Themenfelder Fuß- und Radverkehr
| Vorlage: | 2024/0284/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.05.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0284/2 Eingang: 13.05.2024 Themenfelder Fuß- und Radverkehr Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 11.2 Ö Entscheidung 1. In Punkt 2.3 (Querungen für den Fuß- und Radverkehr) wird ergänzt: An signalisierten Querungsstellen (Kreuzungen) wird eine Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs auch durch eine Verkürzung der Umlaufzeiten vorgenommen. 2. In Punkt 2.4 (Planungsstandards) wird ergänzt: Die Stadt Karlsruhe führt die E Klima (2022) der FGSV inklusive des Anhangs (Steckbriefe) als verbindliche Planungsgrundlage ein. Begründung/Sachverhalt: Für den Fuß- und Radverkehr ist es wichtig, dass eine Straße bzw. Kreuzung häufig und ohne lange Wartezeiten überquert werden kann. Die Dauer einer einzelnen Grünphase spielt im Vergleich zum Kfz- Verkehr eine untergeordnete Rolle. Daher kann durch eine Verkürzung der Umlaufzeiten der Ampelphasen die gewünschte Priorisierung für den Fuß- und Radverkehr erreicht werden. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat eine umfangreiche Empfehlung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr herausgegeben. Diese Empfehlungen enthalten klimarelevante Vorgaben, Standards und Handlungsoptionen bei Planung und Betrieb von Verkehrsanlagen. Die Steckbriefe beschreiben die konkreten Maßnahmen, die bei der Anwendung der sonstigen Regelwerke der FGSV getroffen werden sollen, um die Klimaziele des Verkehrssektors zu erreichen. Die E Klima der FGSV sind nicht unmittelbar verbindlich, sondern werden erst sukzessive in die anderen Empfehlungen und Richtlinien eingepflegt. Die Stadt Karlsruhe kann diese Empfehlungen allerdings selbst für sich und damit vorgezogen zum geltenden Standard erklären. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Jorinda Fahringer Yvette Melchien Michael Zeh Dr. Raphael Fechler Lüppo Cramer Michael Haug Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0284/2 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Themenfelder Fuß- und Radverkehr Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung Wie unter Ziffer 2.3 der Vorlage 2024/0284 ausgeführt ist, werden fehlende und mangelhafte Querungen durch die Verwaltung analysiert und entsprechende Maßnahmen erarbeitet werden. Die Verbesserung der Situation des Fußverkehrs an Kreuzungen wird auch Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen „Aktionsplans Fußverkehr“ sein. Auf Grund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge sind aus Sicht der Verwaltung pauschale Regelungen hierbei jedoch nicht zielführend. Die vorgesehene Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs wird - wie in der Verwaltungsvorlage dargelegt - bei den Einzelfallbetrachtungen unter Abwägung deren Auswirkungen fokussiert werden. Die der Planung zu Grunde gelegten Richtlinien und Empfehlungen der FGSV – also auch der E-Klima – sind bereits durch bestehende politische Beschlüsse fixiert. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung bei den gemeinsam mit den Initiatoren erarbeiten Vorschlag zur verbleiben und den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu 1. Querungen für den Fuß- und Radverkehr: Eine Verkürzung der Umlaufzeit für zu Fuß Gehende an signalisierten Knotenpunkten ist ein Teil der im Punkt 2.3 der Vorlage hinterlegten Priorisierung des Fußverkehrs. Dies wird auch Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen „Aktionsplans Fußverkehr“ (Auftrag aus dem Programm für Aktive Mobilität) sein. Auf Grund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge sind aus Sicht der Verwaltung pauschale Regelungen hierbei jedoch nicht zielführend. Die vorgesehene Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs wird - wie in der Verwaltungsvorlage dargelegt - bei den Einzelfallbetrachtungen unter Abwägung deren Auswirkungen fokussiert werden. Zu 2. Planungsstandards: Die Richtlinien und Regelwerke der FGSV sind bereits fester Bestandteil der Verkehrsplanung in Karlsruhe. Mit den politischen Beschlüssen zum 20-Punkte Programm und dem Programm für aktive Mobilität, wurde die Stadtverwaltung somit verpflichtet, diese zu berücksichtigen. Zudem verweist die Straßenverkehrsordnung auf die Anwendung der FGSV Regelwerke.
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