Neubau Gewerbehalle Augustenburgstraße

Vorlage: 2024/0290
Art: Informationsvorlage
Datum: 19.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 26.04.2024

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0290 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Neubau Gewerbehalle Augustenburgstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 26.04.2024 3 Ö Beratung Lage Das Grundstück liegt im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen direkt am östlichen Ortseingang an der B10. Die nähere Umgebung besteht aus drei sich westlich anschließenden Gewerbegrundstücken, worauf in der Folge Wohnbebauung angrenzt. Östlich grenzt das Grundstück an den Außenbereich an, welcher sich bis zur Gemarkungsgrenze zieht. Im Süden schließen sich Reihenhausbebauungen an. Im Norden verläuft die B10, welche im Bereich der Ortsdurchfahrt Grötzingen untertunnelt ist, sowie die Straßenbahntrasse Karlsruhe- Mühlacker. Die besondere Lage des Grundstückes an der Grenze zum Außenbereich einerseits und andererseits am Ortseingang von Grötzingen bedingt einen hohen gestalterischen Anspruch. – 2 – Vorhaben Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Augustenburgstraße, Stadtbahn Berghausen, Wiesenäckerweg“ aus dem Jahr 1995, welcher für das Grundstück „Gewerbegebiet“ mit textlich eingeschränkten Nutzungen sowie zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,4, eine GFZ von maximal 0,8 und die offene Bauweise mit einer Längenbeschränkung von 60 m festsetzt. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, einen optisch ruhigen Charakter des Straßenbildes im Gewerbegebiet zu wahren. Hierzu ist eine Eingrünung des Areals festgesetzt. Im Süden und Osten des Grundstücks ist jeweils ein 4 m bzw. 3 m breiter Pflanzstreifen mit Sträuchern und Bäumen anzulegen. Auch an der nördlichen Grundstücksgrenze sind Baumpflanzungen (Stieleichen) gefordert. Geplant ist eine Gewerbehalle mit einer Länge von 50,70 m und einer Gebäudehöhe von 5,51 m mit flach geneigtem Satteldach. Nach Art und Gebäudehöhe und -länge entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weist aber zusammen mit den geplanten Lager- und Stellplatzflächen eine zu hohe Grundflächenausnutzung auf. Zu klären ist auch der Umgang mit der festgesetzten Eingrünung.

  • Protokoll Ausschuss
    Extrahierter Text

    Empfehlung Sitzung Gestaltungsbeirat 26.04.2024, 13:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 3 der Tagesordnung: Neubau Gewerbehalle Augustenburgstraße Vorlage: 2024/0290 Die Lage der zukünftigen Gewerbehalle am östlichen Ortseingang nach Grötzingen und eine Gebäudelänge von 50 m erfordern eine sensible Einbindung in den Gesamtkontext. Es wird daher empfohlen, wie bereits in der vorgelegten Version schematisch dargestellt und im Bebauungsplan ohnehin vorgesehen, eine „grüne Rahmung“ des Grundstücks zu entwickeln, die eine positive Wahrnehmung sowie nachhaltige Qualität des Projektes fördert. An der östlichen Grundstücksgrenze sollen unter Bezug auf die bestehende Baumreihe an der Margarete Hormuth Strasse, Baumsolitäre in engem Rhythmus gleichsam eine Kulisse vor der neuen Halle bilden. So gelingt ein freiräumlicher Abschluss in Form einer durchlässigen Ortskante. Im nördlichen Freibereich zur Augustenburgstraße sollte das Motiv der Einzelbäume am Entree zum Areal fortgeführt werden und der grüne Rahmen zwischen den beiden Hallen durch geeignete Gehölze vervollständigt werden. – 2 – Im Zuge der Entsiegelung der Frei-, Rangier- und Parkierungsflächen und Maximierung der Wasseraufnahme durch geeignete offene Beläge wäre die topographische Situation sinnfällig zu lösen, um den Baukörper optimal einzubinden. Die Kubatur und Proportion der geplanten Gewerbehalle sowie das flach geneigte Satteldach werden vom Gestaltungbeirat befürwortet. Das großflächige Dach ist auf Grund der landschaftlichen Situation als fünfte Fassade wahrnehmbar. Im Zusammenspiel mit der bereits geplanten PV-Anlage wird daher eine vollflächige extensive Begrünung vorgeschlagen, die darüber hinaus den Wirkungsgrad der PV-Module noch steigern kann. Der Gestaltungsvorschlag der Fassaden mit sehr vielen unterschiedlichen Öffnungsmaßen wird kritisch bewertet und sollte weiterentwickelt werden. So könnte die Fassadengliederung auf der Ostseite mit der vierteiligen inneren Struktur insoweit korrespondieren als alle Öffnungen, also Tore, Türen und Fenster in jeweils einem gemeinsamen Feld, einem Passepartout vereint und gebündelt werden. An der Westseite sollten durchgängige Fensterbänder und sich somit wiederholende Öffnungen die horizontale Wirkung stärken und einen ruhigen Charakter fördern. Die dargestellte vertikale Gliederung durch breite Fassadenpaneele und der „randlose“ Übergang Fassade zu Dach ohne markante Traufkante wird begrüßt und sollte in der weiteren Planung vertieft werden. Durch eine Innenentwässerung können horizontale und vertikale Entwässerungselemente in den Fassaden vermieden werden, was die architektonische Qualität erheblich steigern würde. Besonderes Augenmerk ist auf eine elegante Ausbildung der Gebäudeecken bei Verzicht auf über die gesamte Höhe umgreifende Eckwinkel zu legen. Ferner wird eine geeignete Material- und Farbwahl die Gestaltqualität des Projektes maßgeblich prägen. Farbe und Textur der Oberflächen sollten die Einbindung fördern und daher weder hell, weiß noch zu dunkel sein. Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage nach einer weiteren Bearbeitung auf Grundlage der Empfehlungen der Sitzung und um ergänzende Darstellungen durch einen Fassadenschnitt mit Teilansicht und Leitdetails im Maßstab 1.50/20 sowie Materialproben von Fassadenoberflächen zur Abstimmung.