Änderungsantrag Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen

Vorlage: 2024/0262/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 2.1

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0262/2 Eingang: 15.07.2024 Änderungsantrag zu: Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 17.07.2024 2.1 Ö Anhörung evtl. Gemeinderat nach Zustimmung im Ortschaftsrat Grötzingen 23.07.2024 Ö Entscheidung Die Fraktion der CDU Grötzingen beantragt folgende Änderung der oben genannten Beschlussvor- lage (Referenzvorlage Nr. 2024/0262/1 im städtischen Ratsinformationssystem): Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51-68 Abgabenordnung) mit Sitz in Karlsruhe erhalten einen Preisnachlass ..... wird geändert in Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51-68 Abgabenordnung) mit Sitz in Karlsruhe sowie Parteien und Wählervereinigungen, die im Karlsruher Gemeinderat oder in den Karlsruher Ortschaftsräten vertreten sind, erhalten einen Preisnachlass ..... Begründung: Parteien und Wählervereinigungen leisten einen erheblichen, in der Regel ehrenamtlichen Beitrag für das Gemeinwohl in Karlsruhe. Aus Sicht der CDU-Fraktion Grötzingen ist es nicht gerechtfertigt, Parteien und Wählervereinigungen bei der Preisnachlassregelung schlechter zu stellen als Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen. Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat beschließt, den Entwurf betreffend eine neue Entgeltordnung für das Herbert- Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen um den Zusatz zu ergänzen, dass Parteien und Wählervereinigungen, die im Karlsruher Gemeinderat oder in den Karlsruher Ortschaftsräten vertreten sind, ebenso einen Preisnachlass wie Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51-68 Abgabenordnung) erhalten.

  • Stellungnahme Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0262/2 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Änderungsantrag Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 17.07.2024 2.1 Ö Anhörung Gemeinderat 23.07.2024 Ö Entscheidung Parteien und Wählervereinigungen sind nicht Teil der von der Abgabenordnung anerkannten Körperschaften für gemeinnützige Zwecke (§ 3 Abs. 1 Nr. 2c Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 52 Abgabenordnung). Das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik ist immer gemeinnützigkeitsschädlich (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. März 1990 I B 79/89, BFH/NV 1991, 485 oder vom 23. September 1999 XI R 63/98, BFHE 190, 338, BStBl II 2000, 200, unter II.1.b, und in BFH/NV 2011, 1113, Rz 9). Dies folgt bereits aus der systematischen Unterscheidung des Ertragssteuerrechts zwischen der Förderung gemeinnütziger Zwecke einerseits (z.B. § 10b Abs. 1, 1a Einkommenssteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftssteuergesetz) und der Förderung politischer Parteien andererseits (§ 10b Abs. 2 Einkommenssteuergesetz; im Bereich des Körperschaftssteuergesetzes ist insoweit gar keine Begünstigung vorgesehen). Diese Unterscheidung darf nicht durch eine Vermischung dieser Förderobjekte unterlaufen werden. Daher ist insoweit eine strikte Betrachtung geboten. Abgesehen von der abgabenrechtlichen Regelung, die folglich eine Besteuerung von Veranstaltungen durch Parteien und Wählervereinigungen im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte vorschreibt, ist der dadurch entstehende Ausfall von Einnahmen aus Benutzungsentgelten nicht durch Kompensation mit anderen Budgets darstellbar. Gleichzeitig werden im Rahmen der städtischen Haushaltssicherung höhere Erträge in diesem Bereich erwartet. Insofern ist der Ergänzungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit