Ergänzungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg in Sachen Integriertes Rheinprogramm – Hochwasser-Rückhalteraum Bellenkopf / Rappenwört; Verlagerung Forststützpunkt Rappenwört

Vorlage: 2024/0355
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Forstamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Ergänzungsvereinbarung Forststützpunkt
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0355 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FA Ergänzungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Land Baden- Württemberg in Sachen Integriertes Rheinprogramm – Hochwasser-Rückhalteraum Bellenkopf / Rappenwört; Verlagerung des Forststützpunktes Rappenwört Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 17 N Vorberatung Gemeinderat 14.05.2024 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Für den Hochwasserschutz am Rhein plant das Land Baden-Württemberg den Hochwasserpolder Bellenkopf/Rappenwört. Hierfür wurde 2021 eine Vereinbarung der Stadt Karlsruhe mit dem Land Baden- Württemberg geschlossen, in der grundsätzliche Regelungen getroffen wurden. Bestimmte Sachverhalte müssen jedoch noch konkretisiert und in gesonderten Vereinbarungen geregelt werden. Für die Verlagerung des Forststützpunktes haben sich neue Aspekte ergeben. Das Land Baden-Württemberg möchte an der Hermann-Schneider-Allee ein Informationszentrum errichten. Das Gebäude soll nach Fertigstellung des Polders nicht abgerissen werden, sondern als Forststützpunkt weiter genutzt werden. Im Gegenzug zur ursprünglichen Planung wird dementsprechend auf einen Neubau im Waidweg verzichtet. In der Übergangsphase zwischen Abriss des aktuellen Stützpunktes, der im Überflutungsbereich liegt, und der Nachnutzung werden Container für den Forststützpunkt neben dem Informationszentrum des Landes vom Land zur Verfügung gestellt. Der vorliegende Vertragsentwurf regelt diesen Sachverhalt zwischen dem Land Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbed./Folgekosten: s. Erläuterungen Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Programm des Landes Baden-Württemberg, das Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein mit der Renaturierung der Auenlandschaft verbindet (integriert). Im Zuge dieses Programmes sollen 13 Hochwasserrückhalteräume in Baden-Württemberg geschaffen werden. Einer dieser 13 Hochwasserrückhalteräume ist der geplante Polder Bellenkopf/Rappenwört, der teilweise auf Karlsruher Gemarkung errichtet werden soll. Im Zuge der Planung haben das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe im Jahr 2021 eine Vereinbarung über den Bau und den Betrieb des Rückhalteraums abgeschlossen (im Gemeinderat am 22.12.2020, Beschlussvorlage Nr. 2020/1297). Diese Vereinbarung sieht noch vor, dass der Forststützpunkt am Standort Waidweg Ecke Reinhart-Kutterer-Weg auf Kosten des Landes neu errichtet wird, da der bisherige Standort in der Nähe der Wendeschleife der Straßenbahn aufgrund der Polderplanung und des damit verbundenen Überflutungsbereichs nicht beibehalten werden kann. Für die Verlagerung des Forststützpunktes haben sich neue Aspekte ergeben. Das Land Baden- Württemberg möchte an der Hermann-Schneider-Allee auf einem städtischen Grundstück ein Informationszentrum für die Bürgerschaft errichten, siehe Lageplan, Anlage 1 zur Vereinbarung. In dieser zentralen Anlaufstelle im südlichen Bereich des Flurstücks 16869/0 soll über den Polder, die Bauzeit und die Auswirkungen informiert werden. Das Grundstück hat eine gute verkehrliche Anbindung (sowohl durch Rad- bzw. Auto-Individualverkehr als auch durch den ÖPNV), sodass es Bürgerinnen und Bürgern einfach ermöglicht wird, sich zu informieren. Das Gebäude soll nach Fertigstellung des Polders nicht abgerissen werden, sondern als Stützpunkt des städtischen Forstbetriebes weiter genutzt werden. Hierzu wird das Land auf eigene Kosten das Informationszentrum zu einem Forststützpunkt umbauen, der dem bestehenden Forststützpunkt „Rappenwört“ in bisheriger Größe und Funktion entsprechend dem zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden technischen und, baurechtlichen Standards (z.B. Brandschutz) sowie dem abgestimmten Raumprogramm (s. Anlage 2 zur Vereinbarung) entspricht. Entstehen bei der Umsetzung städtischer Standards zum Zeitpunkt des Umbaus Mehrkosten im Vergleich zu den vorgenannten technischen und baurechtlichen Standards, sind diese Mehrkosten von der Stadt zu übernehmen. Diese Mehrkosten, die aus einer notwendigen technischen Ausstattung resultieren, wie zum Beispiel eine pflegeleichte Pflasterung der Hof- und Stellfläche (Mehrkosten zur aktuellen Schotterung) und einem Waschplatz mit Ölabscheider für Forstmaschinen, und beim alten veralteten Stützpunkt noch nicht vorhanden waren, würden allerdings auch am ursprünglich geplanten Standort am Waidweg für die Stadt entstehen. Durch den Wechsel des Standortes vom Waidweg hin zur Nachnutzung des Informationszentrums entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Kosten. In der Zwischenphase zwischen Abriss des bisherigen Forstzentrums in der Nähe der Wendeschleife in Rappenwört und der Nachnutzung des Informationszentrums soll es provisorische Räume für den Forststützpunkt neben dem Informationszentrum des Landes geben. Hierfür werden auf Kosten des Landes Container aufgestellt, die die vollständige Aufrechterhaltung des Forstbetriebes sicherstellen sollen. Die Maschinenunterstände und Lagerflächen werden bereits mit dem Abschluss des Baus des Informationszentrums dem Forstbetrieb zur Verfügung gestellt. Der vorliegende Entwurf zur Vereinbarung (s. Anlage) regelt diesen Sachverhalt zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe. Die jetzt vorgesehene Lösung ist sowohl aus Sicht der Stadt als auch aus Sicht des Landes Baden- Württemberg vorteilhaft. Es müssen nicht zwei Gebäude gebaut werden, eines als Forststützpunkt und eines als Informationszentrum, es ist damit ressourcenschonender. Die Lage in der Hermann- Schneider-Allee ist außerdem aus Sicht des Forstamtes günstiger als die ursprünglich vorgesehene – 3 – Lage im Waidweg, da sie etwas näher zu den im Distrikt Rappenwört anfallenden Arbeiten ist. Die Nachteile, die durch das Provisorium in der Übergangszeit zwischen Abriss des alten Stützpunktes und der Nachnutzung des Informationszentrums entstehen, halten sich nach derzeitiger Einschätzung in Grenzen. Die betroffenen Mitarbeitenden des Forstamtes haben dieser Lösung zugestimmt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Im Vergleich zur ursprünglichen Planung des Stützpunktes am Waidweg entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren zusätzlichen Kosten. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird den Stützpunkt nach Übergabe durch das Land übernehmen. Die zusätzlichen Maßnahmen (siehe oben), die dem aktuellen Stand der Technik und den stätischen Standards entsprechen und am bisherigen Standort nicht mehr umgesetzt wurden, da eine Verlagerung schon seit vielen Jahren absehbar war, werden aus dem Budget von HGW übernommen. Finanzielle Auswirkungen in der Übersicht (Bruttobeträge): Laufende Kosten • aktuell (Strom, Wasser, Schornsteinreinigung) 4.500,- € / Jahr (FA) • aktuell (Gebäudeunterhaltung; -reinigung) 9.500,- € / Jahr (HGW) • Containerlösung (Kosten geschätzt) 4.500,- € / Jahr (FA) • Containerlösung (Reinigung; geschätzt) 5.000,- € / Jahr (HGW) • Containerlösung ohne Unterhaltungskosten (Mietobjekt); Mietkosten trägt Land Mehrkosten Baumaßnahmen (Stand November 2023): • Pflasterung Hof- und Stellfläche 23.000,- € (HGW) • Waschplatz mit Öl- und Benzinabscheider 25.000,- € (HGW) • Fakultative zusätzliche Anforderungen: ▪ Leistungsreserve Hausanaschluss ▪ PV-Anlage ▪ etc. ▪ monetär aktuell nicht bezifferbar • Kostendeckelung zusätzliche Maßnahmen 300.000,- € (HGW) Folgekosten ab Übernahme durch HGW (ca. 2032) 33.200,- € / Jahr (HGW) – 4 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss: Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung (gemäß Anlage) zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe über den Forststützpunkt Rappenwört sowie der Verlagerung in die Hermann- Schneider-Allee anstelle des Waidwegs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind.

  • Anhang Zusatzvereinbarung Forststützpunkt
    Extrahierter Text

    1 Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Karl-Friedrich-Str. 10, 76124 Karlsruhe – nachfolgend „Stadt" genannt – und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Frau Regierungspräsidentin Felder, 76247 Karlsruhe – nachfolgend „Land" genannt – hinsichtlich des Forststützpunktes „Rappenwört“. Präambel Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms wird derzeit begonnen, den Rückhal- teraum Bellenkopf/Rappenwört zu realisieren; das Vorhaben wurde am 23. Dezember 2020 durch das Landratsamt Karlsruhe planfestgestellt. Die Stadt Karlsruhe ist von zahlreichen Maßnahmen des Baus und Betriebes des Rückhalteraums betroffen. Zur Regelung der durch das Vorhaben aufgeworfenen Fragen haben die Stadt Karls- ruhe und das Land eine Vereinbarung geschlossen, die am 10. Juni 2021 notariell beurkundet wurde (UR-Nr. 896/2021 U des Notars Dr. Philipp Ungan mit Amtssitz in Karlsruhe). Die Vereinbarung regelt unter A III § 1 grundlegende Fragen zum Ersatzbau des Forststützpunktes „Rappenwört“, Einzelheiten sollen jedoch in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden. Im Zuge der Ausführungsplanung und der Umsetzung der Vorgaben des Planfeststellungsbe- schlusses hat sich gezeigt, dass einerseits Anpassungen an den bisher getroffenen Regelungen in der Vereinbarung vom 10. Juni 2021, andererseits Konkretisierungen dieser Regelungen sinnvoll sind. 2 So wird dem Land durch den Planfeststellungsbeschluss aufgegeben, „eine angemessene und geeignete Information der betroffenen Bürgerschaft über den Bauablauf, die Bauzeit und die da- mit in Zusammenhang stehenden zu erwartenden Beeinträchtigungen“ zu gewährleisten (Neben- bestimmung X3.2) und „Anlaufstellen, welche sich der Anliegen der Bevölkerung annehmen („Bürgersprechstunde“), mit Sprechzeiten einzurichten und zu betreiben“ (Nebenbestimmung X3.1). In Anbetracht der Betroffenheit des Naherholungsgebietes „Rheinpark Rappenwört“ durch die Maßnahmen im Rheinpark mit dem Rheinstrandbad, entlang der Hermann-Schneider-Allee und der nahegelegenen Kleingartenanlagen bzw. des Gartenhausgebietes Fritschlach soll eine zentrale Anlaufstelle an der Hermann-Schneider-Allee im südlichen Bereich des Flurstücks 16869/0 (Ge- markung Karlsruhe, Flur 0) entstehen. Hier ist eine gute verkehrliche Anbindung gewährleistet (sowohl durch Rad- bzw. Auto-Individualverkehr als auch durch den ÖPNV), sodass es Bürgerinnen und Bürgern einfach ermöglicht wird, sich zu informieren bzw. ihre Betroffenheit durch Maßnah- men des Polders zu schildern. Die Anlaufstelle soll sowohl über das Integrierte Rheinprogramm, den Polder Bellenkopf/Rappenwört als Teil des IRP als auch über die aktuellen Baumaßnahmen informieren. Auch soll sie der Bürgerschaft ermöglichen, Ihre Anliegen beim Land vorzutragen und zu erläutern. Mit Blick auf die relativ lange Bauzeit wird seitens des Landes eine Containerlösung für weniger sinnvoll erachtet und eine Umsetzung des „Informationszentrums“ in Holzständerbauweise favo- risiert. Im Sinne einer möglichst nachhaltigen Lösung wurde die Stadt Karlsruhe um eine Einschätzung gebeten, ob eine Nachnutzung des Informationszentrums durch städtische Ämter oder Einrich- tungen für möglich erachtet wird. Dabei stand vor allem der Stützpunkt Forstverwaltung Rappen- wört („Forststützpunkt“) im Mittelpunkt, der im Zuge des Baus des Rückhalteraums seinen aktu- ellen Standort östlich des Straßenbahnwendekreises aufgeben muss und rückgebaut werden soll. Die Vereinbarung regelt, dass „der bestehende Forststützpunkt Karlsruhe-Rappenwört [...] abge- rissen und außerhalb des Rückhalteraums am Standort Waidweg Ecke Reinhart-Kutterer-Weg (Flst. 16869) neu errichtet [wird]“. Damit nimmt die Vereinbarung Abstimmungen zwischen Stadt und Land aus dem Jahr 2008 in Bezug auf die Variantenentscheidung zum Rheinpark Rappenwört (Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2008) auf, in denen seitens der Stadt eine Verlagerung des Forststützpunktes auf ein Grundstück am Waidweg favorisiert wurde. Zwischenzeitlich wurde seitens des Forstamtes der Stadt Karlsruhe der Standort Waidweg Ecke Reinhart-Kutterer-Weg (Flst. 16869) als weniger optimal für die vor allem im Bereich des Distrikt Rappenwört anfallenden Arbeiten erachtet und eine näher am ursprünglichen Standort des Forst- stützpunktes gelegene Lösung favorisiert. Entsprechend könnte durch eine Nachnutzung des Informationszentrums als Forststützpunkt durch das Forstamt der Stadt einerseits eine höhere Nachhaltigkeit erzielt werden (keine tempo- räre Lösung des Informationszentrums mit Rückbau, kein „zweites“ Gebäude), andererseits eine den betrieblichen Belangen des Forstes besser entsprechende Lösung gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes vereinbart: 3 § 1 Forststützpunkt 1) Der bestehende Forststützpunkt Karlsruhe-Rappenwört wird durch das Land auf seine Kosten ab- gerissen, sobald der Bereich des bestehenden Forststützpunktes auf Flurstück 19529/0 (Gemar- kung Karlsruhe, Flur 0) im Zuge der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden muss und die Übergangsmöglichkeiten beim Informationszentrum an der Hermann-Schneider-Allee (vgl. Abs. 10) bezugsfertig sind. Die Stadt Karlsruhe wird durch das Land über den Zeitpunkt des Ab- risses rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vorher informiert. Forstbetriebliche jahreszeitliche Arbeits- schwerpunkte werden bei der Terminwahl - soweit möglich - berücksichtigt. 2) Auf dem Flurstück 16869 (Gemarkung Karlsruhe, Flur 0) außerhalb des Rückhalteraums an der Hermann-Schneider-Allee errichtet das Land auf seine Kosten ein Informationszentrum, das für die Dauer der Baumaßnahmen des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört durch das Land un- entgeltlich genutzt wird (vgl. Lageplan vom 05.03.2024 als Anlage 1). Gemäß Vereinbarung über den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Bellenkopf-Rappenwört zahlt das Land gemäß A II § 7 i.V.m. A I § 4 eine Entschädigung für die Nutzung des Geländes für das Informationszentrum entsprechend der ortsüblichen Pacht für landwirtschaftlich genutztes Grünland. Details werden gesondert vereinbart. 3) Die Stadt ermächtigt das Land, alle nötigen Anträge zur Errichtung des Gebäudes, aller erforder- lichen Nebengebäude sowie der örtlichen Erschließung (Straßen, Leitungen, Zuwegungen, Freiflä- chen usw.) einzureichen und gestattet hiermit ausdrücklich dem Land die Errichtung des Informa- tionszentrums auf ihrem Grundstück. 4) Bis zur Übergabe des Gebäudes an die Stadt zur Nutzung als Forststützpunkt gehen alle Repara- turen, Nebenkosten etc. zu Lasten des Landes. 5) Das Land übernimmt alle erforderlichen Steuern und Gebühren bis zur Übergabe des Gebäudes an die Stadt zur Nutzung als Forststützpunkt. 6) Nach Abschluss der Baumaßnahmen des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört wird das Land auf eigene Kosten das Informationszentrum zu einem Forststützpunkt umbauen, der dem beste- henden Forststützpunkt „Rappenwört“ in bisheriger Größe und Funktion entsprechend dem zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden technischen und, baurechtlichen Standards (z.B. Brandschutz) sowie dem abgestimmten Raumprogramm (s. Anlage 2) entspricht. Entstehen bei der Umsetzung städtischer Standards zum Zeitpunkt des Umbaus Mehrkosten im Vergleich zu den vorgenannten technischen und baurechtlichen Standards, sind diese Mehrkosten von der Stadt zu übernehmen. 7) Entsprechend Abs. 6 werden alle Gebäudeteile des Informationszentrums, die nicht einer Nach- nutzung durch den Forst zugeführt werden sollen, auf Kosten des Landes rückgebaut. 4 8) Sofern die Stadt Gebäudeteile des Informationszentrums übernehmen will, die gemäß Abs. 7 ei- gentlich rückzubauen sind, wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Die Stadt hat die für und aus der Übernahme entstehenden Kosten zu tragen. 9) Nördlich angrenzend an das Informationszentrum werden auf Kosten des Landes im Zuge der baulichen Umsetzung des Informationszentrums Parkplätze/Maschinenunterstände sowie Lager- möglichkeiten für den Forststützpunkt entsprechend Anlage 2 errichtet, die nach Fertigstellung (vor dem Abriss des Stützpunktes) vom Forstamt der Stadt unentgeltlich genutzt werden können. 10) Östlich angrenzend an die in Absatz 9 genannten Maschinenunterstände werden zeitlich parallel zur Errichtung des Informationszentrums Container aufgestellt, die als Stützpunkt für Wasserbau- arbeiter aus Betrieb und Unterhaltung des Landesbetriebs Gewässer bis zur Fertigstellung der Be- triebszentrale des Polders Bellenkopf/Rappenwört auf Gemarkung Rheinstetten sowie dem Forst- betrieb als Übergangslösung zwischen dem Abriss des bestehenden Forststützpunktes und der Nachnutzung des Informationszentrums dienen. Der Sanitär- sowie Außenbereich wird gemein- sam genutzt. 11) Das Land stellt ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung, die die vollständige Aufrechterhal- tung des Forstbetriebs in der Übergangszeit zwischen Abbruch des Forststützpunktes und Bezug zur Nachnutzung des Informationszentrums sicherstellen. Dies umfasst neben gemeinschaftlich genutzten Containerbereichen, wie zum Beispiel dem Sanitär – und Trocknungsbereich sowie dem gemeinschaftlich genutzten Außenbereich auch zwei beheizbare Container (davon einer auch mit Frisch- und Abwasseranschluss) zur alleinigen Nutzung für den Forstbetrieb. 12) Die im Rahmen der Nutzung der Container anfallenden Nebenkosten werden hälftig zwischen Stadt und Land geteilt; das Land weist die anfallenden Nebenkosten gegenüber der Stadt regel- mäßig aus, die Stadt ersetzt dem Land die Hälfte der im Abrechnungszeitraum angefallenen Ne- benkosten. 13) Das Fertigstellungsdatum des Forststützpunkts und das Bezugsdatum durch den Forst wird zwi- schen Stadt und Land vereinbart. 14) Die Stadt organisiert die Umzüge vom derzeitigen Forststützpunk zum in §1 Abs. 10 genannten provisorischen Stützpunkt sowie vom provisorischen Stützpunkt in den fertiggestellten Forststütz- punkt. Die Kosten für den Umzug der in Anlage 3 genannten Maschinen und Gegenstände vom bisherigen Forststützpunkt zum neuen Forststützpunkt Rappenwört trägt das Land. 15) Die Stadt Karlsruhe übernimmt die Kosten für die in Anlage 4 genannten baulichen Anlagen. § 2 Schlussvorschriften 1) Die Vereinbarung vom 10. Juni 2021 bleibt von dieser Zusatzvereinbarung unberührt, soweit in dieser Vereinbarung nicht Änderungen und/oder Konkretisierungen in Bezug auf die Regelung in A III § 1 der Vereinbarung vom 10. Juni 2021 getroffen werden. 2) Die unter D I § 4, D II § 2, § 3 Satz 1, § 4 Sätze 3, 4 und 5, § 5 und § 6 der Vereinbarung vom 10. Juni 2021 getroffenen Regelungen gelten für diese Vereinbarung entsprechend. 5 § 3 Verteiler 1) Dieser Vertrag wird fünffach ausgefertigt. 2) Das Land erhält 3 Fertigungen. 3) Die Stadt erhält 1 Fertigungen. 4) Eine Fertigung geht an das LRA Karlsruhe. Karlsruhe, den _____________________ Karlsruhe, den ______________________ _________________________________ __________________________________ Stadt Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Hermann-Schneider-Allee 16869/5 vorh. Drahtzaun vorh. Drahtzaun 4,50 Schiebetor Trafo 3,00x2,20x1,80 SpundwandSpundwand 108.74 SpundwandSpundwand 6 % Gefälle 6 % Gefälle6 % Gefälle 6 % Gefälle6 % Gefälle 109.10 OK Steg 108.11 108.38 Sickerpflaster ohne Bindemittel wassergebundene Decke wassergebundene Decke Bestand 1.26 20 1.30 1.50 6.00 Parkplätze wassergebundene Decke Zaun Winkelmauer Zaun Zaun H=1,90m Zaun H=1,90m Zaun H=1,90m Erschließungzone Zaun Steg 1. OG Hauseinführung Erschließungzone Graben 3 1.50 1.43 5 17.70 5 19.71 Fahrräder Stp. 1 Stp. 6 Stp. 8 Stp. 9 Stp. 10 Stp. 11 Stp. 2 Stp. 3 Stp. 4 Stp. 5 Waschplatz 4,00 x 6,00m 1.50 4.00 6.32 1.00 Stp. 7 Hoffläche: Sickerpflaster Einfassung auf Abstand für Entwässerung Parkplätze Sickerpflaster Einfassung auf Abstand für Entwässerung neuer Weg, B = 4,50m Pflanzeneinschlag GF= 50.00 m² ca. 105,15 ü. NHN 105,15 ü. NHN 105,80 ü. NHN = -0,30 Zaun H=1,90m 105,15 ü. NHN Temporäres Baufeld temporärer Container siehe sep. Antrag Anhänger 1 &3 Waldarbeiterschutzwagen Dachüberstand 12.79 38.74 5.00 7.79 24 3.26 24 3.22 24 3.26 18 3.40 18 17.20 24 6.84 24 4.00 6.32 1.03 24 6.81 3.44 3.57 3.50 6.90 7.02 7.14 24 10.00 24 10.48 24 4.92 18 4.90 24 24 4.90 24 4.80 24 10.42 5.37 Kanthölzer, Bretter und Dielen max. Länge 6,00m ca. 30m³ Fostfarben (ca. 300Stk.) Bremsenreiniger Material für Motorsägen Schrauben, Nägel Werkzeuge und Zubehör Wuchshüllen Zaunrollen + -pfosten Schilder Temporärer Arbeitsbereich zur - Pflege der Kettensägen - Holzarbeiten (z.B. bauen von Bänken und Hochsitzen etc.) 2-Takt 260Ltr. 4-Takt 100Ltr. Kettenöl 60 Ltr. die Lagerung erfolgt in ent- sprechenden Behältnissen inkl. Wannen / Spezialschränken GF= 67.99 m² Abstellfläche NF= 67.59 m² Anbaumaschinen und Geräte GF= 16.04 m² Motorgerätelager NF= 15.84 m² GF= 34.00 m² Revierfahrzeuge NF= 33.75 m² Forstschlepper GF= 69.00 m² NF= 68.79 m² GF= 69.20 m² Anbaumaschinen und Geräte NF= 68.99 m² GF= 15.78 m² Arbeitsbereich NF= 15.54 m² GF= 15.97 m² Materiallager NF= 15.73 m² GF= 35.50 m² Arbeitsbereich NF= 35.32 m² Materialien Schnittholz GF= 34.00 m² NF= 33.95 m² GF= 15.97 m² Treibstofflager NF= 15.78 m² RFB -0,15 20 STG 17.5/28.0 RR Steg OG FFB ±0,00 =106,10 ü NHN A A Mobile Trennwand temporäre Container siehe sep. Antrag 6.00 % 1.54 12 5 1.03 42 5 15.49 3.00 42 5 5.69 5 25 2.82 5 10 2.82 5 25 2.56 20 36 2.51 49 15.49 42 5 14.64 42 5 42 5 5.69 5 8.94 5 42 5 42 5 5.69 5 15 8.93 5 7 5 2.78 5 42 5 42 5 8.69 5 25 2.75 25 5.69 5 42 5 18.49 42 5 5.69 5 25 2.77 5 22 5 5.56 20 36 42 5 2.69 5 25 2.75 25 2.75 25 2.51 5 20 2.98 42 5 9.49 6.00 GF= 49.66 m² Besprechnug 2 NF= 49.63 m² GF= 15.66 m² Material / Copy NF= 15.64 m² GF= 15.35 m² Haustechnik NF= 15.33 m² GF= 7.51 m² Eingang NF= 7.46 m² GF= 15.66 m² Teeküche NF= 15.64 m² GF= 50.23 m² Besprechung 1 NF= 50.20 m² GF= 24.57 m² Flur NF= 24.51 m² GF= 16.09 m² Büro NF= 16.07 m² GF= 16.09 m² Büro NF= 16.07 m² GF= 7.28 m² WC H. (Barr.) NF= 7.20 m² GF= 3.99 m² Vorr. NF= 3.87 m² WC D NF= 2.49 m² GF= 2.59 m² Bewuchsgrenze Baufeldgrenze Überwuchsgrenze Bewuchsgrenze Überwuchsgrenze Bewuchsgrenze Bewuchsgrenze Überwuchsgrenze Baufeldgrenze Überwuchsgrenze Überwuchsgrenze Bewuchsgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Bewuchsgrenze Überwuchsgrenze Polder Bellenkopf / Rappenwört Neubau Forststützpunkt Rappenwört - Stadt Karlsruhe M. 1:100 mlK22_04 ....................................................................DATUM / UNTERSCHRIFT Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5 Landesbetrieb Gewässer Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.2, Landesbetrieb Gewässer Markgrafenstraße 46, 79133 Karlsruhe 77656 Offenburg Max-Planck-Straße 1 www.schlagerarchitekten.de Lageplan M. 1:200 H/B = 594 / 1000 (0.59m²)Allplan 2023 Plannummer: 2.61.603-PL6-1_40_LP_E0_p06 05.03.2024 Anlage 1 - Lageplan Forststützpunkt Rappenwört ASozialgebäude Verwaltung A1.1 Doppelzimmer Revierleitung (Sachgebietsleiter) mit Besprechungsbereich und Sachbearbeiter 25 A1.2 Pausen- und Aufenthaltsraum - Personal mit Teeküche 31 Summe 56 B Sozialgebäude Umkleiden, Sanitärräume und Reinigung B1.1Herren: Umkleideraum 17 Bei Doppelspinden kein separater Spindraum notwendig! B1.2 Herren: Spindraum oder abgetrennter Bereich für private Kleidung 0 B1.3Herren: Wasch- und Duschraum 7 B1.4Herren: Toiletten 7 siehe B1.3 B1.5Damen: Umkleideraum 4 Bei Doppelspinden kein separater Spindraum notwendig! B1.6 Damen: Spindraum oder abgetrennter Bereich für private Kleidung 3 B1.7Damen: Wasch- und Duschraum 5 B1.8Damen: Toiletten 5 siehe B1.7 B1.9Stiefelreinigung 7 B1.10Trockenraum Stiefel und Kleidung 8 Summe 63 CWerkstatt beheizt C1.1Werkstatt 41 Summe 41 DLagerflächen, unbeheizt D1.1Materiallager 15 D1.2Gerätelager 20 D1.3Motorgerätelager 15 D1.4Treibstofflager 15 Summe 65 EHaustechnik E1.1Heizung 16 E1.2Lüftung siehe E1.1 E1.3Sanitärtechnik siehe E1.1 E1.4Elektrotechnik 16 Summe 32 FAußenbereich, überdacht F1.1Abstellort Revierfahrzeug 40 F1.2Abstellort Anhänger I 30 F1.3Abstellort Anhänger II 30 F1.4Abstellort Forstschlepper 30 F1.5 Abstellort Anbaumaschinen und Geräte 50 F.1.6Lagerung Schnittholz und Materialien 40 F1.7 Arbeitsfläche für Schlechtwetter- arbeiten 40 Summe 260 G Außenbereich, offen - nicht überdacht G1.1Müllabstellplatz 10 nicht im Plan aber Platz flächenmäßig vorhanden G1.2Einschlagplatz von Pflanzen 50 nicht im Plan aber Platz flächenmäßig vorhanden G1.3 Abstellort Waldarbeiter- schutzwagen 35 nicht im Plan aber Platz flächenmäßig vorhanden G1.8PkW-Stellplatz 13 nicht im Plan aber Platz flächenmäßig vorhanden ZErweiterungsflächen Z.1Außenfläche 40 nicht im Plan aber Platz flächenmäßig vorhanden Anlage 2 zur Vereinbarung Forststützpunkt Rappenwört Nr.BezeichnungBemerkungen Abgestimmtes Raumprogramm vorgesehene Größe in m² Maßstab 1:200 E1.1-1.4 Ht 15 B1.9 Stiefelr. 6B1.10 Stiefelt. 5 B1.3 Waschr.8 B1.4 Toil. 7 B1.1-1.2 Umkl. 15,5 C1.1 Werkst. 33D1.2 Geräte 20 A1.1 Leit. 23 A1.2 Aufenth. 31 18,400m B1.7/1.8 Toil. 7 B1.6 2,5 B1.5 4 Eingang +-0.00 Nebengebäude Forst 15,400m Anlage 2 - Grundriss EG Forststützpunkt Anlage 3 - Maschinen und Gegenstände des Forststützpunktes Rappenwört, deren Umzugskosten das Land trägt 3 x Spindkombinationen 1 x schwerer Blechschrank und schweres Metallregal 1 x schwerer Akkuladeschrank 1 x Safemaster für Gefahrgut 1 x großer Wildkühlschrank 1 x große und schwere Werkbank 3 x massives Holzregal (nicht zerlegbar) 50 m³ Sägeholz (schwere Bohlen 6 m lang) Stadt Karlsruhe Anlage 4 Verlagerung Forstbetriebshof Rappenwört Kostenübernahme Stadt Karlsruhe 1. Pflasterung Hof- und Stellfläche (Mehrkosten zu Schottertragschicht) 2. Waschplatz (Öl-/ Benzinabscheider) Die genannten Maßnahmen basieren auf dem heutigen Wissensstand, sind nicht abschließend und können Ergänzt werden. Weitere Maßnahmen welche zur Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Forstbetriebs notwendig bzw. sich aus Standards der Stadt Karlsruhe ergeben und eine Kostenübernahme durch das RPK nicht erfolgt sind frühzeitig mit dem HGW und dem Forstamt abzustimmen, sodass ein evtl. nachträglicher Einbau/Umsetzung (wie z.B. die Verlegung entsprechender Lehrrohre, vorzeitige planungsrechtliche Berücksichtigungen, etc.) kostengünstig möglich ist.

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Ergänzungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg in Sachen Integriertes Rheinprogramm – Hochwasser-Rückhalteraum Bellenkopf / Rappenwört; Verlagerung Forststützpunkt Rappenwört Vorlage: 2024/0355 Beschluss: Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung (gemäß Anlage) zwischen dem Land Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe über den Forststützpunkt Rappenwört sowie der Verlagerung in die Hermann-Schneider-Allee anstelle des Waidwegs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (44 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 7. Mai 2024: Herr Stadtrat Haug hat sich für befangen erklärt. Auch hier darf ich gleich in die Abstimmung einsteigen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2024