Baumfällmaßnahmen Wachhausstraße/Fiduciastraße

Vorlage: 2024/0381
Art: Antrag
Datum: 08.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2024

    TOP: 2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - Antrag Baumfällmaßnahmen Wachhausstraße/Fiduciastraße
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0381 Eingang: 05.04.2024 Baumfällmaßnahmen Wachhausstraße/Fiduciastraße SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 08.05.2024 2 Ö Beratung Antrag Die Verwaltung berichtet über die Gründe der massiven Baumfällungen im Bereich Fiduciastraße/Wachhausstraße und erklärt, wie das Holz verarbeitet wird, wo und in welchem Umfang der gefällte Bestand ersetzt wird und wie die nun entstandene Lärmschutzproblematik in diesem Bereich gelöst wird. Begründung Unsere Fraktion wurde von verschiedenen Anwohnern angesprochen und um Aufklärung zu folgendem Sachverhalt gebeten: In dem Gebiet um die Fiduciastraße/Wachhausstraße wurden massiv Bäume reduziert, darunter fast ausschließlich Altbaumbestände mit großem Durchmesser. Es bleibt nun nur noch ein kleiner, lichter Baumbestand zurück. Die fehlenden Bäume hatten nach unseren Wahrnehmungen einen erheblichen Einfluss auf den Lärmschutz für das Gebiet, da sie eine extrem hohe Dichte aufwiesen. Dies betrifft in erster Linie den vom Autobahnausfahrtbereich Karlsruhe-Mitte und von der achtspurigen Autobahn selbst ausgehenden Verkehrslärm. Im dichtbesiedelten Gebiet dahinter ist dies deutlich wahrzunehmen und wird als Verschlechterung der Lebensqualität dort empfunden. Zudem fehlt plötzlich jeder Sichtschutz auf das benachbarte Gewerbegebiet. unterzeichnet von: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach Zahide Yesil

  • TOP 2 - Stellungnahme Baumfällmaßnahmen Wachhausstraße/Fiduciastraße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0381 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Baumfällmaßnahmen Wachhausstraße/Fiduciastraße SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 08.05.2024 2 Ö Beratung Kurzfassung Auf Grund der gravierenden Einschränkungen in der Standsicherheit der Eschen - erste Bäume waren bereits umgefallen - mussten die Bäume zeitnah entsprechend der Verkehrssicherungsplicht entfernt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Klimawandel ist in Karlsruhe längst angekommen und zeigt sich durch im Mittel höhere Temperaturen mit vermehrten Hitze- und Sommertagen. Die Niederschläge zeigen sowohl im Jahresmittel als auch für die Vegetationsperiode insbesondere in den jüngeren Dekaden eine Abnahme, welche zu großer Trockenheit während der Vegetationsperiode in der Region seit 2018 beigetragen hat. Der Wald und die Stadtbäume zeigen vermehrt Trockenstress und fallen aus. Karlsruhe zählt, in der Rheinebene gelegen, hinsichtlich der Klimawandelfolgen zu den vulnerabelsten Regionen Deutschlands. Sprunghaft angestiegen ist die Zahl der kranken Bäume seit dem Extremwetterjahr 2018. In den vergangenen Jahren hat der Klimawandel von 2018 bis 2020 zu drei aufeinanderfolgenden Sommern geführt, die von extremer Hitze und Trockenheit geprägt waren. Der statistisch betrachtet "normale" Sommer 2021 hat kaum Entlastung gebracht. Dies hat sich sehr negativ auf den Zustand der Bäume ausgewirkt. Die in Karlsruhe heimische Baumart Esche leidet schon deutlich länger unter dem sogenannten Eschentriebsterben, auch als Eschenwelke bezeichnet. Es wird verursacht durch den erstmals 2002 in Deutschland nachgewiesenen, aus Ostasien eingeschleppten Pilz mit dem Namen „Falsches weißes Stengelbecherchen“ (lateinisch „Hymenoscyphus fraxineus“). Mittlerweile sind nahezu alle Eschen in allen Altersstadien von dem Pilz befallen. Die nur wenige Millimeter großen Fruchtkörper entwickeln sich auf den Blattstielen abgefallener Blätter. Der Krankheitsverlauf bis zum Absterben des Baumes ist je nach Alter unterschiedlich, tendenziell sterben alte Eschen langsamer ab als junge Bäume. Ein Verfahren zur Bekämpfung des Eschentriebsterbens gibt es nicht, die weitere Ausbreitung lässt sich deshalb nicht verhindern. Als Folge der Erkrankung besiedeln zahlreiche andere Schadorganismen den Baum und das Holz. Beispiele sind der Hallimasch-Pilz und der Eschenbastkäfer. Er ist ein Borkenkäfer, dessen Larven sich unter der Rinde entwickeln und typische Fraßbilder hinterlassen. In der Folge sterben die Haltewurzeln des Baumes in kurzer Zeit ab. In großem Umfang sind auch im vergangenen Jahr Eschen im Bereich Fiduciastraße/Wachhausstraße abgestorben. Einige Eschen sind umgekippt, weil die abgefaulten Wurzeln keinen Halt mehr boten. Auf Grundlage der deliktischen Haftung (vgl. § 823 Abs. 1 BGB) trifft jeden Eigentümer einer Sache die sog. Verkehrssicherungspflicht. Danach ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art, etwa durch Verkehrseröffnung – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Sofern Bäume nicht mehr hinreichend stand- bzw. bruchsicher sind und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass Äste oder ganze Bäume unvermutet auf die Straße etc. stürzen, geht von ihnen eine Gefahr aus. Der Verkehrssicherungspflichtige hat dafür Sorge zu tragen, dass Besucher*innen nicht durch abbrechende Äste und umstürzende Bäume geschädigt werden. Die Überwachung der Bestandesränder erstreckt sich auf eine Tiefe von einer Baumlänge. Auf Grund der gravierenden Einschränkungen in der Standsicherheit, erste Bäume waren bereits umgefallen, mussten die Bäume zeitnah entsprechend der Verkehrssicherungsplicht entfernt werden. Das Holz wurde abhängig von der Holzqualität als Stamm- und Industrieholz verkauft. Der überwiegende Teil wurde auf Grund der schlechten, durch die starke Stammfäule beeinflussten, Holzqualität als Industrieholz sortiert. Das Industrieholz wird überwiegend mechanisch zerkleinert und findet seine Verwendung in der regionalen Spanplattenproduktion. Da es sich im fraglichen Bereich um einen Waldsaum handelt, ist davon auszugehen, dass sich durch Naturverjüngung der Saum wieder schließt. Das Aufkommen von Sämlingen ist bereits vor Ort erkennbar. Das Forstamt prüft, ob es lichte Stellen gibt, in denen einzelne Pflanzen (Forstware) ggf. – 3 – nachgepflanzt werden können. Aufgrund des Schatten- und Wurzeldrucks sind die Möglichkeiten von Nachpflanzungen jedoch begrenzt.