Gründung der „Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG“

Vorlage: 2024/0361
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.04.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0361 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtkämmerei Gründung der „Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 14 N Vorberatung Gemeinderat 14.05.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Gründung der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG (KFF) und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag. Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin die zur Umsetzung der Neugründung erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Einlage der Kommanditistin Stadt Karlsruhe in Höhe von 25.000 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eingesparte Mittel im Dezernat 4 3. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Grundstücke Hardeckstr. 3b, 5a, 5b und 9 sowie Birkenweg 5 und 7 (sogenanntes Hegele-Areal) von der Karlsruher Fächer GmbH Co. Stadtentwicklungs-KG auf die Karlsruher Fächer GmbH Co. Flächenentwicklungs-KG zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 25.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates 4 Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG, KFE – 2 – Erläuterungen Die Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) hat im Dezember 2023 die Grundstücke Hardeckstraße 3b, 5a, 5b und 9 sowie Birkenweg 5 und 7 in Karlsruhe (sog. Hegele- Areal) erworben. Zur Bewirtschaftung dieser Grundstücke ist die Gründung einer „Schwestergesellschaft“ in Form einer GmbH & Co.KG vorgesehen, bei der die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) wie bei der KFE die Rolle der Komplementärin übernimmt. Das Hegele-Areal unterscheidet sich in seiner Charakteristik und seinen Entwicklungszielen deutlich von anderen Projekten wie der Alten Tabakfabrik oder dem Alten Schlachthof. Während bei diesen Projekten der Substanzerhalt und die Nutzung im Vordergrund stehen, geht es beim Hegele-Areal um die Gebietsentwicklung. Eine eigene Gesellschaft ermöglicht es, die spezifischen Ziele und Anforderungen dieses Projektes zielgerichtet zu verfolgen. Bei den Gebäuden handelt es sich größtenteils um Lagerhallen. Die Gebäude befinden sich hauptsächlich in einem schlechten Zustand und weisen keine besondere Qualität auf. Die KFE geht aus heutiger Sicht davon aus, dass der überwiegende Teil der bestehenden Gebäude nicht erhalten werden kann. Dies bedeutet, dass die ca. 8 ha große Fläche nach einer möglichen Freimachung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit einer höheren Ausnutzung zugeführt werden kann, deren Grundlage dann auch ein Bebauungsplan sein kann, der sich im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Konversionsprojekten nicht auf denkmalgeschützte Gebäude beziehen muss. Eine eigenständige Gesellschaft bietet die Flexibilität, diesen Entwicklungsprozess effizient und zielgerichtet umzusetzen, ohne durch die Strukturen anderer Projekte eingeschränkt zu sein. Die Gebietsentwicklung des Hegele-Areals birgt spezifische Risiken, insbesondere hinsichtlich der Kosten und der finanziellen Verflechtungen. Durch die Gründung einer separaten Gesellschaft kann das Kostenrisiko getrennt von den anderen Stadtentwicklungsprojekten der KFE erfasst werden. Dies ermöglicht eine klarere Risikobewertung und -steuerung. Die KFG wird der neu zu gründenden Gesellschaft, wie auch der KFE, alle notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Da die KFG als Komplementärin fungiert, ist keine gesonderte Geschäftsführung erforderlich. Diese wird wie bei der KFE von der KFG wahrgenommen. Die Personenidentität sowohl in der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat gewährleistet Kontinuität und eine einheitliche Ausrichtung der Geschäftsstrategie. Die Aufsichtsratssitzungen werden formal um eine Sitzung erweitert, was jedoch keinen zeitlichen Mehraufwand bedeutet, da die thematischen Befassungen ansonsten im Aufsichtsrat der KFE erforderlich wären. Der neue Aufsichtsrat wird in der nächsten Amtsperiode des Gemeinderates bestellt. Auch innerhalb der Fächer GmbH ist der administrative Mehraufwand gering, da ohnehin kostenstellenbezogen gebucht wird. Die Finanzverantwortung und das Kostenrisiko liegen jedoch zukünftig ausschließlich bei der neuen Gesellschaft. Nach Gründung der Gesellschaft soll das Hegele-Areal mit der zugehörigen Finanzierung (Kapitaleinlage) in einem zweiten Schritt auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Grunderwerbsteuer wird dabei nicht erneut ausgelöst. Insgesamt bietet die Gründung einer neuen Gesellschaft die Möglichkeit, die spezifischen Anforderungen und Ziele des Hegele-Areals effektiv zu verfolgen, Risiken zu managen, die Verwaltung effizient zu gestalten und Kontinuität zu gewährleisten, Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Gesellschaft wird analog zum gesetzlichen Mindeststammkapital einer GmbH mit einer Einlage von 25.000 Euro ausgestattet. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eingesparte Mittel im Dezernat 4. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Gründung der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG (KFF) und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag. Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin die zur Umsetzung der Neugründung erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Einlage der Kommanditistin Stadt Karlsruhe in Höhe von 25.000 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eingesparte Mittel im Dezernat 4 3. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Grundstücke Hardeckstr. 3b, 5a, 5b und 9 sowie Birkenweg 5 und 7 (sogenanntes Hegele-Areal) von der Karlsruher Fächer GmbH Co. Stadtentwicklungs-KG auf die Karlsruher Fächer GmbH Co. Flächenentwicklungs-KG zu.

  • ÜPL Neugründung KFF
    Extrahierter Text

    Seite 1 von 1 Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei | Rathaus am Marktplatz | 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-2044 | Fax: 0721 133-2009 | E-Mail: stk@karlsruhe.de Handzeichen /Datum Vorlagen an: Verteiler: B-Vermerk StK An Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei über Dezernat 1 Dezernat 4Dezernat 3Dezernat 2Dezernat 5Dezernat 6 HaushaltsjahrFür: apl./üpl. VEMehraufwendungen/- auszahlungen E-MailSachbearbeiter/in: Fax:Telefon: Dienststelle: Empfänger (ÜPLA/APL/ED)Sender (Deckung Mehreinnahmen - ME oder Sperre - SP) Begründung des Sachverhalts (Bei Bedarf bitte Zusatzblatt beifügen.) Unterschrift der Amtsleitung Datum Achtung! Nach Unterschriften zurück an die Stk-Abt.0400 Ortsvorsteher/in Stadtkämmerei Dezernat 4 Gemeinderat Offenlage Formblatt Sitzung: öffentlich Hauptausschuss nicht öffentlich Vorberatung im: Sitzungsdienst Interne Nr. Version Erfasst (Hz. Datum) Stk-THH 2000 Stk-Abt. 0100 RPA Stk-Abt. 0500 Stk-Abt. 0400 Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ÜPL APL ED PlankontoBetrag € Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ME SP PlankontoBetrag € petra.petermann@stk.karlsruhe.dePetra Petermann R - 2025 Stadtkämmerei siehe Beschlussvorlage Hauptausschuss 1.200.61.20.01.09 12.04.2024 _______________ _________ 1.200.54.70.01.0743000000 7.200012.730.019 APL 7843000025.000 Stammkapital der „Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG“

  • Abstimmungsergebnis TOP 7
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Gründung der „Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenent- wicklungs-KG“ Vorlage: 2024/0361 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Gründung der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Flächenentwicklungs-KG (KFF) und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag. Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin die zur Umsetzung der Neugründung erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Einlage der Kommanditistin Stadt Karlsruhe in Höhe von 25.000 Euro. Die Deckung der überplan- mäßigen Ausgabe erfolgt über eingesparte Mittel im Dezernat 4 3. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Grundstücke Hardeckstr. 3b, 5a, 5b und 9 sowie Birkenweg 5 und 7 (sogenanntes Hegele-Areal) von der Karlsruher Fächer GmbH Co. Stadtentwicklungs-KG auf die Karlsruher Fächer GmbH Co. Flächenent- wicklungs-KG zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (46 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 7. Mai 2024: Da sehe ich auch keine Wortmeldungen, und wir können auch gleich abstimmen, und zwar ab jetzt. Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29.05.2024