Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad-Zuse-Straße
| Vorlage: | 2024/0265/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Konrad-Zuse-Straße Emmy-Noether-Straße 5 13 11 HsNr.9 71892 71824 71754 71770 71856 71893 71756 71826 71825 71769 71896 71771 71869 71895 71894 71891 71896/1 71775 ́ Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 13.11.2023 Konrad-Zuse-Straße 9 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Loos Flurst.-Nr.: 71894 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0265/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad-Zuse-Straße im Technologiepark Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 11.2 N Vorberatung Gemeinderat 14.05.2024 4.2 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss/Ausschuss für Wirtschaftsförderung - den Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad- Zuse-Straße im Technologiepark an die Artekt GmbH & Co. KG zur Nutzung durch die Joimax GmbH, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe. Der Kaufpreis beträgt 345 Euro/qm (ebp), das sind insgesamt 2.076.900 Euro. Der Erschließungsbeitrag nach KAG und der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB sind hierin nicht enthalten und werden gesondert erhoben. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und ggfls. mit den Rückerwerbsvormerkungen der Stadt im Rang hinter Finanzierungsgrundpfandrechte zurück zu treten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 2.076.900 Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Grundstück: Städtisches Grundstück Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad-Zuse-Straße im Technologiepark. Käufer/Nutzer: Käufer des Grundstücks ist die Artekt GmbH & Co. KG zur Nutzung durch die Joimax GmbH, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe. Die Artekt GmbH & Co. KG ist eine Projektentwicklungsgesellschaft, die sich seit ihrer Gründung 1998 mit der Entwicklung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien beschäftigt. In enger Kooperation mit dem Architekturbüro Essari und Lequime GmbH werden Projekte in Karlsruhe und Umgebung realisiert. Die 2001 gegründete Joimax GmbH ist führender Anbieter und Entwickler von Komplettsystemen für die endoskopische minimal-invasive Wirbelsäulenchirurgie. Das Unternehmen unterhält jeweils eine Niederlassung in den USA und in Shanghai. Die Joimax GmbH hält keine Immobilien im Eigentum. Den Erwerb eines unbebauten Grundstücks verbunden mit der Errichtung einer Immobilie schließen die Gesellschafter aus. Vielmehr besteht der Wunsch, weiterhin in die Entwicklung des Unternehmens, welches in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist, zu investieren. Die Firma ist daher an einer langfristigen Anmietung einer Immobilie interessiert. Die Artekt GmbH & Co.KG. wird für das Unternehmen im Technologiepark Karlsruhe ein dreigeschossiges Gebäude plus Staffelgeschoss mit ca. 8.077 qm Bruttogeschossfläche sowie eine Tiefgarage errichten. Damit ist eine optimale Ausnutzung des Grundstücks nach den Festsetzungen des Bebauungsplans gegeben. Das Konstrukt „Käufer nicht gleich Nutzer“ wird bereits in mehreren Fällen so gehandhabt, darunter der Verkauf 2021 an den Käufer Peter Gross Bau GmbH & Co. KG zur Nutzung an die HMS Industrial Network GmbH, Emmy-Noether-Straße 17, 76131 Karlsruhe. Der Kaufvertrag, den Käufer und Nutzer gemeinsam abschließen werden, enthält sowohl eine Verpflichtung des Käufers zur langfristigen Vermietung des Objekts von mindestens 15 Jahren an die Joimax GmbH als auch eine Verpflichtung der Joimax GmbH zur langfristigen Anmietung des Objekts von mindestens 15 Jahren (siehe Seite 4: Rechte zugunsten der Stadt, lit. d)). Kaufpreis/Erschließungsbeitrag: Der Kaufpreis des Grundstücks Nr. 71894 beträgt 2.076.900 Euro, (345 Euro/qm² ebp, bei einer WGFZ 1,3). Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert. Im Kaufvertrag wird eine Nachzahlungsklausel für den Fall vereinbart, dass das Grundstück höher ausgenutzt wird. Der Erschließungsbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert erhoben. Altlasten: Sollten bei der Bebauung Mehrkosten für die Entsorgung von verunreinigtem Bodenmaterial mit einer Belastung ab BM F3 gemäß Ersatzbaustoffverordnung entstehen, so trägt die Stadt diese Kosten zu 70 % und der Käufer zu 30 %. Der 70%-Anteil der Stadt ist auf 70 % des Kaufpreises begrenzt. – 3 – Kampfmittel: Die Stadt ersetzt dem Käufer die Kosten für die Beseitigung (Bergung) gefundener Kampfmittel, die durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg (KMBD) berechnet werden. Für Folgekosten (z.B: Bauverzögerung) leistet die Stadt keine Entschädigung. Prüfung Erbbaurecht: Eine Vergabe mittels Erbbaurechts wurde vorgestellt und intensiv erläutert. Für das Unternehmen kommt ein Erbbaurecht nicht in Betracht. Auch aus Sicht der Stadt macht eine Erbbaurechtsvergabe bei diesem Grundstück keinen Sinn, da die umliegenden Grundstücke in Privatbesitz sind und sich somit künftig keine zusammenhängende städtische Gewerbefläche mehr bilden lässt. Ergänzende Erläuterungen: Betrachtung der CO 2 -Relevanz: Die Auswirkungen auf das Klima werden durch den entstehenden Neubau eines Bürogebäudes mit rund 8.077 qm Bruttogeschossfläche als negativ in erheblichem Maße eingeschätzt. Das Unternehmen wurde über die am 30. Juni 2020 im Gemeinderat beschlossenen und im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes umzusetzenden Maßnahmen bei Neubauprojekten informiert, diese wurden vollständig akzeptiert. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: - Nutzung von Fernwärme für das gesamte Gebäude - Wärmepumpen oder gleichwertige regenerative Energieversorgungsquellen - Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach - Bau Tiefgarage mit Möglichkeiten zur Aufladung von E-Mobility-Fahrzeugen - Ladestationen für E-Bikes - Umsetzung des KfW-55-Standards für ein energieeffizientes Gebäude Maßnahmen zur Klimaanpassung: Begrünungsmaßnahmen zur Klimaanpassung werden im vorliegenden Bebauungsplan geregelt. Rechte zugunsten der Stadt: a) Dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle b) Bauverpflichtung c) Zustimmungsvorbehalt für eine Nutzungs- und Branchenänderung oder -erweiterung (befristet auf 15 Jahre) d) Rückübertragungsanspruch bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung durch den Käufer (Fa. Artekt) und der gewerblichen Nutzungsverpflichtung durch den Nutzer (Firma Joimax) bzw. Käufer (Fa. Artekt) (befristet auf 15 Jahre) e) Zustimmungsvorbehalt zur Veräußerung (auch sogenannte share-deals und Bestellung eines Erbbaurechts) (befristet auf 15 Jahre) f) Rückübertragungsanspruch bei Verstoß gegen den Zustimmungsvorbehalt im Veräußerungsfall (befristet auf 15 Jahre) g) Gewerbebetriebsbeschränkung (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) h) Rückübertragungsanspruch bei Verstoß gegen die Gewerbebetriebsbeschränkung i) Vertragsstrafe (befristet auf zehn Jahre) Sonstiges Aufgrund des Datenschutzes weist die Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates einen geringeren Umfang als die Vorlage für den Hauptausschuss / Ausschuss für Wirtschaftsförderung auf. Anlagen Anlage: Lageplan Grundstück Nr. 71894 – 4 – Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss/Ausschuss für Wirtschaftsförderung- den Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad- Zuse-Straße im Technologiepark an die Artekt GmbH & Co. KG zur Nutzung durch die Joimax GmbH, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe. Der Kaufpreis beträgt 345 Euro/qm (ebp), das sind insgesamt 2.076.900 Euro. Der Erschließungsbeitrag nach dem KAG und der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB sind hierin nicht enthalten und werden gesondert erhoben. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und ggfls. mit den Rückerwerbsvormerkungen der Stadt im Rang hinter Finanzierungsgrundpfandrechte zurück zu treten.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Verkauf städtischer Grundstücke Punkt 4.1 der Tagesordnung: Verkauf städtisches Grundstück Nr. 32700/5 mit 11.308 qm, G.-Braun-Straße Vorlage: 2024/0264/1 Punkt 4.2 der Tagesordnung: Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Konrad-Zuse-Straße Vorlage: 2024/0265/1 Beschluss: Punkt 4.1: Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss / Ausschuss für Wirt- schaftsförderung a) den Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 32700/5 mit 11.308 qm, G.-Braun- Straße, Industriegebiet Husarenlager an die Carl Roth GmbH & Co. KG. Der Kauf- preis beträgt 240 Euro/qm (ebf), insgesamt 2.713.920 Euro. Der Erschließungsbei- trag und der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen sind im Kaufpreis enthalten. Gleichzeitig wird das Liegenschaftsamt ermächtigt, mit den Rückerwerbsvormerkun- gen zugunsten der Stadt im Rang hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfand- rechte zurückzutreten. b) dass vertraglich ein Optionsrecht für die Stadt vereinbart wird, die Liegenschaft der Carl Roth GmbH & Co. KG in der Schoemperlenstraße 3-5, Grundstück Nr. 8927/1 mit 8.188 qm, auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens zu erwerben. Dieses Optionsrecht ist auf ein Jahr ab Beurkundung des Kaufs des Grundstücks in der G.-Braun-Straße befristet. Punkt 4.2: Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss/Ausschuss für Wirt- schaftsförderung- den Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 71894 mit 6.020 qm, Kon- rad-Zuse-Straße im Technologiepark an die Artekt GmbH & Co. KG zur Nutzung durch die Joimax GmbH, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe. Der Kaufpreis beträgt 345 Euro/qm – 2 – (ebp), das sind insgesamt 2.076.900 Euro. Der Erschließungsbeitrag nach dem KAG und der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB sind hierin nicht ent- halten und werden gesondert erhoben. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und ggfls. mit den Rückerwerbsvormerkungen der Stadt im Rang hinter Finanzierungsgrundpfandrechte zu- rück zu treten. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.1: Mehrheitliche Zustimmung (28 JA, 18 Nein) Punkt 4.2: Mehrheitliche Zustimmung (28 JA, 18 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Ich würde sie jetzt beide aufrufen, aber dann natürlich getrennt zur Abstimmung stellen. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Wir werden diesen beiden Verkäufen heute nicht zustimmen, weil wir eine langfristige Politik und an der Stelle insbesondere eine langfristige Wirt- schaftspolitik machen wollen. Ich meine klar, kurzfristig spült dieser Verkauf auch Geld in die Kassen, aber langfristig verlieren wir an den beiden Stellen Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist an der Stelle nach wie vor, eine Flächenbevorratung zu machen, und zwar nicht nur bei Wohnflächen, sondern gerade auch bei Gewerbeflächen wollen wir Einfluss nehmen. Und dass bei den beiden Vorlagen insbesondere die Fehler der Vergangenheit jetzt als Argument genannt werden, warum wir hier verkaufen sollen und nicht in Erbpacht vergeben sollen, finde ich besonders unerfreulich, denn dass wir früher Flächen verkauft haben, kann uns nicht dazu zwingen, dass wir damit für immer weitermachen wollen. Ich will unsere Ablehnung ganz bewusst nicht als eine Entscheidung gegen diese zwei be- ziehungsweise drei beteiligten Unternehmen verstanden wissen, denn wir wollen, dass die Flächen und insbesondere die Gewerbeflächen auch gut ausgenutzt werden, und es soll auch klimatechnisch hochwertig gebaut und entwickelt werden. Diese ganzen Gründe überwiegen für uns aber nicht diese strategischen langfristigen Ziele. Zuletzt will ich noch sagen, auch wenn wir heute keine Mehrheit gegen diesen Verkauf kriegen werden, sind wir in den letzten Jahren doch ein großes Stück, einen guten Schritt weitergekommen bei der Frage der Erbpacht und der Grundstücksverkäufe. Dieses dicke Brett haben wir aber offensichtlich noch nicht zu Ende gebohrt. Das werden wir in der nächsten Ratsperiode fortführen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Es ist schon beeindruckend, was man doch für Argumente vonsei- ten der GRÜNEN bringen kann, wenn es irgendwo nicht in ihr System passt. Sehr geehrte Frau Wolf, das, was Sie eben gesagt haben, zielt natürlich gegen eine Ansiedlung, gegen eine Erweiterung von Firmen, die hier in Karlsruhe investieren möchten und die uns gern und lieb sind und die wir vor allem deshalb auch benötigen, weil sie letztendlich uns einen großen Teil an Gewerbesteuer einspülen in eine Kasse, die a) leer ist und b) diese Gewerbe- steuereinnahmen dazu beitragen, dass wir in dieser Stadt den jahrelangen sozialen Frieden aufrechterhalten können. Das ist doch das Grundargument, warum wir Arbeitsplätze – 3 – halten müssen, warum wir Arbeitsplätze ausbauen müssen und wenn Unternehmen in diese Stadt investieren möchten. Wir meinen auch, dass sie unheimlich extrem weit der Stadt entgegenkommen sind, und wenn Sie dann Argumente anführen, dass wir Grund und Boden verkaufen und keine Be- vorratung in Gebieten, Gewerbe oder im privaten Bereich, also Wohnungsbau ansiedeln, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, das, was die letzten acht bis zehn Jahre von der Stadt erworben worden ist, ist exorbitant viel, das haben wir jahrelang nicht getan, das ist richtig. Wir können durchaus auch einmal das Beispiel Pfizer wieder nennen mit 25 Hektar. Das, was Sie hier als Argumentationslinie vorbringen, ist in keinster Weise haltbar. Deshalb sagen wir, wir sind sehr dankbar, dass wir mit den Firmen, auch zum Beispiel der Firma Carl Roth, übrigens ein Unternehmen, das über 100 Jahre in Karlsruhe ansässig ist, einen Flächentausch vollführen können, das in der Fläche, in der Summe fast ein eins-zu- eins-Spiel ist, und das sollten Sie dann fairerweise auch sagen. Auch hier haben wir die Op- tion gezogen, den jetzigen Bestand, wo die Firma ansässig ist, zu erwerben. Deshalb vollste Zustimmung, vollste Achtung in den schwierigen Zeiten, wenn Unternehmen in dieser Grö- ßenordnung investieren, letztendlich auch schon teilweise den Namen hinaus in die Welt tragen, volle Zustimmung der CDU-Fraktion. Stadtrat Zeh (SPD): Ich kann hier den Worten von dem Kollegen Ehlgötz einfach mich an- schließen. Frau Wolf, Sie haben wirklich nicht die Vorlage 4.1 komplett gelesen. Hier ist der Verkauf und der Kauf letztendlich gekoppelt. Wenn man es richtig sieht, ist es ein Grund- stückstauschgeschäft mit einer Win-Win-Situation sowohl für die Firma Carl Roth, die an der G.-Braun-Straße ihr bisheriges Gelände erweitern kann und damit auch großzügiger bauen kann, als auch für die Stadt. In der Nachbarschaft von dem Gelände, das verkauft wird, ist unser Bauhof, auch da können wir größer entwickeln. Also das gehörte hier zur Wahrheit auf jeden Fall ganz dazu, dass man es so machen sollte. Auch ist der Verkauf des Grundstücks im Technologiepark Folge, weil wir natürlich auch dort in der Umgebung lauter Grundstücke verkauft haben und wir keine kleinen Flicken- teppiche haben wollen. Wenn man gerade auch den Tagesordnungspunkt 5, der noch nicht aufgerufen ist, dazu nimmt, sieht man, es wird insgesamt mehr Fläche gekauft als verkauft. Wir weiten unser Grundstückspotenzial hier auf, und zwar wertvolle Grundstü- cke, die auch weiterentwickelt werden können. Das spielt, glaube ich, ganz besonders die Rolle, die hier zu berücksichtigen ist. In diesem Sinne stimmen wir beiden Vorlagen zu. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion hat schon vor vielen Jahren, auch die Vorgängerfraktion, sich absolut dafür ausgesprochen, dass die Stadt mehr Gelände, mehr Grundstücke kaufen soll, aber auch, dass sie nicht jedes Grundstück verkauft, dass sie sich da sehr zurückhält. Wir sehen aber heute bei diesen Vorlagen doch den richtigen Weg, wie es die Verwaltung vorschlägt. Die Firma Roth, die indirekt ein Vorgänger war oder die Fili- ale in der Stadt vom dm-Markt, sage ich jetzt mal so, ungeschützte Vorgänger, ist ein Be- griff, hat einen Namen in der Stadt und ist wichtig für die Stadt. Von daher denke ich, die Grundstücke passen zu den Käufern, weil sie dort in der Nachbarschaft selber schon ein Grundstück haben oder eben auch im Technologiepark. Da sehen wir das hier heute abso- lut richtig an, diesen Weg so zu gehen, und wir werden natürlich im weiteren Verlauf der Sitzung auch den Käufen der anderen Grundstücke zustimmen. – 4 – Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Eine Ausnahme ist eine Ausnahme ist eine Ausnahme ist eine Regel. Dieses Gefühl stellt sich hier dann doch ein bisschen ein. Ich kann mich daran erinnern, dass wir einen Grundsatzbeschluss hatten, dass wir Grundstücke nicht mehr ver- kaufen wollen, sondern der Fokus auf Erbpacht liegt. Aber ich kann mich bisher mehr an Verkaufsfälle als an Erbpachtfälle erinnern. Da muss man sich dann auch fragen, was kommt für die Stadt Karlsruhe in Betracht. Hier geht es nicht um das einzelne Unterneh- men im Einzelnen. Ich meine, wenn wir uns heute anschauen, die Diskussion, die wir zum Beispiel beim Friedrichsplatz führen, ist es vielleicht etwas anderes, aber das zeigt uns auch, wie viel Wert in so einer Erbpachtvergabe steckt, weil man dann nach einem gewissen, in dem Fall relativ langen Zeitraum, was auch Vorteile hat, sich die Sache noch einmal an- schauen kann, sich anschauen kann, wie ist die Nutzung dort, wie ist die Ausnutzung an dieser Stelle. Wir haben nur sehr begrenzte Gewerbeflächen, deswegen müssen wir da sehr gut schauen, dass sich das auch weiterhin gut entwickelt. Und diese Möglichkeit nach wie vor zu behalten, sehe ich als essenziell an. Deswegen kann ich an dieser Stelle diesem Verkauf einfach nicht zustimmen, und dass man argumentiert, man braucht das Geld, um andere Sachen zu kaufen, das kann wohl nicht eine Argumentation sein. Stadtrat Wenzel (FW | FÜR): Langfristigkeit, Weitblick und Steuereinnahmen, unter diese drei Titel will ich die Zustimmung unserer Fraktion zum Verkauf und Kauf und dem Tausch, das muss man dazu sagen, wie meine Vorredner schon sagten, hier zum Ausdruck bringen. Wir haben zurzeit die allgemeine Steuerschätzung laufen. Die Fachleute werden den Be- darf des Bundes, des Landes und der Kommunen festlegen und schätzen. Da weiß man jetzt schon, dass eine der wichtigsten Steuern die Gewerbesteuer und im Zusammenhang natürlich auch die Einkommensteuer ist, denn wo kein Gewerbe, auch keine Einkommens- teuer. Deshalb ist es wichtig, und viele Kommunen haben auch das Signal gesetzt, wir müssen Wirtschaftsunternehmen halten, wir müssen Wirtschaftsunternehmen gewinnen, denn ansonsten brechen uns die Einnahmen weg. Das ist der eine Grund. Dann zur Tradition und Langfristigkeit, die Firma Carl Roth als Chemieunternehmen ist ein alteingesessenes Unternehmen. Ihm vor das Schienbein zu treten, ich glaube, das wäre das ganz falsche Signal. In der Vergangenheit haben wir schon andere Unternehmen verloren, die bekannt und namentlich sind. Diesen Fehler dürfen wir uns dieses Mal nicht erlauben. Zum Thema Langfristigkeit, langes Planen. Es tut weh, das ist selbstverständlich, wenn man Grundstücke aus der Hand gibt durch Verkauf, aber wir kaufen auch durchaus. Die Strate- gie, die man hier sehen kann in der Stadt, kann ich nach 15 Jahren Gemeinderat als positiv bewerten, denn wir versuchen, große Flächen zu gewinnen, um sie groß als zusammen- hängende Flächen anzubieten. Da tut der eine oder andere kleine Verkauf zwar weh, aber hier haben wir es auch gehört, diese Win-Win-Situation durch Herrn Zeh. Das ist kein Null- summen-Spiel, sondern wir gewinnen, wir tauschen. Und an beiden Vorlagen kann ich wirklich nichts Negatives erkennen und daher, wie gesagt am Anfang, die Zustimmung un- serer Fraktion. Stadtrat Hock (FDP): Wenn man mit anderen prosperierten Städten in Baden-Württemberg in Vergleich geht und sieht, wie dort solche Dinge gehandhabt werden, dann hat man oben als Erstes stehen, sind es Firmen, die sich bei uns in Karlsruhe oder in anderen Städ- ten wohlfühlen. Wenn ja, dann unterstützt man diese Firmen und versucht, sie als – 5 – Wirtschaftsfaktor in der Stadt zu behalten und auch zu fördern. Meine Fraktion sagt, das, was wir heute tun, ist für die Förderung dieser Unternehmen an diesem Standort in Karls- ruhe wichtig, denn sie schaffen Arbeitsplätze, sie zahlen ihre Steuern in Karlsruhe. Wenn man sieht, wie die Situation des Haushaltes der Stadt Karlsruhe heute und in den nächsten Jahren aussieht, dann muss unsere größte Präferenz darauf liegen, dass wir die Wirt- schaftsunternehmen in unserer Stadt fördern und sie auch, ich sage es ganz klar, am Bauch pinseln. Da stehe ich auch dazu, wenn ich das sage, weil nichts Schlimmeres, wenn die Fir- men abwandern und die Steuereinnahmen noch weniger werden. Wir können uns das gar nicht leisten. Deshalb wird meine Fraktion diesen Weg heute sehr gerne mitgehen, und wir werden die- sen Weg auch in Zukunft weiter so verfolgen. Ich denke, der neue Gemeinderat wird auch zu diesem Punkt eine andere Entscheidung treffen müssen, weil wir legen uns hier Hand- schellen und Ketten an, die wir uns als Stadt Karlsruhe gar nicht mehr leisten können fi- nanziell. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Mit Ausnahme von Frau Wolf kann ich mich all meinen Vorred- nern anschließen. Ich möchte daran erinnern, dass wir in der letzten Legislatur, so wie die GRÜNEN auch, gefordert haben, dass die Stadt Grundstücke nicht mehr verkauft, sondern dass grundsätzlich die Grundstücke nur in Erbpacht vergeben werden. Warum haben wir das gefordert? Die zwei Hauptgründe waren, einmal die Stadt soll die Kontrolle behalten über die Grundstücke, aber der zweite Grund war, dass man damit auch die Unternehmen, die dann dieses Gelände bekommen, finanziell entlastet. Sie müssen nicht den Kaufpreis aufbringen und können dieses Geld in ihre eigene Infrastruktur investieren. Das waren für uns die beiden Argumente für die Erbpacht, für die Vergabe von Grundstücken in Erb- pacht. Wenn man sich diese beiden Fälle anschaut, dann ziehen diese beiden Argumente nicht. Einmal ist es so, dass bei beiden Verträgen ein Vorkaufsrecht der Stadt festgeschrieben wird, sodass die Stadt, wenn tatsächlich die Unternehmen irgendwann diese Grundstücke wieder verkaufen, als Erste zuschlagen kann, also eine gewisse Kontrolle bleibt. Und zum Zweiten ist es so, dass die Unternehmen jeweils finanziell so kräftig sind, dass sie nicht die- sen Bonus der Erbpracht brauchen. Dazu kommt, dass bei der Carl Roth GmbH auch ein Grundstückstausch vorliegt, sodass es eigentlich nur per Verkauf geht, denn sonst hätte man nichts, was man dem Vertragspartner geben könnte. Es ist für uns als Stadt sehr posi- tiv, wie sich die Firma Carl Roth in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, und wir können froh sein, dass sie bei uns ist. Wir wollen auch, dass so ein leistungsfähiges Unternehmen Karlsruhe erhalten bleibt. Das andere Grundstück befindet sich im Technologiepark. Die Stadt hat bereits alle umlie- genden Grundstücke an andere Firmen verkauft, sodass es keinen großen Sinn macht, die- ses Grundstück jetzt noch im städtischen Besitz zu behalten, wie gesagt, Vorkaufsrecht be- steht. Und auch an der Stelle sind wir jetzt praktisch als Ausnahme damit einverstanden, dass das Grundstück nicht in Erbpacht vergeben wird, sondern verkauft wird. Deswegen stimmen wir der Vorlage zu. Stadträtin Fenrich (pl.): Es ist nicht von allen, aber von den meisten vieles richtig gesagt worden. Deswegen möchte ich es jetzt gar nicht wiederholen. Ich möchte nur noch auf ei- nes hinweisen. Es wurde einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst, wonach auch – 6 – Einzelgrundstücke verkauft werden können. Einer meiner Vorredner hat auch gesagt, wir legen uns selber Handschellen an, wenn wir jetzt apodiktisch vorgingen und sagen, wir verkaufen generell nichts mehr. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Auf der anderen Seite wird hier ein Junktim geschmiedet. Die Stadt verkauft ein Grundstück, aber sie be- kommt auch die Option auf ein anderes Grundstück. Ich denke, die Stadt hat sehr vernünf- tig und gut verhandelt mit der alteingesessenen Firma Roth, denn zugunsten der Stadt gibt es ein dingliches Vorkaufsrecht, eine Bauverpflichtung, diverse Zustimmungsvorbehalte, eine Bauverpflichtung und auch eine Vertragsstrafe. Ich denke, das Grundstück muss nicht für immer perdu sein, sondern es kann auch in der Zukunft einmal ganz anders sein, wenn die Firma Roth sich anders entschließen sollte und dieses Grundstück wieder frei werden würde. Ich glaube, wir brauchen da keine Angst zu haben. Deshalb auch von meiner Seite volle Zustimmung. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal gerne den Zeitraum oder den Zeitpunkt in Erin- nerung rufen, an dem wir uns mit dem Thema schon einmal sehr intensiv beschäftigt ha- ben. Das war ein Zeitpunkt, wo wir auf dem freien Markt fast nie in der Lage waren, Grundstücke überhaupt zu erwerben, weil wir sie uns gar nicht leisten hätten können. Das war so dieser Spekulationszeitraum, der heftig war. Wir haben erlebt, dass wir zunehmend Grundstücke verkaufen und unser eigenes Grundstücksportfolio immer kleiner wird, und wir dann uns natürlich die Frage gestellt haben, können wir damit am Ende noch sinnvoll gestalten. Dann hat es hier einen Grundsatzbeschluss gegeben, der sagt, Erbpacht vor Ver- kauf. Das hat aber auch zum einen noch ein paar Altfälle zugelassen und hat auch zugelas- sen, dass es bei einzelnen Grundstücken, wo es für die Entwicklung der Stadt keinen Sinn macht und auch für andere besondere Umstände durchaus, man kann nicht sagen Aus- nahmen, aber es gibt auch einen anderen Weg, der noch offen ist. Wenn ich heute mir die Situation anschaue, dann hat sich doch einiges im Vergleich dazu grundlegend geändert. Wir haben, glaube ich, die letzten fünf, sechs Jahre, ich habe bei 250 Millionen aufgehört zu zählen, wir liegen wahrscheinlich mittlerweile über den 250 Millionen, die wir ausgegeben haben, um überwiegend Gewerbegrundstücke zu kau- fen. Wir haben erstaunliche Erbpachtverträge durchgesetzt, wenn ich allein an Pfeiffer & May denke auf dem L'Oréal-Gelände. Und wir haben natürlich gehäufte Verkäufe gehabt, weil wir die Altfälle abarbeiten mussten. Aber mir ist noch einmal wichtig, dass das, was wir Ihnen heute vorschlagen, trotzdem noch im Rahmen dessen ist, was wir damals als Grundsatzbeschluss beschlossen haben. Und hier kommen noch andere Aspekte dazu. Die Firma Carl Roth, der kann man unmög- lich anraten, auf der Hälfte eines zukünftigen Gesamtgrundstückes dann ein Gebäude so zu errichten, dass es eigentlich im Grunde auch immer das andere Grundstück mit berührt, weil sonst die Abstandsflächen nicht eingehalten sind. Wer sollte das denn ernsthaft ma- chen? Und wir haben hier an dieser Stelle auch die Chance, nicht nur ein Grundstück abzu- geben, das wäre noch eher ein Verlust, sondern wir haben die Chance, dafür ein anderes Grundstück zu bekommen, das durch die Nachbarschaft mit Grundstücken, die wir schon haben, uns am Ende mehr Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten liefert, als wenn wir dieses Grundstück jetzt behalten würden mit dem Risiko, dass die Firma Roth sich dann an- derweitig ein anderes Grundstück außerhalb von Karlsruhe suchen muss, um ihre verschie- denen Standorte zu vereinen. Deswegen finde ich, wenn Gestaltungsmöglichkeiten erhal- ten gefordert wird, dann ist diese erste Vorlage eine, die uns mehr Gestaltungsmöglichkei- ten am Ende eröffnet, als wir Gestaltungsmöglichkeiten aufgeben. – 7 – Und bei der zweiten Geschichte geht es darum, ob wir diesem aufstrebenden Karlsruher Unternehmen jetzt an einem Standort eine größere Entwicklungsmöglichkeit geben, und es ist ein Einzelgrundstück wiederum. Darauf ist schon verwiesen worden. Das heißt, auch hier liegen wir wieder im Rahmen des eigentlich einmal gefassten Beschlusses. Hier sehe ich darüber hinaus noch ein weiteres Thema. Eigentlich macht Erbpacht vor allem auch da Sinn, wo wir uns vornehmen, dass wir mit dem Grundstück irgendwann einmal noch etwas anderes anfangen wollen, weil vielleicht der Besatz noch nicht dem entspricht, weil man hier noch Entfaltungsmöglichkeiten hat und Ähnliches. Wenn aber jetzt in dieser Konrad- Zuse-Straße für diese Firma ein genau passendes Gebäude gebaut wird und der Erbpacht- vertrag wird irgendwann einmal auslaufen, dann haben wir an der Stelle gar nicht die Idee, dass wir dieses Gebäude unbedingt brauchen wollten oder dass es eine Unternutzung die- ses Geländes wäre oder irgendwas, was wir anders entwickeln könnten. Und theoretisch wäre derjenige, der es dann an uns abgibt, weil er den Erbpacht-Vertrag nicht verlängern möchte, mit dem wären wir sogar gegenüber noch verpflichtet, ihm das Gebäude dann zum Zeitwert abzukaufen, das wir vielleicht gar nicht wollen. Deswegen gibt es, glaube ich, bei diesen beiden Vorhaben, die wir Ihnen vorschlagen, zum einen die Feststellung, wir bleiben in dem, was wir einmal gemeinsam beschlossen haben. In einem Fall haben wir sogar anschließend noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten insge- samt als vorher. Und es gibt darüber hinaus noch gute Aspekte, dass wir damit zwei wich- tige Firmen hier dauerhaft in Karlsruhe halten können. Das ist auch ein Aspekt, den man nicht hier außer Acht lassen sollte. Damit kommen wir in die Abstimmung. Ich rufe auf Punkt 4.1. Da geht es um die Firma Carl Roth und die G.-Braun Straße, und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf Punkt 4.2, Konrad-Zuse-Straße im Technologiepark, und auch hier Ihr Votum bitte ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Mai 2024