Bau von Photovoltaik-Anlagen in Grünwettersbach und Palmbach Antrag der CDU/FW-Fraktion im Ortschaftsrat Wettersbach

Vorlage: 2024/0266
Art: Antrag
Datum: 13.03.2024
Letzte Änderung: 16.02.2026
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.04.2024

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0266 Eingang: 12.03.2024 Bau von Photovoltaik-Anlagen in Grünwettersbach und Palmbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 16.04.2024 5 Ö Kenntnisnahme Auf Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beauftragt der Ortschaftsrat Wettersbach die Stadtverwaltung Karlsruhe folgende Maßnahmen zur Verwirklichung von Photovoltaik-Anlagen für die nachhaltige Energiegewinnung in die Wege zu leiten: 1. Die PV-Freiflächenanlage in dem vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein bisher ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet Nr. 115, bzw. dem zukünftig ausgewiesenem Vorranggebiet „Untere Kohlplatte“, soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Umsetzung soll auch dann mit höchster Priorität weiterverfolgt werden, wenn diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung Solarenergie ihren Status als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiet verlieren sollten. Für diesen Fall wird die Stadtverwaltung insbesondere aufgefordert, die Flächen über die Bauleitplanung für die ausschließliche Nutzung mit Photovoltaik und/oder Solarthermie zu sichern. 2. Ergänzend hierzu soll eine PV-Anlage am Fuße der Südseite des südlichen Lärmschutzwalls entlang der A 8 in Höhe Grünwettersbach und Palmbach realisiert werden (siehe Plan Anlage 2). Die Stadtverwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, bei der Autobahn GmbH des Bundes und den anderen zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um die Installation dieser PV-Anlage zu ermöglichen. Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, unverzüglich die naturschutzfachliche Zulässigkeit der Realisierung einer solchen PV-Anlage abschließend zu beurteilen. 3. Zudem soll die Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke Karlsruhe beauftragt werden, die Einrichtung einer Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 22b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Erbauerin und Betreiberin der beiden PV-Anlagen zu unterstützten. Begründung PV-Freiflächenanlagen sind aus unterschiedlichen Gründen ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Energiewende. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien wird die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem schafft die Solarenergieproduktion Arbeitsplätze und fördert die lokale Wirtschaft, während gleichzeitig die Energiekosten gesenkt und die regionale Energieversorgung gestärkt werden. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind weitere wesentliche Aspekte. PV-Freiflächenanlagen produzieren keine schädlichen Emissionen und tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Sie helfen auch dabei, nicht-erneuerbare Ressourcen zu schonen und langfristig eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Zudem fungieren PV-Freiflächenanlagen als Innovationsmotor, der die Entwicklung neuer Technologien vorantreibt. In unserer Region ist eine hohe mittlere Sonneneinstrahlung pro Jahr gegeben, was die Effizienz solcher Anlagen maximiert. Die Nutzung von PV zur nachhaltigen Stromversorgung ist somit sinnvoll und genießt gerade auch vor diesem Hintergrund eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. PV- Freiflächenanlagen bieten somit eine rentable und nachhaltige Möglichkeit zur Energieerzeugung, stärken die Wirtschaft und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Angesichts der großen Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende ist ihr Ausbau ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Energieversorgung. – 2 – Begründung zu Punkt 1: Im Ortschaftsrat Wettersbach wurde in den letzten Jahren wiederholt die mögliche PV-Freiflächenanlage im Bereich des Vorbehaltsgebiets Nr. 115 behandelt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir bedauern es sehr, dass es bisher nicht zur Umsetzung gekommen ist. Nachdem Anfangs die KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH die Planungen einleitete, liegt derzeit die Zuständigkeit bei den Stadtwerken Karlsruhe. Nach damaligen Informationen im Ortschaftsrat handelte es sich um eine Fläche von ca. 6 ha, die sich in 18 Einzelgrundstücken aufteilt und zum größten Teil im Stadtteil Palmbach liegt. Dort soll eine PV-Anlage mit einer Größe von ca. 2.500 kWp möglich sein. Der zukünftige Flächenzuschnitt „Untere Kohlplatte“ hat eine Größe von 8,7 ha. Eine erste grobe Abschätzung lässt einen Jahresgesamtstromertrag von 3.700 – 4.000 MWh erwarten. Dieses Potential sollte für eine zukunftsfähige, klimagerechte und regionale Energieversorgung schnellstmöglich genutzt werden. Die Stadtverwaltung wird daher aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine bauliche Umsetzung dieser PV-Freiflächenanlage zu ermöglichen. Die Eignung der dafür erforderlichen Fläche besteht unabhängig vom künftigen raumplanerischen Status des bisherigen Vorranggebiets Nr. 115. Insoweit soll die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage auch dann mit höchster Priorität weiterverfolgt werden, wenn der RMVO das vorgeschlagene Vorranggebiet „Untere Kohlplatte“ bei der Teilfortschreibung Solarenergie nicht berücksichtigen sollte. (Siehe auch Anlage 1) Für diesen Fall wird die Stadtverwaltung insbesondere aufgefordert, die relevanten Flächen über die Bauleitplanung für eine ausschließliche Nutzung mit Photovoltaik oder im Zusammenhang mit dem geplanten Neubaugebiet „Östlich Esslinger Straße“ für eine ausschließliche Nutzung mit Solarthermie zum Aufbau einer Wärmenahversorgung zu sichern. Begründung zu Punkt 2: Der jährliche Strombedarf der Haushalte in Wettersbach liegt auf Grundlage statistischer Werte in einer Größenordnung von rund 9.000 MWh. Insoweit deckt die PV-Freiflächenanlage gemäß Ziffer 2 den Strombedarf für die Haushalte in Wettersbach lediglich bis zu einem rechnerischen Wert von 40 Prozent. Hinzu kommt, dass gemäß den aktuellen Angaben in dem von der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg bereitgestellten Energieatlas BW im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe lediglich zwei PV-Freiflächenanlagen realisiert sind. Dabei entspricht die installierte Leistung mit 1,43 Watt pro Einwohner lediglich einem kleinen Bruchteil des landesweiten Durchschnittswerts (siehe https://www.energieatlas-bw.de/ sonne/freiflachen/installierte-leistung-je-einwohner-pv-freiflachen). Vor diesem Hintergrund sollten im Stadtgebiet von Karlsruhe dringend weitere PV-Potentiale erschlossen werden. Hierfür bietet sich insbesondere eine PV-Anlage auf der Südseite des südlichen Lärmschutzwalls entlang der Bundesautobahn A 8 auf Höhe von Wettersbach an (siehe hierzu Anlage 2). Gemäß dem Energieatlas BW ist dieses Gebiet größtenteils für die PV-Nutzung geeignet, mindestens jedoch bedingt geeignet (siehe hierzu https://www.energieatlas-bw.de/sonne/freiflachen/potenzial-freiflachenanlage). Die Realisierung am Fuße des Lärmschutzwalls hätte den Vorteil, dass ein weiteres PV-Potential erschlossen wird, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Unsere ersten Erkundigungen haben ergeben, dass die relevanten Flurstücke 63994 – 63998 sowie 64002 im Eigentum des Bundes stehen und der Bundesfernstraßenverwaltung zugeordnet sind. Lediglich das Flurstück 63994 scheidet unmittelbar vor dem Hintergrund aus, dass dort im Zusammenhang mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 8 naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen realisiert worden sind. Alle anderen Grundstücke kommen – vorbehaltlich weiterer naturschutzfachlicher Erkundungen – zunächst für die PV-Nutzung grundsätzlich in Frage. Die für die Verwaltung der Flurstücke zuständige Autobahn GmbH des Bundes (AdB) prüft aktuell bundesweit, welche Flächen entlang von Autobahnen vom Bund selbst für die Stromerzeugung mittels PV-Anlagen genutzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen zeitnah im ersten Halbjahr 2024 vorliegen. Sofern eine Eigennutzung nicht vorgesehen ist, können geeignete Flächen Dritten zur Realisierung von PV-Anlagen im Rahmen einer Sonstigen Nutzung auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags gemäß § 8 Abs. 10 Bundesfernstraßengesetz zur Verfügung gestellt werden. – 3 – Für die erste Abschätzung des Jahresstromertrags wurde davon ausgegangen, dass entlang des Wirtschaftswegs am Fuß des Lärmschutzwalls eine Konstruktion aufgebaut wird, die durchgehend die Installation von zwei PV-Elementen übereinander in Längsausrichtung ermöglicht. So könnten auf den 1.985 Metern insgesamt rund 3.500 PV-Elemente installiert werden, die zu einem Jahresgesamtstromertrag von 1.600 – 1.800 MWh führen dürften. In Verbindung mit der Freiflächenanlage gemäß Ziffer 2 ließe sich somit der Strombedarf der Haushalte in Wettersbach rechnerisch zu rund 60 Prozent decken. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bei der AdB und den anderen zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um die Installation einer PV-Anlage entlang des südlichen Lärmschutzwalls der A 8 zu ermöglichen. Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, unverzüglich die naturschutzfachliche Zulässigkeit der Realisierung einer solchen PV-Anlage abschließend zu beurteilen. (Siehe auch Anlage 2) Begründung zu Punkt 3: Bürgerenergiegesellschaften bieten bei der Realisierung von regionalen Projekten der nachhaltigen Energieversorgung viele Vorteile. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Beteiligung an der Energiewende und fördern damit die Demokratisierung der Energieversorgung. Durch die Mitgliedschaft erhalten Bürgerinnen und Bürger eine direkte Mitsprache bei Entscheidungen über Investitionen in erneuerbare Energieprojekte. Insoweit schaffen Bürgerenergiegesellschaften eine hohe Akzeptanz für entsprechende Projekt. Zudem stärken Bürgerenergiegesellschaften die regionale Wirtschaft, indem sie lokale Ressourcen nutzen und die Gewinne in der Region halten. Der Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen schaffen Arbeitsplätze und unterstützen die Entwicklung von Technologien vor Ort. Ein weiterer Vorteil ist die Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen. Bürgerenergiegesellschaften ermöglichen es den Mitgliedern, selbst Energie zu erzeugen und sich von fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen. Dies trägt zur Diversifizierung der Energieversorgung bei und erhöht die Versorgungssicherheit. Insgesamt bieten Bürgerenergiegesellschaften eine dezentrale, demokratische und nachhaltige Alternative zur konventionellen Energieerzeugung. Sie stärken die lokale Gemeinschaft, fördern die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und tragen zur Bewusstseinsbildung für eine nachhaltige Energiezukunft bei. Wie entsprechende Positivbeispiele zeigen, geht das Engagement der Bürgerenergiegesellschaften üblicherweise über den reinen Betrieb erneuerbarer Energieprojekte hinaus und mündet oftmals auch in einem breiten gesellschaftlichen Engagement zum klimagerechten Umbau unserer Kulturlandschaft, zum Beispiel durch entsprechende Gehölzpflanzungen und dergleichen. Hierdurch ergeben sich weitere gesellschaftliche Vorteile, die unbedingt genutzt werden sollten. Zu guter Letzt haben Bürgerenergiegesellschaften auch den Vorteil, dass sie sich nicht an den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zwingend vorgegebenen Ausschreibungsverfahren beteiligen müssen. Die Privilegierung kann in Abhängigkeit der jeweiligen Marktlage vorteilhaft sein, schafft in jedem Fall aber eine höhere Investitionssicherheit. In Anbetracht dieser vielfältigen Vorteile wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft Wettersbach aktiv zu unterstützen. Ebenso soll die Stadtwerke Karlsruhe GmbH verpflichtet werden, die Gründung einer solchen Bürgerenergiegesellschaft sowie die Umsetzung der PV-Projekte aktiv zu unterstützen. gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Marianne Köpfler

  • Stellungnahme Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0266 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bau von Photovoltaik-Anlagen in Grünwettersbach und Palmbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 16.04.2024 5 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung hat die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan Erneuerbare Energie Solar fristgerecht eingereicht, in der die benannte Fläche „Untere Kohlplatte“ als Vorranggebiet für Freiflächensolaranlagen empfohlen wird (siehe hierzu Vorlage 2024/0042/2). Die rückseitige Nutzung eines Lärmschutzwalls auf der Südseite ist aus Sicht der Verwaltung für eine Freiflächensolaranlage geeignet. Kritisch wird die durch das Vorhaben wegfallende bestehende Vege- tation gesehen. Eine Umsetzung der Fläche ist durch eine*n Investor*in anzugehen. Dies kann durch einen private*n Energiebetreiber*in oder eine Bürgerenergiegesellschaft erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die PV-Freiflächenanlage in dem vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein bisher ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet Nr. 115, bzw. dem zukünftig ausgewiesenem Vorranggebiet „Untere Kohlplatte“, soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Umsetzung soll auch dann mit höchster Priorität wei- terverfolgt werden, wenn diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung Solarenergie ihren Status als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiet verlieren sollten. Für diesen Fall wird die Stadtverwaltung insbe- sondere aufgefordert, die Flächen über die Bauleitplanung für die ausschließliche Nutzung mit Pho- tovoltaik und/oder Solarthermie zu sichern. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan Erneuerbare Energie Solar die benannte Fläche „Untere Kohlplatte“ als Vorranggebiet für Freiflächensolaranlagen empfohlen. Auf einer Fläche, die nicht im künftigen Regionalplan Erneuerbare Energien Solar festgelegt ist, kann eine Freiflächensolaranlage dennoch umgesetzt werden. Hier wird seitens der Regionalpla- nung kein Ausschluss formuliert. In der Regel bedarf es hierfür dann eines Bebauungsplans. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) Anfang 2023 wurde der § 35 Abs. 1 Nr. 8 da- hingehend ergänzt, dass auf einer Fläche entlang von Autobahnen oder Schienenwegen und in ei- ner Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, die Nutzung von Freiflächensolaranlagen privilegiert zulässig ist. Somit ist ein Verfahren der verbindli- chen Bauleitplanung nicht erforderlich ist. Ein Inverstor kann jederzeit in das Baugenehmigungsver- fahren einsteigen. Die genannte Fläche wurde (in einem leicht abweichenden Zuschnitt) bereits 2018 von der Karlsru- her Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (kek) als für Freiflächenanlagen geeignet eingestuft. Die Projektumsetzung sollte dann über die Stadtwerke Karlsruhe erfolgen. Eine Umsetzung ist bis- her nicht erfolgt. Im Rahmen der Erstellung der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Entwurf des Regionalplanes Erneuerbare Energie Solar (siehe Vorlage 2024/0042/2) ist die Verwaltung in Gesprächen mit den Stadtwerken gewesen. Hier wurde deutlich, dass die Stadtwerke Interesse an der Fläche „Untere Kohlplatte“ haben. Diese könnten hier als Projektierer auftreten, was sowohl die kek als auch die Stadtverwaltung befürworten. 2. Ergänzend hierzu soll eine PV-Anlage am Fuße der Südseite des südlichen Lärmschutzwalls entlang der A 8 in Höhe Grünwettersbach und Palmbach realisiert werden (siehe Plan Anlage 2). Die Stadt- verwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, bei der Autobahn GmbH des Bundes und den anderen zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um die Installation dieser PV-Anlage zu er- möglichen. Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, unverzüglich die naturschutzfachliche Zulässigkeit der Realisierung einer solchen PV-Anlage abschließend zu beurteilen. Die rückseitige Nutzung eines Lärmschutzwalls auf der Südseite ist aus Sicht der Verwaltung für eine Freiflächensolaranlage grundsätzlich geeignet. Hinsichtlich möglicher Auflagen/Einschränkun- gen durch Vorgaben des Fernstraßen-Bundesamtes oder der Autobahn GmbH können noch keine Aussagen getroffen werden. Dies ist im konkreten Genehmigungsverfahren zu klären. Die ge- nannte Fläche befindet sich jedoch in dem unter Nr. 1 aufgeführten 200 m-Korridor entlang der Autobahn und ist folglich als privilegierte Fläche zu betrachten. Die Anbaubeschränkungen für bau- liche Anlagen entlang von Bundesfernstraßen wurden für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zwischenzeitlich aufgehoben. In diesem konkreten Fall besteht allerdings eine ausgeprägte Vegetation, die es zu beachten gilt. – 3 – Darüber hinaus sind hier Ausgleichsmaßnahmen für die Bundesautobahn 8 Karlsruhe-Karlsbad durch das Regierungspräsidium Karlsruhe verortet. Auf der Ebene des Planungs- und Zulassungsverfahren müssen ein Gutachten zur Prüfung der Ein- griffsregelung (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und ein Artenschutzfachgutachten erarbeitet werden. Diese Gutachten zeigen die naturschutzfachliche Machbarkeit und den Kompensationsbe- darf auf. Eine abschließende Aussage zur naturschutzfachlichen Zulässigkeit kann erst nach Vorlage dieser Gutachten erfolgen. 3. Zudem soll die Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke Karlsruhe beauftragt werden, die Einrichtung einer Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 22b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Erbauerin und Betreiberin der beiden PV-Anlagen zu unterstützten. Im Dezember 2022 wurde mit Unterstützung der kek die BürgerEnergie Karlsruhe eG (BEnKA) ge- gründet, die sich speziell im Stadtgebiet Karlsruhe mit der Projektierung von größeren PV-Anlagen beschäftigt (https://ben-karlsruhe.de/). Vor einer Gründung einer eigenen Bürgerenergiegesellschaft (BEG) durch Bürger*innen in Wetters- bach wird eine Kontaktaufnahme mit der BEnKA oder einer der BEGs aus dem Landkreis Karlsruhe (Kraichtal, Ettlingen, Durmersheim) dringend empfohlen, um die vorhandenen Erfahrungen in der PV-Projektentwicklung und -umsetzung zu nutzen. Hierbei kann die kek ebenfalls unterstützend tätig sein.