Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen

Vorlage: 2024/0262/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2024

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

  • Konstituierende Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2024

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0262/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö. Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 5 Ö Anhörung Ortschaftsrat Grötzingen 15.05.2024 2 Ö Erneute Anhörung Hauptausschuss 04.06.2024 9 N Vorberatung Ortschaftsrat Grötzingen 17.07.2024 2 Ö Anhörung Hauptausschuss 17.09.2024 6 N Vorberatung Gemeinderat 24.09.2024 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Grötzingen und Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zum 1. Oktober 2024 die Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen der Ortsverwaltung Grötzingen zu den Punkten I. Einzelveranstaltungen A) Saal (mit Foyer, Empore und Bühne) B) Veranstaltungsräume C) Sektempfang für Trauungen II. Dauernutzer Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 25.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Änderungen bzw. Ergänzungen im Vergleich zur Referenzvorlage Nr. 2024/0262 sind mit einem Korrekturvermerk am Seitenrand und roter Farbe markiert. Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räume der Ortsverwaltung Grötzingen und Preisnachlässe für Vereine Im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses I ist seitens der Ortsverwaltung Grötzingen ab dem Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt ein Gesamtbetrag von 33.560,00 Euro in den Budgets für Transfer-, Personal- und Sachaufwendungen einzusparen oder durch Mehrerträge zu decken. Wie in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 23. November 2022 mitgeteilt, wird diese Vorgabe unter anderem durch Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit erbracht werden. Neben einer Pachtzinserhöhung für die Gaststätte im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen sowie der Flächenoptimierung und der Einsparung von Büroflächen soll der Zusatzertrag über eine Anpassung der Mietentgelte (letztmals erhöht im Jahr 2017) erwirtschaftet werden. Die Mietentgelte sind dementsprechend zum 1. Oktober 2024 anzupassen. Bei der Ermittlung der einzelnen Entgelte wurde nach den folgenden Gesichtspunkten vorgegangen: - Anpassung der bisherigen Mietentgelte entsprechend dem Verbraucherpreisindex, - Berücksichtigung und Berechnung von Auf- und Abbauzeiten als Mietzeiten, - Zusammenfassung der Preise für Miete, inkl. Auf- und Abbauzeiten sowie Nebenkosten und Ausstattung als Paketpreise, - Benutzungsentgelte bewegen sich im Rahmen der für Vergleichsobjekte aufgerufenen Entgelte, - Orientierung an der neuen Entgeltordnung vom Stadtamt Durlach um mittelfristig eine gesamtstädtische Vergleichbarkeit zu erreichen. Darstellung des Kostendeckungsgrads Das Ergebnis 2023 wird besser ausfallen, als die Planung 2023 es in der Übersicht zeigt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde vorsichtig geplant, die Lage hat sich aber entspannt. Die zu erwartenden Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit ab 2024 sind in dem Haushaltplanentwurf enthalten. Durch die zeitgleiche Kostensteigerung, welche hauptsächlich von der Erhöhung der vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft verrechneten internen Miete herrührt, verbessert sich der Kostendeckungsgrad nur gering oder kann zumindest gehalten werden. 2022 Ergebnis 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan Begegnungsstätte Erlöse: 44.926,06 € 55.102,00 € 80.119,00 € 80.119,00 € Kosten: 368.309,76 € 347.232,00 € 463.824,00 € 476.489,00 € Deckungsgrad: 12,20 % 15,87 % 17,27 % 16,81 % – 3 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch Anpassung der Benutzungsentgelte und durch die Pachtzinserhöhung der Gaststätte im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen ist ein Mehrertrag von jährlich 25.000 Euro zu erwarten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Mehrerträge durch Anpassung der Benutzungsentgelte 4.000 EUR Mehrerträge durch Pachtzinserhöhung der Gaststätte 21.000 EUR Im Ergebnis ergibt sich somit am Beispiel eines 4-stündigen Aufenthalts werktags die folgende Preisentwicklung. Die Preise beinhalten jeweils Grundmiete, Betriebskosten und Nebenleistungen. 4-stündige Veranstaltung werktags Preis bisher Preis neu Saal 350,00 EUR 460,00 EUR Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 65,00 EUR 80,00 EUR Bühne, Foyer 65,00 EUR 80,00 EUR Die CDU-Ortschaftsratsfraktion hatte am 15. Juli 2024 einen ergänzenden Vorschlag zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vorgelegt. Sie forderte, dass die Regelungen zur Anpassung der Nutzungsentgelte um den Zusatz ergänzt wird, dass Parteien und Wählervereinigungen, die im Karlsruher Gemeinderat oder in den Karlsruher Ortschaftsräten vertreten sind, ebenso einen Preisnachlass wie Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51-68 Abgabenordnung) erhalten. Der Vorschlag wurde damals mehrheitlich vom Ortschaftsrat Grötzingen beschlossen. Ein Beschluss des Gemeinderates erfolgte nicht, da festgestellt wurde, dass die Stellungnahme der Verwaltung nicht alle Aspekte berücksichtigt hatte. Der Oberbürgermeister hatte daraufhin veranlasst, dass sich die Verwaltung erneut mit dem Änderungsantrag befasst und das Ergebnis dem Ortschaftsrat Grötzingen bekannt gegeben wird (Vorlage 2024/0996). Die betreffende Vorlage 2024/0996 ist als Anlage beigefügt. Danach erfolgt die weitere Behandlung im Hauptausschuss und abschließend die Beschlussfassung im Gemeinderat. Dem Gemeinderat werden nach Vorberatung im Ortschaftsrat Grötzingen folgende Benutzungs- entgelte zum 1. Oktober 2024 zur Beschlussfassung vorgeschlagen: Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen A) Saal (mit Foyer, Empore und Bühne) Entgelt zum 01.10.2024 Miete inkl. Betriebskosten und vorhandener Ausstattung je Stunde 115,00 € Auf- und Abbauzeiten während der Veranstaltung sind Mietzeit Auf- und Abbauzeiten am Vor-/Folgetag 300,00 € pauschal – 4 – B) Veranstaltungsräume Entgelt zum 01.10.2024 Miete inkl. Betriebskosten und vorhandener Ausstattung je Stunde Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 20,00 € Künstlerraum 15,00 € Bühne oder Foyer 20,00 € Buchung nur möglich, wenn zeitgleich keine Belegung im Saal stattfindet C) Sektempfang für Trauungen für ca. 2 Stunden inkl. 3 Stehtische Entgelt zum 01.10.2024 im Foyer 100,00 € im Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 120,00 € Sonderkonditionen: Gemeinnützige Karlsruher Vereine, Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) mit Sitz in Karlsruhe erhalten einen Preisnachlass - von 80% bei vereinseigenen öffentlichen Veranstaltungen ohne Eintritt, die mildtätige selbstlose oder der Wohlfahrt dienende Zwecke verfolgen - von 70 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 50 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. - auf schriftlichen Antrag einen kostenfreien Tag zum Auf- oder Abbau pro Jahr für eine Veranstaltung im Saal (nicht bei 80% Preisnachlass möglich) Der Nachweis hierfür ist bei der Buchung vorzulegen. Der Preisnachlass erfolgt nur für zwei Veranstaltungen pro Jahr auf die Miete eines Raumes an einem Tag im HSH BGS, sofern im Kalenderjahr keine Buchung anderer städtischer Räumlichkeiten mit Preisnachlass erfolgt ist. 2. Dauernutzer Entgelt je Stunde zum 01.10.2024 Nidda-, Grezzo-, Augustaraum Vereine, gemeinnützige Organisationen 5,00 € Vereine, die mildtätige, selbstlose oder der Wohlfahrt dienende Veranstaltung durchführen 3,00 € sonstige Nutzer 10,00 € Künstlerraum Vereine, gemeinnützige Organisationen 4,25 € sonstige Nutzer 8,50 € Bühne Vereine, gemeinnützige Organisationen 6,00 € sonstige Nutzer 12,00 € – 5 – Eine Dauernutzung liegt bei Abschluss eines Vertrages für nachstehend genannte Räume mit einer regelmäßigen Nutzung (mindestens einmal im Monat) und einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vor. Die Abrechnung dieser Nutzung erfolgt vierteljährlich nachträglich entsprechend der aktuellen Belegungsübersicht / des aktuellen Mietvertrages und nicht entsprechend der tatsächlichen Belegung. Die Miete wird auch dann erhoben, wenn die Räume zeitweilig vom Mieter nicht benutzt werden. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Vermieter die Benutzung ausschließt (z.B. Ferienschließzeiten). Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Grötzingen und Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die beigefügten Benutzungsentgelte zum 1. Oktober 2024.

  • Protokoll GR 23.07.2024 TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzin- gen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungs- stätte Grötzingen Vorlage: 2024/0262/1 Beschluss: Kenntnisnahme Der Vorsitzende: Den Tagesordnungspunkt 8 setze ich heute ab. Es haben sich unter- schiedliche Informationen über das Abstimmungsverhalten ergeben und die Aussage, ob das rechtlich möglich ist oder nicht. Bevor wir jetzt in ein Kuddelmuddel gehen, wird das bis Anfang September noch einmal im Ortschaftsrat aufgerufen. Dann werden wir uns da- mit erneut auseinandersetzen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 12. August 2024

  • Anlage Stellungnahme OV Grötzingen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0996 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Ergänzte Stellungnahme zum Änderungsantrag der CDU vom 15.07.2024 zur Anpassung der Nutzungsentgelte Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 11.09.2024 9 Ö Kenntnisnahme Die CDU-Ortschaftsratsfraktion hatte am 15. Juli 2024 einen ergänzenden Vorschlag zur Beschlussvor- lage der Stadtverwaltung vorgelegt. Sie forderte, dass die Regelungen zur Anpassung der Nutzungsentgelte um den Zusatz ergänzt wird, dass Parteien und Wählervereinigungen, die im Karlsruher Gemeinderat oder in den Karlsruher Ort- schaftsräten vertreten sind, ebenso einen Preisnachlass wie Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organi- sationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51-68 Abgabenordnung) erhalten. Der Vorschlag wurde damals mehrheitlich vom Ortschaftsrat Grötzingen beschlossen. Ein Beschluss des Gemeinderates erfolgte nicht, da festgestellt wurde, dass die Stellungnahme der Verwaltung nicht alle Aspekte berücksichtigt hatte. Der Oberbürgermeister hatte daraufhin veranlasst, dass sich die Ver- waltung erneut mit dem Änderungsantrag befasst und das Ergebnis dem Ortschaftsrat Grötzingen be- kannt gegeben wird. Danach erfolgt die weitere Behandlung im Hauptausschuss und abschließend die Beschlussfassung im Gemeinderat. Nach erneuter Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung wird die damalige Stellungnahme ergänzt. Die vollständige Stellungnahme lautet nun wie folgt: Parteien und Wählervereinigungen sind nicht Teil der von der Abgabenordnung anerkannten Körper- schaften für gemeinnützige Zwecke (§ 3 Abs. 1 Nr. 2c Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 52 Abga- benordnung). Das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik ist immer gemeinnützigkeitsschädlich (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. März 1990 I B 79/89, BFH/NV 1991, 485 oder vom 23. September 1999 XI R 63/98, BFHE 190, 338, BStBl II 2000, 200, unter II.1.b, und in BFH/NV 2011, 1113, Rz 9). Dies folgt bereits aus der systematischen Unterscheidung des Ertragssteuerrechts zwischen der Förde- rung gemeinnütziger Zwecke einerseits (z.B. § 10b Abs. 1, 1a Einkommenssteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftssteuergesetz) und der Förderung politischer Parteien andererseits (§ 10b Abs. 2 Ein- kommenssteuergesetz; im Bereich des Körperschaftssteuergesetzes ist insoweit gar keine Begünsti- gung vorgesehen). Diese Unterscheidung darf nicht durch eine Vermischung dieser Förderobjekte un- terlaufen werden. Daher ist insoweit eine strikte Betrachtung geboten. Weiter bestehen auch folgende Bedenken an vorliegendem Änderungsantrag: Über das KAG und die AO besteht kraft Gesetzes keine Möglichkeit, politischen Parteien von den Ent- gelten für die Raumnutzung zu befreien/ die Entgelte zu reduzieren. Es obliegt jedoch dem Gemeinde- rat Ausnahmen und hiervon abweichende Regelungen zu beschließen Eine Reduzierung bzw. Befreiung wäre direkt in der Entgeltordnung zu verankern. Es gibt Beispiele in- nerhalb der Stadt, bei denen es Befreiungen für politische Parteien und kommunale – 2 – Wählervereinigungen gibt: Für reine Informationsstände sowie für Anlagen zu Werbezwecken für die Dauer des Wahlkampfes. Ebenso für eine festgelegte Anzahl an Plakatierungen im Jahr. Die Festlegun- gen sind explizit in den jeweiligen Satzungen verankert. Die Begrenzung auf Parteien und Wählervereinigungen, die im Karlsruher Gemeinderat oder in den Karlsruher Ortschaftsräten vertreten sind, sieht die Verwaltung kritisch, da es das Neutralitätsgebot der Kommune gegenüber politischen Parteien beschränkt. Im Sinne des Art. 21 GG gelten diesbezüglich auch gesteigerte Anforderungen an Neutralität und Gleichbehandlung. Ohne diese Begrenzung steht jedoch die Begegnungsstätte Grötzingen jeglicher Partei und kommunalen Wählervereinigung für ei- gene Veranstaltungen zu gleichem Maße zur Verfügung. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass eine mögliche Anpassung der Entgeltordnung le- diglich im Wirkungsbereich der Entgeltordnung gilt (Grötzingen). Die Regelung kann nicht automa- tisch auf die Räume anderer Ortsteile bzw. im Stadtgebiet übertragen werden. Sollten hier Reduzie- rungen bzw. Befreiungen für politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen gewünscht sein, wären die jeweiligen Entgeltordnungen gesondert zu beschließen. Abgesehen von der abgabenrechtlichen Regelung, die folglich eine Bezahlung für Veranstaltungen durch Parteien und Wählervereinigungen im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte vorschreibt, ist der dadurch entstehende Ausfall von Einnahmen aus Benutzungsentgelten nicht durch Kompensation mit anderen Budgets darstellbar. Gleichzeitig werden im Rahmen der städtischen Haushaltssicherung höhere Erträge in diesem Bereich erwartet. Aus den oben ausgeführten Gründen empfiehlt die Verwaltung den Ergänzungsantrag abzulehnen.

  • 2024-09-24 top13 ÄnderungsA
    Extrahierter Text

  • 2024-09-24 top13
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Gröt- zingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungs- stätte Grötzingen Vorlage: 2024/0262/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Grötzingen und Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die beigefügten Benutzungsentgelte zum 1. Oktober 2024. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung zu geändertem Beschluss: 38 Ja, 7 Nein Mündlicher Änderungsantrag CDU: mehrheitliche Zustimmung: 42 Ja, 1 Nein Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2024: Ich würde der Frau Ortsvorsteherin zunächst das Wort erteilen, dass wir wissen, wie der Ortschaftsrat dazu steht. Ortsvorsteherin Karen Eßrich: Der Ortschaftsrat Grötzingen bat mich noch einmal, Sie da- rauf hinzuweisen, dass der mehrheitlich angenommene Änderungsantrag der CDU, der nämlich politische Parteien und Wählervereinigungen begünstigen sollte in der Ausübung der politischen Willensbildung, nicht aufgenommen wurde in die Beschlussvorlage, die Ihnen vorliegt. Die Änderungen, die Sie dort in Rot sehen, stammen von einem vorherigen Änderungsantrag des Ortschaftsrates, die die Verwaltung aufgenommen hat. Da geht es aber um die Bezuschussung von Vereinen, die mildtätige Zwecke verfolgen, dass die auch eine Vergünstigung erreichen. Von daher, der Änderungsantrag ist jetzt nicht eingearbeitet worden. Es wäre aber dem Ortschaftsrat Grötzingen wichtig, mehrheitlich zumindest, dass die aufgenommen werden. Aber es liegt an Ihnen als Gemeinderat, diese Änderungen mit aufzunehmen oder nicht. – 2 – Der Vorsitzende: Wenn ich mich an die Diskussion zu diesem Punkt in vorherigen Sitzun- gen erinnere, haben wir als Verwaltung sehr deutlich gemacht, dass wir die Vergünstigun- gen für Vereine, für mildtätige Zwecke aufnehmen, aber diese Parteiengeschichte proble- matisch sehen, zumal es noch ein Präzedenzfall in dieser Verordnung wäre. Deswegen wäre meine Empfehlung, dass wir das heute so beschließen, nachdem es viele Runden hin- ter sich gebracht hat. Wenn es im Gemeinderat eine erkennbare große Gruppe oder Mehr- heit gäbe, dass wir die Parteien und Wählervereinigungen in ähnlicher Weise bei solchen Geschichten berücksichtigen sollten, dann sollten wir uns aus meiner Sicht dann anschlie- ßend noch einmal damit gründlich befassen. Ich kann jetzt die verschiedenen kritischen Punkte nicht wiedergeben, die wir da sehen. Das würde jetzt auch, glaube ich, zu weit führen. Aber das wäre meine Empfehlung am heutigen Tag. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich muss sagen, das war mit Abstand die unverständlichste Vor- lage in meinen letzten 20 Jahren. So etwas habe ich noch nie gesehen, dass etwas in Rot reingenommen wird, was dann doch nicht ist, also interessant, interessante Vorgehens- weise. Ich kann mich aber Ihrem Vorgehen anschließen. Allerdings muss ich Ihnen sagen, ich teile die Meinung nicht. Wir würden hier meiner An- sicht nach keinen Präzedenzfall schaffen. Denn durchaus gibt es in anderen Ortschaftsräten genau diese Vergünstigung auch. Von daher sollten wir dann, wenn es diese dort gibt und diese liegt vor, ich weiß es zum Beispiel von dem einen oder anderen sogar, dann sollten wir sie dort auch entsprechend aufnehmen. Wenn Sie uns heute zusichern, dass wir das im Nachhinein auch noch machen können, dann ist es für uns meiner Ansicht nach in Ord- nung, dass wir jetzt zumindest einmal weiterkommen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, so auch im Hauptausschuss letzte Woche bin ich davon ausgegangen, dass dies komplett mit aufgenommen ist. Deswegen stand es auch drin. Man sollte in Zukunft etwas, was nicht aufgenommen wird, auch bitte nicht in eine Vor- lage mit aufnehmen. Es war wirklich sehr missverständlich. Ich glaube, auch die Kollegin- nen und Kollegen aus dem Ortschaftsrat in Grötzingen hatten es erst anders aufgenom- men. Von daher bitten wir in Zukunft, so was etwas anders zu handhaben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich muss sagen, wir sind jetzt als Fraktion ziemlich überrascht, weil wir der Meinung waren, dass wir hier nur Dinge abstimmen, die vorher im Ortschafts- rat verabschiedet worden sind. So, wie ich das jetzt verstanden habe, hat der Ortschaftsrat diese Regelung mit der Ermäßigung für die Parteien beschlossen. Können wir dann nicht eigentlich nur diese Version, die der Ortschaftsrat beschlossen hat, hier abstimmen und dann mit Ja oder Nein entweder durchwinken oder wenn wir Nein sagen, noch mal neu beraten? Weil ich glaube, das, was Sie jetzt vorschlagen, nämlich eine geänderte Version abstimmen, das können wir gar nicht. Stadtrat Dr. Noé (FDP): Ich bezweifle, dass wir hier von einem Präzedenzfall sprechen. So- weit ich mich auf meine Erfahrungen aus dem Durlacher Ortschaftsrat richtig entsinne, sind auch in Durlach die Parteien privilegiert, günstiger anzumieten. Der Vorsitzende: Ich würde gerne an der Empfehlung festhalten, damit wir die Mehrein- nahmen kriegen. Ein ursprünglich ausgearbeitetes Konzept ist vom Ortschaftsrat wieder – 3 – verworfen worden. Dann gab es eine Reihe von Änderungswünschen, die haben wir teil- weise übernommen, teilweise nicht. Wir bräuchten sonst an dieser Stelle einen Änderungs- antrag. Wenn Sie den hier zusammenpuzzeln, können wir den natürlich zur Abstimmung stellen. Stadtrat Hofmann (CDU): Wir haben gerade festgestellt, dass es nicht nur in Durlach ist. Es ist auch in Neureut so und es ist auch, gerade habe ich es hier gehört, in einem etwas klei- neren Ortschaftsrat, der neben mir sitzt. Von daher würde ich mich dem Vorschlag von der FDP anschließen, dass wir über diesen Vorschlag, der im Grötzinger Ortschaftsrat so auch mit Mehrheit angenommen wurde, hier abstimmen. Dann stelle ich hier den Änderungsan- trag. Der Vorsitzende: Es gibt einen Änderungsantrag, nämlich die Variante, weiß dann jeder, was gemeint ist? Ich glaube, schon. Nein? Okay. Also ich würde dann die Vorlage gerne zurückziehen und würde sie im Oktober noch einmal präsentieren. Wenn ein Teil des Ge- meinderats sagt, er weiß nicht, was im Änderungsantrag drinsteht, können wir das nicht abstimmen. Dann kommt es jetzt auf die paar Wochen auch nicht mehr an. Dann ziehe ich den zurück. Ich würde gerne folgenden Antrag jetzt Ihnen zur Abstimmung stellen. Sie beauftragen uns, das Thema politische Parteien und Wählervereinigungen mit in diese Satzung aufzu- nehmen. Wie wir das dann machen, das machen wir dann beim nächsten Mal und erklären Ihnen dann aber, warum wir damit ein Problem haben. Können wir so verbleiben? Dann würde ich das hier zur Abstimmung stellen. Vielleicht gibt es eine Mehrheit, die uns nicht beauftragt, dann sieht es wieder anders aus. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Ich würde vorschlagen, dass Sie vielleicht auch mit den anderen Ortschaftsräten in Verbindung treten, ob sich diese Zurufe, die wir jetzt gerade gehört ha- ben, ob sich das bestätigt und dass Sie das dann aufnehmen in die Satzung. Stadtrat Hock (FDP): Mir erschließt sich im Moment nicht, Herr Oberbürgermeister, welche Linie Sie verfolgen. Entweder es gibt einen Präzedenzfall, den gibt es aber nicht, weil es in anderen Ortschaften auch so gehandhabt wird. Dann bitte ich Sie, vielleicht jetzt einen An- trag zu stellen, den dieses Haus auch geschlossen mitgehen kann, weil die meisten in vie- len Ortschaften auch tätig sind und es genau wissen. Deshalb verstehe ich gerade nicht, wieso Sie das jetzt so zur Abstimmung bringen wollen, wenn Sie doch genau wissen, wie es in den Ortschaften getan wird. Deshalb wäre es vielleicht sinnvoll, das jetzt wirklich ab- zuräumen, Herr Oberbürgermeister. Wir reden schon über Monate über diesen Fall. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, bin ich nicht mehr so ganz auf Ihrer Linie, dass Sie das jetzt noch einmal vertagen wollen. Das verstehe ich nicht, zumal es für Sie ganz klar schon Vorgaben aus den anderen Ortschaften gibt. Stadträtin Uysal (SPD): Nach langem Hin und Her kommt jetzt ein mehrheitliches grünes Licht vom Ortschaftsrat, von der Ortsverwaltung. Man muss auch eins sehen, es ist schon ein großer Erfolg, dass der Ortschaftsrat nicht locker gelassen hat und somit erreichen konnte, dass zusätzlich zur ursprünglichen Verwaltungsvorlage nun auch mildtätige und Wohlfahrtsvereine aus Karlsruhe besonders berücksichtigt werden. Man muss auch – 4 – hervorheben, dass diese neue Entgeltordnung auch entbürokratisiert wurde in der Preisge- staltung. Das heißt, wir haben einen Tagungspauschalpreis und so weiter. Das heißt, mit dieser Vorlage erreichen wir eigentlich positive Effekte. Jetzt noch einmal es zu vertagen, wäre ein bisschen schade. Man könnte letztendlich über den Änderungsantrag, der von der CDU kommt, später noch einmal diskutieren. Man könnte noch einmal darüber spre- chen, ob wir das irgendwie aufnehmen könnten. Die Frage ist eben, wie wir das aufneh- men könnten. Aber das würde ich lieber zu einem späteren Zeitpunkt machen wollen, denn jetzt wieder es noch mal abzusetzen und dann wieder mit einer neuen Vorlage hier reinzukommen, erachte ich nicht für sinnvoll, weil wir hier auch endlich einmal vorankom- men möchten. Der Vorsitzende: Es gibt den Änderungsantrag, dass wir das jetzt aufnehmen. Es gibt einen Teil des Gemeinderats, Herr Stadtrat Hock, der sagt, er weiß nicht, was im Änderungsan- trag steht. Deswegen war mein Versuch, mit der Situation umzugehen, zu sagen, dann vertagen wir es lieber und schreiben es ordentlich rein. Wenn Sie auf den Änderungsantrag bestehen, können wir den auch hier zur Abstimmung stellen. Wer ihn nicht versteht, stimmt dann am besten dagegen, und dann scheitert es halt vielleicht. Ich habe auch nicht gesagt, dass das mit dem Präzedenzfall die einzige Argumentation ist. Es gibt noch andere Gründe, die die Vereine und die politischen Parteien an der Stelle aus unserer Sicht es schwer machen, sie gleichzustellen. Aber Sie sind natürlich Herren und Damen des Verfah- rens. Insofern stelle ich jetzt zur Abstimmung den Änderungsantrag, dass man diese Regelung für politische Parteien und für Wählervereinigungen mit aufnimmt, ein Änderungsantrag zu der vorgelegten Vorlage und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Ich bin immer der einzige Verwaltungstreue, ich sehe das schon. Gut, damit haben wir den Änderungsantrag ange- nommen. Jetzt kommt die endgültige Vorlage inklusive der von Ihnen vorgenommenen Änderungen zur Abstimmung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Da bin ich dann nicht klein- kariert, Herr Hofmann. Die Logik erschließt sich mir nur eingeschränkt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es war jetzt keine Zeit zwischen dem Änderungsantrag und der Abstimmung über den Antrag insgesamt unsere Position zu erläutern. Könnte das mein Kollege jetzt noch tun? Der Vorsitzende: Sie können eine Erklärung abgeben zum Abstimmungsverhalten. Das gibt es. Herr Stadtrat Schnell, oder wer macht das? Stadtrat Stolz (AfD): Kurz zur Stellungnahme. Grundsätzlich lehnen wir Gebührenerhöhun- gen ab, zumal in diesem Fall. Mit Blick auf die prognostizierten Kosten, das ist immerhin eine Steigerung von 30 Prozent bzw. dann 400.000 Euro im Jahr 2025, sehen wir hier kei- nen wesentlichen Kosteneinsparungserfolg, der dann eine Gebührenerhöhung als letzte Option rechtfertigt. Daher haben wir dem vorgeschlagenen Gebührennachlass zugestimmt, vollumfänglich, aber aufgrund der vorgenannten Punkte lehnt die AfD-Fraktion den Antrag im Gesamten dann ab, so wie eben geschehen. – 5 – Der Vorsitzende: Alles klar. Damit können wir den Tagesordnungspunkt verlassen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024