Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das "Grundstücksvergabekonzept Wohnen"

Vorlage: 2024/0328
Art: Antrag
Datum: 22.03.2024
Letzte Änderung: 07.04.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.06.2024

    TOP: 6

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0328 Eingang: 22.03.2024 Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das "Grundstücksvergabekonzept Wohnen" Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 28 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 04.06.2024 6 Ö Behandlung Die Richtlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken wird wie folgt angepasst: Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“. Neben Grundstücken sollen bei Bedarf städtische Immobilien, die für Wohnzwecke geeignet sind, nach Konzept – und nicht vorwiegend unter finanziellen Gesichtspunkten – vergeben werden können. Die Aufnahme von Bestandsimmobilien in das Grundstücksvergabekonzept Wohnen ist geeignet, um lebendige, gemischte Quartiere in hoher Qualität zu entwickeln. Sie dienen auch dazu, die Umsetzung wohnungs- und sozialpolitischer Ziele sowie eine qualitätsvolle Stadtentwicklung zu garantieren. Diese einzelnen Ankerpunkte in den Stadtteilen könnten auch als Anlaufpunkte für die Weiterentwicklung des Konzepts der Sozialen Quartiersentwicklung dienen, welches die Stadt Karlsruhe seit 2018 umsetzt. Das übergreifende Ziel der Sozialen Quartierentwicklung ist die Entwicklung inklusiver und generationengerechter Quartiere, in denen verschiedene Bedarfe ebenso wie strukturelle und soziodemografische Unterschiede berücksichtigt werden. Dabei ist eine Einbindung von bürgerschaftlichen Initiativen grundlegend. Für die Deckung des dringenden Bedarfs an zeitgemäßem Wohnraum in Karlsruhe ist es geboten, bestehende Wohnraumpotenziale in leerstehenden Bestandsimmobilien der Stadt Karlsruhe zu nutzen, zu entwickeln und zu fördern. Unterzeichnet von: Christine Großmann Michael Borner Dr. Clemens Cremer Verena Anlauf Christine Weber Aljoscha Löffler Begründung/Sachverhalt

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“ Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0328 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 7. Mai 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0328 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das "Grundstücksvergabekonzept Wohnen" Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 04.06.2024 6 Ö Beratung Erläuterungen Das vorliegende Grundstücksvergabekonzept - Wohnen (Vorlage 2020/ 0496) zielt als Anwendungsbereich hauptsächlich auf unbebaute Flächen, auf denen planungsrechtlich Wohnen allgemein zulässig ist, ab. Bestandsimmobilien sind darin nicht explizit genannt. Die hier gefassten Grundsätze über Vergabekriterien wie - Gestaltung, - Ökologie, - inhaltliche Konzepte, beispielsweise Funktionsvielfalt und Nutzungsdurchmischung des Quartiers, gemeinschaftliche Wohnprojekte, verschiedene Wohnformen, Wohnraumbeschaffung für breite Schichten der Bevölkerung und soziale Vielfalt, Barrierefreiheit usw., - Realisierungssicherheit, - Alleinstellungsmerkmal oder - Wirtschaftlichkeit werden bei der Betrachtung und Prüfung von geeigneten Bestandsimmobilien stets mitgedacht. Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit Baugruppen über mögliche Bestandsimmobilien. Unter anderem wurde mit den Teilnehmenden des „Runden Tisches Wohnen“ das städtische Objekt „Werderstraße 57, 63“ interdisziplinär untersucht. Nach Abwägung der bestehenden Nutzung und den Bedürfnissen der Baugruppen wurde dieses Projekt von den interessierten Baugruppen als nicht geeignet eingestuft. Derzeit stehen keine geeigneten leerstehenden städtische Bestandsimmobilien für eine Vergabe zur Verfügung. Die spezifischen Anforderungen an Bestandsimmobilien sind nicht umfänglich deckungsgleich mit den Anforderungen an transformierte bzw. neu gebildete Baugrundstücke. Daher bedarf es einer tiefergehenden Prüfung der Verwaltung, ob bzw. wie die Vergabe von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“ aufgenommen werden kann. Die Verwaltung steht zu diesem Thema bereits im interkommunalen Austausch und wird zu diesen spezifischen Anforderungen aus den eigenen und den Erfahrungen weiterer Städte dem Gemeinderat einen Vorschlag zu einer Ergänzung des bestehenden Grundstücksvergabekonzept – Wohnen bzw. ein Vergabekonzept für kommunale Bestandsimmobilien vorlegen.

  • Protokoll_HA_04_06_2024_TOP_6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Sitzung Hauptausschuss 4. Juni 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Aufnahme von kommunalen Bestandsimmobilien in das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“ Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0328 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) teilt mit, dass er mit der Antwort der Verwaltung gut mitgehen könne. Stadtrat Pfannkuch (CDU) stellt hervor, dass es sich nur um wenige Immobilien handle, die für ein solches Konzept in Frage kommen und spricht sich dafür aus, zunächst zurückhaltend zu sein. Der Vorsitzende unterstreicht, dass es wenige Bestandsimmobilien gebe, die für Baugruppen zur Verfügung gestellt werden können und berichtet, dass die konkrete Umsetzung aus den unterschiedlichsten Gründen oft scheitre. Die Umsetzung des Konzepts werde jedoch auch bei Bestandsimmobilien immer mitgedacht. Stadtrat Hock (FDP) verweist darauf, dass das Thema bereits in den letzten Jahren behandelt worden sei, er eine Entwicklung jedoch nicht erkennen könne. Er drängt darauf, dass auch ein Projekt in die Umsetzung komme müsse. – 2 – Der Vorsitzende entgegnet, dass die Stadt nur im Besitz von sehr wenigen überhaupt geeig- neten Immobilien sei. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Rahmen von Neubauten, das Kon- zept besser umgesetzt werden könne. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Erledigung des Antrags fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Oktober 2024