Vorbereitung auf die Cannabis-Legalisierung

Vorlage: 2024/0352
Art: Anfrage
Datum: 28.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0352 Eingang: Vorbereitung auf die Cannabis-Legalisierung Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 22 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bereitet sich die Stadt Karlsruhe auf die Legalisierung von Cannabis vor? 2. Welchen (finanziellen) Aufwand erwartet die Stadtverwaltung, um die legale Abgabe von Cannabis zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden? 3. Wie werten die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst die Legalisierung von Cannabis? 4. Welche Veränderungen hinsichtlich der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens auf öffentlichen Plätzen (z.B. Werder-, Europa- und Friedrichsplatz) erwarten Stadtverwaltung und Polizei? 5. Welche Maßnahmen sind von Polizei und Stadtverwaltung angedacht, um die Etablierung eines Schwarzmarktes in Karlsruhe von Anfang an effektiv zu verhindern? 6. Inwiefern sind die bisherigen Angebote der Suchtprävention der Stadt Karlsruhe an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen? 7. Welche über die bisherigen Präventions- und Schutzangebote hinausgehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen werden durch die Legalisierung aus Sicht der Stadtverwaltung und der Bundesregierung notwendig? Ist die Finanzierung sichergestellt? Sachverhalt / Begründung Nach der Zustimmung zum Gesetz über den kontrollieren Umgang mit Cannabis haben der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 sowie der Bundesrat am 22. März 2024 beschlossen, dass der Konsum von Cannabis ab dem 1. April 2024 legal sein wird. Gleichwohl sind noch viele Fragen ungeklärt: sei es, wer die notwendig werdende zusätzliche Finanzierung von Präventions- und Suchtberatungsangebot übernimmt, oder sei es die Ausgestaltung von regionalen Modellvorhaben, um Lieferketten für einen kontrollierten Anbau von Cannabis zu organisieren und die Bildung von Schwarzmärkten zu unterbinden. Unabhängig von den offengebliebenen organisatorischen Fragen lehnen wir die Legalisierung von Cannabis insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab. Speziell Cannabis kann Psychosen auslösen und hat daher unkontrollierbare gesundheitliche Effekte und Auswirkungen auf die Verhaltensweisen von Menschen, insbesondere von Heranwachsenden. Insofern befürchten wir eine Zunahme von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsunfällen. Cannabis gilt als Einstiegsdroge und sollte nicht zum Konsum anderer Drogen verleiten. Da die Legalisierung von Cannabis per Gesetz angeordnet wird, ist es unseres Erachtens zielführend, dass sich die Stadtverwaltung proaktiv und präventiv auf die Folgen für Karlsruhe vorbereitet. Aus diesem Grund bitten wir um die Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Dirk Müller

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0352 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Vorbereitung auf die Cannabis-Legalisierung Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 22 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bereitet sich die Stadt Karlsruhe auf die Legalisierung von Cannabis vor? Die Zuständigkeit für das Cannabisgesetz ist noch nicht endgültig festgelegt. Es ist derzeit abzusehen, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung der Anbauvereinigungen zentral auf das Regierungspräsidium Freiburg übergeht und die Zuständigkeit für die Überwachung der Anbauvereinigungen nach Zulassung auf eines oder die anderen Regierungspräsidien. Der Vollzug der Konsumregelungen obliegt der Polizei. Der Kommunale Ordnungsdienst kann ergänzend die dem Schutz der Jugend dienenden Konsumverbote kontrollieren. Darüber hinaus besteht aber keine allgemeine Zuständigkeit des KOD, da der abschließende und unveränderte Zuständigkeitskatalog in § 31 DVO PolG maßgeblich ist. Die Jugend- und Drogenberatungsstelle und das Präventionsbüro SUCHT haben ihre Präventionsangebote intensiviert, um dem aufgrund der neuen Gesetzeslage gewachsenen Informationsbedarf gerecht zu werden. Es haben bereits ein Fachtag zur Schulung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und ein Pressegespräch stattgefunden. Im Juni wird eine digitale Informationsveranstaltung für Eltern stattfinden, die bei Bedarf wiederholt werden kann. Weitere Formate sind im Rahmen der personellen Ressourcen möglich. 2. Welchen (finanziellen) Aufwand erwartet die Stadtverwaltung, um die legale Abgabe von Cannabis zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden? Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen der Streifentätigkeit die auf den Jugendschutz zielenden Konsumverbote. Bei entsprechenden Hinweisen sind auch gezielte Kontrollen möglich. Derzeit ist noch nicht abzuschätzen, welcher zusätzliche Aufwand dadurch im Einzelnen entstehen wird. 3. Wie werten die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst die Legalisierung von Cannabis? Die Polizei wird durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes und der damit einhergehenden Teil- Legalisierung von Cannabis nicht entlastet. Mit Blick auf die notwendige Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliederige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden deutliche Mehraufwände erwartet. Die fehlende Verkehrstüchtigkeit ist seit Jahren eine der häufigsten Unfallursachen für tödliche Verkehrsunfälle. Der Aspekt der Verkehrssicherheit findet im Gesetzesentwurf – 2 – kaum Berücksichtigung, obwohl Studienergebnisse belegen, dass mit zunehmender Liberalisierung der Cannabispolitik die Wahrscheinlichkeit steigt, dass auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann. Die Polizei erwartet einen Anstieg von berauschten Verkehrsteilnehmenden, schweren Verkehrsunfällen und Verunglückten. Die Anzahl von landesweit über 6000 festgestellten Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis im Jahr 2023 belegt, dass viele Menschen den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können. Derzeit gibt es noch keine Regelungen zur Toleranzgrenze im Straßenverkehr. 4. Welche Veränderungen hinsichtlich der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens auf öffentlichen Plätzen (z.B. Werder-, Europa- und Friedrichsplatz) erwarten Stadtverwaltung und Polizei? Die bereits bestehenden Sicherheitskonzeptionen hinsichtlich der öffentlichen Plätze im Stadtgebiet bleiben weiterhin bestehen und werden auch in diesem Jahr durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst in enger Abstimmung umgesetzt und lageorientiert angepasst. 5. Welche Maßnahmen sind von Polizei und Stadtverwaltung angedacht, um die Etablierung eines Schwarzmarktes in Karlsruhe von Anfang an effektiv zu verhindern? Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst tolerieren in Karlsruhe keine offenen Betäubungsmittel- beziehungsweise Cannabisszenen. Der Handel mit Cannabis wird durch die Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt, insbesondere im Hinblick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität. 6. Inwiefern sind die bisherigen Angebote der Suchtprävention der Stadt Karlsruhe an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen? Das Projekt Jugendschutz Karlsruhe wird um das Thema Cannabis erweitert werden. Im Rahmen der aktuell vorhandenen personellen Ressourcen werden Präventionsangebote aufgestockt und ein besonderer Fokus auf das Thema Cannabis gelegt. Um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten ist eine Aufstockung dieser Ressourcen erforderlich. Die bestehenden Angebote werden inhaltlich an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ein besonderer Fokus auf das Thema Cannabis gelegt. Das Gruppenangebot „Reset C“, für erstauffällige jugendliche Cannabiskonsumierende muss überarbeitet werden. Bisher erfolgte die Zuweisung über die Jugendhilfe im Strafvollzug. Laut Cannabisgesetz (CanG) wird die Polizei jugendliche Konsumierende dem Jugendamt melden. Zur Klärung des weiteren Verfahrens sind erste Gespräche initiiert. 7. Welche über die bisherigen Präventions- und Schutzangebote hinausgehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen werden durch die Legalisierung aus Sicht der Stadtverwaltung und der Bundesregierung notwendig? Ist die Finanzierung sichergestellt? Die Legalisierung von Cannabis ist ein Kulturwandel der bisherigen Drogenpolitik in Deutschland. Dies führt bei der Bevölkerung, insbesondere bei Eltern zu Verunsicherung und Ängsten. Sie brauchen jetzt faktenbasierte Informationen und Unterstützung, um Handlungssicherheit im Umgang mit der Thematik zu bekommen. So ist zum Beispiel die These der Einstiegsdroge Cannabis wissenschaftlich widerlegt und findet sich nicht in der langjährigen Praxis der Drogenberatung wieder. – 3 – Notwendige Präventionsangebote, Konzepte und Projekte sind vorhanden. Zur vollumfänglichen Umsetzung dieser Projekte sind zusätzliche personelle Ressourcen dringend erforderlich. Ein Ausbau der Suchtprävention wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss am 25.03.2020 befürwortet, jedoch aufgrund der Haushaltslage zurückgestellt.

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 22
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Vorbereitung auf die Cannabis-Legalisierung Anfrage: CDU Vorlage: 2024/0352 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2024