Gesundheitszentrum Eisenbahnstraße

Vorlage: 2024/0327
Art: Informationsvorlage
Datum: 21.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 26.04.2024

    TOP: 4

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0327 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Gesundheitszentrum Eisenbahnstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 26.04.2024 4 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen in städtebaulich bedeutender Lage am S-Bahnhof Grötzingen in fußläufiger Entfernung – und somit am Auftakt – der Ortsmitte von Grötzingen. Südlich direkt gegenüber befindet sich das Bahnhofsgelände mit einer Anbindung in Richtung Karlsruhe sowie Mühlacker bzw. Eppingen. Im Norden grenzt das Grundstück direkt an die Pfinz an. Auf der gegenüberliegenden Uferseite befindet sich vorwiegend zweigeschossiger Reihenhaus- und Geschosswohnungsbau. Das westlich anschließende gewerblich genutzte Gebäude soll im Rahmen der Neuplanung ebenfalls aufgestockt und saniert werden. Im Osten schließt sich ein Eckgrundstück an, auf dem derzeit das Kinder- und Jugendhaus Grötzingen untergebracht ist. – 2 – Vorhaben Das Vorhaben befindet sich in einer gewerblich geprägten Umgebung mit engem räumlichen Bezug zum Bahnhofsgelände und der S-Bahntrasse Karlsruhe – Mühlacker. Der planungsrechtliche Zulässigkeitsrahmen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche ergibt sich gemäß § 34 BauGB aus der Umgebungsbebauung. Zusätzlich liegt das Grundstück im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Grötzingen“ und spielt hier eine zentrale Rolle. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet wurde als Handlungsfeld die grundlegende Neuordnung und Qualifikation der städtebaulichen Situation nördlich der Eisenbahnstraße zur Adressbildung am Ortsauftakt des Bahnhofs Grötzingen durch Abbruch des eingeschossigen Gebäudekörpers und einer Neueinfassung des Raumes erkannt und in die Sanierungszielsetzung aufgenommen. Geplant ist ein Gesundheitszentrum für Grötzingen (und durch die gute ÖPNV-Anbindung darüber hinaus) in einem viergeschossigen Neubau, wobei durch den räumlichen Zusammenschluss von Arztpraxen und verwandten Nutzungen Synergieeffekte genutzt werden können. Das Gebäude erstreckt sich auf dem schmalen Grundstück entlang der Eisenbahnstraße mit horizontalen Vor- und Rücksprüngen der Geschosse. Die Erdgeschosszone soll mit öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Achse Bahnhof – Ortsmitte leisten, was sich in seiner transparenten Fassadengestaltung widerspiegelt. Auch die im Sanierungskonzept angedachte Brücke für den Fuß- und Radverkehr als „shortcut“ zwischen Bahnhof und Ortsmitte ist im Entwurf berücksichtigt. Die notwendigen Stellplätze sollen zum einen auf dem westlich der Eisenbahnstraße 38 bestehenden privaten Parkplatz durch Errichtung einer Parkpalette untergebracht werden. Zum anderen ist im Entwurf die Neuordnung des öffentlichen Raumes mit Gehweg und senkrechten Parktaschen vor dem Gebäude vorgesehen.

  • Protokoll Ausschuss
    Extrahierter Text

    Empfehlung Sitzung Gestaltungsbeirat 26.04.2024, 13:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 4 der Tagesordnung: Gesundheitszentrum Eisenbahnstraße Vorlage: 2024/0327 Der Gestaltungsbeirat dankt für die frühe Präsentation des hinsichtlich des geplanten Nutzungsprogramms ambitionierten Projektes bereits in der Vorentwurfsphase. Damit eröffnet sich Spielraum für eine grundsätzliche Betrachtung. Das Projekt wird als eine Chance vorgestellt, die Versorgung des Stadtteiles Grötzingen mit Arzt-Praxen und einer Apotheke in verkehrlich hervorragend erschlossener Lage zukunftsfähig zu verbessern. Dieser Gedanke wird vom Gestaltungsbeirat ausdrücklich mitgetragen. Daraus resultieren auf städtebaulicher Ebene zwingend korrespondierende Überlegungen - zu den besonderen Eigenschaften des Grundstücks, - dem städtebaulichen Kontext, - zur, dem Ort angemessenen, Gliederung von Bebauung und Freiräumen, - der über die bauordnungsrechtliche Definition hinausgehenden städtebaulichen Herleitung einer angemessenen Gebäudehöhe, - darüber hinaus aber einer Anordnung von Nutzungen, die die Umfeld-Qualitäten atmosphärisch nutzen und stärken, – 2 – - sowie der daraus resultierenden Fragen zur Verortung des ruhenden Verkehrs. Der geometrische Zuschnitt des Grundstücks am südlichen Rand der Ortsmitte von Grötzingen ist durch seine Lage zwischen den stark linearen Strukturen der Bahnlinie, der begleitenden Straße im Süden, sowie der Pfinz im Norden geprägt. Westlich und östlich befinden sich zwei Brücken, die die Erschließung zur Ortsmitte sicherstellen. Durch die gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz reduziert sich die theoretisch überbaubare Grundstückstiefe. An den westlichen und östlichen Grundstücksenden befinden sich erhaltenswürdig erscheinende Kastanien als Solitärbäume. Eine Bebauung muss zwingend diesen Grundstückszuschnitt akzeptieren und damit bereits konzeptionell umgehen. Während der nördlich anschließende Naturraum entlang der Pfinz, aber auch der gegenüberliegende Platz in der Mitte des Wohnquartiers einen hohen atmosphärischen Reiz bieten, haben die südlich und westlich anschließenden Situationen erheblichen Entwicklungsbedarf und sind geprägt von einer an vielen Orten anzutreffenden Vernachlässigung der Bahnhofsumfelder. Gerade weil das Projekt über den ÖPNV hervorragend angeschlossen ist, muss seine städtebauliche Disposition mit Blick auf das Potenzial dieses Umfelds entwickelt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen können aber nicht nur durch das Projekt selbst gestemmt werden. Eine integrative Anstrengung von Projekt und Stadt ist notwendig. Dann dürfte es möglich sein, das dringend sanierungsbedürftige Bahnhofsgebäude, die Ankunftssituation für die Bahnnutzer, also das Umfeld im westlichen Grundstücksbereich als Entree nach Grötzingen von der Bahnsteigkante bis zur Pfinz, räumlich zu entwickeln. Welche Parkierungsintensität mit diesem Ziel vereinbar ist, muss grundsätzlich geprüft werden. Die bereits im Neuordnungskonzept zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Grötzingen“ angedeutete Idee einer Brücke über die Pfinz in Grundstücksmitte lenkt den Blick richtigerweise auf die Notwendigkeit, den Grundstückskontext quer zu den linearen Prädispositionen, also in Nord-Süd-Richtung zu entwickeln. Dann wird die Bedeutung der Sichtachse vom landwirtschaftlichen Forschungsinstitut Augustenberg über die bewaldete Hangkante im Süden über die Pfinz hinweg zum Quartiersplatz im Norden nachvollziehbar. Dies muss ein starkes Motiv der Grundstücksgliederung sein. Konsequent muss, wie bereits im Neuordnungskonzept dargestellt, die Sichtachse von jeder Bebauung frei bleiben. Die Betrachtung der topografischen und landschaftlichen Situation ist eine Wiederentdeckung in der aktuellen Stadtplanungsdebatte. Die Identität von Städten ist offensichtlich sehr viel stärker aus der Landschaftsmorphologie geprägt, als es über Jahrzehnte wahrgenommen wurde. Dies ist die zentrale Chance für die Weiterentwicklung, aber auch die folgerichtigen Limitierungen des Projektes. Unabhängig von der relativ eindeutigen bauordnungsrechtlichen Bewertung des „Einfügens“ erscheint dem Gestaltungsbeirat eine zwei-, an einzelnen Stellen dreigeschossige Bebauung als verträglich. Aus dieser Erkenntnis erschließt sich das Potenzial des Grundstücks im Hinblick auf die Verortung der im Projekt vorgestellten Nutzungen. Ein angemessenes Vorfeld für das Gesundheitszentrum am Bahnhofsvorplatz, ein Café mit Außenterrasse an einer künftigen Fußgänger-Brücke über die Pfinz in Grundstücksmitte, die Thematisierung des Pfinzufers als kühler Nachbar im Norden sind als starke Motive gut vorstellbar. – 3 – Der Gestaltungsbeirat betont in diesem Zusammenhang: das Projekt kann die dargestellten Aufgaben nicht alleine schultern. Die Stadt hat weitsichtig bereits 2018 ein Sanierungsgebiet definiert, das explizit das Bahnhofsumfeld einschließt. Die Weiterentwicklung des Projektes und die Umsetzung der Sanierungsziele sind gleichermaßen Voraussetzung für eine nachhaltig wertsteigernde Projektentwicklung. Aus diesem Grund wäre aus Sicht des Gestaltungsbeirats eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung unter Berücksichtigung der im Projekt aufgezeigten Ideen und auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen zur Konkretisierung der oben genannten Überlegungen wünschenswert.