Südreal Ostring - Erweiterung

Vorlage: 2024/0324
Art: Informationsvorlage
Datum: 21.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 26.04.2024

    TOP: 2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0324 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Südreal Ostring - Erweiterung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 26.04.2024 2 N Beratung Kurzfassung Lage Die SÜDREAL Consulting GmbH hat in den letzten Jahren auf dem danebenliegenden Gewerbegrundstück „Am Ostring 6“ bereits einen dreiteiligen Komplex mit Hotel, Fitnessstudio und Büroflächen, das sogenannte K6, umgesetzt. Das angegliederte Vorhaben wurde bereits im Sommer 2020 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Geplant ist eine Erweiterung eines 4-geschossigen Bürogebäudes in zweiter Reihe in der Striederstraße, welche aufgrund der Verbundenheit der vorherigen Planung ebenfalls dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorgelegt wird. – 2 – Vorhaben Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 286 „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ aus dem Jahr 1962, der entlang der Straßen Baufluchten und Vorgartengrün festsetzt. Für die Art der baulichen Nutzung wird im einfachen Bebauungsplan 286 A „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße, Änderung“ aus dem Jahr 2015 ein Gewerbegebiet festgesetzt. Im Übrigen hat sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einzufügen. An die Blockstruktur der historischen Gründerzeit-Bebauung der Oststadt schließt östlich der Berckmüllerstraße ein städtebaulich sehr heterogener Bereich an: Im Norden, zwischen Strieder- und Theodor-Rehbock-Straße, noch durch Wohnbebauung geprägt, folgen im Süden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen. Der daran anschließende mehrspurige Ostring bildet eine deutliche Zäsur zu den gegenüberliegenden Sport- und Gewerbeflächen. Begrüßt wurde seinerzeit im Jahr 2020 durch den Gestaltungsbeirat die Aufteilung des Ensembles in drei ablesbare Gebäudekörper und der Gewinn der Qualität der Freiräume. Bereits damals empfahl der Gestaltungsbeirat einen gestaffelten Übergang von der 6-geschossigen Bebauung des „Fitnessgebäudes“ zur westlich anschließenden Wohnbebauung. Der Büroneubau „Striederstraße 32“ versteht sich als Erweiterung eines erfolgreichen Projektes des Gebäudekomplexes „K6“ und wurde deshalb kürzlich im Februar 2024 im Gestaltungsbeirat behandelt. Das Baugrundstück liegt in zweiter Reihe und versucht mit dem vorgelegten Entwurfskonzept, diese Schwierigkeiten durch einen ambitionierten Baukörper zu lösen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt deshalb: - Reduzierung des Baufensters auf die Tiefe des westlich benachbarten Lagergebäudes - Volumetrische Vereinfachung des Baukörpers - Herleitung einer architektonischen Verwandtschaft mit den Hauptbaukörpern des „K 6“ - Beibehaltung der TG-Zufahrt durch die vorhandene „K 6-Garage“ - Fahrradstellplätze, jedoch eher oberirdisch - Überprüfung der Sinnhaftigkeit einer Gastronomie Mit der Wiedervorlage hat sich die Planung den Empfehlungen des Beirats angenommen und legt einen überarbeiteten Entwurf mit Varianten vor.

  • Protokoll Ausschuss
    Extrahierter Text

    Empfehlung Sitzung Gestaltungsbeirat 26.04.2024, 13:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 2 der Tagesordnung: Südreal Ostring - Erweiterung Vorlage: 2024/0324 Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und den Architekten herzlich für das vorgestellte Projekt, das die Mehrheit der im Februar ausgesprochenen Empfehlungen des Gestaltungsbeirats berücksichtigt, nicht zuletzt die Vereinfachung der Bauvolumen und die Beruhigung der Fassaden für einen harmonischen Dialog mit dem „K6“. Der Gestaltungsbeirat begrüßt außerdem die besondere Behandlung der fünften Fassade durch Begrünung derselben. Das Gebäude liegt in zweiter Reihe, umgeben von Gebäuden mit höchstens vier Geschossen. Selbst die Fassade des „K6“ ist an dieser Stelle des Grundstücks niedriger. Um das Gesamtbild maßstabsgerecht zu halten, empfiehlt der Gestaltungsbeirat, dass die ablesbare Höhe des neuen Gebäudes mit der niedrigsten Baukörperhöhe des „K6“ zusammenfällt. Um die für das wirtschaftliche Gleichgewicht erforderliche Fläche zu erreichen, schlägt der Gestaltungsbeirat eine Staffelung des Dachgeschosses vor, mit einer Zurücksetzung von – 2 – mindestens zwei Metern an allen vier Seiten, damit die abgelesene Fassade vier Geschosse bleibt. Die Ausführung der Tiefgarage wird empfohlen: Durch diese Lösung ist eine Büronutzung im Erdgeschoss bei gleichzeitiger Betonung der städtischen Atmosphäre möglich. Der Gestaltungsbeirat hält eine Wiedervorlage nicht für erforderlich.