsflächenca. 0,60ha4,69% Gesamtca. 12,78ha100,00% 6.2 Geplante Bebauung WohneinheitenBGF Nutzungen SO 1149.110 m² Sudentenwohnungen SO 2256 10.071 m² 159.181 m² KIT – Campus Ost - Begründung - 26 - 6.3 Bodenversiegelung1 Gesamtflächeca.13ha100% Derzeitige Versiegelungca.6,9ha53% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.7,3ha56% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 7. Kosten (überschlägig) Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kos- ten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags hat sich das Land Baden-Württemberg zur Übernahme der Kosten zur Herstellung der Anschlüsse an den öffentlichen Ver- kehrsraum verpflichtet. 8. Übersicht der erstellten Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Gruppe für ökologische Gutachten Det- zel & Matthäus, Dr. Gunther Matthäus, Dreifelderstraße 31, 70599 Stuttgart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, ergänzt Oktober 2020, - Haufswerkbeprobung, GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG, Am Hugengut 4, 76149 Karlsruhe, Stand: 03.04.2013, - Untersuchung des Untergrunds auf Schadstoffe, Smoltczyk & Partner, Untere Waldplätze 14, 70659 Stuttgart (Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Würt- temberg, Amt Karlsruhe), Abgrenzung siehe Untersuchungsergebnis, Stand: 29.02.2012, - Restauratorische Untersuchung der historischen Putz- und Farbfassungen mit Neufassungskonzept, Abgrenzung: Mannschaftsgebäude 70.03, Arbeitsgemein- schaft Inge Kumlehn, Dr. Wilfried Maag, Waldstraße 29, 69207 Sandhausen, Teilgutachten Stand: 02.07.2014, - Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet 6916-441 – Hardtwald nörd- lich von Karlsruhe, Auftraggeber: KIT, Auftragnehmer: Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Dreifelderstraße 31, 70599 Stuttgart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. KIT – Campus Ost - Begründung - 27 - - Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 6916- 342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe, Auftraggeber: KIT, Auftragneh- mer: Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Dreifeldstraße 31, 70599 Stuttgart, www.goeg.de, Stand: 13.12.2017, - Schallimmissionsprognose zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen an den geplanten Studierendenwohnungen (Umbau Be- standsgebäude und Neubau) auf dem KIT-Campus-Ost in Karlsruhe), Auftragge- ber: Studierendenwerk Karlsruhe AöR, Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand: 31. Oktober 2019, Überarbeitung und Ergänzung: Stand: 7. März 2022 - Schallimmissionsprognose zur Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch das Bebauungsplangebiet „KIT-Campus Ost“ in Karlsruhe, Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand: 7. März 2022. Karlsruhe, den 23. Januar 2024 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner KIT – Campus Ost - Begründung - 28 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Abfallentsorgung Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu verse- hen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Hausanschluss Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor- handenen Bäumen einhalten. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (TrinkwV) ist allgemein zu beachten, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Ver- teilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Ver- teilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder In- standhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kon- takt mit dem Trinkwasser keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Ge- sundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Ein- haltung der a.a.R.d.T unvermeidbar sind. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ins- besondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genuss- tauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Un- tersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhal- tung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserver- sorgungsanlage verantwortlich. Es wird empfohlen vor Inbetriebnahme mikrobiologische Trinkwasserproben (Kalt- wasser) einschl. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22/ und Pseudonionas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersu- chen zu lassen. Niederschlagswasser S. Hierzu Örtliche Bauvorschriften Ziff. 7 Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits-blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. KIT – Campus Ost - Begründung - 29 - Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereig- nisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in die Versicke- rungsmulde vorzusehen. Diese sind entsprechend zu dimensionieren. Ein Rückstau in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden wer- den. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions-schutz- gesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt wer- den. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungs-systems durch Nie- derschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammel- ten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden be- stehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Befesti- gungen nicht überbauter Flächen können z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster) ausgeführt werden. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher- weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Ei- gentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Für gemeinschaftlich genutzte nicht öffentliche Leitungen sind privatrechtliche Ver- einbarungen über Gestattung und Unterhaltung abzuschließen. 2. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denk- malpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Ar- chäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) o- der Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbun- gen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverän- dertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 3. Baumschutz, Baumpflanzungen Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baum- schutzsatzung) verwiesen. KIT – Campus Ost - Begründung - 30 - Ein fachgerechter Schutz von Bäumen während der Bauarbeiten im Sinne der Fest- setzungen erfolgt gemäß DIN 18 920 und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen (.....) bei Baumaßnahmen“ Ein fachgerechtes Verfüllen der zu über- bauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat im Sinne der Festsetzungen erfolgt nach den Angaben der Forschungsgesellschaft Landschafts- entwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtlinie). 4. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträch- tigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüg- lich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 5. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver- wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen- gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 6. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 7. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 8. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneu- erbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. 9. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssub- strate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. KIT – Campus Ost - Begründung - 31 - Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 10. Empfehlende Pflanzlisten Für die festgesetzten Anpflanzungen werden folgende Arten aus Natur- und Arten- schutzsicht als besonders geeignet betrachtet und empfohlen: Bäume: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Hänge-Birke Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Pinus sylvestris Wald-Kiefer Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus petraea Trauben-Eiche Quercus robur Stiel-Eiche Sorbus domestica Speierling Sträucher: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Gewöhnlicher Hasel Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen Li- gustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Echte Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Wildobst Für die Begrünung von Fassaden eignen sich rankende Gehölze der folgenden Liste (* Rankgitter notwendig). Bei Fassaden, die am Rand des Plangebietes liegen, sind heimische Arten (unterstrichen) zu verwenden. Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Clematis vitalba* Gemeine Waldrebe (max. 15 m) Clematis orientalis*, C. viticella* u.a. Waldrebe-Hybriden (2 bis max. 9 m) Hedera helix Efeu (max. 10 m) Lonicera periclymenum* Wald-Geißblatt (3 bis max. 5 m) Lonicera caprifolium* Jelängerjelieber (3 bis max. 5 m) Lonicera tellmanniana* Goldgeißblatt (max. 5 m) Menispermum canadense* Mondsame (max. 5 m) KIT – Campus Ost - Begründung - 32 - Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein (max. 8 m) Rosa div. spec.* Kletterrosen (2 bis max. 5 m) Wisteria sinensis* Blauregen (10 bis max. 20 m) 11. Ökologie Sind großflächige Verglasungen, Durchsichten und Übereckverglasungen vorgese- hen, sind zur Einhaltung des Tötungsverbotes Maßnahmen zum Vogelschutz erfor- derlich. Hierfür ist die Verwendung von reflexionsarme Gläser mit einem (Außenre- flexionsgrad von max. 15 %) sinnvoll. Es sollen Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden, ver- wendet werden. Alternativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafi- ken/Muster genauso wirksam eingesetzt werden. 12. Bodenschutz Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drain- und Filterschicht hat mindestens 70 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Zur Herstellung dieser durchwurzelbaren Bodenschicht als Vegetati- onstragschicht, ist, soweit geeignet, ortseigenes oder -ähnliches, kulturfähiges Bo- denmaterial zu verwenden. Die oberste Bodenschicht ist dabei aus humushaltigem Oberboden (Mutterboden) mit einer Mächtigkeit von mindestens 10 cm herzustel- len. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anforderungen für eine Bauwerksbegrünung mit den grundsätzlich zu erfüllenden, umfangreichen Vorgaben erfüllt sind. Berück- sichtigt werden müssen die Korngrößenverteilung, der Gehalt organischer Sub- stanz, die Witterungsbeständigkeit, die Struktur- und Lagerungsstabilität, die Was- serdurchlässigkeit, die Wasserspeicherfähigkeit, die Luftkapazität, der pH-Wert, der Salz- und Nährstoffgehalt sowie der Gehalt an keimfähigen Samen/regenerationsfä- higen Pflanzenteilen und der Anteil an Fremdstoffen. 13. Qualitätssicherung Bodenschutz- und abfallrechtliche Maßnahmen (z. B. Rückbau- und Aushubmaß- nahmen) sind von einem Sachverständigen gutachterlich zu begleiten. Vor Beginn der Maßnahmen ist dem Umwelt- und Arbeitsschutz ein Rückbau-, Aus- hub- und Entsorgungskonzept vorzulegen, welches von dem Sachverständigen er- stellt wird. In Abhängigkeit der Detailplanung (z. B. Änderung der Expositionsbedingungen (Entsiegelung)) sind gegebenenfalls Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungs- pfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch erforderlich. Sämtliche Maßnahmen sind nach Abschluss der Arbeiten in einem Bericht zu doku- mentieren. 14. Richtfunk Sollte die Gebäudehöhe (insbesondere zu beachten bei Gebäuden mit Satteldach so- wie bei Gebäuden mit technischen Aufbauten) 20m überschreiten, muss Kontakt zum Präsidium für Technik Logistik und Service der Polizei Baden-Württemberg (AS- DBW@polizei.bwl.de) aufgenommen werden, um Klärung herbeizuführen, ob die Richtfunkstrecke beeinträchtigt werden könnte. Weiterhin ist zu beachten, dass die Fresnelzone eines Richtfunkbetreibers (Telefonicá) in Höhe von 27 m über Grund KIT – Campus Ost - Begründung - 33 - beginnt. In diese Fresnelzone darf grundsätzlich nicht eingegriffen werden. Sollten Eingriffe geplant sein, ist Kontakt mit dem Richtfunkbetreiber aufzunehmen.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Stadt Karlsruhe Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- und Aus- gleichsbilanz Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-und Ausgleichsbilanz Dr. Gunther Matthäus Stuttgart, Dezember 2019, ergänzt Oktober 2020 Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Herrmann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstraße 28 70599 Stuttgart www.goeg.de Projektleitung: Dr. Gunther Matthäus (Diplom Biologe) Lukas von der Au (M.Sc. Umweltplanung und Recht) Bearbeitung: Lukas von der Au (M.Sc. Umweltplanung und Recht) Andreas Seiffert (M.Sc. Umweltplanung / Landschaftsarchitekt) Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 1 1 Einleitung 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3 1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplans 3 1.2.1 Standort und grundsätzliche Ziele des Bauleitplans 6 1.2.2 Art und Umfang der Planung 8 1.2.3 Bedarf an Grund und Boden 12 1.2.4 Wirkfaktoren des Vorhabens und voraussichtlicher Wirkungsbereich 12 1.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 14 1.3 Ziele des Umweltschutzes 14 1.3.1 Fachgesetze und untergesetzliche Normsetzungen 14 1.3.2 Übergeordnete Planungen 15 1.3.3 Sonstige Planungen 18 1.3.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft 19 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 22 2.1 Umweltbelang Fläche 22 2.1.1 Bestandserfassung (Basisszenario) 23 2.1.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 23 2.1.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 23 2.1.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 23 2.1.5 Beurteilung der Erheblichkeit 23 2.2 Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung 24 2.2.1 Bestandserfassung und-bewertung (Basisszenario) 24 2.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 25 2.2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 25 2.2.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 25 2.2.5 Beurteilung der Erheblichkeit 26 2.3 Umweltbelang Boden 27 2.3.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 27 2.3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 28 2.3.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 29 2.3.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 29 2.3.5 Beurteilung der Erheblichkeit 30 2.4 Umweltbelang Wasser 30 2.4.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 31 2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 32 2.4.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 32 2.4.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 33 2.4.5 Beurteilung der Erheblichkeit 33 2.5 Umweltbelang Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt 33 2.5.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 34 2.5.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 40 2.5.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 40 2.5.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 42 2.5.5 Beurteilung der Erheblichkeit 43 2.6 Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel 43 2.6.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 45 2.6.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 45 2.6.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 46 2.6.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 46 2.6.5 Beurteilung der Erheblichkeit 47 2.7 Umweltbelang Landschaft 47 2.7.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 47 2.7.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 48 2.7.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 48 2.7.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 49 2.7.5 Beurteilung der Erheblichkeit 49 2.8 Umweltbelang Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) 49 2.8.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 49 2.8.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 50 2.8.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen 50 2.8.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 51 2.8.5 Beurteilung der Erheblichkeit 51 2.9 Beschreibung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen 51 2.10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (B-Plan interne Maßnahmen) 52 2.10.1 Maßnahmen zum Artenschutz 52 2.10.2 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit 54 2.10.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich 55 2.10.4 Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen 59 3 Eingriffs-Ausgleichsbilanz 62 3.1 Unvermeidbare dauerhafte Beeinträchtigungen 62 3.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 62 3.2.1 Naturgut Pflanzen / Biotope 62 Naturgut Tiere 65 3.2.2 Naturgut Boden 66 3.2.3 Naturgut Wasser 68 3.2.4 Naturgut Klima und Luft 68 3.2.5 Naturgut Landschaftsbild und Erholung 69 3.2.6 Zusammenfassung Eingriffsbilanz B-Plangebiet 69 3.3 Maßnahmen zur Kompensation / Anordnung von Ersatzpflanzung 70 3.4 Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen 70 4 Zusätzliche Angaben: 72 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung 72 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 72 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen 72 5 Literatur und Quellen 74 5.1 Fachliteratur 74 5.2 Rechtsgrundlagen und Urteile 74 5.3 Planungsgrundlagen 76 6 Anhang 79 6.1 Relevante Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren Zielaussagen 79 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Entwurf) 7 Abbildung 2: Raumnutzungskarte des Regionalplan Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) 16 Abbildung 3: Flächennutzungsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 17 Abbildung 4: Landschaftsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 18 Abbildung 5: Fläche der Waldumwandlung (VERMÖGEN UND BAU BW 2020) 21 Abbildung 6: Klimafunktionskarte (NVK Karlsruhe 2011) 44 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht zur Eingriffserheblichkeit bezüglich der Umweltbelange 2 Tabelle 2: Übersicht der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und dessen positive Wirkung auf die Umweltbelange 60 Tabelle 3: Bewertung Bestand Biotoptypen 62 Tabelle 4: Bewertung Planung Biotoptypen 64 Tabelle 5: Bewertung Bestand Boden 66 Tabelle 6: Bewertung Planung Boden 67 Tabelle 7: Zusammenfassung Eingriffsbilanz für den B-Plan 69 Tabelle 8: Bilanzierung der Anrechnung von Ersatzpflanzungen im Rahmen einer Fällgenehmigung 70 Tabelle 9: Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen 70 Kartenverzeichnis Karte 1: Biotoptypen Bestand 96 Karte 2: Biotoptypen Planung 97 Karte 3: Boden Bestand 98 Karte 4: Boden Planung 99 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 1 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Karlsruhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2. Der Geltungsbereich des geplanten B-Plans liegt im Stadtteil Rintheim und umfasst ca. 13 ha. Im Flächennutzungsplan ist das B-Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestim- mung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik ausgewiesen, insofern ist die Möglichkeit der Entwicklung eines Sondergebietes auf höherer Planungsebene bereits festgelegt worden. Das B-Plangebiet liegt auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne, wodurch es sich grundsätzlich um seine Flächenumnutzung handelt. Die Entwicklung des B-Plange- bietes als Campusgelände des KIT hat bereits vor fast 20 Jahren begonnen. Im B-Plangebiet sollen ein Sondergebiet für die Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und uni- versitätsaffiner Nutzungen (SO 1) und ein Sondergebiet für die Unterbringung von stu- dentischem Wohnen für Studierende in Karlsruhe festgesetzt werden. Als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des B-Planes dient der Ist-Zustand, da für das B-Plangebiet bisher kein rechtswirksamer Bebauungsplan existiert. Der B-Plan wird im zweistufigen Verfahren erarbeitet. Hiernach sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange zu berücksichtigen. Der Umweltbe- richt wird entsprechend der Planungstiefe und des Erkenntnisstands erstellt. Der vorliegende Bericht informiert Planungsbeteiligte, beteiligten Behörden und die inte- ressierte Öffentlichkeit über die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Er dient als Ab- wägungsgrundlage für den Gemeinderat hinsichtlich der Umweltbelange. Darin werden zu jedem Umweltbelang Aussagen zu Bestand, Planung und den daraus resultierenden Konflikten getroffen. Es werden Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung bzw. zur Ver- minderung des Eingriffs gegeben. Vermeidung / Minderung (siehe auch Kapitel 2.10), insbesondere: Artenschutzmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkung, Gebäudekontrollen, Herstel- lung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler, Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse), Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer), soweit möglich Erhalt und Schutz vorhandener Bäume, Pflanzgebote / Baumpflanzungen, 2 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Private Grünflächen (Erhalt und Entwicklung), Verwendung umwelt- und tierfreundlicher Beleuchtung, Festsetzung von Dachflächenbegrünung von mind. 12 cm (Anteil von 50 % an Ge- samtdachoberfläche), Fassadenbegrünung, Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser auszuführen Die Beeinträchtigungsintensität wird zum derzeitigen Planungs- und Erkenntnisstand wie folgt eingestuft (vgl. nachstehende Tabelle). In dieser Bewertung berücksichtigt sind die empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus Kapitel 2.10. Tabelle 1: Übersicht zur Eingriffserheblichkeit bezüglich der Umweltbelange Umweltbelang Einschätzung Eingriffserheblichkeit unter Einbeziehung planinterner Vermeidung/ Mi- nimierung und internem festgesetzten Ausgleich Weitere Maßnahmen erforderlich Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölke- rung keine Beeinträchtigungen, keine verbleibende nachteilige Auswirkungen nein Fläche geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Boden geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Wasser geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Tiere mittlere Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen interne Maßnahmen (vorgezogen funktionsfähig) zur Bewältigung des Artenschutzes erforderlich nein Pflanzen / Biotope geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Biologische Vielfalt geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche verbleibende nachteilige Auswir- kungen nein Klima/Luft und Klima- wandel geringe Beeinträchtigungen, nicht erhebliche ver- bleibende nachteilige Auswirkungen nein Landschaft keine Beeinträchtigungen, keine verbleibende nachteilige Auswirkungen nein Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) geringe Beeinträchtigungen, keine verbleibenden nachteiligen Auswirkungen nein Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete Es besteht Verträglichkeit mit den Erhaltungszie- len der Natura 2000-Gebiete (6916-342 und 6916- 441) nein Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der zul. Vorhaben für schwere Unfälle und Katastro- phen keine Auswirkungen zu erwarten nein 1. Einleitung 3 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 im Stadtteil Rintheim. Am 5. Juli 2018 beschließt der Planungsausschuss die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Verfahren, in dessen Rah- men die Betrachtung der in der Abwägung relevanten Umweltbelange notwendig wird. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die im Fol- genden dargestellten relevanten Umweltbelange erfasst und bewertet: 1. Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung 2. Boden und Fläche, 3. Wasser, 4. Pflanzen / Biotope und Tiere, biologische Vielfalt, 5. Klima, Luft und Klimawandel, 6. Landschaft/ Stadtbild 7. Kulturelles Erbe (Kultur- und Sachgüter) Die Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Punkten 1.- 7. werden bei den Umweltbelangen mitbetrachtet. Im vorliegenden Fall wird der Umweltbericht durch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz so- wie eine Maßnahmenkonzeption ergänzt. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Ein- griffsregelung benutzen den Begriff der Erheblichkeit zur Beurteilung der Notwendigkeit von kompensierenden Maßnahmen. Jedoch sind deren Maßstäbe an unterschiedliche Gesetze gebunden und damit nicht identisch. Die Bewertung der Erheblichkeit der Um- weltauswirkungen im Umweltbericht richtet sich nach dem Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG), die Bearbeitung der Eingriffsregelung nach § 1a Bauge- setzbuch (BauGB) mit Verweis auf die Eingriffsregelung nach § 14 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG). Für die überplante Fläche existiert derzeit kein rechtskräftiger B-Plan oder anderweitiges Planungsrecht. Daher ist bei der Bewertung der Umweltauswirkungen und bei den Be- trachtungen zur Eingriffsregelung vom derzeitigen Zustand auszugehen. 1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplans Nachrichtlich entnommen aus der Begründung des B-Planes (STADT KARLSRUHE 2020): 4 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgabe und Notwendigkeit Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schlossstrahlen) mit der Rintheimer Querallee. In unmittelbarer Nachbarschaft des KIT Campus Ost liegen unter anderem der Technologiepark Karlsruhe, die Bundeswehrfachschule, die Karlsru- her Niederlassung der Deutschen Flugsicherung sowie verschiedene Kleingartenanla- gen. Im Rahmen der Planungswerkstatt des Räumlichen Leitbildes wurde der Bereich um den Hauptfriedhof und entlang der ehemaligen Freihaltetrasse Nord als einer der Orte Karls- ruhes mit hohem Entwicklungspotenzial identifiziert und der KIT Campus Ost hiermit in den Fokus städtebaulicher Entwicklung gerückt. Die erste universitäre Nutzung der vormaligen, teilweise denkmalgeschützten Kasernen- anlage erfolgte ab der Jahrtausendwende in Form einzelner Forschungs-einrichtungen sowie studentischem Wohnen. Auf Grundlage verschiedener planerischer Vorüberle- gungen (unter anderem der 'Rahmenplanung Mackensen-Kaserne', Vermögen und Bau Karlsruhe aus dem Jahr 2001 und dem 'Gestaltplan KIT Campus Ost' aus dem Jahr 2013) wurde der Campus seitdem im östlichen Bereich schrittweise durch entspre- chende Neubauten ergänzt sowie verschiedene Bestandsgebäude umgebaut bezie- hungsweise saniert. Heute ist der KIT Campus Ost vor allem Sitz des KIT-Zentrums Mo- bilitätssysteme. In diesem Rahmen beabsichtigt das KIT den Standort künftig weiter als Forschungscam- pus mit den inhaltlichen Schwerpunktbereichen Mobilität, Materialforschung und Indust- rie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsbauten (wie den „Mannschaftsgebäuden“ oder dem ehe- maligen „Casino“) zu Büro- und Verwaltungszwecken sind hierzu perspektivisch vor al- lem die bedarfsweise Errichtung von Versuchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technik- gebäuden vorgesehen. Erste geplante Bausteine stellen dabei der Neubau der soge- nannten Forschungsfabrik und der Ersatzneubau für das Motorenprüffeld dar. Darüber hinaus ist im südlichen Bereich des Campus die Unterbringung von rund 256 Studieren- denwohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Karlsruhe geplant. Dazu wird das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ umgenutzt sowie auf der östlich angren- zenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Hierzu wurde 2019 ein Wettbewerbsver- fahren durch das Studierendenwerk durchgeführt. Als Basis für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung des KIT Campus Ost wurde 2017/18 ein städtebaulicher Rahmenplan durch das Stadtplanungsbüro MESS erstellt, der die planerische Grundlage für diesen Bebauungsplan darstellt. 1. Einleitung 5 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Planungskonzept Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost- West-Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig flexible Bebauung aus „ruhigen“, „gleichförmigen“ Baukörpern mit klaren Kanten nach innen und außen gestat- tet. Die mögliche Höhenentwicklung der Neubebauung orientiert sich an dem Gebäude- bestand auf dem Campusgelände und fügt sich in diesen Kontext ein. Ein Spielraum für die Gebäudehöhen von bis zu maximal 18 Meter Höhe ist vorgesehen. Eine niedrigere Bebauung bis maximal 16 m Höhe gewährleistet einen angemessenen Übergang zu den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden, wie im Bereich des ehemaligen „Stabsgebäu- des“ für den Neubau des Studierendenwohnens vorgesehen. Darüber hinaus werden im südlichen Bereich des Campus Ost ca. 256 Wohnheimplätze für Studierende durch das Studierendenwerk Karlsruhe realisiert. Hochpunkte am Entrée des Campus und im Übergang zum TPK bis maximal 20,5 m setzten städtebauliche Akzente. Der Bebauungsplan sieht eine klare Gliederung der Nutzungen und der damit zusam- menhängenden Bebauungsstruktur in zwei maßgeblichen Bereiche vor: In dem denk- malgeschützten südlichen Bereich, rund um den ehemaligen „Appellplatz“ und die um- genutzten „Mannschaftsgebäude“, sind Büro-, Verwaltungs- und ergänzende zentrale Nutzungen (wie beispielsweise Versorgungseinrichtungen, Veranstaltungs- oder Semi- narräume) sowie Studierendenwohnen im Ensemble mit dem ehemaligen „Stabsge- bäude“ geplant. Im nördlichen Bereich sind dagegen variabel entwickelbare Baufelder für hochinstallierte Gebäude für Forschungseinrichtungen wie Versuchsstände, Prüffelder, Labor- und Technikgebäude, sowie Infrastrukturanlagen geplant. Das Institut für Kolbenmotoren (IFKM) und die Fahrzeugsystemtechnik (FAST), Institut für Produktentwicklung (IPEK), sind gemeinsam mit Kooperationen aus der Wissen- schaft (FhG –Institut für Werkstoffe und Materialien, Tribologie) und Industriepartnern vor Ort tätig. Der Wissenschafts- und Forschungscampus wird mit den inhaltlichen Schwerpunkten Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 hochwertig weiterentwickelt. Der Ausbau von Kooperationen mit Partnern aus Forschung (FhG), Entwicklung und Industrie („Com- pany on Campus“) unterstützt Ausgründungen und die Entwicklung innovativer Techno- logien. Die Stellplätze sind in SO 1 sind in einer Parkpalette oder in den Untergeschossen an- geordnet, um möglichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu ma- chen. In SO 2 sind Bereiche für Stellplätze und Fahrradständer ausgewiesen. 6 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.1 Standort und grundsätzliche Ziele des Bauleitplans Das B-Plangebiet KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 liegt im Stadtteil Rintheim im Osten des Stadtkerns von Karlsruhe. Nördlich schließt in etwa 200 m Ent- fernung der Hardtwald an. Gemäß der naturräumlichen Gliederung wird das B-Plangebiet dem Naturraum Hardt- ebenen zugeordnet. Dieser ist geprägt von sandigen bis kiesigen Schotterflächen, lemi- gen Niederungen des Bruchrandes und Niederungen, die vereinzelt die Schotterflächen queren. Die Schotterflächen weisen nährstoffarmen, wasserundurchlässigen Boden auf und sind hauptsächlich mit Kiefern bestanden, teils findet sich auch intensive landwirt- schaftliche Nutzung. Aktuell wird das B-Plangebiet im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude für Verwal- tung und teils studentisches Wohnen genutzt. Im nordöstlichen Bereich sind bereits erste Ansiedlungen von Einrichtungen für Forschung, Wissenschaft und Technik vorhanden. Die Erschließung als Campusgelände hat anhand bereits genehmigter Bauvorhaben be- reits begonnen. Geplant ist die Ausweisung von Baufläche für Sondergebiete. Innerhalb des B-Plange- bietes wurden bereits einzelne Gebäude nach § 34 BauGB neu errichtet. Der B-Plan dient somit vornehmlich der strukturierten Entwicklung von Bauflächen in einem Gesamt- konzept. Dabei sind auch die Entwicklung eines Grünkonzeptes sowie die Einbindung denkmalgeschützter Flächen und Gebäude wesentliche Faktoren. 1. Einleitung 7 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 1: B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Entwurf) 8 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.2 Art und Umfang der Planung Die nachfolgenden Ausführungen zum Art und Umfang der Planung basieren auf dem Vorentwurf des B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 (Plan- und Textteil mit Begründung). Art der Nutzung Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung Universität, Wissen- schaft, Forschung und Technik (SO 1 / SO 2) Grünfläche Verkehrsfläche Maß der Nutzung und Bauweise SO 1: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 Wandhöhe (in Metern): 18 m Baumassenzahl (BMZ): 10,0 Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, Erfor- schung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Pro- zesse sowie Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen Abweichende Bauweise SO 2: Grundflächenzahl (GRZ): 0,5 Wandhöhe (in Metern): 16 m Baumassenzahl (BMZ): 10,0 Unterbringung von studentischem Wohnen Abweichende Bauweise Verkehrserschließung Die Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals. Zusätzlich wird die vorhandene Zufahrt im nordwestlichen Bereich für Lieferverkehre ausgebaut. Die innere Erschließung des Campus erfolgt überwiegend über die bestehenden Straßenflächen in Form einer „Erschließungs- schlaufe“. In den nördlichen Baufeldern sollen zwischen den einzel- nen Bebauungen „Erschließungshöfe“ realisiert werden – im Wech- sel mit „Grünfugen“. Der KIT Campus Ost ist durch verschiedene Fuß- und Radwegever- bindungen, wie über die Hagsfelder Allee und die Büchiger Allee mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Das KIT belegt bereits Flächen in Gebäu- den des Technologieparks. Seitens des KIT werden darüber hinaus alternative und innovative Mobilitätsangebote anvisiert. Der Forschungsschwerpunkt bietet die Voraussetzungen zur Optimierung der Mobilitätssysteme vor Ort. Angestrebt wird eine gemeinsame Weiterentwicklung umwelt- freundlicher Verkehrs- und Erschließungssysteme mit dem Techno- logiepark Karlsruhe (TPK) und weiteren Anliegern. ÖPNV Aktuell verbindet der KIT Shuttle-Verkehr mit wasserstoffbetriebe- nen Bussen die Standorte des KIT. Der KIT Campus Ost wird mit dem KIT Shuttle-Bus erschlossen. Die Haltestellt befindet sich im Bereich des Haupteingangs zum Campus-Gelände. Stellplätze, Garagen Ober- und unterirdische Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb des Baubereichs und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Ebenerdige Radabstellanlagen sind möglichst zu überdachen und auf dem Grundstück nachzuweisen. 1. Einleitung 9 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Leitungsrechte 20 kV-Stromtrassen (im östlichen und südlichen Bereich) Gas- und Wasserleitungen der Stadtwerke Karlsruhe teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL Leerrohrtrassen Infrastruktur der Fernwärme der Stadtwerke Karlsruhe Grünkonzept Der städtebauliche Rahmenplan ist durch ein ausdifferenziertes Freiraumsystem aus intensiv und extensiv gestalteten Bereichen gekennzeichnet. Die freiräumlichen Strukturen bieten sowohl Raum für erforderliche Retentionsflächen, Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahmen als auch zur Ausbildung einer hohen und vielseitigen Auf- enthaltsqualität. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Eingebettet ist der Campus in einen waldartigen, naturnahen „Grün- saum“, der einen angemessenen freiräumlichen Übergang zur Um- gebung sicherstellt und somit der besonderen Lage des Areals am Schnittpunkt unterschiedlicher Freiräume gerecht wird. Innerhalb des Campus gliedert ein in Ost-West-Richtung verlaufen- der „Grünzug“ zwischen den „Mannschaftsgebäuden“ das Areal und bietet Platz für kleinere Aufenthaltsnischen. Rund um den „Appell- platz“, als künftig attraktiv gestalteter Freiraum und zentraler Mittel- punkt des Campus, wird vom Hauptentrée über den Vorplatz des Stabsgebäudes bis zur sogenannten „Synergie Plaza“ am Über- gang zum Technologiepark eine differenzierte Abfolge repräsentati- ver Platz- und Freiräume ausgebildet, die zusammen mit einer mög- lichst qualitätsvollen Bebauung zu einer eigenen Identität und Ad- ressbildung und zu einem lebendigen Campus beiträgt. Flachdächer sind zu begrünen. Die Stärke des Substrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand betragen. Die Dachflächen im Bereich technischer Dach- aufbauten und Oberlichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamtdachfläche der Neubau- ten 50 % nicht unterschreitet. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbe- ständen: Bäume und Gehölzbestände (Erhaltungsgebot gemäß Plan) sind dauerhaft vor Beeinträchtigungen zu schützen und bei Abgang zu ersetzen. Für die nach Plan zu pflanzenden Gehölze sind groß- bzw. mittel- kronige, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die zu pflanzen- den Bäume sind zu erhalten, und bei Abgang zu ersetzen. Auf den nicht zweckgebundenen privaten Grünflächen und als zu begrünenden Flächen im Baugebiet dargestellten Bereichen sind Wiesen anzulegen und extensiv zu pflegen. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), so- weit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Un- tergrund besteht. Abrissarbeiten In den Bereichen, die nicht denkmalgeschützt sind, werden Abriss- arbeiten vorhandener Strukturen vorzunehmen sein. Bspw. ist das ehemalige Testfeld davon betroffen. Zudem sind innerhalb der ge- planten Grünflächen weitere Teilentsiegelungen vorzunehmen. Bei 10 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abrissarbeiten wird berücksichtigt, dass es sich teilweise um Kampf- mittelverdachtsflächen handelt. Störfallbetriebe Innerhalb des B-Plangebietes sind u.a. Prüfstände für Verbren- nungsmotoren (Anlagen nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürf- tig) geplant. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei um einen Störfallbe- trieb handeln könnte und ob diese auch im SO 1 zulässig wären. Mögliche Störfallbetriebe, deren Wirkung in das Gebiet hinein zu prüfen wäre, sind in einem sehr weiten Abstand, so dass von keinen schwerwiegenden Auswirkungen auf das Sondergebiet zu rechnen ist. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- schütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Ver- ursachung von Belästi- gungen... ... sowie deren Vermei- dung Einwirkungen von Emissionen durch den PKW-Verkehr der Mitar- beiter, Studenten usw. sowie den LKW-Verkehr durch Anlieferung sind zu erwarten. Das KIT verfolgt ein Entwicklungs-Energiekonzept. Dessen Kern- ziele sind die CO 2 Minimierung und ein optimiertes Verhältnis von kompakten Baukörpern zu den klimatisch wirksamen Vernetzungen der Freiflächen des Grünen Campus mit Umwelt und Nachbar- schaft. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskon- zepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Grundlage ist auch das nachhaltige Bauen (vgl. Leitfaden Nachhal- tiges Bauen). Zukünftig wird dabei der sommerliche Hitzeschutz, also der thermische Komfort zur Nutzbarkeit der Gebäude während der Hitzeperioden im Sommer eine wesentliche Rolle spielen. Die Beschränkung der Glas-/Fensterflächenanteile der Gebäudehülle und die Bauteilaktivierung sind in der Planung zu berücksichtigen. Am Campus Ost werden die Bundesnachhaltigkeitsbewertung (BNB) angewendet. Die Qualifizierung der zukünftigen Baumaßnah- men in der Kategorie „BNB-Silber“ wird angestrebt. Die weitgehende Integration und der Aufbau von PV Anlagen in Kombination mit ex- tensiver Begrünung der Dachflächen ist Ziel in den zukünftigen Neu- bau- und Sanierungsmaßnahmen. Gemeinsam mit der Ver- und Entsorgungsabteilung des KIT und Instituten des KIT wird an neuen technischen Standards gearbeitet, welche den Energieeinsatz und die Verwertung zukünftig optimal nutzen werden. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Speicherung bzw. Zwischenspeicherung von Kälte und Wärme, sowie von Strom. Die Gebäude im denkmalgeschützten Bestand (u. a. die Mann- schaftsgebäude) zeichnen sich durch eine sehr kompakte Bauweise aus. Laufende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Basis einer vorbildlichen ersten prototypischen Maßnahme am Ge- bäude 04 minimieren die Wärmeverluste nach den aktuellen ener- getischen Standards. Die Maßnahmen sind im Detail mit den Aufla- gen des Denkmalschutzes gemeinsam mit den zuständigen Behör- den abzustimmen. Abfälle und Abwässer sowie deren Beseiti- gung und Verwertung Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Abfälle fachge- recht entsorgt werden, ohne dass die umgebende Landschaft davon belastet wird (Müllentsorgung, Recycling wiederverwertbarer Stoffe). Abfallbehälter sind in das Gebäude zu integrieren. Diese können auch in Bereichen innerhalb der überbaubaren Fläche oder der hier- für ausgewiesenen Flächen angeordnet werden. Entwässerungskonzept Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghin- terkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss 1. Einleitung 11 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile kön- nen nur über Hebeanlagen entwässert werden. Niederschlagswasser Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsre- gen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Auf- stau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grund- stücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen- tümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt o- der über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrecht- liche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasser- wirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydrauli- sche Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Nieder- schlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut wer- den, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zister- nen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsys- tem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die No- tentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effizi- ente Nutzung von Ener- gie Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermi- schen Nutzung sind explizit zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beein- trächtigt werden. Die Neubauten werden nach den jeweiligen Nutzungskonzepten so ausgelegt, dass die Verschattung minimiert wird und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieer- trag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müs- sen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufe inander ab- gestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spe- zielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständer- ter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Ab- stand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sicher- gestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu ver- meiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszu- führen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 12 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Sowohl die bestehenden Gebäude, als auch die Neubauten werden über das Karlsruher Fernwärmenetz versorgt. Neue Versorgungs- trassen wurden bereits mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abgestimmt verlegt und versorgen zukünftig auch die geplan- ten Appartements des Studierendenwerks Karlsruhe. Ein Teil der Kraft- und Wärmeleistung wird über ein wissenschaftliches Ver- suchs-BHKW gedeckt, welches vor Ort durch das Institut für Kolben- motoren gewartet und betrieben wird. Die in den Neubauten für Ver- suchsstände, Technika und Labors erforderliche Kälteleistung wird in einer energetisch optimierten Kältezentrale erzeugt, die weitere Ausbaukapazitäten vorhält. Weiterführende Überlegungen schlie- ßen die Einbindung der Fernwärme und solare Kälte mit ein. Weitere Optimierungspotenziale durch Nutzung der Motorenabwärme, Re- kuperation der Energie und Pufferspeicher werden mit der Moderni- sierung und dem Ausbau der Versuchsstände angestrebt. Der Ein- satz synthetischer Kraftstoffe und deren Herstellung aus Abfallstof- fen ist ebenso Thema in Forschung und Entwicklung am KIT. 1.2.3 Bedarf an Grund und Boden Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von etwa 13 ha. Die Verteilung auf Baufläche, Private Grünflächen, Niederschlagsretention und Ver- kehrsflächen, Verkehrsgrün und Parkplätze ist in nachfolgender Flächenbilanz darge- stellt: Sondergebietsfläche SO 1 72.915 m² 55,7 % Sondergebietsfläche SO 2 5.895 m² 4,5 % Private Grünfläche inkl. Retentionsfläche 40.090 m² 30,6 % Verkehrsgrün 981 m² 0,7 % Verkehrsflächen 5.973 m² 4,6 % Parkplätze 5.136 m² 3,9 % Geltungsbereich gesamt 130.990 m² 100,0 % 1.2.4 Wirkfaktoren des Vorhabens und voraussichtlicher Wirkungsbereich Nachfolgend werden die zu erwartenden Wirkfaktoren, die bei Umsetzung des B-Plans wirken, zusammenfassend dargestellt. Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen charakterisieren sich durch die entsprechenden Baustellentä- tigkeiten und deren Flächeninanspruchnahme im Zuge der Herstellung der baulichen Anlagen (Gebäude und Infrastrukturen). Sie wirken für eine begrenzte Zeit (zeitlicher Umfang der Baumaßnahme). Dazu zählen folgende Wirkfaktoren: 1. Einleitung 13 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Lagern von Baumaterial/-geräten, Baustraßen, Verschmutzung von Zufahrtsstraßen, Lei- tungsverlegungen Abbau, Transport, Lagerung, und Durchmischung von Boden, Bodenverdichtung, Entsorgung von Bodenaltlasten Lärm- / Staub- und Schadstoffemissionen (z.B. durch Abbruch bestehender Ge- bäude, Lärm und Abgase von Baustellenfahrzeugen und Bautätigkeit, Beleuch- tung bei Nachtarbeit, Staubentwicklung bei trockener Witterung auf Baustraßen) Beseitigung von Vegetationsstrukturen Direktverluste von Tierarten durch die Bautätigkeit Gefahr von Havarien, Unfällen Anlagebedingte Wirkungen Anlagenbedingte Wirkungen entstehen durch die baulichen Anlagen selbst und wirken dauerhaft. Anlagenbedingte Wirkungen entstehen durch die baulichen Anlagen selbst (z.B. durch Flächeninanspruchnahme, Beschattung) und wirken dauerhaft: Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung im Zuge der veränderten Nutzung des Geländes KIT Campus Ost Verlust (naturnahen) Lebensraumes für Flora / Fauna Verkleinerung von Landschaftsbildräumen sowie von Frisch- und Kaltluftentste- hungsflächen Veränderung Wasserhaushalt (veränderter Oberflächenabfluss, veränderte Si- ckerwasserführung) Veränderung des Stadtbildes Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen gehen von der Nutzung der baulichen Anlagen aus und wirken für die Dauer des Betriebes. Erhöhung von Unfallgefahren durch die intensivere Nutzung als Sondergebiet Immissionen von Licht, Lärm und Schadstoffen sowie Erschütterung (LKW, An- lieferung) Lichtimmissionen und visuelle Effekte durch wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten Voraussichtlicher Wirkbereich des Vorhabens Die Flächeninanspruchnahme ist auf den Geltungsbereich des B-Planes beschränkt. Auch die stofflichen und akustischen Wirkungen des Vorhabens bleiben hauptsächlich auf den Geltungsbereich des B-Planes und seine enge Umgebung begrenzt. 14 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 1.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund des Standortes KIT - Campus Ost, der bereits zu Forschungszwecken und als Studentenwohnheim genutzt wird, ein ehemaliger Kasernenstandort ist und im Stadtbe- reich liegt, bietet sich dieser für die geplante Entwicklung an. Die Entwicklung in diese Richtung wurde bereits durch mehrere Bauvorhaben nach § 34 BauGB eingeleitet. Es handelt sich dementsprechend, um eine gezielte Nachnutzung des ehemaligen Kaser- nengeländes. Durch den Bebauungsplan soll der weiteren Entwicklung ein städtebauli- cher Rahmen gegeben werden, da sich großflächige Hallen- und Forschungsgebäude, wie sie für den Ausbau des Standorts benötigt werden, sowie die geplante Höhenent- wicklung nicht nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Freiflächen in SO 2 sind als solche Teil der Sachgesamtheit der denkmalgeschützten Anlage. Für diesen Bereich wird im Bebauungsplan neues Baurecht geschaffen. 1.3 Ziele des Umweltschutzes Bei Planungen sind die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, zu beachten. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rah- men rein inhaltlicher Art darstellen, während die Zielvorgaben der übergeordneten Pla- nungen und das bestehende Planungsrecht über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus auch konkrete räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben. Dargestellt werden übergeordnete Raum- und Fachplanungen sowie deren Berücksichtigung bei der Auf- stellung des vorliegenden Bauleitplanes. Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft geben Restriktionen für ihre Nutzung vor bzw. können bestimmte Nutzungen ganz ausschließen. Auch diese sind entspre- chend nachfolgend zu berücksichtigen. 1.3.1 Fachgesetze und untergesetzliche Normsetzungen Die zu beachtenden Fachgesetze sind bezogen auf die nach BauGB zu betrachtenden Umweltbelange im Anhang 1 genannt und werden bei der Betrachtung der einzelnen Umweltbelange berücksichtigt. Diese Vorgaben werden eingehalten. Bei vorliegendem Vorhaben waren speziell zu prüfen: Schallschutz (DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Artenschutz gemäß BNatSchG Schutz von Gebieten gemeinschaftlichen Interesses (Natura 2000-Gebiete) (Richtlinie 92/43/EWG) Erfordernisse hieraus ergeben sich für weitere Gutachten: 1. Einleitung 15 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Schallimmissionsprognose Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit zu dem FFH-Gebiet Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342) Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit zu dem Vogelschutzgebiet Hardtwald nördlich von Karlsruhe (6916-441) 1.3.2 Übergeordnete Planungen Regionalplan Der Regionalplan der Region Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) weist die Stadt Karlsruhe als Verdichtungsraum aus, indem räumliche Strukturen so entwickelt werde, dass sie dessen übergeordneten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufgaben erfüllen kön- nen (Grundsatz der Raumordnung). Weiterhin gilt im Verdichtungsraum Karlsruhe der Grundsatz, dass die ökologische Sta- bilität zu erhalten ist. Die vorhandenen Freiflächen sollen in besonderem Maße gesichert und in ihrer Funktionsfähigkeit verbessert werden. Eingriffe in Freiflächen sollen nur in unvermeidbaren Fällen vorgenommen und angemessen ausgeglichen werden. Angrenzende unbebaute Flächen nordwestlich des B-Plangebietes sind als Regionaler Grünzug (VRG) ausgewiesen. Im Allgemeinen nehmen die Regionalen Grünzüge Aus- gleichsfunktion für die besiedelten Flächen wahr. Sie sind als großflächige, zusammen- hängende Teile der freien Landschaft für ökologische Funktionen oder für Freiraumnut- zungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Das B-Plangebiet ist Siedlungsfläche sowie größtenteils als Sonderfläche Bund festge- legt. Die vorliegende Bauleitplanung ist damit zu den Festlegungen des Regionalplanes konform. 16 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 2: Raumnutzungskarte des Regionalplan Mittlerer Oberrhein (RVMO 2006) Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist das B-Plangebiet als geplante Sonderbaufläche Wissenschaft mit dem Zweck Wis- senschaft ausgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung ist zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes konform. 1. Einleitung 17 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 3: Flächennutzungsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) Landschaftsplan Für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe liegt ein Landschaftsplan vor, indem das B- Plangebiet als Siedlungsfläche dargestellt ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Teil der Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet erbracht werden kann. Am nörd- lichen Rand ist eine wichtige innerstädtische Baumreihe dargestellt. 18 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Die vorliegende Bauleitplanung ist zu den Darstellungen des Landschaftsplanes kon- form. Abbildung 4: Landschaftsplan 2010 (NVK Karlsruhe 2010) 1.3.3 Sonstige Planungen Städtebauliche Konzepte Für die Oststadt gibt es eine Stadtteilstudie, in welcher der wissensbasierte Strukturwan- del als zukünftige Entwicklung genannt und hervorgehoben wird. Der vorliegende B-Plan trägt seinen Teil zu dieser Entwicklung bei. (HAMMER et al. 2014). Insgesamt wird hierbei angestrebt das bestehende Stadtquartier sozial, ökologisch, ökonomisch und kulturell in Richtung Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Zudem wird im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (STADT KARLSRUHE 2012a) fest- gelegt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem KIT gewünscht ist. Die technologi- sche und wissensbasierte Basis von Karlsruhe wird durch die Weiterentwicklung des KIT Campus Ost gestärkt. Das räumliche Leitbild sieht die räumliche Erweiterung des Tech- nologieparks unter Einbeziehung der ehemaligen Kaserne bereits vor. Das räumliche Leitbild der Stadt Karlsruhe integriert das Freirauentwicklungskonzept 2030 (STADT KARLSRUHE 2016) und stellt auf das gesamte Stadtgebiet bezogen Leitli- nien für die Entwicklung auf. In diese Vorgaben fügt sich der vorliegende Bebauungsplan ein. 1. Einleitung 19 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Biotopverbund (landesweit, regional, kommunal) Östlich an das B-Plangebiet angrenzend liegen Kernflächen des Biotopverbunds mittle- rer Standorte. Diese werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des B-Plans nicht beeinträchtigt. Klimaanpassung, Vulnerabilität Die Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe (STADT KARLSRUHE 2013) sieht folgende Maßnahmen für den Stadtbereich mit Relevanz für das B-Plangebiet vor: „Bäume in der Stadt als verschattendes Element“ „Gebäudetypologien entwickeln, die große grüngeprägte Abstandsflächen er- möglichen und die erforderlichen Baumassen eher über höhere Gebäudetypolo- gien erreichen.“ Mit dem städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung der Stadt Karlsruhe (STADT KARLSRUHE 2015) steht der Bebauungsplan aufgrund des vorgesehenen Grünkonzeptes im Einklang. Luftreinhaltepläne Gemäß Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe des REGIERUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE (2006) sind keine Maßnahmen mit besonderer Relevanz bezüglich des Gel- tungsbereichs des B-Plans vorgesehen. Lärmaktionspläne Die Lärmminderungsplanung Karlsruhe gibt für das B-Plangebiet Lärmbelastungen von mehr 50 dB(A) und weniger als 55 dB(A) an (STADT KARLSRUHE 2012b). Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen. Kampfmitteluntersuchungen Das B-Plangebiet liegt teilweise im bombardierten Bereich. Hier können Bombenblind- gänger nicht ausgeschlossen werden. Hier sollten nach Angaben des Kampfmittelbesei- tigungsdiensts (RP Stuttgart 2011) weitere Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen der Un- tersuchung des Untergrunds auf Schadstoffe hat eine Kampfmittelfirma die relevanten Bereiche freigemessen (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). 1.3.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft Naturschutzrecht Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) Das FFH-Gebiet 6916-342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe liegt mit einer Waldparzelle direkt im Anschluss gegenüber an der Rintheimer Querallee. Zur Prüfung 20 1. Einleitung Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG von potenziellen Beeinträchtigungen wurde eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (GÖG 2017a, erg. 2020). Nordwestlich im Bereich des Hardtwald liegt das SPA-Gebiet 6916-441 Hardtwald nörd- lich von Karlsruhe. Aufgrund der Entfernung zum B-Plangebiet wurden die potenziellen Auswirkungen im Rahmen einer Natura 2000-Vorprüfung abgeschätzt (GÖG 2017b, erg. 2020). Von Beeinträchtigungen ist bei Umsetzungen der Maßnahmen zur Schadensbegren- zung (Erhalt von Bäumen für Heldbock und Hirschkäfer) nicht auszugehen. Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet Nördliche Hardt liegt nördlich und westlich des B-Plange- bietes. Als Schutzzweck wird nach § 3 LSGVO der Erhalt des das größte zusammen- hängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Bu- chen-Eichenwalds und seiner Folgetypen auf der Niederterrasse angegeben. Mit Aus- wirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet ist aufgrund der Lage außerhalb des Gel- tungsbereichs nicht zu rechnen. Wasserrecht Wasserschutzgebiete Das B-Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets Nr. 212.010. Aufgrund dessen ist das DVGW Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 (Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser) zu beachten. Forstrecht Waldfunktion Die Waldparzelle westlich außerhalb des B-Plangebietes an der Rintheimer Querallee ist mit der Waldfunktion Immissions- sowie Klimaschutzwald bedacht worden. Sie liegt westlich außerhalb des B-Plangebietes, weshalb im Rahmen der Umsetzung des B-Pla- nes nicht mit Auswirkungen zu rechnen ist. Gesetzlich geschützte Waldbiotope Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurde die Waldinsel in Rintheim mit Biotopnum- mer 269162125712 als Strukturreicher Waldbestand erfasst. Es liegt westlich außerhalb des B-Plangebietes, weshalb im Rahmen der Umsetzung des B-Planes nicht mit Aus- wirkungen zu rechnen ist. 1. Einleitung 21 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Einstufung als Wald Die untere Forstbehörde hat einen Gehölzbestand im südöstlichen Randbereich des Geltungsbereichs des B-Planes als Wald eingestuft (siehe Abbildung 5). Aufgrund des- sen wurde vorsorglich ein Antrag auf Waldumwandlung über die untere Forstbehörde an die höhere Forstbehörde gestellt. Die Bilanzierung der Waldumwandlungsflächen ist in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung integriert (vgl. Kapitel 3). Abbildung 5: Fläche der Waldumwandlung (VERMÖGEN UND BAU BW 2020) Denkmalschutz Kulturdenkmale Das gesamte B-Plangebiet inklusive der Freiflächen ist als Sachgesamtheit (Macken- sen-Kaserne) gemäß § 2 DSchG geschützt (vgl. Kapitel 2.8). Sonstiges Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) Im Gebiet der Stadt Karlsruhe werden etwa alle Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm unter Schutz gestellt. Die Umsetzung des B-Plans entspricht dem wesent- lichen Schutzzweck, insofern als das Bäume soweit möglich erhalten werden. Zudem werden im wesentlich höheren Umfang als Bäume entfallen Pflanzgebote festgesetzt (vgl. § 6 Abs. 1 Baumschutzsatzung Karlsruhe). 22 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswir- kungen Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange (Basisszenario) sowie die Auswirkung der Planung auf diese basiert auf den projektspezifischen Planungs- grundlagen und Gutachten (vgl. Kapitel 4.1) sowie den Erfordernissen aus übergeord- neten Zielvorgaben und Hinweisen zu Schutzobjekten (Kapitel 1.2.5). Nach § 14 ff. BNatSchG bzw. § 14 ff. NatSchG BW in Verbindung mit den §§ 1 und 1a des BauGB sind unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch entsprechende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Der vorliegende Umweltbe- richt integriert die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach den Vorgaben des Naturschutz- rechts in Kapitel 3. Es werden Maßnahmen vorgesehen, um den Eingriff zu vermindern. Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus (LFU 2005). Im Folgenden werden je Umweltbelang voraussichtliche Auswirkungen bei Durchfüh- rung der Planung und bei Nichtdurchführung dargestellt. Zur Bewertung des Eingriffs werden die Flächen vor und nach dem geplanten Eingriff bewertet. Als Ausgangssitua- tion wird vom realen Ist-Zustand ausgegangen. Hierbei werden zudem die Wechselwir- kungen zwischen den Umweltbelangen berücksichtigt. Die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens werden in Kapitel 1.2.4 benannt. Für jeden Umweltbelang werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung benannt. Da diese wie oben ausgeführt häufig für mehrere Umweltbelange wirken, werden diese bei den einzelnen Umweltbelangen nur kurz benannt. Eine ausführliche Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt im Kapitel 2.10. 2.1 Umweltbelang Fläche Für den Umweltbelang Fläche erfolgt im Umweltbericht zunächst eine rein quantitative Betrachtung. Die qualitativen Aspekte des Umweltbelangs werden in den anderen Um- weltbelangen mitberücksichtigt (z.B. Bodenqualität, Funktion im Wasserkreislauf etc.). Im Bestand wird die vorhandene Nutzungsstruktur (Art der Flächennutzung und ggf. die Nutzungseffizienz) angegeben. Hierbei finden u.a. land- und forstwirtschaftliche Aspekte (z.B. Wirtschaftsfunktionen) Berücksichtigung. Die Bewertung der Auswirkungen erfol- gen anhand folgender Kriterien jeweils in Relation der Einzelflächenbewertung mit dem Gesamtplan (hier: FNP) der Kommune: Anteil der versiegelten Fläche im Plangebiet Nutzungseffizienz (Nutzungsdichte) auf der Fläche im Bezug zu Dichtewerten (z.B. der Region) 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 23 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Funktionsräumliche Anbindung (ÖPNV, Erschließungsaufwand, Erreichbarkeit Versorgungseinrichtungen, Erreichbarkeit Erholungsflächen) Baulandpotenzial im Innenbereich 2.1.1 Bestandserfassung (Basisszenario) Bestand (Nutzungsstruktur, -effizienz) Das B-Plangebiet ist ein ehemaliges Kasernengelände („Mackensen-Kaserne“), das über mehrere Jahrzehnte militärisch genutzt wurde. Seit Mitte der 80er Jahre sind keine Einheiten mehr dort stationiert. Derzeit plant das KIT Neubauten in Form von Einrichtun- gen für die Universität und Forschung. Im Geltungsbereich sind bereits im Bestand hohe Anteile an Versiegelungen (in Form von Gebäuden, Verkehrsbereichen, usw.) vorhan- den. Zudem sind parkähnliche Bereiche, die mit Gehölzen bestanden sind, sowie auch kleine Grünbereiche zwischen den Gebäudekomplexen vorhanden. 2.1.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Aufgrund der Darstellung des B-Plangebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestim- mung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik ist von einer Entwicklung als solches auszugehen. D.h. eine Nutzung mit weitgehender Versiegelung ist anzuneh- men. Zudem sind die denkmalgeschützten Gebäude sowie das flächige Denkmalschutz- gebiet in ihrer Sachgesamtheit zu erhalten. 2.1.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Aufgrund fehlender Beeinträchtigung sowie der geplanten Entwicklung, die im Sinne des Umweltbelangs Fläche zu sehen ist, sind keine Maßnahmen erforderlich. 2.1.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Durch die Aufstellung des B-Planes wird eine geregelte Innenentwicklung mit der Fest- setzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik geschaffen. Hiermit ist im Vergleich zur Situation im Bestand kein nennenswerter Anstieg der Versiegelung verbunden. Es handelt sich um eine In- nenentwicklung im städtischen Bereich und dient somit auch der Vermeidung von Neu- inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. 2.1.5 Beurteilung der Erheblichkeit Aufgrund der Umnutzung bzw. Neustrukturierung ist hinsichtlich des Umweltbelang Flä- che keine nachteilige Auswirkung zu erwarten. Vielmehr steht die Umsetzung des B- Planes im Sinne des Umweltbelangs, da auf eine Neuinanspruchnahme insbesondere von Freifläche verzichtet wird. 24 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.2 Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung Für den Umweltbelang Mensch ist die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölke- rung zu betrachten. Zur Wahrung dieser Daseinsgrundfunktionen sind insbesondere als Schutzziele das Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu nennen. Im Vorder- grund der Betrachtungen stehen daher die Aspekte: Wohn-/(Arbeits-)funktion Gesundheit und Wohlbefinden Arbeitsumfeld-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen 2.2.1 Bestandserfassung und-bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Bestand wird das B-Plangebiet bereits als Standort für Forschung und Verwaltung sowie für studentisches Wohnen genutzt. Aufgrund dessen ist eine regelmäßige Nut- zung vorhanden sowie ein hoher Versiegelungsgrad. Dieser ist zudem auf die ehemalige Nutzung als Kaserne zurückzuführen. Innerhalb des B-Plangebietes bestehen keine Er- holungseinrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen. Das B-Plangebiet liegt direkt angrenzend zu der Rintheimer Querallee, eine viel befah- rene Straße, wodurch Vorbelastungen in Form von Lärm und Schadstoffeintrag anzu- nehmen sind. Hinsichtlich Schienenverkehrslärm durch die Straßenbahn entlang der Haid-und-Neu-Straße ist für das B-Plangebiet nicht mit relevanten Immissionen zu rech- nen. Als weitere Lärmquellen im Umfeld ist das Technologiezentrum (Anlagenlärm) und Sportanlagen (Geräuscheinwirkungen) zu nennen. Die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) für den Bereich des geplanten SO 2 stellt fest, dass im Nachtzeitraum die Richtpegel für Mischgebiete von 50 dB(A) überschritten wären. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch den Verkehrslärm sind passive Schallschutzmaßnahmen im B-Plangebiet bei der Verwirklichung von schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen umzusetzen. Hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm ist nicht mit einer Überschrei- tung relevanter Richtwerte zu rechnen. Gemäß Klimafunktionskarte (NVK 2011) ist das B-Plangebiet mit einer mittleren Biokli- matischen Belastung des Siedlungsraumes beschrieben. Bewertung Bezüglich der zukünftigen Bewohner der geplanten studentischen Wohneinrichtung hat das B-Plangebiet im Bereich von SO2 in Hinblick auf Wohnfunktion, Gesundheit und Wohlbefinden eine hohe Bedeutung. Zudem weist dieser Bereich auch für die Erholungs- nutzung eine hohe Bedeutung auf. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 25 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgrund der Nutzung als Standort für Forschung und Verwaltung hat der Bereich des SO1 eine hohe Bedeutung für die Arbeits- sowie Ausbildungsfunktion bezüglich der Ar- beitsplätze für wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte und Studenten. Wechselwirkungen In Verbindung mit dem Umweltbelang Landschaft treten in Hinblick auf die Ausgestal- tung der Fläche Wechselwirkungen aus. Bezüglich der menschlichen Gesundheit beste- hen insbesondere Wechselwirkungen zu dem Umweltbelang Klima/Luft. 2.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung und insofern im Vergleich zu der Nichtdurchführung als positiv für den Umweltbelang Mensch / Menschliche Gesundheit / Bevölkerung / Stadtbild zu beschreiben. 2.2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Um die Orientierungswerte der DIN 18005 einzuhalten, sind für den Bereich des SO 2 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Immissionen durch Verkehrslärm festgesetzt. Im B-Plan werden Pflanzbindungen entlang der Erschließungsstraßen festgesetzt. Diese Maßnahme dient einer attraktiveren Ausgestaltung des B-Plangebietes und steht somit auch in Wechselwirkungen mit dem Landschafts- bzw. Stadtbild. Die Schaffung ausreichender Stellplätze für PKW sowie Fahrräder wird auch als Vermei- dungsmaßnahme angesehen. Im Bereich des SO 2 ist oberhalb des denkmalgeschützten Gebäudes ein Platz mit Auf- enthaltsqualität für Studenten vorgesehen. Hierdurch wird die Funktion des Gebietes für Erholung gestärkt. 2.2.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Bei Annahme der o.g. Hinweise zur Eingriffsminimierung verbleiben folgende Auswirk- ungen: baubedingt Durch die erschwerte Zugänglichkeit zu Wegen bzw. die Mitnutzung durch Baufahr- zeuge während der Bauphase kann es zu Beeinträchtigungen kommen, die sich auch auf angrenzende Flächen auswirken können. Aufgrund der sukzessive zu erwartenden Erschließung der Baufelder, die frei von Bebauung sind, ist nicht von relevanten Beein- trächtigungen auszugehen. 26 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG anlagebedingt Durch die Umsetzung des B-Planes ist hinsichtlich des Umweltbelangs Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung mit einer Verbesserung der Arbeits- funktion, die durch die städtebaulich geordnete Entwicklung neuer Forschungseinrich- tungen zustande kommt, zu rechnen. Hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm stellt die Schallimmissionsprognose (KURZ UND FISCHER 2019) fest, dass durch die Ge- räuscheinwirkungen auf die geplanten Gebäude für Studierendenwohnungen durch Ver- kehrslärm ein hohes Konfliktpotenzial insbesondere für den Nachtzeitraum besteht. Be- sondere Festsetzungen zum Lärmschutz resultieren hieraus jedoch nicht, da davon aus- gegangen werden kann, dass die notwendigen Maßnahmen im Zuge der nachgelager- ten Genehmigungsverfahren verbindlich vorgegeben werden, da die Regelungen der TA Lärm zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von anlagenbedingten Geräuschen einzuhalten sind. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist vor allem die veränderte verkehrliche Nutzung des Standortes in Be- zug auf die Immissionsbelastungen zu berücksichtigen. Insgesamt kann es hierdurch zu Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsfunktion im Bereich von SO2 kommen. Die Entwicklung von Zulieferverkehren zu der geplanten Nutzung des SO1 ist noch nicht absehbar, denn welche konkreten Einrichtungen dort entstehen, ist noch nicht geplant. Insofern können die zu erwartenden Lärmimmissionen nicht prognostiziert werden. Dadurch ist eine Beurteilung auf Ebene der Bauleitplanung derzeit nicht möglich. Die Prüfung wird jeweils im Rahmen der Bauanträge erfolgen. Aufgrund erhöhter Betriebsamkeit im Geltungsbereich sind geeignete Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit zu treffen, um Gefahren für die menschliche Gesundheit auszuschlie- ßen. Die aktuellen Standards zur Arbeitssicherheit sind ohnehin nachzuweisen. Von er- höhten Risiken für die menschliche Gesundheit ist demnach nicht auszugehen. Die geplante wohnliche Nutzung für Studenten ist mit positiven Auswirkungen insbeson- dere für die Wohnraumfunktion für den Umweltbelang Mensch verbunden. Wechselwirkungen Durch die Veränderung des Stadtbildes im B-Plangebiet wird insbesondere im Bereich für studentisches Wohnen eine höhere Aufenthaltsqualität geschaffen. 2.2.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Mensch und seine Gesundheit verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umwelt- auswirkungen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 27 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.3 Umweltbelang Boden Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt. Zu nennen sind hier die Lebensgrundlage und der Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo- denorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe (Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Sonderstandort für naturnahe Vegetation), seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Als Datengrundlage wurden zunächst die Bodendaten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Maßstab 1:50.000 (BK 50) inkl. digitaler Bodenschätzungs- daten auf Basis von ALK und ALB gesichtet (LGRB 2015). Diese weisen das B-Plange- biet als Siedlungsgebiet aus und enthalten somit keine verwertbaren Informationen. Allerdings liegt für den Planbereich keine Bewertung seitens des LGRB vor, da es sich um Siedlungsbereich handelt. Auf eigene Bodenkartierungen wurde verzichtet, da der Großteil der Flächen versiegelt ist bzw. auf vorhandene Untersuchungen zurückgegriffen werden konnte und die Auffüllung des gesamten B-Plangebietes belegen (SMOLTCZYK & PARTNER 2012, GHJ 2013). 2.3.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Innerhalb der geologischen Einheiten Mannheim-Formation (qMA) und Hochflutsand (Shf) liegt das B-Plangebiet gemäß der Geologischen Karte 1:50.000 des LGRB. Die Lage ist auf der Niederterrasse des Oberrheingrabens. Es zieht sich durch das B- Plangebiet von Südwesten nach Nordosten eine bedeutende Verwerfung zwischen der Grabenscholle (tiefer liegend) und der Randscholle (höher liegend) (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). Der Untergrund des B-Plangebietes wird zuoberst von künstlichen Auffüllungen bzw. gestörte Böden gebildet, die heterogen zusammengesetzt sind. Es sind nach der Unter- suchung des Untergrundes keine Bodenhorizonte mehr vorhanden (SMOLTCZYK & PARTNER 2012). Dies zeigt, dass vor Ort keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind somit auf ein Minimum beschränkt. Einschränkend ist davon auszugehen, dass in den Bereichen mit älteren größeren Baumbeständen, zu- mindest seit deren Existenz keine nennenswerten für den Boden als Beeinträchtigung 28 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG wirkende Handlungen mehr erfolgt sind und eine gewisse Bodenentwicklung stattgefun- den hat. Innerhalb des B-Plangebietes wurden im Rahmen der Baugrunduntersuchung bereichs- weise Verunreinigungen im Untergrund festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen erhöhten Mineralölkohlen-Wert nach BBodSchV, Spuren von Leichtflüchtigen haloge- nierten Kohlenwasserstoffen, einen durch Brandschutt gekennzeichneten Bereich und einen erhöhten Gehalt von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen im Unter- grund. Der hohe Grad an Versiegelung (insgesamt 69.049 m²) im B-Plangebiet stellt eine Vor- belastung für den Umweltbelang Boden dar. Bewertung Die mit Gebäuden bestandenen oder versiegelten Flächen weisen keine Funktionserfül- lung mehr auf, ihnen wird die Wertstufe 0 zugewiesen. Dort wo die anthropogen überprägten Böden (Allosol) noch zu Tage treten, wird davon ausgegangen, dass nur eine eingeschränkte Funktionserfüllung hinsichtlich des Filterns und Pufferns von Schadstoffen zur Verfügung steht sowie die Flächen in geringem Um- fang als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, was in der Wertstufe 1 resultiert. Für die Bodenfunktion Natürliche Bodenfruchtbarkeit wird ebenfalls ein Wert von 1 an- genommen, womit die diesbezügliche geringe Wertigkeit ausgedrückt wird. Hiervon aus- genommen sind die parkähnlichen Bereiche mit älteren Baumbeständen. Innerhalb die- ser kann davon ausgegangen werden, dass zumindest in den letzten Jahrzehnten keine Eingriffe mehr erfolgt sind, die den Boden beeinträchtigen. Aufgrund dessen wird in die- sen Bereichen eine höhere Wertigkeit in Anlehnung an die umliegende Bodenbewertung gemäß LGRB (2015) angenommen. Hierbei wird der als naturnah zu bezeichnende anth- ropogen überprägte Boden mit der Wertstufe 1,5 bewertet. Diese Bewertung ist auf einen Abschlag von etwa 30 % hinsichtlich der Bewertung von im Umfeld natürlich vorkom- menden Böden zurückzuführen. Der genannte Abschlag spiegelt die anthropogene Überprägung wider. Insgesamt besteht im B-Plangebiet eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Versiege- lung bzw. Bebauung. Wechselwirkungen Es bestehen vor allem Wechselwirkungen mit den Umweltbelangen Fläche, Wasser und Klima. 2.3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 29 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Für den Umweltbe- lang Boden sind somit im Vergleich zur Nichtdurchführung der Planung vergleichbare Veränderungen zu erwarten. 2.3.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ist unter Bodenschutz ein möglichst sparsamer und schonender Umgang mit Boden zu verstehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zudem ist der Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB zu beachten. Bei der Entnahme des belasteten Bodenmaterials ist auf eine sachgerechte Entsorgung zu achten (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV)). Baustelleneinrichtungsflächen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu minimieren. Im B-Plan wird festgelegt, dass sämtliche bodenschutz- und abfallrechtlichen Maßnah- men von einem Sachverständigen gutachterlich überwacht werden. Der Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) ist im Vorfeld ein vom Gutachter erstelltes Rückbau-, Aus- hub- und Entsorgungskonzept vorzulegen. Sämtliche durchgeführte Maßnahmen sind in einem Bericht zu dokumentieren. Eine Eingriffsminimierung wird auch über die Festsetzung einer flächendeckenden Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mind. 12 cm erreicht. Zudem sind zum Teil Teilentsiegelungen von bislang versiegelten Flächen im Bereich von zukünftigen Grünflächen durchzuführen. Es werden Baumscheiben für die geplanten Straßenbäume angelegt. 2.3.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Während der Bauphase besteht die Gefahr einer Mobilisierung und Verschleppung von im Boden vorhandenen Schadstoffen, was besondere Vorkehrungen bei der Bauausfüh- rung erforderlich macht. Auch der ungewollte Fall des Eintrages von Schadstoffen während und/oder nach der Bauphase stellt eine Gefährdung dar, insbesondere da Schadstoffbelastungen im Un- tergrund festgestellt wurden. anlagebedingt Ein grundsätzlicher Konflikt beim Umweltbelang Boden ist die zusätzliche Versiegelung bzw. Verdichtung und Umlagerung von Bodenmaterial durch die geplante Bebauung, da hierdurch ein dauerhafter Verlust / Teilverlust von Bodenfunktionen eintritt. 30 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG In vorliegendem Falle liegt die GRZ bei der geplanten gewerblichen Nutzung bei 0,8. Es ist zu beachten, dass im Bestand bereits weitläufige Versiegelungen vorliegen und der Boden anthropogen stark überprägt ist. Der Versiegelungsgrad in der Planung kann über dem im Bestand vorhandenen liegen. Eine Sicherung der im B-Plangebiet vorhandenen naturnahen Böden erfolgt im Bereich der privaten Grünflächen. Es können 72.695 m² (etwa 56 % des Geltungsbereichs) versiegelt werden. Jedoch sind etwa 21.482 m² Dachbegrünung gefordert. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist lediglich im Falle einer Havarie mit Verunreinigungen des Bodens zu rechnen. Wechselwirkungen Es bestehen Wechselwirkungen mit den Umweltbelangen Arten und Biotope (Lebens- raum), Wasser (Aufnahme des Niederschlags) und Klima (ausgleichende Wirkung ve- getationsbestandener Flächen) sowie insbesondere mit dem Umweltbelang Fläche (Ver- siegelung). 2.3.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Boden verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. 2.4 Umweltbelang Wasser Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Zunächst sind die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden. Als Schutzziele sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservorkommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Wesentliche und bewertungsrelevante Funktionen zum Umweltbelang Wasser sind: Bestandteil im Wasserkreislauf (durch Verdunstung, Versickerung und Abfluss von Niederschlagswasser), Wasserqualität Ausprägung von Oberflächengewässern auch im Hinblick als Lebensraum für Flora und Fauna (Naturnähe, Selbstreinigung von Gewässern, Gewässerstruk- turgüte). Prinzipiell ist als Bewertungskriterium für den Belang Grundwasser die Durchläs- sigkeit der überdeckenden Schichten zu berücksichtigen, da hiervon im Wesent- lichen folgende Funktionen abhängen: Grundwasserdargebot und Grundwasserneubildung. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 31 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Für die Qualität des Grundwassers sind unter anderem die Eigenschaften der überdeckenden Schichten entscheidend, insbesondere ihre Wirksamkeit zur Rückhaltung von Schadstoffen. 2.4.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Hydrogeologisch betrachtet liegt das B-Plangebiet im Flussbettsand. Dieser charakteri- siert sich durch eine überwiegende Deckschicht mit geringer bis guter Porendurchläs- sigkeit. Aufgrund der Lage im Stadtgebiet, der ehemaligen Nutzung als Kaserne und der aktuellen Nutzung als Campusgeländen ist von anthropogenen Bildungen auszugehen. Darunter werden vom Menschen absichtlich erzeugte Ablagerungen aus künstlichem oder natürlichem Material verstanden. Dementsprechend kann es sich um eine Deck- schicht mit stark wechselnder Durchlässigkeit handeln (LGRB o. J.). Gemäß SMOLTCZYK & PARTNER (2012) handelt es sich beim obersten Grundwasserleiter um Sande und Kiese der Oberen kiesig-sandigen Abfolge (OksA). Als Sohle des Grund- wasserleiters treten altquartäre pliozäne Sande und Schluffe der Unteren sandigen Ab- folge in rund 20 bis 40 m Tiefe auf. Grundsätzlich fließt das Grundwasser im B-Plange- biet Richtung Nordwesten. Bei den durchgeführten Bohrungen bis in eine Tiefe von 5 m wurde kein Grundwasser angetroffen. Im B-Plangebiet besteht im derzeitigen Ist-Zustand bereits ein Versiegelungsgrad von mehr als 50 %. Hiervon gehen Beeinträchtigungen auf die Grundwassersituation aus. Die in der Untersuchung des Untergrunds erwähnten Flächen (vgl. Umweltbelang Bo- den) stellen eine potenzielle Vorbelastung für das Grundwasser dar, da eine Infiltration von Schadstoffen ins Grundwasser nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bewertung Die hydrogeologische Formation zeichnet sich durch eine hohe Wasserdurchlässigkeit aus. Dementsprechend erhält sie gemäß LFU (2005) eine hohe Bewertung (Stufe B) für die Grundwasserneubildung. Darüber hinaus kommen unterschiedlich mächtige, anth- ropogene Auffüllungen verschiedenen Materials vor (vgl. Umweltbelang Boden), wel- chen eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung zukommt. Insgesamt wirkt sich die anthropogene Überprägung negativ auf die Wasserdurchlässigkeit im B-Plan- gebiet aus. Das B-Plangebiet hat somit für die Grundwasserdargebots- und Grundwasserneubil- dungsfunktion nur in den unbebauten Bereich eine hohe Bedeutung. Im Bereich der ver- siegelten oder teilversiegelten Flächen, ist von einer sehr geringen Bewertung (Stufe E) auszugehen. Insgesamt ist die Empfindlichkeit der Fläche gegenüber zusätzlicher Bebauung und Ver- siegelung als gering einzustufen. 32 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser stehen im engen Zusammenhang mit den Auswirkungen auf den Boden sowie Klima und Klimawandel (insbesondere hinsicht- lich zukünftiger Extremwetterereignisse). Die Versiegelung von Boden bedingt eine Ver- ringerung der Versickerungsrate und Grundwasserneubildung, eine Erhöhung des Ober- flächenabflusses und eine Reduzierung der Pufferkapazität. Fachgerecht ausgeführte (Teil-)Entsiegelung hat den gegenteiligen Effekt. 2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Hinsichtlich des Umweltbelangs Wasser ist bei Umsetzung des B-Plans aufgrund der festgesetzten Ver- meidungs- und Minimierungsmaßnahmen mit positiven Wirkungen im Vergleich zur Nichtdurchführung der Planung zu rechnen. 2.4.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Die Betankung und Lagerung von Kraftstoffen darf nur außerhalb von offenen Leitungs- gräben und Baugruben erfolgen. Während des Baus anfallendes zementhaltiges Schmutzwasser muss gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Die Begleitung von Aushub, Abbruch und Umlagerungsarbeiten durch einen Sachver- ständigen stellt sicher, dass eine Mobilisation von Schadstoffen und ein Eintrag in Ge- wässer nicht stattfinden. Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen ist über Mulden zu versickern oder zur Bewässerung zu verwenden. Es wird Retentionsraum vorgehalten. Durch das festgesetzte Pflanzgebot zur flächenhaften Dachbegrünung mit einer mind. 12 cm dicken Substratschicht werden die Auswirkungen auf den Wasserkreislauf mini- miert. Die Pflanzgebote und Pflanzbindungen innerhalb des Plangebiets tragen mit ihrer Durchgrünung durch unversiegelte Bodenfläche und Verdunstung zur Erhaltung des na- türlichen Wasserkreislaufes bei und dienen darüber hinaus dem klimatischen Ausgleich. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 33 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.4.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Im B-Plangebiet besteht in Teilbereichen aufgrund der vorhandenen Auffüllungen/Alt- standorte die Gefahr der Mobilisierung und Infiltration von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser bei Bautätigkeiten, was besondere Vorkehrungen bei der Bauaus- führung erforderlich macht. anlagebedingt Aufgrund des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrads von mehr als 50 % ist durch die Umsetzung des B-Planes anlagebedingt mit keinen erheblichen Auswirkungen auf den Wasserkreislauf zu rechnen. Die geplante Dachbegrünung trägt zudem als Mi- nimierungsmaßnahme zum Erhalt des Wasserkreislaufs bei. Das anfallende Regenwas- ser wird im Bereich der Grünflächen in Mulden gesammelt und zur Versickerung ge- bracht. betriebsbedingt Betriebsbedingt ist lediglich im Falle einer Havarie mit Verunreinigungen des Grundwas- sers zu rechnen. Wechselwirkungen Die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser stehen im engen Zusammenhang mit den Auswirkungen auf den Boden sowie Klima und Klimawandel. Die Versiegelung von Boden bedingt eine Verringerung der Versickerungsrate und Grundwasserneubildung, eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Reduzierung der Pufferkapazität. 2.4.5 Beurteilung der Erheblichkeit Für den Umweltbelang Wasser verbleiben unter Einbeziehung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. 2.5 Umweltbelang Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt Die Umweltbelange Tiere, Pflanzen/Biotope und die biologische Vielfalt, welche auch die Biotoptypen umfassen, bilden den biotischen Teil des Naturhaushalts ab. In der Zusam- menschau dieser Umweltbelange werden die Lebensgemeinschaften des Untersu- chungsgebietes mit ihren floristischen und faunistischen Komponenten beschrieben und bewertet. Der Begriff der Biologischen Vielfalt wird im Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 1 Nr. 1 definiert. Danach umfasst sie die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Für die Berücksichtigung der genetischen Vielfalt in der Umweltprüfung liegen bislang noch keine praktikablen speziellen Erfassungs- und Bewertungsmethoden vor. Es ist 34 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG jedoch hervorzuheben, dass alle bestandsgefährdenden Faktoren, die auf der Ebene der Ökosystemvielfalt und der Artenvielfalt wirken, sich letztendlich bis auf die Ebene der genetischen Vielfalt auswirken und umgekehrt (BFN 2012). Dies lässt erkennen, dass bei Berücksichtigung der Ökosystemvielfalt sowie der Artenvielfalt im Rahmen der Um- weltprüfung auch die genetische Vielfalt zu einem Teil mitberücksichtigt wird. Dem Gesetzestext des Baugesetzbuchs entsprechend handelt es sich um drei einzelne Umweltbelange, die getrennt zu betrachten sind. Aufgrund des engen Wirkungsgefüges zwischen den Umweltbelangen ist es jedoch fachlich sinnvoll, die drei Umweltbelang zumindest innerhalb eines Kapitels zusammenzufassen und ihre jeweilige Funktion in- nerhalb der von ihnen gebildeten Lebensgemeinschaft darzustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ausführungen zu Flora und Fauna den Bewertungshinter- grund für die biologische Vielfalt darstellen. 2.5.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) 2.5.1.1 Pflanzen/Biotope Bei Pflanzen / Biotopen und Tieren stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensge- meinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und - bedingungen im Vordergrund. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: die Biotopfunktion die Biotopverbundfunktion die biologische Vielfalt besonders geschützte Gebiete Eine kartografische Darstellung des Ist-Zustands bzw. der nach geltendem Planrecht möglichen Ausprägung der Biotoptypen und der geplanten Biotoptypen sind den Karten im Anhang zu entnehmen. Die Bezeichnung der Biotoptypen orientiert sich am baden-württembergischen Schlüssel zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung von Arten und Biotopen (LUBW 2009). Die Bewertung des Umweltbelangs Pflanzen / Biotope erfolgt unter Berücksichtigung des faktischen Zustands der Umwelt im B-Plangebiet. Eine Bestandsaufnahme der ein- schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands wird zugrunde gelegt. Dazu wurde bezüglich des Umweltbelangs Pflanzen / Biotope eine Kartierung der der- zeitigen Biotoptypen im B-Plangebiet vorgenommen. Für die Bewertung des Umweltbe- langs Tiere wurden aktuelle Kartierungen zu relevanten Artgruppen vorgenommen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 35 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Bestand und Vorbelastungen Im aktuellen Zustand weist das B-Plangebiet einen Versiegelungsgrad von mehr als 50 % auf, wodurch eine starke Vorbelastung besteht. Darunter fallen Bestandsgebäude, Verkehrsflächen und Plätze. Auch die derzeitige Nutzung für Forschung, Verwaltung und studentisches Wohnen als Campusgelände kann als Beeinträchtigung von Biotoptypen bspw. durch Eintrag von Müll wirken. Die Kartierung der Biotoptypen wurde im Jahr 2017 durchgeführt. Innerhalb des B-Plangebietes finden sich einige Wiesenflächen, die als Fettwiese oder Zierrasen ausgebildet sind. Zudem finden sich insbesondere im nordöstlichen Bereich Saum- und Ruderalvegetation. Weiterhin sind Gehölzbestände in flächigem Bestand in Form von Feldgehölz und Parkwald vorhanden. Dazu zählen Bereiche im Westen und Süden des B-Plangebietes. Das B-Plangebiet weist des Weiteren einen Baumbestand von insgesamt 68 zum Teil alten Einzelbäumen auf, die außerhalb flächiger Gehölzbe- reiche liegen. Außerdem finden sich Flächen, die gärtnerisch genutzt werden oder Bo- dendecker enthalten. Sie werden zusammenfassend als kleine Grünflächen bezeichnet. Eine detaillierte Auflistung der 2017 kartierten Biotoptypen mit Flächengröße und Bewer- tung findet sich in Kapitel 3.2.1. Bewertung Im Ist-Zustand ist die folgende Bewertung der vorhandenen Biotoptypen vorzunehmen. Die genaue Bewertung mit Ökopunkten ist Kapitel 3.2.1 zu entnehmen. Dort finden sich auch Erklärung zu Auf- und Abwertungen. Hohe naturschutzfachliche Bedeutung Hierrunter fallen im B-Plangebiet die Biotoptypen Feldgehölz (41.10) und Parkwald (59.50). Sie nehmen insgesamt etwa 27 % des Geltungsbereichs ein. Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung Insbesondere die verschiedenen Biotoptypen, die der Ruderalvegetation (35.60, 35.62, 35.63 und 35.64) zuzuordnen sind, haben eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Zudem fallen Fettwiesen (33.41) im östlichen Bereich und die Hecke (44.21) unter diese Bewertung. Biotoptypen mit mittlere naturschutzfachlicher Bedeutung umfassen damit ca. 16 % des Geltungsbereiches. Geringe bis sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung Hierzu zählen anthropogen stark überprägte Biotoptypen, denen aus naturschutzfachli- cher Sicht eine geringe Bedeutung zukommt. Dazu zählen versiegelte Flächen (60.10, 60.20, 60.21, 60.22 und 60.23) sowie die verfugte Mauer (23.51), Zierrasen (33.80), Brennnessel-Dominanzbestand (35.31) und kleine Grünflächen (60.50). Dementspre- chend sind 57 % des Geltungsbereichs in diese Kategorie zu fassen. 36 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Von dem Umweltbelang Pflanzen/Biotope gehen Wechselwirkungen auf andere Umwelt- belange u.a. durch Strukturvielfalt, Erholungswirkung, Erosionsschutz, Beitrag zur Bo- denbildung, Verbesserung der Wasserspeicherfunktion des Bodens, klimatisch ausglei- chende Wirkung, Schadstofffilter und Gestaltungselement in der Siedlung aus. 2.5.1.2 Tiere Entsprechend dem vorgefundenen Lebensräumen ist das Vorkommen bestimmter Art- gruppen zu prüfen (Riecken 1990). Nach Begehung wurden aufgrund der Ausprägung der Habitatstrukturen folgende Arten bzw. Artgruppen mit möglichem Vorkommen wert- gebender Arten ausgewählt: - Fledermäuse - Vögel - Reptilien - Nachtkerzenschwärmer - totholzbewohnende Käfer Eine Primärdatenerfassung erfolgt im Rahmen der Artenschutzprüfung für das gesamte B-Plangebiet im Jahr 2017 (GÖG 2019, erg. 2020) und für den Bereich von SO 2 zudem im Jahr 2016 (LEHMANN 2016) für die oben genannten Arten bzw. Artgruppen. Weitere Artgruppen wurden aufgrund fehlender Habitateignung ausgeschlossen bzw. es liegen keine Anzeichen für ein Vorkommen geschützter Arten vor. Sollten den Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit weitergehende Erkennt- nisse, Hinweise oder Informationen vorliegen, so wird um Mitteilung dieser im Rahmen der Beteiligung im B-Planverfahren gebeten. Bestand und Vorbelastungen Vögel Im Untersuchungsgebiet (B-Plangebiet und angrenzender Wirkraum) wurden insgesamt 38 Vogelarten nachgewiesen. Für 21 Arten (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Girlitz, Grün- fink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Mauersegler, Mönchsgrasmü- cke, Nachtigall, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Star, Stieglitz, Zaunkönig und Zilpzalp) lagen dabei ausreichende Hinweise auf ein Brut- vorkommen vor. Die weiteren 17 Arten (Baumfalke, Buntspecht, Dorngrasmücke, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz, Gimpel, Grünspecht, Heckenbraunelle, Rauch- schwalbe, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Tannenmeise, Turmfalke, Waldkauz, 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 37 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Waldlaubsänger, Wintergoldhähnchen) nutzen das Untersuchungsgebiet zur Nahrungs- suche oder als Durchzügler. Die vorkommenden Brutvogelarten sind im Hinblick auf die untersuchten Flächen und die dort vorhandenen Habitatstrukturen als biotopspezifisch zu betrachten. Es traten siedlungstypische Vertreter der Gilden Freibrüter, Gebäudebrüter und Höhlen- brüter auf. Dies begründet sich mit dem Angebot im Untersuchungsgebiet. Die Gebäu- debrüter nutzen die Nischen bzw. Dächer der vorhandenen Bebauung. Hervorzuheben ist die Brut des Mauerseglers und des Haussperlings an einem Bestandsgebäude. Ins- besondere die Waldparzelle südwestlich des B-Plangebietes wird relativ häufig von ubiquitären Arten zur Brut genutzt. Die Wiesen sowie Ruderalflächen bieten ein Nah- rungsangebot für die Vögel der verschiedenen Gilden. Eine Gesamtartenliste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten findet sich in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (GÖG 2019, erg. 2020). Fledermäuse Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus. Im Untersuchungsgebiet wurden während der nächtlichen Begehungen die Breitflügel- fledermaus (Eptesicus serotinus), der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) festgestellt. Alle fünf Arten sind streng ge- schützt und werden in der Roten Liste Baden-Württembergs geführt. Die nachgewiesenen Fledermausarten nutzten im B-Plangebiet insbesondere die ge- hölzbestandenen Bereiche zur Jagd. Im Fall der Mückenfledermaus wurde im Rahmen der Erfassung nur ein Einzelkontakt nachgewiesen. Im B-Plangebiet gibt es potenzielle Tagesquartiere beispielweise an Gebäuden oder in Baumhöhlen. Winterquartiere sowie Wochenstuben sind im B-Plangebiet nicht vorhan- den. Reptilien Als streng geschützte und in der Roten Liste geführte Art wurde die Zauneidechse (La- certa agilis) im B-Plangebiet nachgewiesen. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt mit vier nachgewiesenen adulten Zauneidechsen im Bereich einer Lagerfläche im nordöstli- chen Bereich des B-Plangebietes. Hier befinden sich neben Erdablagerungen und Bau- schutt (Holz, Steine und Beton) auch Stauden und Ruderalvegetation. Aufgrund ihrer Ausstattung weist die Fläche eine hohe Strukturvielfalt auf und bietet Eiablage-, Sonnen- 38 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG und Versteckplätze für die Zauneidechse. Nordöstlich angrenzend steht eine Brombeer- hecke, die im Zusammenhang mit der Lagerfläche als angrenzende Habitatfläche zu nennen ist. Im westlichen Teil des B-Plangebietes liegt eine vorgezogene Ausgleichsfläche für die Zauneidechse, die im Jahr 2013 angelegt wurde. Hierhin wurden sieben adulte Tiere umgesiedelt (GÖG 2013). In dem Bereich finden sich Wiesenflächen sowie Steinriegel bzw. Totholz und Sandlinsen. Die Besiedlung der vorgezogenen Ausgleichsfläche durch die Zauneidechse konnte im Jahr 2017 bestätigt werden. Nachtkerzenschwärmer Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde der Nachtkerzenschwärmer im Bereich po- tenziell geeigneter Standorte nicht nachgewiesen (GÖG 2019, erg. 2020). Totholzbewohnende Käfer Der Heldbock (Cerambyx cerdo) und der Hirschkäfer (Lucanus cervus) wurden im Rah- men des Managementplans zum FFH-Gebiet sowie im Rahmen eigener Erhebungen im Jahr 2017 im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (GÖG 2017a, erg. 2020). Sie nutzen geeignete Bäume als Brut-, Verdachts- oder Potenzialbaum. Dazu zählen 13 Gehölze im B-Plangebiet. Bewertung Vögel Alle nachgewiesenen Vogelarten sind durch Art. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtli- nie 79/409/EWG) europarechtlich geschützt. Alle Vogelarten mit Brutverdacht oder - nachweis gelten zudem laut BNatSchG als besonders geschützt. Des Weiteren sind Haussperling und Mauersegler auf der Vorwarnliste der Roten List Baden-Württemberg verzeichnet. Aufgrund der Vorbelastungen durch anthropogene Nutzung sowie Lärmim- missionen und nahezu ausschließlich nachgewiesenen ubiquitären Arten kommt dem B- Plangebiet gemäß KAULE (1991) und RECK (1990) eine geringe Bedeutung für die Ar- tengruppe Vögel zu. Fledermäuse Die nachgewiesenen Fledermausarten unterliegen dem Schutz nach Anhang II der FFH- Richtlinie. Grundsätzlich ist im B-Plangebiet ein relativ geringes Quartierpotenzial vor- handen. Es bestehen lediglich potenzielle Tagesquartiere. Konkrete viel genutzte Leit- strukturen enthält das B-Plangebiet nicht. Es handelt sich um ein Nahrungshabitat von untergeordneter Bedeutung. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 39 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Reptilien Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist die Zauneidechse europarechtliche ge- schützt. Des Weiteren wird sie auf der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg und Deutschlands geführt. Die Zauneidechse ist lokal vergleichsweise weit verbreitet, da sie an mehreren Standorten im B-Plangebiet nachgewiesen wurde. Totholzbewohnende Käfer Die beiden nachgewiesenen Arten sind gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt. Der Heldbock wird in der Roten Liste Baden-Württembergs sowie Deutschlands als vom Aussterben bedroht eingestuft. Für den Hirschkäfer ist auf der Roten Liste als gefährdet (Baden-Württemberg) bzw. stark gefährdet (Deutschland) klassifiziert. Für die Arten- gruppe der totholzbewohnenden Käfer ist demnach von einer hohen Wertigkeit auszu- gehen. Wechselwirkungen Generell bilden Boden und Vegetation die Lebensgrundlage für Falter bzw. totholzbe- wohnende Käfer. Für Vögel und Fledermäuse tritt das tierische Nahrungsangebot hinzu. Die Zauneidechsen benötigen halboffene warme Standorte. Für die totholzbewohnen- den Käfer sind alte Bäume mit Mulmhöhlen als Lebensgrundlage notwendig. 2.5.1.3 Biologische Vielfalt Bestand und Vorbelastungen Sowohl im regionalen wie auch im landesweiten Biotopverbund haben die Flächen des B-Plangebietes lediglich eine Funktion als Barriere. Zusätzlich zu den versiegelten Flä- chen (ehemalige militärische Nutzung) wird die Rintheimer Querallee als Barriere im Bi- otopverbund. Innerhalb der Grünflächen (Gehölzbestände, Ruderalflächen) im B-Plan- gebiet ist eine Funktion für verschiedene Tierarten gegeben. Die Artausstattung im Ge- biet ist hinsichtlich der Vogelarten für den hohen Versiegelungsgrad im Gebiet als relativ hoch anzusehen, was auch auf den relativ hohen Anteil an teilweise alten Bäumen zu- rückzuführen ist. Bei den Kartierungen im Jahr 2017 konnten auf der Fläche insgesamt 21 Brutvogelarten festgestellt werden. Weiterhin wurden Zauneidechsen, Heldbock, Hirschkäfer und fünf Fledermausarten erfasst. Quantitativ lässt sich die Bedeutung der Flächen an Hand der indikatorisch gut geeigne- ten Artengruppe der Vögel untermauern: Für Südwestdeutschland haben STRAUB et al. (2011) aktuelle Arten-Areal-Kurven erstellt, deren Anwendung zur objektiven Bewertung von Gebieten bezüglich des Kriteriums Artenzahl/Artenvielfalt für Brutvögel kleinflächiger Untersuchungsgebiete empfohlen wird. Die "theoretisch zu erwartende Artenzahl" für die 40 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG untersuchten ca. 13 ha beträgt danach ca. 20 Arten 1 . Mit 21 tatsächlich nachgewiesenen Brutvogelarten ergibt sich ein Artenindex 2 von 1 d. h. die betrachteten Flächen sind im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt als "artenreich" einzustufen. Bewertung Der Untersuchungsraum ist hinsichtlich seiner biologischen Vielfalt differenziert zu be- trachten. Hinsichtlich der Pflanzenausstattung ist er, bis auf den zum Teil alten Baumbe- stand (Biotoptypen Feldgehölz und Parkwald) als mittel- bis geringwertig zu bewerten. Hinsichtlich der Fauna und vor allem der Brutvogelvorkommen ist das Gebiet jedoch durchaus von Bedeutung, auch wenn von den 21 Brutvogelarten lediglich eine als natur- schutzfachlich wertgebend eingestuft wird und der überwiegende Teil der Nachweise sich auf siedlungstypische und weitverbreitete Arten beschränkt. Insgesamt wird das B-Plangebiet daher hinsichtlich der biologischen Vielfalt dement- sprechend als mittel bis gering eingestuft. Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen mit dem Umweltbelang Klima und hier vor allem dem Teil- aspekt Klimawandel. Je besser Biotope miteinander vernetzt sind, desto besser haben Pflanzen und Tiere die Möglichkeit in ein anderes Habitat auszuweichen. 2.5.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten, da die Bebauung mit einzelnen Bauvorhaben jeweils auch gemäß § 34 BauGB möglich ist und zum Teil bereits umgesetzt wurde Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung. Hinsichtlich des Umweltbelangs Pflanzen/Biotope, Tiere und biologische Vielfalt ist davon auszugehen, dass durch die Festsetzungen für private bestehende und geplante Grünfläche und Er- haltungsgebote für Altbäume eine positive Wirkung erzielt wird. 2.5.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Pflanzen/Biotope Zu den Festsetzungen zählen die Dachbegrünung, die Fassadenbegrünung, private Grünflächen, 1 Arten-Areal-Kurve für Brutvögel Südwestdeutschlands nach STRAUB et al. (2011): S = 12,0 x A 0,19 (S = theoretisch erwartete Artenzahl; A = Fläche Untersuchungsgebiet [ha]) 2 Artenindex: Quotient aus 'ermittelter Artenzahl' und 'theoretisch erwarteter Artenzahl'. Ein Artenindex > 1 kennzeichnet ein Areal als "artenreich", ein Artenindex < 1 als "artenarm". 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 41 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Pflanzbindungen zum Erhalt bestehender Gehölze und Pflanzgebote zur Einbringung neuer Gehölze ins B-Plangbiet. Tiere Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Vermei- dungsmaßnahme notwendig (vorgezogen funktionsfähig und nicht abwägbar). Um Tötungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Vögeln und Fledermäusen zu vermeiden, wird eine zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung auf Anfang November bis Ende Februar festgesetzt. (Maßnahme V 1) Zur Vermeidung von Individuenverlusten von Vögel und Fledermäusen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnah- men an Bestandsgebäuden bzw. Erhöhung von Gebäuden eine Gebäudekon- trolle durchzuführen. (Maßnahme V 2) Im Vorfeld zum Eingriff in Habitatflächen der Zauneidechse (Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist eine aktive Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Individuen erforderlich, um die Erfüllung des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden. (Maßnahme V 3) Um eine Einwanderung von Zauneidechsen und somit Individuenverluste zu ver- meiden der Eingriffsbereichs während des Bauzeitraumes mittels Reptilien- schutzzaun abzugrenzen. (Maßnahme V 4) Zur Vermeidung der Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) des Heldbocks ist eine Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäume dieser Käferart erforderlich. (Maßnahme V 5) Zum vorgezogenen Funktionsausgleich und um eine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden wird folgende Maßnahme umgesetzt. Zur Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammen- hang (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) für die beanspruchten Lebensstätten des Mauerseglers sind insgesamt acht Nistkästen zu installieren. (Maßnahme C 1) Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten und der Population der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ist die Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse (einschließlich ökolo- gischer Baubegleitung) notwendig. Bei Nichtbeachtung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden Verbotstatbe- stände erfüllt, die diesen baulichen Eingriff verbieten. Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung zur Einhaltung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916-342) ist folgendes umzusetzen: 42 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT - Campus Ost an der Rinthei- mer Querallee 2 sind zu erhalten. Zur Vermeidung weiterer nachteiliger Auswirkungen auf Insekten sind insektenfreundli- che Beleuchtungen einzusetzen. Hierdurch können die anziehende Wirkung von Licht auf Insekten verringert und das Eindringen von Insekten in die Lampe verhindert werden. Biologische Vielfalt Als Minimierungsmaßnahmen wirken sich die Festsetzung von Dachbegrünung, die An- lage bzw. Sicherung von privaten Grünflächen, der Erhalt und die Pflanzung von Einzel- bäumen und die Festsetzung von insektenfreundlicher Beleuchtung positiv auf die bio- logische Vielfalt im B-Plangebiet aus. Durch die Maßnahmen zum Artenschutz sowie die ökologische Baubegleitung können die derzeit dort vorhandenen und durch die Umsetzung des B-Plans beeinträchtigten Individuen im Sinne der Populationsgröße erhalten bzw. ersetzt werden. 2.5.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung baubedingt Es entstehen während der Bauzeit akustische und visuelle Störreize sowie Erschütte- rungen. Weiterhin ist mit Staub- und Schadstoffimmissionen durch den Baustellenbetrieb zu rechnen, was Vertreibungseffekte sowie Flucht- und Meidereaktionen auslösen kann. Durch die Bautätigkeit und der damit verbundenen Überbauung kann es des Weiteren zu einem Verlust von Individuen sowie zu einem temporären Verlust von Habitaten kom- men. Die Entwicklung des B-Plangebietes wird sukzessive erfolgen. anlagebedingt Durch die Umsetzung des B-Plans kann es zur Entfernung oder Beeinträchtigung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nahrungsraumverlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fledermäuse und Vögel kommen. Durch Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsver- lust / Schädigung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten auftreten. betriebsbedingt Da bereits im Ist-Zustand das B-Plangebiet als Campusgelände genutzt wird, ist nur die ggf. eintretende Nutzungsintensivierung durch dessen sukzessive Erweiterung bewer- tungsrelevant. Dadurch ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Umweltbe- lang zu rechnen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 43 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Wechselwirkungen Insbesondere sind intensive Wechselwirkungen mit dem Umweltbelang Flora zu erwar- ten, da hochwertige Biotope meist auch geschützten Arten als Habitat dienen. 2.5.5 Beurteilung der Erheblichkeit Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, der vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahme sowie der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung verblei- ben keine erheblichen Auswirkungen. 2.6 Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel Bei den Umweltbelangen Klima und Luft sind als Schutzziele die Vermeidung von Luft- verunreinigungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Be- standsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen zu nennen. Vor diesem Hintergrund sind zu berücksichtigen: die Durchlüftungsfunktion, die Luftreinigungsfunktion, die Wärmeregulationsfunktion Weiterhin sind nach Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben e-i BauGB), im Sinne des Umweltschutzes zur Lufthygiene und zur Beibehaltung der klimatischen Ver- hältnisse die Vermeidung von Emissionen (Buchstabe e, 11.), die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie (Buchstabe f, 12.) und Aspekte des Immissionsschutzes (Buchstaben g und h, 13.) von Bedeutung. Darüber hinaus sieht § 1a BauGB in Nr. 5 vor, „den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ Für den Umweltbelang Klima / Luft stehen die Daten des Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK 2004) sowie der ökologischen Tragfähigkeits- studie für den Raum Karlsruhe (NVK KARLSRUHE 2011) als Grundlagen zur Verfügung. Zudem wurde der städtebauliche Rahmenplan zur Klimaanpassung (STADT KARLSRUHE 2015) bei der Ausarbeitung mitberücksichtigt. 44 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 6: Klimafunktionskarte (NVK Karlsruhe 2011) 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 45 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Ist-Zustand ist ein hoher Versiegelungsgrad innerhalb des B-Plangebiets vorhanden. Im Bestand ist dementsprechend ein Siedlungsklimatop verzeichnet (NVK Karlsruhe 2011). Insgesamt geht hiermit eine starke Veränderung aller Klimaelemente einher. Beim überwiegenden Teil der Flächen handelt es sich somit weder um ein Kaltluftsam- mel- noch um ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Grünbereiche sind kleinflächig als Grün- anlagenklimatop zu klassifizieren und tragen zur Kaltluftproduktion bei. Das B-Plangebiet ist bereits durch bestehende großflächige Bebauung klimatisch stark beeinträchtigt und steht für die Kaltluftentstehung und lufthygienischen Austausch nur im Bereich der Grünflächen zur Verfügung. Von der am B-Plangebiet vorbeiführenden Rintheimer Querallee geht eine hohe Luft- sowie Lärmbelastung aus. Bewertung Das B-Plangebiet ist als bebautes Gebiet mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen zu beschreiben. Es handelt sich um ein ehemaliges Kasernengelände, welches derzeit be- reits als Campus genutzt wird. Eine Zuordnung erfolgt zu den verdichteten Siedlungs- räumen, die unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig sind. Die Bewertung des Umweltbelanges Klima / Luft erfolgt gemäß der Empfehlung für die Bewertung von Eingriffen in Natur- und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermitt- lung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen (LFU 2005). Insgesamt hat das B-Plangebiet für den Umweltbelang Klima und Luft eine geringe Be- deutung (Stufe D). Gegenüber Veränderungen für den Umweltbelang Klima und Luft besteht gegenüber weiterer Bebauung und Versiegelung eine geringe Empfindlichkeit, da die Bedeutung im Bestand als gering anzunehmen ist. Wechselwirkungen Hinsichtlich der Auswirkungen des Klimas auf die menschliche Gesundheit bestehen Wechselwirkungen zum Umweltbelang Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölke- rung. Das Mikroklima steht in Abhängigkeit zu Boden und Vegetation, wodurch Wech- selwirkungen mit den Umweltbelangen Boden sowie Pflanzen/Biotope möglich sind. 2.6.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Der B-Plan dient insofern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung, die sich aufgrund der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht nachteilig auf den Umweltbelang Klima/Luft auswirkt, 46 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Von dem festgesetzten Pflanzgebot zur flächenhaften Dachbegrünung mit einer mind. 12 cm dicken Substratschicht sowie der festgesetzten Fassadenbegrünung geht eine leichte klimatisch ausgleichende Wirkung aus. Die Pflanzgebote und Pflanzbindungen innerhalb des Plangebiets tragen mit ihrer Durchgrünung durch unversiegelte Bodenfläche und Verdunstung zum klimatischen Ausgleich bei. Die Neubauten werden in einer nachhaltigen Bauweise geplant, deren Ziel u.a. eine hohe Energieeffizienz ist. Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen im B-Plangebiet in Kombination mit Dachbegrünung zulässig. 2.6.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Bei Annahme der o.g. Hinweise zur Eingriffsminimierung verbleiben folgende Auswir- kungen: baubedingt Aufgrund der notwendigen Bauarbeiten für den Abriss von bestehenden Gebäuden so- wie für den Neubau von Gebäuden ist von der Entstehung von Staubemissionen auszu- gehen. Der Baustellenverkehr führt zudem zu Schadstoffemissionen deren Wirkung aber zeitlich stark begrenzt ist. anlagebedingt Im Rahmen der Umstrukturierung des B-Plangebietes bleiben die größeren zusammen- hängenden Grünflächen erhalten. Zudem wurden zwischen geplanten Bauflächen Grün- flächen eingeplant. Eine Beeinträchtigung klimarelevanter Funktionen ist nicht zu erwar- ten. Stellenweise ist mit einer Verbesserung des Kleinklimas durch Anlage von für Neubau- ten festgesetzte Dachbegrünung zu rechnen. betriebsbedingt Der ggf. erhöhte betriebsbedingte Verkehr kann zu einer Zunahme von klimaschädlichen Emissionen führen. Im Verhältnis zu dem Verkehr auf den umgebenden öffentlichen Straßen, insbesondere der B 10, fällt dieser Verkehr jedoch nicht ins Gewicht. Wechselwirkungen Das Vorhaben bedingt temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb, die sich negativ auf die Luftqualität und somit auf die Funktion Arbeiten bzw. Wohnen im B-Plangebiet auswirken können. Für menschliches Wohlbefinden und Gesundheit wirkt eine Zunahme von Zulieferverkehr ggf. negativ. Bei der Installation von Dachbegrünung ist mit positiven Effekten zu rechnen. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 47 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.6.5 Beurteilung der Erheblichkeit Es verbleiben bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf den Umweltbelang Klima/Luft und Klimawandel. 2.7 Umweltbelang Landschaft Schutzziele des Umweltbelangs Landschaft sind das Landschaftsbild/Stadtbild, das es in seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt und die Erhaltung ausreichend großer, unzerschnittener Landschafts- räume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderer Aus- prägung hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus abgeleitet ist die land- schaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Das Bewertungsmodell der LUBW (vormals LfU) gibt Hinweise für Bewertungskriterien (LFU 2005), welche konkretisiert werden müssen. Städtebauliche Entwicklungen finden häufig auch innerhalb von Siedlungen statt, welche sich durch unterschiedliche Ausprägung von Quartieren, durch unterschiedliche Stadtbilder charakterisieren lassen. Stadtteile / Quartiere / Gewerbeareale lassen sich nach Bautyp, Bauepoche, Qualität der Bebauung und der Ausstattung mit (grünen) Freiräumen beschreiben. Auch hier sind die Kriterien Eigenart, Vielfalt und Schönheit anwendbar. Für die Bewertung werden die ermittelten Landschaftsbildeinheiten gemäß den Haupt- kriterien Vielfalt und Eigenart bewertet. Die Nebenkriterien fließen in Form von Auf- bzw. Abschlägen in die Bewertung ein, Schönheit wird dabei als das Fehlen von störenden Einflüssen mitberücksichtigt. Für die Siedlungselemente definiert sich die Vielfalt über die Größe der Baukörper und dem Anteil an Grünflächen. 2.7.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Im Bestand sind zwei Bereiche verschiedener Qualität für das Stadtbild vorhanden. Der südwestliche Bereich mit dem denkmalgeschützten Ensemble inklusive Appellplatz ist als strukturiert und von einer gewissen Eigenart geprägt zu beschreiben. Hier besteht ein gewisser Wiedererkennungswert und eine klare Strukturierung mit einem relativ ho- hen Grad an Durchgrünung vorhanden. Hingegen ist im nordöstlichen Bereich bisher eher eine Unordnung vorhanden. Die speziell auf die wechselnden Flächennutzungen zwischen Neubau, Lagerfläche und Platz sowie fehlendes Grünkonzept zurückzuführen ist. 48 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Aufgrund der südwestlich am B-Plangebiet vorbeiführenden Rintheimer Querallee ist von einer lärmbedingten Vorbelastung auszugehen. Bewertung Generell ist eine Einsehbarkeit von außen auch aufgrund bestehender Einzäunung bzw. Mauern nur eingeschränkt gegeben. Entsprechender oben genannter Zweiteilung sind auch hier zunächst den Teilbereichen unterschiedliche Wertstufen zuzuordnen. Das B-Plangebiet weist im nordöstlichen Teil eine geringe Nutzungsvielfalt mit einem hohen Versiegelungsgrad auf. Typische Merk- male, die das Stadtbild charakterisieren sind kaum vorhanden. Dieser Teilbereich wird mit geringer bis sehr geringer Bedeutung für das Stadtbild (Wertstufe D bis E) bewertet. Es finden sich einzelne Grünbereiche in Form Ruderalflächen und Gehölzen in diesem Teil des B-Plangebietes. Der südwestliche Bereich enthält eine klare Struktur sowie Ei- genart und eine randliche Eingrünung ist in wirksamer Form bereits gegeben. Für diesen Teilbereich wird mit mittlerer Bedeutung klassifiziert (Wertstufe C). Das aktuelle Stadtbild inklusive Erholungseignung ist insgesamt in der Gesamtbewer- tung von geringer bis mittlerer Bedeutung (Wertstufe C-D). Wechselwirkungen In Bezug auf die Naherholungseignung bestehen Wechselwirkungen zu dem Umweltbe- lang Mensch. 2.7.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für den Fall, dass der B-Plan nicht aufgestellt wird, ist dennoch eine ähnliche Entwick- lung im B-Plangebiet zu erwarten. Da die einzelnen Baumaßnahmen jeweils auch als einzelne Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig sind und zum Teil schon umgesetzt wurden. Einschränkend ist festzustellen, dass die Freiflächen östlich des denkmalge- schützten Gebäude in SO 2 als Teil der Sachgesamtheit unter Denkmalschutz stehen und dementsprechend nach § 34 BauGB nicht überbaubar sind. Der B-Plan dient inso- fern der städtebaulichen Ordnung bzw. Neustrukturierung, die im Sinne eines geordne- ten Stadtbilds steht. Hierbei wird darauf geachtet die bestehende Eingrünung zu erhalten und insbesondere durch neue Straßenbäume und Grünflächen mit Retentionsfunktion eine Durchgrünung des Sondergebietes zu gewährleisten. Insgesamt ist das B-Plange- biet im Planungszustand aufgrund er geplanten Durchgrünung und der Neustrukturie- rung sowie Schaffung einer städtebaulichen Charakteristik im Gesamtgebiet mit dem Ziel eines geordneten Stadtbildes mit Wertstufe C zu bewerten. 2.7.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Als planinterne Ausgleichsmaßnahme dient die Festsetzung von Dachbegrünung hin- sichtlich der geplanten Bebauung. Für die Erhaltung der Grünstrukturen im B-Plangebiet 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 49 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG sind die Maßnahmen Erhalt und Entwicklung von Grünflächen sowie Erhalt und Pflan- zung von Einzelbäumen geplant. Hierzu zählen insbesondere die Gewährleistung eines grünen Rahmens mit mind. 15 m Breite am Rand des Geltungsbereichs. Generell wirkt sich hinsichtlich des Stadtbildes insbesondere die klare Strukturierung, Anordnung und Definition von architektonischen Kubaturen mit dem Ziel eines geordne- ten, harmonischen Stadtbildes positiv aus. 2.7.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Ziel der Umsetzung des B-Plans ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Im Rah- men dessen Umsetzung der Charakter des Stadtbildes im Bereich des B-Plangebietes im Vergleich zum Ausgangszustand geformt wird. Es erfolgt eine Strukturierung der po- tenziellen Entwicklungen sowie Grünflächen. Hervorzuheben ist für die Außenwirkung des B-Plangebietes die Beibehaltung eines grünen Rahmes sowie die Durchgrünung in Form von zahlreichen Straßenbäumen, die der Lage im Umfeld des Waldes gerecht wird. 2.7.5 Beurteilung der Erheblichkeit Es verbleiben bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Landschaft. 2.8 Umweltbelang Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) Unter Kultur- und Sachgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere vom Menschen gestaltete Landschaftsteile zu verstehen, die von geschichtli- chem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind. 2.8.1 Bestandserfassung und -bewertung (Basisszenario) Bestand und Vorbelastungen Die Liste der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale, in der die Denkmaleigenschaft begründet ist, enthält in einem Teilbereich des B-Plans die Mackensen-Kaserne (Pan- zerabwehrkaserne der Wehrmacht). Sie wurde 1936 bis 1938 erbaut. Von 1946 bis 1963 war sie als Phillips-Barracks (US-Amerikanische Kaserne) genutzt. Seit 1964 wurde sie als Bundeswehrkaserne genutzt. Gemäß § 2 DSchG sind das Stabsgebäude, vier Mann- schaftsgebäude, das Offizierskasino, das Gefallenendenkmal der Bundeswehr und die massive Einfriedung an der Rintheimer Querallee geschützt. Der Sachgesamtheit zuge- hörig sind die Freiflächen bei den Stabs- und Mannschaftsgebäuden sowie die separie- rende Fläche zum Kasinogebäude. 50 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Als weitere Sachgüter sind der vorhandene Gebäudebestand, die vorhandenen Leitun- gen und Straßen sowie sonstigen baulichen Anlagen zu nennen. Die bestehende Nutzung durch das KIT ist nicht als Vorbelastung zu werten. So wurden bereits in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt Sanierungen an Bestandsgebäuden durchgeführt, die mit dem Denkmalschutz konform waren. Bewertung Die Denkmale im B-Plangebiet weisen aufgrund ihrer historischen Bedeutung eine hohe Wertigkeit für den Umweltbelang Kultur-/Sachgüter auf. Den restlichen Sachgütern kommt aufgrund ihres wenig prägenden Wertes eine geringe Bedeutung zu, weshalb insgesamt eine mittlere Bedeutung anzunehmen ist. Wechselwirkungen In Zusammenhang mit dem Umweltbelang Landschaftsbild / Stadtbild ergeben sich Wechselwirkungen. 2.8.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Für die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ist im kon- kreten Fall die Entwicklung in Form weiterer Ansiedlung von Einrichtungen für Universi- tät, Wissenschaft, Forschung und Technik bei Ausnutzung des geltenden Planungs- rechts zu beachten. Dieses richtet sich im B-Plangebiet nach der Zulässigkeit von Vor- haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Hierbei sind die Vorgaben des Denkmalschutzamtes zu beachten, die sich insbesondere auf den Schutz des Ensembles als Sachgesamtheit beziehen. Einschränkend ist hier fest- zustellen, dass die Freiflächen östlich des denkmalgeschützten Gebäude in SO 2 als Teil der Sachgesamtheit unter Denkmalschutz stehen und dementsprechend nach § 34 BauGB nicht überbaubar sind. 2.8.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und planinterne Ausgleichsmaßnahmen Ein direkter Eingriff in unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale findet im Rahmen der Umsetzung des B-Planes nicht statt. Zudem wird bei der Neustrukturierung der Freiflä- chen der Charakter der Sachgesamtheit mitberücksichtigt. Insgesamt bleibt auch die Sachgesamtheit am Standort erhalten, Sachgüter werden so gut wie möglich geschützt bzw. saniert, wodurch es hinsichtlich des Umweltbelangs Kulturelles Erbe nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommt. Hierzu zählen insbesondere die Gewährleistung eines grünen Rahmens mit mind. 15 m Breite am Rand des Geltungsbereichs. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Der Charakter der Sachgesamtheit Mackensen-Kaserne bleibt auch bei Umsetzung der Pla- nung erhalten. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 51 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Insofern bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2.8.4 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Im Rahmen der Entwicklung des B-Plangebietes kommt es zu einer städtebaulichen Neustrukturierung. Hierbei wird besonders darauf Wert gelegt, dass der Charakter der Sachgesamtheit, zu der auch die Freiflächen im Bereich der denkmalgeschützten Ge- bäude zählen, erhalten bleibt. Bei einer städtebaulichen Neustrukturierung ist damit zu rechnen, dass die Belange des Umweltbelangs Kultur- und Sachgüter mitberücksichtigt werden. Diesbezüglich ist für die Beibehaltung eines grünen Rahmes sowie die Durch- grünung in Form von zahlreichen Straßenbäumen, die der Lage im Umfeld des Waldes gerecht wird, hervorzuheben. 2.8.5 Beurteilung der Erheblichkeit Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Kultur-/Sachgüter. 2.9 Beschreibung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen Zusätzlich sind nach § 1 Abs. 7 Nr. 7 Unterpunkt j) insbesondere „unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 3 , die Auswirkungen, die aufgrund der An- fälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, ...“ zu berücksichtigen. Soweit angemessen, sollten Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung erheblich nachteiliger Auswirkungen erfasst werden (Anlage 1 Nr. 2 e) BauGB). Einige der genannten Auswirkungen stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels (Zunahme Starkregenereignisse etc.), so dass Maßnahmen zur An- passung an den Klimawandel auch die Anfälligkeit bezüglich klimawandelverstärkter möglicher Katastrophen mindern können. Hierzu sei auf Kapitel 2.10.3 verwiesen. 3 Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütte- rungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) fordert in § 50, dass bei raumbedeutsa- men Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen [sind], dass schädli- che Umwelteinwirkungen und [Auswirkungen] von schweren Unfällen auf Wohngebiete, sonstige schutzbedürftige Ge- biete, öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und für den Naturschutzes besonders wert- volle/ empfindliche Gebiete ...soweit möglich zu vermeiden sind. 52 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Betriebsbedingt ist davon auszugehen, dass es unter Einhaltung der aktuellen Stan- dards zur Arbeitssicherheit nicht zu erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit kommen wird. 2.10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminde- rung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen (B-Plan interne Maßnahmen) Nach § 14 ff. BNatSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 1a des BauGB sind unvermeid- bare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch entsprechende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Im Folgenden werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich, welche innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes festgesetzt sind, aufgeführt. Die Maßnahmen zum Artenschutz sind zwingend notwendig und unterliegen nicht der Abwägung. Viele Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus, so dass durch Maßnahmen für die erheblich betroffenen Umweltbelange auch Beeinträchtigungen der anderen betroffenen Umweltbelange ausgeglichen werden können. Nach Berücksichtigung aller vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung von Eingriffsfolgen ist zu prüfen, ob erhebliche negative Auswirkungen auf die ein- zelnen Umweltbelange verbleiben (vgl. Kap.3.1). Die Gemeinden überwachen nach § 4a BauGB nicht nur die erheblichen Umweltauswir- kungen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu er- mitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen, sondern auch die Durchführung von B-Plan-intern und B-Plan-extern festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz. 2.10.1 Maßnahmen zum Artenschutz Diese Maßnahmen sind nicht abwägbar und zwingend durchzuführen. Eine Erläuterung zur Herleitung findet sich in der separaten Unterlage der saP (GÖG 2019, erg. 2020). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG müssen daher folgende Maßnahmen durchgeführt werden: § 44 (1) 1 BNatSchG (Tötungsverbot) Maßn.- Be- zeichn. Artengruppe Kurzbeschreibung V 1 Fledermäuse, Vögel Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldbereinigung Die Entnahme von für Frei- und Höhlenbrüter als Nistplatz und von für Fledermäuse als Tagesquartier geeigneten Strukturen (u.a. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 53 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Gehölze und Hecken) muss im Zeitraum zwischen Anfang Novem- ber und Ende Februar erfolgen. V 2 Fledermäuse, Vögel Gebäudekontrolle Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsge- bäuden (bzw. Erhöhung von Gebäuden) ist eine Gebäudekontrolle durchzuführen. Hierbei kontrolliert eine Fachkraft die betroffenen Gebäude im Vorfeld von Abriss-/Ausbaumaßnahmen hinsichtlich Fledermäusen bzw. gebäudebrütenden Vogelarten. Während der Wintermonate kann nicht ausgeschlossen werden, dass Winter- quartiere von gebäudebewohnenden Fledermausarten vorhanden sind. Während der Brutzeit von Vögeln können Nistplätze an Ge- bäuden nicht ausgeschlossen werden. Falls bei der Gebäudekon- trolle keine Nachweise erfolgen, kann mit Baumaßnahmen begon- nen werden. Ansonsten legt die ökologische Baubegleitung ggf. den Baubeginn fest und schlägt nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz notwendige Ersatzmaßnahmen vor. V 3 Zauneidech- sen Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen Aktive Umsetzung der Zauneidechsen von Ende März bis Anfang Mai und ggf. Anfang August bis Ende September vor Beginn der baulichen Eingriffe durch qualifizierte, von dem Vorhabenträger benannte Fachkräfte. Die Umsiedlung beinhaltet das Abfangen der Tiere aus dem Eingriffsbereich und das Verbringen dieser in das Ersatzhabitat. Der zeitliche Ablauf der Fang- und Ausset- zungsaktion orientiert sich in hohem Maße am Aktivitätsmuster der Tiere, modifiziert durch die jeweilig herrschende Witterung. V 4 Zauneidech- sen Installation eines Reptilienschutzzaunes Um eine Einwanderung von Zauneidechsen in den Eingriffsbe- reich während des Bauzeitraumes zu verhindern, ist diese durch einen Reptilienschutzzaun abzugrenzen. Die Aufstellung des Rep- tilienschutzzauns erfolgt in Abstimmung mit sowie unter Beglei- tung einer ökologischen Baubegleitung. Für die Aufstellung des Reptilienschutzzauns ist ein Zeitraum zu wählen, in dem die Tiere aktiv sind aber noch keine Eier in dem Boden abgelegt haben, da- mit eine Schädigung von Einzeltieren ausgeschlossen werden kann. Der Reptilienschutzzaun ist regelmäßig zu überprüfen und bis zum Abschluss der Bauarbeiten stets aufrecht zu erhalten. V 5 Heldbock Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäumen des Heldbock Die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbocks im Gel- tungsbereich des B-Plangebietes Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im B- Plan sicherzustellen. Eine nächtliche Bestrahlung von Gehölzen während der flugaktiven Zeit des Heldbocks von April bis Ende Juli ist nicht zulässig. Ggf. ist bei konkreten Baumaßnahmen eine öko- logische Baubegleitung erforderlich, um eine Beschädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise bspw. durch mechani- sche Beeinträchtigung (direkte Beschädigung, Verdichtung des Wurzelraums) zu vermeiden. Hierzu zählt auch, dass ein Bereich um die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbocks, der mindestens den Kronenbereich beinhaltet, nicht in Anspruch ge- nommen werden darf. § 44 (1) 3 BNatSchG (Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) 54 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Maßn.- Be- zeichn. Artengruppe Kurzbeschreibung C 1 Mauersegler und weitere Gebäudebrüter (Haussperling und Hausrot- schwanz) Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler Installation von Nisthilfen bzw. Einbau von Nestmulde für den Mauersegler, da im Rahmen der Sanierung von Gebäude 70.18 Nistmöglichkeiten für den Mauersegler verloren gehen. Die Aus- wahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen er- folgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Zudem sind Nistkästen als Ersatz für die entfallenden Nistmöglich- keiten von Haussperling sowie Hausrotschwanz vorgezogen zu in- stallieren. C 2 Zauneidech- sen Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse Derzeitiger erforderlicher Flächenbedarf: 1.500 m² Die geplante CEF-Maßnahmenfläche mit einem Flächenumfang von etwa 10.750 m² kann auf Flurstück 22808/3 auf Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (vgl. Maßnahme M 2, Kapitel 2.10.3) umgesetzt werden. Notwendig ist nach bisherigen Bestandserfassungen ein Ersatzhabitat von mind. 1.500 m². Die Grünflächen werden bislang intensiv als Grünland bewirtschaftet. Es besteht Anschluss an die bestehende CEF-Maßnahmenfläche im südwestlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. Die neu anzulegende Ersatzhabitatfläche selbst weist bislang eine geringe Eignung als Habitat für Zauneidechsen auf, ist jedoch nicht besie- delt. 2.10.2 Maßnahmen zur Natura 2000-Verträglichkeit Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels bzw. Erhalt der Population in einem günstigen Erhaltungszustand als maßgeblicher Bestandteil des Erhaltungsziels sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Maßn.- Be- zeichn. Arten- gruppe Kurzbeschreibung V 5 Heldbock Erhalt von Brut-, Verdachts- und Habitatbäumen für den Held- bock Die Brut-, Verdachts- und Habitatbäume für den Heldbock im Gel- tungsbereich des Bebauungsplangebietes KIT Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen. Ggf. ist bei konkreten Baumaß- nahmen eine ökologische Baubegleitung erforderlich, um eine Be- schädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise zu ver- meiden. Hierzu zählt auch, dass keine nächtliche Bestrahlung von Gehölzen während der flugaktiven Zeit des Heldbocks stattfindet. V 6 Hirschkäfer Erhalt potenzieller Entwicklungsstätten der Larven des Hirsch- käfers Die potenziellen Entwicklungsstätten des Hirschkäfers im Geltungs- bereich des B-Plangebietes Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im B-Plan sicherzu- stellen. Ggf. ist bei konkreten Baumaßnahmen eine ökologische Baubegleitung erforderlich, um eine Beschädigung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise zu vermeiden. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 55 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 2.10.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Zur Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die geplante Bebauung werden Grünflächen im Geltungsbereich festgesetzt: M 7 Private Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuchses Es ist vorgesehen eine Aufwertung der Parkwaldfläche durch Entnahme standortfremder Gehölze (vor allem Robinie) vorzunehmen. Hier werden Schösslinge standortfremder Bäume entfernt. Ältere Gehölze standortfremder Arten dürfen stehen bleiben, da sie be- reits wichtigere Funktionen im Naturhaushalt übernehmen und auch Nistmöglichkeiten für Brutvögel bieten. Zudem sind Nachpflanzungen standortheimischer Gehölze vorge- sehen. Hiermit verbunden ist eine Erhöhung des Strukturreichtums. Zudem kann sich langfristig eine gewisse Waldbodenflora ausbilden. Im Eingangsbereich wird die Ent- wicklung eines lichten Traubeneichen-Mischwaldes gemäß Antrag auf Waldumwand- lung vorgenommen. Hierzu sind Initialpflanzungen von Eichen vorgesehen. Zeitraum: Umsetzung im Herbst oder Frühjahr M 8 Private Grünfläche M 2 (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zaunei- chechse Am südwestlichen Rand des KIT Campus Ost wurden zwischen Gebäude 70.18 und der ehemaligen Kasernenmauer sonnenexponierte Randbereiche einer Wiese am Rand ei- nes Feldgehölzes durch Einbringen von Sandlinsen, Schotterriegel und Totholz sowie pflanzliche und abiotische Einzelstrukturen für Zauneidechsen als Ersatzhabitat aufge- wertet. Auf diese Weise wurden ausreichend offene Sonnenplätze, Versteckmöglichkei- ten und Eiablageflächen sowie Winterquartiere für die Reptilienart geschaffen. Im Jahr 2013 wurden die Individuen aus dem Eingriffsbereich (Abriss von Gebäude 70.17) in das Ersatzhabitat umgesiedelt (GÖG 2013b). Es handelt sich somit um eine bereits umgesetzte vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme). Die Fläche ist weiterhin nach den Vorgaben zu pflegen (GÖG 2013a). Eine zweimalige Mahd pro Jahr (Mitte Juni und Ende September) ist erforderlich. Zudem sind die Steinriegel und Sandlinsen durch entsprechende Pflegemaßnahmen langfristig im Zustand der partiellen Überwachsung zu halten. 56 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG M 9 Private Grünfläche M 2 (im nordöstlichen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatz- habitatflächen für die Zauneidechse Vorbehaltlich für die Entwicklung von Maßnahmen für die Zauneidechse (Gesamtfläche: etwa 10.750 m²) zu sichern, da sich innerhalb der potenziellen Baufläche derzeit Habi- tatflächen der Zauneidechse in einem Umfang von etwa 1.500 m² befinden. Die hierfür gesicherte Maßnahmenfläche beträgt ein Vielfaches der aktuell innerhalb der Baufelder liegenden aufzuwertenden Habitatfläche und kann bei Bedarf anteilig auch als CEF- Maßnahme für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans in Frage kommen. Sofern im Bereich von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Baumaßnahmen ge- plant sind, ist mit einem Vorlauf von zwei Jahren eine erneute Erfassung der Zau- neidechse erforderlich. Punktuelle Nachpflanzungen von Gehölzen gemäß der im B- Plan angegebenen Gehölze sind zulässig ohne zu einer Habitatentwertung durch zu starke Verschattung zu führen. M 10 Private Grünfläche im Bereich von SO 1 – Herrichtung begrünter Versickerungs- mulde Es sind private Grünflächen als Wiesenflächen auszubilden und sollen u.a. dem Zweck der Versickerung dienen. Aufgrund ihrer Lage innerhalb des Sondergebietes haben sie auch klimatisch sowie hinsichtlich der Durchgrünung eine besondere Funktion. Insofern erforderlich ist für die Anlage gebietsheimisches Saatgut auszubringen. Die Pflege hat extensiv (zwei bis drei Mal im Jahr) zu erfolgen. Die erste Mahd sollte nicht vor Mitte des Jahres stattfinden, die letzte Mahd im September/Oktober. Auf eine Düngung ist zu ver- zichten. M 11 Pflanzgebot für Einzelbäume Entlang der Erschließungsschlaufe im Plangebiet werden neue Straßenbäume ge- pflanzt. Ebenso werden Bäume im Bereich des SO 1 neu gepflanzt. Bestehende Lücken werden durch Pflanzgebote geschlossen. Die Einzelbäume sind dauerhaft zu unterhal- ten und abgängige Bäume durch standortgerechte, vorwiegend heimische Laubbäume zu ersetzen. Die Straßenbäume sind mit einem Stammumfang von 20-25 cm und die Bäume im Bereich privater Grünflächen mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu pflan- zen. Zeitraum: Umsetzung im Herbst oder Frühjahr Begründung M 7 bis M 11: Die Schaffung von Grün im Verkehrsbereich minimiert die Auswirkungen auf alle Umweltbelange. Darüber hinaus wird die Vielfalt an Biotopstruk- turen und damit das Lebensraumangebot für Tiere teilweise gefördert. Die Durchgrünung des Sondergebietes minimiert die Auswirkungen auf alle Umweltbe- lange. Sie trägt zur teilweisen Erhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes (Boden – Transpiration) bei und dient dem klimatischen Ausgleich. Darüber hinaus wird die Vielfalt an Biotopstrukturen und damit das Lebensraumangebot für Tiere teilweise gefördert. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 57 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG M 12 Insektenfreundliche Beleuchtung Es sind insektenverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Hierbei ist zu berücksichtigen: entsprechende Lampentypen (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. -Hochdruck- lampen oder LEDs) Vermeidung einer horizontalen oder nach oben gerichteten Abstrahlung Verwendung von mattem, nicht reflektierendem Material bei den Masten Einsatz staubdichter Leuchten Anpassung der Höhe der Masten bzw. Leuchtquellen an standörtliche Gegeben- heiten und Notwendigkeiten (Beachtung (Verkehrs-)Sicherheit) Begründung: Hierdurch können die negativen Wirkungen der Lichtimmissionen weites- gehend vermieden werden, da anziehende Wirkungen von Licht auf Insekten verringert werden und das Eindringen von Insekten in die Lampe verhindert wird. M 13 Dachbegrünung von Flachdächern Flachdächer sind extensiv zu begrünen und pflegen. Die Ansaat erfolgt mit einer stand- ortgerechten Mischung aus Kräutern. Die Substratstärke hat mind. 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Ober- lichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Ge- samtdachfläche 50 % der Neubauten nicht unterschreitet. Begründung: Eine Dachbegrünung erfüllt je nach Mächtigkeit und Eigenschaften in ge- ringem Umfang Bodenfunktionen. Aufgrund dessen sind positive Auswirkungen auf den Umweltbelang Boden zu verzeichnen. Da auch Wasser gespeichert sowie verdunstet werden kann, trägt die Maßnahme zur Retention bei und wirkt lokal ausgleichend auf das Mirkoklima. Dachbegrünungen wirken positiv auf das Landschaftsbild. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch untergeordnet, da die Gebäude höher als die Umgebung sind und die Dächer zudem mit Photovoltaikanlagen versehen werden können. M 14 Fassadenbegrünung Es wird festgesetzt, dass ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche flächig mit Kletterpflanzen zu begrünen sind. Insgesamt sind mindestens 20 % der Fassaden zu begrünen. Alternativ ist vor die Fassade alle 10 m ein standortty- pischer mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Begründung: Eine Fassadenbegrünung wirkt sich insbesondere auf die Umweltbelange Pflanzen/Biotope, Klima/Luft und Landschaft/Stadtbild positiv aus. Maßnahmen zum Schutz des Bodens (§ 1a Abs. 1 und 2; § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) M 15 Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Bodenschutz Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen auf der Baustelle zur Ge- währleistung eines sachgerechten Umgangs mit dem anfallenden Bodenmaterial (§ 1 u. 58 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), § 202 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 Bun- des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Bodenbeschaffenheit - Ver- wertung von Bodenmaterial (1998) (DIN 19731), Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (2002) (DIN 18915)). Die Versiegelung ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Der überschüssige kulturfähige Oberboden ist zwischenzulagern und wiederzuverwerten. Unterschiedliche Bodenschichten sind immer getrennt ausbauen, zu lagern und einzubauen. M 16 Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum Die Baustelleneinrichtung ist auf die mindestnotwendige Fläche zu begrenzen, um eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme zu vermeiden. Idealerweise sind die vorhandenen Parkplatzflächen innerhalb des B-Plangebiets zu nutzen. Begründung: Vermeidung von unnötigen Eingriffen, die zu Beeinträchtigung des Um- weltbelangs Boden führen können. Maßnahmen zum Schutz des Wassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 20 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO) M 17 Betankung und Lagerung von Kraftstoffen nur außerhalb von offenen Leitungsgrä- ben und Baugruben Zum Schutz des Oberflächen- und Grundwassers vor Verunreinigungen ist die Betan- kung der Baumaschinen und Lagerung von Kraftstoffen nur außerhalb von offenen Lei- tungsgräben und Baugruben sowie außerhalb von Oberflächengewässern erlaubt. M 18 Sammeln und fachgerechte Entsorgung von anfallendem zementhaltigem Schmutzwasser Anfallendes zementhaltiges Schmutzwasser (z.B. bei der Reinigung von Arbeitsmitteln) ist zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen. M 19 Retention von Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser von Dachflächen und anderen, nicht wasserdurchlässigen, oder in Grünflächen entwässerten Flächen auf den Baugrundstücken darf nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Es ist über Versickerungsmulden möglichst zur Versickerung zu bringen oder bspw. zum Zwecke der Bewässerung zu verwenden. Begründung: Rückführung des Niederschlagswassers im Bereich des Sondergebietes in den natürlichen Wasserkreislauf. Maßnahmen zum Schutz von Klima und Luft (§ 9Abs. 1 Nr. 20 BauGB) M 20 Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen Auf den Dächern im B-Plangebiet ist die Nutzung solarer Strahlungsenergie (z.B. Solar- anlagen, Photovoltaikanlagen) zulässig. 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 59 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Begründung: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird möglich und somit die Reduktion von Schadstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen, wodurch positive Effekte für die Umweltbelange Mensch sowie Klima/Luft zu verzeichnen sind. Maßnahmen zum Schutz vor Lärm M 21 Maßnahmen zum Schallschutz (evtl.) Die Schallimmissionsprognose von KURZ UND FISCHER (2019) untersucht die Einwirkun- gen unterschiedlicher Lärmquellen auf das B-Plangebiet. Dabei werden die Ge- räuscheinwirkungen anhand der DIN 18005 bewertet. Aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Verkehrslärm werden Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, welche jedoch im Zuge nachgelagerten Genehmigungen differenziert beurteilt und ge- plant werden (KURZ UND FISCHER, 2019 S. 10 f.). Hierbei handelt es sich um: Passive Schallschutzmaßnahmen: In den anderen Bereichen mit Überschreitun- gen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden für schützens- werte Aufenthaltsräume passive Schallschutzmaßnehmen durch eine entspre- chende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Bei der Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Regelun- gen der DIN 4109 zu beachten. Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Klimawandel und Maßnahmen zur Klimaanpassung Die oben genannten Maßnahmen M 7 bis M 14, M 19 sowie M 20 sollen nachteilige Aus- wirkungen auf den Klimawandel mindern. Speziell der Anpassung an den Klimawandel dienen die Maßnahmen bezüglich einer Durchgrünung des B-Plangebietes und der Schaffung von Retentionsraum. Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen mit Auswir- kungen auf den Klimawandel zu prognostizieren. 2.10.4 Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen Innerhalb des Geltungsbereichs bzw. zur Bewältigung des Artenschutzes werden die in nachfolgender Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung bzw. für den Ausgleich festgesetzt und werden daher bei der Bilanzierung (vgl. Kap. 0) mit berücksichtigt. Maßnahmen zum Artenschutz und ggf. auch zum Lärmschutz sind zwingend umzuset- zen, um Verbotstatbestände zu vermeiden und Baurecht zu erlangen. 60 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Tabelle 2: Übersicht der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und dessen po- sitive Wirkung auf die Umweltbelange Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans sowie Artenschutzmaßnahmen Umweltbelange Nr. zwingend umzuset-zen Bezeichnung Mensch Pfl./Tiere/ Biol. Vielfalt Boden Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung Kultur - und Sachgüter M 1 X V1 Bauzeitenbeschränkung für Baufeld- freimachung X M 2 X V2 Gebäudekontrolle X M 3 X V3 Umsiedlung der vom Vorhaben be- troffenen Zauneidechsen X M 4 X V4 Installation eines Reptilienschutzzau- nes X M 5 X V5 Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäumen des Heldbock X M 6 X V6 Erhalt potenzieller Entwicklungsstätten der Larven des Hirschkäfers X CEF 1 X Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler X CEF 2 X Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse X M 7 Private Grünfläche M 1 – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuch- ses X X X X X X M 8 Private Grünfläche M 2 (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zau- neichechse X X X X X X M 9 Private Grünfläche M 2 (im nordöstli- chen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatzhabitatflächen für die Zau- neidechse X X X X X X M 10 Private Grünfläche M 2 im Bereich von SO 1 – Herrichtung begrünter Versi- ckerungsmulde X X X X X X M 11 Pflanzgebot für Einzelbäume X X X X M 12 Verwendung Insektenverträglicher Leuchtmittel X M 13 Dachbegrünung von Flachdächern (X) X X X M 14 Fassadenbegrünung X X M 15 Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Boden- schutz X 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 61 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans sowie Artenschutzmaßnahmen Umweltbelange Nr. zwingend umzuset-zen Bezeichnung Mensch Pfl./Tiere/ Biol. Vielfalt Boden Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung Kultur - und Sachgüter M 16 Beschränkung der Baustelleneinrich- tungen auf möglichst kleinem Raum X X X X X M 17 Betankung und Lagerung von Kraftstof- fen nur außerhalb von offenen Lei- tungsgräben und Baugruben X X M 18 Sammeln und fachgerechtes Entsor- gen von anfallendem zementhaltigem Schmutzwasser X M 19 Retention von Niederschlagswasser X X X M 20 Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen X M 21 X Schallschutzmaßnahmen (evtl.) X Erläuterungen: M durchlaufend nummerierte planintern umzusetzender Maßnahmen CEF zwingend notwendige, vorgezogen funktionsfähige Artenschutzmaßnahme (continuous ecological functionality measures), auch außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes gelegen 62 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 3 Eingriffs-Ausgleichsbilanz 3.1 Unvermeidbare dauerhafte Beeinträchtigungen Die Neustrukturierung im Geltungsbereich des B-Plans führt zu einer Umgestaltung des Stadtbilds. Es wird ein moderner Campus geschaffen, der auch zu den Zwecken For- schung und Entwicklung dienen soll. Die ehemals als Kaserne genutzte Fläche wird suk- zessive in ein Campusgelände überführt. Dabei geht zeitweise brachliegende Lagerflä- che sowie ein Testfeld für militärische Fahrzeuge verloren. 3.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Die Eingriffsdarstellung erfolgt zunächst für jedes Naturgut nach BNatSchG 4 getrennt und wird anschließend in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt. Für die Bewertung des Bestandes von Natur und Landschaft im Vorhabenbereich sowie die Ermittlung des Wertverlustes durch die Planung wird die Ökokontoverordnung (ÖKVO) für Biotope, Boden und Wasser bzw. das verfeinerte Biotopbewertungsverfah- ren der Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe 2017) angewandt. Subsidiär wird auf das LUBW-Modell zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla- nung (LFU 2005) für die Umweltbelange Wasser, Klima / Luft und Landschaftsbild zu- rückgegriffen. Darüber hinaus werden die Umweltbelange verbal-argumentativ behan- delt und bewertet. 3.2.1 Naturgut Pflanzen / Biotope Bestand Biotoptypen Es können insgesamt 22 verschiedene Biotoptypen zugrunde gelegt werden. Die jewei- ligen Auf- und Abwertungen sind in den Fußnoten erläutert. Tabelle 3: Bewertung Bestand Biotoptypen Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs 23.51 Verfugte Mauer 1-11 1 50 50 Wiesen und Weiden 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 8-13-19 13 175 2.275 33.80 Zierrasen 4-12 4 2.801 11.204 4 Die Bearbeitung der Eingriffsregelung basiert auf den Verweis des § 1a Abs. 3 BauGB zu den Anforderungen des BNatSchG, welches begrifflich die „Naturgüter“ Boden, Wasser, Luft/ Klima, Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft (Landschaftsbild) umfasst. Dies grenzt sich terminologisch von den nach BauGB in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu be- trachtenden „Umweltbelangen“ ab. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 63 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Saum- und Ruderalvegetation 35.31 Dominanzbestand (Brennnessel) 6-8 6 282 1.692 35.60 Pionier- und Ruderalvegetaion 9-11-18 11 54 594 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 13 5 2.057 26.741 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 15 6.380 95.700 35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation fri- scher bis feuchter Standorte 9-11-18 11 70 770 35.64 Ruderalvegetation, ausdauernd, grasreich 8-11-15 11 12.671 139.381 Gehölzbestände und Gebüsche 41.10 / 58.10 Feldgehölz / Sukzessionswald aus Laubbäumen 6 10-17-27 11-19-27 17 6.428 109.276 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 6-9 6 223 1.338 44.21 Hecke mit naturraum- und standort- untypischer Artenzusammenset- zung 8-10-14 10 109 1.090 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp, 52 Stück mit insgesamt 5.784 cm Stammumfang 4-8 - - 34.704 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp, 16 Stück mit insgesamt 1.265 cm Stammumfang 3-6 - - 10.120 Wälder 59.50 Parkwald 9-16-27 16 28.730 459.680 Siedlung und Infrastruktur 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche 1 1 17.950 17.950 60.20 Straße, Weg oder Platz 1 1 3.841 3.841 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 1 18.012 18.012 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 1-2 1 24.127 24.127 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 1-2 2 7 77 154 60.23 Weg oder Platz mit wassergebun- dener Decke, Kies oder Schotter 2-4 2 5.041 10.082 60.40 Lagerplatz 2 2 40 80 5 Teilweise als Lagerfläche für Baustoffe und –schutt genutzt, wodurch die Ausprägung eher artenarm ist. 6 vgl. Kapitel 1.3.4 wurde die Fläche von der zuständigen unteren Forstbehörde als Wald eingestuft. Aufgrund der Ausprägung, Lage im städtischen Gebiet sowie geringen Flächengröße wird für diesen Biotoptyp eine Abwertung um 2 ÖP/m² gegeben. Die Bewertung erfolgt somit entsprechend dem Biotoptyp Feldgehölz (41.10). 7 Hierbei handelt es sich um Rasengittersteine, aufgrund des entsprechenden Pflanzenbewuchses ist somit eine Auf- wertung erfolgt. 64 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 60.50 Kleine Grünfläche 4-8 4 1.792 7.168 60.60 Garten 6-12 6 86 516 Gesamt 130.996 976.275 Erläuterungen * Fette Werte = Normalwerte des Biotoptyps Planung Biotoptypen Tabelle 4: Bewertung Planung Biotoptypen Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs 23.51 Verfugte Mauer 1-11 1 47 47 Wiesen und Weiden 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 8-13-19 13 152 1.976 Saum- und Ruderalvegetation 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 12-15-35 15 562 8.430 35.64 Ruderalvegetation, ausdauernd, grasreich 8 8-11-15 11 23.046 253.506 Gehölzbestände und Gebüsche 41.10 Feldgehölz 10-17-27 17 3.661 62.237 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 6-9 6 35 210 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Erhalt), 22 Stück mit insge- samt 3.450 cm Stammumfang 4-8 - - 27.600 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp (Erhalt), 22 Stück mit insge- samt 1.889 cm Stammumfang 3-6 - - 11.334 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Pflanzgebot, Straßen- bäume mit StU 20/25) 4-8 75 9 125 75.000 45.30b Einzelbaum auf mittelwertigem Bio- toptyp (Pflanzgebot, Grünbereich mit StU 18/20) 3-6 83 10 14 6.972 Wälder 8 Hierzu zählen auch nicht überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb von SO 1 und SO 2, die als Vegetationsfläche anzulegen und extensiv zu pflegen sind. 9 Zuwachs von 55 cm in den nächsten 25 Jahren wurde angenommen, angenommener Zuwachs ist auf den Standort am Straßenrand in relativ beengtem Raum zurückzuführen 10 Zuwachs von 65 cm in den nächsten 25 Jahren wurde angenommen, angenommener Zuwachs auf den Standort innerhalb von Grünflächen mit relativ viel Platz für die Wurzelausbildung 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 65 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 56.40 Eichen-Sekundärwald 16-20 18 11 6.094 109.692 59.50 Parkwald 9-16-27 18 12 17.139 308.502 Siedlung und Infrastruktur 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche (SO 2, GRZ 0,5) 1 1 2.092 13 2.092 60.10 Gebäude / versiegelte Fläche (SO 1, GRZ 0,8) 1 1 38.860 14 38.860 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 1 5.973 5.973 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz 15 1-2 1 7.791 7.791 60.23 Weg oder Platz mit wassergebun- dener Decke, Kies oder Schotter 2-4 2 4.907 9.814 60.50 Kleine Grünfläche 4-8 4 1.109 4.436 60.55 Dachbegrünung (SO 1 und SO 2) 16 4-8 8 17 19.950 156.392 Gesamt 130.973 1.090.844 Bilanz Bestand 976.275 Ökopunkte Planung 1.090.844 Ökopunkte Summe + 114.569 Ökopunkte Naturgut Tiere Für den Umweltbelang Tiere wurden im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prü- fung (GÖG 2019, erg. 2020) die Maßnahmen zur Bewältigung der Anforderungen aus § 44 BNatSchG hergeleitet. Die Maßnahmen zum Artenschutz (vgl. Kap. 2.10.1) unter- liegen nicht der Abwägung und sind zwingend durchzuführen. Zudem wurden im Zusam- menhang mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung (GÖG 2017a, erg. 2020) Maßnahmen zur Schadensbegrenzung festgelegt, um erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels bzw. den Erhalt der Population in einem günstigen Erhaltungszustand als maßgeblichen Bestandteil des Erhaltungsziels zu vermeiden (vgl. Kap. 2.10.2) 11 Abwertung durch geringes Alter, relative Strukturarmut, Beeinträchtigung durch Lage innerhalb eines Sondergebiet sowie anzunehmende Bodenverdichtung (durch ehemalige militärische Nutzung bzw. Freizeitnutzung). 12 Aufwertung durch Umsetzung von Maßnahme M 7, wodurch das Strukturreichtum erhöht und langfristig auch der Anteil alter Bäume erhöht wird und sich eine gewisse Waldbodenflora entwickeln kann. 13 abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 14 abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 15 Hier ist der Teil der nicht überbaubaren Grundstückfläche (SO 1 und SO 2) gemeint, der mit Zufahrten, Eingängen und nicht überdachten Fahrradstellplätzen ausgestaltet werden kann. 16 angenommen auf 50 % der Fläche festgesetzter Flachdächer innerhalb der Baugrenzen 17 Ansaat mit naturraumtypischer Artenzusammensetzung (vgl. Maßnahme 13, Kap. 2.10.3), artenreiche Ausprägung. 66 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Diese Maßnahmen wirken sich positiv auch für artenschutzrechtlich nicht relevante Arten und Artgruppen mit ähnlichen Ansprüchen wie im B-Plangebiet aktuell vorherrschend. Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Erhalt von Gehölzbeständen, Baumpflanzungen, Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien, Festsetzung von extensiver Dachbegrünung, Verwendung umwelt- und tierfreundlicher Beleuchtung) wird der Eingriff auf ein unerhebliches Maß reduziert. 3.2.2 Naturgut Boden Die Bewertung des Umweltbelangs Boden erfolgt nach der Ökokontoverordnung (ÖKVO) Baden-Württemberg. Zugrunde liegt eine fünfstufige Skala, die den Bodenfunk- tionen Werte von 0 (keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) zu- ordnet. Aufgrund der anthropogenen Überprägung der Fläche ist eine Vorbelastung der Böden anzunehmen, weshalb die Böden entsprechend dem Grad ihrer Veränderung im Rahmen einer Einzelfallregelung einzustufen sind (LUBW 2012). Bestand Boden Die Beschreibung und Darstellung der Bodentypen im Bereich des B-Plans erfolgt in Kapitel 2.3.1. Die Bewertung erfolgt nach ÖKVO und unter Anwendung der Vorhaben von LUBW (2012) durch einen Vergleich der Wertstufen des Bodens vor und nach Umsetzung des Vorhabens. Dabei wird für die Wertstufen der Bodenfunktionen Natürliche Bodenfrucht- barkeit (NB), Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AW) sowie Filter und Puffer für Schadstoffe (FP) der Mittelwert gebildet (Gesamtbewertung). Die Bewertung der Böden im Geltungsbereich des B-Plans erfolgt unter Berücksichti- gung der aktuellen Bestandssituation. Die Ökopunkte je m² berechnen sich aus der Ge- samtwertstufe des Bodens x 4. Tabelle 5: Bewertung Bestand Boden aktuelle Nut- zung Bodenbeschreibung NB FP AW SN Öko- punkte je m² Fläche [m²] Ge- samt- wert Naturnaher Boden 18 1,5 1,5 1,5 6 20.794 124.764 Stadtboden 1 1 1 4 41.153 164.612 Versiegelte Flächen 0 0 0 - 69.049 - ∑ 130.996 289.376 Erläuterung Abkürzungen: 18 Hierbei handelt es sich um Bereiche in denen Jahrzehnte lang ungestörte Bodenentwicklung stattfinden konnte. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 67 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG NB – Natürliche Bodenfruchtbarkeit; AW – Ausgleichkörper im Wasserkreislauf; FP – Filter und Puffer für Schadstoffe; SN – Standort für natürliche Vegetation Planung Boden Der Eingriff in den Boden und die damit einhergehende Veränderung der Bodenfunktio- nen, die mit der Umsetzung des B-Planes erfolgt, wird über die Bilanzierung des Natur- gutes Boden ermittelt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sehen als Maß der baulichen Nutzung im Be- reich des SO 2 eine GRZ von 0,5 und im Bereich von SO 1 eine GRZ von 0,8 vor, d.h. bis zu 80 % der Fläche dürfen überbaut bzw. versiegelt werden. Damit einher geht der Verlust aller Bodenfunktionen, aufgrund dessen wird diese Fläche mit 0 ÖP bilanziert. Für die übrige Fläche wird der eigentliche Bodenwert, wie im Bestand beschrieben, her- angezogen. Im Bereich der Grünflächen, die bestehen bleiben, wird davon ausgegangen, dass der vorhandene Boden wie im Bestand erhalten bleibt. Diese Flächen sind mit älteren Ge- hölzbeständen bewachsen, weshalb nicht von baubedingten Beeinträchtigungen auszu- gehen ist. Für die neu angelegten Grünflächen ist der Oberboden mit der Gesamtbewer- tung 1 berücksichtigt. Im Bereich Dachbegrünung ist bei einer Substratschicht von mind. 10 cm gemäß LUBW (2012) davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen weiterhin teilweise erbracht wer- den können. Tabelle 6: Bewertung Planung Boden geplante Nut- zung Bodenbeschreibung NB FP AW SN Öko- punkte je m² Fläche [m²] Gesamt- wert Von Bauwerken bestandene Flä- che 19 , Verkehrs- flächen (Teil-)Versiegelung 0 0 0 0 54.716 - Dachbegrünung 20 (Sub- stratschicht mit einer Mäch- tigkeit > 12 cm) 0,5 0,5 0,5 2 19.950 39.900 Grünflächen, Baumscheiben, unbebaute Flä- chen Stadtboden 1 1 1 4 30.708 122.832 Grünflächen, Baumscheiben, unbebaute Flä- chen Naturnaher Boden 1,5 1,5 1,5 6 20.794 124.764 Grünflächen, Baumscheiben Teilentsiegelung, Boden- substrat (Baumscheiben) 1 1 1 4 4.828 19.312 ∑ 130.996 306.808 19 Abzüglich Dachbegrünung, um eine Mehrfachbilanzierung zu vermeiden. 20 angenommen auf 50 % der Fläche festgesetzter Flachdächer innerhalb der Baugrenzen 68 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Erläuterung Abkürzungen: NB – Natürliche Bodenfruchtbarkeit; AW – Ausgleichkörper im Wasserkreislauf; FP – Filter und Puffer für Schadstoffe; SN – Standort für natürliche Vegetation Bilanz Bestand 289.376 Ökopunkte Planung 306.808 Ökopunkte Summe + 17.432 Ökopunkte 3.2.3 Naturgut Wasser Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.4 aufgeführt und in Kapitel 2.10 zusammengefasst. Die Bewertung der Eingriffe in das Grundwasser wird weitgehend durch die Bewertung des Naturguts Boden abgedeckt. 21 Aufgrund der bereits bestehenden großflächigen Ver- siegelung ist durch den B-Plan mit keinen erheblichen Auswirkungen auf den Wasser- kreislauf zu rechnen. Die Einstufung des B-Plangebietes liegt vorher und nachher für die versiegelten Flächen des B-Plangebietes bei sehr gering (Wertstufe E). Die Freiflächen werden in Bestand und Planung mit hoch (Wertstufe B) bewertet. Da bei Bestand und Planung der annähernd gleiche Versiegelungsgrad erreicht wird, ergibt sich insgesamt keine Abstufung. Die geplante Dachbegrünung und Schaffung von Retentionsraum tra- gen zudem als Minimierungsmaßnahmen zum Erhalt des Wasserkreislaufs bei (vgl. 2.10.3). 3.2.4 Naturgut Klima und Luft Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.10.3 aufgeführt. Insgesamt wird das B-Plangebiet aufgrund der bereits bestehenden großflächigen Be- bauung der Wertstufe gering (D) zugeordnet, womit ein klimatisch und lufthygienisch wenig belastetes Gebiet beschrieben wird. Mit der Realisierung des B-Plans geht keine Abstufung des Umweltbelangs Klima und Luft einher. Als Minimierungsmaßnahmen sind die Schaffung von Grünfugen, Pflanzung von Straßenbäumen sowie die Festlegung von Dachbegrünung zu nennen, diese tragen zu einer Verbesserung des Kleinklimas bei. 21 ÖKVO (2010): Anlage 2, Abschnitt 3.2. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 69 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Insgesamt ist vor und nach Umsetzung der Vorgaben des B-Plans von einer geringen Bedeutung (Wertstufe D) des B-Plangebietes für das Naturgut Klima und Luft auszuge- hen. 3.2.5 Naturgut Landschaftsbild und Erholung Die Beschreibung des Bestands, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen und Kompensation sind in Kapitel 2.10.3 aufgeführt. Das B-Plangebiet weist eine starke anthropogene Überprägung auf. Dennoch ist im süd- westlichen Teil eine städtebauliche Charakteristik durch die z.T. historische Bebauung (denkmalgeschütztes Ensemble) sowie größerer Grünstrukturen vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine Kulturlandschaft / Stadtlandschaft im Sinne von ablesbarer Ge- schichte. Der nordöstliche Teil ist weniger strukturiert und enthält keine historischen Ge- bäude. Insgesamt im Bestand von einer geringen bis mittleren Bedeutung (Stufe C-D) für das Naturgut Landschaftsbild / Stadtbild und Erholung auszugehen. Nach Umsetzung des B-Plans wird das B-Plangebiet teilweise neu strukturiert durch Grünflächen, Baumpflanzungen bzw. Anordnung von Baufeldern. Zudem werden neue Gebäude entstehen, die sich an die bestehende Bebauung anpassen. So kommt es zu einer Neuordnung in Teilen des B-Plangebietes. Das denkmalgeschützte Ensemble bleibt in seiner Sachgesamtheit erhalten. Es wird darauf geachtet, die städtebauliche Charakteristik auf sich bislang weniger strukturiert entwickelnde Bereiche zu übertragen. Dazu zählt u.a. die Pflanzung von Straßenbäumen in Form von Alleen. Letztlich bleibt die Kulturlandschaft / Stadtlandschaft teilweise mit ablesbarer Geschichte (denkmalge- schütztes Ensemble) erhalten und intergiert dazu zukunftsorientierte Forschung in mo- dernen Gebäuden, welche strukturiert angeordnet sind. Die Einstufung erfolgt im Pla- nungszustand in Wertstufe C (mittlere Bedeutung). 3.2.6 Zusammenfassung Eingriffsbilanz B-Plangebiet Unter Annahme der in Kapitel 2.10 ausgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie- rung und internen Ausgleich ergibt sich folgende Eingriffsbilanz: Tabelle 7: Zusammenfassung Eingriffsbilanz für den B-Plan Naturgut Bilanz Arten und Biotope + 114.569 Ökopunkte Boden + 17.432 Ökopunkte Wasser kein Wertstufenverlust Klima / Luft kein Wertstufenverlust Landschaftsbild / Erholung kein Wertstufenverlust Gesamtsumme + 132.001 Ökopunkte 70 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 3.3 Maßnahmen zur Kompensation / Anordnung von Ersatzpflanzung Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können vollständig innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Daher sind keine weiteren Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Geltungsbereichs notwendig. Im Rahmen der Baugenehmigung für Gewächshäuser und ein Labor des Botanischen Institut (Anwesen Kornblumenstraße 13 / Sebastian-Kneipp-Straße 8) wurde festgelegt, dass der Ersatz von zwölf großkronigen Laubbäumen über den Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 erfolgt. 22 Die zugehörige Bilanzierung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 8: Bilanzierung der Anrechnung von Ersatzpflanzungen im Rahmen einer Fällgenehmigung Biotoptyp- Nr. Biotoptyp Biotop- wert- spanne* Biotop- wert / cm StU Fläche [m²]/ An- zahl Bäume Öko- punkte Gehölzbestände und Gebüsche 45.30a Einzelbaum auf geringwertigem Bi- otoptyp (Pflanzgebot, Straßen- bäume mit StU 20/25) 4-8 75 12 7.200 Der ermittelte Wert von 7.200 Ökopunkten ist von der Eingriffsbilanz abzuziehen (siehe Kapitel 3.4), da der Eingriff, der der Anordnung der Ersatzpflanzung zugrunde liegt be- reits erfolgt ist und deren Punkte somit bereits zugeordnet wurden. 3.4 Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen Nachfolgende ist eine tabellarische Übersicht zur Bilanzierung des Eingriffs sowie der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Tabelle 9: Eingriffsbilanz unter Einbeziehung externer Maßnahmen Bestand [Öko- punkte] Planung [Öko- punkte] Bilanz [Ökopunkte] B-Plangebiet Biotope 976.275 1.090.844 + 114.569 Boden 289.376 306.808 + 17.432 Zwischensumme (B-Plangebiet) + 132.001 Anrechnung externer Maßnahmen 22 Fällgenehmigung für 19 Laubbäume, überwiegend Walnussbäume auf dem Anwesen Kornblumenstraße 13 in Karls- ruhe; Anordnung von Ersatzpflanzungen des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe im Jahr 2016. 3. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 71 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Fällgenehmigung / Anordnung von Ersatzpflanzung Ersatzpflanzung von 12 großkronigen Laubbaumen - 7.200 Gesamtsumme + 124.801 Es verbleibt nach Abzug der angeordneten Ersatzpflanzung (vgl. Kapitel 3.3) ein Über- schuss von 124.801 Ökopunkten. 72 4. Zusätzliche Angaben: Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 4 Zusätzliche Angaben: 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umwelt- prüfung Die Methodik findet sich unter den entsprechenden Kapiteln der einzelnen Umweltbe- lange. Sofern technische Verfahren Anwendung fanden, sind diese auch unter den ent- sprechenden Umweltbelangen beschrieben. Methoden und Techniken der Arterfassung zu speziell geschützten Arten sind in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (GÖG 2019, erg. 2020) bzw. der Natura 2000 Verträglichkeitsstudie (GÖG 2017a, erg. 2020) genannt. 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Anga- ben Bei der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde auf die Daten des B-Planentwurfs, des Regionalplans, des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans sowie des Umweltin- formationssystems der LUBW zurückgegriffen. Hierbei gab es keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben. Abschließende Immissionsprognosen liegen nicht vor, so dass Bewertungen hierzu auf die nächste Planungsebene verlagert werden müssen. 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Umweltauswirkungen Monitoring (Erfolgskontrolle der CEF-Maßnahme: Ersatzhabitat Zauneidechsen) Beginn: erstes Jahr nach der Umsiedlung Dauer: Fünf Jahre oder bis Erfolg der Maßnahme nachgewiesen Überprüfung auf Funktionsfähigkeit durch Kontrolle der Habitatstrukturen und Aufnahme der Bestandsentwicklung relevanter Arten. Bei unzureichendem Maßnahmenerfolg Nachbesserung der Maßnahmen. Dokumentation in einem jährlichen Ergebnisbericht und einem Endbericht nach Beendi- gung des Monitorings Monitoring (Unterhaltungspflege Nistmöglichkeiten für den Mauersegler) Jährliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit und bei Bedarf deren Ersatz Monitoring (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) Potenzielle Habitatbäume (Heldbock und Hirschkäfer): Prüfung deren Betroffenheit bei Baumaßnahmen im näheren Umfeld. Regelmäßige Vitalitätsprüfung der Bäume (z.B. im 4. Zusätzliche Angaben: 73 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Rahmen der Prüfung zur Verkehrssicherungspflicht), ggf. erforderliche Baumpflegemaß- nahmen Monitoring (Erfolgskontrolle der im B-Plan festgesetzten sowie der im Umweltbe- richt vorgeschlagenen Maßnahmen) Anpflanzung von Gehölzen: Kontrolle der Anpflanzung (Herstellung) und Fertigstellungs- pflege (Laufzeit 2-3 Jahre) Anschließend alle 5 Jahre Kontrolle, Nachpflanzungen im Falle von Abgängen Dachbegrünung: Qualitative und quantitative Überprüfung der Umsetzung der Festset- zung im Bauantrag Insektenfreundliche Leuchtmittel: Überprüfung im Rahmen der Ausschreibung Bodenschutz: Bauüberwachung prüft den schonenden Umgang mit Boden sowie die Vermeidung dessen Inanspruchnahme, wenn nicht erforderlich 74 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 5 Literatur und Quellen 5.1 Fachliteratur BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2012): Daten zur Natur 2012. Griebsch & Rochol Druck GmbH & Co. KG, Hamm. 446 Seiten. DIN 19731 1998-05: Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial, Berlin. Beuth Verlag. DIN 18005-1 2002-07: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Pla- nung, Berlin. Beuth Verlag. DIN 18915 2002-08: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten, Berlin. Beuth Ver- lag. KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz 2. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. 519 Seiten. LFU - LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung - Teil A: Bewertungsmodell. 31 Seiten. LGRB - LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (o. J.): LGRB-Kartenviewer. Ver- fügbar unter: https://maps.lgrb-bw.de/. LGRB - LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2015): Bodenkarte von Baden- Württemberg 1:50.000 (BK 50), Freiburg im Breisgau. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, bewerten, Karls- ruhe. 312 Seiten. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Arbeitshilfe. Bodenschutz 24, Karlsruhe. 28 Seiten. RECK, H. (1990): Zur Auswahl von Tiergruppen als Biodeskriptoren für den tierökologischen Fach- beitrag zu Eingriffsplanungen. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 32: 99– 119. RIECKEN, U. (1990): Möglichkeiten und Grenzen der Bioindikation durch Tierarten und Tiergrup- pen im Rahmen raumrelevanter Planungen - Referate und Ergebnisse eines Symposiums der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, 12. - 14. Juni 1989. Schrif- tenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 32, Bonn-Bad Godesberg. STRAUB, F., MAYER, J. & J. TRAUTNER (2011): Arten-Areal-Kurven für Brutvögel in Hauptlebens- raumtypen Südwestdeutschlands - Referenzwerte zur Skalierung der "Artenvielfalt" von Flä- chen. Naturschutz und Landschaftsplanung, 43 (11): 325–333. 5.2 Rechtsgrundlagen und Urteile 5. Literatur und Quellen 75 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Baugesetzbuch (BauGB): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465). Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände- rungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474). Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298). Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006 (ABI. EG Nr. L 363, Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). Denkmalschutzgesetz (DSchG): Gesetz zum Schutz von Kulturdenkmale vom 6. Dezember 1983 (GBl. S.797), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65,66). Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Par- laments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABI. L 327 vom 22.12.2000 S. 1). Richtlinie 79/409/EWG Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildleben- den Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103, S. 1), zuletzt geändert Richtlinie 91/244/EWG des Rates vom 6. März 1991 (ABl. EG Nr. L 115, S. 41). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370). Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg: vom 23. Juli 2013 (BGl. S. 229), KSG BW. Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg (NatSchG BW): vom 23. Juni 2015 (GBl. 2015, S. 585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643). 76 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Ökokontoverordnung (ÖKVO): Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Ver- kehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zu Kom- pensation von Eingriffsfolgen, 19. Dezember 2010 (GBl. 2010, S. 1089). Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Sechste Allgemeine Verwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503). Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 24. Juli 2002. Umweltschadensgesetz (USchadG): Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umwelt- schäden vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972). Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäi- schen Vogelschutzgebieten (VSG-VO): vom 5. Februar 2010 (GBl. 2010 Nr. 3, S. 37), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21.08.2017 (GBl. S. 494, ber. 2018, S. 84). Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW): vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99, 106) m. W. v. 11.03.2017. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Ar- tikel 122 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626). 5.3 Planungsgrundlagen GHJ – Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013): Karlsruhe, KIT Campus Ost, Haufwerksbeprobung, Analyseergebnisse. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2013a): KIT Campus Ost; Artenschutzrechtliche Prü- fung und Umweltschadensprüfung, Abriss Gebäude 70.17 und 70.19, im Auftrag des Karlsru- her Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2013b): KIT Campus Ost; Umsiedlungsbericht Zau- neidechse auf dem Gelände des KIT Campus Ost, im Auftrag des Karlsruher Institut für Tech- nologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2017a, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; Natura 2000 – Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet 6916-342 Hardtwald zwischen Gra- ben und Karlsruhe, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2017b, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; Natura 2000 – Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet 6916-441 Hardtwald nördlich von Karls- ruhe, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. GöG – Gruppe für ökologische Gutachten (2019, erg. 2020): Bebauungsplan KIT Campus Ost; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, im Auftrag des Karlsruher Institut für Technologie. 5. Literatur und Quellen 77 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Hammer, Andreas, Prof. Dr. Ott, Ingrid, Dr. Stiller, Silvia (2014): Karlsruhe Oststadt – Heute und in Zukunft, Stadtteilstudie, im Auftrag des Instituts für Technikfolgenabschätzung und System- analyse (ITAS) des Karlsruher Institut für Technologie. Kurz und Fischer (2019): Gutachten 12933-01 – Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen an den geplanten Studierendenwohnungen (Umbau Bestandsgebäude und Neubau) auf dem KIT-Campus-Ost in Karlsruhe. Lehmann, A. (2016): Faunistische Bestandserfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für das Vorhaben „Studentisches Wohnen“ auf dem Campus Ost in Karlsruhe; im Auftrag des Studierendenwerk Karlsruhe AöR. NVK – Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2004b): Landschaftsplan 2010, bear- beitet von Büro Miess & Miess und Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. NVK - Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstu- die für den Raum Karlsruhe, bearbeitet von Spang.Fischer.Natzschka. GmbH, Geo Net, Inge- nieurbüro Feldwisch, faktor grün unter Mitwirkung von Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeits- schutz, Landratsamt Karlsruhe Koordinierungsstelle und Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz und Regionalverband Mittlerer Oberrhein. NVK – Nachbarschaftsverband Planungsstelle Karlsruhe (2017): Flächennutzungsplan 2010 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004, 5. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigun- gen, Stand: November 2017. Regierungspräsidium Karlsruhe (2006): Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe, Teilplan Karlsruhe auf der Grundlage der Luftqualitätsbeurteilung 2002/2003/2004 Regierungspräsidium Stuttgart (2011): Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdiensts des RP Stuttgart vom 21.12.2011 zu Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen / Luftbildauswertung – Karlsruhe Rintheimer Querallee 2, Mackensen Kaserne; Altlastenuntersuchungen, Flst.: 22808/3, 6544. RVMO – Regionalverband Mittlerer Oberrhein (2006): Regionalplan vom 13. März 2002 geneh- migt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 17. Februar 2003, Stand Juli 2006. Smoltczyk & Partner GmbH – Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelttechnik (2012): 11-165 Karlsruhe, Rintheimer Querallee 2: Mackensen-Kaserne, Phase IIb (2): Untersuchung des Un- tergrunds auf Schadstoffe. Stadt Karlsruhe (2012a): Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept; koordiniert von dem Amt für Stadtentwicklung, erarbeitet von einem Innovationsteam in Zusammenarbeit mit dem Büro scheuvens + wachten. Stadt Karlsruhe (2012b): Lärmminderungsplanung Karlsruhe – Lärmkartierung, Lärmaktionsplan; erstellt von dem Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe. 78 5. Literatur und Quellen Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Stadt Karlsruhe (2013): Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe; Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz. Stadt Karlsruhe (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung, Bearbeitung durch berchtoldkrass space&options Raumplaner, Stadtplaner. Partnerschaft, Geo-Net, Umweltcon- sulting GmbH, im Forschungsprogramm (LUBW) „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg (KLIMOPASS)“. Stadt Karlsruhe (2016): Freiraumentwicklungskonzept 2030, Gartenbauamt; in: Räumliches Leit- bild Karlsruhe, Kurzfassung, Stadtplanungsamt. Stadt Karlsruhe (2017): Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Stadt Karlsruhe (2020): Bebauungsplan KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 mit Begrünung und Hinweisen, textlichen Festsetzungen und zeichnerischem Teil. Vermögen und Bau Baden-Württemberg (2020): Antrag auf Waldumwandlung gemäß §§ 9 – 11 Landeswaldgesetz (LWaldG), Umwandlungserklärung nach § 10 LWaldG (im Rahmen der Bauleitplanung). 6. Anhang 79 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG 6 Anhang 6.1 Relevante Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren Zielaussagen Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Mensch Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind zu berücksichtigen: - die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse - die umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevöl- kerung insgesamt - die Vermeidung von Emissionen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Er- scheinungen). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange insbesondere bei für landwirtschaftliche Nutzung be- sonders geeigneten Böden gemäß § 15 Abs.3 BNatSchG Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräu- sche sowie deren Vorsorge DIN 18005-1:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) DIN 4109: Schallschutz im Hoch- bau, DIN EN-1793-2: Lärmschutzvor- richtungen an Straßen, VDI 2719: Schallschutz von Fens- tern Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schall- schutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städte- bauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. 80 6. Anhang Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg (NatSchG BW) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG) Vogelschutz-RL Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) - Schutz und Erhalt der Lebensstätten und Lebensraum von geschützten Tierarten und geschütz- ten Lebensraumtypen - Schaffung zusammenhängendes europaweites Netz an Lebensstätten - dienen gemeinsam im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesent- lichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 ge- nannt wird - Artenschutzregelungen für solche europaweit gefährdete Arten, die nicht durch Schutzgebiete geschützt werden können, da sie z.B. in bestimmten Lebensräumen großräumig vorkommen können - In Artikel 8 der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereit zu stellen, etwa für Landnutzer, die ggf. zur Erreichung der Schutzziele Bewirtschaftungsauflagen auf ihren Flächen umsetzen müssen. Die- ser Verpflichtung kommen viele deutsche Bundesländer bis heute nicht nach und haben keine ausreichenden Mittel bereitgestellt, so dass gerade in Land- und Forstwirtschaft oft Verunsiche- rung bei der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete entstand. - Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie Einrichtung von Vogelschutzgebieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten. - Die Vogelschutzgebietsverordnung legt Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie für Baden-Württemberg fest. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi- schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie - die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. 6. Anhang 81 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen Boden Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlas- tenverordnung (BBodSchV) Ziele des BBodSchG sind - der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbeson- dere als ▪ Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, ▪ Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, ▪ Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), ▪ Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, ▪ Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezo- gene und öffentliche Nutzungen, - der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, - die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch (BauGB) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flä- chen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bo- denfunktionen, die durch eine direkte oder indirekte Einbringung von Stoffen, Zubereitungen, Orga- nismen oder Mikroorganismen auf, in oder unter den Boden hervorgerufen wurde und Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (2002) Regelung zum Umgang mit Boden und Bodenmaterial bei Bodenarbeiten im Landschaftsbau DIN 19731: Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial (1998) Verwertung von im Zuge von Bautätigkeiten anfallenden Bodenmaterials zur Minimierung der Abfall- produktion. In Baden-Württemberg gilt für die Verwertung von Bodenmaterial die Verwaltungsvor- schrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14.03.2007 in der jeweils gültigen Fassung. Sofern Material auf dem Gelände umgelagert werden soll, sind die Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu beachten. Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wassergesetz für Baden-Württem- berg (WG BW) Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Ge- wässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. 82 6. Anhang Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage Nach § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht für die Bewirtschaftung von Gewässern ein Ver- schlechterungsverbot und ein Erhaltungs- bzw. Verbesserungsgebot für einen guten ökologischen und chemischen Zustand. Berücksichtigung des Gewässerausgleich nach § 67 WHG. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi- schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie - die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. Umweltschadensgesetz (USchadG) Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen der Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser) Wasserrahmenrichtlinie Europäi- sche Wasserrahmenrichtlinie (EU- WRRL) Ziel dieser Richtlinie ist [...] - Vermeidung weiterer Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aqua- tischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hin- blick auf deren Wasserhaushalt, - Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung - Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, u. a. durch spezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen - Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung weiterer Verschmutzung womit u.a. beigetragen werden soll: - zur ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität - zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung. Klima/Luft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) inkl. Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung 6. Anhang 83 Umweltbericht B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 I Entwurf Dezember 2019, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten | Dreifelderstr. 28 | 70599 Stuttgart GÖG Umweltbe- lang Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Er- scheinungen) Technische Anleitung zur Reinhal- tung der Luft (TA Luft) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- verunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, ins- besondere - die Vermeidung von Emissionen, - die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Im- missionsgrenzwerte nicht überschritten werden - den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Klimaschutzgesetz Baden-Würt- temberg Mit diesem Gesetz sollen Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für Baden-Württem- berg formuliert, die Belange des Klimaschutzes konkretisiert und notwendige Umsetzungsinstru- mente geschaffen werden. Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Naturschutzgesetz für Baden-Würt- temberg (NatSchG BW) Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Ver- antwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist insbesondere die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Kultur- und Sachgüter Denkmalschutzgesetz (DSchG) Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere Überwachung des Zustandes der Kulturdenk- male sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen. Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sons- tige Sachgüter zu berücksichtigen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bewahrung historisch gewachsener Kulturlandschaft, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenk- mälern, vor Verunstaltung, Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen gemäß § 1 (4) BNatSchG ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 !5 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Biotoptypen Bestand Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 01Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Dezember 2019 erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Biotoptypen Bestand 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\191202_Biotoptypen_Bestand.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Geltungsbereich !5 Einzelbaum 45.30 Verfugte Mauer 23.51 Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 Zierrasen 33.80 Brennnessel-Bestand 35.31 Ruderalvegetation 35.60 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte 35.63 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 (((( (((( (((( Feldgehölz 41.10 Feldgehölz / Sukzessionswald aus Laubbäumen 41.10 / 58.10 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 44.12 Hecke aus naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung 44.21 ( ( ( Parkwald 59.50 Von Bauwerken bestandene Fläche 60.10 Straße, Weg oder Platz 60.20 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 Lagerplatz 60.41 Kleine Grünfläche 60.50 Garten 60.60 Daten grundlag e: RIPS-Poo l Baden-Württemb erg, Geo basisdaten © La ndesa mt für Ge oinforma tion und Landen twicklun g Baden-Württemb erg, ww.lg l-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Biotoptypen Planung Auftraggeber: Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 02Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Dezember 2019 erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de Datengrund lage: RIPS-Pool Baden -Württemberg, Geobasisdaten © Land esamt für Ge oinformatio n und Landen twicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2 851.9-1/19 05010025m Biotoptypen Planung 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\200904_Biotoptypen_Planung.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Geltungsbereich Baugrenzen (auf 50% der Fläche befinden sich Gebäude mit extensiver Dachbegrünung) Biotoptypen Planung !. Einzelbaum (Erhalt)45.30 a/b !. Einzelbaum (Planung)45.30 a !. Einzelbaum (Planung)45.30 b 23.51Verfugte Mauer 33.41Fettwiese mittlerer Standorte 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (((( (((( (((( 41.10Feldgehölz GGGGG GGGGG GGGGG 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 56.40Eichen-Sekundärwald ( ( ( 59.50Parkwald 60.21Völlig versieg. Straße oder Platz 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke 60.50Kleine Grünfläche SO 1 / GRZ 0,8 80 %: 60.10, anteilig 60.55 (Dachbegrünung) 10 %: 35.64 SO 2 / GRZ 0,5 50 %: 60.10, anteilig 60.55 (Dachbegrünung) 40 %: 35.64 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Boden Bestand Auftraggeber: Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 03Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: August 2019 Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dreifelderstr. 31 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Boden Bestand 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\190806_Boden_Bestand.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Geltungsbereich Bodenbewertung Völlig versiegelte böden (Wertstufe 0) Stadtböden (Wertstufe 1) Naturnahe Böden (Wertstufe 1,5) Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Daten grundlage: RIPS-Poo l Baden-Württemb erg, Geo basisdaten © La ndesa mt für Ge oinforma tion und Landentwicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Boden Planung Auftraggeber: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Facility Management (FM) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Auftragnehmer: ́ Karte Nr. 04Bearbeitung: lva, as Maßstab Stand: Okotber 2020 Gruppe für ökologische Gutachten GmbH Dreifelderstr. 28 70599 Stuttgart T 07 11 / 65 22 44 66 F 07 11 / 65 22 44 41 info@goeg.de www.goeg.de 05010025m Boden Planung 1:2.500 K:\16088_KIT_Campus_Ost\Gis\_mxd\UTM_\200904_Boden_Planung.mxd B-Plan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee Geltungsbereich Entsiegelungsflächen (im Bestand versiegelt, in Planung Grünfläche) (Wertstufe 1) Baugrenzen (auf 50 % der Fläche befinden sich Gebäude mit Dachbegrünung) (Wertstufe 0,5) Bodentypen Planung GRZ 0,5 (Wertstufe 0) GRZ 0,8 (Wertstufe 0) 60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke Baumscheiben (Wertstufe 1 bzw. 1,5) Stadtböden (Wertstufe 1) Naturnahe Böden (Wertstufe 1,5) Datengrund lage: RIPS-Pool Baden -Württemberg, Geobasisdaten © Land esamt für Ge oinformatio n und Landen twicklung Baden-Württemberg, ww.lgl-bw.de, Az.: 2 851.9-1/19
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0392 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (im vollständigen Wortlaut auf Seite 5). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Erläuterungen zur Planung Der KIT Campus Ost befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Stadtteil Rintheim am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der Schlossstrahlen) mit der Rintheimer Querallee. In nordwestlicher Richtung liegt die General-Kammhuber-Kaserne, in nördlicher Richtung grenzen an den KIT Campus Ost die Bundeswehrschule, die Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsicherung sowie verschiedene Kleingartenanlagen. Südlich des Campus liegt der Technologiepark Karlsruhe. Das KIT beabsichtigt den Standort weiter als Forschungscampus mit den inhaltlichen Schwerpunkt- bereichen Mobilität, Materialforschung und Industrie 4.0 zu entwickeln, aufzuwerten und zu stärken. Neben der weiteren Instandsetzung und Umnutzung der Bestandsgebäude im südlichen Bereich zu Büro- und Verwaltungszwecken sind perspektivisch insbesondere die bedarfsweise Errichtung von Versuchsständen, Prüffeldern, Labor- und Technikgebäuden vorgesehen. Im südlichen Bereich des Campus wird das Studierendenwerk Karlsruhe rund 250 Studierendenwohn- heimplätze errichten. Dazu soll das denkmalgeschützte, ehemalige „Stabsgebäude“ genutzt und auf der östlich angrenzenden Fläche ein Neubau errichtet werden. Ausgehend von den Bestandsstrukturen ist ein „Bebauungsraster“ in Nord-Süd- und Ost-West- Richtung vorgesehen, das eine geordnete und gleichzeitig flexible Bebauung innerhalb der Baufenster zulässt. Die mögliche Höhenentwicklung der Neubebauung bis zu maximal 18 Metern orientiert sich am Gebäudebestand auf dem Campusgelände. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Die universitären Nutzungen werden im nördlichen Bereich (Sondergebiet 1) untergebracht. Im südlichen Bereich befinden sich Baufelder für studentisches Wohnen (Sonder- gebiet 2). Aufgrund der im Sondergebiet 1 (auch) allgemein zulässigen Nutzungen mit emissions- intensiven Anlagen, wie zum Beispiel Versuchsstände und Prüffelder für Motoren, wird dieses Gebiet mit Rücksicht auf das studentische Wohnen im Süden weiter unterteilt (Sondergebiet 1a und 1b). Im denkmalgeschützten mittleren Bereich (Sondergebiet 1b) sind nur „ruhigere“ Nutzungen wie Büro-, Verwaltungsnutzungen und ergänzende zentrale Nutzungen zulässig. Die äußere Erschließung erfolgt über die Hauptzufahrt von der Rintheimer Querallee im Südwesten des Areals. Der KIT Campus wird durch Fuß- und Radwegeverbindungen mit der Innenstadt und über die sogenannte „Synergie-Plaza“ mit dem Technologiepark vernetzt. Eine neue barrierefreie Bushalte- stelle auf der Höhe der Hauptzufahrt des KIT Campus Ost ist in Planung. Konkrete Planungen zur Verlängerung der Tramstrecke von der Haid-und-Neu-Straße über den Technologiepark liegen derzeit noch nicht vor. Der Umweltbericht stellt fest, dass es durch die Umsetzung des Bebauungsplanes zu einer Entfernung oder Beeinträchtigung der vorhandenen Strukturen und somit zu einem Lebensraum- und Nahrungs- raumverlust für die hier vorkommenden Artengruppen Reptilien, Fledermäuse und Vögel kommen kann. Durch die Nutzungsänderung, Zerschneidung und Fragmentierung kann ein Funktionsverlust/ Schädigung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten auftreten. Die Eingriffe durch die Umsetzung des Bebauungsplans können durch die Planung vollständig inner- halb des Geltungsbereichs kompensiert werden. Im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ergibt sich abschließend ein Plus von ca. 124.000 Punkten (Biotoptypen und Boden), ausgehend von der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg. Nach den Erläuterungen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags werden durch die geplanten Vor- haben keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst. Im Plangebiet konnten – 3 – insgesamt 38 Vogelarten, fünf Fledermausarten (alle streng geschützt und in der Roten Liste Baden- Württembergs aufgeführt) und als einzige Reptilienart die streng geschützte Zauneidechse, nachge- wiesen werden, sowie der Heldbock und der Hirschkäfer. Unter Berücksichtigung der im Umwelt- bericht beschriebenen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass vorhabenbedingte Individuen- verluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlechte- rung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorhabensbedingte Störungen auszuschließen ist. II. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Nach Vorberatung im Planungsausschuss am 10. März 2022 fasste der Gemeinderat am 29. März 2022 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Vorlage Nr.: 2022/0056). Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 19. September bis 21. Oktober 2022 sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Die Stellungnahmen im Einzelnen und die Anmerkungen der Stadtverwaltung dazu sind in einer Synopse zusammengefasst (Anlage 1). Die Naturschutzverbände kritisieren, dass das Fledermausvorkommen im Plangebiet unzureichend erfasst worden sei und verweisen dazu auf die Ausführungen der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (SaP). Die zum Artenschutz getroffenen Festsetzungen seien nicht ausreichend, denn die Wahrscheinlichkeit unentdeckter Quartiere bleibe hoch. Den Hinweisen soll im Wesentlichen gefolgt werden. Die SaP hat das Vorkommen von fünf streng geschützten Fledermausarten im Plangebiet bestätigt, siehe dazu im Umweltbericht Seite 37. Das Plangebiet werde insbesondere in den gehölzbestandenen Bereichen zur Jagd genutzt. Weiter seien an den Gebäuden und Baumhöhlen potenzielle Tages- quartiere vorhanden. Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich der Auffassung, dass der artenschutzrechtliche Untersuchungs- aufwand hier ausreichend zur Ermittlung des Vorkommens der Fledermäuse ist. Der Angebots- bebauungsplan trifft keine verbindlichen Regelungen, ob und wann für den Artenschutz relevante Bauaktivitäten durchgeführt werden. Entscheidend für den Schutz der Fledermäuse sind Begutachtungen unmittelbar vor Durchführung von Baumaßnahmen. Durch das Büro GÖG (Gruppe für ökologische Gutachten), welches auch den Umweltbericht erstellt hat, wurden konkretisierende Maßnahmen zur Vermeidung von Artenschutz- konflikten im Zusammenhang mit Gebäudeabriss- oder -sanierung erarbeitet. Das Land und das KIT haben in Form einer Selbstverpflichtung erklärt, diese mit der Stadtverwaltung abgestimmten Maßnahmen bei allen künftigen Maßnahmen zu beachten. Für die Errichtung der Studierendenwohnanlage im SO2 wurden in der Baugenehmigung (auf Grundlage des § 33 BauGB, vorzeitige Planreife) Nebenbestimmung zur Kontrolle vor Abriss- und Bautätigkeiten sowie vor der Fällung von Bäumen mit Höhlen und Spalten aufgenommen. Den Bedenken der Naturschutzverbände konnte damit umfänglich Rechnung getragen werden. – 4 – Aus Sicht der Naturschutzverbände seien die Festsetzungen zur Beleuchtung nicht ausreichend. Diese Einschätzung wird von der Stadtverwaltung nicht geteilt. Die Vorgaben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Für den Artenschutz ist bei Beachtung dieser Vorgaben nicht erforderlich, Fassadenbeleuchtungen und Leuchtreklame gänzlich zu untersagen. Gefordert werden weiter Festsetzungen zur Vermeidung von Vogelschlag. Aus den eingeholten Gutachten haben sich für das Plangebiet keine Hinweise für ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Vögel im Allgemeinen ergeben. Sofern in späteren Baugenehmigungs- verfahren, bezogen auf ein einzelnes bestimmtes Vorhaben, Faktoren vorliegen, die auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko schließen lassen, so können erforderliche Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung aufgenommen werden. In der Begründung zum Bebauungsplan wurden die Übersicht der eingeholten Gutachten und in den textlichen Festsetzungen die Ziffern 6.1, 6.2 und 6.5 redaktionell überarbeitet. In der Planzeichnung wurde die Ausweisung der beiden im Plangebiet liegenden Waldflächen („Wald 1“ und „Wald 2“) und in den Hinweisen ein weiterer Punkt zum Richtfunk ergänzt. Der Bebauungsplan trägt nunmehr das Fassungsdatum 23. Januar 2024. Für das Plangebiet konnte zwischenzeitlich der Stand nach § 33 BauGB, vorzeitige Planreife, festgestellt werden. III. Ergänzende Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz Durch die Umsetzung der Planung entstehen zusätzliche CO 2 -Emissionen – auch im Verhältnis zur Größe des Plangebiets - in erheblichem Umfang. Eine Bezifferung der Menge der CO 2 -Emissionen ist nicht möglich, da derzeit nicht bekannt ist, welche Gebäude im Plangebiet errichtet werden und welche Nutzungen dort realisiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und im städte- baulichen Vertrag werden Regelungen getroffen, die den Ausstoß von Treibhausgasen verringern können: • Erarbeiten eines Energiekonzeptes für das Plangebiet (siehe Begründung Ziffer 4.3.5), • Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf allen Dachflächen der neu errichteten Gebäude und auf den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden nach den landesrechtlichen Vorgaben. IV. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Stadt Karlsruhe entstehen für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Kosten. Das Land Baden-Württemberg und das KIT haben sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, erforderliche Erschließungsanlagen zu errichten und die festgesetzten CEF-, Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durchzuführen und sämtliche Kosten dafür zu tragen. V. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alledem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 3. März 2020 in der Fassung vom 23. Januar 2024 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe- Rintheim vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 3. März 2020 in der Fassung vom 23. Januar 2024 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe-Rintheim“ Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 und § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils ein- schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen, gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 3. März 2020 in der Fassung vom 23. Januar 2024, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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Extrahierter Text
WH 18,00m 20,50m WD/FD N N SO 1a BMZ 10 a A B C D E F G GRZ 0,8 WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 18,00m WH 16,00m WH 16,00m WH 20,50m WH FD FD FD FD FD FD FD SD/FD WH 3,00m WD/FD FD FSt WD/FD St Bestehende Mauer Denkmalgeschützt FSt PG ehem. Kapelle St St St St St St St St St gr+fr+lr gr+fr+lr gr+fr+lr gr+fr+lr D D D D D M1 M1 M2 M2 M2 N N SO 1b BMZ 10 a GRZ 0,8 M2 WD/FD WH 18,00m WD/FD WH 18,00m WD/FD WH 18,00m WH 18,00m FSt gr+fr+lr gr,rfr gr,rfr gr,rfr gr,rfr gr,rfr St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St Bestehende Mauer Denkmalgeschützt M1 Hagsfelder Allee Rintheimer Querallee Unterfeld Büchiger Allee Ada-Lovelace-Straße Hagsfelder Allee Emmy-Noether-Straße Hirtenweg 2 5 4a 2a 2b HsNr.23 4 2c 71779 71825 6543/1 6544 71785 71772 71786/1 71773 Whs Ust Btrg Schule Whs Btrg Ust Btrg Btrg Btrg Btrg Gar Empfg Ust Btrg Schule Gar Whs Btrg Lagg Btrg Gar Schule Schule Btrg Whs Whs Gar Whs SchuleSchule Schule Vwg Btrg Gar Ust Whs WVwg Schule Btrg Gar Forsch Bundeswehrfachschule Btrg Btrg Btrg Btrg Forsch Btrg Btrg Schule Schule Gar 71778 71774 71777 71786/6 6544/1 71822 6536/1 71819 71891 71786/7 71824 71823 71786 6536/2 22808/3 71892 71826 71786/2 71856 71776 71786/8 71786/5 71820 22808/34 71786/4 13632 22808/38 6542 71775 71786/3 71821 SO 2 GRZ 0,5 a - gr+fr+lr 113,87 NHN D D M2 gr,rfr gr+fr+lr gr,rfr gr+fr+lr D gr+fr+lr PG PG G + R G + R G G G G G 5,00 4,30 Wald 1 Wald 2 Maßstab: 1 : 1000 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB, § 74 Abs.7 LBO Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB, § 74 Abs.7 LBO Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB, §74 Abs.7 LBO Karlsruhe, .......... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten gemäß § 10 Abs.3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs.7 LBO mit derBekanntmachungBeim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten gemäß § 10 Abs.3 Satz 2 BauBG, § 74 Abs.7 LBO KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 am 29.03.2022 am 29.03.2022 vom 19.09. bis 21.10.2022 am .......... am .......... ab .......... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Entwurf Fassung vom: 23.01.2024 Kartengrundlagen Liegenschaftsamt Stand 20.04.2022 Rintheim Bebauungsplan Karlsruhe, 03. März 2020 Stadtplanungsamt: Grenze des räumlichen GeltungsbereichesDachform - Walmdach / Flachdach WD/FD die dem Denkmalschutz unterliegenEinzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), Örtliche Bauvorschriften nach LBOSonstige Planzeichen entfallende Bäumeentfallende sonstige BepflanzungBezeichnung Baufelder A - G Höhenbezugspunkt in Metern über NormalHöhenNull 113,87 NHN bestehende Mauer denkmalgeschütztBäume Bestand als Festsetzungals Nachrichtliche Übernahmen:als Information:Nutzungsschablone Grundflächenzahl Nutzungsart Baumassenzahl Bauweise D .\XRev 2019-05-28 Stadtplan farbe 1-10.000 A3.jpg Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Zeichenerklärung Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB zu pflanzende Bäume - mittelkronigprivate Grünfläche WH 18,00m Wandhöhe in Metern als HöchstmaßBaugrenzezu erhaltende sonstige BepflanzungSondergebiet mit der ZweckbestimmungUniversität, Wissenschaft, Forschung und TechnikStraßenbegrenzungslinie BMZ 10 Baumassenzahl Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zu erhaltende BäumeVersickerungsflächenFlächen zum Schutz von Eidechsenaus Artenschutzgründen zu erhaltende Bäumezu begrünende FlächeFlächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Fahrradstellplätzezu pflanzende Bäume - großkronigbesonderes Pflanzgebot - siehe Textfestsetzungen PG Wald 1 / Wald 2zu Gunsten der Leitungsträger gr+fr+lr mit Geh-,Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Flächeöffentliche VerkehrsflächeAufteilung der Flächen als Hinweis a Bauweise: abweichendmit Geh- und Radfahrrecht zu belastende Flächezu Gunsten der Allgemeinheit M2 SO 1a / 1b / 2 GRZ 0,8 Grundflächenzahl FahrbahnGeh- und RadwegGehweg G G + R M1 gr,rfr N, St, FSt - die Aufteilung der Flächen ist unverbindlich - Stadtplan Maßstab 1 : 10.000 Plotdatum: 4/15/2024 7:53
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Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung ...................................................................................... 3 1.1 Sondergebiet 1 (SO 1) .............................................................................................. 3 1.1.1 Sondergebiet 1a (SO 1a) .......................................................................................... 3 1.1.2 Sondergebiet 1b (SO 1b) ......................................................................................... 4 1.2 Sondergebiet 2 (SO 2) .............................................................................................. 4 2. Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 4 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ........................................................... 5 3.1 Abweichende Bauweise .......................................................................................... 5 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................................ 5 4. Stellplätze und Garagen .......................................................................................... 5 5. Nebenanlagen ......................................................................................................... 5 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ................................................... 5 6.1. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbeständen ............. 5 6.2 Festlegungen zu Anpflanzungen ............................................................................. 6 6.3. Dachbegrünung (Maßnahme M 13 des Umweltberichts) ...................................... 8 6.4 Fassadenbegrünung (Maßnahme M 14 des Umweltberichts) ................................ 9 6.5 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze ............................................................ 9 7. Artenschutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Natura-2000 Verträglichkeit .......... 10 7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ........................................................ 10 7.2 Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich ........................................... 10 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich ......................... 11 9. Qualitätssicherung ................................................................................................. 11 9.1 Ökologische Baubegleitung ................................................................................... 11 9.2 Monitoring ............................................................................................................. 11 10. Schallschutz ........................................................................................................... 12 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ............................................................................. 12 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................... 13 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ........................................................... 13 1.1 Dachaufbauten ...................................................................................................... 13 1.2 Fassadengestaltung ............................................................................................... 13 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................................. 13 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen .................................................................... 13 4. Abfallbehälterstandplätze ..................................................................................... 13 5. Außenantennen ..................................................................................................... 14 6. Niederspannungsfreileitungen .............................................................................. 14 7. Niederschlagswasser ............................................................................................. 14 Anlage 1 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 7 und 8 – Auszug aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – SAP ................................15 Anlage 2 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 10 - Anlage zum Schallgutachten vom 7. März 2022 ............................................. ....................................................... 27 KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, be- stehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ gem. §11 Abs. 2 BauNVO Das Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ dient vorwie- gend der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erfor- schung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse sowie der Un- terbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzun- gen sowie studentischem Wohnen. Das Sondergebiet ist abhängig von den jeweiligen Funktionen und Bebauungen, die dort angeordnet und zulässig sein werden, in ein- zelne Bereiche (Sondergebiete 1 und 2) untergliedert: 1.1 Sondergebiet 1 (SO 1) Das Sondergebiet 1 (SO 1) dient vor allem der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Metho- den und Prozesse sowie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaffiner Nutzungen. Es wird in Bezug auf emissionsintensive Nutzun- gen noch einmal gegliedert in SO 1a und SO1b. 1.1.1 Sondergebiet 1a (SO 1a) Allgemein zulässig sind: - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, - Versuchsstände und Prüffelder - Labor- und Technikgebäude und wissenschaftliche Werkstätten - Infrastrukturanlagen - Institute der Universität, zum Beispiel der Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik - Andere Wissenschaftseinrichtungen, die mit der Universität kooperieren (zum Beispiel Institute der Fraunhofer Gesellschaft) - Einrichtungen aus der Industrie, die mit der Universität kooperieren (Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften), sofern sie in gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsaufgaben anteilig integriert sind. Die Einrichtungen für Lehre KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 4 - Forschung Entwicklung und Innovation müssen dabei überwiegen (Produktion, gewerbliche Tätigkeiten sind untersagt) - Tagungseinrichtungen - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung. Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbindung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von max. 300 m², sofern der Gebietszweck „Universität“ eindeutig gewahrt wird. 1.1.2 Sondergebiet 1b (SO 1b) Allgemein zulässig sind: - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Tagungseinrichtungen, - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung Ausnahmsweise können zugelassen werden - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbindung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von max. 300 m², sofern der Gebietszweck „Universität“ eindeutig gewahrt wird. 1.2 Sondergebiet 2 (SO 2) Das Sondergebiet 2 (SO 2) dient der Unterbringung von studentischem Wohnen für Studierende in Karlsruhe. Allgemein zulässig ist - Studentisches Wohnen. 2. Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhe gilt das Maß des in der Planzeichnung festgelegten Höhenbezugspunk- tes bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum obe- ren Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte ge- messen. Die festgesetzten Wandhöhen dürfen durch notwendige technische Dachaufbauten um maximal 2,5 m überschritten werden. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Bei gestaffelten Baukörpern ist die Überschreitungsmöglichkeit einheitlich auf alle Gebäudeteile anzuwenden, KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 5 - wenn Retentionsdächer auf mindestens 30 % der gesamten Dachfläche ausgebildet werden. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücks- fläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die beiden großen Baubereiche in der Mitte und im Westen des SO 1 (Baubereiche B und C) sind jeweils durch mindestens eine mindestens 14 m breite unbebaute Grün- fuge von Nord-Ost nach Süd-West zu unterbrechen. Für das Baufeld des Pförtnerhauses südlich der Einfahrt im Westen, westlich des ge- planten Studierendenwohnheims, wird eine maximale überbaubare Grundfläche von 170 m² festgesetzt. Die Grundfläche ist auf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) im Gebiet (0,8) anzurechnen. 4. Stellplätze und Garagen Ober- und unterirdische Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb des Baubereichs und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baubereiche und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Außerhalb der Baufenster sind nur folgende bauliche Anlagen zulässig: - Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen, räumlich gebündelt und in Zuordnung zu den Gebäuden. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1. Erhalt und Anpflanzen von Grünflächen, Bäumen und Gehölzbeständen Bäume und Gehölzbestände, die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot dargestellt sind, sind dauerhaft zu erhalten, und während der Bauarbeiten fachge- recht zu schützen (s. auch B. Hinweise Ziff. 3). Sie sind bei Abgang in der darauffol- genden Pflanzperiode (November bis März) durch entsprechende Neupflanzungen gemäß den Festlegungen zu Anpflanzung (Ziffer 6.2) zu ersetzen. Auf den privaten Grünflächen, die in der Planzeichnung mit PG (Pflanzgebot) darge- stellt sind, ist je 100 m² Grünfläche ein großkroniger, heimischer Baum gemäß Ziffer 6.2 zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auf der als Wald 1 ausgewiese- nen Fläche ist je 80 m² ein großkroniger, heimischer Baum gemäß Ziffer 6.2 zu pflan- zen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die vorhandenen Bäume sowie die nach Planzeichnung zu pflanzenden Bäume werden hierauf jeweils angerechnet. Für einen KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 6 - großkronigen Laubbaum können bis zu 30 % der Bäumen je Teilfläche mittelkronige Laubbäume im Verhältnis 2 : 1 gepflanzt werden. Auf der als Wald 2 ausgewiesenen Fläche ist ein lichter Traubeneichen Mischwald zu entwickeln. Bei der Pflanzung ist autochthones Pflanzgut des Vorkommensgebiets 4.2 Oberrheingraben zu verwenden. Es sind folgende Baum- und Straucharten zu pflanzen: Traubeneiche, Hainbuche, Bu- che, Feldahorn, Kiefer und Stieleiche. In der Strauchschicht sind Heckenkirsche, Ligus- ter und Schlehe zu pflanzen (die endgültige Verfügung der Ausgleichsmaßnahme er- folgt im Rahmen der Waldumwandlungsgenehmigung). Auf der als Wald 2 ausgewiesenen Fläche werden Ersatzaufforstungsmaßnahmen im Rahmen der notwendigen Waldumwandlung in Form eines lichten Traubeneichen Mischwaldes umgesetzt. Erst dann werden Vollzugsfristen festgesetzt. Innerhalb die- ser sind die Ausgleichsmaßnahmen in enger Abstimmung mit der örtlich zuständigen unteren Forstbehörde durchzuführen. An den weiteren in der Planzeichnung ausgewiesenen Baumstandorten sind groß- bzw. mittelkronige, Bäume gemäß den in Ziffer 6.2 der planungsrechtlichen Festset- zungen mit Verweis auf Ziffer 10 der Hinweise genannten Arten zu pflanzen (Maß- nahme M 11 des Umweltberichtes). Alle bestehenden und neu zu pflanzenden Bäume sind zu erhalten, und bei Abgang in der darauffolgenden Pflanzperiode (No- vember bis März) gleichartig zu ersetzen. Abweichungen von zeichnerisch festgesetz- ten Baumstandorten innerhalb der Baugebiete können in begründeten Fällen als Aus- nahme zugelassen werden, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen ein- zuhalten oder zur Herstellung von Zufahrten und Wendehämmern. Innerhalb der als Grünfläche ausgewiesenen Bereiche sind Abweichungen grundsätz- lich zulässig, sofern die artgemäße Entwicklung der Baumneupflanzungen z.B. durch zu engen Stand nicht beeinträchtigt wird. Sofern nichts anderes festgelegt ist, sind private Grünflächen und alle anderen zu be- gründenden Flächen im Baugebiet als extensiv zu pflegende Wiesen anzulegen (Maß- nahme M 10 des Umweltberichtes). Alle Grün- und Maßnahmenflächen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft ent- sprechend der jeweiligen Beschreibung im Umweltbericht zu erhalten.“ 6.2 Festlegungen zu Anpflanzungen Artenempfehlungen zu den nachfolgend geregelten Anpflanzungen sind – soweit nicht hier zwingend festgesetzt - den Hinweisen zur Begründung - Ziff. 10 „Empfeh- lende Pflanzlisten“ - zu entnehmen. Bäume: Die Bäume in privaten Grünflächen, in den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie in den CEF-Flächen sind mindestens in der Qualität 3-fach verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm, zu pflanzen. Bäume an Straßen und Stellplätzen sind mindestens in der Qualität 3-fach verpflanzt, Stammumfang 20-25 cm zu pflanzen. Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mindestens 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 7 - durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus funktionalen Gründen erforder- lich. Als offene Bodenfläche müssen mind. 6 m² verbleiben. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat fachgerecht (s. auch B. Hinweise Ziff. 3) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Er- forderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Herkunft und Qualität des zu verwendenden Pflanzgutes: Für Gehölzanpflanzungen und Wiesenansaaten auf Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie für Dachbegrünungen auf privaten und öffentlichen Flächen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Ursprungs- gebiet 9 „Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland“ bei Saatgut aus dem Vorkom- mensgebiet 4.2 „Oberrheingraben“ bei Gehölzen unter Berücksichtigung des Natur- raums und des speziellen Standorts zu verwenden. Bei Lieferengpässen für die Ursprungs- und Vorkommensgebiete sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuwei- chen. Es sind natürliche Wuchsformen zu verwenden. Zuchtformen wie z.B. Kugel- oder Py- ramidenformen sind nicht zulässig. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Nicht zu verwendende Pflanzenarten: Auf das Anpflanzen der nachfolgend aufgeführten Arten auf privaten wie öffentlichen Flächen zu verzichten. Im Rahmen der Grünpflege sind sie zu entfernen, wenn sie sich im Gebiet zufällig ansiedeln. Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Acer negundo Eschen-Ahorn Ailanthus altissima Götterbaum Ambrosia artemisiifolia Beifußblättriges Traubenkraut Ambrosia coronoifolia Stauden-Ambrosie Amorpha fructicosa Bastardindigo Buddleja davidii Schmetterlingsstrauch Bunias orientalis Orientalisches Zuckerschötchen Crassula helmsii Nadelkraut Echinops spaerocephalus Drüsige Kugeldistel Elodea canadensis Kanadische Wasserpest Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Helianthus tuberosus Topinambur Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Indisches Springkraut KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 8 - Impatiens parviflora Kleines Springkraut Lupinus polyphyllus Vielblättrige Lupine Lycium barbarum Gewöhnlicher Bockshorn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Pinus nigra Schwarz-Kiefer Pinus strobus Weymouth-Kiefer Populus canadensis Kanadische Pappel Prunus serotina Später Traubenkirsche Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche Douglasie Quercus rubra Rot-Eiche Reynoutria japonica Japanischer Staudenknöterich Reynoutria sachalinensis Sachalin-Staudenknöterich Reynoutria x bohemica Bastard-Staudenknöterich Rhus hirta Essigbaum Robinia pseudoacacia Robinie Rosa rugosa Kartoffel-Rose Rubus armeniacus Armenische Brombeere Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut Solidago canadensis Kanadische Goldrute Solidago gigantea Späte Goldrute Symphoricarpos albus Gewöhnliche Schneebeere Vaccinium angustifolium x corymbosum Amerikanische Kultur-Heidelbeere Sowie alle in der aktuellen Unionsliste (gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prä- vention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebiets- fremder Arten) geführten Pflanzenarten. 6.3. Dachbegrünung (Maßnahme M 13 des Umweltberichts) Flachdächer sind zu begrünen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Oberlichter sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamtdachfläche der Neubauten 50 % nicht un- terschreitet. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasser- rückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (s. örtliche Bau- vorschriften) Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermi- schen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. (S. Hierzu auch B. Hinweise Ziff. 9) Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern aus den nachstehenden Listen. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 9 - Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 6.4 Fassadenbegrünung (Maßnahme M 14 des Umweltberichts) Ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche sind flächig mit Kletterpflanzen zu begrünen. Die Fassadenbegrünung kann auch durch ein vor die Fassade gestelltes Rankgitter erfolgen. Insgesamt sind mindestens 20 % der Fassaden zu begrünen. Alternativ ist vor dem jeweiligen Gebäude alle 10 m ein standorttypi- scher mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Fassaden von Dachaufbauten sind nur bei einer geschlossenen Wandfläche zu begrü- nen. 6.5 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze Tiefgaragen: Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 70 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Zur Herstellung dieser durchwurzelbaren Bodenschicht als Vegetationstrag- schicht ist, soweit geeignet, ortseigenes oder ortsähnliches, kulturfähiges Bodenma- terial zu verwenden. Die oberste Bodenschicht ist dabei aus humushaltigem Oberbo- den mit einer Mächtigkeit von mindestens 10 cm herzustellen. Dabei ist sicherzustel- len, dass die Anforderungen für eine Bauwerksbegrünung mit den grundsätzlich zu erfüllenden, umfangreichen Vorgaben erfüllt sind. Berücksichtigt werden müssen die Korngrößenverteilung, der Gehalt organischer Substanz, die Witterungsbeständigkeit, die Struktur- und Lagerungsstabilität, die Wasserdurchlässigkeit, die Wasserspeicher- fähigkeit, die Luftkapazität, der pH-Wert, der Salz- und Nährstoffgehalt sowie der Ge- halt an keimfähigen Samen/regenerationsfähigen Pflanzenteilen und der Anteil an Fremdstoffen. Das Niveau der Oberkante der Tiefgarage (einschließlich Substrat- stärke) muss auf dem Niveau des restlichen Grundstückes abschließen. Im Bereich KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 10 - von Baumstandorten ist die Substratstärke auf mindestens 1 m im Kronentraufbe- reich der ausgewachsenen Bäume, mindestens jedoch im Radius von 3,50 m um den Stamm bei großkronigen Bäumen und 2,50 m bei mittelkronigen Bäumen zu erhöhen. Parkpaletten: Bei Parkpaletten ist die oberste Parkierungsebene überdacht oder mit einer vollflä- chig begrünten Pergola herzustellen. Stellplätze: Offene Stellplätze sind gleichmäßig mit Bäumen zu überstellen. Dabei ist im Abstand von maximal vier Stellplätzen mindestens ein großkroniger, standortgerechter Baum zu pflanzen. Die Pflanzliste (Ziffer 6.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen mit Ver- weis auf Ziffer 10 der Hinweise) ist zu beachten. Die Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser (z.B. als Rasenfugenpflaster oder als Schotterrasen) auszufüh- ren. 7. Artenschutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Natura-2000 Verträglichkeit Die Maßnahmen sind im Detail – soweit darauf nachfolgend verwiesen wird - ent- sprechend der Maßnahmenblätter (Anlage 1 – Auszug aus der speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung - SAP) im Anhang auszuführen. 7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Auf die direkt wirksamen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (z.B. zeitliche Einschränkung für Rodungs- oder Abbrucharbeiten) wird nachrichtlich ver- wiesen. • Die Entnahme von Strukturen, die als Nistplatz von Brutvögeln oder als Tages- quartier von Fledermäusen geeignet sind, muss im Zeitraum zwischen Anfang No- vember und Ende Februar erfolgen. • Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist die ak- tuelle Besiedlung durch Vögel oder Fledermäuse kontrollieren. (S. Anlage 1 Maß- nahmen V1 und V2) • Vor Beginn der baulichen Eingriffe in von Zauneidechsen besiedelte Lebensräume ist eine Umsiedlung während geeigneter Zeiträume durch qualifizierte Fachkräfte durchzuführen. (Anhang 1 Maßnahme V 3) • Der Eingriffsbereich ist während der Bauzeit durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. (Anhang 1 Maßnahme V 4) Der Zaun muss regelmäßig von Vegetation freigestellt werden, etwaige Beschädigungen sind unverzüglich zu reparieren. 7.2 Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich • Installation von Nisthilfen bzw. Einbau von Nestmulden für den Mauersegler an geeigneten Standorten im Plangebiet. Sind an Gebäuden mit Sperlings- oder Hausrotschwanzvorkommen Abriss-, Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen vorge- sehen, sind ebenso Ersatznistkästen für Sperlinge bzw. Hausrotschwänze vorgezo- gen zu installieren. (Anhang 1 Maßnahme C 1) KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 11 - • Anlage von Ersatzhabitatflächen für die Zauneidechsen auf den Flächen M 2 im Plangebiet so rechtzeitig, dass Habitatreife für die Flächen bis zur -Umsiedlung er- reicht wird. Diese Flächen sind entsprechend der Vorgaben der SAP zu unterhal- ten und zu pflegen. (Anhang 1 Maßnahme C 2) 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich • Maßnahme M 7 (nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünflä- che M 1“ – Entnahme nicht standortheimischen Jungwuchses. Schösslinge stand- ortfremder Bäume (vor allem Robinien) sind zu entfernen. • Maßnahme M 8 nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünflä- che M 2“ (im westlichen Teilbereich) – Ersatzhabitat für die Zauneichechse. Die bereits angelegte Fläche ist weiterhin nach den Vorgaben der SAP (Anhang 1 Maßnahme C 2) zu erhalten und zu pflegen. • Maßnahme M 9 (nach Maßgabe des Umweltberichtes) auf der „privaten Grünflä- che M 2“ (im nordöstlichen Bereich) – Sicherung potenzieller Ersatzhabitatflächen für die Zauneidechse – Diese Fläche ist für die Entwicklung von Maßnahmen für die Zauneidechse (Gesamtfläche: etwa 10.750 m²) zu sichern. • Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme M 12 des Um- weltberichts): Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenverträgliche, staubdichte Beleuchtungseinrichtungen mit einer Lichttemperatur von bis zu 3000 Kelvin (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. –Hochdrucklampen oder LEDs) einzusetzen Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflächen ausleuchten. Für Masten sind ausschließlich matte, nicht reflektierendem Materialien zu verwen- den. Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicherheit erforderliche Maß zu reduzieren. Ihre Höhe ist an die standörtlichen Gegebenheiten und Notwendig- keiten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit anzupassen. 9. Qualitätssicherung 9.1 Ökologische Baubegleitung Um die sachgerechte Durchführung der festgesetzten Maßnahmen sicherzustellen und baubedingte, negative Auswirkungen auf die relevanten Tierartengruppen zu vermeiden, bzw. zu minimieren, ist eine Ökologische Baubegleitung hinzuzuziehen, die nach den Vorgaben des Umweltberichts einzusetzen ist. 9.2 Monitoring Um die Funktionalität der jeweiligen Maßnahmen- und Maßnahmenflächen sicherzu- stellen, ist ein Monitoring nach den Vorgaben des Umweltberichts (4.3 S. 72) durch- zuführen. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 12 - 10. Schallschutz Für die Gebäude im SO 2 (studentisches Wohnen) sind die erforderlichen Schall- dämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhän- gigkeit von den in der Anlage 2 zu den Festsetzungen geschossweise ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden der Gebäude nach DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anfor- derungen“ Ausgabe Januar 2018, Abschnitt 4.4.4 zu ermitteln und bei den Planungen zu berücksichtigen. Für Schlafräume ist durch ein entsprechendes Lüftungskonzept ein ausreichender Mindestluftwechsel sicherzustellen. 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Auf der mit in der Planzeichnung mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit belegten Flächen dürfen keine baulichen Anlagen errichtet und Pflanzungen vorgenommen werden. Im Rahmen der mit Geh- und Radfahrrecht be- legten Fläche müssen mindestens Flächen von 3 m Breite zugunsten der Öffentlich- keit zur Verfügung gestellt werden. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 13 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dachaufbauten Außer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind aus- schließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Die Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe über Attika von der Gebäudekante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Umhau- sung zu umgeben. 1.2 Fassadengestaltung Als Fassadenmaterialien werden Putz, Sichtbeton, Naturstein-, Klinker-, Holz-, Fa- serzement- oder beschichtete Metallverkleidungen in heller bis mittlerer Tönung (Helligkeit (L) = 90 und Buntheit (C) = 05 gemäß RAL-Design-System) festgesetzt. Reflektierende Materialien sind unzulässig. Großflächige Fenster, Anlagen zur Gewinnung von Energie sowie Bauteile zur Ener- gieeinsparung sind hiervon ausgenommen. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m², Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen Nicht überbaute Flächen sind mit Ausnahme von Zufahrten, Eingängen und nicht überdachten Fahrradabstellflächen sowie möglicher Nebenanlagen nach Ziffer 5 als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Einfriedigungen sind nur als Hecken zulässig. 4. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind bei Neubauten in die Gebäude zu integrieren. KIT Campus Ost - Textfestsetzungen - 14 - Abfallbehälterstandplätze, die von den öffentlichen bzw. von den über ein Geh- und Fahrradfahrrecht gesicherten Bereichen aus einsehbar sind, sind entweder mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch andere bauliche Maßnahmen verdeckt auszubilden. 5. Außenantennen Pro Gebäude ist im SO 2 und bei den denkmalgeschützten Gebäuden nur eine Ge- meinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 6. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 7. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrund- stücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Karlsruhe, den 3. März 2020 Fassung vom 23. Januar 2024 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner 6. Massnahmen 33 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG 6 Massnahmen 6.1 Massnahmen zur Vermeidung und Minderung Maßnahme: V 1 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 1 BNATSCHG: Tötung von Individuen bzw. Zerstörung von Gelegen der Frei- und Höhlenbrütern (Vögel); Tötung von Indiviuen durch Beseitigung von Tagesquartieren der Fledermäuse MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldbereinigung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Tötungen bzw. Zerstörung von Gelegen ZEITRAUM: Anfang November – Ende Februar BESCHREIBUNG: Die Entnahme von für Frei- und Höhlenbrüter als Nistplatz und von für Fledermäuse als Ta- gesquartier geeigneten Strukturen (u.a. Gehölze, Hecken) muss im Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar erfolgen. Maßnahme: V 2 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 1 BNATSCHG: Individuenverluste von Brutvögeln und Fledermäusen MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Gebäudekontrolle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Vermeidung der Tötung von Individuen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse ZEITRAUM: ganzjährig BESCHREIBUNG: Vor Abriss-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden (bzw. Erhöhung von Gebäuden) ist eine Gebäudekontrolle durchzuführen. Hierbei kontrolliert eine Fachkraft die be- troffenen Gebäude im Vorfeld von Abriss-/Ausbaumaßnahmen hinsichtlich Fledermäusen bzw. gebäudebrütenden Vogelarten. Während der Wintermonate kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass Winterquartiere von gebäudebewohnenden Fledermausarten vorhanden sind. Wäh- rend der Brutzeit von Vögeln können Nistplätze an Gebäuden nicht ausgeschlossen werden. Falls bei der Gebäudekontrolle keine Nachweise erfolgen, kann mit Baumaßnahmen begonnen werden. Ansonsten legt die ökologische Baubegleitung ggf. den Baubeginn fest und schlägt nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz notwendige Ersatzmaßnahmen vor. 34 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: V 3 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 1 BNATSCHG: Tötung von Individuen der Zauneidechse durch Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Vermeidung von Tötungen ZEITRAUM: Nach Optimierung der Ersatzhabitatfläche Ende März bis Anfang Mai und ggf. ergänzend Anfang August bis Ende September BESCHREIBUNG: Umsiedlung: Aktive Umsetzung der Zauneidechsen von Ende März bis Anfang Mai und ggf. Anfang August bis Ende September vor Beginn der baulichen Eingriffe durch qualifizierte, von dem Vorhaben- träger benannte Fachkräfte. Die Umsiedlung beinhaltet das Abfangen der Tiere aus dem Ein- griffsbereich und das Verbringen dieser in das Ersatzhabitat Der zeitliche Ablauf der Fang- und Aussetzungsaktion orientiert sich in hohem Maße am Aktivitätsmuster der Tiere, modifiziert durch die jeweilig herrschende Witterung. Der Fang der adulten Zauneidechsen wird überwiegend mit einer sogenannten Eidechsenan- gel bei sonnigem bis leicht bedecktem Wetter (bevorzugt nach längeren Regenperioden) erfol- gen (vgl. GLANDT 1988). In Bereichen mit dichter Vegetation sowie bei juvenilen Zauneidechsen erfolgt in der Regel frühmorgens ein Handfang. Optional können zusätzlich vor Beginn der Abfangaktion künstliche Verstecke (z.B. Schlagenbretter) ausgebracht werden, die während des Fangs gezielt kontrolliert werden. Um die Verletzungsgefahr durch innerartliches Aggressionsverhalten auszuschließen, werden die gefangenen Tiere einzeln in Leinensäcken verwahrt und direkt im Anschluss an die Fang- aktion in das vorbereitete Ersatzhabitat überführt. Beim Aussetzen wird darauf geachtet, dass die Tiere, soweit möglich, paarweise an geeigneten und schutzbietenden Strukturen auf die Fläche entlassen werden. Maßnahme: V 4 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 1 BNATSCHG Individuenverluste der Zauneidechse während der Bauausführung. MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Installation eines Reptilienschutz- zaunes mit ökologischer Baube- gleitung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (als CEF-Maßnahme zu realisieren) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Vermeidung von Individuenverlusten (Tötung) während der Bauphase 6. Massnahmen 35 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG ZEITRAUM: Vor Beginn der Umsiedlung der Zauneidechsen (zwischen Mitte März und Ende April bzw. Anfang August bis Ende September) und bis zum Ende der Baumaßnahmen BESCHREIBUNG: Um eine Einwanderung von Zauneidechsen in den Eingriffsbereich während des Bauzeitrau- mes zu verhindern, ist diese durch einen Reptilienschutzzaun abzugrenzen. Die Aufstellung des Reptilienschutzzauns erfolgt in Abstimmung mit sowie unter Begleitung einer ökologischen Baubegleitung. Eine regelmäßige Überprüfung der Standfestigkeit sowie eine Pflege der angrenzenden Grün- flächen sind erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Funktion des Reptilienschutzzaunes erfüllt wird. Für die Aufstellung des Reptilienschutzzauns ist ein Zeitraum zu wählen, in dem die Tiere aktiv sind aber noch keine Eier in dem Boden abgelegt haben, damit eine Schädigung von Einzel- tieren ausgeschlossen werden kann. Die Lage des Reptilienschutzzauns ist Abbildung 4 zu entnehmen. Am nördlichen Ende des Zauns sollte der Anschluss an das Gebäude hergestellt und abgedichtet werden. Der Reptilienschutzzaun besteht aus glatter Rhizomsperre, die mindestens 15 cm tief in den Boden eingegraben wird (z.B. Einsatz einer Grabenfräse) und 50 cm über den Boden hinaus steht. Nach dem Eingraben des Zauns wird der Boden zu beiden Seite des Zauns so verdichtet, dass ein Untergraben des Zauns durch die Eidechsen verhindert wird. Die Halterungen des Zauns werden auf der den Eidechsen abgewandten Seite befestigt. Sich überlappende Bereiche des Zauns werden abgedichtet. Auf der den Zauneidechsen zuge- wandten Seite des Zaunes ist ein 1 m breiter Streifen während der Standdauer des Zaunes dauerhaft frei von Aufwuchs zu halten, um ein Überklettern des Zaunes an aufgewachsener Vegetation zu verhindern. Abbildung 4: Darstellung der Vermeidungsmaßnahme V 4 36 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 5: Systemskizze Reptilienschutzzaun Maßnahme: V 5 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 1, § 44 (1) 2 UND § 44 (1) 3 BNATSCHG Tötung von Individuen bzw. Beeinträchtigung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Verschlechterung des Erhaltungszustands einer lokalen Population des Heldbocks durch Beseitigung von Habitatbäumen MASSNAHME: MAßNAHMENTYP: Erhaltung von Brut-, Verdachts- und Potenzialbäume des Held- bock Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Vermeidung von Tötungen von Individuen, Störungen der lokalen Population und Beeinträch- tigung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Beseitigung von Habitatbäumen ZEITRAUM: Vor der Baufeldfreimachung, im Zuge der Ausführungsplanung, während der Vor- habenrealisierung BESCHREIBUNG: Die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbock im Geltungsbereich des Bebauungs- plangebietes KIT Campus Ost sind zu erhalten. Der Erhalt der Bäume ist durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen. Eine nächtliche Bestrahlung von Gehölzen während der flugaktiven Zeit des Heldbocks von April bis Ende Juli ist nicht zulässig. Ggf. ist bei konkreten Baumaßnahmen eine ökologische Baubegleitung erforderlich, um eine Beschä- digung der relevanten Gehölze in substanzieller Weise bspw. durch mechanische Beeinträch- tigung (direkte Beschädigung, Verdichtung des Wurzelraums) zu vermeiden. Hierzu zählt auch, dass ein Bereich um die Potenzial-, Verdachts- und Brutbäume des Heldbocks, der mindestens den Kronenbereich beinhaltet, nicht in Anspruch genommen werden darf. 6. Massnahmen 37 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Abbildung 6: Verortung zu erhaltender Gehölze im Geltungsbereich des Bebauungsplans 6.2 Massnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich Maßnahme: C 1 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 3 BNATSCHG: Verlust der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Mauersegler MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler und weitere Gebäudebrüter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammenhang für die bean- spruchten Lebensstätten des Mauerseglers BESCHREIBUNG: Installation von Nisthilfen bzw. Einbau von Nestmulde für den Mauersegler, da im Rahmen der Sanierung von Gebäude 70.18 Nistmöglichkeiten für den Mauersegler und Haussperling ver- loren gehen. Weiterhin gehen innerhalb des B-Plangebietes Nistmöglichkeiten für den Haus- rotschwanz verloren. Die Auswahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Folgende Hinweise sind zu beachten: Sinnvollerweise werden die Nistkästen nach Osten, also entgegen der Wetter- seite, ausgerichtet. Dabei ist jedoch wichtig, dass eine freie Einflugmöglichkeit 38 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG für die Vögel besteht und die Nisthilfe nicht längere Zeit der prallen Sonne aus- gesetzt ist. Auch darf der Kasten nicht nach hinten überhängen, da ansonsten Regen eindringen kann. UMFANG: Der Bedarf orientiert sich qualitativ an den betroffenen Arten und quantitativ an der Anzahl der Lebensstätten, wobei hierfür der zweifache Wert angesetzt wird. Daraus ergibt sich folgende Auswahl von Nistkästen: Typ Lochgröße Höhe Arten Anzahl Nistkasten Mauersegler 30x45 mm > 3 m Mauersegler 8 Nistkasten Haussperling 32-34 mm 2 - 3 m Haussperling 10 Nistkasten 32x48 mm 2 - 3 m Hausrotschwanz 4 ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG: Vor Beginn der Baumaßnahmen. Die Nistkästen können ganzjährig angebracht werden, wobei eine Installation im Winter (Dezember/Januar) zu empfehlen ist. Unterhaltungspflege: Die Kästen werden einmal jährlich im Spätherbst auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft und bei Bedarf ersetzt. Maßnahme: C 2 ERFÜLLUNG DER VERBOTSTATBESTÄNDE NACH § 44 (1) 3 BNATSCHG: Verlust der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Zauneidechse MASSNAHME: MASSNAHMENTYP: Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse (einschließlich ökologischer Baubegleitung) Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme CEF-Maßnahme (vorgezogener Funktionsausgleich) Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Erhal- tungszustands (auch als CEF realisierbar) ZIEL/BEGRÜNDUNG: Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten und der Population der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang ERFORDERLICHER FLÄCHENBEDARF: Zur Ermittlung der erforderlichen Ersatzhabitatfläche wird der Habitatflächenansatz nach SCHNEEWEIß et al. (2014) zu Grunde gelegt. Hierbei muss die Ersatzhabitatfläche mindestens der vorhabenbedingt entfallenden Habitatfläche entsprechen, wenn diese strukturell vergleich- bar sind. Weist die Ersatzfläche eine geringere Habitatqualität als die entfallende Habitatfläche auf, ist die Ersatzhabitatfläche entsprechend größer zu wählen. 6. Massnahmen 39 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: C 2 Abbildung 7: Habitatfläche der Zauneidechse Die Abgrenzung der Habitatflächen erfolgt anhand von Habitatausstattung und -struktur. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besiedelt die Zauneidechse neben der CEF-Maßnah- menflächen, die bereits im Jahr 2013 angelegt wurde (GÖG 2013), im südwestlichen Teil wei- tere Bereiche im Nordosten. Hier sind auf über längere Zeit brach liegenden Lagerflächen Ha- bitatflächen der Zauneidechse entstanden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans werden nur innerhalb der Baufelder Flächen nachhaltig in Anspruch genommen. Die vorhabenbedingt in Anspruch genommene Habitatflä- che der Zauneidechse wurde anhand ihrer räumlichen Verteilung, der Aktionsradien von Indi- viduen sowie der dort vorhanden Habitatausstattung abgegrenzt. Versiegelte Bereiche sind hierbei nicht Teil der Habitatfläche (siehe Abbildung 7). Die Neuanlage der Habitatelemente erfolgt auf Ersatzflächen, die nicht und nur in geringer Dichte von Zauneidechsen besiedelt sind. In die Berechnung der Größe der Ersatzhabitatflä- che gehen somit alle Flächen ein, die innerhalb der Baufelder liegen und solche Flächen deren funktionale Entwertung aufgrund der entstehenden Bebauung bspw. durch Verschattung zu erwarten ist. Da es sich bei den Habitatflächen im Eingriffsgebiet nicht um optimale Habitate der Zauneidechse handelt und die Ersatzhabitate zu Beginn der Umsiedlung eine ausrei- chende Habitatreife aufweisen werden, wird zur Ermittlung der benötigten Ersatzhabitatfläche ein Ausgleich im Verhältnis 1:1 der entfallenden Habitatfläche angesetzt. Hieraus entsteht ein Flächenbedarf von insgesamt mind. 1.500 m². BESCHREIBUNG: Anforderungen an die Maßnahmenfläche: Das Ersatzhabitat, in welches die Tiere umgesiedelt werden, muss eine hinreichende Habi- tatreife aufweisen, bevor die Tiere eingesetzt werden können. Zur Erfüllung der ökologischen Funktion gehörten nach LAUFER (2014) das Vorhandensein geeigneter Strukturen, eine ausrei- chend entwickelte Vegetation, ein ausreichendes Nahrungsangebot, wärmebegünstigte Lagen und ein vielseitig strukturierter Lebensraum. Die Bedeutung eines guten Zustandes der Ersatz- fläche für den Erfolg einer Umsiedlung wird auch von weiteren Autoren betont (z.B. GLANDT & BISCHOFF 1988, THUNHORST 1999). Entsprechend ihrer natürlichen Habitate muss der Ersatz- lebensraum für die thermophilen Tiere einen Halb-Offenlandcharakter aufweisen. Damit das Habitat langfristig von den Tieren bewohnt werden kann, müssen sämtliche von den Tieren 40 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: C 2 benötigten Habitatelemente vorhanden sein (BLANKE 2010). Hierzu sind insbesondere trockene und frostsichere Winterquartiere sowie geeignete Eiablageplätze wichtig. Für die tägliche Akti- vität werden Möglichkeiten zur Thermoregulation und Schutz bietende Deckung benötigt. Auch ALBERT KOECHLIN STIFTUNG (2018) stellen die besondere Eignung besonnter Randbereiche von Kleinstrukturen (Wurzelstock-Sandhaufen, Totholzstrukturen, Steinhaufen- und Wälle, Tro- ckenmauern) hervor. An diesen Strukturen seien die Erhaltung bzw. das Vorhandensein von Altgras- und Krautsäumen besonders sinnvoll. Die Habitate müssen frühzeitig vor der Umsiedlung angelegt werden, um die nötige Reife bzw. Ausprägung zu entwickeln. Bei Vorhandensein von günstigen Habitatbedingungen können die strukturbildenden Elemente auch vglw. kurzfristig vor der Umsiedlung eingebracht werden. Bestand Maßnahmenfläche: Die geplante CEF-Maßnahmenfläche kann auf den Flurstücken 22808/3, 6544 und 6544/1 im Geltungsbereich des Bebauungsplans umgesetzt werden. Hierfür sind Flächen zum Schutz von Eidechsen im Bebauungsplan festgesetzt (Maßnahme M 9, insgesamt: 10.750 m²). Die Fläche der CEF-Maßnahme liegt weit über dem aktuellen Bedarf. Grund dafür ist, dass noch nicht absehbar ist, wann der tatsächliche Eingriff erfolgt. Ggf. sind hierfür im Vorfeld erneut Erfassungen zum aktuellen Bestand (Zauneidechse) erforderlich. Hierbei kann eine höherer Bedarf an Ersatzhabitaten bestehen als bisher anzunehmen ist. Die im B-Plan als CEF-Maß- nahmen festgesetzten Bereiche können bei Bedarf auch für notwendige Umsiedlungen von Zauneidechsen im Rahmen von potenziellen Baumaßnahmen außerhalb des Geltungsbe- reichs des B-Plans herangezogen werden. Die Grünflächen im Bereich der CEF-Maßnahme werden bislang intensiv als Grünland bewirtschaftet. Es besteht Anschluss an die bestehende CEF-Maßnahmenfläche im südwestlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. Die neu an- zulegende Ersatzhabitatfläche selbst weist bislang eine geringe Eignung als Habitat für Zau- neidechsen auf und ist in geringer Dichte besiedelt, weshalb ein hohes Aufwertungspotenzial besteht. Habitatoptimierung: Die nachfolgenden Angaben sind als beispielhafte Angaben für die Anlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse zu verstehen. Die Herrichtung und dauerhafte Sicherung der CEF-Maß- nahmenfläche im Zusammenhang als Lebensraum der Zauneidechse durch Biotopentwick- lungs- und -gestaltungsmaßnahmen und anschließende Umsiedlung der im vorhabenbedingt betroffenen Bereich lebenden Teilpopulation in die CEF-Maßnahmenfläche ist durchzuführen. Überblick, der im Ersatzhabitat im Bereich der Flurstücke 22808/3, 6544 und 6544/1 herzu- stellenden Strukturen: Etablierung von Altgrasstreifen Anlage von oberflächigen Astristen mit darunterliegenden Steinpackungen Anlage von Holzbeigen mit vorgelagerten kombinierten Nahrungshabitaten und Eiablage- möglichkeiten Anlage von Wurzelstubben oder Totholzstämmen Anlage von kleinbleibenden Sträuchern Rückschntit/Auslichtung von Gehölzen vor Verbesserung der Besonnung Die für eine Entwicklung von Altgrastreifen vorgesehen Wiesenbereiche sind von der regelmä- ßigen Pflege auszunehmen. Ziel ist hier eine mehr oder weniger geschlossene Vegetation, in der sich ein günstiges Mikroklima und entsprechend eine hohe Attraktivität für Insekten ein- stellt. Trockene Altgrasmatten werden darüber hinaus gerne von Eidechsen und anderen Rep- tilien als Versteck- und Sonnenplätze genutzt. Ein Verjüngungsschnitt der Altgrasbereiche ist in der Regel erst alle 3-5 Jahre notwendig, v.a. wenn sich Gehölzsukzession bildet. Es ist da- rauf zu achten, dass die Altgrasbereiche nur rotierend gepflegt werden (z.B. pro Jahr max. 1/3 des Bestandes), d.h. es müssen zu jederzeit ausreichend und verteilt über die Maßnahmenflä- chen Altgrasbestände verbleiben. Die Astristen dienen als Sonnenplatz sowie als Versteckmöglichkeit. Durch die unter den Ris- ten befindlichen Steinpackungen werden zudem Winterquartiere für die Zauneidechsen ge- schaffen. Risten sind flexibel an das Gelände anpassbar und können auch an Böschungen 6. Massnahmen 41 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: C 2 realisiert werden. Im zentralen Bereich der Grundfläche der Astriste ist für das Winterquartier eine Grube auszukoffern (Maße siehe unten) und anschließend mit Steinmaterial, Gemisch unterschiedlicher Steingrößen, (10-30 cm) aufzufüllen. Um ein ausreichendes Spaltensystem zu erhalten, darf kein Steinmaterial kleiner 10 cm verbaut werden. Der Boden der Grube muss geneigt sein (10-20 Grad), so dass Wasser abfließen kann und ist mit einer ca. 10 cm hohen Sand bzw. Sand-Kies-Schicht auszukleiden. Entlang der Außenabgrenzung der Astriste sind in Abständen von ca. einem Meter faustdicke Rundhölzer in den Boden zu rammen. Die Rund- hölzer müssen dabei so lang sein, dass eine Höhe der Astriste von 1,5 m realisiert werden kann. In diese Abgrenzung wird anschließend Totholz (Äste, kleine Stämme etc.) unterschied- licher Dicke möglichst dicht aufgeschichtet. Das Material ist in Schichten anzulegen. Einzelne Lagen sind zur weiteren Strukturierung aus Reisig, Streu oder Laub zu erstellen. Die abschlie- ßende Schicht sollte aus gröberem Material bestehen. Um die Wind- und Standfestigkeit der Astriste zu erhöhen sind regelmäßig Querverstrebungen einzubauen. Die Ausmaße einer Riste betragen L: 300 cm, B: 150 cm, H: 150 cm. Die Ausmaße eines Überwinterungsquartiers betragen L: 150 cm, B: 50 cm, T: 80-100 cm. Die Holzbeigen dienen als Sonnenplatz sowie als Versteckmöglichkeit. Diese bestehen aus aufgeschichteten Rund- bzw. Spalthölzern. Das Volumen einer Holzbeige sollte mindestens 42 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: C 2 3 m³ betragen. Sie sollte etwas höher als die umgebende Vegetation sein. Das Holz ist stapel- artig aufzuschichten. Einzelne Stücke sollen 5 bis 10 cm vorstehen, um terrassenförmige Son- nenplätze zu schaffen. Zusätzlich wird für die Eiablage ein gut grabbares, sich schnell erwärmendes und die nötige Feuchtigkeit aufweisendes Substrat eingebaut (Sand-Erde-Gemisch, 70 % Flusssandanteil). Dieses wird den Beigen vorgelagert angelegt (Mindesteinbautiefe von 50 cm). Die Ausmaße einer Beige betragen L: 200 cm, B: 200 cm, H: 150 cm. Abbildung 8: Skizzenhafte Darstellung einer Holzbeige mit Altgrastreifen und vorgelagertem Sand-Erde-Gemisch (verändert, Albert Koechlin Stiftung (2018). Säume von Hecken und Gehölzen sind gerne durch Zauneidechsen besiedelte Strukturen. Daher werden verteilt über die Maßnahmenfläche kleinbleibende Sträucher, einzeln und grup- piert angepflanzt, um die Strukturvielfalt zu erhöhen und gut geeignete Vernetzungsstrukturen zu schaffen. Bei mindestens der Hälfte der Sträucher muss es sich um Dornensträucher wie Wildrosen oder Weißdorn handeln. Brombeeren werden auf Grund der schnellen und starken Wüchsigkeit und der damit notwendigen sehr häufigen Pflege nicht angepflanzt. Damit die Ge- hölzbestände nicht zu ausladend werden, sind diese bei Bedarf zurückzuschneiden. Um während der Habitatherstellung den bestehenden Aufwuchs der Ruderalflur zu schonen und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden, sind die Materialien möglichst über beste- hende Wege oder befestigte Flächen an die Arbeitsstellen zu setzen. Ist dieses nicht möglich, sind feste Fahrwege zu nutzen. Bei feuchten Bodenverhältnissen sind lastdruckverteilende Schutzmaßnahmen (Baustraße, Baggermatratzen etc.) zu ergreifen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung. ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG: 6. Massnahmen 43 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Maßnahme: C 2 Die Anlage des Ersatzhabitates muss vor der Umsetzung der Zauneidechsen erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass Flächen, auf denen im Bestand bereits Zauneidechsen vor- kommen und die somit aufgewertet werden, zwischen Ende März und Mitte Mai bzw. Ende August bis Ende September herzurichten sind. Das Ersatzhabitat muss zum Beginn der Umsiedlung eine ausreichende Habitatreife aufweisen. Unterhaltungspflege: Je nach Vegetationsaufwuchs ist ein ein- bis zweijähriger Pflegeschnitt zur dauerhaften Freihaltung der Flächen durchzuführen (das Schnittgut ist abzutransportieren). In den ers- ten fünf Jahren ist ein zweischüriger Schnitt zur Aushagerung des Standortes durchzufüh- ren. Die Schnitthöhe sollte bei mind. 10 cm liegen. Die Mahdtermine sollten witterungsab- hängig Mitte Juni sowie Mitte September liegen. Die Fläche ist dauerhaft von flächenhaftem Gehölzaufwuchs freizuhalten. Im Falle von er- forderlichem Gehölzschnitt ist § 39 (5) 1 BNatSchG zu beachten: Gehölzschnitt nur von Oktober bis Februar. Kontrolle und Vermeidung von Müllablagerungen. Sämtliche CEF-Maßnahmen müssen vor Baubeginn erfolgreich, d.h. mit einem ausrei- chenden zeitlichen Vorlauf, umgesetzt worden sein. 6.3 Sicherung der Massnahmen Die formalrechtliche Absicherung der Maßnahme hat durch eine Festsetzung im Bebau- ungsplan zu erfolgen. 6.4 Risikomanagement Das Risikomanagement gewährleistet, dass die Maßnahmen in angemessener und sachgerechter Art und Weise ausgeführt werden und ihre Wirksamkeit über mehrere Jahre beobachtet wird. Hierzu gehören eine ökologische Baubegleitung, ein Monitoring sowie ggf. Korrektur- und Ergänzungsmaßnahmen. Durch eine ökologische Baubegleitung wird sichergestellt, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen und Beschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird. Auf diese Weise soll eine hohe Maßnahmeneffizienz erreicht werden. In folgenden Fällen ist die ökologische Baubegleitung miteinzubeziehen: V 2 Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldbereinigung V 3 Gebäudekontrolle V 5 Umsiedlung der vom Vorhaben betroffenen Zauneidechsen C 1 Herstellung von Nistmöglichkeiten für den Mauersegler C 2 Anlage eines Ersatzhabitates für die Zauneidechse 44 6. Massnahmen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan KIT - Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2 Dezember 2017, erg. Oktober 2020 Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 28 . 70599 Stuttgart GÖG Um die Maßnahmeneffizienz zu erfassen und zu bewerten, wird im Rahmen des Arten- schutzes ein mehrjähriges Monitoring durchgeführt. Dieses beginnt mit der Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich und beinhaltet jährliche Erfas- sungen zu den betroffenen Arten. Dabei steht im Vordergrund, mögliche Veränderungen hinsichtlich Bestandsgröße und Bestandsgefüge zu erkennen und maßnahmenbezogen zu bewerten. Als Referenzwert werden die im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung ermittelten Daten und Erkenntnisse herangezogen. Die Ergebnisse werden in einem jährlichen Er- gebnisbericht aufbereitet und dokumentiert und der Unteren Naturschutzbehörde vorge- stellt. Nach drei Jahren wird auf Grundlage der bis dahin zusammengetragenen Ergebnisse mit der Unteren Naturschutzbehörde erörtert, ob eine Fortsetzung des Monitorings er- forderlich ist. Um auch bei einer unzureichenden Maßnahmeneffizienz die kontinuierliche Erfüllung der ökologischen Funktionalität im räumlichen Zusammenhang sicher stellen zu können, sind ggf. begleitende Korrektur- und Ergänzungsmaßnahmen vorzusehen, die bei Fehlentwicklungen durchgeführt werden können. Darunter werden weitere Habitatauf- wertungen verstanden. Im Detail betrachtet wären dies eine Anpassung des Pflegere- gimes (Mahdturnus, Mahdzeitpunkt), eine Einbringung weiterer Habitatelemente in die CEF-Maßnahmenfläche oder ein Zufüttern bei unzureichender Futtertierdichte.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Bebauungsplan "KIT - Campus Ost an der Rintheimer Queral- lee 2", Karlsruhe-Rintheim; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2024/0392 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karls- ruhe-Rintheim vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 3. März 2020 in der Fassung vom 23. Januar 2024 und den ergän- zenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende Satzung: Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe- Rintheim“ Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 und § 12 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderun- gen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „KIT – Campus Ost an der Rintheimer Querallee 2“, Karlsruhe – Rintheim gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften je- weils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen, gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Plan- zeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 3. März 2020 in – 2 – der Fassung vom 23. Januar 2024, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebau- ungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (42 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Weil wir doch schon lange Zeit nicht mehr über das Projekt geredet haben, stellen wir vor dem Satzungsbeschluss noch einmal kurz das Projekt vor. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Ich stelle gerne noch einmal dieses Projekt vor, weil es wirklich ein sehr schönes Projekt ist, wo es gelungen ist, auf zwölfein- halb Hektar eine ehemalige Konversionsfläche in ein Forschungszentrum umzuwandeln. Hier sehen Sie, wie die Fläche liegt. Genau das ist auch unser Ziel, dass wir diese Fläche mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen. Im Norden liegt die frühere Mackensen-Ka- serne, auch mit denkmalgeschützten Gebäuden, die erhalten bleiben, dann die General- Kammhuber-Kaserne im Nordwesten, dann die Bundeswehr-Fachschule und die Deutsche Flugsicherung im Norden. Der Technologiepark schließt sich im Südwesten an und sonst Kleingärten, und dann kommt der große Hauptfriedhof. Es ist eine Lage, die sich gegensei- tig befruchten soll. Wir haben auch einen Wettbewerb über die General-Kammhuber-Kaserne. Die BImA will hier selber die Flächen entwickeln. Das räumliche Leitbild hat ein hohes Entwicklungspo- tenzial identifiziert damals in dem Prozess. Die Umnutzung begann schon im Jahr 2000 mit der Inanspruchnahme von Einrichtungen für die Hochschule. Zugrunde liegt ein Rahmenplan von MESS, das ist das Büro, der 2017, 2018 unter Feder- führung des KIT initiiert wurde. Sie sehen auch hier, auch das spiegelt sich im Bebauungs- plan dann wider, einen sehr sensiblen Umgang auch mit dem Grünbestand. Wir haben große Grünbestände hier. Die Flächen sind dann entsprechend auch eingefügt worden. Aus dem Flächennutzungsplan ist diese Fläche entwickelt. Es ist ein Sondergebiet für Wis- senschaft gewesen im Flächennutzungsplan 2030 und weiterentwickelt dann im Bebau- ungsplan und weiter differenziert für eine universitäre, die wissenschaftliche Nutzung, For- schung und Technik, aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, also ganz klassisch und vorbildlich. Dies ist die Planzeichnung dazu, da sehen Sie die unterschiedlichen Nutzungen. Es sind For- schungseinrichtungen, es ist studentisches Wohnen, gerade in diesem Verbindungsbereich im Süden zum Technologiepark hin. Hier soll auch ein interessanterer Übergang in die dort vorliegenden Nutzungen geschaffen werden, dadurch, dass einfach mehr Lebendigkeit dort entsteht, auch zu allen Tageszeiten. Es sind Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, – 3 – Versuchsstände, Prüffelder, Labor- und Technikgebäude. Diverse Einrichtungen sind heute schon realisiert worden, sodass das sozusagen schon im Flow ist. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, wenn es schon Einrichtungen gibt, die genehmigt worden sind und die auch schon realisiert worden sind, warum kommen wir heute erst mit dem Satzungsbeschluss. Das hat einfach strategische Gründe. In Abstimmung mit dem ZJD ha- ben wir gesagt, in dem Moment, wo der Bebauungsplan Planreife hat, also nach § 33, das war nach dem Aufstellungsverfahren, können wir andere Verfahren vorziehen. Sie wissen, dass wir durchaus Personalengpässe haben und mit dem ZJD zusammen, den Kollegen dort abstimmen, wann welche Pläne vorgelegt werden müssen oder sollten und wann wel- che Kapazitäten für welche Beschlüsse möglich sind. So haben wir das hier optimiert. Wir fassen jetzt den Satzungsbeschluss, worum ich sehr froh bin, aber wir konnten mit dem Plan schon seit zwei Jahren arbeiten. Der Vorsitzende: Ich schaue in die Runde, ob es Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann können wir direkt in den Beschluss einsteigen. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Ich möchte noch doch nachholen, ich hatte zwar die Tagesordnungspunkte alle schnell heruntergerattert, die jetzt ausfallen, aber weil doch die Tribüne ganz gut besetzt ist, will ich kurz die Themen noch einmal ansprechen. Es ging unter 2. um die Nutzungsentgelte durch den Ortschaftsrat Grötzingen zur Verfü- gung gestellte Räumlichkeiten in der Begegnungsstelle. Es ging es um die Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler. Bei 8. bis 8.2 ging es um den Wettbewerb Friedrichsplatz, und bei der Anfrage der Freien Wähler unter 25. ging es um die Nutzung und Verkauf der Hebelstraße 13. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Mai 2024