Bevölkerungsschutz in Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0336 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.04.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0336 Eingang: 25.03.2024 Bevölkerungsschutz in Karlsruhe Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 37 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist es um dem aktuellen Bevölkerungsschutz in Karlsruhe bestellt? 2. Was ist das Ergebnis der im Rahmen des Rückabwicklungskonzepts des Bundes mit Ländern und Kommunen durchgeführten Bestandsaufnahme? 3. Wie wurde auf die in der Begründung genannten Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und Verteidigungsministers reagiert? Begründung Seit 2007 hat der Bund sein Schutzraumkonzept gestoppt, in Karlsruhe wurden sämtliche öffentliche Schutzräume entwidmet. Vorher gab es im Stadtkreis Karlsruhe 35 öffentliche Schutzräume mit mehr als 56.000 Schutzplätzen. Im Rahmen des Ukraine-Kriegs hat sich der Bund 2022 dazu entschieden, das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen, wobei gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Bestandaufnahme aller Schutzräume vorzunehmen. Auch forderten der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und das Verteidigungsministerium Reaktivierung von Schutzräumen und Investitionen in die Sicherheit der Bevölkerung in unruhigen Zeiten. Dies soll der neuen Bedrohungslagen von Kriegen in Europa, Naturkatastrophen und Terrorismus Rechnung tragen. Quellen MDR Aktuell. 09.03.2024, "Städtebund und Verteidigungsminister fordern Reaktivierung von Schutzräumen", MDR, https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/zivilschutz-bunker- 100.html. Proetel, Stefan. 01.05.2022, "Im Katastrophenfall müssen die Karlsruher erst einmal für sich selbst sorgen", Badische Neuste Nachrichten, https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/bunker-keine-schutzraeume-angriff-katastrophe-fragen- antworten. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0336 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Bevölkerungsschutz in Karlsruhe Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 37 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist es um den aktuellen Bevölkerungsschutz in Karlsruhe bestellt? Durch die aktuellen Krisen der letzten Jahre (Starkregenereignis 2021, Corona-Pandemie, Gasmangellage) rückt der Bevölkerungsschutz auch in Karlsruhe immer mehr in den Fokus. Seit Jahren bereitet sich die Branddirektion als untere Katastrophenschutzbehörde durch Katastrophen-Planungen und Übungen, beispielsweise des Verwaltungsstabes, auf Reallagen vor und sensibilisiert die städtischen Ämter für ihre Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Ende 2022 hat die Behördenleitung der Stadt Karlsruhe in Absprache mit der Branddirektion die Erstellung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung für die Stadt Karlsruhe vereinbart. Der Katastrophenschutzbedarfsplan beschreibt zusammenfassend, wie gut die Stadt Karlsruhe auf verschiedene Krisen- und Katastrophenszenarien vorbereitet ist und leitet den daraus erwachsenden stadtweiten Handlungsbedarf mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung ab. Die Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz stellt insofern eine geeignete Grundlage dar, um die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes zu überprüfen und organisatorisch, technisch und materiell so auszurichten, dass damit den künftigen Herausforderungen, sowohl im Bereich Katastrophenschutz als auch Zivilschutz, adäquat begegnet werden kann. Die Beschlussfassung zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen kann anschließend durch den Gemeinderat erfolgen. Mit der Durchführung der Katastrophenschutzbedarfsplanung wurde ein externer Gutachter beauftragt. Nach aktuellem Stand soll der Bedarfsplan bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Katastrophenschutzbedarfsplanung finanzielle und personelle Ressourcen erfordern wird, die bisher im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Da Katastrophenschutz auch Aufgabe der Länder ist, müsste bei Übertragung konkreter Aufgaben an die Kommunen auch deren Finanzierung durch die Länder sichergestellt werden. 2. Was ist das Ergebnis der im Rahmen des Rückabwicklungskonzepts des Bundes mit den Ländern und Kommunen durchgeführten Bestandsaufnahme? In Karlsruhe sind aktuell noch neun gewidmete Zivilschutzanlagen vorhanden, welche jedoch nicht mehr funktionsfähig sind. Experten gehen laut Aussage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ohnehin von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, wovor Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten können. Aus diesem Grunde beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007, das bisherige Konzept aufzugeben und stellte die Wartung und Instandsetzung der öffentlichen Schutzräume ein. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat im März 2022 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume (öSR) durchzuführen. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch gewidmeten öSR wieder funktionstüchtig gemacht werden – 2 – können. Die hierzu durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme wurde planmäßig Ende März 2023 abgeschlossen. Die BImA hat dem BMI im Mai 2023 einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Kernaussage des Berichtes der BImA ist, dass eine Reaktivierung der 579 noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume grundsätzlich möglich ist. Zeit- und Kostenaufwand der Reaktivierung hängen von dem Schutzniveau ab, das die Schutzräume bieten sollen. Der Bericht unterscheidet vier Schutzniveaus, vom Trümmer- und Splitterschutz als geringster bis hin zu Schutz auch vor atomaren Gefahren (CBRN-Schutz) als höchstem Schutzniveau. Darüber hinaus hat die BImA weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine Erhöhung der Schutzkapazitäten abzielen. Die Auswertung des Berichts durch das BMI erfolgt derzeit. Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen des Bundes sein. Weitere Angaben konnten seitens der BImA nicht gemacht werden. 3. Wie wurde auf die in der Begründung genannten Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und Verteidigungsministers reagiert? Aufgrund der steigenden Anforderungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der aufgrund der politischen Situation wieder wachsenden Bedeutung des Zivilschutzes befürwortet die Branddirektion die geforderten Investitionen in diesem Bereich. Die Zuteilung der Investitionen sollte sich aber aus Sicht der Branddirektion nicht ausschließlich auf die Schutzräume fokussieren, sondern einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Ein wichtiger Faktor ist die Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Resilienz kann aber nur gesteigert werden, wenn das Bewusstsein für die Thematiken des Bevölkerungsschutzes steigt. Für die nötigen Kampagnen sind insbesondere Personalressourcen erforderlich. Auch für Vorplanungen für verschiedene Lagen und entsprechende Übungen ist Personal erforderlich. Es sollte immer versucht werden, Synergien zwischen Katastrophenschutz (Aufgabe der Länder) und Zivilschutz (Aufgabe des Bundes) zu schaffen. Da Schutzräume nur für sehr spezifische Szenarien planungsrelevant sind, sollten sie im Verhältnis zu anderen Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes nicht zu sehr in den Vordergrund gerückt werden. In diesem Sinne ergibt sich wiederum der Verweis auf Punkt 1. Durch die möglichst umfassende Betrachtung verschiedener Szenarien im Katastrophenschutzbedarfsplan können notwendige Maßnahmen bewertet und priorisiert werden. Ein weiterer Ausbau des Bereichs Bevölkerungsschutzes erfordert zusätzliche Personal- und Finanzressourcen, die bisher im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Da Katastrophenschutz auch Aufgabe der Länder ist, müsste bei Übertragung konkreter Aufgaben an die Kommunen auch deren Finanzierung durch die Länder sichergestellt werden.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 37 der Tagesordnung: Bevölkerungsschutz in Karlsruhe Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2024/0336 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024