Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024
| Vorlage: | 2024/0339 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 26.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.06.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Stand: April 2024 1 Zielsetzung der Förderung Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es soll auch möglichst viel Wirtschaftsverkehr auf E-Lastenräder und E-Lastenanhänger verlagert werden. Bereits 2016 hat eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt gezeigt, dass 8 bis 23 Prozent der gewerblichen Fahrten mit einem E-Lastenrad erfolgen könnten. Dieses Verlagerungspotenzial soll mit dem „Förder- programm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen“ erschlossen werden. Die geförderten Lastenräder sollen durch ihre optisch auffallende Form alternative Transportmöglichkeiten sichtbar machen. Dadurch werden folgende Ziele verfolgt: ▪ Anzahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern ▪ Emissionen und Lärm vermeiden ▪ mehr Menschen zum Rad fahren animieren ▪ Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag im Wirtschaftsverkehr sichtbar machen ▪ den Kfz-Bestand im Stadtgebiet reduzieren 2 Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen in Serie hergestellten Fahrrads oder Lastenanhängers mit elektrischer Tretunterstützung, das speziell zum Transport im Wirtschaftsverkehr konzipiert wurde und angeboten wird und sich auch optisch vom klassischen Fahrrad unterscheidet. ▪ StVZO-konforme Ausstattung ▪ eine maximale elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung (Pedelec25) Nicht gefördert werden gebrauchte E-Lastenräder und -hänger, Prototypen oder Einzelanfertigungen. 3 Wer wird gefördert? Gefördert werden Firmen, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltag ändern möchten und Wege suchen, ihre Fahrzeug- flotte durch Lastenräder zu ergänzen oder zu ersetzen. Pro Firma werden pro Jahr maximal zwei Lastenräder oder Lastenanhänger gefördert. Der Firmensitz muss in der Stadt Karlsruhe liegen. Wirtschaftsbereiche, in denen eine hohe Fahrleistung erbracht wird, sollen gezielt gefördert werden. Gefördert werden: ▪ Karlsruher Firmen, die darlegen, zu welchem Zweck sie das E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger nutzen wollen und wie viel Kfz-Kilometer sie gegenüber heute durch E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger einsparen würden ▪ Karlsruher Firmen, die in einer Kammer (z. B. Handwerkskammer, IHK) Mitglied sind. ▪ In Karlsruhe ansässige und tätige Unternehmer, Freiberufler, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sowie gemeinnützige Organisationen wie Initiativen und Vereine. Ausgeschlossen von der Förderung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe (keine Eigenförderung). Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Sollte der Antrag nicht ausreichend begründet sein, kann dieser abgelehnt werden. 4 Wie hoch ist die Förderung? ▪ Der Kauf eines Lastenrades oder Lastenanhängers mit E-Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro gefördert. (Abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung handelt es sich um eine Brutto- oder Nettoförderung des Kaufpreises.) ▪ Gefördert werden das Grundmodell und verwendungsspezifische Zusatzausstattung des Lastenrades. Förderrichtlinie E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024 2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Förderrichtlinie „E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024“ 5 Sonstige Zuschussbestimmungen ▪ Leasing ist nicht möglich. ▪ Für das E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger darf Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden- Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt werden. Dieser Antrag darf nicht vor dem 1. Mai 2024 gestellt worden sein. ▪ Alle Förderanträge sind anzuzeigen. Die Summe aller beantragten Fördermittel darf 50 Prozent beziehungsweise 5.000 Euro nicht überschreiten. ▪ E-Lastenräder und E-Lastenanhänger, die vor Ausstellung des Karlsruher Förderbescheids gekauft wurden, können nicht durch die Stadt Karlsruhe gefördert werden. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, das geförderte E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger mindestens drei Jahre in der eigenen Firma zu nutzen. Bei Verkauf des E-Lastenrades oder des E-Lastenanhängers vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden. ▪ Ein Wechsel des E-Lastenrades oder des E-Lastenanhängers an einen anderen Firmenstandort außerhalb Karlsruhes ist nur mit Zustimmung der Stadt Karlsruhe zulässig. ▪ Ein Wechsel des Firmenstandortes während der drei Jahre hat keine Auswirkungen auf die Förderung. 6 Antragstellung und Verfahren ▪ Besorgen Sie sich bei Ihrer Kammer (IHK, Handwerkskammer o.ä.) eine Bescheinigung über die Kammerzugehörigkeit. Firmen ohne Kammerzugehörigkeit müssen ihr Gewerbe anderweitig nachweisen. Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister. ▪ Verwendungsbeschreibung: Beschreiben Sie formlos zu welchem Zweck sie das E-Lastenrad oder den E-Lasten- anhänger nutzen wollen und wie viel Kfz-Kilometer sie gegenüber heute durch das E-Lastenrad oder den E-Lasten- anhänger einsparen würden. ▪ Besorgen Sie sich beim Radhandel oder Hersteller Ihrer Wahl ein Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell (inkl. Angabe der Modellbezeichnung). ▪ Besorgen Sie sich gegebenenfalls eine Förderbescheinigung aus einem weiteren Förderprogramm (z.B. Bund, Land). ▪ Füllen Sie den Förderantrag unter www.karlsruhe.de/radverkehr aus und laden Sie diesen zusammen mit den Anlagen „Kammerbescheinigung“, „Verwendungsbeschreibung“, „Angebot“ und „weitere Förderung“ hoch. ▪ Sie erhalten mit dem Formular umgehend eine automatische Einreichungsbestätigung auf der letzten Seite. ▪ Eine Antragstellung ist frühestens ab 7. Juni 2024 um 12:00 Uhr möglich. ▪ Die Antragstellung muss spätestens bis 31. Oktober 2024 erfolgen. ▪ Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. ▪ Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. ▪ Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Abgelehnte Anträge werden negativ beschieden. ▪ Das E-Lastenrad beziehungsweise der E-Lastenanhänger muss bis zum 31. Januar 2025 bestellt werden. ▪ Der Förderbescheid ist bis zum 30. Juni 2025 gültig. Bis zum 30. Juni 2025 müssen die vollständigen Abrechnungs- unterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein. ▪ Am 1. Juli 2025 verfällt der Förderbescheid. Sollten Lieferverzögerungen auftreten, ist dies dem Stadtplanungsamt vor dem 1. Juli 2025 zu melden. ▪ Nach dem Kauf des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenanhängers reichen Sie, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenrad und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert; auch Kontoauszug der ggf. geleisteten Anzahlung) per Mail beim Stadtplanungsamt ein. ▪ Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenanhängers ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet. ▪ Wir empfehlen vor dem Kauf eine händler- und herstellerunabhängige Beratung. ▪ Für Fragen erreichen Sie uns unter lastenrad@stpla.karlsruhe.de
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0339 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger von Karlsruher Firmen 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 06.06.2024 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Planungsausschuss nimmt die Informationen über das Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024 zur Kenntnis. Für die Finanzierung des Förderprogrammes sind im Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 im Teilhaushalt 3100 Umwelt- und Arbeitsschutz Budgetmittel bereitgestellt. Eine Umsetzung in den Teilhaushalt 6100 Stadtplanung erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzugs entsprechend den in 2024 erteilten Förderbescheiden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 75.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz- Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es soll auch möglichst viel Wirtschaftsverkehr auf E-Lastenräder und E-Lastenanhänger verlagert werden. Bereits 2016 hat eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt gezeigt, dass 8 bis 23 Prozent der gewerblichen Fahrten mit einem E-Lastenrad durchgeführt werden könnten. Dieses Verlagerungspotenzial soll mit dem „Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen“ erschlossen werden. Das Förderprogramm sieht vor, dass 25 Prozent des Neupreises eines E-Lastenrades oder E-Lasten- anhängers bis zu einer Höhe von 2.500 Euro von der Stadt Karlsruhe gefördert werden können. Die Karlsruher Förderung wäre vonseiten der Stadt mit einer Förderung des Bundes oder des Landes in gleicher Höhe kombinierbar. Aktuell ist die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ausgelaufen. Die Förderung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg lässt derzeit keine Kombination zu. Die Stadtverwaltung bemüht sich, eine Kombination von Förderungen bis insgesamt 50 Prozent beziehungsweise maximal 5.000 Euro zu erschließen. Aktuelle Entwicklungen würden dann auf der städtischen Homepage dargestellt werden, die Förderrichtlinie diesbezüglich aktualisiert werden. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 75.000 Euro. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Antragsberechtigt sind nicht nur Firmen, sondern in Karlsruhe ansässige und tätige Unternehmer, Freiberufler, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sowie gemeinnützige Organisationen wie Initiativen und Vereine. Ausgeschlossen von der Förderung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe (keine Eigenförderung). Zeitplan Die Online-Antragsstellung für das Karlsruher Förderprogramm wird voraussichtlich vom 7. Juni bis 31. Oktober 2024 möglich sein. Die Ausstellung der Förderbescheide erfolgt nach Prüfung der vollständig eingegangenen Antragsunterlagen. Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt nach Kauf und Einreichung der Unterlagen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt über die im Doppelhaushalt 2024/2025 dafür bereitgestellten Budgetmittel aus dem Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 im Teilhaushalt 3100 Umwelt- und Arbeitsschutz in Höhe von 75.000 Euro. Eine Umsetzung in den Teilhaushalt 6100 Stadtplanung erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzugs entsprechend den in 2024 erteilten Förderbescheiden. Anlage Förderrichtlinie E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024 Beschluss Der Planungsausschuss nimmt die Informationen über das Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2024 zur Kenntnis.