Leerstand vermeiden: Kaiserallee 11c Nachnutzung des bisherigen Gebäudes des Badischen Konservatoriums
| Vorlage: | 2024/0301 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0301 Eingang: 20.03.2024 Leerstand vermeiden: Kaiserallee 11c Nachnutzung des bisherigen Gebäudes des Badischen Konservatoriums Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 26 Ö Kenntnisnahme Bauausschuss 03.05.2024 1 Ö Beratung 1. Das Gebäude in der Kaiserallee 11C wird nach dem Auszug des Badischen Konservatoriums schnellstmöglich wieder einer Nutzung zugeführt. 1.1. Dabei sind sowohl eine kurzfristige Zwischennutzung als auch eine langfristige Perspektive zu berücksichtigen. 1.2. Dargelegt wird auch, welche Raumbedarfe innerhalb der Verwaltung für eine (Teil-)Nutzung des Gebäudes bestehen. 1.3. Es werden zeitnah Gespräche mit den im Theaterhaus ansässigen Theatern geführt, welche Bedarfe durch eine (Teil-)Nutzung dieses Gebäudes erfüllt werden können (bspw. für Lagerung, Büros, Proben etc.). 1.4. Ebenso werden zeitnahe Gespräche mit dem Helmholz-Gymnasium aufgenommen, das dringend nach Räumen für den Unterricht sucht. 2. Die Verwaltung stellt den Zustand des Gebäudes dar sowie die Aufteilung der vorhandenen Räumlichkeiten inklusive Kellergeschoss und Kapazitäten der Säle. 3. Es wird aufgezeigt, welche Investitionen eine Herstellung von Barrierefreiheit ermöglichen würden. Begründung/Einordnung: Bezogen auf die städtischen Gebäude des bisherigen Badischen Konservatoriums ist es für die SPD- Fraktion wichtig, eine bestmögliche Nutzung für die Karlsruher Bevölkerung zu finden. Da der Umzug bereits im Sommer diesen Jahres erfolgen wird, sollte die Entscheidung über eine Weiternutzung zeitnah getroffen werden, um Leerstand und damit verbundene Kosten bzw. nicht genutzte Potenziale zu verhindern. Dabei sind explizit vorübergehende Nutzungen miteinzubeziehen. Zu berücksichtigen ist auch, in welchem Zeitraum und mit welchen Kosten die barrierefreie Erschließung realisierbar erscheint. Unter anderem eröffnen sich aus Sicht der SPD-Fraktion Nutzungsmöglichkeiten durch das Helmholtz- Gymnasium und das Theaterhaus. Sicherlich gibt es weitere Interessenten, die das Gebäude gut nutzen könnten. Das Helmholtz-Gymnasium hat einen Bedarf an Klassen- und Proberäumen. Das Badische Konservatorium bietet optimale Optionen für Proberäume, um den Bedarf des Gymnasiums zu – 2 – decken. Zudem haben einige Mittelstufenklassen keinen eigenen Klassenraum, da das Gymnasium über zu wenig Räume verfügt. Sollte keine Lösung durch ein nahegelegenes Ausweichgebäude gefunden werden, könnte dieser langfristig möglicherweise durch Container gelöst werden müssen. Ebenso hat das Theaterhaus erheblichen räumlichen Bedarf, um den Betrieb weiterhin gewährleisten zu können. Gleichzeitig fehlen Erweiterungsperspektiven am vorhandenen Standort. Um das Theaterhaus attraktiv zu halten, bräuchte es auch für die interne Arbeit, bspw. Proben oder Lagerung, mehr Platz als vorhanden. Der Umzug des Badischen Konservatoriums schafft freien Raum in unmittelbarer Nähe zum Theaterhaus und das Gebäude in der Kaiserallee 11c würde sich als Erweiterung ideal eignen. Außerdem sind die exponierte Lage inmitten der Nottingham-Anlage und die gute Erreichbarkeit optimale Voraussetzungen für eine Anschlussnutzung dieser Immobilie als Erweiterung für das Theaterhaus. Gerade an diesem Standort erscheint eine öffentliche Nutzung geboten. Durch die Größe des Gebäudes sind mehrere Nutzende aus Sicht der SPD-Fraktion gut vorstellbar. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Elke Ernemann Dr. Anton Huber
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0301 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Leerstand vermeiden: Kaiserallee 11c Nachnutzung des bisherigen Gebäudes des Badischen Konservatoriums Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 03.05.2024 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Zur Vermeidung eines Leerstandes werden die möglichen Nachnutzungen für das Gebäude Kaiserallee 11c zeitnah geprüft. Denkbar ist eine Nutzung durch die Theater des auf dem Areal befindlichen Theaterhauses und/oder eine Schulnutzung durch das Helmholtz-Gymnasium. Auf der Grundlage des zu erstellenden Nutzungs- und Belegungskonzeptes werden die notwendigen baulichen Maßnahmen und die dafür anfallenden Kosten ermittelt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Das Gebäude in der Kaiserallee 11c wird nach dem Auszug des Badischen Konservatoriums schnellstmöglich wieder einer Nutzung zugeführt. Dies sieht auch die Verwaltung so. Ziel ist es, schnellstmöglich eine Nutzung für das Gebäude zu finden. 1.1 Dabei sind sowohl eine kurzfristige Zwischennutzung als auch eine langfristige Perspektive zu berücksichtigen. Eine für das Gebäude passende Zwischennutzung müsste erst einmal gefunden werden. Zudem wäre eine solche Zwischennutzung nicht ohne bauliche Maßnahmen möglich. Es müssten mindestens Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Die Zwischennutzung wäre auch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich und spätestens beim Beginn der Sanierungsarbeiten für die langfristige Nutzung zu beenden. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf eine Zwischennutzung zu verzichten. Es sollen vielmehr gleich die langfristigen Nutzungsmöglichkeiten geklärt und diese dann zeitnah umgesetzt werden. 1.2 Dargelegt wird auch, welche Raumbedarfe innerhalb der Verwaltung für eine (Teil-) Nutzung des Gebäudes bestehen. Raumbedarfe innerhalb der Verwaltung ergeben sich lediglich durch die geplante Sanierung der Kochstraße 7. Die dortigen Nutzungen der SJB (Sozialer Dienst Nordwest und die mobile Jugendarbeit „Streetworker“) müssen für die Sanierung verlagert werden. Eine erste Prüfung ergab, dass für beide Einrichtungen fast alle Räume der Kaiserallee 11c benötigt werden. Für die Verlagerung wird derzeit allerdings ein Mietobjekt in der Blücherstraße präferiert, das besser geeignet ist. Nur wenn die Anmietung nicht realisierbar ist, wäre die Kaiserallee 11c eine Option. 1.3 Es werden zeitnah Gespräche mit den im Theaterhaus ansässigen Theatern geführt, welche Bedarfe durch eine (Teil-)Nutzung dieses Gebäudes erfüllt werden können (bspw. für Lagerung, Büros, Proben etc.). Die Verwaltung wird mit den im Theaterhaus ansässigen Theatern zeitnah Gespräch führen, um den Raumbedarf und eine mögliche Unterbringung von Theatereinrichtungen in der Kaiserallee 11c zu klären. Dabei wird auch geprüft, ob eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit dem Helmholtz- Gymnasium denkbar ist. 1.4 Ebenso werden zeitnahe Gespräche mit dem Helmholtz-Gymnasium aufgenommen, das dringend nach Räumen für den Unterricht sucht. Mit der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums werden ebenfalls zeitnah Gespräche aufgenommen, um eine mögliche Schulnutzung in dem Gebäude Kaiserallee 11c zu prüfen; gegebenenfalls zusammen mit einer Theaternutzung. Durch die im Bestand gegebene Funktion als Proberaum könnten womöglich Bedarfe des Gymnasiums und des Theaterhauses unmittelbarer und ohne wesentliche Grundrissanpassungen bedient werden. 2. Die Verwaltung stellt den Zustand des Gebäudes dar sowie die Aufteilung der vorhandenen Räumlichkeiten inklusive Kellergeschoss und Kapazitäten der Säle. Eine Untersuchung im Jahre 2017 ergab, dass sich das Gebäude in einem guten baulichen Zustand befindet und keine strukturellen Mängel an relevanten Gebäudeteilen erkennbar waren. Die damalige Einschätzung muss überprüft und den heutigen Standards und Erfordernissen angepasst werden, insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik (z.B. Heizung). Die darüber hinaus erforderlichen nutzungsspezifischen Anpassungen an Oberflächen und technischer Gebäudeausstattung sind abhängig von der Nachnutzung. Die Aufteilung der Räumlichkeiten des Gebäudes wird in einem künftigen Nutzungs- und Belegungskonzept geklärt. – 3 – 3. Es wird aufgezeigt, welche Investitionen eine Herstellung von Barrierefreiheit ermöglichen würden. Im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Umbauplanungen wird auch die Herstellung der Barrierefreiheit untersucht und die dafür anfallenden Kosten ermittelt. Vorab ist dazu keine Aussage möglich. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können erst dargestellt werden, wenn die Gesamtkosten vorliegen.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Leerstand vermeiden: Kaiserallee 11c, Nachnutzung des bis- herigen Gebäudes des Badischen Konservatoriums Antrag: SPD Vorlage: 2024/0301 Beschluss: Beratung im Bauausschuss am 3. Mai 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024