Bauantrag Karl-Seckinger-Straße 6

Vorlage: 2024/0365
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2024

    TOP: 9.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0365 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Karl-Seckinger-Straße 6 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 9.2 Ö Entscheidung Neubau eines Wintergartens, Karl-Seckinger-Straße 6, Flurstück 10193 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 613 - Dausäcker II. §30 (1) Baugesetzbuch (BauGB): Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Anbau eines Wintergartens auf der vorhandenen Terrasse. Es ist eine Abweichung vom Bebauungsplan gemäß § 56 Absatz 2 Landesbauordnung Baden- Württemberg (LBO) beantragt. Die Abweichung wird deshalb beantragt, da der aus einer Stahl-Glas-Konstruktion bestehende Wintergarten das vorgeschriebene Baufenster überschreitet. Konkret bedeutet dies, dass auf dem 500 Quadratmeter großen Grundstück das zulässige Maß der baulichen Nutzung gemäß Festsetzung des Bebauungsplans 125 Quadratmeter betragen darf (Grundflächenzahl 0,25). Nach Realisierung des Bauvorhabens betrüge die bauliche Nutzung 138 Quadratmeter, was eine Überschreitung von 13 Quadratmetern beziehungsweise 10% der zulässigen Nutzung wäre. Die Baugrenze würde demnach um 12 Quadratmeter überschritten werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Aus Sicht der Ortsverwaltung widerspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Da es sich im vorliegenden Fall um keine noch hinnehmbare, geringfügige Überschreitung der Grundfläche handelt, ist der Antrag nach Auffassung der Ortsverwaltung abzulehnen. Angesichts der vorhandenen Bebauung würde mit Genehmigung des Bauantrags ein Präzedenzfall geschaffen werden, der als Grundlage für ähnliche, nicht dem Typus des Bebauungsgebietes entsprechende Vorhaben herangezogen werden könnte. Mit dem Bebauungsplan wurde intendiert, eine „Ausuferung und unkontrollierbare Ausweitung der Bebauung Grötzingen nach Süden zu vermeiden“ und „die landschaftliche Situation, insbesondere die Erhaltung der Kuppe und der Hohlwege“ zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung zu und lehnt den Bauantrag ab.