Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen. Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 2
| Vorlage: | 2024/0307 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gleichstellungsbeauftragte |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0307 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD/GB Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen. Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 2 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Sozialausschuss 15.05.2024 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) Teil 2 zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Noch nicht bezifferbar Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Am 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen unmittelbar oder mittelbar zur Umsetzung von umfassenden Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt. Der Sozialausschuss hat mit Beschluss vom 18. Juli 2018 die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept für die Fortsetzung der Aufgaben zum Thema häusliche Gewalt in Karlsruhe zu erarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts die Vorgaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat der Gemeinderat den Auftrag auf alle in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen erweitert. Am 20. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die Umsetzung des ersten Konzeptteils beschlossen. Die Konzepterarbeitung ist in zwei Phasen erfolgt. In Konzeptphase 1 wurde eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel erhoben. Diese wurde im Dezember 2022 mit dem Beschluss des Gemeinderats abgeschlossen. Konzeptphase 2 umfasst eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“. Mit dem vorliegenden Konzeptteil 2 ist die zweite Konzeptphase abgeschlossen. Konzeptteil 2 informiert den Sozialausschuss und den Gemeinderat vollumfänglich über die Bedarfe in den Bereichen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ in Karlsruhe. Ziel des Konzepts ist das Schließen von Lücken im Hilfesystem und dessen Weiterentwicklung. Die praktische Umsetzung des ersten Konzeptteils hat nach der Verabschiedung im Gemeinderat im Dezember 2022 bereits begonnen. Der Fokus liegt dabei zunächst auf der Etablierung und Stärkung von Netzwerken und Arbeitskreisen. Durch eine bessere Vernetzung, den Austausch und die gemeinsame Festlegung von Vorgehensweisen der an diesen Themen beteiligten Einrichtungen, sollen Lücken im Hilfesystem behoben werden. Für die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe muss im nächsten Schritt eine Priorisierung auf Grundlage der Zusammenschau aller Bedarfe aus Konzeptteil 1 und Konzeptteil 2 erfolgen. Diese wird von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Zusammenarbeit mit den Träger*innen und beteiligten Behörden, gesteuert und begleitet. Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele und Zuständigkeiten für die kommunale Ebene über einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Sofern sich aus den Umsetzungszielen finanzielle Bedarfe ergeben, werden diese in den kommunalen Haushalt eingebracht und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Angesichts der aktuelle Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien umsetzbar sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Nach zwei Jahren erfolgen ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Stand: April 2024 Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Teil 2 2 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Impressum Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte: Verena Meister Bearbeitung: Svenja Brandt Viktoria Kornhaas Verena Meister Layout: Svenja Brandt Viktoria Kornhaas Telefon: 0721 133-3062 E-Mail: gb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/gleichstellung Stand: April 2024 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. 3 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Abstract – Übersicht Die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene ist ein Auftrag, der eine dauerhafte Koordinierung erfordert. Zur Umsetzung in Karlsruhe wurde im Auftrag des Sozialausschusses vom Juni 2018 zunächst ein Konzept erstellt; dies erfolgt in zwei Phasen. In Konzeptphase 1 wurde zwischen April 2020 und November 2022 eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel erarbeitet. Die Erstellung des ersten Konzeptteils ist mit Vorlage des Konzeptpapiers (Teil 1) im November 2022 im Sozialausschuss und anschließend, im Dezember 2022 im Gemeinderat abgeschlossen. In der zweiten Konzeptphase, wurde eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ erhoben. Die zweite Konzeptphase wird bis Juni 2024 abgeschlossen sein. Auf Beschluss des Gemeinderats wird im Anschluss an die Konzepterarbeitung eine dauerhafte Koordinierungsstelle eingerichtet und bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt. Das Konzept ist Grundlage dafür, dass die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Karlsruhe umgesetzt werden können. Ziel ist das Schließen von Lücken im Hilfesystem und dessen Weiterentwicklung. Mit der Einrichtung der dauerhaften Koordinierungsstelle ab Mitte 2024 kann die Gesamtumsetzung erfolgen. Für die Gesamtumsetzung muss zuerst eine Priorisierung der Bedarfe erfolgen. Diese wird von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Zusammenarbeit mit den Träger*innen und beteiligten Behörden, gesteuert und begleitet. Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele und Zuständigkeiten für die kommunale Ebene über einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Sofern sich aus den Umsetzungszielen finanzielle Bedarfe ergeben, werden diese in den kommunalen Haushalt eingebracht und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien umsetzbar sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Nach zwei Jahren erfolgt ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Bedarfe, die nicht auf kommunaler Ebene bearbeitet werden können, leitet die Koordinierungsstelle an die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene weiter um Handlungsimpulse zu setzen. Der vorliegende Konzeptteil 2 informiert den Sozialausschuss und den Gemeinderat vollumfänglich über die Bedarfe in den Bereichen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ in Karlsruhe. Um die Istanbul-Konvention in der vorgesehenen Form auf kommunaler Ebene umzusetzen, ist eine verpflichtende Zusage des Gemeinderats notwendig: ▪ Politischer Beschluss des vorliegenden Konzepts und dessen Umsetzung. ▪ Aufbau fehlender Hilfsangebote anhand der ermittelten Bedarfe und Bereitstellung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel. Hierfür werden dem Gemeinderat weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. ▪ Erhalt, Sicherung und langfristiger Ausbau der bestehenden Hilfsangebote. Die wichtigsten Ergebnisse und Informationen zur Entscheidungsfindung sind in der Zusammenfassung der Bedarfe (Kapitel IV) gebündelt. 4 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung .................................................................................................................................... 5 Die Istanbul-Konvention ............................................................................................................................5 II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe ..................................................................... 5 Ausgangslage in Karlsruhe ........................................................................................................................5 Verfahren der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ..............................................6 Projektablauf und Zeitplan .........................................................................................................................6 Zwei Phasen der Konzeptentwicklung ........................................................................................................7 Prozessbeteiligte .......................................................................................................................................7 Ergebnis und Umsetzung des Konzepts ......................................................................................................7 III. Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe ........................................................................................................................................ 9 Artikel 37 – Zwangsheirat .........................................................................................................................9 Artikel 38 – Verstümmelung weiblicher Genitalien ...................................................................................11 Artikel 39 – Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation ...........................................................................15 Artikel 42 – Inakzeptable Rechtfertigungen für Straftaten, einschließlich der im Namen der sogenannten „Ehre“ begangenen Straftaten ................................................................................................................18 IV. Zusammenfassung der Bedarfe im Überblick ......................................................................... 21 V. Übersicht zur bisherigen Umsetzung (Konzeptteil 1) ............................................................... 23 VI. Anhang .................................................................................................................................... 27 Anhang I: Datenerhebung durch Workshops ............................................................................................27 Anhang II: Datenerhebung mit Fragebogen und Interviewleitfaden ...........................................................38 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Projektablauf und Zeitplan ........................................................................................................6 Abbildung 2: Workshop-Plakat Zwangsheirat Angebote ...............................................................................29 Abbildung 3: Workshop-Plakat Zwangsheirat Interventionskette ...................................................................30 Abbildung 4: Workshop-Plakat Zwangsheirat Bedarfe ..................................................................................31 Abbildung 5: Workshop-Plakat Zwangsheirat Runder Tisch 1 .......................................................................32 Abbildung 6: Workshop-Plakat Zwangsheirat Runder Tisch 2 .......................................................................33 Abbildung 7: Workshop-Plakat FGM/C Angebote .........................................................................................34 Abbildung 8: Workshop-Plakat FGM/C Interventionskette ............................................................................35 Abbildung 9: Workshop-Plakat FGM/C Bedarfe ............................................................................................36 Abbildung 10: Workshop-Plakat FGM/C Runder Tisch ..................................................................................37 Tabelle 1: Konzeptphasen ..............................................................................................................................7 5 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 I. Einleitung Die Istanbul-Konvention Der Europarat hat 2011 in Istanbul die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ als völkerrechtlichen Vertrag beschlossen. Sie ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Deutschland ist sie die bisher stärkste rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In insgesamt 81 Artikeln verpflichtet die Konvention die unterzeichnenden Staaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Zentral ist der Konvention zufolge, die Bereitstellung eines bedarfsgerechten und finanziell abgesicherten Hilfesystems aus Fachberatungsstellen und Schutzunterkünften. Die Konvention stellt klar, dass die strukturelle Ursache von Gewalt gegen Frauen die historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Unterdrückung und Diskriminierung der Frau durch den Mann geführt haben. Sie fordert deshalb die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. In Konzeptteil 1 wird näher auf die Kernbegriffe der Istanbul-Konvention eingegangen und auf die Zuständigkeiten, die sich für Bund, Länder und Kommunen ergeben. II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Ausgangslage in Karlsruhe In Karlsruhe besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Frauen 1 . Es ist aus dem Zusammenschluss von engagierten Frauenprojekten, Trägern, Kommunalpolitiker*innen und der Frauenbeauftragten entstanden und stetig weiterentwickelt worden. Diese Infrastruktur wird seit vielen Jahren im Rahmen der freiwilligen Leistungen von der Stadt Karlsruhe unterstützt, sowohl finanziell als auch durch die Federführung der Gleichstellungsbeauftragten im Auftrag des Oberbürgermeisters. Im Jahr 2000 wurde unter der Federführung der städtischen Frauenbeauftragten der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Der Koordinationskreis tagt drei- bis viermal im Jahr mit dem Ziel, die Schutzmaßnahmen bei Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe eng zu verzahnen. 1 Beratungsschwerpunkte: Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Menschen in der Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 6 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Die Bestands- und Bedarfsanalyse Teil 1 hat ergeben, dass in Karlsruhe vor allem für weitere Zielgruppen Beratungsangebote geschaffen werden müssen: ▪ FLINTA 2 ▪ Frauen mit Behinderungen ▪ Konsumentinnen toxischer Substanzen ▪ wohnungslose Frauen ▪ zugewanderte Frauen ▪ Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit ▪ geflüchtete Frauen ohne Papiere Verfahren der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Projektablauf und Zeitplan Abbildung 1: Projektablauf und Zeitplan Für die Konzeptentwicklung wurde ab April 2020 eine Projektstelle mit 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für zwei Jahre geschaffen. Diese wurde ab April 2022 um 0,5 VZÄ ergänzt und um zwei Jahre verlängert. Die Projektstelle ist mit zwei Personen besetzt, deren Verträge zunächst bis zum 31. März 2024 beziehungsweise bis zum 30. April 2024 befristet waren. Das Gesamtprojekt zur Konzeptentwicklung, bestehend aus Konzeptphase 1 und 2 (siehe unten), wird mit der Vorlage dieses zweiten Konzeptteils im Gemeinderat am 18. Juni 2024 fristgerecht abgeschlossen. Die Vertragslaufzeiten der Projektmitarbeiterinnen sind im Februar 2024 zeitlich an den geplanten Projektabschluss angepasst worden. Im Anschluss ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Daueraufgabe, wofür eine unbefristete Koordinierungsstelle in Vollzeit notwendig ist. Im Zuge der Haushaltsberatungen im November 2023 hat der Gemeinderat eine Koordinierungsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe beschlossen. Die Koordinierungsstelle soll nach Projektabschluss im Sommer 2024 besetzt werden. 2 FLINTA ist eine Abkürzung und steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen Beschluss Sozialausschuss 2018 2019 Bewilligung Projektstelle 50% Projektbeginn 04/2020 03/2022 Projektstellen- ende Bewilligung Projektstelle 100% 04/2022 11/2022 Ende Konzeptphase I geplantes Ende Konzeptphase II Projektende 06/2024 ab 07/2024 Koordinierungsstelle: Maßnahmenumsetzung Konzeptfortschreibung 7 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Zwei Phasen der Konzeptentwicklung Um die Komplexität der Aufgabe den vorhandenen Personalressourcen anzupassen, wurde die Konzeptentwicklung anhand der Gewaltformen in zwei Phasen aufgeteilt: Tabelle 1: Konzeptphasen Konzeptphase 1 Konzeptphase 2 ▪ Häusliche und sexualisierte Gewalt ▪ Menschenhandel, (Zwangs-)Prostitution, Ausstieg aus der Prostitution ▪ Zwangsheirat ▪ Verstümmelung weiblicher Genitalien ▪ Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation ▪ Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ Im Konzeptphase 2 wurden der Bestand und der Bedarf für die Gewaltformen Zwangsverheiratung, Weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ analysiert. Prozessbeteiligte In Konzeptphase 2 konnte zur Bearbeitung der Gewaltformen nicht auf bestehende Netzwerke zurückgegriffen werden. Aus diesem Grund mussten durch Fachtage und die Aufnahme von Erstkontakten zuerst Verbindungen zwischen den Akteur*innen hergestellt und bestehende Kontakte ausgeweitet werden. Bei der Datenerhebung unterstützten: ▪ ajs Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg ▪ AWO Kreisverband Karlsruhe-Stadt e.V. ▪ Büro für Integration, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe ▪ Fachkräfte aus Stadt- und Landkreis ▪ FGM/C Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg ▪ Gleichstellungsbeauftragte, Büro des Landrats, Landkreis Karlsruhe ▪ ibz Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. ▪ Integrationsbeauftrage, Amt für Integration, Landkreis Karlsruhe ▪ Kinderbüro, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe ▪ Kommunale Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe ▪ Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V. ▪ Stadtgesellschaft ▪ Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH ▪ The Justice Project e.V. Karlsruhe Ergebnis und Umsetzung des Konzepts Das Ziel des Konzeptes ist, den Grundstein für die mittel- und langfristigen Weiterentwicklungen des Hilfesystems zu legen. Das Hilfesystem muss durch die Vergabe von freiwilligen Leistungen abgesichert sein. In Karlsruhe darf kein von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Mensch 3 unversorgt sein. 3 Die Istanbul-Konvention findet vorwiegend auf Frauen und Mädchen Anwendung, weil diese geschlechtsspezifische Gewalt sehr viel häufiger erleben als Männer. Aber auch Männer und diverse Personen erleben einige der in der Konvention behandelten Gewaltformen. 8 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Eine Grundversorgung für von Gewalt betroffene Frauen besteht, diese ist aber nicht in allen Bereichen befriedigend ausgebaut. Um allen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen wirksame Unterstützung und Hilfe anzubieten, muss die bestehende Grundversorgung weiterentwickelt werden. Die nachfolgende Bestands- und Bedarfsanalyse weist auf eine Vielzahl an Lücken im Hilfe- und Unterstützungssystem hin. Diese Lücken bestehen in den Bereichen aller bearbeiteten Gewaltformen und sind von unterschiedlicher Ausprägung. Daraus folgt: ▪ Die Zuständigkeit für die Behebung der Lücken im Hilfesystem liegt in den vorhandenen kommunalen Arbeitskreisen, im Gemeinderat, auf Landes- oder Bundesebene. ▪ Die Behebung der Bedarfe ist unterschiedlich ressourcenintensiv: Viele lassen sich im Rahmen bestehender oder neuer Netzwerke durch Absprachen und Synergien bearbeiten. Für andere müssen neue Maßnahmen entwickelt werden, die zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. ▪ Der Umfang und die Vielfalt der ermittelten Bedarfe lassen kein kurzfristiges Abarbeiten zu. Die Umsetzung der Bedarfe muss langfristig erfolgen. In zeitlichen Schritten müssen dafür Prioritäten und Umsetzungsziele festgelegt werden. Für das weitere Vorgehen zur Umsetzung des vorliegenden Konzepts sind folgende Schritte vorgesehen: Zu jeder bearbeiteten Gewaltform werden Umsetzungsziele für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Dies erfolgt in den einschlägigen Netzwerken in Kooperation mit den freien Trägern und Netzwerkpartner*innen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird der Fokus zunächst auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien möglich sind. Ressourcenintensivere Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. In zwei Jahren erfolgt ein Umsetzungsbericht sowie die Festlegung neuer Ziele. Um die Istanbul-Konvention in der vorgesehenen Form auf kommunaler Ebene umzusetzen, ist eine verpflichtende Zusage des Gemeinderats notwendig: ▪ Politischer Beschluss des vorliegenden Konzepts und dessen Umsetzung. ▪ Aufbau fehlender Hilfsangebote anhand der ermittelten Bedarfe und Bereitstellung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel. Hierfür werden dem Gemeinderat weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. ▪ Erhalt, Sicherung und langfristiger Ausbau der bestehenden Hilfsangebote. Um alle Betroffenen miteinzubeziehen haben wir den Begriff „Mensch“ gewählt. Siehe dazu Broschüre „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention): Fragen und Antworten“: https://rm.coe.int/istanbul-convention-questions-and-answers-german/1680986a6d, Seite 5 bis 7. 9 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 III. Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Folgende Gewaltformen werden in Konzeptteil 2 bearbeitet: Zwangsheirat, Verstümmelung/Beschneidung weiblicher Genitalien (FGM/C), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation, Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“. Das Hilfsangebot in Karlsruhe für die jeweiligen Gewaltformen wird auf die Anforderungen aus der Istanbul- Konvention hin untersucht. Dabei werden insbesondere die Artikel aus den Kapiteln Prävention, Schutz und Unterstützung und in Teilen Migration und Asyl berücksichtigt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet zur Datensammelung und -aufbereitung, zur Aufklärung und Unterstützung von potentiell Betroffenen und Fachkräften, zur Öffentlichkeitsarbeit um die Gesellschaft für die Gewaltformen zu sensibilisieren und zu angemessen ausgestatteten Beratungsangeboten und Schutzunterkünften. Ein barrierefreier Zugang zählt ebenfalls zu den Anforderungen. Artikel 37 – Zwangsheirat Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn mindestens einer der potentiellen Ehegatten sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder ihre/seine Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen. Oft üben Eltern, Familie, männliche Verlobte oder Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln Druck aus. Von Zwangsehe spricht man, wenn Eheleute sich gezwungen sehen eine Ehe gegen den eigenen Willen aufrechtzuerhalten. Auch das Locken in einen Drittstaat mit dem Ziel der Verheiratung ist Teil von Zwangsverheiratung. Für den Straftatbestand ist es nicht erforderlich, dass die Ehe tatsächlich geschlossen wird. 4 Sowohl Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und junge Männer können von Zwangsheirat betroffen sein. Mädchen und Frauen sind häufiger betroffen und die Folgen der Eheschließung für sie gravierender. Laut einer Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2011 sind 28% der Betroffenen minderjährig, 42% zwischen 18 und 21 Jahre alt und 30% über 21 Jahre alt. 5 Im Jahr 2022 wurden 68 Fälle von Zwangsheirat in Deutschland polizeilich erfasst. 6 Die Dunkelziffer von Zwangsverheiratungen wird von der Fachwelt jedoch als sehr hoch eingeschätzt. Bei der Befragung von Beratungseinrichtungen 2008 im Rahmen der Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigte sich beispielsweise, dass innerhalb eines Jahres 2.943 Beratungen zu Zwangsheirat stattgefunden hatten. 7 4 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 80f. 5 Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, 2011: Wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen, Kurzfassung; Hamburg, S.27. 6 Bundeskriminalamt, 2023: Häusliche Gewalt Bundeslagebild 2022; S.40. 7 Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, 2011: Wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen, Kurzfassung; Hamburg S.23. 10 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Zwangsverheiratung ist in Deutschland seit 2011 ein eigener Straftatbestand. In §237 Strafgesetzbuch (StGB) ist festgehalten, dass die Nötigung zur Ehe mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Zwangsverheiratung findet im Kontext von patriarchal strukturierten, traditionell orientierten Familiensystemen statt. Dabei handelt es sich um kollektivistisch ausgeprägte Wertesysteme in denen die sogenannte „Ehre“ und deren Erhalt eine wichtige Rolle einnimmt. Frauen und Mädchen gelten als „Trägerinnen der Ehre“. Ihnen wird zum Beispiel Gehorsam und Respekt vor Autoritäten abverlangt. Das Verständnis von „Ehre“ und dessen Auswirkung auf die Erziehung ist allerdings kontextabhängig und kann sehr unterschiedlich verstanden werden. Zwangsverheiratung wird hier als Unterkategorie der Gewaltform Gewalt im Namen der „Ehre“ verstanden. A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden im Rahmen der Fachtagung „Perspektiven zum Schutz vor Zwangsverheiratung bei jungen Menschen in der Region Karlsruhe“ am 4. Mai 2023 erhoben 8 . Es gibt keine spezifische Beratungsstelle in Karlsruhe. Die nächstgelegene Beratungsstelle und Schutzunterkunft ist Yasemin in Stuttgart. Dementsprechend gibt es auch keine Statistik zu der Häufigkeit von (Beratungs-)Fällen in Karlsruhe. Es gibt Beratungsstellen zu anderen Gewaltformen, bei denen das Thema mitläuft z.B. bei den Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern, bei The Justice Project, bei Wildwasser und AllerleiRauh sowie beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe. So suchen zum Beispiel Frauen auf Grund von Partnerschaftsgewalt eine Frauenberatungsstelle auf, sind aber gleichzeitig von Zwangsheirat betroffen. Die Frauen werden hinsichtlich dieses Themas von der jeweiligen Beratungsstelle zwar beraten und weitervermittelt, die Beratungsstellen werden für die Beratung aber nicht mit Ressourcen ausgestattet. Die Beratung findet aufgrund des Mangels an Alternativen statt, jedoch ohne Auftrag und Finanzierung. In Karlsruhe gibt es zum Thema Zwangsverheiratung kein Netzwerk. Die Beratungsstellen vermitteln weiter an die Stuttgarter Fachberatungsstelle YASEMIN, eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Es gibt keinen definierten Ablauf und keine bekannte Interventionskette. Wenn ein Fall bei einer Erstkontaktperson auftritt, sucht diese sich aktuell über das Internet und Kolleginnen und Kollegen Hilfe und Unterstützung. Wenn Kinder betroffen sind liegt eine Kindeswohlgefährdung vor und das Jugendamt muss hinzugezogen werden. Ansonsten werden zum Beispiel die Frauenberatungsstellen oder The Justice Project kontaktiert. Manche rufen gleich bei Yasemin in Stuttgart an. Es gibt momentan keine Begleitung der volljährigen Betroffenen zu den verschiedenen Beratungsstellen und Institutionen (zum Beispiel zur Polizei oder Schutzunterkünften in anderen Städten). Durch das Aufwachsen in einem traditionell orientierten Familiensystem sind junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, nicht so selbstständig wie andere Frauen in ihrem Alter. In Karlsruhe sind die Anforderungen der Istanbul-Konvention nicht erfüllt. 8 Informationen und Materialien zur Fachtagung: https://kurzelinks.de/InfoVA_Zwangsverheiratung_Karlsruhe 11 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 B. Ergebnis der Bedarfsanalyse ▪ Das Thema in bestehende Arbeitskreise bringen z.B. AK Mädchen- und Frauenarbeit, AK Migration (Expertise nutzen und Ergebnisse aus dem runden Tisch einbringen). ▪ Bessere Vernetzung durch einen runden Tisch und die Einrichtung eines Mailverteilers Zu Beginn müssen mindestens folgende Teilnehmende am runden Tisch beteiligt sein: ▪ Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe mit ▪ Dem Kinderbüro ▪ Dem Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste, hier vor allem mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der Schulsozialarbeit ▪ Dem Büro für Integration ▪ Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention, Stadt Karlsruhe ▪ afka Arbeitsförderung Karlsruhe mit ▪ der Schulsozialarbeit an Berufsschulen ▪ Fachberatungsstellen: ▪ The Justice Project e.V. Karlsruhe ▪ Frauenberatungsstelle, Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. ▪ Frauenberatungsstelle, Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Da Betroffene im Landkreis auch von Institutionen in der Stadt betreut werden, ist die Mitwirkung des Landkreises Karlsruhe im Arbeitskreis notwendig. Aufgaben des runden Tisches: ▪ Eine Interventionskette mit den relevanten Akteur*innen muss erarbeitet werden. ▪ Definierte Abläufe und Handlungsleitfaden müssen ausgearbeitet werden. ▪ Eine jährliche Berichterstattung und Statistik müssen eingeführt werden. ▪ Lotsendenprogramm für junge erwachsene Frauen entwickeln. Artikel 38 – Verstümmelung weiblicher Genitalien Verstümmelung weiblicher Genitalien (Female Genitale Mutilation and Cutting) wird wie folgt definiert: a) Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Vulvalippen oder Klitoris; b) ein Verhalten, durch das eine Frau oder ein Mädchen dazu genötigt oder gebracht wird, sich einer der oben genannten Handlungen zu unterziehen. 9 Female Genital Mutilation and Cutting (FGM/C) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals aus nichtmedizinischen Gründen entfernt oder verletzt 9 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 81f. 12 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 werden. Sie ist eine Form von Gewalt gegen Frauen innerhalb des patriarchalen Systems. 10 Es ist eine in Kultur und Tradition eingebettete Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die überwiegend von Frauen an jüngere Generationen weitergegeben wird. Männer unterstützen die Ausübung von FGM/C aufgrund ihres traditionellen Verständnisses von Rollen und Weiblichkeit und da sie nicht über die Folgen aufgeklärt sind. Mädchen und Frauen jeden Alters sind von der Praktik betroffen. Bei manchen Mädchen wird der Eingriff im Säuglingsalter, bei anderen erst während der Pubertät oder bei Eheschließung durchgeführt. Durchschnittlich sind betroffene Mädchen zwischen 4 und 14 Jahre alt. FGM/C verstößt gegen viele internationale und nationale Gesetze. Seit September 2013 steht FGM in § 226a Strafgesetzbuch (StGB) als Körperverletzungsdelikt unter Strafe. Ergänzend ermöglicht § 7 StGB die Strafverfolgung von Taten im Ausland. Diese Form der Gewalt gilt auch gemäß der Kinderrechtskonvention als Kindesmisshandlung. Nach aktuellen Erhebungen von Unicef sind weltweit 200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen. 11 Betroffene von Genitalverstümmelung können auch Mädchen und Frauen werden, die in Deutschland leben. In einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2020 wird die Anzahl der Betroffenen auf 67.000 geschätzt. Die Zahl der weiblichen Genitalverstümmelungen in Deutschland ist zwischen 2017 und 2020 um 40% gestiegen ist. 12 Einer Untersuchung von Terre des Femmes aus dem Jahr 2022 zufolge sind schätzungsweise 103.947 Frauen in Deutschland von FGM/C betroffen und bis zu 17.721 Mädchen gefährdet. Wie viele betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg leben, lässt sich nicht sicher sagen. Die Schätzung der Dunkelziffer-Statistik lässt vermuten, dass in Baden-Württemberg ca. 10.772 Frauen und Mädchen betroffen und 1.542 Mädchen gefährdet sind. 13 Zwar gibt es in Deutschland Frauenberatungsstellen sowie einige Fachberatungsstellen, die speziell zu FGM/C beraten und Peer-To-Peer-Beratungen 14 anbieten. Diese bieten auch Aufklärung und Fortbildungen an. Allerdings ist die Versorgung der Bevölkerung damit und die Anzahl der geschulten Fachberater*innen nicht ausreichend gemessen am Ausmaß von FGM, vor allem nachdem die geschätzte Zahl der von FGM Bedrohten so stark angestiegen ist. Seit dem 2. März 2023 gibt es in Göppingen die zentrale Anlaufstelle für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung in Baden-Württemberg. 15 Die Anlaufstelle ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Leids vieler Frauen und Mädchen. Bei notwendigen medizinischen Behandlungen die aufgrund von FGM/C durchgeführt werden bietet die Universität Freiburg eine Sprechstunde an. 16 Ein Versorgungsangebot für 10 Bündnis Istanbul-Konvention, 2021: Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Berlin, vgl. Seite 130 f. 11 https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/maedchenbeschneidung-stoppen 12 Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Sachstand. Zur Praktizierung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. https://www.bundestag.de/resource/blob/816846/c8cb7909b38ac1e42efeae18fc586c14/WD-9–098–20-pdf-data.pdf 13 TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.: Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland - Dunkelzifferschätzung 2022 https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/FGM/FGM-Materialien/2022_TDF_Dunkelzifferschaetzung.pdf 14 Peer-to-peer Beratung bezeichnet die Beratung durch Menschen mit denselben Merkmalen beziehungsweise in derselben Lebenssituation wie der/die Beratene. Bei Peer-to-Peer Beratungen zum Thema FGM/C beraten sowohl Betroffene als auch Menschen aus der Community. 15 https://fgmc-bw.de/ 16 https://www.uniklinik-freiburg.de/frauenheilkunde/zentrum-fuer-frauen-mit-genitalbeschneidung.html 13 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 von FGM/C Betroffene existiert an nur wenigen Orten in Deutschland. 17 Entsprechend groß ist der Bedarf. Damit FGM/C-Sprechstunden nicht Universitätskliniken vorbehalten bleiben und darauf spezialisierte Praxen weiterarbeiten können, braucht es zudem eine neue Vergütungsregel. Aktuell ist zum Beispiel der erhöhte Zeitaufwand bei der Betreuung der Patientinnen, die von FGM/C betroffen sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 18 nicht abgebildet. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen, die sie für Betroffene von FGM/C erbringen müssten, nicht abrechnen können. A. Ergebnis der Bestandsanalyse Die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden im Rahmen der Fachtagung FGM/C in Karlsruhe am 20. Oktober 2023 erhoben 19 . Es gibt keine einschlägige Beratungsstelle zu FGM/C in Karlsruhe. Aktuell werden Betroffene hauptsächlich von The Justice Project e.V. Karlsruhe beraten, ohne dass die Beratungsstelle die dafür eigentlich benötigten Ressourcen hat. Andere Fachberatungsstellen, Einrichtungen und Behörden, die Erstkontakt sind, vermitteln Betroffene an The Justice Project e.V. Karlsruhe weiter. Erstkontakte sind zum Beispiel: ▪ Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe: ▪ Allgemeiner Sozialer Dienst ▪ Fachberatungsstelle AllerleiRauh (bei sexueller Gewalt) ▪ Kinderärztinnen und Ärzte sowie Hebammen/Geburtshelfer ▪ Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Geflüchtete in Karlsruhe ▪ Wildwasser Karlsruhe e.V., Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ▪ Luise – Beratungsstelle für Prostituierte, Diakonisches Werk Karlsruhe ▪ Frauenberatungsstelle und Frauenhaus, Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. ▪ Frauenberatungsstelle und Frauenhaus, Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. ▪ Migrationsberatungsstellen (zum Beispiel AWO Karlsruhe, Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V., Jugenmigrationsdienst Karlsruhe und weitere) ▪ ibz Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. ▪ Kulturvereine ▪ pro familia-Ortsverbands Karlsruhe e.V ▪ Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Es gibt kein medizinisches Zentrum für von FGM/C Betroffene in Karlsruhe mit einer niederschwelligen, offiziellen Anlaufstelle. Betroffene werden momentan an einem Nachmittag pro Woche von Dr. in Anne Rudigier in der Praxis „Dr. in Susanne Bässler-Weber“ behandelt. In der Frauenklinik des städtischen Klinikums Karlsruhe werden betroffene Frauen behandelt, es gibt jedoch keine spezifische Sprechstunde. 17 Zum Beispiel: UGKM Gießen – FGM/C Sprechstunde, Desert Flower Center im Krankenhaus Waldfriede Berlin – medizinische und psychosoziale Behandlung von Betroffenen, Luisenhospital Aachen, Zentrum für rekonstruktive Chirurgie – Rekonstruktion der Vulva. 18 Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. 19 Informationen und Materialien zur Fachtagung: https://www.taskcards.de/#/board/bc8388ca-61cb-4427-bfcd-b63f6ca146e4?token=8d57bd59-98b5-4845-be82-3e81f7c861ac 14 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Aus der bestehenden Nachfrage ist eine Zusammenarbeit in Karlsruhe zwischen The Justice Project e.V. Karlsruhe (Sozialberatung), Dr. in Anne Rudigier (medizinische Beratung und Behandlung) und BIOS 20 (Traumatherapie) gewachsen. Eine breite Vernetzung fehlt. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle FGM/C Baden-Württemberg in Göppingen wurde ein erster Schritt zur städteübergreifenden Vernetzung gelegt 21 . Diese zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden- Württemberg informiert, berät und unterstützt Betroffene sowie Fachpersonal bei allen Fragen rund um weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung. Die Anlaufstelle ist eine Kooperation aus: ▪ Fraueninformationszentrum Fiz Stuttgart; Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. (VIJ) ▪ Wildwasser Stuttgart e.V. ▪ Beratungsstelle YASEMIN Stuttgart; eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. ▪ Universitätsklinikum Freiburg – Freiburger Zentrum für Frauen mit Genitalbeschneidung (FZG), medizinische FGM/C - Sprechstunde Da die Ressourcen der Anlaufstelle begrenzt und die Anfahrt von Karlsruhe für eine Beratung bei YASEMIN in Stuttgart oder am Universitätsklinikum Freiburg weit ist, reicht das Angebot für den Bedarf in Karlsruhe nicht aus. In Karlsruhe gibt es keine definierte Interventionskette. Offizielle Ansprechpartner*innen sind nicht öffentlich bekannt. Die Anforderungen der Istanbul-Konvention sind nicht erfüllt. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse ▪ Das Thema in bestehende Arbeitskreise bringen (Expertise nutzen und Ergebnisse aus dem runden Tisch einbringen). ▪ Bessere Vernetzung durch einen runden Tisch, der sich mindestens ein Mal im Jahr trifft. Zu Beginn müssen mindestens folgende Teilnehmende am runden Tisch beteiligt sein: ▪ Büro für Integration, Sozial- und Jugenbehörde, Stadt Karlsruhe ▪ Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention, Stadt Karslruhe ▪ Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH ▪ The Justice Project e.V. Karlsruhe ▪ Dr. in Anne Rudigier ▪ ibz Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. Aufgaben des runden Tisches: ▪ Eine Interventionskette mit den relevanten Akteur*innen muss erarbeitet werden. ▪ Definierte Abläufe und Handlungsleitfaden müssen ausgearbeitet werden. ▪ Eine jährliche Berichterstattung und Statistik müssen eingeführt werden. ▪ Es braucht Aufklärungs- und Präventionsprogramme mit mehrsprachigem Aufklärungsmaterial für Betroffene und allgemeine Hilfsdienste. Hierzu zählt auch die 20 BIOS: Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. ist eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige gemeinnützige Einrichtung, die sich mit therapeutischem Schwerpunkt vor allem für den präventiven Opferschutz einsetzt. 21 Weitere Akteur*innen in Baden-Württemberg und/oder bundesweit: Netzwerk FGM/C Stadt Pforzheim; TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V. bietet Infomaterial und Prävention 15 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 gezielte Verbreitung des Schutzbriefes gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung. 22 ▪ Einrichtung bedarfsgerechter medizinischer Versorgung für Betroffene in Karlsruhe. Dies sollte die Einrichtung einer medizinischen Sprechstunde im Städtischen Klinikum sowie die Schulung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischem Personal umfassen. Artikel 39 – Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation Zwangsabtreibung meint die Durchführung einer Abtreibung an einer Frau ohne deren vorherige Zustimmung nach erfolgter Aufklärung. Das bedeutet, eine Abtreibung kann nur dann ohne Zwang erfolgen, wenn die Frau über den Eingriff aufgeklärt wurde und diesem zugestimmt hat. Der Begriff Zwangssterilisation beschreibt die Durchführung eines chirurgischen Eingriffs mit dem Zweck oder der Folge, dass die Fähigkeit einer Frau zur natürlichen Fortpflanzung ohne deren vorherige Zustimmung zu dem Verfahren oder Verständnis dafür beendet wird. 23 Während der Begriff des Zwangs im deutschen Recht ausschließlich für Zwang ausgehend vom Staat verwendet wird, meint die Istanbul-Konvention sowohl Zwang vom Staat und von Privatpersonen auf eine weitere Person. Wer eine Schwangerschaft gegen den Willen der Schwangeren abbricht, kann nach §218 Absatz 2 Nummer 1 StGB bestraft werden. Eine Körperverletzung, die zur Folge hat, dass die verletzte Person die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, wird als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) geahndet. 24 Bei nichteinwilligungsfähigen Personen kann eine Sterilisation nur unter strengen Auflagen nach Einwilligung des Sterilisationsbetreuers/der Sterilisationsbetreuerin 25 und Genehmigung des Betreuungsgerichts erfolgen. Im Jahr 2016 wurden laut Statistik des Bundesamts für Justiz 23 Anträge genehmigt. Das sind zahlenmäßig nicht viele Genehmigungen. Es gibt jedoch Hinweise aus Studien 26 und der Praxis 27 , die grundsätzlich die Freiwilligkeit bei der Einwilligung für Sterilisationen in Frage stellen. Frauen mit Behinderungen sind doppelt so häufig sterilisiert wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat ergeben, dass 10 bis 18 Prozent der Frauen mit 22 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung-179280 23 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 82f. 24 Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), 2022: GREVIO’s (Basis) Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention); Straßburg, vgl. Seite 84. 25 Es ist stets die Einwilligung eines speziellen Sterilisationsbetreuers erforderlich. Um mögliche Interessenkollisionen auszuschließen, dürfen der bestellte Sterilisationsbetreuer und der reguläre gesetzliche Betreuer nicht personengleich sein. Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/60272/Sterilisation-bei-Einwilligungsunfaehigen-Medizin-Recht-und-Ethik 26 Schröttle, Monika et al. 2012: Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland, Hrsg. BMFSFJ. UND Zinsmeister, Julia 2012: Zur Einflussnahme rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer auf die Verhütung und Familienplanung der Betreuten, in: Bt Prax, 06/2012; S. 231. 27 Staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention 2017: Zwangssterilisation, Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK, S. 16 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Behinderungen sterilisiert sind. Frauen mit Lernschwierigkeiten (mit sogenannter geistiger Behinderung), die in Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen, sind besonders häufig sterilisiert, obwohl nur etwa ein Drittel der Bewohnerinnen sexuelle Erfahrungen hat. Etwa die Hälfte der befragten Frauen hatte sich selbst für die Sterilisation entschieden. Die anderen Frauen wurden von Ärztinnen und Ärzten, Fachkräften oder Eltern „überzeugt“, wobei 42 Prozent der befragten Frauen angaben, Ärztinnen und Ärzten hätten gesagt, sie sollten sich sterilisieren lassen. Dieses Vorgehen widerspricht der Notwendigkeit einer informierten und freiwilligen Zustimmung vor medizinischen Eingriffen. In der Praxis wird zudem häufig beobachtet, dass selbst „freiwillige“ Entscheidungen für eine Sterilisation bei Frauen mit Lernschwierigkeiten hinterfragt werden müssten, weil familiäre, gesellschaftliche und strukturelle Zwänge eine tragende Rolle bei der Entscheidung spielen. Zu strukturellen Zwängen zählen zum Beispiel fehlende flächendeckende Wohnmöglichkeiten für Eltern mit Lernschwierigkeiten mit ausreichenden Unterstützungsleistungen. Auch fehlt es an geeigneten Kinderbetreuungsangeboten, wenn Eltern mit Lernschwierigkeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass Eltern mit Lernschwierigkeiten ihr Kind entzogen wird. Als Begründung wird oft die Sorge um das Kindeswohl vorgebracht. 28 Obwohl Zwangssterilisation per Gesetz verboten ist, gibt es strukturelle Zwänge, die Frauen mit Behinderung in diese Richtung führen können. Aus diesem Grund ist das wesentliche Thema die sexuelle Selbstbestimmung und ein selbstbestimmtes Leben von Frauen mit Behinderung zu ermöglichen. Deshalb wurde die Datenerhebung auf dieses Thema ausgerichtet. A. Ergebnis der Bestandsanalyse Trotz der Kontaktvermittlung über die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe Ulrike Wernert gestaltete sich die Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Behindertenhilfe in Karlsruhe schwierig, da es noch keine bestehenden Netzwerke oder Kooperationen gibt. Frauen mit Lernschwierigkeiten (geistiger Behinderung) werden vor allem in der Schule von der Beratungsstelle des pro familia-Ortsverbands Karlsruhe e.V. gut über die Themen Liebe, Sexualität und Verhütung aufgeklärt. Wenn sich Frauen mit Lernschwierigkeiten sterilisieren lassen wollen, wird vom Gericht bestellten Gutachter*innen geprüft, ob sie dazu fähig sind, diese Entscheidung zu treffen und ob vom näheren sozialen Umfeld (Eltern, Ehepartner*innen) Druck/Zwang ausgeübt wird. Diese Prüfung ist eine Schutzmaßnahme, die nach der NS-Zeit etabliert wurde um Menschen mit Behinderung zu schützen. Dieses Kontrollsystem scheint aus der Perspektive der Interviewten in Karlsruhe gut zu funktionieren. Es gibt in Karlsruhe keine ausgewiesene Beratungsstelle mit einem expliziten Angebot zu den Themen selbstbestimmtes Leben und Familienplanung für Menschen mit Behinderung. Das Thema wird in den Einrichtungen individuell besprochen, ohne dass dafür eine definierte 28 Bündnis Istanbul-Konvention, 2021: Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Berlin, vgl. Seite 134f. 17 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Richtline vorliegt. Bei Beratungsbedarf werden pro familia (Beratung zu Sexualität), Hausärztinnen und -Ärzten sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen hinzugezogen. Es gibt sehr gutes Material zur Vorbereitung des Themas in leichter Sprache. Die Beratungsstellen in Karlsruhe ohne explizites Angebot für Menschen mit Behinderung haben oft nicht genügend Ressourcen, um behindertengerechte Einzelberatungen anzubieten. Ebenso ist die Hemmschwelle hoch, Beratung in Anspruch zu nehmen und eine Beratungsstelle aufzusuchen. Sexualisierte Gewalt, psychische und verbale Gewalt treffen Frauen mit Behinderung in besonderem Ausmaß. Bereits im Konzeptphase 1wurde herausgestellt, dass in Karlsruhe existierende Angebote zu diesen Gewaltformen nicht auf behindertengerechte Bedarfe ausgelegt sind. Die Anforderungen der Istanbul-Konvention sind somit nicht erfüllt. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse ▪ Bessere Vernetzung und einen Runden Tisch möglicherweise unter Federführung der Kommunalen Behindertenbeauftragten Stadt Karlsruhe.. Themen des Runden Tisches: ▪ Selbstbestimmtes Leben und Sexualität ▪ Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und weitere Themen Zu Beginn müssen mindestens folgende Teilnehmende am runden Tisch beteiligt sein: ▪ Kommunale Behindertenbeauftragte, Stadt Karlsruhe ▪ Allgemeiner sozialer Dienst, Sozial- und Jugenbehörde, Stadt Karlsruhe ▪ Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention, Stadt Karlsruhe ▪ Beratungsstellen bei Gewalt und sexueller Gewalt ▪ Vertreter*innen hiesiger Einrichtungen der Behindertenhilfe ▪ Eltern für Inklusion e.V. (EfI) und weitere Vereine ▪ Schulsozialarbeit ▪ Pro familia Karlsruhe ▪ Arbeitgeber die Inklusion fördern ▪ Aufgrund der Expertise, der Netzwerke und ihrer Funktion als Multiplikatorin ist eine Federführung durch die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe eine bevorzugte Option. Dies ist ihr mit den aktuellen Ressourcen nicht möglich. Aus der Istanbul-Konvention ergibt sich die Umsetzungspflicht, alle Maßnahmen auch für Menschen mit Behinderungen anzubieten. Die Umsetzung ist eine dauerhafte Aufgabe und muss langfristig gewährleistet werden. Entsprechend bedarf es einer dauerhaften Zusammenarbeit der Behindertenbeauftragten und der Koordinierungsstelle Istanbul- Konvention. Deshalb ist dafür eine dauerhafte Erhöhung der Stellenanteile bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten notwendig. ▪ Zudem braucht es ein festes jährliches Budget, um die ausgearbeiteten Bedarfe umzusetzen, wie zum Beispiel Aufklärungskampagnen inklusive Flyer und Plakate sowie Fachtage zur Vernetzung und Datenerhebung für Fachkräfte und Politik, und außerdem partizipative Veranstaltungen für Familien und Menschen mit Behinderungen. ▪ Fachberatungsstellen müssen spezifische Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung anbieten und gezielt ansprechen zum Beispiel durch mobile und 18 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 niederschwellige Beratungsangebote. Räumlichkeiten der Beratungsstellen müssen barrierefrei sein. Aufgaben des runden Tisches: ▪ Beratungsangebote entwickeln und erweitern zu den Themen „Eigene Grenzen wahrnehmen und Nein sagen“; Aufklärung zum Thema Arbeitsrecht und zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Arbeit und Schwangerschaft/Kind) für Frauen mit Lernschwierigkeiten sowie Queerness 29 bei Menschen mit Behinderung ▪ Eine Interventionskette mit den relevanten Akteuren zum Thema „Gewalt“, definierte Abläufe und Handlungsleitfaden müssen erarbeitet werden. ▪ Definierte Abläufe und Handlungsleitfaden für Einrichtungen in denen Menschen mit Behinderungen leben zum Thema „Selbstbestimmte Sexualität“ müssen ausgearbeitet werden. ▪ Eine jährliche Berichterstattung und Statistik müssen eingeführt werden. ▪ Es braucht Öffentlichkeitsarbeit, um die Beratungsangebote bei Gewalt bei Einrichtungen, Vereinen, Betroffenen und Familienangehörigen bekannt zu machen. ▪ Es braucht Aufklärungs- und Präventionsprogramme mit mehrsprachigem Aufklärungsmaterial zum Beispiel auch für Diversity Manager*innen in Unternehmen. Artikel 42 – Inakzeptable Rechtfertigungen für Straftaten, einschließlich der im Namen der sogenannten „Ehre“ 30 begangenen Straftaten Artikel 42 verpflichtet dazu, erforderliche Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen, dass in Strafverfahren Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für solche Handlungen angesehen werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Behauptungen das Opfer habe kulturelle, religiöse, soziale oder traditionelle Normen oder Bräuche bezüglich des angemessenen Verhaltens verletzt. 31 Gewalt im Namen der „Ehre“ unterscheidet sich von anderen Formen der Gewalt im sozialen Nahraum durch die Legitimationsstrategie der Täter*innen: Das Ansehen und die Selbstachtung einer Familie, die sogenannte „Ehre“, wird von der Unterwerfung ihrer Mitglieder unter einen streng patriarchalen Sexual- und Geschlechterrollencodex abhängig gemacht. Die Täter*innen begründen diesen Codex und die dazugehörenden Handlungen zum Beispiel traditionell, kulturell oder religiös. Frauen und Mädchen gelten als „Trägerinnen der Ehre“. Ihnen wird Keuschheit und Gehorsam abverlangt. Verfehlungen müssen verhindert oder bestraft werden, um die „Ehre“ aufrecht zu erhalten. Die Täter*innen sind häufig die Familienmitglieder der Betroffenen. 29 Queer ist eine Sammelbezeichnung für sexuelle Orientierungen, die nicht heterosexuell sind, sowie Geschlechtsidentitäten, die nichtbinär oder nicht-cisgender sind. Cisgender oder Cisgeschlechtlichkeit bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem vor oder unmittelbar nach der Geburt bestimmten Geschlecht übereinstimmt. 30 Wir verwenden den Begriff „Ehre“ in Anführungszeichen. Damit möchten wir unsere Distanz zu diesem autoritär-kollektivistischen Konzept ausdrücken: Es entstammt der Logik der Täter*innen und wird eingesetzt, um ihre Autorität zu sichern, Betroffene zu disziplinieren, individuelle Freiheit vor allem von Frauen zu delegitimieren und Gewalt zu rechtfertigen. 31 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 84f. 19 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Diese Form der Gewalt beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung. Sie kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen bis hin zu Zwangsverheiratungen und Mord, der dann als "Ehrenmord" bezeichnet wird. Auch Männer, die sich nicht an traditionelle Rollenzuschreibungen gebunden fühlen oder homosexuell sind, werden Opfer von Zwangsverheiratung und Ehrenmorden. 32 „Ehrenmorde“ und andere Straftaten, die im Namen der Ehre begangen werden, werden im deutschen Strafrechtssystem nicht mit gesonderten Straftatbeständen geahndet. Ehrenmorde werden laut Strafgesetzbuch (StGB) als Totschlag, § 212 StGB oder Mord, § 211 StGB ausgelegt. Das Verleiten eines Kindes zu einer Gewalttat durch eine Person mindert nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit dieser Person für die begangenen Handlungen. 33 Männer töten ihre Partnerin häufig in Trennungssituationen. In westlichen Kulturkreisen werden diese Femizide im Kontext von Partnerschaftsgewalt überwiegend als Totschlag geahndet. Bei den sogenannten Ehrenmorden werden in diesen Fällen eher niedrige Beweggründe angenommen und deshalb als Mord verurteilt. Beide Beweggründe basieren auf einem Besitzanspruch über die Frau und sollten gleich eingestuft werden. 34 A. Ergebnis der Bestandsanalyse Über das Ausmaß des Phänomens liegen keine repräsentativen Zahlen vor. Die Dunkelziffer der durch „Ehre“ motivierten Straftaten in Deutschland ist höher als angenommen. 35 Auch für Karlsruhe gibt es keine aussagekräftigen Daten. Durch den Fachtag zu Zwangsverheiratung wurde eine erste Vernetzung geschaffen, die aber noch weiter ausgebaut werden muss. Keine der Anforderungen aus der Istanbul-Konvention ist erfüllt. B. Ergebnis der Bedarfsanalyse ▪ Datensammlung und Auswertung zu Straftaten im Namen der Ehre, insbesondere regelmäßige Datensammlungen zu Femiziden. ▪ Sensibilisierung der Medien hinsichtlich der verwendeten Begrifflichkeiten in der Berichterstattung. Geschlechtsspezifische Gewalt muss immer benannt und sichtbar gemacht werden. Verharmlosende Bezeichnungen wie „Ehrenmord“, „Bluttat“, „Beziehungsdrama“ oder „Familiendrama“ rücken die Tat ins Private und banalisieren damit zugleich die Gewalt gegen Frauen. ▪ diversitätssensible Lehrmaterialien, Sensibilisierungskampagnen und Schulungsprojekte, insbesondere für Schulen, Polizei und Gerichte (Staatsanwaltschaft). 32 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 33 https://fim-frauenrecht.de/unsere-themen/ehre-und-gewalt 34 Bündnis Istanbul-Konvention, 2021: Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Berlin, vgl. Seite 140 ff. 35 https://www.igfm.de/ehrenmorde-in-deutschland/ 20 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 ▪ Bessere Vernetzung durch Fachtage, Mailverteiler und interdisziplinäre Fallkonferenzen36 mit Fachberatungsstellen und Polizei. 36 STOP Stuttgarter Ordnungspartnerschaft, Oktober 2021: Verfahren für die Zusammenarbeit bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt. Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) – erhältlich durch Anfrage: poststelle.chancengleichheit@stuttgart.de 21 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 IV. Zusammenfassung der Bedarfe im Überblick Die folgenden aufgelisteten Bedarfe entsprechen einer Priorisierung. 1. Einrichtung von Runden Tischen jeweils zu den Themen: Zwangsheirat, Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) und zu Sexueller Selbstbestimmung und Gewalt bei Frauen mit Behinderungen. Die Aufgaben des Runden Tisches beinhalten: ▪ Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur*innen und bestehenden Arbeitskreisen ▪ die Implementierung von Interventionsketten ▪ definierten Abläufen und Handlungsleitfäden ▪ jährliche Berichterstattung und Statistik ▪ Prävention ▪ Öffentlichkeitsarbeit 2. Die Schaffung zusätzlicher Stellenanteile und eines jährlichen Budgets bei der Behindertenbeauftragten der Stadt Karlsruhe zur: ▪ Kooperation mit der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention ▪ Potentiellen Federführung des Runden Tisches Gewalt bei Frauen mit Behinderung ▪ Umsetzung der Aufgaben 3. Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C): ▪ Ausarbeitung eines Konzepts zu Aufklärung, Prävention und Beratung mit mehrsprachigem Aufklärungsmaterial ▪ Bedarfsgerechte medizinische Versorgung für Betroffene in Karlsruhe mit Einrichtung einer medizinischen Sprechstunde im Städtischen Klinikum Karlsruhe ▪ Schulung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Personal in Karlsruhe 4. Zwangsabtreibung/-Sterilisation: ▪ Spezifische Beratungsangebote bei den Fachberatungsstellen für Frauen mit Behinderung einrichten: ▪ Mobil und niederschwellig ▪ barrierefrei ▪ Beratungsangebote entwickeln und erweitern: ▪ „Eigene Grenzen wahrnehmen und Nein sagen“ ▪ Aufklärung zum Thema Arbeitsrecht und zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Arbeit und Schwangerschaft/Kind) für Frauen mit Lernschwierigkeiten ▪ Queerness bei Menschen mit Behinderung 5. Straftaten im Namen der „Ehre“ und Zwangsheirat Straftaten in Namen der „Ehre“: ▪ Bessere Vernetzung durch Fachtage, Mailverteiler und interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Fachberatungsstellen und Polizei 22 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 ▪ Datensammlung und Auswertung zu Straftaten im Namen der Ehre, insbesondere regelmäßige Datensammlungen zu Femiziden ▪ Sensibilisierung der Medien hinsichtlich der verwendeten Begrifflichkeiten in der Berichterstattung. ▪ Diversitätssensible Lehrmaterialien, Sensibilisierungskampagnen und Schulungsprojekte, insbesondere für Schulen, Polizei und Gerichte (Staatsanwaltschaft) Zwangsheirat: ▪ Lotsendenprogramm für junge erwachsene Frauen entwickeln. 23 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 V. Übersicht zur bisherigen Umsetzung (Konzeptteil 1) Zeitgleich zur Bestands- und Bedarfsanalyse zu Konzeptteil 2 begann die Umsetzung von Maßnahmen aus Konzeptteil 1. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Vernetzung, Informationsgewinnung und Informationsaustausch, um eine erste Grundlage zur Bearbeitung der Bedarfe zu schaffen. Hearing „Istanbul-Konvention in Karlsruhe“ Am 15. Februar 2023 fand ein Hearing statt, in dem die mitwirkenden Fachberatungsstellen und Schutzhäuser aus Konzeptteil 1 sich mit den Stadträtinnen und Stadträten zu den drängendsten Bedarfen in den Bereichen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel ausgetauscht haben. In Kooperation mit dem Karlsruher Aktionsbündnis „Gegen Gewalt an Frauen“ 37 wurden grundlegende Bedarfe vorgestellt, die in allen Einrichtungen zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Klientinnen und Klinotwendig sind: ▪ Kostendeckende Finanzierung der Personal- und Sachkosten ▪ Erhöhung der Personalressourcen für bereits berücksichtigte Zielgruppen, um Beratungskapazitäten bedarfsgerecht aufzustellen und für noch nicht berücksichtigte Zielgruppen eine Beratungsangebot dauerhaft zu etablieren ▪ Sichere Finanzierung durch Pflichtleistungen In den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 wurden die Bedarfe unter den Bedingungen der aktuellen Haushaltssicherung so gut wie möglich berücksichtigt. Fachtag Umgangs- und Sorgerecht bei Fällen häuslicher Gewalt Am 27. März 2023 fand ein interner Fachtag zu Umgangs- und Sorgerecht bei Fällen häuslicher Gewalt statt. Teilnehmende waren die Familienrichterinnen und -Richter der Amtsgerichte Karlsruhe und Durlach, der Opferschutz und die Koordinierungsstelle häusliche Gewalt des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe sowie die Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und die Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum für Männer und Frauen des Vereins für Jugendhilfe Karlsruhe 38 . Die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser in Karlsruhe berichteten, dass bei Fällen von häuslicher Gewalt die Umgangs- und Sorgerechtsregelungen von Vätern zunehmend zur Fortführung der Gewalt genutzt werden. Laut Artikel 31 der Istanbul-Konvention müssen gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht berücksichtigt werden. Die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts darf die Rechte und die Sicherheit der Frau und deren Kinder nicht gefährden. Der Fachtag stellte einen ersten wichtigen Schritt zur Vernetzung und zum Austausch von Informationen dar: 37 Aus dem Aktionsbündnis „Gegen Gewalt gegen Frauen“ haben folgende Träger an der Bestands- und Bedarfsanalyse zu Konzeptteil 1 teilgenommen: Sozialdienst katholischer Frauen Stadt - und Landkreis Karlsruhe e.V., Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V., Wildwasser Karlsruhe e.V., Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V., Diakonisches Werk Karlsruhe, SOZPÄDAL e.V. The Justice Project e.V. ist kein Mitglied im Aktionsbündnis, hat aber an der Bestands- und Bedarfsanalyse teilgenommen und als Teil des Hilfesystems bei (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel seine Bedarfe vorgestellt. 38 Beratungsstelle für Männer und Frauen, die in ihrem häuslichen Umfeld gewalttätig geworden sind (Täter und Täterinnen). Die Beratungsstelle bietet Einzelberatung, Anti-Gewalt-Trainings und Tandemberatung an. 24 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 ▪ Durch einen Informationsaustausch über Best-Practice Modelle aus anderen Städten und Bundesländern 39 ▪ Durch die Vernetzung der Beratungsstellen, den Frauenhäusern, dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe und der Polizei mit den Familienrichterinnen und - richtern ▪ Durch die Einrichtung eines temporären Arbeitskreises zur Entwicklung eines abgestimmten Vorgehens unter der Federführung des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe Digitale Gewalt Am 5. Dezember 2023 fand die Informationsveranstaltung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ zum 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Unter dem Leitsatz „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! – Häusliche Gewalt erkennen! Hinsehen! Gemeinsam intervenieren!“ stellten die Karlsruher Beratungs- und Hilfseinrichtungen ihre Angebote vor Fachpersonal aus allen Bereichen und Interessierten vor. In diesem Jahr lag ein Schwerpunkt auf dem Thema „Digitale Gewalt im sozialen Nahraum“ 40 . Proaktive Täterarbeit Im Verlauf von mehreren Sitzungen des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ 41 im Jahr 2023 wurde der bereits bestehende proaktive Ansatz zur aktiven Vermittlung von Gewaltausübenden durch die Polizei an Beratung und Anti-Gewalt-Training beim Verein für Jugendhilfe e.V. rekapituliert und erweitert. Die Polizeikräfte vor Ort vermitteln bereits seit 2005 Betroffene von häuslicher Gewalt mit deren Einverständnis an die Clearingstelle 42 , so dass die Frauenberatungsstellen in Folge des Vorfalls Kontakt aufnehmen und Beratung anbieten können. Auch die Gewaltausübenden erhalten von Seiten der Polizei bereits das Angebot, dass mit ihrem Einverständnis ihre Kontaktdaten an die Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum für Männer und Frauen des Vereins für Jugendhilfe Karlsruhe weitergeleitet werden und ein Beratungsgespräch erfolgen kann. Zusätzlich konnte eine neu entstandene Vernetzung zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum etabliert werden, um durch mehr verpflichtende Anti- Gewalt-Trainings mehr Gewaltausübende zu erreichen. Die proaktive Einbindung von Gewaltausübenden in Beratung und Anti-Gewalt-Trainings ist ein Mittel zur Unterbrechung von fortlaufenden Gewaltspiralen und Prävention von weiterer Gewalt. Die Vermittlung von Gewaltausübenden in Beratung und Anti-Gewalt-Trainings wurde neu gestärkt und ausgebaut: 39 Lahn-Dill-Kreis-Modell und Münchner Modell: Verfahren beschleunigen, um den Gewaltkreislauf zu unterbrechen und eine Rückkehr in die Gewaltbeziehung zu verhindern / Frankfurter Modell: Verfahren entschleunigen, um Frau und Kindern Zeit zur Stabilisierung zu geben 40 Der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. bietet regelmäßig Online-Fortbildungen zu diesem und weitern Themen im Kontext häuslicher Gewalt an: https://frauenhaus.de/aufhorchen/ (aufgerufen am 18. Dezember 2023) 41 Der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und findet seitdem regelmäßig, derzeit viermal im Jahr, unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe statt. 42 Die Clearingsstelle wird im wöchentlichen Wechsel von den beiden Frauenberatungsstellen in Karlsruhe betreut. Bei Fällen von häuslicher Gewalt bietet die Polizei der von Gewalt betroffenen Frau an, dass mit deren Zustimmung eine Weiterleitung der Kontaktdaten an die Clearingstelle stattfindet. Im Anschluss kann zeitnah eine proaktive Kontaktaufnahme durch die Frauenberatungsstellen erfolgen und die betroffene Frau in das Hilfesystem eingebunden werden. 25 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 ▪ Durch eine Rekapitulation des Ablaufs im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ und der Anpassung des Informationsflusses zwischen der Polizei, der Clearingstelle und der Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum ▪ Durch eine Vernetzung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit der Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum ▪ können mehr Gewaltausübende in verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings vermittelt werden Die Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum berichtet von einem Erfolg, da durch die Anpassungen mehr Täter*innen die Beratungsstelle und die Anti-Gewalt-Trainings erreichen. Diese positive Entwicklung erfordert allerdings die Aufstockung und ausreichende Finanzierung der personellen Ressourcen. Koordinierungsstellen häusliche Gewalt bei der Polizei in Baden- Württemberg Die Istanbul-Konvention hat auch bei der Polizei einen Prozess ausgelöst. Die Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt des Innenministeriums Baden-Württemberg hat die Einrichtung von Koordinierungsstellen zu häuslicher Gewalt bei der Polizei in Baden-Württemberg beschlossen. Mit dem 1. Juli 2021 trat eine polizeiinterne Führungs- und Einsatzordnung in Kraft, welche Vorgaben zur Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt und die Einführung eines standardisierten Hochrisikomanagements mittels einer ODARA-Gefährdungseinschätzung enthält 43 . Durch die dadurch neu entstanden Struktur beim Polizeipräsidium Karlsruhe werden Fälle von häuslicher Gewalt koordiniert bearbeitet: ▪ Definierte und standardisierte Abläufe und Dokumentation bei den Einsatzkräften vor Ort und auf den Revieren ▪ Speziell geschulte Sachbearbeitende häusliche Gewalt in allen Revieren ▪ Übergeordnete Koordinierungsstelle zur Identifizierung von Hochrisikofällen und Verhinderung von Femiziden Im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ wird weiter über die Möglichkeit von interdisziplinären Fallkonferenzen 44 beraten, um die Zusammenarbeit von Beratungsstellen, Schutzhäusern und Polizei bei Hochrisikofällen auszubauen. Lagebild zu Prostitution in Karlsruhe Die Fachgruppe ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) wurde im Jahr 2019 durch das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe und das Gesundheits- und Ordnungsamt des Landratsamtes gegründet, da das ProstSchG bei diesen Stellen die Anmeldung zur legalen Tätigkeit in der Prostitution angesiedelt hat. Die Fachgruppe trifft sich regelmäßig mehrmals im Jahr. Neben den oben genannten Gründungsmitgliedern sind die Fachberatungsstellen für 43 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/polizei-fuehrt-neues-gefaehrdungsmanagement- ein/?pk_campaign=210729_newsletter_daily&pk_keyword=h%C3%83%C6%92%C3%82%C2%A4usliche_gewalt&pk_medium=newsle tter&pk_source=newsletter_daily (abgerufen am 12. Dezember 2023) 44 STOP Stuttgarter Ordnungspartnerschaft, Oktober 2021: Verfahren für die Zusammenarbeit bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt. Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) – erhältlich durch Anfrage: poststelle.chancengleichheit@stuttgart.de 26 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Frauen* 45 und Männer* in der Prostitution (Luise Beratungsstelle für Prostituierte Diakonisches Werk Karlsruhe, Mariposa Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution The Justice Project e.V., ZeSIA Beratung für Männer in der Prostitution), die Kriminalpolizei Karlsruhe, die Ordnungsämter Stadt Ettlingen und Stadt Bruchsal sowie die Gleichstellungsbeauftragten Stadt und Landkreis Karlsruhe in der Fachgruppe vertreten. Die Fachgruppe arbeitet auf fachlicher Ebene, um die gesetzlichen Vorgaben des ProstSchG umzusetzen. Laut Artikel 11 der Istanbul-Konvention müssen in regelmäßigen Abständen einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten erhoben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Aus diesem Grund hat die Fachgruppe einen Prozess zur gemeinsamen Datenerhebung angestoßen. Für das dritte Quartal 2023 wurden zum ersten Mal gemeinsam abgestimmte Daten erhoben und in einen gemeinsamen Bericht eingearbeitet. Für das Jahr 2024 soll dann ein erster Ganzjahresbericht vorliegen. Weitere dringende Bedarfe Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen hat bisher hauptsächlich in den Bereichen häusliche Gewalt und Prostitution stattgefunden, da die bereits etablierte und sehr gut funktionierende Vernetzung im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ und in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz, die Zusammenarbeit und Bearbeitung von Themen ermöglichen. Für die Bearbeitung der weiteren dringenden Bedarfe ist die Reaktivierung und Neugestaltung von Vernetzung notwendig in den Bereichen: ▪ Soforthilfe bei Vergewaltigung: Zur Ausarbeitung eines definierten Ablaufs mit Ansprechpersonen ist eine Vernetzung der Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt, Wildwasser Karlsruhe e.V. und AllerleiRauh, mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe und der Gewaltambulanz der Universitätsklinik Heidelberg notwendig. ▪ Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen: Eine eigene Wohnung schützt Frauen vor Partnerschaftsgewalt oder Gewalt in der Obdachlosigkeit. Durch eine Vernetzung der Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und SOZPÄDAL e.V. mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, der Volkswohnung GmbH und weiteren Wohnungsbaugesellschaften können Möglichkeiten geprüft werden, wie Betroffene Frauen in Wohnraum vermittelt werden können. ▪ Ausstieg aus der Prostitution: Für einen Ausstieg aus der Prostitution braucht es Sprachkenntnisse, eine Wohnung, eine Arbeitsstelle und die Anbindung an Regelsysteme in den Bereichen Ausbildung, Umschulung und medizinische Versorgung. Bereits Bestehendes, wie eine Ausstiegswohnung bei Luise Beratungsstelle für Prostituierte Diakonisches Werk Karlsruhe und den Kontakten zu Arbeitgeber*innen durch das EVI Programm bei Mariposa Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution The Justice Project e.V., müssen in eine Gesamtkonzept fließen und durch weitere Bausteine ergänzt werden. 45 Der Stern ist eines der am häufigsten zum Gendern verwendeten Sonderzeichen. Er soll alle Geschlechter symbolisieren, die anders nicht abgebildet werden können. 27 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 VI. Anhang Anhang I: Datenerhebung durch Workshops Workshopkonzept – Grundkonzept für alle durchgeführten Workshops Workshop 1: Welche lokalen Angebote gibt es, wer sind die Akteur*innen? Aufbau: ▪ Zwei Stellwände: Stadt (KA) und Landkreis (LK) separat ▪ Drei Spalten auf Stellwand: Akteur*innen (KA/LK) | Angebot (KA/LK) | Netzwerk (auch überregional) ▪ Akteur*innen: Bei welcher Einrichtung arbeitet die Akteur*in? ▪ Angebot: Welches Beratungs- und Hilfsangebot bietet die Einrichtung der Akteur*in zum Thema? Welche Präventionsmaßnahmen werden in Karlsruhe umgesetzt? ▪ Netzwerk: Welche anderen Einrichtungen und Angebote zum Thema sind den Akteur*innen bekannt? An welche anderen Akteur*innen werden Betroffene weitergeleitet? Welche Arbeitskreise gibt es zum Thema? Vorgehensweise: ▪ Moderator*in erklärt die Spalten und stellt die Fragen. Wiederholt diese gegebenenfalls und leitet die Teilnehmenden an. ▪ Teilnehmer*innen schreiben selbständig Antworten auf Karten und kleben diese an die Stellwand. ▪ Die Antworten werden getrennt nach Stadt und Landkreis KA gesammelt, deshalb zwei Stellwände nutzen. ▪ Für alle Gruppen wird dasselbe Stellwandpapier genutzt, so dass eine Sammlung aller Gruppen entsteht. Workshop 2: Wie sind Interventionsketten zum Thema hier gestaltet? Aufbau: ▪ Eine Stellwand mit zwei Bereichen: Oben Ist-Zustand, unten Soll-Zustand ▪ Ist-Zustand: Wie ist der Ablauf bei einem aktuellen Fall in Karlsruhe? ▪ Soll-Zustand: Wie sollte der Ablauf idealerweise sein? Vorgehensweise: ▪ Der Soll-Zustand wird auf der Stellwand dargestellt, von den Moderator*innen erklärt, als Orientierungshilfe für die Teilnehmenden. ▪ Eventuell müssen auch die unterschiedlichen Ausgangslagen erklärt werden. ▪ Moderator*innen befragen Teilnehmer*innen zu dem Ist-Zustand, beschriften Karten und kleben diese an die Stellwand. ▪ Die Ausarbeitung erfolgt in der Gruppe. ▪ Für jede Gruppe wird eine neues Stellwandpapier verwendet. 28 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 3: Was sind die Bedarfe in der Region, was fehlt (noch)? Aufbau: ▪ Eine Stellwand mit der Frage: Welche Bedarfe gibt es in der Region (Stadt und Landkreis)? ▪ Welche Beratungs- und Schutzangebote fehlen? ▪ Welche Präventionsangebote fehlen? ▪ Wie erreichen wir das Dunkelfeld? ▪ Drei Karten als Starthilfe auf Stellwand kleben: Beratung/Schutz/Prävention Vorgehensweise: ▪ Die Moderator*innen befragen die Teilnehmenden, unterstützen mit Moderationsfragen und geben Bedarfe als Impulse vor. ▪ Die Moderator*in schreiben die Karten und kleben diese an die Stellwand. ▪ Die Ausarbeitung erfolgt in der Gruppe. ▪ Für alle Gruppen wird dasselbe Stellwandpapier genutzt, so dass eine Sammlung aller Gruppen entsteht. Workshop 4: Wie arbeiten wir zukünftig zusammen an der Thematik? Aufbau: ▪ Zwei Stellwände, jeweils zu Arbeitskreis (aufgezeichneter Kreis symbolisiert Runden Tisch) und Themen ▪ Brauchen wir einen Arbeitskreis? ▪ Wer soll daran teilnehmen? ▪ Was soll im Arbeitskreis bearbeitet werden? Vorgehensweise: ▪ Die Moderator*innen erklären den Kreis als Symbol für einen „Runden Tisch“. ▪ Moderator*innen befragen die Teilnehmenden, schreiben die Karten und kleben diese an die Stellwand. ▪ Der Runde Tisch sollte Akteur*innen der Interventionskette enthalten, siehe grauen Kasten. ▪ Allerdings können auch je nach den Themen, die im Arbeitskreis bearbeitet werden sollen, weitere Akteur*innen dazu kommen. Deshalb immer wieder von den Themen auf die Akteur*innen schließen. ▪ Die Ausarbeitung erfolgt in der Gruppe. ▪ Für alle Gruppen wird dasselbe Stellwandpapier genutzt, so dass eine Sammlung aller Gruppen entsteht. 29 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Abbildung 2: Workshop-Plakat Zwangsheirat Angebote Ergebnis des Workshops zum Thema Zwangsheirat Workshop 1: Welche lokalen Angebote gibt es, wer sind die Akteur*innen? 30 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 2: Wie sind Interventionsketten zum Thema hier gestaltet? Abbildung 3: Workshop-Plakat Zwangsheirat Interventionskette 31 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 3: Was sind die Bedarfe in der Region, was fehlt (noch)? Abbildung 4: Workshop-Plakat Zwangsheirat Bedarfe 32 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Abbildung 5: Workshop-Plakat Zwangsheirat Runder Tisch 1 Workshop 4: Wie arbeiten wir zukünftig zusammen an der Thematik? 33 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Abbildung 6: Workshop-Plakat Zwangsheirat Runder Tisch 2 34 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Ergebnis des Workshops zum Thema FGM/C Workshop 1: Welche lokalen Angebote gibt es, wer sind die Akteur*innen? Abbildung 7: Workshop-Plakat FGM/C Angebote 35 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 2: Wie sind Interventionsketten zum Thema hier gestaltet? Abbildung 8: Workshop-Plakat FGM/C Interventionskette 36 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 3: Was sind die Bedarfe in der Region, was fehlt (noch)? Abbildung 9: Workshop-Plakat FGM/C Bedarfe 37 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Workshop 4: Wie arbeiten wir zukünftig zusammen an der Thematik? Abbildung 10: Workshop-Plakat FGM/C Runder Tisch 38 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Anhang II: Datenerhebung mit Fragebogen und Interviewleitfaden Ursprünglich war eine Erhebung der Lage von Frauen mit Behinderung zum Thema selbstbestimmtes Leben / selbstbestimmte Sexualität durch explorative Experteninterviews geplant. Die kommunale Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert, mit der wir bezüglich des Themas im Austausch stehen, gab uns die Kontaktdaten der größeren Einrichtungen der Behindertenhilfe in Karlsruhe. Aus diesem Grund wurden anstelle von Interviews Fragebögen erstellt und per Mail verschickt. Der Fragebogen zur Bestands- und Bedarfsanalyse zum Thema selbstbestimmte Entscheidung über Verhütung bei Frauen mit geistiger Behinderung wurde an folgende Einrichtungen der Behindertenhilfe in Karlsruhe verschickt: ▪ AWO Karlsruhe ▪ Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V. ▪ Reha-Südwest für Behinderte gGmbH. Zurückbekommen haben wir den ausgefüllten Fragebogen von der AWO und der Lebenshilfe. Außerdem wurde ein Interview mit einer Frau mit Lernschwierigkeiten, die sich für eine Sterilisation entschieden hat, geführt und zur ergänzenden Datenerhebung verwendet. Auch die Mutter der Frau mit Behinderung war anwesend und wurde befragt. So sollten möglichst viele Perspektiven abgebildet werden. Fragebogen Istanbul-Konvention in Karlsruhe Fragebogen zur Bestands- und Bedarfsanalyse - selbstbestimmte Entscheidung über Verhütung bei Frauen mit geistiger Behinderung Im Rahmen der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sammelt das Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe Informationen zu der Lage von Frauen mit geistiger Behinderung. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, auch Istanbul-Konvention genannt, ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag. Die Konvention verpflichtet die Staaten des Europarates, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Deutschland hat sich 2018 dazu verpflichtete die Konvention auf allen Ebenen, auch auf kommunaler, umzusetzen. Die Informationen dienen dazu, die aktuelle Lage von Frauen mit Behinderung in Karlsruhe mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention abzugleichen. Uns interessiert der Ist- Zustand, die aktuelle Situation in Karlsruhe. Wir möchten insbesondere Daten zu dem Thema selbstbestimmte Entscheidung über Verhütung bei Frauen mit geistiger Behinderung erheben. Hierbei interessiert uns, wie das Thema in Ihren Einrichtungen gehandhabt, mit welchen Institutionen zusammengearbeitet wird und ob es Bedarfe gibt, die nicht gedeckt werden. 39 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Wir danken Ihnen herzlich für die Zusammenarbeit und die Zeit, die Sie sich zum Ausfüllen unseres Fragebogens nehmen. 1. Allgemeine Angaben 1.1. Bitte nennen Sie Name und Adresse ihrer Institution. 2. Beratung zu Verhütung 2.1. Welche Rolle spielt das Thema Verhütung (bei Frauen mit geistiger Behinderung) in Ihrer Institution, insbesondere in Einrichtungen gemeinschaftlichen Wohnens? ▪ Wie hoch ist der Beratungsbedarf? 2.2. Wie wird das Thema Verhütung bei Ihnen gehandhabt? ▪ Gibt es diesbezüglich eine Richtlinie, der Ihre Mitarbeitenden folgen? ▪ Wie und wann wird mit den Frauen darüber gesprochen? Nennen Sie gerne exemplarisch ein oder zwei Beispiele. 2.3. Mit welchen Akteur*innen arbeitet Ihre Einrichtungen beim Thema Verhütung zusammen? ▪ Welche Verantwortung und welche Aufgaben sehen Sie bei den Eltern? ▪ Welche Verantwortung und welche Aufgaben sehen Sie bei Ärztinnen und Ärzte? ▪ Welche Verantwortung und welche Aufgaben sehen Sie bei den Frauen mit geistiger Behinderung? ▪ Welche Verantwortung und welche Aufgaben sehen Sie bei Ihrer Einrichtung? 2.4. Wie beurteilen Sie die Beratungssituation von Frauen mit geistiger Behinderung zum Thema Verhütung? 2.5. An welcher Stelle sehen Sie Veränderungsbedarfe? 2.6. Welche Rolle spielen familiäre, gesellschaftliche und strukturelle „Zwänge“ bei der Beratung durch die verschiedenen Beteiligten aus Ihrer Sicht? 40 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 ▪ Wie kann verhindert werden, dass (indirekter) Zwang verübt wird? ▪ Wie kann eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung über Verhütung noch stärker unterstützt werden? 2.7. Wie können die Zusammenarbeit, Abstimmung und Vernetzung der Beteiligten verbessert werden? 3. Sterilisation als Verhütungsmethode Gibt es in Ihren Einrichtungen Frauen mit geistiger Behinderung, die sterilisiert sind? Ja ☐ Nein ☐ Nennung einer Anzahl ist nicht notwendig Gibt es in Ihren Einrichtungen Frauen mit geistiger Behinderung, bei denen die Sterilisation durch ein gerichtliches Verfahren entschieden wurde? Ja ☐ Nein ☐ 4. Gewalt gegen Frauen mit geistiger Behinderung 4.1. Gibt es Gewaltformen von denen Frauen mit geistiger Behinderung besonders betroffen sind? 4.2. Wo suchen und finden diese Frauen Ihrer Erfahrung nach Unterstützung und Hilfe? 5. Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten 5.1. Welche Erwartungen haben Sie an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe hinsichtlich der Zusammenarbeit? Vielen Dank für Ihre Teilnahme! 41 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Interviewleitfaden Jeder Mensch soll frei über seinen Körper und seine Sexualität bestimmen können. Dazu gehören auch Fragen zur Verhütung und Familienplanung. Mädchen und Frauen mit Behinderungen erfahren hier jedoch häufig Diskriminierungen und haben mit Vorurteilen in der Gesellschaft zu kämpfen. Wir wollen herausfinden, wie das hier in Karlsruhe ist. Wir wollen der Stadt zeigen, was sie besser machen kann. Darum wollen wir deine Meinung hören. Wir nehmen unser Gespräch auf. Danach schreiben wir das auf, was du gesagt hast. Aber deinen Namen lassen wir weg. Die Tonaufnahme wird dann gelöscht. Wenn du eine Frage hast, kannst du sie immer stellen. Wenn wir eine Frage stellen die dir unangenehm ist, musst du nicht auf die Frage antworten. Du kannst dann gerne einfach deine Hand heben. Dann können wir mit der nächsten Frage weitermachen oder eine kurze Pause einlegen. Erzähl uns doch mal von deinem Tagesablauf (Also bei mir ist das zum Beispiel so, dass ich morgens aufstehe und frühstücke. Dann gehe ich zu Arbeit. Danach mache ich Sport. Abends koche ich zusammen mit meiner Mitbewohnerin. Ich wohne nämlich in einer WG. Nach dem Essen schaue ich einen Film und dann geh ich schlafen. Wie sieht denn dein Tag aus? Nachfragen: - Und was machst du so am Wochenende, wenn du nicht arbeitest? - Lebst du (auch) in einer WG? - Wo arbeitest du? - Welche Hobbys hast du? - Was unternimmst du so mit Freunden? Die meisten Menschen sehnen sich nach Liebe und Nähe. Was ist denn Liebe für dich? Was bedeutet Familie für dich? Manche Paare möchten Kinder haben und eine Familie gründen. Wie stellst du dir denn deine Zukunft vor? Nachfragen: - Gibt es Freunde, die sich Kinder wünschen? - Wünschst du dir Kinder? - Mit wem sprichst du über das Thema Kinderwunsch? 42 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Kennst du jemanden der ein Kind wollte und dem man gesagt hat, dass das nicht geht? Nachfragen: - Warum ging das nicht? - Was braucht es deiner Meinung nach, damit alle die wollen, Kinder bekommen können? Frage an Elternteil: Wie schätzt du die Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten in Karlsruhe ein, wenn es um Familienplanung von Frauen mit Behinderung geht? Liebe und Nähe suchen viele Menschen in romantischen Beziehungen. Sie wünschen sich einen Partner oder eine Partnerin. Viele Menschen finden es peinlich über Sexualität zu sprechen. Dabei ist es sehr wichtig zu lernen was Sex ist und worauf man achten muss, damit sich dabei alle wohl fühlen. Wer hat denn bisher mit dir über Sexualität gesprochen? Nachfragen: Wenn du eine Frage zu Sexualität hast, wen fragst du dann? Welche weiteren Informationen zum Thema Sexualität wünschst du dir? Beim Sex kann eine Frau schwanger werden. Aber nicht jede Frau möchte schwanger werden. Und nicht jeder Mann möchte ein Kind. Deshalb kann man verhüten. Mit welchen Personen hast du schon mal über Verhütung gesprochen? Nachfragen: Wen fragst du, wenn du eine Frage zu Verhütung hast? Wie entscheidest du, ob und wie du verhüten möchtest? Frage an Elternteil: Wie empfindest du die Beratung und Unterstützung in Karlsruhe hinsichtlich des Themas selbstbestimmte Sexualität? Zuneigung und Sexualität ist schön. Aber nur wenn man es möchte. Niemand darf jemand anderen anfassen, wenn er das nicht möchte. Das ist dann sexuelle Gewalt. Hast du schon mal mit jemanden über das Thema sexuelle Gewalt gesprochen? Habt ihr in der Schule oder bei der Arbeit mal darüber gesprochen, wie man nein sagen kann, wenn jemand etwas macht, das man nicht möchte? Nachfragen: Wann und mit wem hast du über sexuelle Gewalt gesprochen? An wen wendest du dich, wenn du Fragen zu sexueller Gewalt hast? 43 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2 Stell dir vor, du redest mit einer Freundin. Und sie erzählt dir, dass ihr Freund sie angefasst hat, obwohl sie das nicht wollte. Jetzt ist sie sehr traurig. Du willst ihr helfen. Was würdest du machen? Nachfrage: Wem würdest du erzählen, dass die Freundin Hilfe braucht? Frage an Elternteil: Welche Anlauf- und Beratungsstellen kennst du in Karlsruhe hinsichtlich dieses Themas? Ausstieg: Wochenendpläne, Hobby
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen. Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Teil 2 Vorlage: 2024/0307 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Ergebnisse der Be- stands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Überein- kommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 15. Mai 2024. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die ausführliche Vorlage, der wir gerne zustimmen. Der Blick auf beide Konzeptteile zeigt, wie unterschiedlich das Spektrum der Gewaltformen ist und wie notwendig die entsprechenden Hilfsangebote. Die Gesamt- umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene ist eine Daueraufgabe. Dass wir im Herbst die Einrichtung einer dauerhaften Koordinierungsstelle beschlossen haben, war zwingend notwendig. Die Vorlage zeigt für den ersten Konzeptteil die bereits erreich- ten Erfolge auf. Sie verweist auf gut funktionierende Strukturen, eine gewisse Grundversor- gung und ein gewachsenes Netz an Frauenberatungsstellen. Dies ist ein deutlicher Unter- schied zum aktuell bearbeiteten Teil 2 mit den Gewaltformen Zwangsheirat, weibliche Ge- nitalverstümmelung, Straftaten im Namen der sogenannten Ehre sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Hier sind noch viele Lücken im Hilfssystem zu schließen. Es existie- ren weder Netzwerke, auf die man zurückgreifen kann, noch spezifische Beratungsstellen oder Angebote. – 2 – Angesichts hoher Dunkelziffern und teilweise steigender Zahlen gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Es müssen Wege gefunden werden, auch betroffene Frauen in traditio- nellen, streng patriarchalischen Familiensystemen zu erreichen. Sie müssen diversitätssensi- bel beraten und uneingeschränkt bei ihrem Recht auf Selbstbestimmung unterstützt wer- den. Gewalt gegen Frauen muss immer sichtbar gemacht werden und ist durch nichts zu rechtfertigen. Wir befürworten die in der Vorlage vorgeschlagene Priorisierung der Bedarfe und die Fest- legung der Umsetzungsziele für die nächsten beiden Jahre. Ein notwendiger erster Schritt ist die genannte Einrichtung von runden Tischen zu den je spezifischen Gewaltformen. Sie müssen sich vorrangig den Themen Vernetzung, Aufklärung, Sensibilisierung, Prävention und Beratung widmen. Wir begrüßen, dass bereits vorhandene Ansätze mit einbezogen werden, wie zum Beispiel unser Antrag von 2020 zu weiblicher Genitalverstümmelung. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Maßnahmen wie die Einrichtung einer me- dizinischen Sprechstunde am Klinikum und die flächendeckende Verbreitung des Schutz- briefes der Bundesregierung zeitnah umgesetzt werden könnten. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Seit Februar 2018 ist die sogenannte Istanbul-Konven- tion in Kraft. Wir haben uns als Land dafür ausgesprochen, diesem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge- walt beizutreten, und sind seitdem hier im Haus und auch in den entsprechenden Aus- schüssen engagiert, um dieses Thema aufzuarbeiten, um den schutzsuchenden und hilfe- benötigten Frauen und ihren Familien, vor allem auch den Kindern, entsprechende Hilfe zu bieten. Meine Vorrednerin, die Kollegin hat es schon ausgeführt, wir haben hier ein tolles Konzept vorliegen. Vielen Dank auch an die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in unserer Verwaltung, die den Teil 1 schon erarbeitet und in der Umsetzung sind und jetzt uns hier den zweiten Teil auch vorgelegt haben, wo sich doch wieder sehr deut- lich zeigt, dass auch hier großer Handlungsbedarf ist. Wir als CDU-Fraktion gehen diesen Weg uneingeschränkt mit. Wir möchten aber erneut darauf hinweisen, dass wir auch Bund und Land in der Pflicht sehen, denn es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe durch den Beitritt unserer Bundesrepublik zu dieser Istanbul- Konvention, und doch sind wir mit unserem städtischen Haushalt auch noch in der Verant- wortung. Das kann aus unserer Sicht nicht sein. Wir fordern ausdrücklich noch einmal auch, dass Land und Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen müssen, damit wir hier vor Ort, wo wir natürlich den Bezug zu den Frauen, zu den Familien, zu den Kindern haben, die betroffen sind, dann die Hilfeleistung erbringen können. Ich möchte auch für meine Fraktion noch einmal ausdrücklichen Dank sagen an alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, die in den Beratungsstellen jetzt schon tätig sind, die in den Frauenhäusern ganz konkrete Hilfe anbieten, weil das ein so wichtiges Thema ist und ein auch schlimmes Thema, wenn wir immer wieder auch mit den neuen Zahlen konfrontiert werden, immer im November, wenn der Tag gegen Gewalt an Frauen ist und diese Zahlen dann wieder groß durch die Presse gehen, wir doch alle sehr schockiert sind, was hier in unserem Umfeld alles passiert. Insofern gehen wir diesen Weg heute sehr gerne mit und danken allen, die dieses Konzept erstellt haben und uns die Vorschläge dann präsentieren, wie wir hier gemeinsam etwas dagegen tun können. – 3 – Stadträtin Melchien (SPD): Gewalt gegen Frauen muss konsequenter bekämpft und verhü- tet werden. Das verlangt die UN-Konvention. Diesen Auftrag nehmen wir aber auch als Stadt Karlsruhe sehr ernst. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch der neue Gemeinderat eine ganz klare Haltung vertreten wird. Unser Dank geht auch zuallererst an das Gleichstellungsbüro, an alle, die an dieser Erarbei- tung mitgewirkt haben, die Verbände, die Institutionen. Nach Abschluss des Konzeptteils 2 können wir dank der in den Haushaltsberatungen eingerichteten dauerhaften Koordinie- rungsstelle konsequent an die Umsetzung gehen. Die beiden Konzeptteile zeigen auf, wel- che Arbeit in verschiedenen Bereichen geleistet, intensiviert oder auch neu aufgenommen werden muss. Ich finde, es war auch ein ganz fantastisches Signal, dass im Rahmen der Haushaltsberatung dieser Antrag, diese dauerhafte Koordinierungsstelle, tatsächlich der erste einstimmige Antrag war, den wir hier im Hause verabschiedet haben. Das ist ein gu- tes Signal. Ich glaube, das zeigt auch, welche Wichtigkeit das hier im Haus hat. Der zweite Konzeptteil, darauf ist meine Kollegin Sardarabady eingegangen, zeigt sehr viele Handlungsbedarfe auf und auch die Notwendigkeit zu vernetzen und auch über die Grenzen Karlsruhes hinaus zu vernetzen. Unser Hilfesystem hat in diesem zweiten Teil deutlich weniger, auf das wir aufbauen können. Einen besonderen Fokus wollen wir in der Debatte als SPD auch auf das Thema Gewalt gegen behinderte Frauen legen, weil schon im ersten Konzeptteil, in dem relativ gut dargestellt ist, die Feststellung getroffen werden musste, dass die Angebote nicht auf behindertengerechte Bedarfe erfüllt sind. Selbst in den Bereichen, in denen wir sehr gut dargestellt sind, und hier ist das Thema auch wieder benannt als ein Bereich, der in Karlsruhe sicher noch zu wenig abgebildet wird. Es gibt auch viele andere Bereiche, in denen wir mehr tun müssen. Weibliche Genitalver- stümmelung ist ein Thema, bei dem die Zahlen auch massiv zunehmen. Auch hier müssen wir unser Hilfesystem anpassen. Wir werden es gemeinsam mit denjenigen, die in diesen Bereichen schon aktiv sind, in Karlsruhe angehen. Aber es macht es tatsächlich spannen- der, dass wir bei vielem auch Neuland betreten für uns. Jetzt müssen wir uns im Weiteren über Ziele, Zuständigkeiten und Zeiträume, auch über Prioritäten verständigen. Es ist sicher richtig, dass man die Haushaltslage im Blick haben muss, dass wir aber trotz und aller Situ- ationen konsequent an der Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterarbeiten müssen, weil - die Feststellung haben wir gemeinsam getroffen - alle staatlichen Ebenen gefordert sind. Natürlich unterstütze ich auch völlig den Appell, Bund und Land zu fordern an dieser Stelle, aber die Kommune ist genauso mitgefordert. Ich hoffe, dass wir am Ende dann nicht mehr in der Evaluation, nicht mehr diese Feststellung treffen müssen, dass keine der Anforderun- gen aus der Istanbul-Konvention erfüllt ist, wie wir das in diesem Bericht jetzt leider an der einen oder anderen Stelle haben. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird heute dieser Vorlage zustimmen. Ich denke, wir haben bei den Haushaltsberatungen einen wichtigen Schritt getan, dass wir diese Koordinierungsstelle einstimmig beschlossen haben. Meine Fraktion hat ganz große Hoffnungen, dass sich das dann auszeichnet. Was die Kollegin Melchien gerade benannt hat, dass man noch einmal verstärkt auf den Bereich behinderter Frauen genauer hingu- cken muss, was da vielleicht noch mehr getan werden soll, das möchten wir unterstützen. Das ist auch für uns ein ganz starkes Anliegen. Das werden wir jetzt in der neuen – 4 – Legislaturperiode sehr genau beobachten und wenn notwendig, auch entsprechende An- träge dazu stellen. Stadtrat Høyem (FDP): Vor 15 Jahren haben wir hier in Karlsruhe eine Stiftung gegründet, die Mende-Nazer-Stiftung. Mende Nazer ist eine sudanische Frau, die Sklavin in Khartum war und dann Sklavin in London. Sie hat ein Buch darüber geschrieben, Sklave zu sein. Der Grund, warum ich das hier nenne - ich treffe Mende Nazer nächsten Monat in Kanada - ist, dass wir sie gefragt haben, was war das Schlimmste überhaupt in diesem Sklaven-Sein. War das vergewaltigt zu werden, war das die Gewalt und so weiter? Und sie sagte, das Schlimmste war, dass die mir einen Namen weggenommen haben. Die haben mich nur Yebit genannt, und Yebit ist Arabisch für einen Gegenstand, der keinen Namen verdient hat. Als Mann verstehe ich ganz einfach nicht, das geht über meine Intelligenz, zu verstehen, wie man sogar in einer Ehe, die hoffentlich am Anfang positiv und mit Liebe ge- gründet war, wie man plötzlich eine Frau als einen Gegenstand behandeln kann und die Menschlichkeit total wegnehmen, die Identität, die Persönlichkeit und seine Frau als einen Yebit, einen Gegenstand, der keinen Namen verdient hat, behandeln kann. Wir stimmen selbstverständlich zu. Als Mann, man soll nicht pauschalisieren, aber ich schäme mich, dass so etwas überhaupt noch passiert und sehr oft passiert, das weiß ich auch als Schulleiter, wo ich in vielen Familiensituationen involviert war. Es geht über meine Intelligenz und Verfassung, und ich kann das nicht fassen. Wir stimmen dem zu. Stadträtin Göttel (DIE LINKE): Gewalt gegen Frauen darf keinen Platz in unserer Gesell- schaft und auch nicht in unserer Stadtgesellschaft haben. Das ist der Anspruch, mit dem wir in dieses Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auch in Karlsruhe gestartet sind. Heute liegt der zweite Teil der Bedarfserhebung vor zu Gewaltformen, die bisher eher unter dem Radar geblieben, unsichtbar geblieben sind. Wir sprechen heute über Zwangs- heirat, Genitalverstümmelung, Straftaten, Verstoß gegen die sogenannte Ehre, Zwangsab- treibung, Zwangssterilisierung von vor allem Frauen mit Behinderung. Das alles ist auch in Karlsruhe eher unter dem Radar geblieben bisher. Das zeigt sich darin, dass, wie es in der Sozialarbeit so schön heißt, Interventionsketten bisher wenig koordiniert und gefestigt sind, es keine spezifischen Angebote gibt, die noch fehlen, eine Zuständigkeitsverteilung zwischen den vielen Einrichtungen, die wir in Karlsruhe haben, die Tolles leisten, auch schon in den Bereichen Tolles leisten, noch nicht so wirklich richtig gefestigt ist und die Kommunikation hier einfach verändert und ausgeweitet werden kann. Das soll sich ändern. Das ist eine Erkenntnis, die wir jetzt haben und natürlich auch dank der Tatsache, dass wir diese Koordinierungsstelle im letzten Haushalt festigen konnten, verstetigen konnten, auch wirklich umsetzen können, dass wir diese ganz wichtige Vernetzungsarbeit, die an erster Stelle stehen muss, um einen dauerhaften Weg zu finden, wie wir diese Thematiken ange- hen, auch mit unseren bestehenden Angeboten schon, wie wir Institutionen vernetzen, das auch Wirklichkeit werden kann und wir auch Licht in dieses ganze Dunkelfeld der Fallzah- len bringen können. Ganz wichtig an dieser Stelle ist auch, dass wir die Beauftragte für Menschen mit Behinde- rungen in der Stadt einbeziehen, die auch ein sehr großes Interesse hat, daran mitzuarbei- ten, aber auch wieder deutlich macht, mit ihren bisherigen Stellenkapazitäten ist das für sie nicht zu leisten. Deswegen haben wir auch im letzten Haushalt leider ohne Erfolg gefor- dert, dass hier mehr Stellen geschaffen werden müssen für diese wahnsinnig wichtige Ar- beit und damit, das steht auch zum Glück in dem Konzept drin, dass es notwendig ist, das – 5 – auch endlich umgesetzt werden kann. Denn Frauen mit Behinderungen sind generell be- sonders gefährdet, von Gewalt betroffen zu sein. Das geht dann natürlich auch über den Bereich Zwangssterilisierung etc. weit hinaus. Da haben wir noch gravierende Lücken in unserem Hilfesystem, wo wir etwas ändern müssen. Ganz klar, wir müssen das ändern, denn wir Frauen sind erst frei, wenn jede von uns frei von Gewalt ist. Stadtrat Schnell (AfD): In Ergänzung zu dem von vielen hier und auch bereits im Sozialaus- schuss Gesagten möchte ich zum Thema der Zwangsbeschneidungen folgendes ergänzen. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, hat die Zahl der weiblichen Genitalverstümmelung al- lein zwischen 2017 und 2020 um 40 Prozent zugenommen, und es sind laut einer Untersu- chung im Zusammenspiel mit einer Dunkelzifferstatistik allein in Baden-Württemberg eine fünfstellige Zahl von Frauen und Mädchen gefährdet, dies zu erleiden. Die in der Vorlage aufgeführten Aufgaben des runden Tisches und wie sie bearbeitet werden sollen zu diesem Thema, erachten wir als wichtig und richtig. Deshalb stimmen wir der Vorlage zu. Aber reicht dies denn auch aus? Denn Aufklärungs- und Präventionsprogramme mit mehr- sprachigem Aufklärungsmaterial, wie zum Beispiel der Schutzbrief der Bundesregierung ge- gen weibliche Genitalverstümmelung, können nur dann etwas bewirken, wenn potenziell Betroffene denn auch erreicht werden bzw. sie Zugang dazu haben. Oftmals erfolgen ver- stümmelnde Eingriffe in deren Herkunftsland. Wenn hier den potenziellen Veranlassern bzw. Tätern, denen durchaus bewusst ist, dass dies, selbst wenn es im Ausland durchge- führt wird, unter Strafe gestellt ist, zusätzlich klipp und klar kommuniziert wird, dass Hei- maturlaube von Personen ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive unweigerlich dazu füh- ren, dass ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland untersagt wird und dies auch strikt kontrolliert und durchgesetzt wird, dann besteht eine deutlich größere Chance, solche menschenverachtenden Eingriffe gar nicht erst geschehen zu lassen. Deshalb sollte die Stadt, sei es direkt oder über den Städtetag, bei den zuständigen Landes- und Bundesbe- hörden darauf hinwirken, dass solche Wiedereinreisen unterbunden werden. Der Vorsitzende: Ich will jetzt gar nichts dazu ergänzen, außer mich ganz herzlich bei Ve- rena Meister und ihrem Team zu bedanken für die wirklich sehr umfassende Arbeit, die jetzt hier auch zum zweiten Teil dieser Thematik oder einer zweiten Beschlussvorlage zu dieser Thematik geführt hat. Damit können wir jetzt in die Abstimmung einsteigen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Ich hatte Ihren Beitrag anders verstanden, Herr Schnell. Okay, also dann einstim- mige Zustimmung. Vielen Dank. Das ist, glaube ich, bei diesem wichtigen Thema auch ein gutes Ergebnis und eine gute Bestätigung der konzeptionellen Vorarbeiten. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Für das Protokoll ist es jetzt richtig festgestellt worden, aber dieses Abstimmungsergebnis, das bleibt im Netz ewig, und dann sieht es so aus, als wenn der Herr Schnell dagegen war. Ich bin der Meinung, man sollte noch einmal die Ab- stimmung wiederholen, damit wirklich das einheitliche Bild im Interesse aller hier dann auch angezeigt wird. Der Vorsitzende: Kein Problem. Also ich merke, mein Appell zur Kollegialität ist auf frucht- baren Boden gefallen. Wir wiederholen die Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Einstimmig- keit. Ja, jetzt en wir es geschafft. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Juli 2024