Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe

Vorlage: 2024/0388
Art: Anfrage
Datum: 09.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0388 Eingang: 09.04.2024 Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 24 Ö Kenntnisnahme Laut dem 2018 veröffentlichten Abschlussbericht zur „Provenienzforschung städtischer Kunstbesitz / Erwerbungen aus dem belasteten Kunsthandel 1933-1945" wurden 15 Kunstwerke in der Städtischen Galerie identifiziert, deren Herkunft nicht vollumfänglich geklärt werden konnte. Als Konsequenz sollten diese Kulturgüter dem Zentrum für Kulturverluste Magdeburg (Lost Art- Datenbank) zur weiteren Recherche übermittelt werden. Jedoch wurden diese Kunstwerke, so eine schriftliche Auskunft des Deutschen Zentrums für Kulturverluste nicht der Lost Art-Datenbank gemeldet. 1. Wurden diese 15 Kunstwerke dem Zentrum für Kulturverluste Magdeburg tatsächlich nicht gemeldet? Wenn ja: Warum nicht? Ist diese Meldung mittlerweile erfolgt? 2. Wurde nach Abgabe des Abschlussberichtes die Datenbank (Access) und Website der Städtischen Galerie aktualisiert? Wenn nein: warum nicht? Ist eine Aktualisierung vorgesehen? 3. Wurden weitere Erkenntnisse in Bezug auf den lokalen Kunsthandel, hinsichtlich des wachsenden Bestandes der Städtischen Galerie in den 1960er und 1970er Jahren eingeholt? Wenn nein: warum nicht? Ist dies noch vorgesehen? 4. Plant / (Hat) die Stadtverwaltung eine Zusammenarbeit mit der Staatlichen Kunsthalle (durchgeführt)? Wenn ja: mit welchen Erkenntnissen? Wenn nein: warum nicht? 5. Hat die Städtische Galerie ein Hausarchiv, welches allen Wissenschaftler*innen zugänglich gemacht werden kann? Wenn nein: warum nicht und ist geplant, ein solches einzurichten? 6. Sieht die Stadtverwaltung Klärungsbedarf bezüglich der damaligen intensiven staatlichen bzw. städtischen Künstlerfürsorge bzw. der allgemeinen Künstlerförderung (Stichwort NSDAP-konforme Kunst)? Im Fokus des vom 1. Juni 2016 bis 2018 andauernden Projekt „Provenienzforschung städtischer Kunstbesitz / Erwerbungen aus dem belasteten Kunsthandel 1933-1945" standen Erwerbungen der Stadt Karlsruhe, die im belasteten Kunsthandel in der Zeit des Nationalsozialismus getätigt wurden und sich im Inventar der Städtischen Galerie nachweisen lassen. Laut Abschlussbericht bestanden nach Projektabschluss weitere offene Fragen und weiterer Forschungsbedarf: “Grundsätzlich gilt, dass die Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe mit dem Ende des geförderten Projektes nicht abgeschlossen ist, nicht nur, was die Zahl der gelb markierten [d.h. möglicherweise zu beanstandenden] Werke aus dem Konvolut der untersuchten Erwerbungen in der Zeit des Nationalsozialismus betrifft. Ein noch zu untersuchendes Feld bleibt zudem die intensive staatliche bzw. städtische Künstlerfürsorge beziehungsweise die allgemeine Künstlerförderung, auch wenn hier laut Inventar zahlreiche Abgänge Sachverhalt / Begründung: – 2 – nach 1945 feststellbar sind. Tatsächlich ließen sich diesbezüglich vor allem im Bereich Graphik - sowohl was Auflagenwerke von Künstlervereinigungen wie Einzelblätter betrifft - noch zahlreiche Klärungen herbeiführen. Ein besonderer Stellenwert kommt dem lokalen Kunsthandel zu, da dieser auch für die Zeit nach 1945 von Relevanz ist hinsichtlich des wachsenden Bestandes der Städtischen Galerie in den 1960er und 1970er Jahre; Bieg &Co, Inhaber Karl Lindegger; Eugen Distelbarth, Armin Gräf, u. a. m. Weitere Erkenntnisse könnten auch eine genauere Untersuchung der Zusammenarbeit mit der Staatlichen Kunsthalle sowohl vor wie nach 1945 bringen. Zu empfehlen ist zudem der Aufbau eines Haus-Archivs, das künftig allen Wissenschaftler zugänglich gemacht werden kann.” (S. 179) Unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Thorsten Frewer Jorinda Fahringer Christine Weber Verena Anlauf

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0388 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 24 Ö Kenntnisnahme Das Projekt „Provenienzforschung städtischer Kunstbesitz / Erwerbungen aus dem belasteten Kunsthandel 1933–1945“ (2016–2018) war ein zeitlich limitiertes Forschungsvorhaben, das von dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) finanziert wurde. Verbunden mit der Förderung war die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten wissenschaftlichen Stelle, die mit einer Kunsthistorikerin besetzt wurde. Diese Stelle an der Städtischen Galerie Karlsruhe (SGK) ist am 30. September 2018 ausgelaufen. Das äußerst rechercheintensive Projekt hat wertvolle Beiträge zur Aufarbeitung der Geschichte der städtischen Kunstsammlungen geliefert. Anhaltspunkte, dass sich in den städtischen Kunstsammlungen NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut befindet, konnten an keiner Stelle gefunden werden. 1. Wurden diese 15 Kunstwerke dem Zentrum für Kulturverluste Magdeburg tatsächlich nicht gemeldet? Wenn ja: Warum nicht? Ist diese Meldung mittlerweile erfolgt? Nach Abschluss des Projekts im Juli 2018 ist eine Prüfung des Berichts durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ausgeblieben. Aus diesem Grund hat die Städtische Galerie Karlsruhe (SGK) keine Rückmeldung über die Angemessenheit ihres Vorhabens erhalten – die Eintragung der als gelb klassifizierten Objekte in die Datenbank Lost Art – bekommen. Dies ist vor allem deshalb relevant, da das DZK die Eintragung von Fundobjekten erst ab der Klassifizierung „Orange“ empfiehlt, die im Unterschied zu der Klassifizierung „Gelb“ Hinweise auf konkrete Verdachtsmomente beinhaltet: „Gelb“ = Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 nicht eindeutig geklärt, es bestehen Lücken in der Provenienz oder diese sind nicht zweifelsfrei unbedenklich. Die Herkunft muss weiter erforscht werden. „Orange“ = Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 bedenklich, da Hinweise auf einen Zusammenhang auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen. Die Herkunft muss dringend weiter erforscht werden. Eine Meldung für die Lost Art-Datenbank sollte erfolgen.“ https://www.proveana.de/de/glossar/a#487050 Die damalige Projektmitarbeiterin hatte sich dennoch entschieden, auch die als gelb klassifizierten Werke zu melden, um die Forschungsarbeit für andere Wissenschaftler*innen zu erleichtern. – 2 – Auf Nachfrage erhielt die SGK im April 2020 die Information, dass das DZK die Ergebnisse auswerten und in der Datenbank Proveana öffentlich zugänglich machen würde. Eine Information über die Notwendigkeit die Daten auch in die Datenbank Lost Art einzuspeisen, erhielt das Antwortschreiben nicht. Die erst 2020 ins Leben gerufene Datenbank Proveana dokumentiert die Ergebnisse von Projekten im Bereich Provenienzforschung (https://www.proveana.de/de/ueber-proveana), wohingegen die Datenbank Lost Art in erster Linie NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter dokumentiert (https://www.lostart.de/de/ueber-lost-art). Die SGK hat bereits erneut Kontakt zum DZK aufgenommen, um aus Sicht der DZK die Notwendigkeit der Meldung der 15 Objekte zu klären. Zudem sind in den letzten Jahren umfassende Quellen digitalisiert worden und stehen nun der Provenienzforschung zur Verfügung. Für die 15 betreffenden Objekte wäre es daher zielführend die Herkunft erneut zu prüfen. Mit Blick auf die gerade erst im März 2024 in Washington stattgefundene Tagung, die die Washingtoner Resolution von 1998 erweiternd, „Best Practices“ verabschiedet hat, wäre vor einer Eintragung der 15 betreffenden Kunstwerke in die Datenbank Lost Art eine Überprüfung und ggfls. Aktualisierung der Ergebnisse von 2018 ein notwendiger Schritt. 2. Wurde nach Abgabe des Abschlussberichtes die Datenbank (Access) und Website der Städtischen Galerie aktualisiert? Wenn nein: warum nicht? Ist eine Aktualisierung vorgesehen? Seit 2018 hat ein Wechsel von der hausinternen Access-Datenbank auf die moderne, browserbasierte Datenbank MuseumPlus stattgefunden, die die Dokumentation vertiefender Informationen wie beispielsweise Ergebnisse der Provenienzforschung erlaubt. Nach der Datenmigration 2021 hat eine Aktualisierung der betreffenden, im Projekt untersuchten Objekte stattgefunden. Eine Sammlung Online, die auf der Website der SGK eine repräsentative Auswahl der Sammlungsexponate öffentlich zugänglich macht, existiert aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen aktuell noch nicht, wäre aber notwendig und wünschenswert. Sobald eine „Sammlung Online“ der Städtischen Kunstsammlung künftig verfügbar ist und die entsprechenden Objekte Eingang gefunden haben, sind die Informationen auch hier abrufbar. 3. Wurden weitere Erkenntnisse in Bezug auf den lokalen Kunsthandel, hinsichtlich des wachsenden Bestandes der Städtischen Galerie in den 1960er und 1970er Jahren eingeholt? Wenn nein: warum nicht? Ist dies noch vorgesehen? Eine Ausweitung des Forschungsgegenstandes auf die genannten Punkte ist angesichts fehlender personeller Ressourcen aktuell nicht geplant. Es bleibt anzumerken, dass dieses Desiderat im Abschlussbericht nicht genannt wurde, weil sich Verdachtsmomente ergeben haben, sondern weil eine weitere Aufarbeitung der Geschichte der Sammlung und ihrer Exponate grundsätzlich zu begrüßen wäre. Insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen seit März dieses Jahrs im Rahmen der Washingtoner Konferenz wäre weiterhin eine Überprüfung der Forschungsergebnisse von 2018 im Sinne einer Überprüfung der bisher gelb gekennzeichneten Werke und darüber hinaus eine Fortsetzung des Projektes wünschenswert. – 3 – 4. Plant / (Hat) die Stadtverwaltung eine Zusammenarbeit mit der Staatlichen Kunsthalle (durchgeführt)? Wenn ja: mit welchen Erkenntnissen? Wenn nein: warum nicht? Ein Austausch mit der Kunsthalle und der dortigen Provenienzforschung hat während der Projektlaufzeit stattgefunden. Nach Abschluss des Projekts hat es keine weitere Zusammenarbeit gegeben, da die personellen Ressourcen nicht mehr vorhanden waren. Im Rahmen einer Fortsetzung einer Provenienzforschungs an der SGK würde dieser Faden wieder aufgenommen werden. 5. Hat die Städtische Galerie ein Hausarchiv, welches allen Wissenschaftler*innen zugänglich gemacht werden kann? Wenn nein: warum nicht und ist geplant, ein solches einzurichten? Die SGK verfügt über ein hausinternes Archiv, das abhängig von der Anfrage für Wissenschaftler*innen im Rahmen der personellen Ressourcen zugänglich gemacht werden kann. Mit der 2023 eingerichteten Hubbuch-Forschungsstätte bestehen grundsätzlich räumliche Voraussetzungen für die Arbeit von externen Wissenschaftler*innen an der SGK. Eine professionelle Erschließung des Hausarchivs mit Online-Findmitteln oder ähnlichem existiert aktuell nicht und wäre wünschenswert. 6. Sieht die Stadtverwaltung Klärungsbedarf bezüglich der damaligen intensiven staatlichen bzw. städtischen Künstlerfürsorge bzw. der allgemeinen Künstlerförderung (Stichwort NSDAP-konforme Kunst)? Eine Aufarbeitung der städtischen Künstlerfürsorge und allgemeinen Künstlerförderung wäre im Hinblick auf die weitere Erschließung der Sammlungsgeschichte wünschenswert. Im Hinblick auf die Provenienzforschung sieht die SGK hier jedoch keinen weiteren Klärungsbedarf.

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städti- schen Galerie Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/0388 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2024