Brunnenhaus Außenanlage
| Vorlage: | 2024/0268 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.04.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0268 Eingang: 11.03.2024 Brunnenhaus Außenanlage SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.04.2024 7 Ö Entscheidung Antrag Der Spielplatz am Brunnenhaus wird im Rahmen der Sanierung der Außenanlagen unter Nutzung der dortigen Lußquelle um eine kleine Wasserspielanlage ergänzt. Begründung Mit der fortlaufenden Sanierung des Brunnenhauses steht in absehbarer Zeit auch die Fertigstellung der Außenanlage an. Zu der künftig beabsichtigten öffentlichkeitswirksamen Nutzung (angedachtes Wassertretbecken) wäre eine Ergänzung des dortigen Spielplatzes um eine kleine Wasserspielanlage, ähnlich wie im Schlossgarten oder am Weiherhof, nicht nur im Interesse der Kinder eine sinnvolle Ergänzung. Der gesamte Bereich um den Spielplatz würde aufgewertet und sein bislang eher stiefmütterliches Dasein würde sich mit Sicherheit einer weitaus höheren Besucherfrequenz erfreuen. Die vorhandene Lußquelle mit bester Wasserqualität, die bisher mehr oder weniger nutzlos das Grabensystem der „Breiten Gass“ füllt, könnte durch ein geringes Abzweigen des Wasserlaufes eine ideale Voraussetzung für ein solches Projekt sein. Eine im Rahmen der bisherigen Planungsüberlegungen bereits schon angedachte Toilette wäre die richtige und notwendige Ergänzung. unterzeichnet von: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach Zahide Yesil
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0268 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Brunnenhaus Außenanlage SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.04.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Gartenbauamt konzentriert die Wasserspielanlagen auf Grund der hohen Investitions- und Unterhaltungskosten auf größere zentral gelegene Spielanlagen mit entsprechender Nutzungsfrequenz. Der Kinderspielplatz im Schlossgarten liegt in geringer fußläufiger Distanz zum Wasserhaus, so dass eine zweite Wasserspielanlage nicht erforderlich und aus finanziellen Erwägungen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch nicht umsetzbar ist. Nach aktueller Inaugenscheinnahme durch das Gartenbauamt ist die derzeitige Geräteausstattung am Spielplatz am Wasserhaus funktional und intakt und eine Sanierung nicht erforderlich. Der Spielplatz befindet sich in einem, durch alte Bäume überstandenen sehr schattigen Bereich. Dies macht diesen etwas abgelegeneren Spielplatz als ruhigere, aber im Hochsommer angenehm schattige Alternative zum Kinderspielplatz im Schlossgarten attraktiv. Eine Toilettenanlage wurde am Kinderspielplatz im Schlossgarten vor wenigen Jahren realisiert. Die fußläufige Entfernung zum Kinderspielplatz am Brunnenhaus ist mit circa 150 bis 200 m zumutbar. Ein weiterer Toilettenstandort ist auch hier unter finanziellen Gesichtspunkten nicht darstellbar.