Kommunales Integrationsmanagement in der Anschlussunterbringung und Reduzierung des LEA-Privilegs

Vorlage: 2024/0378
Art: Informationsvorlage
Datum: 05.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.07.2024

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Infovorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0378 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Kommunales Integrationsmanagement in der Anschlussunterbringung und Reduzierung des LEA-Privilegs Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Integrationsausschuss 04.07.2024 ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Stand im kommunalen Integrationsmanagement und der geplanten Reduzierung des LEA-Privilegs. Die Änderungen in den Fördervorschriften des Landes und die Aufstockung der Mittel im Bereich der „Soforthilfe Ukraine“ haben Auswirkungen auf das Integrationsmanagement als kommunale Pflichtaufgabe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ausgangslage, finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen Durch § 24 Aufenthaltsgesetz ist die Stadt Karlsruhe aufnehmende Kommune im Rahmen der Anschlussunterbringung für Geflüchtete aus der Ukraine geworden. Diese kommunale Pflichtaufgabe ohne Weisung der sozialen Beratung obliegt gem. § 18 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den unteren Aufnahmebehörden. Strukturen zur Beratung, Begleitung und Integration der Menschen werden seitdem mit ausreichenden Kapazitäten benötigt und im Büro für Integration kontinuierlich aufgebaut. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die das Integrationsmanagement (IM) umsetzen (s.u.). Das Land unterstützt seit 2017 die sozialarbeiterische Begleitung in der kommunalen Anschlussunterbringung als freiwillige Leistung über die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung des Integrationsmanagements in Baden-Württemberg 2023 (VwV IM). Die Stadt Karlsruhe hat bislang nur in kleinem Umfang davon profitiert, da die Stadt durch ein hundertprozentiges LEA-Privileg bislang weitestgehend von der Aufnahme Geflüchteter in die Anschlussunterbringung befreit war. Mit der „Soforthilfe Ukraine“ hat das Land seit Mitte 2022 das Integrationsmanagement in der Anschlussunterbringung temporär aufgestockt. Im ersten Förderaufruf orientierte sich die zugewiesene Summe an der Einwohnerzahl. Karlsruhe erhielt so rund 220.000 Euro als Landeszuschuss. Der Zuschuss wurde an die Caritas weitergereicht, die zum 01.10.2022 mit der Besetzung von 3,0 Vollzeitstellen begann. Die Förderdauer belief sich auf 12 Monate. Zusammen mit dem bestehenden Integrationsmanagement waren so 4,0 VzÄ Integrationsmanagement besetzt, denn seit 2018 gibt es eine 100 % VzÄ Integrationsmanagement, finanziert durch das Land über die VwV Integrationsmanagement mit städtischer Kofinanzierung. Im August 2023 verkündete das Land die Verlängerung und Aufstockung der „Soforthilfe Ukraine“. Karlsruhe kann hier 2024 und 2025 je 1.356.000 Euro abrufen. Neben dem Integrationsmanagement können die Mittel auch für so genannte Welcome Integrationsmanager und niedrigschwellige psychosoziale Angebote in der Anschlussunterbringung verwendet werden. Mit der Zusage der Landesgelder wurden außerdem die o.g. drei Integrationsmanagement-Stellen um weitere 24 Monate verlängert. Der Zuständigkeitsbereich des Integrationsmanagements sowie die Bedingungen für die freiwilligen Zuwendungen des Landes an die Kommunen sind im Rahmen des Pakts für Integration klar definiert. Ebenso klar definiert ist die Zielgruppe des Integrationsmanagements: Als Personen in der Anschlussunterbringung zählen Geflüchtete nach §§ 17, 18 FlüAG sowie Vertriebene aus der Ukraine, die bereits länger als sechs Monate in Karlsruhe kommunal untergebracht oder die direkt in eine private Unterkunft eingezogen sind. Relevant ist stets der Bezug staatlicher Leistungen nach AsylbLG oder SGB, hier vor allem nach SGB II (Bürgergeld). Neben dem Integrationsmanagement ermöglicht die Soforthilfe Ukraine auch die bis Ende 2025 befristete Einrichtung niedrigschwelliger Angebote, das sogenannte Welcome-IM (WIM) und niedrigschwellige psychosoziale Angebote (PSA). WIM ist ein niedrigschwelliges Angebot, das das professionelle IM ergänzt (z.B. Begleitung bei Behördengängen), jedoch keine professionellen Beratungsstrukturen ersetzt. Ebenso verhält es sich mit den PSA. Aktueller Stand Umsetzung IM, WIM und PSA Wie in Vorlage 2023/1079 ausführlich dargelegt, hat sich die Stadt für die Jahre 2024 und 2025 für die vollumfängliche Umsetzung des IM durch Träger der freien Wohlfahrtspflege entschieden. WIM und PSA werden flankierend bei Vereinen und Initiativen angesiedelt, die seit 2022 bereits in intensivem Kontakt mit Ukrainer:innen sind. – 3 – Die Stadt Karlsruhe als Zuwendungsempfängerin muss dafür Sorge tragen, dass sich alle aus der VwV IM und den Zuwendungsbescheiden ergebenden Pflichten von den Letztempfängern erfüllt werden. Dafür hat die Stadtverwaltung vor Weitergabe des IM an Träger der freien Wohlfahrtspflege Kriterien entwickelt, die die Kriterien des Landes um Inhalte der konkreten Umsetzung vor Ort in Karlsruhe ergänzen. Um eine transparente, objektive und rechtssichere Weitergabe der o.g. Landesmittel an Träger und Vereine zu gewährleisten, hat das Büro für Integration im Januar 2024 ein umfangreiches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Bestandteil war auch eine Infoveranstaltung, bei der das Büro für Integration 16 Träger und Einrichtungen über die Rahmenbedingungen, umsetzungsrelevanten Kriterien des Landes und der Stadtverwaltung informiert hat. Mit Frist 15.02.2024 haben verschiedene Träger und Einrichtungen ihr Interesse für die Umsetzung des IM, des WIM und der PSA bekundet. In einem stadtinternen Auswahlgremium hat die Verwaltung nach o.g. Kriterien die Auswahl der Träger getroffen. Die in folgender Tabelle aufgeführten Träger und Einrichtungen erhielten am 01.03.2024 Zusagen für die Umsetzung der drei Aufgabenbereiche mit den genannten Stellenanteilen. Die Stadt geht in Vorleistung für die in der Tabelle genannten Zuwendungen. Die Rückerstattung erfolgt durch das Land, nach der Prüfung des von der Stadt eingereichten Verwendungsnachweises. Danach erfolgt eine Spitzabrechnung mit den Trägern. Die in der Tabelle genannten Stellen IM & WIM wurden mittlerweile besetzt, die Träger befinden sich in der Umsetzung. Das Büro für Integration koordiniert durch die vom Land geförderte koordinierende Stelle regelmäßige Austauschtreffen mit den beauftragten Trägern, um eine reibungslose Umsetzung bei den Trägern und einen guten Informationsfluss zwischen den Trägern und der Verwaltung sicherzustellen. Hierbei arbeiten die Träger des IM mit konkreten Trägern des WIM zusammen: Caritasverband Karlsruhe e.V., Flüchtlingshilfe Karlsruhe e.V., AWO Kreisverband, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V., Internationaler Bund, Deutsch-Ukrainischer Verein. Das Land hat für die Stellen des IM feste Förderhöchstsätze für Fortbildungs- und Personalkosten festgelegt. Diese belaufen sich auf 60.000 Euro für Hochschulabsolventen und 47.000 Euro für Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss. Die Abschlüsse sollten im Bereich Soziale Arbeit/Soziales zugeordnet werden können. Die genauen Maßgaben sind in der VwV Integrationsmanagement geregelt. Die Förderhöchstätze sind nicht kostendeckend und enthalten zudem keine Sachkosten. Eine kommunale Kofinanzierung für das Integrationsmanagement ist daher festgelegt und die Stadt übernimmt zusätzlich zu den vom Land freiwillig bereitgestellten Mitteln pro Jahr Sachkosten in Höhe von 10% des Landeszuschusses sowie eine Aufstockung der Personalkosten (Grundlage SuE 12 TvöD). Für das WIM und die PSA sind keine kommunalen Kofinanzierungen vorgesehen. In den folgenden Tabellen werden die für jede Maßnahmen geschätzten Kosten für 12 Monate dargestellt: – 4 – Tabelle 1: Übersicht Integrationsmanagement Summe Landeszuschuss Städtische Kofinanzierung Integrationsmanagement pro Jahr (Planungsstand März 2024) Träger Bewilligte Stellen Landeszuschuss pro Jahr Sachkosten pro Jahr (10% des Landeszuschuss) Aufstockung Personalkosten (Grundlage SuE 12 TVöD) Caritasverband Karlsruhe e.V. 6 360.000,00 € 36.000,00 € 48.600,00 € AWO Kreisverband Karlsruhe-Stadt e.V. 4 240.000,00 € 24.000,00 € 32.400,00 € Internationaler Bund Baden e.V. 2 120.000,00 € 12.000,00 € 16.200,00 € Gesamt 12 720.000,00 € 72.000,00 € 97.200,00 € Geplanter Mittelabruf pro Jahr 720.000,00 € Summe jährliche städtische Kofinanzierung 169.200,00 € Gesamtsumme 889.200,00 € Tabelle 2: Übersicht Welcome-Integrationsmanagement Träger Bewilligte Stellen Summe Landeszuschuss pro Jahr Flüchtlingshilfe Karlsruhe e.V. 3 141.000,00 € Freundeskreis Asyl e.V. 2 94.000,00 € Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe K.d.ö.R. 1,5 70.500,00 € Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. 2,5 117.500,00 € Gesamt 423.000,00 € Geplanter Mittelabruf pro Jahr 423.000,00 € – 5 – Tabelle 3: Übersicht niedrigschwellige psychosoziale Angebote Träger Landeszuschuss niedrigschwellig psychosoziale Angebote pro Jahr Freundeskreis Asyl e.V. 30.000,00 € Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe K.d.ö.R. 30.000,00 € The Justice Project e.V. 50.000,00 € Geplanter Mittelabruf pro Jahr 110.000,00 € Die Umsetzung der Angebote ist aktuell angelaufen. Die Stellen IM und WIM sind mit Ablauf Mai 2024 alle besetzt. Die PSA-Angebote sind bis Juni 2024 alle gestartet. Darüber hinaus hat die Stadt die Anschaffung und Wartung einer einheitlichen „Software as a Service“ (SAAS) sichergestellt, so dass die Träger einheitlich die vom Land geforderten Kennzahlen erheben und an die Verwaltung weiterleiten können und andererseits die Möglichkeit eingerichtet wird, zielgerichtete anonymisierte Datenabfragen zum Integrationsstand der Geflüchteten vornehmen zu können. Die Träger wurden zur Nutzung der SAAS verpflichtet. Die SAAS befindet sich aktuell im nationalen Ausschreibungsverfahren. Vorgesehen ist, sie den Trägern im Juli zur Verfügung stellen zu können. Zum aktuellen Stand geht die Verwaltung von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro sowie einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von ca. 6.000 Euro aus. Verwaltung des Integrationsmanagements Die Verwaltung und die Koordinierung des Integrationsmanagements sind im Büro für Integration angesiedelt. Das Land übernimmt über die Finanzierung der koordinierenden Stelle hinaus keine Verwaltungskosten für den Aufbau, die Umsetzung und die Steuerung des Integrationsmanagements in der kommunalen Verwaltung. Dies ist wie o.g. kommunale Pflichtaufgabe, mit der Karlsruhe aufgrund des LEA-Privilegs bislang nur in geringem Umfang betraut war. Der strukturelle Aufbau erfolgt daher seit Ende 2023 aus bestehendem Personal. Hierfür wurde eine kommissarische Projektstruktur im Büro für Integration mit einer Projektleitung (Arbeitsumfang 100%) und einer Verwaltungskraft (Arbeitsumfang 75%) eingerichtet sowie der Arbeitsschwerpunkt der Verwaltungsleitung des Büros für Integration temporär auf den Aufbau des IM gelegt. Andere Aufgaben mussten zurückgestellt werden. Mit Neufassung der VwV Integrationsmanagement von Juli 2023 ist bis 01.01.2025 eine koordinierende Stelle auf Ebene der Stadt- und Landkreise verpflichtend einzuführen. Der Stellenumfang soll mindestens 0,5 VZÄ betragen und wird vom Land jährlich mit 40.000 Euro gefördert. Die Stelle wurde mit einem Stellenumfang von 0,5 VZÄ, zunächst befristet bis Ende 2029, eingerichtet und zum 01.05.2024 besetzt. Die Stelle hat die strategisch-konzeptionelle Funktion, die Umsetzung des Integrationsmanagement im Stadtkreis zu koordinieren und die landeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Organisation von Vernetzungstreffen, die Koordination von Fortbildungsangeboten und die Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Trägern und Stadtverwaltung. – 6 – Integrationsmanagement ab 2025: Planungsrahmen des Landes Mit Rundschreiben des Städtetags von April 2024 hat das Land den Planungsrahmen ab 01.01.2025 mitgeteilt. Nach aktuellem Stand erhält die Stadt neben der Soforthilfe Ukraine 2024 und 2025 im Jahr 2025 180.000 Euro für die Umsetzung des IM. Der Planungsrahmen ist noch nicht final beschlossen und wird zum Jahresende in Verbindung mit der Neufassung der VwV IM verabschiedet. In Folge wird er jährlich neu festgelegt. Reduzierung des LEA-Privilegs Das Land hat einen großen Bedarf an zusätzlichen LEA-Kapazitäten und findet trotz intensiven Bemühungen nicht in ausreichender Anzahl Kommunen, die dazu bereit sind. Im Gegenteil, bestehende LEA-Standort-Kommunen, wie bspw. Ellwangen, stehen dem Weiterbetrieb skeptisch bis ablehnend gegenüber. Den Widerspruch, dass das Land die LEA-Kapazitäten erheblich ausweiten will und gleichzeitig den zukünftig betroffenen Kommunen das LEA-Privileg einschränkt, wurde von Seiten des Landes bisher nicht aufgelöst. Die Stadt Karlsruhe ist ein wichtiger LEA-Standort im Land und war lange Jahre der einzige LEA- Standort. Dies hat Auswirkungen, die bis heute wirken. Stadt und Stadtbevölkerung sind sich des LEA- Standorts bewusst und haben in der Vergangenheit bei hochdynamischen Entwicklungen zupackend und lösungsorientiert unterstützt. 2015 gab es zeitweise eine vierfache Überbelegung. In Karlsruhe ist auch die zuständige Verwaltung für Aufnahme und Ausweisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe verortet. Karlsruhe ist somit ein seit Jahrzehnten etablierter Standort, der dem Land Kontinuität, Flexibilität in der Umsetzung und Synergien durch räumliche Nähe und Kooperation ermöglicht. In diesem Sinne wurde 2020 gemeinsam mit dem Land eine langfristige Standortkonzeption erarbeitet. Diese sieht vier Standorte mit einem Aufbau der Regelkapazität um 1.650 Plätzen auf 2.650 vor. Diese mit dem Land abgestimmte Standortkonzeption liegt einem vollständigen LEA-Privileg zu Grunde. Unabhängig von der aktuellen vollumfänglichen Privilegierung ist Karlsruhe ein attraktiver Standort für Geflüchtete. Von 2015 bis 2023 stieg beispielsweise die Anzahl der Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und deutscher mit zusätzlich syrischer Staatsangehörigkeit von 337 auf 1.854 um das fünfeinhalbfache. Durch die geplanten Änderungen der Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO-FlüAG) wird das LEA-Privileg in der jetzigen Fassung fallen und Karlsruhe wird sich somit mittelfristig auf die regelmäßige Zuweisung von Asylbewerber*innen einstellen müssen. Dies wirkt sich u.a. auf die Dauer der Unterbringung in der vorläufigen Unterbringung aus, da sich diese, anders als bei Kontingentflüchtlingen und Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, individuell an der Entscheidung im Asylverfahren orientiert und bis zu 24 Monate betragen kann (§ 9 FlüAG BW). Ebenso verbleiben die Menschen dann auch überwiegend im Stadtgebiet und benötigen entsprechende Integrationsangebote. Konkrete Änderungen der Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO-FlüAG) Das Justizministerium überarbeitet aktuell die Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, kurz DVO-FlüAG, und hat den ersten Entwurf im März an die kommunalen Spitzenverbände weitergeleitet. Die Änderungen betreffen eine Überarbeitung der – 7 – Privilegien bei der Flüchtlingsaufnahme für die Standorte von Erstaufnahmeeinrichtungen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf entfällt das LEA-Privileg der Stadt Karlsruhe in der bisherigen Fassung von 100%. Künftig ist eine maximale Privilegierung der LEA-Standorte von 90% vorgesehen. Der Umfang der Privilegierung wird jährlich neu festgelegt. Im Entwurf der Änderungsverordnung ist außerdem vorgesehen, dass auch im Aufbau befindliche Kapazitäten und dauerhaft vorgehaltene und kurzfristig einsetzbare Notkapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung berücksichtigt werden können. Allerdings sind diese in den berechneten neuen Privilegierungsquoten, welche für die bestehenden Standorte seitens des Ministeriums vorgenommen wurde, aktuell nicht berücksichtigt worden. Für Karlsruhe werden dementsprechend in der Berechnung 1.009 Plätze als Grundlage angenommen, was zu einer Privilegierungsquote von 37% führen würde. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Notkapazitäten (795), die in der Praxis in der Regel vorgehalten werden, und dem in der Konzeption von 2020 festgehaltenen Aufbau der Gesamtkapazität auf 2.650 Plätze, kann sich die Berechnungsgrundlage noch erheblich ändern. Aus Sicht der Stadt sollte deshalb die Gesamtkapazität inklusive der vorgehaltenen Notkapazitäten als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Im Grundsatz gilt für das neue Modell: Je mehr Zugänge nach Baden-Württemberg erfolgen, desto geringer die Privilegierung für die Kreise. Somit ändern sich zwei wichtige Parameter: das Privileg wird reduziert, eventuell erheblich, und unterliegt Schwankungen. Neben der Privilegierung plant das Land zusätzliche Maßnahmen (Streetwork, Sicherheitskonzepte), um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten und die Folgen für die Standortkommunen gering zu halten. Nähere Information dazu liegen noch nicht vor. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (§ 8 DVO FlüAG). Wann die Verabschiedung erfolgen soll ist noch nicht bekannt.